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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5858
OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99 (https://dejure.org/2000,5858)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2000 - 7 U 137/99 (https://dejure.org/2000,5858)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 7 U 137/99 (https://dejure.org/2000,5858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrEG § 2; StrEG § 7; StrEG § 8; SGB X § 116
    Übergang von Ansprüchen nach dem StrEG L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116; StrEG § 7 Abs. 1
    Zum Übergang von Ansprüchen nach dem StrEG auf Sozialhilfeträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 869 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99
    Dementsprechend ist anerkannt, dass der Verlust der Arbeitslosenunterstützung einen Erwerbsschaden im weiteren Sinne darstellt (BGHZ 90, 334, 337 f.).

    Ein Schaden ist allerdings zu verneinen, wenn sich die Wirkung eines Ereignisses auf die bloße "Umformung" von Sozialleistungen beschränkt (BGHZ 90, 334, 339).

    Für derartige Überlegungen ist im Rahmen des § 116 SGB X kein Raum, da es auf einen "Schaden" der Leistungsträger nicht ankommt (BGHZ 90, 334, 343).

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 154/79

    Rückgriff auf die wegen eines unfallbedingten Arbeitsausfalls nicht gezahlten

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99
    Durch den gesetzlichen Forderungsübergang soll verhindert werden, dass der haftpflichtige Dritte auf Kosten des Trägers der Sozialversicherung bzw. der Sozialhilfe entlastet und der Anspruchsberechtigte doppelt entschädigt wird (BGH VersR 1981, 477, 478; Wussow/Schloen, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Auflage, Rn. 2357).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99
    Nach dem Zweck der Sozialleistung hat eine Anrechnung selbst dann zu unterbleiben, wenn ausnahmsweise ein Forderungsübergang nicht stattfindet (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 670, 672).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10041
OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99 (1) (https://dejure.org/2000,10041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2000 - 22 U 87/99 (1) (https://dejure.org/2000,10041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 22 U 87/99 (1) (https://dejure.org/2000,10041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Landwirt; Kaufvertrag; Landwirtschaftliche Fläche; Änderung; Bebauungsplan; Wert

  • Judicialis

    ZPO § 319

  • rechtsportal.de

    ZPO § 319
    Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstückskaufvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99
    Nach ständiger Rechtsprechung wird die Geschäftsgrundlage eines Vertrages gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluss zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und nicht von ihm beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner, auf denen der Geschäftswille aufbaut (BGHZ 131, 209 [214] m.w.N.).

    Dies führt jedoch nicht automatisch zu einer Anpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, denn der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue muss nur dann zurücktreten, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (BGHZ 131, 209 [216] m.w.N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshofes in seiner Rechtsprechung für Kaufverträge über Bauerwartungsland gemacht (BGHZ 131, 209 [217] unter Hinweis auf BGHZ 74,.370).

    Diese Vorstellung gibt aber weder Anlass noch Rechtfertigung für ein Abweichen von der Regel, dass nach beiderseitiger Erfüllung eines Austauschvertrages jede Partei dessen Chancen und Risiken endgültig selbst zu tragen hat (BGHZ 131, 209 [217]).

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99
    Das Risiko, den sachmängelfrei gelieferten Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden zu können, trägt nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag grundsätzlich der Käufer (vgl. BGHZ 74, 370 [374]), der Verkäufer trägt das Risiko, dass er den Kaufgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund geänderter Rahmenbedingungen oder veränderter Marktlage zu.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 8 U 33/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17283
OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 8 U 33/99 (https://dejure.org/1999,17283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.1999 - 8 U 33/99 (https://dejure.org/1999,17283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 1999 - 8 U 33/99 (https://dejure.org/1999,17283)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242 § 249 § 276 § 611 § 675
    Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zur Durchsetzung der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 168/98
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 8 U 33/99
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