Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00   

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OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00 (https://dejure.org/2000,2908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2000 - 15 W 103/00 (https://dejure.org/2000,2908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 15 W 103/00 (https://dejure.org/2000,2908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung von Eintragungen im Grundbuch; Löschung eines Wohnungsrechts; Teilung eines mit einem Wohnungsrecht belasteten Grundstücks; Löschung des Nießbrauchs an einem Wohnungseigentumsrecht

  • Judicialis

    BGB § 1026; ; BGB § 1093; ; WEG § 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1026, § 1093; WEG § 8
    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 96 (Leitsatz)

    BGB § 1026, BGB 1093, WEG § 8
    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1026, 1093; WEG § 8
    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in Wohnungseigentum

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wohnrecht und Nießbrauch bei WEG-Aufteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1403
  • DNotZ 2001, 216
  • NZM 2000, 831
  • FGPrax 2000, 132
  • ZMR 2000, 630
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 3 W 232/98

    Inhalt der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Als ausgeschlossen betrachtet wird lediglich eine Dienstbarkeit, deren Ausübungsbereich sich auf ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum beschränkt (BayObLG NJW-RR 1997, 1236 = DNotZ 1998, 125; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 44).
  • OLG Oldenburg, 17.11.1988 - 5 W 60/88

    Aufteilung eines Erbbaurechts in Wohnungserbbaurechte; Eintragung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Für den Fall der Aufteilung in Wohnungseigentum nach den §§ 1, 8 WEG ist anerkannt, daß die Dienstbarkeit nur an demjenigen Wohnungseigentumsrecht fortbesteht, auf dessen Raumeinheiten sie sich erstreckt, während die übrigen Wohnungseigentumsrechte nach den §§ 1090 Abs. 2, 1026 BGB von der dinglichen Belastung frei werden (OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 273; …
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97

    Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, die möglicherweise auf einem Mißverständnis der Kommentierung von Bassenge (bei Palandt, BGB, 59. Auf., § 6 Rdnr. 9) beruht, können Gegenstand des Ausübungsbereichs eines Wohnungsrechts an einen Wohnungseigentum sämtliche Nutzungsbefugnisse sein, die nach dem gesetzlichen Regelinhalt bzw. der Regelung der Teilungserklärung dem Miteigentümer nach dem Inhalt des Sondereigentums zustehen, sogar etwa ein mit dem Sondereigentum verbundenes Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum (BayObLG DNotZ 1998, 384, 385 f).
  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 5/97

    Keine Aufforderung zur inhaltlichen Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Als ausgeschlossen betrachtet wird lediglich eine Dienstbarkeit, deren Ausübungsbereich sich auf ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum beschränkt (BayObLG NJW-RR 1997, 1236 = DNotZ 1998, 125; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 44).
  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Jedoch entspricht es zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung, daß die aus dem Sondereigentum fließenden Befugnisse Gegenstand der Belastung eines Wohnungseigentums mit einer Dienstbarkeit sein kann; dies gilt auch dann, wenn das Objekt der Ausübungsberechtigung zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (BGHZ 107, 289 = NJW 2391, 2392; …
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    Auszugehen ist davon, daß an einem ideellen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auch dann keine Dienstbarkeit bestellt werden kann, wenn sich ihr Ausübungsbereich auf einen realen Teil des Grundstücks beschränkt (BGHZ 36, 137, 138 f. = NJW 1962, 633, 634).
  • KG, 09.01.1976 - 1 W 459/75
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    2 z 51/74">NJW 1975, 59; KG OLGZ 1976, 257, 259).
  • BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00
    2 Z 226/56|OLG Frankfurt; 22.07.1959; 6 W 417/58">BayObLGZ 1957, 102 = NJW 1957, 1840 und OLG Frankfurt NJW 1959, 1977 für das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl. Rdnr. 2849; von Oefele in Bauer/von Oefele, a.a.O., AT V 188).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    Innerhalb dieser Auffassung ist lediglich umstritten, ob das Sondernutzungsrecht alleiniger Gegenstand der Ausübung der Dienstbarkeit sein kann (vgl. Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 13 Rn. 56; NK-BGB/Otto, 4. Aufl., § 1018 Rn. 30; Staudinger/Weber, BGB [2017], § 1018 Rn. 60; Amann, DNotZ 1990, 496, 501; Ott, DNotZ 1998, 125, 132) oder nur in Verbindung mit den zu dem Sondereigentum gehörenden Räumen (vgl. BayObLG, DNotZ 1998, 125, 126 f.; OLG Hamm, DNotZ 2001, 216, 217 f.; BeckOGK/Falkner, WEG [1.8.2019], § 10 Rn. 342.1; NK-BGB/Heinemann, 4. Aufl., § 6 WEG Rn. 21; wohl auch Schmidt-Räntsch in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 13 Rn. 47).
  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 5 U 433/11

