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   OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99   

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OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99 (https://dejure.org/1999,753)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1999 - 17 W 201/99 (https://dejure.org/1999,753)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1999 - 17 W 201/99 (https://dejure.org/1999,753)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenausgleichung; Kostenerstattung; Erstattungsanspruch; Verkehrsanwalt; Korrespondenzanwalt; Informationsreise

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 33 BRAGebO

  • Judicialis

    ZPO § 575; ; ZPO § ... 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91 ff.; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; ZSEG § 2 Abs. 2; ; ZSEG § 2 Abs. 3; ; RpflG § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 118; ; BRAGO § 33 Abs. 3; ; BRAGO § 53; ; BRAGO § 6 Abs. 1; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BGB § 2303 ff.

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten bei Entfernung ab 40 km zwischen Wohnort der Partei und Gerichtsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Mehrkosten eines Verkehrsanwalts als notwendige Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 234
  • VersR 2001, 257
  • BB 2000, 277
  • AnwBl 2001, 121
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Frankfurt, 01.06.1971 - 6 W 252/71
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Liegen einer der vorgenannten Gründe oder sonstige vergleichbare besondere Umstände, die bei der gebotenen Gesamtwürdigung zur Verweigerung einer Erstattung der Kosten des Verkehrsanwalts führen könnten, nicht vor, ist der Senat - insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - nunmehr in Anlehnung an die (frühere) Rechtsprechung einiger Senate des OLG Frankfurt/M. (vgl. OLG Frankfurt/M., 6. Zivilsenat, Beschl. v. 01.06.1971 - 6 W 252/71, MDR 1972, 525; 20. Zivilsenat, Beschl. v. 08.12.1982 - 20 W 387/82, JurBüro 1983, 1399) der Auffassung, daß es einer Prozeßpartei grundsätzlich nicht mehr zuzumuten ist, den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten persönlich aufzusuchen und direkt zu informieren, wenn die Entfernung zwischen dem Ort, an dem sich ihr Wohn- oder Geschäftssitz befindet, und dem Ort des Prozeßgerichts sowie dem Kanzleiort des Prozeßbevollmächtigten mehr als 40 km beträgt.

    Außer der Feststellung der Überschreitung der 40 km-Grenze ist nicht zusätzlich zu berücksichtigen, ob die Partei, hätte sie ihren Prozeßbevollmächtigten persönlich informiert, eine bestimmte Mindestzeit, so zum Beispiel einen halben Arbeitstag (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 12.01.1984 - 7 W 86/86, HessJMBl. 1984, 232; Beschl. v. 01.06.1971 - 6 W 252/71, MDR 1972, 525, 526; a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 02.02.1987 - 14 W 66/87, JurBüro 1988, 1788), verloren hätte.

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90

    Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Die vorgenannten Grundsätze zur Erstattung der Verkehrsanwaltskosten bei Überschreitung der 40 km-Grenze gelten nach Auffassung des Senates nicht, wenn der in erster Instanz tätig gewesene Prozeßbevollmächtigte in der Berufungsinstanz als Verkehrsanwalt fungiert (zum schlüssigen Zustandekommen eines solchen Anwaltsvertrages vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1991 - IX ZR 186/90, NJW 1991, 2084).
  • OLG Dresden, 14.08.1998 - 13 W 1163/98

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Die vorgenannten strengeren Maßstäbe im Berufungsrechtszug gelten entsprechend für die Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts in der Revisionsinstanz (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 10.11.1997 - 5 W 203/97, OLGR 1998, 72; OLG Dresden, Beschl. v. 14.08.1998 - 13 W 1163/98, MDR 1998, 1372).
  • OLG Oldenburg, 10.11.1997 - 5 W 203/97

