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   OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99   

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OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,2738)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2000 - 17 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,2738)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 17 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,2738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt: Kindergeldanrechnung bei Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 2 S. 1 EStG; § 1612b BGB
    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über das Einkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über das Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1602 Abs. 1 § 1610 § 1612b Abs. 1
    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes; Berechnung des Unterhaltsbedarfs bei eigenem Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 47
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 19.02.1996 - 26 UF 1156/95

    Vermögenseinsatzpflicht volljähriger Kinder zur Deckung ihres Unterhaltsbedarfs

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
    So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 16 UF 51/95

    Verweigerung von persönlichen Kontakten eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
    So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1990 - 7 UF 220/89
    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99
    So hat das OLG Düsseldorf (FamRZ 1990, 1137) für das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind einen Freibetrag zwischen 4.000,00 DM und 4.500,00 DM angenommen, das OLG München (FamRZ 1996, 1433) in Höhe von 5.000,00 DM und das OLG Karlsruhe (FamRZ 1996, 1235) für einen Studenten mit wohlhabenden Eltern ca. 10.000,00 DM.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Die Vorschrift des § 1612 b Abs. 3 BGB sei auf solche Fälle nicht anwendbar, weil nicht nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, sondern auch der Elternteil, bei dem das Kind wohne, Anspruch auf Kindergeld habe (OLG Celle - 21. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1408 f.; OLG Celle - 17. Zivilsenat - FamRZ 2001, 47, 48; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1106 f. [differenzierend]; Soyka FuR 2005, 97, 99 ff.; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 515; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3251; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3388; AnwK-BGB/Saathoff BGB § 1612 b Rdn. 10; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. Kap. VI Rdn. 157 a).
  • KG, 27.01.2016 - 13 UF 234/14

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch eines volljährigen privilegierten Kindes

    Das ergibt sich aus § 1602 Abs. 2 BGB; danach muss ein volljähriges Kind, auch ein volljähriges privilegiertes Kind, für den eigenen Unterhalt zunächst den Stamm seines Vermögens einsetzen; seine Unterhaltsbedürftigkeit ist damit regelmäßig - abgesehen von einer im Einzelfall grob unbilligen und unzumutbaren Pflicht der Vermögensverwertung - ausgeschlossen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 UF 107/15, NZFam 2016, 33 [Holzer] [bei juris LS und Rz. 16ff.]; OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2000 - 17 UF 236/99, FamRZ 2001, 47 [bei juris LS 2 und Rz. 8] sowie Wendl/Dose-Dose, Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 1 Rn. 621, § 2 Rn. 133, 580, 589).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Der Senat folgt in seiner ständigen Rechtsprechung im Ergebnis der Auffassung, wonach § 1612b Abs. 1 BGB einer vollen Anrechnung des Kindergeldes dann nicht entgegensteht, wenn -wie hier- ein an sich barunterhaltspflichtiger Elternteil mangels Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt leistet, aber dennoch das volle Kindergeld bezieht (vgl. Senatsurteil vom 04.09.2003, 1 UF 178/03; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1589; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 553; anderer Auffassung: OLG Hamm, FamRZ 2001, 1728; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; OLG Köln, FamRZ 2003, 1408; zuletzt OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1809).
  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04

    Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer

    Diejenigen, die Absatz 1 anwenden wollen, argumentieren, dieses Ergebnis sei sachgerecht, weil dem Kind in aller Regel Naturalleistungen durch den gemeinsamen Haushalt entgegengebracht werden, auch wenn sie nicht geschuldet wären (Wendl-Scholz aaO § 2 Rn 515; OLG Celle FamRZ 2001, 47,48; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1216; OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 598).
  • OLG Koblenz, 13.06.2003 - 13 WF 414/03

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

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  • OLG Celle, 13.08.2003 - 15 UF 48/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Barunterhaltspflicht beider Elternteile; Fehlende

    Insoweit kann auf Naturalleistungen des nicht leistungsfähigen Elternteils, der dem unterhaltsberechtigten Kind Wohnung und Verpflegung gewährt (vgl. OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1216; Palandt/Diederichsen, 62. Auflage, Rn. 6 zu § 1612 b BGB; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 515 zu § 2), nicht abgestellt werden.
  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 12 UF 95/01

