Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3041
OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99 (https://dejure.org/1999,3041)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.1999 - 19 U 94/99 (https://dejure.org/1999,3041)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 19 U 94/99 (https://dejure.org/1999,3041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Software Programmsperre Sachmangel Gesamtwandlungsrecht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 459 ff.
    Software Programmsperre Sachmangel Gesamtwandlungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungsanspruch; Wandlung; Einzelwandlung; Software; Mangel; Hardware; Verjährung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99
    Ist in einem solchen Falle der Softwarevertrag rückgängig zu machen, wird der Hardwarevertrag davon nicht berührt" (so BGH NJW 1987, 2004 - 2008 = BB 1987, 1277 ff.).
  • OLG Köln, 18.12.1998 - 19 U 81/98

    Gesamtwandlungsrecht bei Mängeln einer Telefonanlage für ein Hotel

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99
    Sind mehrere Sachen als zusammengehörend verkauft worden, wird dieser Grundsatz nach § 469 S. 2 BGB nur dann durchbrochen und ist eine Gesamtwandlung nur möglich, wenn die mangelhaften Sachen nicht ohne Nachteil von den übrigen getrennt werden können (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1008; Senat, Urteil v. 18.12.1998 - 19 U 81/98 -).
  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99
    Auf subjektive Umstände, wie den von der Klägerin verfolgten Verwendungszweck und ihrem Wunsch nach einer Gesamtlösung kommt es dabei nicht an (BGH WM 1990, 987 ff.).
  • BGH, 18.04.1996 - X ZR 138/94

    Gesamtwandelung bei Herstellung mehrerer Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99
    Sind mehrere Sachen als zusammengehörend verkauft worden, wird dieser Grundsatz nach § 469 S. 2 BGB nur dann durchbrochen und ist eine Gesamtwandlung nur möglich, wenn die mangelhaften Sachen nicht ohne Nachteil von den übrigen getrennt werden können (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1008; Senat, Urteil v. 18.12.1998 - 19 U 81/98 -).
  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 153/80

    Periodische Sperre eines Computerprogramms - Vorprogrammierung durch Hersteller -

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99
    Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Schutzbedürftigkeit des Programms und die Möglichkeit des Benutzers zur ungehinderten vertraglichen Verwendung (BGH CR 1987, 358 ff.; BGH NJW 1981, 2684 = WM 1981, 954 = ZIP 1981, 868; OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 137; Senat NJW 1996, 733 ff.).
  • OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 294/94

    Einbau einer Programmsperre durch den Lieferanten eines Softwareprogramms

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1999 - 19 U 94/99
    Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Schutzbedürftigkeit des Programms und die Möglichkeit des Benutzers zur ungehinderten vertraglichen Verwendung (BGH CR 1987, 358 ff.; BGH NJW 1981, 2684 = WM 1981, 954 = ZIP 1981, 868; OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 137; Senat NJW 1996, 733 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.2000 - 19 W 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7180
OLG Köln, 14.06.2000 - 19 W 12/00 (https://dejure.org/2000,7180)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.2000 - 19 W 12/00 (https://dejure.org/2000,7180)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 19 W 12/00 (https://dejure.org/2000,7180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde; Ordentliche Gerichtsbarkeit; Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeit; Unselbständiger Handelsvertreter; Selbständiger Handelsvertreter; Einfirmenvertreter

  • Judicialis

    GVG § 17a Abs. 4 S. 2; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; HGB § 92a; ; HGB § 86; ; HGB § 92a Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17 a; ArbGG § 5 Abs. 3; HGB § 92 a
    Begriff des Einfirmenvertreters i. S. d. § 92 a HGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Einfirmenvertreter, Begriff, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Zuständigkeit der ArbG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 894
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 11.05.1966 - 13 U 22/66

