Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99   

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https://dejure.org/2000,2549
OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2000 - 7 U 53/99 (https://dejure.org/2000,2549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst c AKB, § 12 Abs 1 UAbs 2 Buchst e AKB, § 1 VVG, § 49 VVG, § 61 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Motorschadens durch Wasserschlag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kfz-Schaden beim Durchfahren einer großen Wasserlache

  • Judicialis

    AKB § 12; ; VVG § 1; ; VVG § 49

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I c; AKB § 12 Abs. 1 II e; VVG § 1; VVG § 4; VVG § 9; VVG § 61
    Grob fahrlässig herbeigeführter Motorschaden durch Wasserschlag in einer überfluteten Unterführung

  • gaius.legal

    Kfz-Schaden beim Durchfahren einer großen Wasserlache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB § 12 Nr. Ic, IIe; VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unmittelbarkeit der Einwirkung von Naturgewalten auf einen Pkw; Ersatz eines Schadens an einem PKW wegen einer unmittelbaren Einwirkung einer Überschwemmung; Erkennbarkeit von Wasser auf der Fahrbahn

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 26 O 19/96
  • OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1419
  • VersR 2001, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 29.10.1986 - 20 U 128/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Da das Wasser unmittelbar von außen auf das Fahrzeug des Klägers eingewirkt hatte und die Einwirkung auch plötzlich, im Sinne von unausweichlich verstanden, (vgl. BGH NJW 1985, 1389; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279), Schäden verursacht haben soll, lag ein Unfallereignis vor.
  • OLG Hamm, 15.06.1988 - 20 U 261/87

    Wann liegt ein Sturmschaden vor?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • BGH, 21.05.1964 - II ZR 9/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Unmittelbar war eine Einwirkung von Naturgewalten auf den Pkw nur dann, wenn nicht ein weiteres Ereignis bzw. eine weitere Ursache den Eintritt des Schadens vermittelt hat (vgl. BGH VersR 1984, 28; BGH VersR 1964, 712; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; OLG Hamm NJW-RR 1989, 26; LG Göttingen VersR 1970, 1040; Prölss/Martin/Knappmann "WG", 26. Aufl. § 12 AKB Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1994 - 7 U 287/93

    Voraussetzungen für den versicherten Betriebsschaden nach AKB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 25.11.1994 - 20 U 120/94

    Auf Bedienungsfehler des Fahrers zurückgehende Fahrzeugschäden als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 7 U 53/99
    Der Klärung einer solchen, das Fahrzeug des Klägers schädigenden Einwirkung durch eindringendes Wasser bedarf es jedoch nicht, weil aufgrund der einleuchtenden Ausführungen des Sachverständigen SV1 davon auszugehen ist, dass der Kläger grob fahrlässig das Schadensereignis durch einen Bedienungsfehler, was für den Leistungsausschluss ausreicht (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1345; OLG Stuttgart VersR 1995, 1044) herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 02.11.2016 - 20 U 19/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden durch einen sog.

    Der Streitfall weicht in diesem Punkt von sonstigen, zu Lasten von Versicherungsnehmern entschiedenen Fällen erheblich ab, in welchen etwa der Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein lenkt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.03.2000, 7 U 53/99, juris, Rn. 3, VersR 2001, 187) , der Fahrer mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine Pfütze fährt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.04.1968, 8 U 2/68, VersR 1968, 889) , der Fahrer sturm- / überschwemmungsbedingt eine zum Schaden führende Ausweichbewegung vornimmt (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2006, IV ZR 154/05, juris, Rn. 13, VersR 2006, 966; Senat, Urt. v. 15.06.1988, 20 U 261/87, juris, Rn. 22 f., ZfSch 1989, 96) , der Fahrer wegen zu geringen Sicherheitsabstands auf ein Fahrzeug auffährt, das gegen einen sturmbedingt gestürzten Baum gefahren ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29.06.1971, 7 U 142/70, VersR 1972, 241), oder eine durch einen Sturm ausgelöste Lawine das Fahrzeug trifft (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1983, IVa ZR 51/82, juris, Rn. 21, VersR 1984, 28) .