    Zur Berechnung der Haftungsquote und Anrechnung von Kindergeld beim

    Ob auch der leistungsunfähige Elternteil, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, weil das volljährige Kind bei ihm wohnt (§ 64 II S. 1EStG), Anspruch auf das hälftige Kindergeld hat (vgl. OLG Celle, FamRZ 2001, 47, 48) oder ob es in diesem Fall ausschließlich dem allein für den Unterhalt aufkommenden anderen Elternteil zugute kommen muss (nach OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246 analog § 1612b III BGB; vgl. auch Kleffmann, FuR 2002, 99, 102), bedarf hier keiner Entscheidung, weil beide Elternteile Unterhalt leisten.
  • OLG Dresden, 15.07.2009 - 20 WF 577/09

    Kindschaftsrecht; Unterhalt

    In einer solchen Konstellation ist der Unterhaltsbedarf des Berechtigten auf der Grundlage der 4. Altersstufe der Unterhaltstabelle auch allein nach den Einkünften des Zahlungspflichtigen zu bemessen, weil die Lebensstellung des volljährigen Kindes von dem Einkommen des Elternteils, der damit nicht einmal den eigenen angemessenen Selbstbehalt decken kann, nicht beeinflusst wird (im Ergebnis ebenso BGH FamRZ 2006, 99, 100 - rechte Spalte oben unter II. 1; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Dresden - 21. Zivilsenat -, Beschluss vom 01.08.2007, 21 WF 629/07; zustimmend Palandt/Diederichsen, 68. Aufl. 2009, § 1610 BGB Rn. 6).
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 11 WF 257/05

    Zur Anrechnung von Kindergeld bei einem an sich barunterhaltspflichtigen aber

    6 in Abweichung von der Vorauflage; für eine hälftige Anrechnung: OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 687; OLG Celle FamRZ 2001, 47; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1216; Wendl/Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 515; Erman/Hammermann, § 1612 b Rdnr. 14).
  • OLG Bremen, 18.02.2005 - 4 UF 83/04

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

    Auch der Elternteil, der zwar nicht leistungsfähig sei, dem Kind aber Kost und Logis gewähre, sei als barunterhaltspflichtig i.S.d. § 1612 b I BGB anzusehen (vgl. OLG Koblenz, 4. FamS, FamRZ 2004, 1132; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1216; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl., § 6 Rn. 157; Strohmaier, FuR 2003, 153 ff.; jedenfalls für den Fall des volljährigen privilegierten Kindes: Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rn. 515 b; Eschenbruch/Wohlgemuth, Der Unterhaltsprozess, 2. Aufl., Rn. 3389; für den Fall des behinderten volljährigen Kindes: Palandt/Diederichsen, a.a.O., Rn. 6.; differenzierend MK/Born, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 7 WF 28/03

    Zur Kindergeldanrechnung gem. der RegelbetragsVO bei volljährigen Kindern

  • OLG Brandenburg, 17.12.2001 - 9 WF 186/01

    Zur Anrechnung von Kindergeld nach § 1612b BGB

  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 WF 257/05
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2004 - 8 WF 26/04

    Anrechnung von Kindergeld auf Volljährigenunterhalt trotz mangelnder

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 7 UF 276/05

    Halbteilung des Kindergelds bei fehlender Fähigkeit eines Elternteils zur Zahlung

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 8 WF 26/04

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei Leistungsunfähigkeit der

  • OLG Koblenz, 21.01.2003 - 11 UF 48/02

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

  • AG Hameln, 06.12.2005 - 31 F 227/05

    Abänderung; Abänderungsgrund; Analogie; Anrechnung; Arbeitslosengeld II;

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2377
OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00 (https://dejure.org/2000,2377)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.05.2000 - 2 W 83/00 (https://dejure.org/2000,2377)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 2 W 83/00 (https://dejure.org/2000,2377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verweisungsbeschluß; Örtliche Zuständigkeit ; Mißachtung der vorherrschenden Rechtsprechung

  • Judicialis

    ZPO § 36 I Nr. 6; ; ZPO § 281 II S. 5; ; GG Art. 20 III; ; GG Art. 101 I

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 2 O 191/00
  • LG Lübeck - 17 O 111/00
  • OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1453
  • NZBau 2001, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 14.08.1989 - 1 W 23/89

    Natur des Krankenhausaufnahmevertrages; Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach §

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - der Senat hat diese Auffassung in seinem Urteil vom 4.6.1992 Az.: 2 U 78/91 in NJW-RR 1993, 314 als fast einhellig bezeichnet (sh. auch OLG Celle NJW 1990, 777 f; OLG Frankfurt MDR 1993, 683 f) - und die Literatur stimmen dem ganz überwiegend zu ( sh. nur Werner/Pastor, Der Bauprozeß 9. Aufl. Rnrn. 418 ff mwN; Zöller/Vollkommer aaO § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag"; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 29 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 04.05.1993 - 20 AR 18/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - der Senat hat diese Auffassung in seinem Urteil vom 4.6.1992 Az.: 2 U 78/91 in NJW-RR 1993, 314 als fast einhellig bezeichnet (sh. auch OLG Celle NJW 1990, 777 f; OLG Frankfurt MDR 1993, 683 f) - und die Literatur stimmen dem ganz überwiegend zu ( sh. nur Werner/Pastor, Der Bauprozeß 9. Aufl. Rnrn. 418 ff mwN; Zöller/Vollkommer aaO § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag"; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 29 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 04.06.1992 - 2 U 78/91

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - der Senat hat diese Auffassung in seinem Urteil vom 4.6.1992 Az.: 2 U 78/91 in NJW-RR 1993, 314 als fast einhellig bezeichnet (sh. auch OLG Celle NJW 1990, 777 f; OLG Frankfurt MDR 1993, 683 f) - und die Literatur stimmen dem ganz überwiegend zu ( sh. nur Werner/Pastor, Der Bauprozeß 9. Aufl. Rnrn. 418 ff mwN; Zöller/Vollkommer aaO § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag"; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 29 Rn. 6).
  • LG Karlsruhe, 15.06.1990 - O 51/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Die vom Landgericht Lübeck zitierte Gegenansicht des LG Karlsruhe - geäußert in einem Beschluß (MDR 1990, 1010) aus dem Jahre 1990 - hat sich ersichtlich nicht durchgesetzt.
  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Der BGH hat bereits in einem Beschluß vom 5.12.1985 klargestellt, daß für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Bauwerkvertrag regelmäßig der Ort des Bauwerkes ist (NJW 1986, 935).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 12/90

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Vorliegend ist aber einer der Ausnahmefälle gegeben, in denen ein Verweisungsbeschluß aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 101 Abs. 1 GG) nach ständiger Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1990, 708) ausnahmsweise nicht als verbindlich hingenommen werden kann.
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gilt nämlich nicht, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist (BayObLG, NJW-RR 1994, 891, 892).
  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Die gesetzlich angeordnete Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses wird deshalb in der Regel auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß er auf einem Rechtsirrtum des Gerichts beruht oder sonst fehlerhaft ist (BGH NJW 1993, 2810).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    So ist es, wenn etwa ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es offenbar eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung nicht zur Kenntnis genommen hat (BGH NJW 1993, 1273).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
    Dies entzieht auch einem sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluß und das diesem Beschluß zugrundeliegende Verfahren grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHR ZPO § 281 Abs. 2 - Begründungszwang 1.).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschl. v. 24.5.2000 - 2 W 83/00, MDR 2000, 1453) und Naumburg (Beschl. v. 4.1.2001 - 1 AR 54/00, MDR 2001, 769) gehindert.
  • OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Wirksamkeit formularmäßiger Gerichtsstandsklauseln

    Der Senat hält es nicht für sinnvoll, entsprechend seiner früheren Auffassung (vgl. MDR 2000, 1453) von der Auffassung des Bundesgerichts abzuweichen.
  • OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09

    Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des

    Soweit einzelne Oberlandesgerichte dies in der Vergangenheit für identische Fallgestaltungen anders gesehen und die jeweilige Verweisung durch das Gericht am Ort des Bauwerks an das Wohnsitzgericht des beklagten Auftraggebers für willkürlich gehalten haben (OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Naumburg MDR 2001, 769), hat der früher für Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zuständig gewesene 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO auf eine höchstrichterliche Klärung hingewirkt; in Übereinstimmung mit der Auffassung des vorlegenden Gerichts hat der Bundesgerichtshof Willkür verneint und die Bindungswirkung des entsprechenden Verweisungsbeschlusses bejaht (NJW-RR 2002, 1498).
  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02