    Anforderungen an die Überwachungspflichten einer Aufsichtsperson bzgl. eines auf

    Insofern war es angemessen, ...[A] als bald sechsjährigem Kind die Gelegenheit zu geben, sich eigenständig und unabhängig davon zu bewegen, ob die Beklagte jederzeit zu intervenieren vermochte (OLG-R Hamm 2000, 266; OLG Hamm VersR 2001, 386).
  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 2 W 2/11

    Belastung eines Sondernutzungsrechts mit einer Grunddienstbarkeit

    Damit wird dem Berechtigten zugleich die alleinige Nutzungsbefugnis an dem zur Sondernutzung zugewiesenen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums übertragen (BayObLG, Rpfleger 1998, S. 68 ; OLG Hamm, NJW-RR 2000, S. 1403 ff.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Auflage, Rn. 2952).

    2 Z 82/89">DNotZ 1990, S. 496 ff.; NJW-RR 1997, S. 1236 f.; Rpfleger 1998, S. 68 ; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1975, S. 356 f., m. kritischer Anm. Noack, der allerdings für den Fall eines Sondernutzungsrechts an einem Pkw-Stellplatz die Rechtsprechung des BayObLG billigt; KG, Rpfleger 1976, S. 180 f.; OLG Düsseldorf, DNotZ 1988, S. 31 f.; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, S. 1389 ; OLG Hamm, NJW-RR 2000, S. 1403 ff.; OLG Hamburg, ZMR 2001, S. 380 f.; ZMR 2004, S. 616 f.; Schöner/Stöber, aaO., Rn. 2952; Demharter, aaO., Anhang § 3 Rn. 68; Böhringer in: Meikel, GBO , 10. Auflage, § 48 Rn. 19; Grziwotz in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz , 2. Auflage, § 5 Rn. 59; Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch , 70. Auflage, § 6 WEG Rn. 9; Zimmermann, Rpfleger 1981, S. 333 ff., 335 ff.; Ertl, DNotZ 1988, S. 4 ff., S. 13 ff.; Darstellung des Streitstandes auch bei Schneider, Rpfleger 1998, S. 53 ff., 58).

  • LG Stade, 18.03.2004 - 4 O 166/03

    Grenzen elterlicher Aufsichtspflicht: Verneinung einer Elternhaftung bei

    Dabei darf die in der Neufassung des § 828 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gebrachte gesetzgeberische Wertung, die mit der Teilnahme von Kindern unter 10 Jahren am Straßenverkehr verbundenen Schadensrisiken dem haftpflicht- und häufig auch kaskoversicherten Kraftfahrer zuzuweisen, nicht durch eine Ausweitung der Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern im Rahmen des 832 BGB wieder rückgängig gemacht werden (vgl. MüKo-Wagner, § 832 BGB, Rn. 31 m.w.N.; vgl. auch schon OLG Hamm, OLGR 2000, 266 zu den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 1999).

    Der Inhalt der Aufsichtspflicht ergibt sich im Einzelfall einerseits aus Alter, Eigenart und Charakter des jeweiligen Kindes, andererseits danach, was den Eltern nach den jeweiligen Verhältnissen und objektiven Umständen geboten ist und zugemutet werden kann (vgl. nur OLG Celle, NJW-RR 1988, 216 f.; OLG Hamm, OLGR 2000, 266).

