Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00   

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OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00 (https://dejure.org/2000,4979)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 (https://dejure.org/2000,4979)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2 W 29/00 (https://dejure.org/2000,4979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildung; Fachschule; Hochschule; Vergleichbarkeit von Ausbildungsstätten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Fachhochschulabschluss keine Hochschulausbildung, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rendsburg - 2 XVI 1 528/98
  • LG Kiel - 3 T 11/00
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1309 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 07.03.2000 - 3 T 11/00

    Pflicht zur Einsetzung einer Lebensversicherung für die Bestreitung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
    2 W 29/00 3 T 11/00 LG Kiel 2 XVII 528/98 AG Rendsburg.
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissenstand nach Art und Umfang dem durch ein Hochschulstudium vermittelten entspricht (BayObLG BtPrax 2000, 32 f = Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    So liegt zwar die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Vergütungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172, BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; Senatsbeschlüsse vom 08. April 2002 - 20 W 503/01 = BtPrax 2002, 169, sowie vom 19. Juli 2002 und 11. Dezember 2006, a.a.O.).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 304/10

    Zum Anspruch des Betreuers auf eine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,00 EUR

    Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 182/10

    Zum Vergütungsanspruch des Betreuers hinsichtlich des Stundensatzes von 44,00 EUR

    Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 181/10

    Zu den Voraussetzungen für den Stundensatz von 44,00 EUR bzgl. der

    Sowohl nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 als auch nach Nr. 2 VBVG ist erforderlich, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieser für die Betreuung besonders nutzbaren Fachkenntnisse gerichtet ist und diese nicht nur bei Gelegenheit erworben wurden (u. a. BayObLG Beschl. vom 18.10.2000 - 3 ZBR 195/00; OLG Dresden Beschl. vom 27.10.1999 3 ZBR 282/99; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. vom 16.03.2000 - 2 W 29/00 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.).
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Dabei liegen solche Fachkenntnisse durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung dann vor, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen, staatlich anerkannten Abschluss aufweist (BayObLG, BtPrax 2000, 32; FamRZ 2001, 187 = NJW-RR 2001, 582; SchlH OLG, BtPrax 2000, 172).
  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und

    Eine vergleichbare Ausbildung ist etwa der Abschluss einer höheren Fachschule für Sozialarbeit (OLG Hamm FamRZ 2001, 1398), nicht jedoch ein bloßer Fachschulabschluss (OLG Schleswig BtPrax 2000, 172).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99   

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https://dejure.org/2000,4105
OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99 (https://dejure.org/2000,4105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2000 - 6 U 239/99 (https://dejure.org/2000,4105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2000 - 6 U 239/99 (https://dejure.org/2000,4105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines betrunkenen Unfallfahrers für die Behandlungskosten der durch die Unfallfahrt verletzten Beifahrer; Grundsätze der wechselseitigen Haftung eines oder mehrerer Beteiligter für eine Schädigung aus gemeinschaftlichem gefährlichen Handeln; Anspruchskürzung ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254
    Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach gemeinsamer "Zechtour"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1624
  • NZV 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84

    Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).

    Der BGH hat die Bewertung des Mitverschuldens des Beifahrers mit 1/2 in einem Fall (VersR 85, 965) als zu hoch angesehen, der dem vorliegenden nicht vergleichbar war.

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Für die wechselseitige Haftung eines oder mehrerer Beteiligter für eine Schädigung aus gemeinschaftlichem gefährlichen Handeln hat der BGH (vgl. BGHZ 34, 355; VersR 86, 578 mit kritischer Stellungnahme von Dunz, VersR 88, 4) folgende Grundsätze aufgestellt, dessen sich der Senat angeschlossen hat (vgl. r + s 95, 58):.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • OLG Koblenz, 21.12.1987 - 12 U 297/87

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Fahruntüchtig; Alkohol

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • BGH, 18.06.1973 - III ZR 207/71

    Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs unter Eheleuten;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).
  • BGH, 11.03.1970 - IV ZR 772/68

    Haftung eines Ehegatten für die Verletzung des anderen im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Für die wechselseitige Haftung eines oder mehrerer Beteiligter für eine Schädigung aus gemeinschaftlichem gefährlichen Handeln hat der BGH (vgl. BGHZ 34, 355; VersR 86, 578 mit kritischer Stellungnahme von Dunz, VersR 88, 4) folgende Grundsätze aufgestellt, dessen sich der Senat angeschlossen hat (vgl. r + s 95, 58):.
  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    Deswegen ist auch den Kraftfahrzeugführern, die von solchen Beifahrern - etwa Ehegatten oder Mitgesellschaftern - auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, denen gegenüber sie an sich haftungspreviligiert sind, die Berufung auf den in diesen Verhältnissen geltenden milderen Haftungsmaßstab versagt worden (vgl. BGHZ 46, 313; 53, 352; 61, 101; zur besonderen Verantwortung des Fahrzeugführers vgl. auch BGH VersR 85, 965).
  • OLG Celle, 19.03.1981 - 5 U 132/80
    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • OLG Frankfurt, 13.06.1979 - 7 U 4/79
  • OLG Koblenz, 23.10.1978 - 12 U 142/77
  • OLG Oldenburg, 26.06.1997 - 8 U 210/96

    Mitveschulden des Beifahrers bei einer Trunkenheitsfahrt

  • OLG Braunschweig, 24.06.2021 - 7 U 1404/19

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Höhe der Haftungsquote; Befahren eines

    Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung eine hälftige Mithaftung des Beifahrers angenommen, wobei der Sachverhalt die Besonderheit hatte, dass Fahrer und Beifahrer zuvor eine gemeinsame Zechtour unternommen hatten und ein nicht angemeldetes und nicht versichertes Fahrzeug für die Heimfahrt gemeinschaftlich gestohlen hatten ( OLG Hamm, Urteil vom 16.03.2000, Az.: 6 U 239/99 , Rn 16, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 13 U 190/05

    Dem fahruntüchtigen Fahrer kommt eine größere Verantwortung an dem

    Demgegenüber ist der OLG Hamm NJW-RR 2000, 1624 zugrundeliegende Fall anders; dort liegt der Alkoholfahrt ein in Mittäterschaft begangener Diebstahl eines Fahrzeuges nach einer Zechtour zugrunde, der eine gleiche Verantwortungszumessung rechtfertigt.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6173
OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00 (https://dejure.org/2000,6173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen einen selbst prozesskostenhilfeberechtigten Unterhaltsverpflichteten; Anspruch auf Prozesskostenvorschuss als im Rahmen des § 115 Zivilprozessordnung (ZPO) zu berücksichtigendes Vermögen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361a Abs. 4; ZPO § 115 Abs. 2
    Prozesskostenvorschuss des unterhaltsberechtigten Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1093 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 31.10.1994 - 16 WF 116/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00
    Er besteht nicht nur gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, er kann vielmehr auch gegenüber dem betreuenden Elternteil gegeben sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1100 ; OLG Koblenz, FamRZ 1995, 558 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.1988 - 2 WF 65/88

    Unterhalt; Unterhaltsbedarf; Berechnung; Pauschal; Prozeßkosten; Vorschuß

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00
    Bei Kindern hat er seine rechtliche Grundlage in der entsprechenden Anwendung des 5 1361 a Abs. 4 BGB (BGH FamRZ 1984, 148 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534 ).
  • OLG Koblenz, 24.08.1994 - 13 WF 684/94

    Barunterhaltspflicht; Befreiung; Prozeßkosten; Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00
    Er besteht nicht nur gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, er kann vielmehr auch gegenüber dem betreuenden Elternteil gegeben sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1100 ; OLG Koblenz, FamRZ 1995, 558 ).
  • OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92

    Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00
    Die wohl herrschende Meinung verneint dies (Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., 115 Rdn. 70 m.N.; Palandt/Diederichsen, BGB , 58. Aufl., 9 1360 a Rdn. 15 m.N.; BSG, MDR 1994, 512 ; OLG München, FamRZ 1993, 714 ; OLG Karlsruhe, FamRZ i992, 77 m.N.; a.A.: KG, FamRZ 1990, 183 m.N.).
  • KG, 09.08.1989 - 18 UF 2689/89
    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00
    Die wohl herrschende Meinung verneint dies (Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., 115 Rdn. 70 m.N.; Palandt/Diederichsen, BGB , 58. Aufl., 9 1360 a Rdn. 15 m.N.; BSG, MDR 1994, 512 ; OLG München, FamRZ 1993, 714 ; OLG Karlsruhe, FamRZ i992, 77 m.N.; a.A.: KG, FamRZ 1990, 183 m.N.).
  • OLG Bamberg, 03.06.1987 - 2 WF 104/87

    Anspruch des Unterhaltspflichtigen gegen seinen Vormund auf

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00
    Der Senat schließt sich nunmehr, unter Aufgabe seiner bisherigen Meinung (vgl. JurBüro 1987, 1415), der herrschenden Auffassung an.
  • OLG Stuttgart, 27.01.2004 - 18 UF 16/04

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Verhältnis eines Anspruchs auf

    Die von Zöller/Philippi a.a.O. für die Unterstützung der dort vertretenen Meinung aufgeführten Oberlandesgerichtsentscheidungen stellen teilweise (auch) auf die zuletzt genannte (hier vorliegende) Fallkonstellation ab, teilweise auch ausdrücklich nicht (so OLG Bamberg FamRZ 2000, S. 1093-1094).

    So meint das OLG Bamberg (FamRZ 2000, 1093-1094), der Prozesskostenvorschussanspruch diene dazu, der berechtigten Partei Mittel an die Hand zu geben, damit sie den erforderlichen Gerichtskostenvorschuss und den einem Rechtsanwalt nach § 14 BRAGO zustehenden Honorarvorschuss begleichen kann.

  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 WF 219/02

    Ratenzahlungspflicht bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Rahmen der

    Nach einer Auffassung führt die volle oder teilweise Prozesskostenhilfebedürftigkeit des auf Prozesskostenvorschuss in Anspruch Genommenen dazu, dass dem klagenden Vorschussberechtigten im vollen Umfange Prozesskostenhilfe zugebilligt werden müsse und er nicht auf den Vorschussanspruch verwiesen werden könne (OLG Bamberg FamRZ 2000, 1093 f, OLG Zweibrücken JurBüro 2000, 483 f., OLG Oldenburg OLG-Report 1999, 72, 73 f, OLG Köln OLG-Report 1999, 136, OLG Rostock OLG-NL 1995, 88, OLG München FamRZ 1993, 714, 715, Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2003 § 115, Rn. 70, MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 115, Rn. 79, Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 115, Rn 39, FamVerf/Gutjahr, 2001, § 1, Rn. 250, wohl auch Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 115, Rn. 19 sowie Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl. 2003, § 1360 a, Rn. 12, unklar Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003, § 114, Rn 61).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 149/00

    Prozeßkostenhilfe trotz Kostenvorschußpflicht

    Auch scheidet ein Vorschußanspruch aus, wenn der Vorschußpflichtige seinerseits Ansprach auf Prozeßkostenhilfe, sei es auch gegen Raten, hätte (OLG Bamberg, FamRZ 2000, 1093 f.; OLG Rostock, OLG-NL 1995, 88; OLG München, FamRZ 1993, 714; Thomas/Put2O, ZPO, 22. Aufl., § 115, Rz. 19; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115, Rz. 70, mit Nachweisen auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04

    Zur Berechnung eines Ehegattenunterhaltes und zur Gewährung von

    Dem an sich Vorschussberechtigten müsse in diesen Fällen Prozesskostenhilfe allein seinen finanziellen Verhältnissen entsprechend bewilligt werden; er könne nicht auf einen Vorschussanspruch verwiesen werden (OLG Bamberg. FamRZ 2000, 1093; OLG Zweibrücken, JurBüro 200, 483 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 27.07.2000 - 2 W 136/00

    Vergütung des Berufsvormunds - durch Praxis gewonnene Kenntnisse - Forbildungen

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 8.03.2000 - 2 W 186/99 (NJWE-FER 2000, 206, 207 = SchlHA 2000, 161 = OLG-Report 2000, 214, 215) Zweifel an der Auffassung geäußert, ob die erforderlichen Kenntnisse auch dann gegeben seien, wenn sie nicht durch eine abgeschlossenen Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben seien, sondern durch Berufserfahrung und/oder Fortbildung ohne jeweiligen formellen Abschluß.
  • OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11

    Voraussetzung der Leistungsfähigkeit eines nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben

    Eine Auffassung (vgl. z. B. BSG, Beschl. v. 7. Februar 1994 - 9/9a RVg 4/92 -, juris; OLG Bamberg, Beschl. v. 8. März 2000 - 2 WF 22/00 -, juris; OLG München, Beschl. v. 12. November 1992, FamRZ 1993, 714) gewährt dem Unterhaltsberechtigten Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung, wenn dem Unterhaltsverpflichteten bei eigener Prozessführung Prozesskostenhilfe - mit oder ohne Ratenzahlung - zu bewilligen wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4067
OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.03.2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. März 2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Meldorf - 41 XVII
  • LG Itzehoe - 4 T 339/99
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 846
  • Rpfleger 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    Deshalb kann auch offenbleiben, ob das BVormVG verfassungswidrig ist (verneinend OLG Hamm BtPrax 2000, 37), weil bei Nichtanwendung dieses Gesetzes nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 1836 Abs. 2 BGB der Stundensatz von 45 DM jedenfalls erreicht wird.
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    a) "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand und Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (BT - Drucks. 13/7158 S. 14; BayObLG FGPrax 2000, 22).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    Nach den vor ihr vorgelegten Unterlagen handelt es sich dabei um eine "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung", denn Ausbildungsgang und Abschlußprüfung sind in der Ausbilder-Eignungsverordnung im einzelnen geregelt (vgl. allgemein BayObLG RPfl 2000, 64, 65 unter Hinweis auf §§ 1 Abs. 2, 34 BBildG).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    aa) "Besondere" Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Sie gehen in ihrer Breite und Tiefe über ein Grundwissen deutlich hinaus (vgl. zu dieser Abgrenzung BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).

    Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Kenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04

    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 16 Wx 252/01

    Vergütung für einen Berufsbetreuer mit abgeschlossenem Studium der Biologie

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Kenntnisse die Bewältigung bestimmter Aufgabenkreise erleichtern (vgl. BayObLG, FamRZ 00, 844, 845 m.w.N; OLG Schleswig, FamRZ 00, 846; Senat v. 16.2.00, FamRZ 00, 1303 ).
  • OLG Schleswig, 27.07.2000 - 2 W 136/00

    Vergütung des Berufsvormunds - durch Praxis gewonnene Kenntnisse - Forbildungen

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 8.03.2000 - 2 W 186/99 (NJWE-FER 2000, 206, 207 = SchlHA 2000, 161 = OLG-Report 2000, 214, 215) Zweifel an der Auffassung geäußert, ob die erforderlichen Kenntnisse auch dann gegeben seien, wenn sie nicht durch eine abgeschlossenen Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben seien, sondern durch Berufserfahrung und/oder Fortbildung ohne jeweiligen formellen Abschluß.
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00

    Durch die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vermittelt

    Die Betreuerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (BtPrax 2000, 171/172) vom 8.3.2000 berufen, mit der einer Arzthelferin ein Stundensatz von 45 DM zugebilligt wurde.
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