    Dort nahm der Senat zur Überschwemmung im Rahmen des Teilkaskoversicherungsschutzes gar nicht Stellung, sondern ging von einem Unfall im Rahmen der Vollkaskoversicherung aus (Senat, Urt. v. 31.05.1989, 20 U 328/88, juris, Rn. 13 f., VersR 1990, 85; ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.1965, 14 U 39/65 VersR 1966, 437; OLG Frankfurt, Urt. v. 15.03.2000, 7 U 53/99, juris, Rn. 4, VersR 2001, 187; vgl. auch Stadler, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrzeugversicherung, 18. Aufl. 2010, A.2.2 Rn. 152) .

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 U 4/18

    Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei einer Überschwemmung

    (Anders ein Teil der früheren Rechtsprechung, vgl. zum z. B. OLG Karlsruhe -13. Zivilsenat- Urteil vom 06.12.1995 -13 U 88/95-, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1419).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 7 U 97/00

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss bei Überschwemmung - Reparaturfreigabe

    Dem gegenüber liegt allerdings ein Unfallereignis im Sinne des § 12 Nr. 1 II i AKB mit dem hier plötzlich, von außen her unmittelbar mit mechanischer Gewalt auf das klägerische Fahrzeug einwirkenden Wasserschlag" vor (vgl. OLG Frankfurt VersR 66, 437, Urteil des Senats vom 16. Februar 2000, 7 U 53/99).
  • LG Dortmund, 06.02.2008 - 22 O 94/07

    Wasserschaden in der Kaskoversicherung / Obliegenheitsverletzung hinsichtlich

    Die Beklagte ist auf eine zutreffende Schilderung des Versicherungsfalles angewiesen, weil nur eine solche sie in die Lage versetzt zu prüfen, ob eine Überschwemmung im Sinne von § 12 I c (AKB) unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkte, was Voraussetzung für die Annahme eines Teilkaskofalles wäre; an einer Unmittelbarkeit der Einwirkung fehlt es nach herrschender Auffassung, wenn ein Fahrer das Fahrzeug in eine Überschwemmung hinein fährt (LG Lübeck NZV 2004, 206 mit Anmerkung der Schriftleitung: Merksatz "Die Kaskoversicherung zahlt nur, wenn das Wasser zum Auto kommt, aber nicht, wenn das Auto zum Wasser kommt."; OLG Karlsruhe, Schaden-Praxis 1996, 93; vgl. OLG Hamm VersR 1988, 239; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Hamm NJW-RR 1987, 279).
  • LG Bonn, 12.07.2004 - 4 O 29/04

    Car-Garantie / Wasserschlag

    Da nach alledem vom Vorliegen eines "Unfalls" auszugehen ist und für diesen Fall ein ausdrücklicher Ausschluß der Garantie wirksam vereinbart war, kommt es nach Auffassung der Kammer nicht darauf an, ob der Kläger möglicherweise grob fahrlässig handelte, als er sich entschloß, in die überschwemmte Unterführung hineinzufahren (vgl hierzu : OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1419; OLG Frankfurt VersR 1966, 437; LG Intzehoe, Urteil vom 17.4.2003 � 7 O 393/02; Palandt/Heinrichs BGB, 62. Aufl., § 277, Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5215
OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 (https://dejure.org/2000,5215)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 (https://dejure.org/2000,5215)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 (https://dejure.org/2000,5215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 115; ZPO § 117; ZPO § 127
    Anwendung des dem Datenschutz Rechnung tragenden § 127 Abs. 1 S. 3 ZPO im Beschwerdeverfahren L

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 1 S. 3
    Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1095
  • FamRZ 2000, 1230 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 636 (Ls.)
  • VersR 2002, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 10 WF 267/06

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Die für den Antragsgegner bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellerin mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. Senat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 177).
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Danach dürfen die Gründe der Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch, soweit sie Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei enthalten, dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden (vgl. auch § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO; zur Frage, wie den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO in der Praxis Rechnung getragen werden kann, vgl. Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 1095 sowie Dehn, in: Schoreit/ Dehn, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe, Kommentar, 8. Aufl. 2004, § 117 ZPO Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 10 WF 237/06

    Prozesskostenhilfe: Pflicht zum Einsatz zweckgebundenen Vermögens; Anspruch auf

    Die für den Antragsteller bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zum Einkommen und Vermögen der Antragsgegnerin mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. Senat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 177).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 14 C 12.2496

    Prozesskostenhilfe; eigenständige Beihilfeberechtigung einer Halbwaise;

