Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96   

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OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96 (https://dejure.org/2000,5812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2000 - 1 U 1429/96 (https://dejure.org/2000,5812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 1 U 1429/96 (https://dejure.org/2000,5812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsversteigerung; Rechtspfleger; Verschulden; Amtshaftung; Pflichtverletzung; Termin; Grundstück; Wirtschaftsart

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § 276; ; ZVG § 37; ; ZVG § 39; ; ZVG § 37 Nr. 1; ; ZVG § 39; ; ZVG § 43 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 108 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Amtshaftung bei Pflichtverletzungen des Rechtspflegers in Zwangsversteigerungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 22.11.1990 - 15 W 355/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Zur Begründung hat das Gericht auf die Rechtsprechung des OLG Hamm (RPfl 1991, 71; 1992, 122), der sich auch die überwiegende Ansicht im Schrifttum angeschlossen habe, Bezug genommen.

    Dieser habe nicht beachtet, dass nach herrschender Meinung im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Hamm (RPfl 1991, 71; 1992, 122) Gewerbegrundstücke und gemischt-gewerbliche Objekte in der amtlichen Terminsbekanntmachung aussagekräftig unter Angabe von deren konkreter Wirtschaftsart bezeichnet werden müssten (§§ 37, 39 ZVG).

    Der Rechtspfleger habe sich an den Entscheidungen des OLG Hamm (RPfl 1991, 71; 1992, 122) orientieren müssen.

    Bei der vorliegenden gemischt-gewerblichen Nutzung hätte schlagwortartig kenntlich gemacht werden müssen, dass es sich um ein Wohngebäude nebst Tankstelle, Werkstattgebäude und anderen Nebenräumen handelte (so auch OLG Hamm, RPfl 1991, 71; 1992, 122; 1997, 226; OLG Karlsruhe OLGZ 1990, 346; Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl. § 37 Rdn. 2.2; Muth in Dassler/Schiffbauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 37 Rdn. 8 Fn. 10).

    Der im Zeitpunkt der beanstandeten Terminsbekanntmachung (November 1993) veröffentlichten Rechtsprechung des OLG Hamm (RPfl 1991, 71; 1992, 122) stand eine ältere Entscheidung des OLG Oldenburg entgegen (RPfl 1980, 75), die sich mit beachtlichen Gründen (vgl. Demharter RPfl 1997, 227, 228, Anmerkung zu OLG Hamm RPfl 1997, 226 f.) dafür ausgesprochen hatte, dass eine Bezeichnung als "Gebäude- und Freifläche" genüge.

    Das OLG Hamm (RPfl 1991, 71) leitet aus dem Gesetzeszweck und der Entstehungsgeschichte des Gesetzes (vgl. Denkschrift zum Entwurf des ZVG, Hahn/Mugdan, Die gesamten Materialien zu den Reichsjustizgesetzen 1897, 5. Band, Seite 43) ab, dass durch die amtliche Bekanntmachung u.a. möglichst viele Bieter angezogen werden sollen, die am Erwerb des Grundstücks interessiert seien.

  • OLG Hamm, 02.12.1996 - 15 W 453/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Bei der vorliegenden gemischt-gewerblichen Nutzung hätte schlagwortartig kenntlich gemacht werden müssen, dass es sich um ein Wohngebäude nebst Tankstelle, Werkstattgebäude und anderen Nebenräumen handelte (so auch OLG Hamm, RPfl 1991, 71; 1992, 122; 1997, 226; OLG Karlsruhe OLGZ 1990, 346; Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl. § 37 Rdn. 2.2; Muth in Dassler/Schiffbauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 37 Rdn. 8 Fn. 10).