    Verweisung im Mahnverfahren - übereinstimmende Parteianträge nach

    als Wohnsitzgericht (§§ 12, 13 ZPO) als auch das Amtsgericht München als Gerichtsstand des Erfüllungsorts (§ 29 Abs. 1 ZPO; BGH NJW 1986, 935; 2001, 1936/1937; BayObLG MDR 1996, 903/904; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; Zöller/Vollkommer § 29 Rn. 25 Stichwort "Bauwerkvertrag") zuständig.
  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei

    Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988; Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14).
  • OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits

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  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

    Gerade wenn das verweisende Gericht Umstände nicht zur Kenntnis nimmt, die seine eigene Zuständigkeit begründen, tritt keinerlei Bindungswirkung ein (vgl. OLG Frankfurt NJW 2001, 3792; OLG Schleswig MDR 2000, 1453).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6984
OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99 (https://dejure.org/2000,6984)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2000 - 1 W 114/99 (https://dejure.org/2000,6984)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 1 W 114/99 (https://dejure.org/2000,6984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Meistbegünstigung fehlerhaft Bezeichnung Urteil Versäumnisurteil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 331 Abs. 2, 3, 341 Abs. 2, 511
    Meistbegünstigung fehlerhaft Bezeichnung Urteil Versäumnisurteil

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Klägers auf Geltendmachung eines Wahlrechts zwischen Einspruch und Berufung nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz im Falle eines fälschlich gegen ihn ergangenen Versäumnisurteils

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 331 Abs. 2, 3, § 341 Abs. 2, § 511
    Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Bezeichnung eines Urteils als Versäumnisurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1974 - III B 530/73
    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
    a) Dabei verkennt der Senat nicht, dass das Rechtsmittelverfahren im Falle inkorrekter Entscheidungen nach überwiegender Meinung so durchzuführen ist, als habe das Untergericht die Entscheidung in der richtigen Form erlassen und sei dagegen das statthafte Rechtsmittel eingelegt worden (vgl. etwa BGHZ 95, 191; OLG Köln NJW-RR 99, 1084; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; VGH Mannheim NJW 82, 2460; Baumbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 511 Rdnr. 29; Stein-Jonas/Grunsky a.a.O. Rdnr. 49; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher a.a.O. Rdnr. 50; a.A. OLG Köln NJW-97, 955, 956; OVG Münster NJW 74, 1102 - Wahlrecht des Rechtsmittelgerichts).
  • OLG Köln, 28.11.1996 - 20 W 43/96

    Zurückverweisung bei Beschlußentscheidung der Vorinstanz statt gebotenem Erlaß

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
    Sie kann auch den Rechtsbehelf einlegen, der gegen die verlautbarte Entscheidung statthaft ist (h.M., vgl. BGHZ 98, 362, 364 f.; OLG Köln NJW-RR 97, 955, 956; Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. § 338 Rdnr. 2 u. Einl. III vor § 511 Rdnr. 37 ff.; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher Vorb.
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
    Sie kann auch den Rechtsbehelf einlegen, der gegen die verlautbarte Entscheidung statthaft ist (h.M., vgl. BGHZ 98, 362, 364 f.; OLG Köln NJW-RR 97, 955, 956; Stein-Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. § 338 Rdnr. 2 u. Einl. III vor § 511 Rdnr. 37 ff.; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher Vorb.
  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 5 UF 186/96
    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
    a) Dabei verkennt der Senat nicht, dass das Rechtsmittelverfahren im Falle inkorrekter Entscheidungen nach überwiegender Meinung so durchzuführen ist, als habe das Untergericht die Entscheidung in der richtigen Form erlassen und sei dagegen das statthafte Rechtsmittel eingelegt worden (vgl. etwa BGHZ 95, 191; OLG Köln NJW-RR 99, 1084; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; VGH Mannheim NJW 82, 2460; Baumbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 511 Rdnr. 29; Stein-Jonas/Grunsky a.a.O. Rdnr. 49; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher a.a.O. Rdnr. 50; a.A. OLG Köln NJW-97, 955, 956; OVG Münster NJW 74, 1102 - Wahlrecht des Rechtsmittelgerichts).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 9 S 484/82

