Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.12.1998 - 23 W 432/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3786
OLG Hamm, 10.12.1998 - 23 W 432/98 (https://dejure.org/1998,3786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.1998 - 23 W 432/98 (https://dejure.org/1998,3786)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 23 W 432/98 (https://dejure.org/1998,3786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BRAGO § 57 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 58 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 733

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Zwangsvollstreckungsgebühr für Klauselumschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 14.04.2010 - 2 W 52/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über die Eintragung einer

    Die nach dem Vortrag der Beschwerdeführer erbrachten Leistungen ihres Bevollmächtigten wären auch nur zum Teil durch die im Erkenntnisverfahren verdiente Verfahrensgebühr abgedeckt, nämlich hinsichtlich der Umschreibung des Titels auf den Rechtsnachfolger (vgl. OLGR Hamm 2000, S. 382) und der Zustellung des Urteils (dazu Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz , 18. Auflage, VV 3309 Rn. 376).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 8 W 583/00

    Anwaltswechsel im Mahnverfahren - Abgabe an Gericht in anderem Landgerichtsbezirk

    Damit entfällt grundsätzlich die aus der fehlenden Postulationsfähigkeit hergeleitete "Notwendigkeit" eines Anwaltswechsels bei Abgabe der Sache vom Mahngericht an das Streitgericht wegen fehlender Anwaltszulassung (wie auch bei jeder anderen Abgabe oder Verweisung; vgl. OLG München JurBüro 2001, 29; 2001, 31; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 587 m.Anm. Enders; Zöller/Herget, ZPO 22, Aufl., § 91 Rn 13 "Mahnverfahren" unter 2); Belz, aaO, Rn 67, 71).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.03.2000 - 8 U 641/99   

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https://dejure.org/2000,9271
OLG Koblenz, 03.03.2000 - 8 U 641/99 (https://dejure.org/2000,9271)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.03.2000 - 8 U 641/99 (https://dejure.org/2000,9271)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. März 2000 - 8 U 641/99 (https://dejure.org/2000,9271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag; Kaufpreis; Gewährleistungsanspruch; Minderung; Mangel; Gewährleistungsausschluß; Notarieller Vertrag; Grundstücksgröße; Grundstück; Größe

  • Judicialis

    BGB § 462; ; BGB § 459; ; BGB § 476; ; BGB § 463; ; BGB § 313 Satz 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Wohnfläche als zugesicherte Eigenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 1 O 130/97
  • OLG Koblenz, 03.03.2000 - 8 U 641/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2000 - 8 U 641/99
    Der Gewährleistungsausschluss im notariellen Vertrag ist zulässig, § 476 BGB (BGH NJW 1991, 912).

    Die Größe einer Eigentumswohnung kann grundsätzlich als bestimmte Eigenschaft zugesichert werden (BGH NJW 1991, 912; BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Celle, BauR 1998, 805).

  • BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97

    Gewährleistung für Abweichung von der vereinbarten Flächengröße

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2000 - 8 U 641/99
    Die Größe einer Eigentumswohnung kann grundsätzlich als bestimmte Eigenschaft zugesichert werden (BGH NJW 1991, 912; BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Celle, BauR 1998, 805).

    Stellt jedoch der Beklagte über seinen Makler den Klägern eine Skizze mit eingetragenen Maßen und einer Wohnflächenberechnung zur Verfügung, gilt diese Flächengröße auch als vereinbart (BGH NJW-RR 1998, 1169).

  • OLG Celle, 14.01.1998 - 6 U 88/96

    Anspruch auf Minderung und Schadensersatz wegen Mängeln beim Werkvertrag;

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2000 - 8 U 641/99
    Die Größe einer Eigentumswohnung kann grundsätzlich als bestimmte Eigenschaft zugesichert werden (BGH NJW 1991, 912; BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Celle, BauR 1998, 805).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11547
OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00 (https://dejure.org/2000,11547)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2000 - 26 W 6/00 (https://dejure.org/2000,11547)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - 26 W 6/00 (https://dejure.org/2000,11547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 07.05.1998 - 5 U 209/97

    Zumutbarkeit der Leistung eines Prozesskostenvorschusses ; Befreiung von der

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00
    Anm. Pape; OLG Düsseldorf ZIP 1993, 780, 781; OLG Schleswig MDR 1998, 1306; OLG Köln OLGR 1998, 208; ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 21. Auflage, § 116 Rnr. 9; Jaeger, VersR 1997, 1060, 1062 m. w. N.).

