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   BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99   

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BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99 (https://dejure.org/2000,412)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2000 - 3Z BR 331/99 (https://dejure.org/2000,412)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2000 - 3Z BR 331/99 (https://dejure.org/2000,412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BORA § 9; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; HGB § 18; ; HGB § 6; ; HGB § 18 Abs. 2; ; AktG § 3 Abs. 1; ; AktG § 4; ; BRAO § 59 k; ; BRAO § 59 c; ; BRAO § 59 m

  • BRAK-Mitteilungen

    Eintragungsfähigkeit einer Rechtsanwalts-AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 4
    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - AR 595/99
  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1647
  • ZIP 2000, 835
  • MDR 2000, 733
  • FGPrax 2000, 123
  • BB 2000, 946
  • DB 2000, 1017
  • AnwBl 2000, 368
  • Rpfleger 2000, 337
  • BayObLGZ 2000, 83
  • NZG 2000, 649
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Rechtsordnung für andere freie Berufe, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit denen Rechtsanwälte Gesellschaften bilden können (vgl. § 59a BRAO, § 44b WPO; BVerfGE 98, 49; 80, 269) kennt derartige Regelungen nicht (vgl. für Wirtschaftprüfer § 31 WPO; für Steuerberater § 53 StBerG).
  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91

    "GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Anmelderin hat als in Deutschland ansässige juristische Person gemäß Art. 12 Abs. 1 GG das Recht auf freie Berufswahl, es sei denn, mit Art. 12 GG vereinbare gesetzliche Regeln würden dies verbieten (vgl. BGHZ 124/224/225; BayObLGZ 1994, 353/356).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Überprüfung der Anmeldung durch den Senat hat sich auf das vom Registergericht in seiner Zwischenverfügung bezeichnete Eintragungshindernis zu beschränken (KG OLGZ 1993, 270/272; Jansen FGG 2.Aufl. § 128 Rn.37; Bassenge/Herbst FGGRPf1G 8.Aufl. § 1.2.5 FGG Rn.20).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Der Gesetzgeber hat nicht deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 87, 287/317), daß § 59k BRAO einen allgemeinen Rechtsgrundsatz zur Bildung von Firmen rechtsanwaltlicher Zusammenschlüsse enthalte, der auch die Regelung des § 4 AktG einengen solle.
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die Gründungs-AG, vertreten durch ihren Vorstand, beschwerdeberechtigt (§ 20 FGG; BGHZ 117, 323).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Rechtsordnung für andere freie Berufe, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit denen Rechtsanwälte Gesellschaften bilden können (vgl. § 59a BRAO, § 44b WPO; BVerfGE 98, 49; 80, 269) kennt derartige Regelungen nicht (vgl. für Wirtschaftprüfer § 31 WPO; für Steuerberater § 53 StBerG).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Schließlich sind auch keine vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG NJW 1993, 2988/2989) ersichtlich, die eine Erstreckung der Regelung des 59k BRAO auf andere Rechtsanwaltsgesellschaften ohne eine spezielle Regelung erforderten.
  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Anmelderin hat als in Deutschland ansässige juristische Person gemäß Art. 12 Abs. 1 GG das Recht auf freie Berufswahl, es sei denn, mit Art. 12 GG vereinbare gesetzliche Regeln würden dies verbieten (vgl. BGHZ 124/224/225; BayObLGZ 1994, 353/356).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 90/99

    Irreführung über Unternehmensgegenstände durch Personenfirma eines eingetragenen

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Firma muß Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB) und darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB; vgl. hierzu BayObLGZ 1999, 114/116 m.w.N ).
  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