  • OLG München, 21.11.2018 - 15 U 1431/18

    Wohnungseigentümer: Dingliches Sondernutzungsrecht an Grünfläche

    Sind es nur Befugnisse, die mit einem bestimmten Sondereigentum verbunden sind, so genügt es, die Dienstbarkeit am betroffenen Wohnungs- oder Teileigentum zu bestellen und einzutragen (OLG Hamm NJW-RR 2000, 1403; Amann DNotZ 1900, 499; Bärmann/Suilmann WEG, 14. Aufl. 2018, § 13 Rdnr. 56 f; Palandt/Wicke, § 6 WEG Rdnr. 9; für einen Sonderfall BGHZ 107, 289 für ein faktisches Sondernutzungsrecht wegen der baulichen Gegebenheiten, "Fensteröffnungsrecht").
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2014 - 4 U 248/11

    Verkehrsunfall -Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten

    (1) Das Gebot, erforderlichenfalls einen Dolmetscher zuzuziehen (§ 185 Abs. 1 Satz 1 GVG), richtet sich an das Gericht, welches darüber nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen zu entscheiden hat (OLG Hamm OLGR 2000, 266, 267).
  • AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen inhaltlicher

    Zu dieser Abgrenzung vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2000, 630, sowie BayObLG, ZMR 2000, 546.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.03.2000 - 14 U 195/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5388
OLG Celle, 30.03.2000 - 14 U 195/99 (https://dejure.org/2000,5388)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.03.2000 - 14 U 195/99 (https://dejure.org/2000,5388)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. März 2000 - 14 U 195/99 (https://dejure.org/2000,5388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schmerzensgeld bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall: Angemessener Betrag bei mehreren Knochenbrüchen und langwierigem Heilungsverlauf

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 847 BGB
    Schmerzensgeld; Bemessungskriterien; Erhebliche Verletzungen ; Langwieriger Heilungsverlauf

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld; Bemessungskriterien; Erhebliche Verletzungen ; Langwieriger Heilungsverlauf

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, langwieriger Heilungsverlauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2007 - 4 U 409/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Motorrades mit einem

    Allein aufgrund der zuvor festgestellten Umstände wäre ein Schmerzensgeld im Bereich von 15.000,- EUR und damit im Bereich dessen angemessen, was die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen regelmäßig zuspricht (vgl. u.a. OLG Celle, 14 U 195/99, Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2007, lfd. Nr. 1991: 15.000,- EUR; LG München I, 19 O 17389/95, Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., lfd. Nr. 2079: 17.500,- EUR, jedoch für einen 11 Jahre jüngeren Verletzten).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 12 U 147/07

    Bemessung und Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche aus Verkehrsunfall

    Vor diesem Hintergrund hält der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 14.000,00 EUR für angemessen, wobei er sich an ansatzweise vergleichbaren Entscheidungen des OLG Celle vom 21.03.2002, Az.: 14 U 176/01, vom 30.03.2000, Az.: 14 U 195/99, und vom 17.01.2002, Az.: 14 U 134/00, (jeweils entnommen aus der Celler Schmerzensgeldsammlung) ebenso orientiert wie an Entscheidungen des LG Köln vom 29.01.1998, Az.: 14 O 43/95, und des LG München I vom 18.07.2000, Az.: 19 O 12744/98, (lfd. Nr. 2018 und 2022 der 24. Aufl. der Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm).
  • LG Bielefeld, 08.02.2019 - 8 O 342/18

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeldbemessung - Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion

    Das LG Paderborn hielt bei einer dislozierten distalen Humerusschaft-Mehrfachfragmentfraktur, einer dislozierten Olecranonfraktur, einer Rippenserienfraktur, einer Platzwunde, einer Mittelfußfraktur sowie Halswirbeldistorsion ein Schmerzensgeld von 9.200,- EUR (angepasst 2017 9.764,- EUR) (LG Paderborn Urteil vom 24.11.2011 - 3 O 230/11), das OLG Celle bei einer Oberschenkelfraktur rechts, offenen Ellenbogen-Luxationsfraktur links, Fraktur des linken großen Zehs, Fraktur der rechten Hand, Riss in der Unterlippe, Stauchung des Unterkiefers, Platzwunde am linken Oberschenkel, nach 9 Monaten Thrombose im rechten Bein sowie verbliebenen leichten Funktionsdefiziten im rechten Kniegelenk und im linken Ellenbogengelenk ein Schmerzensgeld von 15.000,- EUR (angepasst 2019 19.555,- EUR) (OLG Celle Urteil vom 30.03.200 - 14 U 195/99) und das LG München bei einer dreifachen Unterkieferfraktur, einer laterobasalen Schädelfraktur beidseits, einer Innenknöchelspitzenfraktur links, einer Talusfraktur links sowie multiplen Glassplitterverletzungen an der Hand und Prellungen mit Einschränkungen beim Kauen und der Beweglichkeit des linken Sprunggelenks ein Schmerzensgeld von 5.000,- EUR (angepasst 8.811,- EUR) (LG München II Urteil vom 27.10.1987 - 1 O 5087/87) für angemessen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4387
OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00 (https://dejure.org/2000,4387)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.08.2000 - 9 W 82/00 (https://dejure.org/2000,4387)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. August 2000 - 9 W 82/00 (https://dejure.org/2000,4387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH: Nachträgliche Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 181 BGB ; § 3 GmbHG ; § 53 GmbHG ; § 54 GmbHG
    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens; Erforderlichkeit einer formell ordnungsgemäßen Satzungsänderung; Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers; Änderung einer Vertretungsbefugnis ; Eintragungsfähigkeit einer Tatsache

  • Wolters Kluwer

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens; Erforderlichkeit einer formell ordnungsgemäßen Satzungsänderung; Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers; Änderung einer Vertretungsbefugnis ; Eintragungsfähigkeit einer Tatsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00
    Denn jedenfalls für den Fall, dass eine generelle Befreiung des Geschäftsführers von dem Verbot des Selbstkontrahierens erteilt werden soll, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH DB 1983, 1193 f; BGH GmbHR 2000, 136 ff), die formell ordnungsgemäße Änderung der Satzung zumindest dann zu verlangen, wenn - wie hier der Gesellschaftsvertrag vom 25. November 1996 - die bisherige Satzungsregelung auf Dauer geändert werden soll.
  • BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80

    Zur Befreiung eines Geschäftsführers von § 181 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00
    Nicht jede Änderung der Vertretungsbefugnis ist damit Satzungsänderung; was materiell nicht zur Satzung gehört und nur formell mit dem Gesellschaftsvertrag verbunden ist, kann ohne Beachtung der Vorschriften des § 53 GmbHG aufgehoben oder geändert werden (BayObLG, BB 1980, 1442 f m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2011 - 20 W 95/11

    Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB

    3 Z 41/85">aaO.; so auch für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in der werbenden Gesellschaft u.a. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.03.2010, Az. 12 W 376/10, KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2006, Az. 1 W 252/05, Beschluss des erkennenden Senats vom 08.12.1982, Az. 20 W 132/83, OLG Köln, Beschluss vom 02.10.1992, Az. 2 Wx 33/92,OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2000, Az. 9 W 82/00, jeweils zitiert nach juris; zu Gegenansicht in der Literatur vergleiche die Nachweise im Beschluss des OLG Nürnberg, aaO).
  • OLG München, 12.05.2010 - 31 Wx 19/10