    Einfirmenvertreter, arbeitsgerichtliche Zuständigkeit, Verbot mit

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2000 - 19 W 12/00
    Ein vertragliches Verbot wird jedoch auch in den Fällen angenommen, in denen die Aufnahme der Tätigkeit für ein weiteres Unternehmen von der Genehmigung des Unternehmers abhängig gemacht wird und eine solche Genehmigung nicht erteilt ist (OLG Stuttgart BB 1966, 1396).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07

    Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung

    § 5 Abs. 3 ArbGG enthält eine für Handelsvertreter abschließende Zuständigkeitsregelung, die der Regelung für arbeitnehmerähnliche Personen in § 5 Abs. 1 ArbGG vorgeht (OLG Köln, VersR 2001, 894; Müller-Glöge in: Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2005, § 5 Rn 28 m.w.N.).

    Bei Streitigkeiten mit dem Unternehmer sollen Handelsvertreter mit geringem Einkommen, deren wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Unternehmer besonders stark ausgeprägt ist, die gleichen prozessualen Erleichterungen erhalten wie der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer (BAG NZA 2003, 668; OLG Köln, VersR 2001, 894).

    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).

    Eine Wettbewerbsabrede genügt demgegenüber nicht, weil die Tätigkeit für Nichtwettbewerber möglich bleibt (Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl. 2006, § 92 a Rn 3; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 1. Aufl. 2001, § 92 a Rn 2); auch eine vertraglich vorgesehene "Abstimmung" ist mit dem Erfordernis einer Genehmigung nicht gleichzusetzen (OLG Köln, VersR 2001, 894).

    Ist dem Handelsvertreter in diesem Sinne die Tätigkeit für ein anderes Unternehmen möglich, sind die Voraussetzungen des § 92 a Abs. 1 HGB auch dann nicht erfüllt, wenn er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht; in diesem Fall bedarf er nicht des von § 92 a Abs. 1 HGB bezweckten Schutzes (OLG Köln, VersR 2001, 894).

  • OLG Köln, 06.04.2005 - 19 W 8/05

    Handelsvertreter als Einfirmenvertreter

    Ein solcher Vorbehalt ist im Falle der Nichterteilung der Genehmigung durch den Unternehmer einem vertraglichen Verbot gleichzusetzen, wenn die Regelung sachlich über dasjenige hinausgeht, was dem Handelsvertreter bereits aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 86 Abs. 1 HGB untersagt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2000 - 19 W 12/00 - VersR 2001, 894, 895; OLG Stuttgart BB 1966, 1394).
  • OLG Köln, 15.05.2007 - 19 W 21/07

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Handelvertreterverhältnis - Maßgeblichkeit des

    Die Beklagte war unstreitig als Handelsvertreterin für die Klägerin tätig, so dass sich eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte allenfalls aus § 5 Abs. 3 ArbGG als insoweit abschließender Sonderregelung (vgl. Senat, Beschluss vom 14.6.2000 - 19 W 12/00, in: OLGR 2000, 446 f.) ergeben könnte, worauf auch die Parteien allein abstellen.
  • OLG Köln, 23.05.2016 - 19 W 7/16

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten wegen Ansprüchen gegen

    Auch wenn dem Beklagten im Ergebnis untersagt war, überhaupt anderweitig Versicherungsverträge oder Produkte aus dem sonstigen - umfangreichen - Tätigkeitsfeld der Klägerin für andere Unternehmen zu vermitteln, stand ein solches Wettbewerbsverbot seiner Selbständigkeit nicht entgegen, sondern folgte letztlich auch aus der Interessenwahrungspflicht des § 86 Abs. 1 HGB (vergleiche OLG Frankfurt Beschluss vom 08.01.2010, Az. 22 W 55/09; OLG Köln, Beschluss vom 14.06.2000, Az. 19 W 12/00 - jeweils zitiert nach beck-online).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 6 W 31/12

    Begriff des Ein-Firmen-Vertreters i.S. von § 92a HGB

    Die Bestimmung des § 92 a HGB bezweckt den Schutz von Handelsvertretern, deren wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Unternehmer besonders stark ausgeprägt ist und die deshalb eine dem Arbeitnehmer stark angenäherte Stellung haben (vgl. OLG Köln VersR 2001, 894, zitiert nach juris Rn. 4).
  • LG Bonn, 31.10.2003 - 5 T 67/03