    Soweit die Klägerinnen in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass in der Vergangenheit die Rechtsprechung aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet hat, dass eine GmbH (BayObLG, NJW 1995, 199; siehe jetzt auch §§ 59c ff. BRAO) oder eine AG (BayObLG, NJW 2000, 1647; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2005 - AnwZ (B) 27/03 und 28/03, BGHZ 161, 376; OLG Köln, OLGR 2008, 415 f.) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können, und zuletzt dies sogar im Hinblick auf Art. 43, 48 EGV einer britischen "Private Limited Company by Shares" zugestanden worden ist (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2007, 171), übersehen sie, dass diese Gesellschaftsformen alle nicht zweckgebunden sind.
  • BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03

    Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG

    Ein solches gesetzliches Verbot für die Tätigkeit einer Aktiengesellschaft auf dem Gebiet der anwaltlichen Berufsausübung besteht nicht, so daß eine derartige Tätigkeit grundsätzlich zulässig ist (so bereits BayObLG, NJW 2000, 1647; Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Vorbem. § 59 c Rdnr. 18 f.; vgl. auch Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 59 a Rdnr. 34 und § 59 c Rdnr. 8).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Einen Hinweis auf eine internationale Kooperation von Rechtsanwälten (in jenem Fall: Andersen Legal) hat der Anwaltsgerichtshof Hamburg (NJW 2002, 3557) ebenfalls nicht beanstandet (zur Zulassung einer Phantasiebezeichnung als Firma einer Rechtsanwalts-AG vgl. BayObLG NJW 2000, 1647 einerseits und OLG Nürnberg NJW 2003, 2245 andererseits).

    Die Vorschrift des § 9 BORA findet auf die Rechtsanwaltsgesellschaft keine Anwendung (vgl. BayOblG NJW 2000, 1647, 1648).

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

    Die Ansicht der Klägerin, bei der Rechtsanwalts-GmbH sei die Verwendung eines Zusatzes oder einer Phantasiebezeichnung unzulässig, werde jedenfalls vom Bayerischen Obersten Landesgericht nicht geteilt (Beschluß v. 27.03.00, I 71; MDR 2000, 733).

    Nur am Rande wird darauf hingewiesen, daß auch die Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13.12.1999 (MDR 2000, 178 ff.) zur Kanzleibezeichnung "Kanzlei für Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht" und des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Bezeichnung "pro-Videntia Rechtsanwalts-AG" (MDR 2000, 733) für die hier vertretene liberale Auslegung des § 9 BORA sprechen.

    Es erübrigt sich daher die Frage, ob eine analoge Anwendung dieser Vorschrift im vorliegenden Fall in Betracht kommt (hierzu wegen der Anwalts-AG: BayObLG, MDR 2000, 733).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 15/03

    Aufteilung einer Gesamtschuld und Vollstreckung

    Das Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) lässt es vielmehr geboten erscheinen, in entsprechender Anwendung der §§ 59c Abs. 1, 59g BRAO auch Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform einer AG zuzulassen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. März 2000 3 Z BR 331/99, Monatsschrift für Deutsches Recht 2000, 733; s. auch BFH in BFH/NV 2004, 224, jeweils m.w.N. aus dem Schrifttum; a.A. Kempter/Kopp, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 777, 781, die eine Rechtsanwalts-AG de lege lata nur als Organisations- und/oder Besitz-AG, nicht aber auch als Berufsausübungsgesellschaft zulassen wollen).
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in dem Beschwerdeverfahren über eine Zwischenverfügung nur die erhobenen Beanstandungen den Verfahrensgegenstand bilden (BayObLG NJW 2000, 1647 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04

    Unterscheidungskraft der Firma einer neugegründeten Aktiengesellschaft

    Danach kann die Aktiengesellschaft neben der seit je her zulässigen Sachfirma jetzt auch eine Personenfirma, eine Fantasiebezeichnung oder eine hieraus gebildete Mischform wählen (vgl. Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 4 Rn. 11; Lutter/Welp, ZiP 1999, 1073; BayObLGZ 2000, 83 jeweils m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03

    Unzulässige Fantasiebezeichnung für eine Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft - Pro

