Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00   

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https://dejure.org/2000,6093
OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 (https://dejure.org/2000,6093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsänderung; Urteil; Abänderung; Teilurteil; Berufungsgericht; Berufung; Schlußurteil; Baumbach'sche Formel; Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlichkeit der Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1397
  • BauR 2001, 129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Hat ein Gericht von der Möglichkeit des § 301 ZPO Gebrauch gemacht, also ein Teilurteil erlassen und erst im Schlußurteil über die Kosten entschieden, kann die im Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung für sich allein jedenfalls dann angefochten werden, wenn gegen das Teilurteil ein Rechtsmittel anhängig ist (BGH LM ZPO § 99 Nr. 7; WM 1977, 1428).

    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbstständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).

  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Vielmehr ist die Kostenentscheidung selbstständig mit der Berufung anzugreifen, weil das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel nicht die Kostenentscheidung des Schlußurteils erfaßt (BGH WM 1977, 1428; BGHZ 20, 253).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 12 U 41/00
    Die unterschiedliche Beteiligung am Ausgang des Prozesses muß in der Kostenentscheidung zum Ausdruck kommen (BGH MDR 1981, 928).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit

    Dies gilt auch soweit die Beklagten zu 1. und zu 2. gegen das Schlussurteil der ersten Instanz wegen der Kostenentscheidung Berufung eingelegt haben (BGH WM 1977, S. 1428; OLG Hamm MDR 2000, S. 1397).
  • LSG Hamburg, 29.03.2011 - L 3 R 182/06
    Zwar hätte die Klägerin bei dieser Konstellation ausnahmsweise das Schlussurteil nur wegen der Kosten mit der Berufung angreifen können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 -, juris); dass sie dies nicht getan hat, ändert aber nichts an der Zulässigkeit der Berufung gegen das Teilurteil.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

    Das Schlussurteil beinhaltet insofern lediglich eine Ergänzung des vorausgegangenen, eine Kostenentscheidung nicht enthaltenden Teilurteils und bildet infolgedessen in diesem Umfang mit dem Teilurteil ein einheitliches untrennbares Ganzes, denn die Kostenentscheidung ist eine notwendige Folge der Entscheidung in der Hauptsache; einer Anfechtung der Kostenentscheidung des Schlussurteils steht in derartigen Fällen weder die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO, noch das Fehlen der Beschwerdesumme entgegen, sofern das Teilurteil, in dem über die Hauptsache entschieden worden ist, wirksam angefochten wurde (BGH 18. Dezember 1958 - VII ZR 152/57; VII ZR 93/58 - Rn. 11 ff., BGH 09. November 1977 - VIII ZB 36/77 - Rn. 7; OLG Köln 09. August 2013 - I-19 U 137/09, 19 U 137/09 - Rn. 174; OLG Hamm 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 - Rn. 3, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 20.11.2008 - 23 U 60/08

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: vertragsändernde Mehrheitsentscheidung

    Die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO hindert die Berufung gegen das lediglich eine Kostenentscheidung enthaltende Schlussurteil nicht, weil gleichzeitig das die Hauptsache entscheidende Teilurteil angefochten wurde (BGH, Beschluss vom 9. November 1977 - VIII ZB 36/77, WM 1977, 1428 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2000 - 12 U 41/00, MDR 2000, 1397 f.; Herget, in Zöller, ZPO, 26. Auflage 2007, § 99 Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.12.1999 - 11 Wx 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7144
OLG Karlsruhe, 03.12.1999 - 11 Wx 76/99 (https://dejure.org/1999,7144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.12.1999 - 11 Wx 76/99 (https://dejure.org/1999,7144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 11 Wx 76/99 (https://dejure.org/1999,7144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Verwaltervertrages als entgeltliche Geschäftsbesorgung; Zahlungsanspruch gegen einen Verwalter wegen fehlerhafter Jahresabrechnungen für eine Eigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalter; Entlastung; Eigentümerbeschluß; negatives Schuldanerkenntnis; Jahresabrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 397 Abs. 2; WEG § 26 § 27 § 28
    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach vorbehaltloser Entlastung des Verwalters; Feststellungslast für die Frage pflichtwidriger Mittelverwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 298
  • ZMR 2000, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 839; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG, NJW 2003, 1129) und Literatur (Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 107 Rdn. 8; Jauernig/Jauernig, BGB, 11. Aufl., § 107 Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Schmitt, 4. Aufl., § 107 Rdn. 48; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 107 Rdn. 4; Staudinger/Peschel-Gutzeit [2002], § 1629 Rdn. 233; Feller, DNotZ 1989, 66, 74; Lange, NJW 1955, 1339, 1341) ist deshalb davon auszugehen, daß der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

    b) Dies gilt auch dann, wenn sich der Veräußerer - wie hier - den Nießbrauch an dem zu übertragenden Grundstück vorbehalten hat (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG NJW 2003, 1129).

    Dies genügt, um einen Rechtsnachteil anzunehmen (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260).

  • LG Krefeld, 03.05.2017 - 7 O 20/16

    Nach Entlastung des Verwalters keine Schadensersatzansprüche mehr gegen ihn!

    Ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters bedeutet im Regelfall die Billigung der Verwaltertätigkeit und befreit den Verwalter von der Pflicht zur weiteren Erklärung über Vorgänge, die bei der Beschlussfassung bekannt oder für die Eigentümergemeinschaft bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Dezember 1999, Az. 11 Wx 76/99, zitiert nach juris, Rdnr. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2000, 2 ZBR 136/99, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003, Az. V ZB 11/03, zitiert nach juris, Rdnr. 19).

    Dabei stellt die Entlastung rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis gegenüber dem Verwalter gem. § 397 Abs. 2 BGB dar, das jegliche Schadenersatzansprüche und andere konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die die Wohnungseigentümer bei gehöriger, zumutbarer Sorgfalt mindestens hätten erkennen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Dezember 1999, Az. 11 Wx 76/99, zitiert nach juris, Rdnr. 5; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2000, Az. 2 ZBR 136/99, zitiert nach juris, Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 20. März 1991, Az. 4 W 335/90, NJW-RR 1991, 979, 979 m. w. Nachw.).

  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17

    (Nach)zahlungen auf Hausgelder sind nicht in den Einzelabrechnungen der anderen

    der Erkennbarkeit tragen die Wohnungseigentümer die Feststellungslast (Niedenführ, Niedenführ/Vandenhouten WEG § 28 Rn. 247; OLG Karlsruhe NZM 2000, 298 [OLG Karlsruhe 03.12.1999 - 11 Wx 76/99] ).
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.04.2000 - 15 W 447/99   

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https://dejure.org/2000,10508
OLG Hamm, 03.04.2000 - 15 W 447/99 (https://dejure.org/2000,10508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2000 - 15 W 447/99 (https://dejure.org/2000,10508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2000 - 15 W 447/99 (https://dejure.org/2000,10508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft bei gleichzeitiger Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft; Bestimmung der Gegenstandsgleichheit bei der Kostenberechnung durch den Notar; Umfang der Notarkosten für die Aufstellung eines Ehevertrages

  • rechtsportal.de

    KostO § 44 Abs. 1, Abs. 2
    Änderung des Güterstandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1656 (Ls.)
  • FGPrax 2000, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88

    Gegenstandsgleichheit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2000 - 15 W 447/99
    Im übrigen geht der Notar insoweit in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung (BayObLG JB 1967, 434 und DNotZ 1989, 710; ebenso K-L-B-R, a.a.O., § 39 Rn. 85 und § 44 Rn. 47) von einer Gegenstandsgleichheit aus.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.05.2000 - 4 W 85/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17609
OLG Celle, 12.05.2000 - 4 W 85/00 (https://dejure.org/2000,17609)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.05.2000 - 4 W 85/00 (https://dejure.org/2000,17609)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 4 W 85/00 (https://dejure.org/2000,17609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gesamtvollstreckungsverfahren mit beschränkter Restschuldbefreiung: Behandlung nach Verfahrenseröffnung anfallender Zinsen; Vollstreckbarkeit der Zinsforderung; Anhebung der Pfändungsfreigrenze

  • rechtsportal.de

    GesO § 18; KO § 63 Nr. 1; ZPO § 850c
    Anhebung der Pfändungsfreigrenze im Rahmen der Vollstreckung wegen nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens entstandener Zinsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Dass das (beschränkte) Restschuldbefreiungsverfahren des § 18 Abs. 2 S 3 GesO darauf abzielt, dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen (OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Hess/Binz/Wienberg, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 105), steht der sich aus § 51 Abs. 2 SGB I ergebenden Aufrechnungs- bzw Verrechnungsbefugnis nicht entgegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 12 R 69/12
    Dies folgt bereits daraus, dass diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut Schutz nur gegen konkrete Maßnahmen der "Vollstreckung" bietet (LSG Berlin-Brandenburg vom 4.10.2007 - L 8 B 1205/07 ER - juris RdNr 28; Brandenburgisches OLG vom 20.5.1998 - 13 U 35/97 - juris RdNr 15; OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 53).

    Dass das (beschränkte) Restschuldbefreiungsverfahren des § 18 Abs. 2 S 3 GesO darauf abzielt, dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen (OLG Celle vom 12.5.2000 - 4 W 85/00 - juris RdNr 19; Hess/Binz/Wienberg, GesO, 4. Aufl 1998, § 18 RdNr 105), steht der sich aus § 51 Abs. 2 SGB I ergebenden Aufrechnungs- bzw Verrechnungsbefugnis nicht entgegen.

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 224/99   

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https://dejure.org/2000,18584
OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 224/99 (https://dejure.org/2000,18584)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2000 - 3 U 224/99 (https://dejure.org/2000,18584)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 3 U 224/99 (https://dejure.org/2000,18584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 25
    Eilbedürftigkeit bei Hinnahme des rechtswidrigen Verhaltens durch einen Mitbewerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 05.02.1976 - 3 U 191/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 224/99
    Anders als in Fällen, in denen sich die tatsächliche Wettbewerbslage ändert, beispielsweise dadurch, dass ein neues Produkt auf den Markt gebracht und damit die Rechtsverletzung erst fühlbar wird (Hans. OLG Hamburg, GRUR 1977, 161 - Teaquick), ist hier lediglich der Entschluss neu, das seit langem bekannte wilde Plakatieren einzudämmen, womit deutlich wird, dass es die Hamburger A GmbH damit zuvor eben gerade nicht eilig hatte.
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