    Partei, ausländische, Rechtsverfolgung,zweckentspr., Notwendigkeit, Ausländer,

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Die vorgenannten strengeren Maßstäbe im Berufungsrechtszug gelten entsprechend für die Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts in der Revisionsinstanz (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 10.11.1997 - 5 W 203/97, OLGR 1998, 72; OLG Dresden, Beschl. v. 14.08.1998 - 13 W 1163/98, MDR 1998, 1372).
  • KG, 15.07.1996 - 1 W 6066/94
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    In diesem Falle scheidet auch eine Erstattung ersparter Reisekosten für eine Informationsfahrt zum auswärtigen Prozeßbevollmächtigten aus (Kammergericht Berlin, Beschl. v. 15.07.1996 - 1 W 6066/94, OLGR 1996, 216).
  • OLG Köln, 10.07.1991 - 17 W 153/91
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Eine Erstattung von Verkehrsanwaltskosten kommt hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt ersparter Rats- und/oder Reisekosten in Betracht (OLG Köln, Beschl. v. 10.07.1991 - 17 W 153/91, OLGR 1992, 126 = JurBüro 1992, 197).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.1997 - 18 WF 17/97
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Die Kosten eines Verkehrsanwalts (Korrespondenzanwalts) werden allgemein als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und damit als erstattungsfähig angesehen, wenn es der Prozeßpartei, die den Verkehrsanwalt einschaltete, aus sachlichen Gründen unmöglich oder aus persönlichen Gründen unzumutbar gewesen ist, ihren auswärtigen Prozeßbevollmächtigten über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt unmittelbar zu informieren (vgl. z.B. OLG München, Beschl. v. 17.10.1984 - 11 W 2583/84, AnwBl. 1985, 47; OLG Bamberg, Beschl. v. 28.06.1994 - 1 W 32/94, Jur-PC 1995, 3117; OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.1996 - 10 W 41/96, NJW-RR 1997, 126; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.04.1997 - 18 WF 17/97, OLGR 1998, 36; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.1997 - 3 W 102/97, OLGR 1998, 244) oder wenn die Kosten einer unmittelbaren Information des auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die eines Verkehrsanwalts (nahezu) erreichen oder sogar übersteigen würden (OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592).
  • OLG Bamberg, 25.06.1997 - 4 W 75/97
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Aufgrund dieser gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände hat der im Bezirk des OLG Köln für Kostensachen zuständige erkennende Senat in der Vergangenheit die Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten grundsätzlich verneint, wenn - die Prozeßpartei als größeres Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung besitzt oder ihr die Einrichtung einer solchen zuzumuten ist, insbesondere, wenn das Unternehmen überregional tätig ist, wie z.B. bei einer deutschen Großbank (OLG Bamberg, Beschl. v. 25.06.1997 - 4 W 75/97, OLGR 1998, 68); ausgenommen, d.h. erstattungsfähig sind hier etwaige notwendige, durch die Einschaltung des Verkehrsanwaltes ersparte Aufwendungen wie zum Beispiel Porto- und Fernsprechauslagen (OLG Köln, Beschl. v. 29.01.1986 - 17 W 626/85, RPfl 1986, 235; vgl. auch OLG Bamberg, Beschl. v. 04.04.1985 - 3 W 34/85, JurBüro 1986, 102); - die Prozeßpartei aufgrund ihrer eigenen personellen Ausstattung in der Lage ist, einen Rechtsstreit in Routineangelegenheiten ohne die Hilfe eines beratenden und korrespondierenden Anwalts zu führen.
  • OLG Hamm, 08.08.1996 - 23 W 224/96
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    In erstattungsrechtlicher Hinsicht ist es dabei unerheblich, ob die betreffende Partei eigene Mitarbeiter beschäftigt, um in der Lage zu sein, branchenübliche Vorgänge zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens zu machen, oder ob sie sich statt dessen der Hilfe frei praktizierender Rechtsanwälte bedient (OLG Köln, Beschl. v. 11.10.1995 - 17 W 180/95, unveröffentlicht; vgl. auch OLG Hamburg, Beschl. v. 01.10.1986 - 8 W 236/86, JurBüro 1987, 430; OLG Hamm, Beschl. v. 08.08.1996 - 23 W 224/96, OLGR 1997, 268).
  • OLG Frankfurt, 08.11.1982 - 20 W 387/82
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
    Liegen einer der vorgenannten Gründe oder sonstige vergleichbare besondere Umstände, die bei der gebotenen Gesamtwürdigung zur Verweigerung einer Erstattung der Kosten des Verkehrsanwalts führen könnten, nicht vor, ist der Senat - insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - nunmehr in Anlehnung an die (frühere) Rechtsprechung einiger Senate des OLG Frankfurt/M. (vgl. OLG Frankfurt/M., 6. Zivilsenat, Beschl. v. 01.06.1971 - 6 W 252/71, MDR 1972, 525; 20. Zivilsenat, Beschl. v. 08.12.1982 - 20 W 387/82, JurBüro 1983, 1399) der Auffassung, daß es einer Prozeßpartei grundsätzlich nicht mehr zuzumuten ist, den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten persönlich aufzusuchen und direkt zu informieren, wenn die Entfernung zwischen dem Ort, an dem sich ihr Wohn- oder Geschäftssitz befindet, und dem Ort des Prozeßgerichts sowie dem Kanzleiort des Prozeßbevollmächtigten mehr als 40 km beträgt.
  • OLG München, 17.10.1984 - 11 W 2583/84
  • OLG Bamberg, 04.04.1985 - 3 W 34/85
  • OLG Frankfurt, 10.12.1984 - 4 WF 249/84
  • OLG Hamburg, 05.02.1986 - 8 W 20/86
  • OLG Hamburg, 01.10.1986 - 8 W 236/86
  • OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91