    Auch eine analoge Anwendung der BORA, insbesondere des § 59k BORA, der die Firmierung der RA-GmbH regelt, scheidet aus, da der Gesetzgeber bewusst die RA-AG nicht geregelt hat und deswegen schon die Voraussetzungen der analogen Anwendung anderer Vorschriften nicht vorliegen (BayObLG, NJW 2000, 1647; Pluskat, AnwBl. 2003, 131; Schumacher, AnwBl. 2000, 409; Heublein, AnwBl. 1999, 304).

    aa) Die Zulässigkeit einer Phantasiebezeichnung kann nicht aus der Entscheidung des BayObLG v. 27.3.2000 (BayObLG, NJW 2000, 1647) hergeleitet werden, da dort nur die Zulässigkeit der Firmierung unter handels- und aktienrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen war und ausdrücklich offen gelassen wurde, ob Unterlassungsgebote nach Wettbewerbsrecht greifen können.

  • LG Bielefeld, 03.02.2010 - 3 O 222/09

    Rückabwicklung eines Vertrages über die Inzahlungnahme eines gebrauchten

    Die Klägerin war als insoweitige Käuferin des Altfahrzeugs wie grundsätzlich mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht verpflichtet, das Fahrzeug eingehender zu untersuchen, als eine umfassende Sicht- und Funktionsprüfung vorzunehmen (vgl. OLGR Hamm 2000, 36); eine solche hat sie vorgenommen und bei einer solchen haben bzw. hätten sich keine Anhaltspunkte für Vorschäden ergeben, die die Klägerin zu einer weitergehenden Untersuchung hätten veranlassen und verpflichten können.
  • OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07

    "Der günstige Weg zur GmbH" - Angebot der individuellen Gründung einer

    Das damalige Bayerische Oberste Landesgericht hat in einer - allerdings registerrechtlichen - Entscheidung vom 27.3.2000 (MDR 2000, 733 f) entschieden, dass der Zusammenschluss von Rechtsanwälten auch zu einer Aktiengesellschaft zulässig sei, und dies mit der Begründung aus Art. 12 Abs. 1 GG hergeleitet, es bestehe keine mit jener Verfassungsnorm vereinbare gesetzliche Regelung, die dies verbiete.
  • BFH, 03.06.2004 - IX B 71/04

    Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG; Postulationsfähigkeit

  • BFH, 22.10.2003 - I B 168/03

    Postulationsfähigkeit; Vertretung durch RA-Gesellschaft

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 19/02

    Erlaß eines Unterlassungsgebots durch die Rechtsanwaltskammer; Zulässigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 20.06.2005 - 20 VA 3/04

    Automatisiertes Mahnverfahren: Anfechtung der Ablehnung der Änderung einer

  • BFH, 07.12.2004 - X B 44/04

    Postulationsfähigkeit - Rechtsanwaltsgesellschaft (AG)

  • AGH Hamburg, 27.09.2004 - I ZU 8/03

    Verbot der Sternsozietät - Verstoß durch Satzung einer

  • FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • AGH Hessen, 13.03.2017 - 1 AGH 9/16

    Keine Zulassung als Syndikusanwalt bei überwiegender Tätigkeit als

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.02.2010 - 2 Ta 12/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

  • FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • LG Waldshut-Tiengen, 13.07.2000 - 3 HO 13/00

    Fantasiebezeichnung als unzulässiger Namenszusatz einer

  • LG Berlin, 06.12.2003 - 15 O 690/03

    Kanzleishops in Kaufhäusern vom Landgericht vorerst verboten

  • AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.11.1998 - 1 U 31/98   

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https://dejure.org/1998,9943
OLG Braunschweig, 26.11.1998 - 1 U 31/98 (https://dejure.org/1998,9943)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.11.1998 - 1 U 31/98 (https://dejure.org/1998,9943)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. November 1998 - 1 U 31/98 (https://dejure.org/1998,9943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Arzt; Aufklärungspflicht; Dokumentationspflicht; Arzthaftung; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Ultraschall; Geburt; Kausalität