    Streitgegenstand; Klagebegehren; Umdeutung; Bestimmung der Verfahrensart durch

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
    a) Dabei verkennt der Senat nicht, dass das Rechtsmittelverfahren im Falle inkorrekter Entscheidungen nach überwiegender Meinung so durchzuführen ist, als habe das Untergericht die Entscheidung in der richtigen Form erlassen und sei dagegen das statthafte Rechtsmittel eingelegt worden (vgl. etwa BGHZ 95, 191; OLG Köln NJW-RR 99, 1084; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; VGH Mannheim NJW 82, 2460; Baumbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 511 Rdnr. 29; Stein-Jonas/Grunsky a.a.O. Rdnr. 49; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher a.a.O. Rdnr. 50; a.A. OLG Köln NJW-97, 955, 956; OVG Münster NJW 74, 1102 - Wahlrecht des Rechtsmittelgerichts).
  • OLG Köln, 30.10.1998 - 25 WF 178/98

    Meistbegünstigtenklausel für betroffene Partei bei formell inkorrekter

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
    a) Dabei verkennt der Senat nicht, dass das Rechtsmittelverfahren im Falle inkorrekter Entscheidungen nach überwiegender Meinung so durchzuführen ist, als habe das Untergericht die Entscheidung in der richtigen Form erlassen und sei dagegen das statthafte Rechtsmittel eingelegt worden (vgl. etwa BGHZ 95, 191; OLG Köln NJW-RR 99, 1084; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; VGH Mannheim NJW 82, 2460; Baumbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 511 Rdnr. 29; Stein-Jonas/Grunsky a.a.O. Rdnr. 49; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher a.a.O. Rdnr. 50; a.A. OLG Köln NJW-97, 955, 956; OVG Münster NJW 74, 1102 - Wahlrecht des Rechtsmittelgerichts).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
    Dieses Wahlrecht gilt nur dann nicht, wenn die korrekter Weise zu erlassende Entscheidung nicht rechtsmittelfähig ist, denn die formal fehlerhafte Verfahrensweise darf nicht zu einer Erweiterung des Instanzenzuges führen (vgl. BGH NJW 97, 1448; BGHZ 95, 182, 187/188; Stein-Jonas/Grunsky a.a.O. Einl. III vor § 511 Rdnr. 52; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher a.a.O. Rdnr. 51).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Das Meistbegünstigungsprinzip will nur verhindern, dass eine Partei infolge der formfehlerhaften Entscheidung in ihren Rechtsmittelbefugnissen eingeschränkt wird, dagegen fordert es nicht die Perpetuierung des Formfehlers (OLG Köln OLGR 2000, 281, 282;MünchKomm/Rimmelspacher ZPO 3. Aufl. vor §§ 511 ff. Rdn. 87).

    Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob das Oberlandesgericht im Falle einer Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und einer Zurückverweisung der Sache an das Landgericht durch Beschluss hätte entscheiden können (vgl. OLG Köln Beschluss vom 19. Februar 2003 - 16 Wx 8/03 - [...]; OLG Köln OLGR 2000, 281, 282).

  • OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09

    Meistbegünstigungsrundsatz/Kosten der Nebenintervention im aktienrechtlichen

    Dagegen fordert es nicht die Perpetuierung des Formfehlers (BGH aaO; OLG Köln OLGR 2000, 281, 282; MüKo/Rimmelspacher, ZPO, 3. Aufl., Rdnr. 87 vor §§ 511 ff).
  • BayObLG, 19.11.2019 - 1 AR 109/19

    Anwendung des Gerichtsstandes des Mietverhältnisses auf Dritte

    Die Antragsgegnerin zu 2) soll als eintretende Komplementärin für die Verpflichtungen der Antragsgegnerin zu 1) akzessorisch und damit ebenso wie diese aus dem Mietvertrag haften (a. A. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2000, 1 W 114/99, juris Rn. 8 für die Haftung eines Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 1 HGB; Toussaint in BeckO ZPO, 34. Ed. Stand 1. September 2019, § 29a Rn. 19 a. E.).
  • OLG Rostock, 14.11.2012 - 1 U 138/12