    Vernehmung von erstinstanzlich nicht rechtzeitig benannten Zeugen im

  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96

    Beendigung der Verjährungshemmung wegen Einschlafens der Verhandlungen

  • OLG Bamberg, 29.10.1997 - 3 W 102/97

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anspruch auf Erstattung von

  • OLG Frankfurt, 24.09.1984 - 7 W 374/84

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts; Entfernung zwischen Wohnort

  • OLG Koblenz, 02.02.1987 - 14 W 66/87

    Zuziehung eines Verkehrsanwalts; Persönliche Unterrichtung; Arbeitstag

  • OLG Köln, 29.01.1986 - 17 W 626/85

    Kostenpflicht; Kostentragungspflicht; Verkehrsanwalt

  • OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95

    Kostenerstattung: Unzulässigkeit der Geltendmachung einer Geschäftsgebühr

  • OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 342/91
  • OLG Frankfurt, 19.05.1995 - 12 W 65/95
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 41/96
  • OLG Bamberg, 28.06.1994 - 1 W 32/94

    Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Korrespondenzanwalt trotz

  • OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Erinnerung; Abänderung;

  • OLG Köln, 17.07.1995 - 26 WF 42/95

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren der Unterbevollmächtigten

  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Zu den dann maßgeblichen Grundsätzen wird auf die Ausführungen des Senates in seiner Grundsatzentscheidung vom 3.11.1999 - 17 W 201/99, JurBüro 2000, 253 = OLGR 2000, 33 = MDR 2000, 234 (LS) = VersR 2001, 257, modifiziert durch die nachfolgenden Ausführungen zur ausnahmsweisen Anerkennung der Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten verwiesen.

    Soweit die vorgenannten Grundsätze zur ausnahmsweisen Anerkennung der Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten mit der Grundsatzentscheidung des Senats vom 03.11.1999 - 17 W 201/99, JurBüro 2000, 253 = OLGR 2000, 33 = MDR 2000, 234 (LS) = VersR 2001, 257 nicht in Einklang stehen, wird die frühere Senatsrechtsprechung aufgegeben.

    Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten und Verkehrsanwaltskosten sind im übrigen ausnahmsweise nur im Umfange vorgenannter ersparter fiktiver Parteikosten erstattungsfähig, sofern die auswärtige Prozesspartei einen einfach gelagerten sog. Routineprozess führt (vgl. Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473, sowie Senatsentscheidung vom 02.11.1999 - 17 W 201/99, JurBüro 2000, 253 = OLGR 2000, 33 = VersR 2001, 257) oder es sich bei der Prozesspartei um ein größeres Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung handelt oder ihr die Führung einer solchen zumutbar ist (vgl. Senat, aaO.).

  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 249/05

    Verpflichtung des Rechtsschutzversicherer zur Erstattung von

    Dass für die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nach § 91 ZPO auch die Entfernung der Wohnung einer Partei vom Ort des Prozessgerichts eine Rolle spielen kann (vgl. etwa OLG Köln AnwBl. 2001, 121), rechtfertigt nicht die Übertragung weiterer Voraussetzungen des § 91 ZPO auf § 2 (1) Buchst. a ARB 75, zumal dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer Einzelheiten der Rechtsprechung zu § 91 ZPO unbekannt sind.
  • OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01

    Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei gleichzeitiger

    Der teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung, dass auch bei einem nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Versäumnisurteil regelmäßig die Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 S. 2 gegeben sein müssen (OLG Köln OLGR 2000, 33 und die Nachweise bei Zöller/Herget a.a.O.) vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01