  • Wolters Kluwer

    Arzt; Aufklärungspflicht; Dokumentationspflicht; Arzthaftung; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Ultraschall; Geburt; Kausalität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 238
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.1998 - 1 U 31/98
    Insoweit ist zunächst zu beachten, daß eine unterlassene oder nur lückenhafte Dokumentation keine eigenständige Anspruchsgrundlage bildet (BGH VersR 1993, 836, 837; VersR 1995, 706, 707) [BGH 14.02.1995 - VI ZR 272/93] .

    Ein solcher Mangel kann nur dazu führen, daß dem Patienten zum Ausgleich der hierdurch eingetretenen Erschwernis, einen ärztlichen Behandlungsfehler nachzuweisen, eine entsprechende Beweiserleichterung zugute kommt, um auch für die Prozeßführung eine gerechte Rollenverteilung im Arzt-Patienten-Verhältnis zu schaffen (BGH VersR 1995, 706, 707) [BGH 14.02.1995 - VI ZR 272/93] .

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.1998 - 1 U 31/98
    Insoweit ist zunächst zu beachten, daß eine unterlassene oder nur lückenhafte Dokumentation keine eigenständige Anspruchsgrundlage bildet (BGH VersR 1993, 836, 837; VersR 1995, 706, 707) [BGH 14.02.1995 - VI ZR 272/93] .
  • OLG Stuttgart, 19.05.1988 - 14 U 34/87
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.1998 - 1 U 31/98
    Ist ein Kaiserschnitt nicht indiziert und stellt er somit keine echte Alternative zur vaginalen Geburt dar, braucht die Mutter deshalb auch nicht hierüber aufgeklärt zu werden (OLG Stuttgart VersR 1989, 519 [OLG Stuttgart 19.05.1988 - 14 U 34/87] ).
  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Krankenhäuser - wie hier die Beklagte - haben für ihre Eigenhaftung grundsätzlich den Facharztstandard vorzuhalten (BGH NJW 1998, 2736; 1994, 3008; 1993, 2989; 1992, 1560; OLG Braunschweig NJW-RR 2000, 238; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1327).
  • LG Göttingen, 17.09.2019 - 12 O 3/18

    Aufklärung; Episiotomie; Dammschnitt; Geburt; Hebamme; Arzt

    Die Durchführung einer Episiotomie stellt auch im Rahmen einer Geburt einen aufklärungspflichtigen Eingriff dar (entgegen OLG Braunschweig, Urteil vom 26.11.1998 - 1 U 31/98).

    Soweit in einem älteren Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 26.11.1998 - 1 U 31/98 = NJW-RR 2000, 238; diesem ohne nähere Begründung folgend OLG Bamberg, VersR 2009, 259 f.) eine Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit der Episiotomie verneint wird, verhält sich dieses Urteil ausdrücklich nur zur Aufklärung über "mögliche gesundheitliche Folgen eines Dammschnittes" und steht aufgrund dessen der Auffassung der Kammer, dass eine Aufklärung (auch) über Art und Ablauf des Eingriffs zu erfolgen hat, bereits nicht entgegen; das vorgenannte Urteil kann aber auch im Übrigen nicht überzeugen, sondern widerspricht aus Sicht der Kammer eklatant dem zwischenzeitlich gesetzlich verankerten Leitprinzip (vgl. § 630e BGB) eines Patienten, der durch eine hinreichende ärztliche Aufklärung eine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann.