    Prozessunterbrechung durch Insolvenzverfahren: Rechtsmittel bei Feststellung der

    Dieser Grundsatz führt allerdings nicht dazu, dass das Rechtsmittel auf dem vom erstinstanzlichen Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste; vielmehr hat das Rechtsmittelgericht das Verfahren so weiter zu betreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre, der Formfehler des Erstgerichts soll nicht perpetuiert werden (BGH, Beschluss vom 17.12.2008, a.a.O., Tz. 28; Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 77/10, MDR 2012, 863, Tz. 13; Beschluss vom 19.07.1991 - Lw 3/90, BGHZ 115, 162, Tz. 8; OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2000 - 1 W 114/99, OLGR Köln 2000, 281, Tz. 6; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Heßler, a.a.O., Rn. 33, alle m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 3 U 32/07
    Dies gilt - wie das Oberlandesgericht Hamm ausgesprochen hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 18.01.1994 - 19 U 142/93, NJW-RR 1995, 186) - grundsätzlich auch dann, wenn die den Parteien zugestellte Ausfertigung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils, das weder Tatbestand noch Entscheidungsgründe enthält, wie hier - entgegen § 313b Abs. 1 Satz 2 ZPO - nicht als Versäumnisurteil bezeichnet wurde (vgl. dazu ferner BGH, Beschl. v. 03.11.1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583 = VersR 1999, 638 [streitiges Urteil als Versäumnisurteil bezeichnet]; OLG Brandenburg, Urt. v. 23.09.1998 - 3 U 55/98, ZMR 1999, 102 [erstes statt zweites Versäumnisurteil erlassen]; OLG Köln, Beschl. v. 10.02.2000 - 1 W 114/99, OLG-Rp 2000, 281 [streitiges Urteil als Versäumnisurteil bezeichnet]).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2010 - 4 U 141/10

    Streitige Landwirtschaftssache: Umdeutung einer sofortigen Beschwerde gegen eine

    Dagegen wird eine Perpetuierung des Formfehlers nicht gefordert (vgl. auch OLG Köln OLGR Köln 2000, 281, 282; MüKo/Rimmelspacher, ZPO, 3. Aufl., Rn. 87 vor §§ 511 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 111/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12322
OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 111/99 (https://dejure.org/2000,12322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2000 - 24 U 111/99 (https://dejure.org/2000,12322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 24 U 111/99 (https://dejure.org/2000,12322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    II. BV § 27 Anl. 3; BGB § 535 § 242
    Anforderungen an die Bestimmtheit umlagefähiger Betriebskosten; Verwirkung von Nebenkosten

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 410/98
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 111/99

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 603
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2008 - 24 U 84/08

    Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach Veräußerung des Grundstücks unter

    Die Kläger haben die Nebenkosten jährlich abgerechnet und damit auch geltend gemacht, weshalb sich daraus nichts herleiten lässt (vgl. zu einer möglichen Verwirkung bei unterlassener Abrechnung von Nebenkosten: Senat ZMR 2000, 603 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 24 U 74/02

    Zur Wirksamkeit des Verzichts auf eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung

    Eine konkludente Bestätigung der Verzichtserklärung liegt auch nicht darin, dass der Kläger die Mietrückstände erst nach zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht hat (vgl. Senat OLGR 1997, 254; OLGR 2000, 281).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98

    Auslegung der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Geschäftsführer einer

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  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Damit waren in beiden Fällen Vertrauenstatbestände geschaffen worden, wie sie hier nicht gegeben sind (vgl. noch zu einem Fall verwirkter Nebenkostennachforderungen Senat, ZMR 2000, 603).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 10 U 143/05

    Anforderungen an Betriebskostenabrechnung

    Insbesondere sind auch die in Ansatz gebrachten Kosten für Heizung und Warmwasser nach der in § 4 Nr. 2 des Mietvertrages in Bezug genommenen Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV (Nr. 6) umlagefähig (vgl. auch OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 603).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 32/02

    Zur Frage der persönlichen Haftung aus einem Mietvertrag, den der Vertreter einer

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte erfüllt allein das Unterlassen des Abrechnens der Nebenkosten keinesfalls den Tatbestand einer Verwirkung, da es hierfür vielfache Ursachen geben kann, so etwa, dass die Abrechnung einfach vergessen wurde (BGH NJW 1984, 1684; Senat OLGR 2000, 281/282; OLG Köln NJW-RR 99, 231, je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2002 - 24 U 237/01

    Zur Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen aus einem Gewerbemietvertrag

    Demgemäß geht auch die ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dahin, dass allein durch das Unterlassen des Abrechnens der Nebenkosten noch nicht einmal das Zeitmoment einer Verwirkung eintritt, da es hierfür vielfache Ursachen geben kann, so etwa, dass die Abrechnung einfach vergessen wurde (Senat OLGR 2000, 281/282; OLG Köln NJW-RR 99, 231, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.2000 - 22 U 96/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7009
OLG Hamm, 23.03.2000 - 22 U 96/99 (https://dejure.org/2000,7009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2000 - 22 U 96/99 (https://dejure.org/2000,7009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2000 - 22 U 96/99 (https://dejure.org/2000,7009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag; Grundstück; Kaufpreis; Angebot; Befristung; Notarielle Beurkundung