    Finanzberatung, Selbständigkeit, Arbeitnehmereigenschaft

    Der Umstand, dass der Beklagte gemäß § 8 des Vertrages nicht für Konkurrenzfirmen der Klägerin tätig werden durfte, ist lediglich eine Ausprägung des ohnehin aus § 86 HGB folgenden gesetzlichen Wettbewerbsverbots und kann damit nicht zur Begründung der Eigenschaft als Einfirmenvertreter herangezogen werden ( OLG Köln VersR 2001, 894 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11901
OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99 (https://dejure.org/1999,11901)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.05.1999 - 5 U 14/99 (https://dejure.org/1999,11901)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 5 U 14/99 (https://dejure.org/1999,11901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB a.F.; § 209 BGB
    Schadensersatz wegen Verletzung des Behandlungsvertrages; Eintritts einer Parese (Lähmung) nach Operation einer Schleimbeutelentzündung (Bursitis); Schlüssiges Vorbringen einer Druckschädigung; Verjährungsunterbrechung eines Feststellungsanspruchs durch Leistungsklage

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 209
    Anforderungen an schlüssigen Klagevortrag und Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Zukunftsschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Verletzung des Behandlungsvertrages; Eintritts einer Parese (Lähmung) nach Operation einer Schleimbeutelentzündung (Bursitis); Schlüssiges Vorbringen einer Druckschädigung; Verjährungsunterbrechung eines Feststellungsanspruchs durch Leistungsklage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 903
  • VersR 2000, 976
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99
    Die von der Berufung herangezogene Rechtsprechung BGHZ 103, 298 ff, 301 [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] betrifft eine andere Fallgestaltung, bei der zunächst eine unbezifferte Feststellungsklage erhoben worden war.
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99
    Die nunmehr erhobenen Ansprüche beträfen die Ersatzpflicht von Zukunftsschäden mithin einen neuen Streitgegenstand im Verhältnis zu den bislang lediglich geltend gemachten Leistungsanträgen (vgl. BGH VersR 1988, 401 ff).
  • OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01

    Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den

    Im vorliegenden Fall begehrt die Klägerin aber uneingeschränkt die Feststellung der Ersatzpflicht auch für noch nicht voraussehbare künftige immaterielle Schäden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht Streitgegenstand des unbezifferten Antrages auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sind (vgl. OLG Oldenburg in NJW-RR 2000, 903; OLG Hamm in OLGR 1996, 91; BGH in NJW 2001, 3414 [3415]; NJW 1988, 2300 [2301]; BGHZ 67, 372 [373]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.05.1999 - 22 U 96/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17360
OLG Hamm, 10.05.1999 - 22 U 96/98 (https://dejure.org/1999,17360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.1999 - 22 U 96/98 (https://dejure.org/1999,17360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 22 U 96/98 (https://dejure.org/1999,17360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,17360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 § 242
    Vertragspflichten eines Grundstückskaufvertrags: Umfang - Fälligkeit - Verzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 22 U 96/98
    Eine vor Fälligkeit ausgesprochene Mahnung ist wirkungslos (BGH, NJW 1992, 1956 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.07.1999 - 16 W 33/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17821
OLG Düsseldorf, 26.07.1999 - 16 W 33/99 (https://dejure.org/1999,17821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.1999 - 16 W 33/99 (https://dejure.org/1999,17821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 (https://dejure.org/1999,17821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,17821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 917
    Voraussetzungen eines Arrestbefehls; Vollstreckung im Ausland

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 9 O 261/99
  • OLG Düsseldorf, 26.07.1999 - 16 W 33/99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 24.05.2019 - 307 O 136/19