    Die Bevorzugung, die der Steuerfiskus durch seine Aufnahme in die Rangklasse des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO vor anderen Konkursgläubigern erfahren hat, rechtfertigt es ebenfalls nicht, ihn weitergehend noch dadurch zu privilegieren, dass er im Rahmen des § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO unter Verzicht auf eine einzelfallbezogene Zumutbarkeitsprüfung von jeder Kostenaufbringungslast freigestellt wird (vgl. BGH NJW 1998, 1868, 1869; OLG Schleswig MDR 1998, 1306).

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00
    Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass es den Gläubigern öffentlicher Abgaben zuzumuten ist, die entstehenden Prozesskosten vorzuschießen (vgl. nur BGH NJW 1998, 1868, 1869 = MDR 1998, 737, 738 = KTS 1998, 458 = ZIP 1998, 789 m. abl.

    Die Bevorzugung, die der Steuerfiskus durch seine Aufnahme in die Rangklasse des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO vor anderen Konkursgläubigern erfahren hat, rechtfertigt es ebenfalls nicht, ihn weitergehend noch dadurch zu privilegieren, dass er im Rahmen des § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO unter Verzicht auf eine einzelfallbezogene Zumutbarkeitsprüfung von jeder Kostenaufbringungslast freigestellt wird (vgl. BGH NJW 1998, 1868, 1869; OLG Schleswig MDR 1998, 1306).

  • OLG Hamm, 14.07.1994 - 30 W 40/94
    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00
    Dieser Umstand darf nicht zu einer Besserstellung der öffentlichen Hand gegenüber anderen Gläubigern führen (vgl. OLG Köln MDR 1994, 407; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1342; Zöller/Philippi, a. a. O. Rnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1992 - 23 W 36/92

    Begriff des wirtschaftlich Beteiligten

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00
    Anm. Pape; OLG Düsseldorf ZIP 1993, 780, 781; OLG Schleswig MDR 1998, 1306; OLG Köln OLGR 1998, 208; ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 21. Auflage, § 116 Rnr. 9; Jaeger, VersR 1997, 1060, 1062 m. w. N.).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 181/76
    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00
    Diese Vorschrift gilt von vorneherein nur für Prozesse, die von Bund und Ländern selbst geführt werden, nicht aber für Rechtsstreitigkeiten Dritter, an deren Ausgang lediglich ein wirtschaftliches Interesse der öffentlichen Hand besteht (vgl. dazu eingehend BGH NJW 1977, 2317 = MDR 1977, 741; im Ergebnis auch Zöller/Philippi, a. a. O., § 116 Rnr. 9 m. w. N.).
  • OLG Köln, 29.09.1993 - 19 U 68/93

    Prozeßkostenhilfe der Partei kraft Amtes

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00
    Dieser Umstand darf nicht zu einer Besserstellung der öffentlichen Hand gegenüber anderen Gläubigern führen (vgl. OLG Köln MDR 1994, 407; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1342; Zöller/Philippi, a. a. O. Rnr. 10).
  • OLG Köln, 16.02.1998 - 19 U 123/97

    PKH, Konkursverwalter, wirtschaftlicher Beteiligter

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2000 - 26 W 6/00
    Anm. Pape; OLG Düsseldorf ZIP 1993, 780, 781; OLG Schleswig MDR 1998, 1306; OLG Köln OLGR 1998, 208; ebenso Zöller/Philippi, ZPO, 21. Auflage, § 116 Rnr. 9; Jaeger, VersR 1997, 1060, 1062 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19156
OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99 (https://dejure.org/2000,19156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2000 - 16 U 107/99 (https://dejure.org/2000,19156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 16 U 107/99 (https://dejure.org/2000,19156)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Modemarke -, wichtiger Grund, Entziehung der Lizenz des U für den Vertrieb der Vertragsprodukte, Überlegungsfrist, Voraussetzungen an einen Buchauszug, Zurückbehaltungsrecht an Inkassobeträgen, Freiheit des U bei der Ablehnung von angetragenen Geschäften, ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 87c Abs. 1, 2 § 89a; BGB § 626 Abs. 2 S. 1
    Frist zur Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 33 O 35/97
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
    Im Hinblick auf die in § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffene Regelung ist dem Kündigenden grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen zuzubilligen (im Anschluss an BGH, NJW-RR 92, 1059, 1062; NJW-RR 93, 682, 684; ZIP 94, 293).
  • BGH, 14.04.1983 - I ZR 37/81