    Der im Zeitpunkt der beanstandeten Terminsbekanntmachung (November 1993) veröffentlichten Rechtsprechung des OLG Hamm (RPfl 1991, 71; 1992, 122) stand eine ältere Entscheidung des OLG Oldenburg entgegen (RPfl 1980, 75), die sich mit beachtlichen Gründen (vgl. Demharter RPfl 1997, 227, 228, Anmerkung zu OLG Hamm RPfl 1997, 226 f.) dafür ausgesprochen hatte, dass eine Bezeichnung als "Gebäude- und Freifläche" genüge.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.1991 - 10 U 203/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Zwar gilt für die Gestaltung des Zwangsversteigerungsverfahres wie für andere Zivilverfahren der Grundsatz, dass der Rechtspfleger ebenso wie der Richter tunlichst den für die "sicheren Weg" einzuschlagen hat, etwa wenn es um die Übermittlung von Schriftstücken geht (vgl. BVerfGE 81, 130; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 699).
  • BGH, 13.07.1995 - III ZR 160/94

    Amtshaftungsansprüche wegen behördlicher Einweisung eines Obdachlosen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Dass der Rechtspfleger hier das versteigerte Grundstück in der amtlichen Bekanntmachung des Versteigerungstermins lediglich als "Gebäude- und Freifläche" bezeichnet hat ist ihm nicht als schuldhaft falsche Rechtsanwendung vorzuwerfen (vgl. BGHZ 130, 332 ff).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1996 - 3 W 502/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Auch in der neueren Rechtsprechung ist die Diskussion darüber, ob die konkrete Angabe der Wirtschaftsart für die Bezeichnung von Gewerbegrundstücken gemäß § 37 Nr. 1 ZVG erforderlich ist, noch längst, nicht abgeschlossen (vgl. etwa LG Ellwangen, RPfl 1996, 361; offen gelassen bei OLG Düsseldorf RPfl 1997, 225, 226).
  • RG, 12.05.1937 - V 289/36

    Welche Bedeutung hat es für die Berechnung der Frist des § 73 Abs. 1 ZVG., wenn

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Beruht ein Versagungsgrund für den Zuschlag wie hier auf einem Verstoß des Rechtspflegers gegen die das Verfahren ordnen den Vorschriften (§§ 37, 39 ZVG), so gebührt dem Meistbietenden, in dessen verfahrensrechtlich gesicherten Rechtskreis durch den Verstoß eingegriffen wurde, grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB (vgl. RGZ 129, 23, 25; 154, 397).
  • RG, 06.05.1930 - III 193/29

    Besteht im Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstücke auch gegenüber dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Beruht ein Versagungsgrund für den Zuschlag wie hier auf einem Verstoß des Rechtspflegers gegen die das Verfahren ordnen den Vorschriften (§§ 37, 39 ZVG), so gebührt dem Meistbietenden, in dessen verfahrensrechtlich gesicherten Rechtskreis durch den Verstoß eingegriffen wurde, grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB (vgl. RGZ 129, 23, 25; 154, 397).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.1989 - 9 U 148/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1429/96
    Bei der vorliegenden gemischt-gewerblichen Nutzung hätte schlagwortartig kenntlich gemacht werden müssen, dass es sich um ein Wohngebäude nebst Tankstelle, Werkstattgebäude und anderen Nebenräumen handelte (so auch OLG Hamm, RPfl 1991, 71; 1992, 122; 1997, 226; OLG Karlsruhe OLGZ 1990, 346; Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl. § 37 Rdn. 2.2; Muth in Dassler/Schiffbauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 37 Rdn. 8 Fn. 10).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06

    Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren

    Das wird mit dem Zweck der Terminsbestimmung begründet, bei einem möglichst großen Kreis ein Bietinteresse zu wecken (OLG Hamm in std. Rspr: Rpfleger 1991, 71, 72; 1992, 122; 1997, 226; 2000, 172; OLG Köln InVo 1996, 24; OLG Koblenz Rpfleger 2000, 342; OLG Nürnberg Rpfleger 2006.215; Böttcher, aaO, §§ 37 f. Rdn. 2; Stöber, aaO, § 37 Rdn. 2.1; Hintzen, aaO, Rdn. 11.478; Schiffhauer, Rpfleger 1980, 75, 76; Demharter, Rpfleger 1997, 227; Muth, EWiR § 37 ZVG 1/97, 287; Storz/Kiderlen, Rpfleger 2006, 615 f.; a.A. OLG Oldenburg Rpfleger 1980, 75; LG Ellwangen Rpfleger 1996, 361).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06

    Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke

    Das wird mit dem Zweck der Terminsbestimmung begründet, bei einem möglichst großen Kreis ein Bietinteresse zu wecken (OLG Hamm in std. Rspr: Rpfleger 1991, 71, 72; 1992, 122; 1997, 226; 2000, 172; OLG Köln InVo 1996, 24; OLG Koblenz RPfleger 2000, 342; OLG Nürnberg Rpfleger 2006, 215; Böttcher, aaO, §§ 37 f. Rdn. 2; Stöber, aaO, § 37 Rdn. 2.1; Hintzen, aaO, Rdn. 11.478; Schiffhauer, Rpfleger 1980, 75, 76; Demharter, Rpfleger 1997, 227; Muth, EWiR § 37 ZVG 1/97, 287; Storz/Kiderlen, Rpfleger 2006, 615 f.; a.A. OLG Oldenburg Rpfleger 1980, 75; LG Ellwangen Rpfleger 1996, 361).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2005 - 4 U 920/05

    Auswirkungen des Unterlassens eines Hinweises auf die konkrete Nutzungsart bei

    aa) Das Oberlandesgericht Koblenz (RPfleger 2000, 342) hat eine Amtspflichtverletzung wegen nicht ausreichender Bezeichnung des Versteigerungsgrundstücks im Jahre 1993 bejaht und dabei auf die damals schon in der Literatur veröffentlichte Zustimmung hingewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94   

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https://dejure.org/1998,6446
OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94 (https://dejure.org/1998,6446)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.1998 - 7 U 177/94 (https://dejure.org/1998,6446)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 1998 - 7 U 177/94 (https://dejure.org/1998,6446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung einer schlicht-hoheitlichen Verwaltung bei dem Betrieb einer Deponie; Sicherung der Zufahrtswege und der durch einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidenten aufgegebenen Straßenreinigung; Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch mangelnde ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 847; StVO § 32
    Haftung für einen Motorradunfall auf einer durch Straßenreinigungsarbeiten feuchten Fahrbahn L

  • rechtsportal.de

    StVO § 32
    Haftung für Feuchtigkeit durch Straßenreinigungsarbeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 765 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Das gilt auch für solche Umstände, die als betriebsgefahrerhöhende Faktoren die Haftungsanteile beeinflussen (BGH NJW 1995, 1029, 1030 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Die Regel, daß einem Beamten kein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht ein objektiv pflichtwidriges Verhalten verneint hat, ist nicht mehr als eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Beurteilung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts und deshalb unabwendbar, wenn das Kollegialgericht in entscheidenden Punkten von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder diesen nicht erschöpfend gewürdigt hat (BGH NJW 1990, 3206, 3207 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Wird gegen eine solche Vorschrift verstoßen, so spricht, ebenso wie etwa bei Verstößen gegen konkret gefaßte Unfallverhütungsvorschriften, nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, daß es bei Beachtung der Schutzvorschrift nicht zu dem Schadensereignis gekommen wäre, wenn im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, deren Eintritt die Vorschrift verhindern wollte (BGH NJW 1983, 1380; 1984, 432, 433; 1994, 945, 946).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Insoweit hat für den Anwendungsbereich des § 32 StVO ebenso wie für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht zu gelten, daß mit einem naheliegenden Fehlverhalten der Straßen- und Wegebenutzer gerechnet werden muß (vgl. BGH NJW 1980, 2194, 2196).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Wird gegen eine solche Vorschrift verstoßen, so spricht, ebenso wie etwa bei Verstößen gegen konkret gefaßte Unfallverhütungsvorschriften, nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, daß es bei Beachtung der Schutzvorschrift nicht zu dem Schadensereignis gekommen wäre, wenn im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, deren Eintritt die Vorschrift verhindern wollte (BGH NJW 1983, 1380; 1984, 432, 433; 1994, 945, 946).
  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.1998 - 7 U 177/94
    Wird gegen eine solche Vorschrift verstoßen, so spricht, ebenso wie etwa bei Verstößen gegen konkret gefaßte Unfallverhütungsvorschriften, nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, daß es bei Beachtung der Schutzvorschrift nicht zu dem Schadensereignis gekommen wäre, wenn im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, deren Eintritt die Vorschrift verhindern wollte (BGH NJW 1983, 1380; 1984, 432, 433; 1994, 945, 946).
  • OLG Brandenburg, 08.10.2003 - 4 U 44/02

    Geltendmachung von Mängelbeseitigungskosten wegen Asbestbelastung von

    Anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zur bloßen Schotterung von Waldwegen zugrunde lag (OLG Köln OLGR 2000, 288), beschränkte sich die Aufgabe des Unternehmers im Streitfall nicht auf gleichmäßiges Abkippen des Materials, sondern erstreckte sich auch auf die Verdichtung.
  • BGH, 01.07.1999 - III ZR 146/98

    Begriff des Benetzens i.S. von § 32 Abs. 1 S. 1 StVO

    Die Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 2. April 1998 - 7 U 177/94 - werden nicht angenommen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96   

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https://dejure.org/1999,12695
OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96 (https://dejure.org/1999,12695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.1999 - 22 U 143/96 (https://dejure.org/1999,12695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 22 U 143/96 (https://dejure.org/1999,12695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Verbotswidrige Verfügungen im Rahmen eines Kontokorrentvertrages und guter Glaube

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96
    gesteht, wie vorliegend vom Kläger vorgetragen, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Unterlassen einer gebotenen Handlung (unterlassene Reparatur der notwendigen Treppenhausbeleuchtung), so muß der Geschädigte darlegen und beweisen, daß pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schädigenden Erfolges verhindert hätte (BGH, VersR 1977, 334; NJW 1961, 868, 870).
  • BGH, 30.11.1976 - VI ZR 3/76

    Verkehrssicherungspflicht - Kirmesbetrieb - Schaustellerpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 143/96
    gesteht, wie vorliegend vom Kläger vorgetragen, die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Unterlassen einer gebotenen Handlung (unterlassene Reparatur der notwendigen Treppenhausbeleuchtung), so muß der Geschädigte darlegen und beweisen, daß pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schädigenden Erfolges verhindert hätte (BGH, VersR 1977, 334; NJW 1961, 868, 870).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 14 U 43/01

    Berufungs wegen mangelhafter Prozessführung und fehlerhafter Behandlung von

    Selbst wenn die Treppenhausbeleuchtung unzureichend oder fehlerhaft gewesen sein sollte, streitet kein Beweis des ersten Anscheins für einen Kausalzusammenhang zwischen diesem Mangel und einem Sturz auf der Treppe (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 1999, 22 U 143/96).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9847
OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00 (https://dejure.org/2000,9847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2000 - 10 WF 5/00 (https://dejure.org/2000,9847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2000 - 10 WF 5/00 (https://dejure.org/2000,9847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 628 Abs. 1; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 7 Abs. 3; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 26

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren für Scheidungs- und Folgesachen; Einheitliche Gebührenangelegenheit; Abtrennung einer Folgesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßgebühr; Scheidungssache; Folgesache; Einheit; Kostenerstattung; Streitwert; Differenzberechnung; Auslagenpauschale; Verbundverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 23.09.1993 - 15 WF 170/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00
    Deshalb entstehen für den Prozeßbevollmächtigten nur einmal Gebühren (§ 13 Abs. 2 BRAGO) aus den gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BRAGO zusammengerechneten Werten (Senat, Beschluß vom 12. März 1986, Az. 10 WF 55/86 veröffentlicht in JurBüro 1987, 62 mit Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1984, 737 sowie OLG München JurBüro 1984, 7769; KG JurBüro 1981, 545; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1514; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 52).

