Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.11.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2000 - 1 U 51/99   

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OLG Hamburg, 03.03.2000 - 1 U 51/99 (https://dejure.org/2000,9836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2000 - 1 U 51/99 (https://dejure.org/2000,9836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2000 - 1 U 51/99 (https://dejure.org/2000,9836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung Finanzierungsleasingsvertrag und "Mietkauf"; "Falschbezeichnung (falsa demonstratio)"; Mängel der Mietsache; "Leasingtypische Abtretungskonstruktion"; Konkurs des Lieferanten; Einwendungsausschluss; Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 537 § 542; AGBG § 9
    Auslegung einer als "Mietkauf-Vertrag" bezeichneten Vereinbarung; Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistungsrechte auf Abtretung von Ansprüchen; Wahrnehmung der Gewährleistungsrechte durch den Leasingnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2000 - 1 U 51/99
    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt allerdings dann nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Haftungsbeschränkung, wenn sich abgrenzbare Teilregelungen feststellen lassen (vgl. BGH v. 13.3.1991 - VIII ZR 34/90, BGHZ 114, 57 = MDR 1991, 718).

    Die damit umfasste Abtretung des Rechtes auf Wandlung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGHZ 114, 57, 61 = NJW 1991, 1746 und BGHZ 106, 304, 309 = NJW 1989, 1279 ) im Rahmen eines Finanzierungsleasings eine vertragliche Gewährleistungsregel dar, die eine angemessene Risikoverteilung enthält und damit den Anforderungen des § 9 AGBG gerecht wird.

    Insofern sind die unter VII "Gewährleistung" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Sätzen 4 und 5 enthaltenen Klauseln, wonach der Leasingnehmer das Risiko der Durchsetzbarkeit trägt und ihm auch das Recht zur Zahlungsverweigerung genommen wird als Verstoß gegen § 9 AGBG anzusehen, weil dem Leasingnehmer das Recht, sich an den Leasinggeber zu halten, jedenfalls eröffnet sein muss, wenn der Leasingnehmer aus berechtigter Wandlung gegen den Lieferanten vorgeht (vgl. zu dieser Einschränkung der "leasingtypischen Abtretungskonstruktion" insbesondere BGHZ 114, 57, 61 ff).

    Dass darüber hinaus auch bestimmte Rechte der Leasingnehmerin im Falle einer erfolgreichen Mängelauseinandersetzung mit dem Lieferanten ausgeschlossen werden sollten, stellt eine selbständige Teilregelung dar, so dass es bei der Unwirksamkeit dieser Teilregelungen sein Bewenden haben kann (vgl. hierzu auch BGHZ 114, 57, 66).

  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 302/87

    Errichtung eines geleasten Gebäudes durch den Leasingnehmer selbst; Freizeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2000 - 1 U 51/99
    Die damit umfasste Abtretung des Rechtes auf Wandlung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGHZ 114, 57, 61 = NJW 1991, 1746 und BGHZ 106, 304, 309 = NJW 1989, 1279 ) im Rahmen eines Finanzierungsleasings eine vertragliche Gewährleistungsregel dar, die eine angemessene Risikoverteilung enthält und damit den Anforderungen des § 9 AGBG gerecht wird.

    Hat demnach die Beklagte das Recht auf Wandlung schuldhaft nicht rechtzeitig wahrgenommen, so kann sie die Einwendung dem Recht der Klägerin auf Weiterzahlung der Leasingraten nicht mehr mit Erfolg entgegenhalten (vgl. dazu BGHZ 106, 304, 310).

    Die Folge dieses Rechtsverlusts ist, dass die Beklagte diese Mängel auch nicht mehr zum Anlass nehmen kann, der Klägerin gegenüber die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu erheben oder ein Kündigungsrecht gemäß § 542 BGB geltend zu machen (vgl. BGHZ 106, 304, 311 sowie Habersack in Mü-Ko., 3. Aufl. 1995, Rdn. 76 zu Leasing m. w. N.).

  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2000 - 1 U 51/99
    Im Anschluss an BGH NJW 1979, Seite 645 , ist davon auszugehen, dass die von der Lieferantin, der Firma _ GmbH, gegebene Garantieerklärung im Zweifel dahin zu verstehen ist, dass innerhalb der Garantiefrist auftretende Mängel vom Verkäufer zu beheben sind, ohne dass der Käufer den Nachweis führen muss, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 4 U 2/99   

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https://dejure.org/1999,7644
OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 4 U 2/99 (https://dejure.org/1999,7644)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1999 - 4 U 2/99 (https://dejure.org/1999,7644)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1999 - 4 U 2/99 (https://dejure.org/1999,7644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch; Zwangsvollstreckung; Darlehen; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Glauben; Tilgung; Rückstand

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; ZPO § 794 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 797

  • rechtsportal.de

    ZPO § 767 § 794 Nr. 5 § 795 § 797; BGB § 607
    Treuwidrigkeit des Rückzahlungsbegehrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 16.05.2000 - L 5 AR 38/00

    Gesuch über die Ablehnung eines Richters wegen dem Besorgnis der Befangenheit im

    Später sind Sachen unter den Nummern S 4 U 238/95, S 4 U 122/97, S 4 U 123/97, S 4 U 267/98, S 4 U 306/98, S 4 U 2/99 und 129/99 anhängig geworden.

    Nicht terminiert waren die Sachen S 4 U 2/99 und S 4 U 129/99.

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