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages bei zweimonatiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
    Die Dauer der im Einzelfall zuzubilligenden Überlegungsfrist für den Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grund bestimmt sich hauptsächlich danach, wieviel Zeit dem Kündigenden bei objektiver Würdigung einzuräumen ist, um ggf. den Sachverhalt, der Anlass zur Kündigung geben soll, hinreichend sicher aufzuklären und sich darüber klar zu werden, ob aus diesem Anlass fristlos gekündigt werden soll (im Anschluss an BGH, ZIP 96, 636; 14.04.1983 LS 8 m.w.N., WM 83, 820, 821).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
    Im Hinblick auf die in § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffene Regelung ist dem Kündigenden grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen zuzubilligen (im Anschluss an BGH, NJW-RR 92, 1059, 1062; NJW-RR 93, 682, 684; ZIP 94, 293).
  • OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 5/71

    Wichtiger Grund, Einbehaltung von Inkassobeträgen, Nichtabführung, Inkasso

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
    Es ist mit dem Wesen der Herausgabepflicht des Beauftragten i. S. des § 667 BGB unvereinbar, dass gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden kann (unter Bezugnahme auf BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56 - LS 2; entgegen OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 5/71 - LS 3 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
    Die Dauer der im Einzelfall zuzubilligenden Überlegungsfrist für den Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grund bestimmt sich hauptsächlich danach, wieviel Zeit dem Kündigenden bei objektiver Würdigung einzuräumen ist, um ggf. den Sachverhalt, der Anlass zur Kündigung geben soll, hinreichend sicher aufzuklären und sich darüber klar zu werden, ob aus diesem Anlass fristlos gekündigt werden soll (im Anschluss an BGH, ZIP 96, 636; 14.04.1983 LS 8 m.w.N., WM 83, 820, 821).
  • BGH, 10.02.1993 - VIII ZR 48/92

    Ankündigungslose und deshalb vertragswidrige Aufnahme eines Direktvertriebs -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
    Im Hinblick auf die in § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffene Regelung ist dem Kündigenden grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen zuzubilligen (im Anschluss an BGH, NJW-RR 92, 1059, 1062; NJW-RR 93, 682, 684; ZIP 94, 293).
  • BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56

    Zurückbehaltungsrecht gegenüber Anspruch aus Herausgabe des aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 16 U 107/99
    Es ist mit dem Wesen der Herausgabepflicht des Beauftragten i. S. des § 667 BGB unvereinbar, dass gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden kann (unter Bezugnahme auf BGH, 22.01.1958 - V ZR 52/56 - LS 2; entgegen OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 5/71 - LS 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.11.2022 - 18 U 138/18

    Bucheinsicht und Vollstreckung aus einem Titel auf Bucheinsicht

    Es genügt dabei das Bestehen von begründeten Zweifeln, die sich auf einen nicht ganz unerheblichen Punkt beziehen und Auswirkungen auf einen Zahlungsanspruch des Handelsvertreters haben können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.02.2000 - Az. 16 U 107/99, in: BeckRS 2000, 16658, Rn. 101; OLG Köln, Urt. v. 11.08.2000 - Az. 19 U 84/00, in: BeckRS 2000, 30126514; OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Frankfurt a.M., a.a.O.; OLG München, a.a.O.; Hopt, HGB, 41. Aufl. 2022, § 87c, Rn. 25; Löwisch, in: EBJS, 4. Aufl. 2020, § 87c, Rn. 98; Thume in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 5. Aufl. 2019, § 87c, Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

    Der Buchauszug soll den Handelsvertreter in die Lage versetzen, unter Vergleich mit seinen Unterlagen zu prüfen, ob die Provisionsabrechnung richtig und vollständig ist, und ihm somit eine Kontrolle aller provisionsrelevanten Vorgänge ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2006, Az.: VIII ZR 100/05, NJW-RR 2007, 246 - 248; Urteil vom 23. Februar 1983, Az.: I ZR 203/87, WM 1989, 1073 - 1075; Urteil vom 23. Oktober 1981, Az.: I ZR 171/79, WM 1982, 152 - 154; Urteil vom 20. Februar 1964, Az.: VII ZR 141/62, DB 1964, 583 - 584; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2013, Az.: I-16 U 89/11, zitiert nach juris, Rn. 73; Urteil vom 25. Februar 2000, Az.: I-16 U 107/99, OLGR Düsseldorf 2000, 382 - 385).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Jedoch muss die Kündigung innerhalb eines nach den Umständen des Einzelfalles angemessen kurzen Zeitraums nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden, wobei dem Kündigenden eine angemessene, regelmäßig deutlich unter zwei Monaten liegende Überlegungsfrist einzuräumen ist (BGH, Urt. v. 15.12.1993 - VIII ZR 157/92, MDR 1994, 457; Urt. v. 12.3.1992 - I ZR 117/90, MDR 1992, 950; OLG Köln, Urt. v. 12.11.2010 - 19 U 126/10, GWR 2011, 135; Düsseldorf, Urt. v. 25.2.2000 - 16 U 107/99, OLGR 2000, 382).
  • OLG Nürnberg, 08.12.2010 - 12 U 1242/10
    b) Voraussetzung dieses Bucheinsichtsrechts des Handelsvertreters sind "begründete Zweifel" an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des erteilten Buchauszugs, wobei bereits derartige Zweifel auch nur in einem Punkt genügen (Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 87c Rn. 25; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2. Aufl. § 87c Rn. 77; von Hoyningen-Huene in: MünchKomm-HGB, 3. Aufl. § 87c Rn. 67; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 382; OLG Köln OLGR 2001, 49; jeweils m.w.N.).