    Gem. § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO, der datenschutzrechtliche Belange schützt und infolgedessen auch in der Beschwerdeinstanz anzuwenden ist, werden die Ausführungen, die die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin betreffen, geschwärzt (vgl. OLG Brandenburg, B.v. 17.2.2000 - 10 WF 9/99, 10 WF 11/99 - MDR 2000, 1095).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 3/06

    Prozesskostenhilfe: Anderweitige Verwendung von einzusetzendem Vermögen

    § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin nicht (vgl. Senat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 177).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 3 WF 115/12

    Verfahrenskostenhilfeverfahren: Mitwirkungspflicht des Antragstellers;

    Die für die Antragsgegnerin bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn. 68).
  • OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 3 WF 65/13

    Berücksichtigung von Abfindungen aus Anlass der Beendigung des

    Die für die Antragstellerin bestimmte Ausfertigung dieses Beschlusses enthält die Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragsgegners mit Rücksicht auf § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht (vgl. OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn. 68).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.02.2000 - 7 U 234/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8685
OLG Stuttgart, 17.02.2000 - 7 U 234/99 (https://dejure.org/2000,8685)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2000 - 7 U 234/99 (https://dejure.org/2000,8685)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 7 U 234/99 (https://dejure.org/2000,8685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    MBKT 94 § 1; ; MBKT 94 § 4; ; VVG § 67; ; VVG § 178 a

  • VersR (via Owlit)

    MBKT 94 § 1; MBKT 94 § 4; VVG § 67; VVG § 178 a
    Summenversicherungscharakter schließt Regress gegen den Schädiger aus

  • rechtsportal.de

    MBKT 94 § 1, 94 § 4; VVG § 67 § 178a
    Anspruchshöhe in der Krankentagegeldversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung; Summenversicherung; Verdienstausfall; Anspruchsübergang; Arbeitsunfähigkeit

Verfahrensgang

  • LG Tübingen - 3 O 198/99
  • OLG Stuttgart, 17.02.2000 - 7 U 234/99

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2011 - 11 S 554/11

    Krankentagegeldversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld in der

    Gedeckt ist von der Krankentagegeldversicherung nicht der im Krankheitsfalle entstehende konkrete Verdienstausfallbedarf, sondern der abstrakte Bedarf (BGH VersR 01, 1100; OLG Brandenburg VersR 05, 820; OLG Stuttgart VersR 01, 49).

    Gedeckt wird daher nicht der im Krankheitsfalle entstehende konkrete Verdienstausfallbedarf (dann allerdings wäre die KT-Versicherung eine Schadenversicherung, vgl. Prölss/Martin 21. Aufl. § 1 AVK Anm. 1), sondern der abstrakte Bedarf, von dem angenommen wird, dass er bei Arbeitsunfähigkeit entstehen könnte (BGH VersR 01, 1100; OLG Brandenburg VersR 05, 820; OLG Stuttgart VersR 01, 49).

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Rechtsprechung
   OLG München, 07.10.1999 - 29 U 2789/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7337
OLG München, 07.10.1999 - 29 U 2789/99 (https://dejure.org/1999,7337)
OLG München, Entscheidung vom 07.10.1999 - 29 U 2789/99 (https://dejure.org/1999,7337)
OLG München, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 29 U 2789/99 (https://dejure.org/1999,7337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Optionsvertrag; Manuskript; Verfilmung; Rückgabepflicht bei Nichtausübung einer Option; Besichtigungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 809; ; VerlG § 27; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Übereignung eines zu verfilmenden Manuskripts aufgrund eines Optionsvertrages; Voraussetzungen eines Besichtigungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 7 O 11920/98
  • OLG München, 07.10.1999 - 29 U 2789/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 777
  • ZUM 2000, 66
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1998 - I ZR 37/96

    "Hunger und Durst"; Rechte des Urhebers aus einem Musikverlagsvertrag;

    Auszug aus OLG München, 07.10.1999 - 29 U 2789/99
    Ein entgeltlicher Optionsvertrag, aufgrund dessen ein zur Verfilmung vorgesehenes Manuskript übereignet wird, kann nicht dahin ausgelegt werden, daß das Manuskript bei Nichtausübung der Option zurückzugeben ist (im Anschluß an BGH GRUR 1999, 579/580 "Hunger und Durst").

    Die Eigentumsübertragung stellt daher keine vorläufige Leistung dar, die bei Beendigung des Verlagsvertrags nach Bereicherungsvorschriften zurückzugewähren wäre (vgl. BGH GRUR 1999, 579/580 - Hunger und Durst).

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