  • Judicialis

    BGB § 125 S. 1; ; BGB § 313 S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 125 S. 1 § 313 S. 1
    Form der Annahme und Verlängerung eines notariell beurkundeten, befristeten Kaufangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 22 U 96/99
    Dies konnte wegen der Zugehörigkeit zum eigentlichen Erwerbsgeschäft wirksam nur in der für den Erwerb des Grundstücks notwendigen notariell beurkundeten Form (§ 313 S. 1 BGB) erfolgen (vgl. BGH NJW 1986, 246 m.w.N.).

    b) Es macht entgegen der Ansicht der Beklagten keinen Unterschied, ob das befristete Angebot von vornherein von der Zahlung eines Bindungsentgeltes abhängig gemacht (so im Fall BGH NJW 1986, 246) oder wie hier erst für eine weitere Verlängerung der Annahmefrist verlangt wird.

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 250/88

    Was ist von einem Maklervertrag mit einer Kaufverpflichtung für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 22 U 96/99
    Solche Vereinbarungen sollen dem Formerfordernis des § 313 S. 1 BGB unterfallen (BGH NJW-RR 1990, 57; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 313 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 22 U 96/99
    Die Ausübung der Option ist dann nach h.M. formfrei möglich, da der Schutzfunktion des § 313 S. 1 BGB bereits bei Vertragsschluss und Vereinbarung der Option Rechnung getragen wurde (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1167; NJW 1991, 2698).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 104/90

    Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks; Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 22 U 96/99
    Die Ausübung der Option ist dann nach h.M. formfrei möglich, da der Schutzfunktion des § 313 S. 1 BGB bereits bei Vertragsschluss und Vereinbarung der Option Rechnung getragen wurde (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1167; NJW 1991, 2698).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2000 - 22 U 96/99
    Selbst wenn man diese Grundsätze für anwendbar hält, wäre eine Formbedürftigkeit nach § 313 S. 1 BGB gegeben, da das Bindungsentgelt vorliegend 2, 46% des Kaufpreis beträgt und damit die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kritische Grenze von 10% der üblichen Maklerprovision deutlich überschreitet (vgl. BGH NJW 1988, 1716 [1717]; OLG Hamburg NJW-RR 92, 21; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 313 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6810
OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99 (https://dejure.org/1999,6810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.1999 - 15 U 27/99 (https://dejure.org/1999,6810)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 15 U 27/99 (https://dejure.org/1999,6810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch; AGB-Verbandsklage; Bestattungs-Vorsorgevertrag; Unangemessene Benachteiligung; Überraschende Klausel ; Transparenzgebot; Wohnortwechsel

  • Judicialis

    AGBG § 11 Nr. 13; ; AGBG § 3; ; BGB § 414; ; BGB § 415; ; BGB § 649 S. 2; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 11

  • rechtsportal.de

    Inhaltskontrolle von AGB in einem Bestattungs-Vorsorgevertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 10 O 78/98
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Da die Klausel nicht in den Anwendungsbereich des § 3 AGBG fällt, kann es demnach dahingestellt bleiben, ob im Verbandsklageverfahren nach § 13 AGBG ein alleiniger Verstoß gegen § 3 AGBG einen eigenständigen Unterlassungsanspruch zu begründen vermag (verneinend BGHZ 116, 1, 3, NJW 1990, 2313, 2314; a.A. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 302, 303; Lindacher, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 13 Rdn. 42; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 13 Rdn. 8; Palandt/Heinrichs ,a.a.O., § 13 AGBG Rdn. 4).

    Danach gehört es zu den Obliegenheiten des AGB-Verwenders, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechend transparente Ausgestaltung und durch eine geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darzustellen (BGHZ 106, 42, 49, BGHZ 116, 1, 3; BGHZ 130, 150, 153; Brandner, in: UImer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 9 Rdn. 87).