    cc) Entsprechend wurde in der Rechtsprechung bereits bislang die nachträgliche Korrektur unrichtiger Provisionsabrechnungen bzw. Buchauszüge als irrelevant für die Frage begründeter Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Abrechnung bzw. des Buchauszugs angesehen (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2000, 382).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 15 U 12/20
    Für das Entstehen eines Anspruchs auf Bucheinsicht reicht es aus, wenn begründete Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit des Buchauszuges in einem einzigen nicht ganz unerheblichen Punkt bestehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2000 - 16 U 107/99, OLGR 2000, 382, 385; Staub/Emde, HGB, 5. Aufl., § 87c Rn. 151; so bereits BT-Drucks. 1/3856, S. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12123
OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98 (https://dejure.org/1999,12123)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.08.1999 - 1 U 43/98 (https://dejure.org/1999,12123)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. August 1999 - 1 U 43/98 (https://dejure.org/1999,12123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Aufklärung des Anlegers vor Tätigung von Warentermin-Optionsgeschäften auf Dollar-Basis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 2 O 707/97
  • OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, entsteht mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein gesetzliches Schuldverhältnis, das nicht vom Zustandekommen eines Vertrags und seiner Wirksamkeit abhängig ist (BGH, NJW 1997, 2171 = ZIP 1997, 782 m.w.N.).

    Bei einem erfahrenen Anleger kann eine den Anforderungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG genügende Grundaufklärung zur Erfüllung der Aufklärungspflicht genügen (vgl. BGH, NJW 1994, 1861 = ZIP 1994, 693 ; BGH, NJW 1997, 2171 ).

    Darüber hinaus hat die Beklagte zu 1. ihre Verpflichtung zur über den formalisierten Risikokatalog des § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG hinausgehenden anleger- und objektgerechten individuellen Aufklärung nicht erfüllt (BGH, NJW 1997, 2171 = ZIP 1997, 782 ).

    In der Regel ist auch der erfahrene Anleger aufklärungsbedürftig und muss zumindest im Umfang des formalisierten Risikokatalogs des § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG informiert werden (vgl. BGH, NJW 1997, 2171 = ZIP 1997, 782 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der bei Börsentermingeschäften eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt hat, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei gehöriger Aufklärung eingetreten wäre (BGH, NJW 1997, 2171, 2173 m.w.N. = ZIP 1997, 782 ).

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haftet ein Geschäftsführer einer mit der Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften befassten GmbH gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden veranlasst oder bewusst nicht verhindert; er missbraucht in diesem Falle seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern deshalb nach § 826 BGB (vgl. u.a. BGH, ZIP 1999, 486 = MDR 1999, 621 ; BGH, ZIP 1994, 1102 m.w.N.).

    Eine Haftung des Geschäftsführers einer Warenterminoptionsvermittlungs-GmbH aus unzureichender Aufklärung der Kunden kommt allerdings nur in Betracht, wenn er den - unzureichenden - Inhalt der Broschüre selbst gestaltet hat (vgl. BGH, ZIP 1994, 1102 ) oder die Broschüre in Kenntnis des unzureichenden Inhalts verteilen lässt (vgl. BGH, WM 1988, 292); das ist insbesondere der Fall, wenn der Geschäftsführer (Mit-)Initiator der Geschäfte ist.