    Vorliegen eines Arrestgrundes

    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Arrestgrund in diesen Fällen nicht in dem strafbaren Verhalten des Schuldners als solches begründet ist, sondern vielmehr in der sich darauf gründenden Vermutung, der Schuldner werde seine rechtsfeindliche Verhaltensweise gegenüber dem Gläubiger auch auf der Ebene der Zwangsvollstreckung fortsetzen (sog. Wiederholungsgefahr, vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1975 - VI ZR 231/72 -, Rn. 12, juris Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 19 W 36/10 -, Rn. 5, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 -, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 -, Rn. 6, juris; NJW-RR 1986, 1192).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 5 U 2/06

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen gegen

    In Rechtsprechung und Literatur ist es umstritten, ob der Arrestgrund der Auslandsvollstreckung nur dann in Betracht kommt, wenn es um die Sicherung eines inländischen Hauptsachetitels geht, wenn also ein inländischer Vollstreckungstitel ergehen kann (so die restriktive Auslegung vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 11.12.19989, 6 W 109/89, NJW 1990, 1425; OLG München, Urteil vom 02.12.1987, 21 U 5425 /87, NJW-RR 1988, 1023f, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.1999, 16 W 33/99, OLGR Düsseldorf 2000, 21; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, Rz. 5 zu § 917; Mankowski, Zum Arrestgrund der Auslandsvollstreckung in § 917 II ZPO, NJW 1992, 599, 602 ff) oder auch dann, wenn die Vollstreckung aus einem in einem Vertragsstaat des EuGVÜ/EuGVO/Lugano Übereinkommen ergangenen Urteil gesichert werden soll (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.08.1996, 317 S 144/96, RIW 1997, 67f; Musielak - Huber, ZPO, 4. Aufl. 2005, Rz. 7 zu § 917; Thümmel, Einstweiliger Rechtsschutz in Auslandsrechtsverkehr, NJW 1996, 1930, 1933f; Ehricke, Zur teleologischen Reduktion des § 917 Abs. 2 ZPO, NJW 1991, 2189, 2191; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, Rz. 18 zu § 917; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl. Rz. 16 zu § 917).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2007 - 5 U 2/06

    Arrestverfahren als ein besonderes summarisches Erkenntnisverfahren; Regelung von

    In Rechtsprechung und Literatur ist es umstritten, ob der Arrestgrund der Auslandsvollstreckung nur dann in Betracht kommt, wenn es um die Sicherung eines inländischen Hauptsachetitels geht, wenn also ein inländischer Vollstreckungstitel ergehen kann (so die restriktive Auslegung vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 11.12.19989, 6 W 109/89, NJW 1990, 1425; OLG München, Urteil vom 02.12.1987, 21 U 5425 /87, NJW-RR 1988, 1023f, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.1999, 16 W 33/99, OLGR Düsseldorf 2000, 21; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, Rz. 5 zu § 917; Mankowski, Zum Arrestgrund der Auslandsvollstreckung in § 917 II ZPO, NJW 1992, 599, 602 ff) oder auch dann, wenn die Vollstreckung aus einem in einem Vertragsstaat des EuGVÜ/EuGVO/Lugano Übereinkommen ergangenen Urteil gesichert werden soll (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.08.1996, 317 S 144/96, RIW 1997, 67f; Musielak - Huber, ZPO, 4. Aufl. 2005, Rz. 7 zu § 917; Thümmel, Einstweiliger Rechtsschutz in Auslandsrechtsverkehr, NJW 1996, 1930, 1933f; Ehricke, Zur teleologischen Reduktion des § 917 Abs. 2 ZPO, NJW 1991, 2189, 2191; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, Rz. 18 zu § 917; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl. Rz. 16 zu § 917).
  • LG Hamburg, 29.05.2019 - 307 O 149/19

    Anordnung des dinglichen Arrests: Ausreichung von unbesicherten Darlehen durch

    Die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes dabei regelmäßig erst dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z.B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82 -, Rn. 14, juris; OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 04. Juni 2007 - 19 W 26/07 -, Rn. 4, juris OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 -, Rn. 15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 -, Rn. 6, juris OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 9 W 0197/98 -, Rn. 3, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht