Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99   

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https://dejure.org/1999,1638
OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99 (https://dejure.org/1999,1638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.12.1999 - 2 U 133/99 (https://dejure.org/1999,1638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 2 U 133/99 (https://dejure.org/1999,1638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UWG § 1, BGB §§ 826, 823, 1004
    Telefonischer Abwerbungsversuch von EDV-Experten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit; Headhunter; Arbeitnehmerabwerbung; Telefonabwerbung; Auskunftsanspruch; Schadenseintritt; Abwerbung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GG Art. 12

  • RA Kotz

    Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; GG Art. 12
    Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz durch einen Headhunter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 17.07.2001)

    Kopfjäger am Apparat

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit telefonischer Abwerbeversuche durch Headhunter, Abwerbung von Mitarbeitern

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 823, 826 BGB; § 1 UWG
    Telefon-Headhunting

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1096
  • BB 2000, 633
  • DB 2000, 372
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    a) Einhellige Auffassung ist, daß das Abwerben von Mitarbeitern nach den Umständen des Einzelfalls einen Verstoß gegen § 826 BGB (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB = BB 68, 41 [hier gekürzte Wiedergabe]; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. A., § 1 UWG, 583; RGRK-Steffen, BGB, 12. A., § 823, 37; Soergel-Hönn/Dönneweg, BGB [1998], § 826, 132; MK-Mertens, BGB, 3. A., § 826, 126 f.), gegen § 1 UWG (BGH NJW 61, 1308, 1309 Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583; Piper WRP 90, 643; RGRK-Steffen a.a.O. 37; MK-Mertens a.a.O. § 826, 134) oder auch gegen § 823 BGB - Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes - (Staudinger-Hager, BGB [1999], § 823, D 22; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 583) darstellen kann.

    a) Dem Wertungsansatz des Landgerichtes und auch dem der Beklagten kann beigetreten werden, daß die Abwerbung von Mitarbeitern nicht grundsätzlich sittenwidrig ist (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 583, 585 und 586; Piper a.a.O. 647; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. A., Kap. 33, 13; Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. § 826, 132; MK-Mertens a.a.O. § 826, 132, 133).

    b) Nur wenn besondere Umstände hinzutreten, kann im Abwerben von Mitarbeitern des Mitbewerbers ein sittenwidriges Verhalten liegen (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; OLG Düsseldorf GRUB 61, 92, 93; Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583; v. Gamm a.a.O. Kap. 33, 13, 16 und 17; Piper a.a.O. 643 und 647; Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. 132; MK-Mertens a.a.O. 133).

    Im übrigen kann der, den der Vorwurf sittenwidriger vorsätzlicher Schadenszufügung trifft, nicht das Grundgesetz in Anspruch nehmen (BGH NJW 61, 1308, 1310 - Spritzgußmaschine; vgl. auch BGH WRP 99, 1145, 1147 - Tierheilpraktiker).

    Rechtsfolge der vorliegenden Verletzungshandlung ist nicht nur ein Unterlassungsanspruch (BGH NJW 61, 1308, 1 1309 - Spritzgußmaschine; Melullis in Gloy, Handbuch des Wettbewerbsre ts, 2. A., § 20, 54; Piper a.a.O. 649; Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. § 829, 134), sondern auch ein Schadensersatzanspruch (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB; Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. § 826, 134; Melullis a.a.O. 54; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 596; Piper a.a.O. 650).

  • OLG Koblenz, 09.06.1989 - 5 W 374/89

    Streitwert für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    a) Einhellige Auffassung ist, daß das Abwerben von Mitarbeitern nach den Umständen des Einzelfalls einen Verstoß gegen § 826 BGB (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB = BB 68, 41 [hier gekürzte Wiedergabe]; NJW 61, 1308, 1309 - Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. A., § 1 UWG, 583; RGRK-Steffen, BGB, 12. A., § 823, 37; Soergel-Hönn/Dönneweg, BGB [1998], § 826, 132; MK-Mertens, BGB, 3. A., § 826, 126 f.), gegen § 1 UWG (BGH NJW 61, 1308, 1309 Spritzgußmaschine; Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583; Piper WRP 90, 643; RGRK-Steffen a.a.O. 37; MK-Mertens a.a.O. § 826, 134) oder auch gegen § 823 BGB - Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes - (Staudinger-Hager, BGB [1999], § 823, D 22; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, 583) darstellen kann.

    Diese Voraussetzungen sind bei der Abwerbung von Mitarbeitern regelmäßig zu bejahen (Piper WRP 90, 643, 644).

    Erforderlich ist nicht das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit (Piper WRP 90, 643 m. N.).

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91

    Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Ihr Störgehalt steht dem von unbestellten (Haus-) Besuchen wenig oder gar nicht nach (vgl. auch BGH NJW 94, 1071, 1072 - Lexikothek).

    Die Berufsfreiheit des Anrufers wird durch das Verbot der Direktansprache am Arbeitsplatz nicht in unzumutbarer Weise berührt, da dem Gewerbetreibenden hinreichende Möglichkeiten bleiben, für das betroffene Unternehmen weniger belastende Formen der Abwerbung zu wählen (vgl. BGH NJW 94, 1071, 1072 - Lexikothek).

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Denn eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH WRP 99, 530, 534 - Cefallone) sprach allemal für einen Schadenseintritt (Arbeitsstörung, evtl. auch durch Abwanderung des Mitarbeiters W Auftragsentgang oder durch den Abwerbungsversuch Zwang der Klägerin zur Lohnerhöhung bei diesem so Umworbenen; vgl. insoweit BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96

    Datenbankabgleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Erklärungen, die im Prozeß nicht zum Zweck der Auskunftserteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind, können aber nicht als Erfüllung der geschuldeten Auskunft gewertet werden (BGH NJW 99 1337, 1338 = WRP 99, 544, 546 - Datenbankabgleich).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Im übrigen kann der, den der Vorwurf sittenwidriger vorsätzlicher Schadenszufügung trifft, nicht das Grundgesetz in Anspruch nehmen (BGH NJW 61, 1308, 1310 - Spritzgußmaschine; vgl. auch BGH WRP 99, 1145, 1147 - Tierheilpraktiker).
  • LG Hamburg, 22.08.1973 - 15 O 413/73

    Abwerbung von Mitarbeitern, Führungskraft, verwerfliche Begleitumstände,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Als anstößig wurde dabei gerade erachtet, wenn die Abwerbung unter Eindringen in die fremde Betriebssphäre geschah (BGH GRUB 67, 104, 106 - Stubenhändler; OLG Celle GRUB 62, 366, 367; OLG Stuttgart NJW 69, 986 [Aufsuchen von Waldarbeitern in der Gemeinschaftsunterkunft des fremden Unternehmens zu Zwecken des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit abwerbendem Unternehmen]; v. Gamm a.a.O. 17; Baumbach-Hefermehl a.a.O. 594; Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. 133; MK-Mertens a.a.O. 133), der Abwerbende sich nicht scheut, störend in die fremde Gebietssphäre einzudringen, so z.B. wenn er seine Werber in den fremden Betrieb sendet (Baumbach-Hefermehl a.a.O. 594) oder durch das Anschreiben von Führungskräften des Mitbewerbers (LG Hamburg NJW 73, 2302; Soergel-Hönn/Dönneweg a.a.O. 133).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Die Verwerflichkeit kann sich dabei auch aus den angewandten Mitteln und Methoden ergeben (BGH GRUR 66, 263, 264 - Bau- Chemie; Piper a.a.O. 647; v. Gamm a.a.O. Kap. 33, 17; Baumbach-Hefermehl a.a.O. 583).
  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Zwar vor allem deshalb, weil der Schutz der Individualsphäre, des Persönlichkeitsrechtes, des verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmungsrechtes des solchermaßen Angegangenen gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern als vorrangig anzusehen ist (vgl. jüngst BGH NJW 99, 1864, 1865 = WRP 99, 847, 851 m. N.; WRP 95, 220 f. = NJW-RR 95, 613, 614 - Telefonwerbung V), sondern auch deshalb weil die Leitung für andere Anrufer blockiert wird (Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1, 20).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Zwar vor allem deshalb, weil der Schutz der Individualsphäre, des Persönlichkeitsrechtes, des verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmungsrechtes des solchermaßen Angegangenen gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern als vorrangig anzusehen ist (vgl. jüngst BGH NJW 99, 1864, 1865 = WRP 99, 847, 851 m. N.; WRP 95, 220 f. = NJW-RR 95, 613, 614 - Telefonwerbung V), sondern auch deshalb weil die Leitung für andere Anrufer blockiert wird (Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1, 20).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

  • OLG Stuttgart, 31.01.1969 - 2 U 164/68
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    In der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob es ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Mittel der Abwerbung ist, den Mitarbeiter eines Wettbewerbers am Arbeitsplatz anzurufen, um mit ihm erstmals über einen Stellenwechsel zu sprechen (bejahend u.a. OLG Stuttgart GRUR 2000, 1096, 1097 f. = WRP 2000, 318, Revision gemäß Beschl. v. 2.11.2000 - I ZR 22/00 - nicht angenommen; Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 583, 594; Piper in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 906; Trube, WRP 2001, 97 ff.; Schmidt, WRP 2001, 1138 ff.; Krügermeyer-Kalthoff/Reutershan, MDR 2002, 139 ff.; vgl. weiter Schloßer, Personalabwerbung als Wettbewerbshandlung, 2002, S. 134 ff.; ders., WRP 2002, 1349, 1353 ff.; a.A. Quiring, WRP 2000, 33 ff.; ders., WRP 2001, 470 ff.; Reufels, GRUR 2001, 214, 216 ff.; differenzierend Lindacher, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 647, 652 ff.).

    Das betroffene Unternehmen wird so vom Personalberater ungewollt als Helfer in Anspruch genommen (vgl. OLG Stuttgart GRUR 2000, 1096, 1098; Krügermeyer-Kalthoff/Reutershan, MDR 2002, 139, 140).

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00

    Abwerben von Mitarbeitern - Sittenwidrigkeit - persönliche Kontaktaufnahme am

    Der durch einen bloßen Telefonanruf verursachte Störfaktor steht daher nicht allgemein einem körperlichen Eindringen in die Betriebssphäre gleich (a.A. OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 320 f).

    Eine erhebliche Störung der Integrität des betrieblichen Organismus oder der Funktionseinheit des Unternehmens kann auch nicht darin liegen, dass der angesprochene Arbeitnehmer von der Erfüllung seiner dienstvertraglichen Verpflichtung abgehalten wird (so OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 321), und zwar zunächst für die Dauer des Telefonats und sodann für eine weitere Zeitspanne, in der er sich gedanklich mit dem Angebot einer neuen Arbeitsstelle beschäftigt.

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2001 - 6 U 167/00

    Zu den Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes bei Abwerbung von Mitarbeitern

    Selbst bei Beachtung vertraglicher Bindungen können besondere Begleitumstände die Sittenwidrigkeit der Abwerbung begründen, so etwa wenn die Abwerbung unter Eindringen in die fremde Betriebsphäre des Konkurrenten geschieht (BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; OLG Stuttgart, WRP 2000, 318 - zur telefonischen Aktivität eines Headhunting-Unternehmens am Arbeitsplatz des Adressaten; vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, a.a.O. Rdnr. 594).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat es deshalb mit Recht als zulässig angesehen, dass ein gewerblicher "Headhunter" die Zielperson in ihrer Privatsphäre anspricht (OLG Stuttgart, WRP 2000, 318, 321).

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 11/13

    Ansprüche wegen sklavischer Nachahmung einer Seilwinde

    Schriftsätzliches Vorbringen, das nicht als Auskunftserteilung bezeichnet ist, sondern sich als Bestreiten klägerischer Behauptungen darstellt, führt daher nicht zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs (BGH, Urteil vom 21.1. 1999 - I ZR 135/96 - NJW 1999, 1337, 1338 - Datenbankabgleich; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1999 - 2 U 133/99 - WRP 2000, 318, 322).
  • OLG Jena, 23.10.2002 - 2 U 282/02

    Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Arbeitnehmern im Bereich der

    Dies gilt auch für die von der Berufung angeführte Entscheidung des OLG Stuttgart (WRP 2000, 318).
  • OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01

    Kenntnis des Betriebsinhabers von einer wettbewerbswidrigen Handlung eines

    Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung").
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3638
OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99 (https://dejure.org/2000,3638)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.2000 - 7 U 6/99 (https://dejure.org/2000,3638)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 7 U 6/99 (https://dejure.org/2000,3638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnfläche zu gering: Architektenhaftung? (IBR 2000, 448)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 13 O 178/98
  • OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1071
  • BauR 2000, 1220
  • BauR 2000, 1784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99
    Die von der Beklagten berechnete Wohnfläche sieht 12, 22 qm weniger vor als vereinbart; auch wenn die vertraglich insgesamt geschuldete Fläche damit nur um 8, 22 % unterschritten wird, geht mit der Fläche von 12, 22 qm praktisch ein Raum/Zimmer verloren; mithin ist die Tauglichkeit und der Wert des geplanten Einfamilienhauses deutlich gemindert (vgl. BGH NJW 1999, 1859, 1860; OLG Schleswig, SchlHA 1999, 256, 257).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2000 - 7 U 6/99
    Der Architektenleistung fehlt zudem die im Werkvertrag zugesicherte qm-Zahl als Eigenschaft; die Angabe einer Wohnfläche stellt eine zusicherungsfähige Eigenschaft dar (vgl. BGH NJW 1991, 912).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16307
OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99 (https://dejure.org/2000,16307)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.02.2000 - 4 W 361/99 (https://dejure.org/2000,16307)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 4 W 361/99 (https://dejure.org/2000,16307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Grundschuldbestellung zur Sicherung eines Fremdkredits: Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Sicherungsnehmer bei Zahlung auf die Grundschuld

  • rechtsportal.de

    BGB § 1143 Abs. 1
    Rechtstellung des Grundstückseigentümers nach Zahlung auf eine Grundschuld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 3 O 184/99
  • OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86

    Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers;

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
    Bei einer Zahlung auf die Grundschuld erlischt die gesicherte Forderung nicht (BGH NJW 1987, 838), sie geht aber auch nicht entsprechend § 1143 Absatz 1 BGB auf den Grundstückseigentümer über (BGHZ 105, 154).
  • BGH, 12.11.1986 - V ZR 266/85

    Rechtsfolgen der Zahlung des Eigentümers auf die Grundschuld

    Auszug aus OLG Celle, 14.02.2000 - 4 W 361/99
    Bei einer Zahlung auf die Grundschuld erlischt die gesicherte Forderung nicht (BGH NJW 1987, 838), sie geht aber auch nicht entsprechend § 1143 Absatz 1 BGB auf den Grundstückseigentümer über (BGHZ 105, 154).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 13/11

    Sicherungsgrundschuld: Forderungsübergang bei Zahlung durch den Eigentümer

    32 Während Eickmann (MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1191, Rn. 127) die Auffassung vertritt, bei einer Sicherungsgrundschuld sei § 1143 BGB im Falle der Leistung auf die Grundschuld anwendbar, wird insbesondere in der Rechtsprechung im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 14.07.1988 (- V ZR 308/86 - Rn. 14) die Auffassung vertreten, dass § 1143 BGB nicht anwendbar sei, der auf die Grundschuld zahlende Eigentümer vielmehr lediglich aus dem Sicherungsvertrag gegen den Gläubiger einen Anspruch auf Abtretung der durch eine Zahlung auf die Grundschuld nicht erloschenen Forderung habe (BGH Urteil vom 29.06.1989 - IX ZR 175/88 - Rn. 20; Urteil vom 19.11.1989 - IX ZR 284/97 - Rn. 14; OLG Celle Beschluss vom 14.02.2000 - 4 W 361/99 - Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6976
OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,6976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,6976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 9 U 115/99 (https://dejure.org/2000,6976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 313
    Keine Heilungswirkung bei Teilerfüllung

  • Wolters Kluwer

    Nichtbeurkundung eines Teils eines Grundstücksgeschäfts; Möglichkeit der Heilung der Formnichtigkeit durch Erfüllung; Heilung der Formnichtigkeit durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 139, 313, 242
    Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen teilweiser Nichtbeurkundung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 62 (Leitsatz)

    BGB § 313 S. 2
    Heilung bei teilweiser Formnichtigkeit eines einheitlichen Rechtsgeschäftes

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 313
    Keine Heilungswirkung bei Teilerfüllung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).

    Zwar begründet der Umstand, dass Abreden in verschiedenen Urkunden niedergelegt worden sind, die Vermutung, dass ein rechtlicher Zusammenhang nicht bestehen soll (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.).

  • BGH, 11.05.1995 - VII ZR 257/93

    Verjährung von Ansprüchen auf Vergütung von Architekten- und Statikerleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).

    Der Annahme einer rechtlichen Einheit zwischen beiden Verträgen steht auch nicht entgegen, dass der Grundstücksvertrag unbedingt abgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1995, 2547 f.).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden solche Ausnahmen im Wesentlichen nur in Fällen einer hier nicht gegebenen Existenzgefährdung für den Vertragspartner sowie bei Vorliegen einer besonders schweren Treuepflichtverletzung der Vertragspartei, die sich auf Formnichtigkeit stützt, bejaht (vgl. BGH, NJW 1996, 2503 f.).
  • BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67

    Auslegung eines Individualvertrags - Auslegung eines Vertrages als Gründung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben läge nur vor, wenn der Kläger die Gegenseite in den irrigen Glauben versetzt hätte, der Tankstellenvertrag sei nicht formbedürftig und sie auf diese Weise von der Einhaltung der gesetzlichen Form abgehalten hätte (vgl. BGH, NJW 1970, 2210 ff.).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Eine entsprechende Anwendung des § 313 Satz 2 BGB wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur für solche Fälle bejaht, in denen sich die Beurkundungsbedürftigkeit aus einer analogen Anwendung des § 313 Satz 1 BGB ergibt, was vor allem Verträge betrifft, mit denen eine Verpflichtung zum Abschluss eines späteren Grundstückskaufvertrages begründet wird (vgl. BGHZ 82, 398, 403).
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99
    Der Beurkundungszwang erstreckt sich jedoch auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGH, NJW 1986, 1983 f.; BGH, NJW 1995, 2547 f.; BGH, NJW 1997, 250 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7262
OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99 (https://dejure.org/1999,7262)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.1999 - 3 U 16/99 (https://dejure.org/1999,7262)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 3 U 16/99 (https://dejure.org/1999,7262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Der Jagdpacht-Vorvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BJAGDG § 11
    Der Jagdpacht-Vorvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform

  • Wolters Kluwer

    Schriftform als Wirksamkeitserfordernis eines Jagdpacht-Vorvertrags; Wahrung der Schriftform durch Unterschreibung einseitiger Willenserklärungen jeder Partei und Aneinanderreihung dieser Erklärung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 08.12.1925 - VI 350/25

    Jagdpachtvorvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
    Dies gilt nach herrschender Meinung auch für den Jagdpacht-Vorvertrag (vgl. Schandau/Drees, Das Jagdrecht in NRW, § 11 BJG Nr. 4; RGZ 112, 199 ff.; BGH NJW 93, 1839 f. und LG Bonn, Urteil vom 19.02.1994 - 3 O 94 aus 53 -).
  • RG, 29.11.1904 - III 235/04

    Schriftform. Kündigungsfrist im Fall des § 566 Satzes 2 B.G.B

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
    Es reicht nicht aus, dass jede Partei ihre einseitige Willenserklärung unterschreibt und die Erklärungen aneinander gereiht werden (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 126 Rdnr. 12; RGZ 59, 245 f., 105, 60 ff. und 112, 199 f.; BGH NJW-RR 94, 280 f.; Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 126 Rdnr. 13).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 100/95

    - Benetton -, Dispositionsfreiheit des U, Anspruch des FG auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
    Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 276 Rdnr. 77; Münchener Kommentar-Förschler, BGB § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f.); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
    Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 276 Rdnr. 77; Münchener Kommentar-Förschler, BGB § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f.); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
    Es reicht nicht aus, dass jede Partei ihre einseitige Willenserklärung unterschreibt und die Erklärungen aneinander gereiht werden (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 126 Rdnr. 12; RGZ 59, 245 f., 105, 60 ff. und 112, 199 f.; BGH NJW-RR 94, 280 f.; Münchener Kommentar-Förschler, BGB, 3. Aufl., § 126 Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 19 U 35/93

    Belieferung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1999 - 3 U 16/99
    Handelt es sich dagegen um ein allgemeines Wirksamkeitshindernis, das nicht dem Verantwortungsbereich einer Partei zugeordnet werden kann, so besteht grundsätzlich kein Anspruch (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB § 276 Rdnr. 77; Münchener Kommentar-Förschler, BGB § 125 Rdnr. 44 ff.; BGHZ 116, 251 (257 f.); OLG Frankfurt NJW-RR 97, 170 (172); OLG Hamm NJW-RR 94, 243 (245)).
  • LG Kassel, 27.01.2016 - 6 O 663/15
    Dieses Schriftformerfordernis soll eine Warnfunktion ausüben, da Jagdpachtverträge in aller Regel über einen längeren Zeitraum (10 Jahre oder länger) abgeschlossen werden und auch die zu zahlenden Pachten nicht völlig unerheblich sind (vgl. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17. Dezember 1999, Az.: 3 U 16/99).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 3 U 173/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15127
OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 3 U 173/99 (https://dejure.org/2000,15127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2000 - 3 U 173/99 (https://dejure.org/2000,15127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2000 - 3 U 173/99 (https://dejure.org/2000,15127)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 518 § 233
    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift

Verfahrensgang

  • LG Hanau - 4 O 145/99
  • OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 3 U 173/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1336
 
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.04.1999 - 5 U 1426/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,27936
OLG Jena, 27.04.1999 - 5 U 1426/98 (https://dejure.org/1999,27936)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.04.1999 - 5 U 1426/98 (https://dejure.org/1999,27936)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. April 1999 - 5 U 1426/98 (https://dejure.org/1999,27936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 27.08.2003 - 25 U 126/02

    Sachenrechtsbereinigung: Anspruch des Mitbenutzers auf Bestellung einer

    Eine Beschränkung des Moratoriums auf die höchstpersönliche Nutzung, anknüpfend daran, dass das Gesetz von der Nutzung durch den Berechtigten "selbst" ausgeht, ist als dem Zweck der Regelung nicht gerecht werdend erkannt worden (vgl. BGH VIZ 1996, 86, 87; BGH VIZ 1995, 646, 650; BGH VIZ 1995, 597, 598; OLG Jena vom 27. April 1999, 5 U 1426/98).
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