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Zu den danach erforderlichen Hinweisen gehören u. a. insbesondere die Bekanntgabe der Höhe der Optionsprämie sowie die Aufklärung über die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Optionsgeschäftes und die Bedeutung der Prämie einschließlich ihres Einflusses auf das mit dem Geschäft verbundene Risiko (BGH, NJW 1994, 512 ).

    Wie bereits oben festgestellt (I 3.), genügen die von der Beklagten zu 1. verwendeten Risikobelehrungen und Informationsbroschüren nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine Aufklärung eines Kaufinteressenten vor Vertragsschluss über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Risiken eines Optionsgeschäftes und über das aufgebürdete Verlustrisiko zu stellen sind (vgl. u.a. BGH, NJW 1994, 512 ; BGH, NJW 1994, 997 ).

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Dass dem Kläger hinsichtlich der Zinsen auch ein Schadensersatz nach § 849 BGB , der auch für die endgültig verbliebene Einbuße an Substanz und Nutzbarkeit von entzogenem Geld gilt (BGHZ 8, 288, 298; OLG München, OLGZ 1970, 457; Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 849 Rdn. 4), seit dem Zeitpunkt des Schadensereignisses (vgl. Staudinger-Schäfer, aaO., Rdn. 8; Kreft in BGB -RGRK, BGB , 12. Aufl., § 849 Rdn. 4) zusteht, ist nicht hinreichend substantiiert dargelegt.
  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Wie bereits oben festgestellt (I 3.), genügen die von der Beklagten zu 1. verwendeten Risikobelehrungen und Informationsbroschüren nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine Aufklärung eines Kaufinteressenten vor Vertragsschluss über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Risiken eines Optionsgeschäftes und über das aufgebürdete Verlustrisiko zu stellen sind (vgl. u.a. BGH, NJW 1994, 512 ; BGH, NJW 1994, 997 ).
  • OLG München, 09.03.1970 - 19 EU 298/69
    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Dass dem Kläger hinsichtlich der Zinsen auch ein Schadensersatz nach § 849 BGB , der auch für die endgültig verbliebene Einbuße an Substanz und Nutzbarkeit von entzogenem Geld gilt (BGHZ 8, 288, 298; OLG München, OLGZ 1970, 457; Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 849 Rdn. 4), seit dem Zeitpunkt des Schadensereignisses (vgl. Staudinger-Schäfer, aaO., Rdn. 8; Kreft in BGB -RGRK, BGB , 12. Aufl., § 849 Rdn. 4) zusteht, ist nicht hinreichend substantiiert dargelegt.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 4 U 264/93
    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Selbst aus der Fortsetzung von Spekulationsgeschäften trotz eingetretener Verluste kann i.d.R. nicht darauf geschlossen werden, der Kunde hätte Gelder auch bei gehöriger Aufklärung gleichermaßen eingesetzt (OLG Düsseldorf, ZIP 1994, 1765 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 84/80

    Differenzeinwand - Schädigung - Culpa in contrahendo - CIC -

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Der Umstand, dass der Kläger zuvor bei der Firma W. & Partner verlustreiche Anlagegeschäfte getätigt und im Rahmen des deshalb geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen worden ist, weist nicht auf besondere Erfahrungen des Klägers mit Warenterminoptionsgeschäften hin, sondern zeigt nur auf, dass er bereits auf Vermittler "hereingefallen" war (vgl. BGH, WM 1981, 552).
  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haftet ein Geschäftsführer einer mit der Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften befassten GmbH gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden veranlasst oder bewusst nicht verhindert; er missbraucht in diesem Falle seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern deshalb nach § 826 BGB (vgl. u.a. BGH, ZIP 1999, 486 = MDR 1999, 621 ; BGH, ZIP 1994, 1102 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 31/93

    Rechenschaftspflicht eines Vermögensverwalters; Erlangung der

    Auszug aus OLG Bremen, 25.08.1999 - 1 U 43/98
    Bei einem erfahrenen Anleger kann eine den Anforderungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG genügende Grundaufklärung zur Erfüllung der Aufklärungspflicht genügen (vgl. BGH, NJW 1994, 1861 = ZIP 1994, 693 ; BGH, NJW 1997, 2171 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 8 U 13/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17624
OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 8 U 13/99 (https://dejure.org/1999,17624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.1999 - 8 U 13/99 (https://dejure.org/1999,17624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 1999 - 8 U 13/99 (https://dejure.org/1999,17624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242 § 249 § 276 § 611 § 823 § 847
    Anforderungen an die Diagnose bei überdurchschnittlichem Kopfumfang des ungeborenen Kindes

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 3 O 754/90
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 8 U 13/99
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