    Diese verfahrensrechtliche Einheit bei "unechter" Abtrennung einer Folgesache setzt sich kostenrechtlich dahin fort, daß auch die anwaltlichen Gebühren nur einheitlich aus dem kumulierten Streitwert zu berechnen sind (Mümmler in Anmerkung zu OLG Schleswig JurBüro 1994, 748).

    d) Zwischenzeitlich hat das OLG München seine Rechtspraxis geändert und sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Differenzberechnung angeschlossen (OLG München JurBüro 98, 644 sowie Rechtspfleger 99 97; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Koblenz JurBüro 1990, 74).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.1986 - 10 WF 55/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00
    Deshalb entstehen für den Prozeßbevollmächtigten nur einmal Gebühren (§ 13 Abs. 2 BRAGO) aus den gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BRAGO zusammengerechneten Werten (Senat, Beschluß vom 12. März 1986, Az. 10 WF 55/86 veröffentlicht in JurBüro 1987, 62 mit Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1984, 737 sowie OLG München JurBüro 1984, 7769; KG JurBüro 1981, 545; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1514; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 52).
  • KG, 05.12.1980 - 1 WF 4297/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00
    Deshalb entstehen für den Prozeßbevollmächtigten nur einmal Gebühren (§ 13 Abs. 2 BRAGO) aus den gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BRAGO zusammengerechneten Werten (Senat, Beschluß vom 12. März 1986, Az. 10 WF 55/86 veröffentlicht in JurBüro 1987, 62 mit Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1984, 737 sowie OLG München JurBüro 1984, 7769; KG JurBüro 1981, 545; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1514; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 52).
  • OLG Köln, 28.11.2006 - 10 WF 172/06

    Umfang des Vergütungsanspruchs eines Prozessvertreters in einer

    Vielmehr sind nach der Differenzmethode die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert (einschließlich der abgetrennten Folgesache) den Gebühren nach dem Streitwert gegenüberzustellen, der ohne die abgetrennte Folgesache in Ansatz käme (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2000, 413 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2010 - 3 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe bei Ehescheidungsverfahren: Erneuter Bewilligungsantrag bei

    Es ist einerseits allgemein anerkannt, dass Scheidungs- und Folgesache bei einer Vorabentscheidung der Ehesache nach § 628 ZPO a. F. eine einheitliche Gebührenangelegenheit bleiben mit der Folge, dass die Verfahrenswerte zusammenzurechnen sind und die Gebühren nur einmal anfallen (z. B. OLG Düsseldorf, JurBüro 2000, 413; MünchKommZPO-Finger, 3. Aufl., § 628 Rz. 28; Gerold/Schmidt- von Eicken , RVG, 16. Aufl., § 16 Rz. 8 und - Müller-Rabe , ebd., VV 3100 Rz. 97; Zöller-Philippi, a. a. O. Rz. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1492/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21348
OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 U 1492/96 (https://dejure.org/2000,21348)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2000 - 1 U 1492/96 (https://dejure.org/2000,21348)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 1 U 1492/96 (https://dejure.org/2000,21348)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839; ZVG § 37 Nr. 1 § 39 Abs. 1
    Anforderungen an die Bezeichnung eines Grundstücks in der Bekanntmachung im Zwangsversteigerungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 07.03.2006 - 9 U 134/05

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen der unrichtigen Information einer

    Aus einem Rechtsirrtum kann etwa dann kein Schuldvorwurf hergeleitet werden, wenn die Rechtsansicht zu einer Streitfrage aufgrund sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung der Gesetz- und Rechtslage unter Zuhilfenahme der dem Sachbearbeiter zu Gebote stehenden Hilfsmittel gewonnen wurde und zumindest als rechtlich vertretbar angesehen werden kann (vgl. etwa: BGH NVwZ-RR 1996, 65; BGHZ 130, 332; OLG Koblenz OLGR Koblenz 2000, 288).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2001 - 11 U 51/00

    Rechtspfleger; Amtspflicht; Amtspflichtverletzung; Zwangsvollstreckung;

    Den Rechtspfleger trifft demnach kein Verschulden, wenn er sich bei einer Streitfrage in Kenntnis der abweichenden Rechtsansichten mit vertretbaren Sachargumenten einer Meinung anschließt, ungeachtet dessen, ob diese Meinung später vom Gericht geteilt wird (ständige Rechtsprechung zuletzt OLG Koblenz OLGR 2000, 288, 289).
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