    Vereinfachte GmbH-Gründung: Anwendbare Vorschriften bei Vorlage eines geänderten

    Zu Recht hat das Registergericht daher das Fehlen der nach herrschender Meinung (vgl. BGHZ 87, 59/61; 114, 167/170; BFH GmbHR 1997, 34 f. BayObLGZ 1984, 109/111; OLG Köln GmbHR 1993, 37; OLG Celle GmbHR 2000, 1098; KG NZG 2006, 718; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner GmbHG 4. Aufl. § 35 Rn. 31; Scholz/-Schneider GmbHG 10. Aufl. § 35 Rn. 98; a.A. Roth/Altmeppen GmbH 6. Aufl. § 35 Rn. 76; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack aaO § 35 Rn. 132; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek GmbHG aaO § 35 Rn. 52; Ulmer/Paefgen GmbHG § 35 Rn. 64) erforderlichen satzungsmäßigen Grundlage für die Befreiung des Geschäftsführers von dem Verbot des Selbstkontrahierens im Sinne des § 181 BGB beanstandet.
  • LG Köln, 12.02.2001 - 89 T 2/01

    Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch Gesellschafterbeschluss

    15 GmbHR 2000, 1098 .
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2000 - 22 W 19/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9494
OLG Köln, 14.01.2000 - 22 W 19/99 (https://dejure.org/2000,9494)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2000 - 22 W 19/99 (https://dejure.org/2000,9494)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 22 W 19/99 (https://dejure.org/2000,9494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • Europäischer Gerichtshof PDF

    Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten

  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 27, 34
    Einwand nicht rechtzeitiger Verteidigungsmöglichkeit im Verfahren der Vollstreckbarerklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 12.04.1989 - 13 W 73/88

    Vollstreckungsklausel; Belgisches Versäumnisurteil; Verhandlungstermin;

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 22 W 19/99
    Ob die Vollstreckbarkeit stets zu versagen ist, wenn das Schriftstück, sei es aufgrund öffentlicher Zustellung, sei es aufgrund einer Zustellung durch Niederlegung, den Beklagten tatsächlich nicht erreicht hat, oder ob eine Abwägung aufgrund der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (vgl. Geimer a.a.O. Rn 2929, EuGH NJW 1986, 1425; OLG Köln NJW-RR 1990, 127, 128), kann dahinstehen.
  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 22 W 19/99
    Ob die Vollstreckbarkeit stets zu versagen ist, wenn das Schriftstück, sei es aufgrund öffentlicher Zustellung, sei es aufgrund einer Zustellung durch Niederlegung, den Beklagten tatsächlich nicht erreicht hat, oder ob eine Abwägung aufgrund der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist (vgl. Geimer a.a.O. Rn 2929, EuGH NJW 1986, 1425; OLG Köln NJW-RR 1990, 127, 128), kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.04.2000 - 25 W 1067/00   

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OLG München, 05.04.2000 - 25 W 1067/00 (https://dejure.org/2000,8186)
OLG München, Entscheidung vom 05.04.2000 - 25 W 1067/00 (https://dejure.org/2000,8186)
OLG München, Entscheidung vom 05. April 2000 - 25 W 1067/00 (https://dejure.org/2000,8186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AVAG § 11 Abs. 1; ; AVAG § ... 17 Abs. 1; ; AVAG § 11 Abs. 2; ; AVAG § 13 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 36 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 37 Abs. 2; ; EuGVÜ Art. 1 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 1 Abs. 2 Nr. 4; ; EuGVÜ Art. 25; ; EuGVÜ Art. 34 Abs. 2; ; EuGVÜ Art. 34 Abs. 3; ; EuGVÜ Art. 27; ; EuGVÜ Art. 28; ; EuGVÜ Art. 16; ; EuGVÜ Art. 5 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 24; ; EuGVÜ Art. 38 Abs. 3; ; ZPO § 1061; ; ZPO § 1062 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546; ; AVAL § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarerklärung eines dinglichen Arrests eines ausländischen Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 29 O 19647/99
  • OLG München, 05.04.2000 - 25 W 1067/00

Papierfundstellen

  • BB 2000, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.04.1999 - C-99/96