    Mahnverfahren - Einspruch gegen fehlerhaft erlassenen Teil-Vollstreckungsbescheid

    Er ist vielmehr der Auffassung, daß auch in dem Fall eines nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Vollstreckungsbescheides die Voraussetzungen des § 707 ZPO für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu prüfen sind und eine Ermessensentscheidung zu treffen ist (so auch OLG Köln OLGRep 2000, 33; Krüger in MünchKomm zur ZPO, a.a.O., § 719 Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 18.12.2003 - 22 W 60/03

    Unstatthaftigkeit von außerordentlichen Rechtsmitteln wegen "greifbarer

    (OLG Köln, OLGR 2000, 33; OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1450; Thomas-Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 719 Rn 5; a.A. Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., § 719 Rn. 2 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

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  • KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00

    Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht

    Im Hinblick auf den Charakter von Kostenfestsetzungsverfahren als Massenverfahren und die knappen Ressourcen der Justiz ist ein solcher Aufwand nicht mehr zu rechtfertigen (vgl. a. OLG Köln JurBüro 2000, 253/255 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2002 - 8 W 603/01

    Kostenerstattung: Reisekosten einer Partei zur mündlichen Verhandlung vor dem

    Die Berufung des Beschwerdeführervertreters auf die Grundsatzentscheidung des Kostensenats des OLG Köln (OLGR 2000, 33 = JurBüro 2000, 253 = VersR 2001, 257 ua) geht fehl.
  • OLG Köln, 17.02.2003 - 17 W 53/03

    Keine Kostenerstattung bei Beauftragung eines Verkehrsanwaltes im

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 03.11.1999 - 17 W 201/99 - OLGR 2000, 33), die insoweit auch nicht von der neueren Rechtsprechung des Senats zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zur erweiterten Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte vor den Amts- und Landgerichten (vgl. § 78 Abs. 1 ZPO n.F.) tangiert wird (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2001 - 17 W 107/01 - im Leitsatz veröffentlicht in OLGR 2002, 159), können Verkehrsanwaltskosten nicht als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden, wenn der in erster Instanz tätig gewesene Prozessbevollmächtigte oder Verkehrsanwalt auch in der Berufungsinstanz als Verkehrsanwalt fungiert.
  • OLG Köln, 18.07.2001 - 17 W 167/01

    Rechtsanwaltsvergütung: Kosten des Verkehrsanwalts

    Nach der vom Senat in seinem Beschluß vom 3.11.1999 (17 W 201/99 - in: OLG-Report Köln 2000, 33 ff.) vertretenen Rechtsauffassung ist davon auszugehen, dass es einer Prozeßpartei grundsätzlich nicht mehr zuzumuten ist, einen auswärtigen Prozessbevollmächtigten persönlich aufzusuchen und direkt zu informieren, wenn die Entfernung zwischen dem Ort, an dem sich ihr Wohn- oder Geschäftssitz befindet, und dem Ort des Prozeßgerichts sowie dem Kanzleiort des Prozeßbevollmächtigten mehr als 40 km beträgt.
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 17 W 295/01

    Kostenerstattung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts ortnah der Partei als

  • OLG Hamm, 09.04.2001 - 23 W 87/01

    Erstattungsfähige Kosten im Falle eines Anwaltswechsels bei Verweisung nach

  • OLG Köln, 27.10.1999 - 17 W 297/99
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 13 W 213/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines beigeordneten Verkehrsanwalts

  • OLG Köln, 22.08.2001 - 17 W 241/01
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 17 W 420/01

    Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten/ Reisekosten Verkehrsanwalt

  • OLG Köln, 22.07.2002 - 17 W 175/02
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 17 W 216/01
  • OLG Braunschweig, 17.04.2001 - 7 W 6/01

    Voraussetzungen der Gebühr für Mehrvertretung; Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • OLG Köln, 12.02.2001 - 17 W 50/01
  • OLG Köln, 03.05.2000 - 17 W 116/00
  • OLG Köln, 01.12.1999 - 17 W 323/99
  • OLG Köln, 02.04.2002 - 17 W 34/02
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.12.1999 - 7 U 4486/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5123
OLG München, 15.12.1999 - 7 U 4486/99 (https://dejure.org/1999,5123)
OLG München, Entscheidung vom 15.12.1999 - 7 U 4486/99 (https://dejure.org/1999,5123)
OLG München, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 7 U 4486/99 (https://dejure.org/1999,5123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftpflichtversicherer; Unfallverursacher; Gesamtschuldnerische Haftung