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Auslegungsmöglichkeiten, die durch den Wortlaut der Klausel nicht ausgeschlossen, gleichwohl aber nicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen sind, können auch im Rahmen des AGB-Verbandsklageverfahrens vernachlässigt werden (BGHZ 91, 55, 61; BGH, NJW 1985, 320, 321; NJW 1991, 2559, 2560; Senat, Urt. v. 15.01.1999 - 15 U 79/98, Urteilsumdruck S. 11).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 15 U 79/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Auslegungsmöglichkeiten, die durch den Wortlaut der Klausel nicht ausgeschlossen, gleichwohl aber nicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen sind, können auch im Rahmen des AGB-Verbandsklageverfahrens vernachlässigt werden (BGHZ 91, 55, 61; BGH, NJW 1985, 320, 321; NJW 1991, 2559, 2560; Senat, Urt. v. 15.01.1999 - 15 U 79/98, Urteilsumdruck S. 11).
  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 257/89

    Formularmäßige Einwilligung in Leichenschau in Krankenhausaufnahmeverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Da die Klausel nicht in den Anwendungsbereich des § 3 AGBG fällt, kann es demnach dahingestellt bleiben, ob im Verbandsklageverfahren nach § 13 AGBG ein alleiniger Verstoß gegen § 3 AGBG einen eigenständigen Unterlassungsanspruch zu begründen vermag (verneinend BGHZ 116, 1, 3, NJW 1990, 2313, 2314; a.A. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 302, 303; Lindacher, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 13 Rdn. 42; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 13 Rdn. 8; Palandt/Heinrichs ,a.a.O., § 13 AGBG Rdn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1987 - 14 U 234/85

    Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung eines "Spiel" -Teilnehmers zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Da die Klausel nicht in den Anwendungsbereich des § 3 AGBG fällt, kann es demnach dahingestellt bleiben, ob im Verbandsklageverfahren nach § 13 AGBG ein alleiniger Verstoß gegen § 3 AGBG einen eigenständigen Unterlassungsanspruch zu begründen vermag (verneinend BGHZ 116, 1, 3, NJW 1990, 2313, 2314; a.A. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 302, 303; Lindacher, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 13 Rdn. 42; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 13 Rdn. 8; Palandt/Heinrichs ,a.a.O., § 13 AGBG Rdn. 4).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Danach gehört es zu den Obliegenheiten des AGB-Verwenders, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechend transparente Ausgestaltung und durch eine geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darzustellen (BGHZ 106, 42, 49, BGHZ 116, 1, 3; BGHZ 130, 150, 153; Brandner, in: UImer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 9 Rdn. 87).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Danach gehört es zu den Obliegenheiten des AGB-Verwenders, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechend transparente Ausgestaltung und durch eine geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darzustellen (BGHZ 106, 42, 49, BGHZ 116, 1, 3; BGHZ 130, 150, 153; Brandner, in: UImer/Brandner/Hensen, a.a.O., § 9 Rdn. 87).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Auslegungsmöglichkeiten, die durch den Wortlaut der Klausel nicht ausgeschlossen, gleichwohl aber nicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen sind, können auch im Rahmen des AGB-Verbandsklageverfahrens vernachlässigt werden (BGHZ 91, 55, 61; BGH, NJW 1985, 320, 321; NJW 1991, 2559, 2560; Senat, Urt. v. 15.01.1999 - 15 U 79/98, Urteilsumdruck S. 11).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Sie muß eine Regelung enthalten, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 109, 197, 201; BGHZ 100, 82, 85; Ulmer in: UImer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., § 3 Rdn. 22).
  • BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85

    Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 15 U 27/99
    Sie muß eine Regelung enthalten, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und mit der dieser den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGHZ 109, 197, 201; BGHZ 100, 82, 85; Ulmer in: UImer/Brandner/Hensen, AGBG, 8. Aufl., § 3 Rdn. 22).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2000 - 20 W 456/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23019
OLG Frankfurt, 02.02.2000 - 20 W 456/98 (https://dejure.org/2000,23019)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2000 - 20 W 456/98 (https://dejure.org/2000,23019)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 20 W 456/98 (https://dejure.org/2000,23019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Code Civil: Keine automatische Verurteilung zur Zahlung von Zinseszinsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EuGVÜ Art. 31; AVAG § 3; CC Frankreich Art. 1154
    Erteilung der Vollstreckungsklausel für Zinseszinsen aus einem ausländischen Titel

Papierfundstellen

  • BB 2000, 463
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