    Mietz

    Auszug aus OLG München, 05.04.2000 - 25 W 1067/00
    Die Entscheidung des EuGH vom 27.4.1999 (Rs. C-99/96; ZIP 1999, 1323 = EWS 1999, 350, WM 1999 2128, EuZW 1999, 727) steht dem nicht entgegen.

    c) Gemäß Art. 34 Abs. 2 EuGVÜ kann ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nur aus einem in den Art. 27 und 28 EuGVÜ angeführten Gründen abgelehnt werden, wobei gemäß Art. 34 Abs. 3 EuGVÜ die ausländische Entscheidung keinesfalls in der Sache selbst nachgeprüft werden darf (EuGH vom 27.4.1999, ZIP 1999, 1323/1327, Teilziffer 51).

    Ob das Landgericht Athen seine Zuständigkeit für den Erlaß des Urteils vom 30:6.1999 auf Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ (Gerichtsstand des Erfüllungsortes)stützen durfte, oder ob es für den Erlaß eines dinglichen Arrests die Zuständigkeit nach Art. 24 EuGVÜ in Anspruch nehmen durfte, kann dahingestellt bleiben, weil diese Frage im Rahmen des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Urteils nicht Prüfungsgegenstand ist (vgl. EuGH vom 27.4.1999, Teilziffer 49 - 51; ZIP 1999, 1323/1327).

  • EuGH, 17.11.1998 - C-391/95

    Van Uden

    Auszug aus OLG München, 05.04.2000 - 25 W 1067/00
    Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17.11.1998 (Rs. C-391/95 Van Uden Maritime BV) sei die Zuständigkeit für den Erlaß einstweiliger Maßnahmen jedoch eingeschränkt.

    Unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 17.11.1998 in der Sache Van Uden (Rs. C-391/95; RIW 1999, 776) hat der EuGH zwar entschieden, daß ein Urteil, das seiner Art nach kein Hauptsacheverfahren, sondern ein Eilverfahren zum Erlaß einstweiliger Maßnahmen sei, unter gewissen Voraussetzungen keine Entscheidung im Sinne von Art. 25 EuGVÜ sein könne.

  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus OLG München, 05.04.2000 - 25 W 1067/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (EuGH IPRax 1985, 339 mit Anmerkung Schlosser S. 321; EUGH IPRax 1981, 95 mit Anmerkung Hausmann) sind alle einstweiligen Maßnahmen, wie z.B. die einstweilige Verfügung oder der Arrest, Entscheidungen im Sinne von Art. 25 EuGVÜ, wenn - wie vorliegend - der Antragsgegner zur mündlichen Verhandlung geladen und ihm rechtliches Gehör gewährt worden ist.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

    Dem haben sich der Senat und die weitere Rechtsprechung angeschlossen (BGH, Beschl. v. 24. Februar 1999 aaO; KG, IPrax 2001, 236, 237; OLG München RIW 2000, 464; OLG Hamm NJW-RR 1995, 189; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1623, 1624).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 89/06

    Anwendbarkeit des Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche

    Von der Regelung des Art. 1 Abs. 2 Nr. 4 EuGVÜ werden nicht erfasst einstweilige Maßnahmen, die lediglich der Sicherung eines Anspruchs dienen, nicht aber der Durchführung des Schiedsverfahrens oder der Vollstreckung des Schiedsurteils (Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 1 Rn. 9 a.E.; Zöller/Geimer, a.a.O. Art. 1 EuGVVO Rn. 45 a.E.; Geimer in Geimer/Schütze, a.a.O. Art. 1 Rn. 164; Rauscher/Mankowski, a.a.O. Art. 1 Brüssel I-VO Rn. 28b; OLG München - 25 W 1067/00, OLG-Report 2000, 266, 267).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; VermG § 1
    Ersatz von Verwendungen auf eine eigene Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 8 O 2332/98
  • OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
    Weiter macht die Klägerin geltend, dass sie gemäß "Übernahme-Protokoll" vom 28.03.1991 (Bl. 26) in bestehende rechtsgültige Verträge des HAG mit Dritten gemäß mit diesen abzuschließender Nachtragsvereinbarungen eingetreten sei und die Nachtragsvereinbarung vom 19.11,1990 für sie auch eine vertragliche Verpflichtung begründet habe, durch die ebenfalls eine Rechtspflicht i.S.v. § 3 Abs. 3 Satz 2 a VermG begründet worden sei (Hinweis auf BGH ZIP 1997, 1475 ).