  • Judicialis

    StVG § 17; ; StVG § 18; ; BGB § 840; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 426; ; PflichtVersG § 3 Nr. 1; ; PflichtVersG § 3 Nr. 9

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 426; BGB § 823; BGB § 840; PflVG § 3 Nr. 1; PflVG § 9; StVG § 17; StVG § 18
    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Kfz-Haftpflichtversicherern

  • rechtsportal.de

    Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Haftpflichtversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 O 5199/98
  • OLG München, 15.12.1999 - 7 U 4486/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 837
  • VersR 2002, 1289
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei

    Dessen ungeachtet erachtet der Senat mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Meinung die (zumindest analoge) Anwendbarkeit der Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich zwischen den beiden Unfallhaftpflichtversicherern für angebracht, da auch die unmittelbaren Schädiger gesamtschuldnerisch haften und eine Gleichstufigkeit der Haftung erkennbar gegeben ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2008, 6 U 105/08, VersR 2009, 652; OLG München, Urteil vom 15.12.1999, 7 U 4486/99, VersR 2002, 1289; MünchKomm/Schneider, VVG § 115 Rn. 24; Bruch/Möller, VVG, 9. A., § 115 Rn. 48; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 29. A., § 115 VVG Rn. 19).
  • OLG Hamm, 24.11.2008 - 6 U 105/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier PKW aufgrund verbotswidrigen Betretens

    Denn auch wenn das nicht der Fall gewesen sein sollte, sind gleichwohl die Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich hier zumindest analog anzuwenden (vgl. Senat, NZV 95, 695 = VersR 95, 454; Knappmann, in: Prölss/Martin, § 3 Nr. 1, 2 PflVG Rdn. 11; OLG München VersR 02, 1289).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4502
OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98 (https://dejure.org/1999,4502)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.06.1999 - 16 UF 253/98 (https://dejure.org/1999,4502)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 16 UF 253/98 (https://dejure.org/1999,4502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs; Fehlverhalten mit schwerwiegenden Folgen ; Brandstiftung ; Schwere Körperverletzung ; Verminderte Schuldfähigkeit; Spontanverhalten

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587c Nr. 1
    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen Fehlverhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 372
  • FamRZ 2000, 893 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98
    Als "Fehlverhalten" in diesem Sinne sind auch Verbrechen und schwere vorsätzliche Vergehen gegen den zum Versorgungsausgleich Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen anerkannt (Dörr im MünchKommentar zum BGB, 3. Aufl., 1993, § 1587 c Rn. 35), so z. B. der Fall, daß der Ausgleichsberechtigte das gemeinsame Kind tötet oder dies versucht (BGH NJW 1990, 2745; Rehme in Staudinger, BGB Kommentar, 1997, § 1587 c Rn. 28).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 09. Mai 1990 (NJW 1990, 2745) ausdrücklich offengelassen, ob schon eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Anwendung von § 1587 c Nr. 1 BGB entgegensteht.

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92

    Anwendbarkeit des § 1587c Nr. 1 BGB infolge ehelichen Fehlverhaltens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98
    Vor diesem Hintergrund muß ihm die ungekürzte Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheinen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, 2. Senat, FamRZ 1994, 1474).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98
    Der Senat konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da der Sachverhalt aufgeklärt ist, den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt worden war und eine Vereinbarung nicht im Raume stand (BGH, FamRZ 1983, 267).
  • OLG Celle, 27.01.2003 - 10 UF 174/02

    Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs; Berücksichtigung von

    Insofern kommen auch schwer wiegende Straftaten des berechtigten Ehegatten gegen ein gemeinschaftliches Kind als Kürzungsgrund in Betracht (vgl. BGH FamRZ 1990, 985, 986; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 893).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 148/99   

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OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 148/99 (https://dejure.org/1999,12512)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.1999 - 3 U 148/99 (https://dejure.org/1999,12512)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 3 U 148/99 (https://dejure.org/1999,12512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ersatzleistung für nicht erfüllbare Anzeigenverträge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RabattG § 1; UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer höherwertigen Ersatzleistung an Anzeigenkunden wegen Einstellung einer Magazinbeilage

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