  • OLG Bamberg, 28.07.2008 - 4 U 115/07

    Arzthaftung: "Vorverlagerung" der Pflicht zur Aufklärung über die

    Etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen der Kindesmutter in Folge einer vaginal-operativen Entbindung mit ausgedehntem Dammschnitt sind grundsätzlich nicht aufklärungspflichtig (vgl. auch OLG Braunschweig NJW-RR 2000, 238).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99   

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https://dejure.org/1999,39073
OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99 (https://dejure.org/1999,39073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1999 - 13 W 66/99 (https://dejure.org/1999,39073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1999 - 13 W 66/99 (https://dejure.org/1999,39073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, daß sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei unterbliebener Förderung des

    Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei langandauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahe kommt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1992, 192; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 444; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung

    Es entspricht gesichertem Erkenntnisstand in der Rechtsprechung, dass bei Behinderung der Ausübung von Parteirechten die Besorgnis der Befangenheit begründet ist (vgl. die Nachweise bei Zöller-Vollkommer a. a. O. Rn 23 zu § 42), auch wenn grundsätzlich Verfahrensverstöße und Rechtsfehler eines Richters im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund darstellen; es sei denn, dass sich für die betroffene Prozesspartei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteilung aufdrängt (vgl. in diesem Sinne bereits Beschluss des 13. ZS des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.11.1999 zu Aktenzeichen 13 W 66/99 = OLGR 2000 Seite 36).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH, Beschluss in BFH/NV 1995, 692; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 26 bis 28 zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, daß sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige

    Denn das prozessuale Vorgehen eines Richters rechtfertigt allenfalls dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen muss (vgl. BayOblG DriZ 1977, 245 m.w.N.; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 24).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei entstehen muss (OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 692, und vom 29. Oktober 1993 IX B 91/92, BFH/NV 1994, 489).
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

    Ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung rechtfertigt das prozessuale Vorgehen eines Richters erst dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (BayObLG, DRiZ 1977, 245 m. w. N.; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03

    Richterablehnung: Dienstliche Stellungnahme bei Ablehnung wegen Rechtsverstößen

    Demgemäß ist eine Ablehnung wegen einer fehlerhaften Entscheidung erst dann gerechtfertigt, wenn ein festgestellter Rechtsfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht oder die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie das Gepräge eines willkürlichen Handelns trägt (st. Rspr. OLG Köln, OLGR 2002, 85; Frankfurt, OLGR 2000, 36; Oldenburg, FamRZ 1992, 193; BayObLG, DRiZ 1977, 245; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 42, Rdn. 24; Münchkomm(ZPO)/Feiber, 2. Aufl. § 42, Rdn. 28 ff.).
  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 208/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Erbscheinsverfahren

  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09

    Rechtsfolgen des Versterbens des Prozessbevollmächtigten; Fortführung eines

  • BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
  • OLG Dresden, 19.11.2018 - 1 W 904/18
  • OLG Köln, 12.08.2016 - 19 SchH 15/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 205/12

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde in einer

  • BPatG, 29.11.2011 - 35 W (pat) 424/10
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 78/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7677
OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 78/98 (https://dejure.org/1999,7677)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.1999 - 3 U 78/98 (https://dejure.org/1999,7677)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 3 U 78/98 (https://dejure.org/1999,7677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97
    Höhe der Lizenzgebühren für die rechtswidrige Veröffentlichung eines Kinderbuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fiktive Lizenz bei rechtswidriger Veröffentlichung eines Buches

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 257/96
  • OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 78/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 271
  • GRUR 1999, 1038
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 78/98
    Gegen das Ergebnis spricht nicht die von der Beklagten herangezogene BGH-Entscheidung "Liedtextwiedergabe" (GRUR 1987, 36 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 7 UF 151/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12071
OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 7 UF 151/99 (https://dejure.org/1999,12071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.1999 - 7 UF 151/99 (https://dejure.org/1999,12071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 1999 - 7 UF 151/99 (https://dejure.org/1999,12071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1618; ZPO § 621e; FGG § 18 § 19
    Anfechtung der Entscheidung des Familiengerichts im Einbenennungsverfahren; Entscheidung des Rechtspflegers über die Abhilfe

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 48 F 139/99
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 7 UF 151/99
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