    Bei der nach BGH ZIP 1997, 1475 gebotenen weiten Auslegung von § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG müsse ein Aufwendungsersatzanspruch nach den Regelungsprinzipien der GoA auch für nach dem 03.10.1990 durchgeführte Maßnahmen gelten, weil sonst eine Regelungslücke gegenüber § 7 VermG entstehe, der einen Wertausgleich für bis zum 02.10.1990 abgeschlossene Maßnahmen vorsehe; andernfalls käme der Rückübertragungsberechtigte ohne jede Ausgleichsverpflichtung in den Genuss wertverbessernder, ab dem 03.10.1990 abgeschlossener Instandsetzungsmaßnahmen, auch wenn diese "ihre Wurzel in früheren Verordnungen, Verträgen oder dergleichen" hätten.

    Ferner besteht ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG nicht nur in dem in Satz 3 geregelten Ausnahmefall, sondern auch in den in Satz 2 und Satz 5 geregelten Fällen (BGH ZIP 1997, 1475, 1477).

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
    Nach Ansicht des BGH (VIZ 1995, 293 = JZ 1995, 790) sind die ohne Zustimmung des Rückübertragungsberechtigten erfolgten Verwendungen des Verfügungsberechtigten kein Eingriff in Rechte des Ersteren, weil das Erfordernis der Zustimmung des Rückübertragungsberechtigten zu den unter § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG fallenden Handlungen des Verfügungsberechtigten lediglich ein Reflex der dort zum Schutz seiner künftigen Dispositionsbefugnis angeordneten Veränderungssperre sei, ihm jedoch noch nicht den Gegenstand des Rückübertragungsanspruchs selbst zuweise (a.A. Rauscher in Anmerkung zu vorgenanntem Urteil JZ 1995, 792, 794; R/H/T a.a.0. § 3 VermG Rn. 319).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
    Danach hatten die Beklagten bereits eine eigentümerähnliche, einem Anwartschaftsrecht vergleichbare Rechtsstellung hinsichtlich des enteigneten Grundstücks erlangt, die auch verfassungsrechtlich gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt war (BVerfG VIZ 1997, 31~ R/H/T § 3 VermG Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08

    Grundstücksrestitution im Beitrittsgebiet: Anspruch des Verfügungsberechtigten

    Erlaubte Instandsetzungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 3 S. 3 VermG scheiden aus, da das Gebäude zum Zeitpunkt der Vornahme der Maßnahme noch nicht vermietet war, so dass die von der Klägerin durchgeführten Maßnahmen nicht zu einer Mieterhöhung berechtigt hätten (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 27.04.2000 - 2 U 116/99, zitiert nach Juris; Redeker/Hirtschulz/Tank a.a.O. Rn. 256).
  • VG Weimar, 18.05.2005 - 6 K 1677/03

    Kataster- und Vermessungsrecht; Abmarkung; Abmarkungsprotokoll; Anmelder;

    Ob allein die Anmeldung dem Anmelder ein zivilrechtliches Anwartschaftsrecht verschafft (so: KreisG Bad Salzungen, Beschluss vom 23.10.1990 - Z 186/90 - J URIS [Orientierungssatz]; LG Berlin, Urteil vom 27.02.1991 - 28 O 29/91 -, JURIS [Orientierungssatz]; BezirksG Cottbus, Urteil vom 14.11.1991 - 4 S 72/91 -, JURIS [Orientierungssatz 2]; OLG Bremen, Urteil vom 27.04.2000 - 2 U 116/99 -, J URIS, Rdnr. 52), erscheint der Kammer zwar zweifelhaft, bedarf hier aber gleichfalls keiner Entscheidung.
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