Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99   

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https://dejure.org/2000,1727
OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99 (https://dejure.org/2000,1727)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2000 - 2 W 226/99 (https://dejure.org/2000,1727)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 (https://dejure.org/2000,1727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im Eröffnungs-verfahren; Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung einer vorläufigen Maßnahme des Insolvenzgerichts; Überprüfung überholter gerichtlicher Entscheidungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1221
  • NZI 2000, 369
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Daß mehrere Instanzen zur Überprüfung einer Entscheidung zur Verfügung stehen müßten, schreibt Art. 19 Abs. 4 GG nicht vor (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]; BayObLG NZI 1999, 497; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = InVo 1999, 140 [141]; Senat, NZI 1999, 415 = DZWIR 1999, 460 [461]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453 [454]; Hoffmann, NZI 1999, 425 [426]).

    Die weitere Beschwerde nach § 7 InsO ist in Anlehnung an die Regelung der §§ 27, 28 FGG konzipiert (vgl. Senat, NZI 1999, 415 = = DZWIR 1999, 460 [461]).

  • OLG Frankfurt, 10.08.1999 - 26 W 102/99
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Diese Bestimmung knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an die Regelung des § 6 Abs. 1 InsO an (vgl. BayObLGZ 1999, 200 [202] = NZI 1999, 412 [413] = DZWIR 1999, 456 [457] mit Anm. Ahrens; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7, Rdn. 15).

    Daß mehrere Instanzen zur Überprüfung einer Entscheidung zur Verfügung stehen müßten, schreibt Art. 19 Abs. 4 GG nicht vor (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]; BayObLG NZI 1999, 497; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = InVo 1999, 140 [141]; Senat, NZI 1999, 415 = DZWIR 1999, 460 [461]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453 [454]; Hoffmann, NZI 1999, 425 [426]).

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Diese Bestimmung knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an die Regelung des § 6 Abs. 1 InsO an (vgl. BayObLGZ 1999, 200 [202] = NZI 1999, 412 [413] = DZWIR 1999, 456 [457] mit Anm. Ahrens; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7, Rdn. 15).

    Daß mehrere Instanzen zur Überprüfung einer Entscheidung zur Verfügung stehen müßten, schreibt Art. 19 Abs. 4 GG nicht vor (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]; BayObLG NZI 1999, 497; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = InVo 1999, 140 [141]; Senat, NZI 1999, 415 = DZWIR 1999, 460 [461]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453 [454]; Hoffmann, NZI 1999, 425 [426]).

  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93

    Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Insoweit gilt für Entscheidungen, gegen die die Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO gegeben ist, nichts anderes als beispielsweise für Entscheidungen des Beschwerdegerichts im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, gegen die die Rechtsbeschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG stattfindet (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1994, 617 [618]; Senat, MDR 1981, 1028; Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 FGG, Rdn. 41).
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Insoweit gilt für Entscheidungen, gegen die die Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO gegeben ist, nichts anderes als beispielsweise für Entscheidungen des Beschwerdegerichts im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, gegen die die Rechtsbeschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG stattfindet (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1994, 617 [618]; Senat, MDR 1981, 1028; Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 FGG, Rdn. 41).
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Daß mehrere Instanzen zur Überprüfung einer Entscheidung zur Verfügung stehen müßten, schreibt Art. 19 Abs. 4 GG nicht vor (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]; BayObLG NZI 1999, 497; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = InVo 1999, 140 [141]; Senat, NZI 1999, 415 = DZWIR 1999, 460 [461]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453 [454]; Hoffmann, NZI 1999, 425 [426]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Daß mehrere Instanzen zur Überprüfung einer Entscheidung zur Verfügung stehen müßten, schreibt Art. 19 Abs. 4 GG nicht vor (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]; BayObLG NZI 1999, 497; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = InVo 1999, 140 [141]; Senat, NZI 1999, 415 = DZWIR 1999, 460 [461]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453 [454]; Hoffmann, NZI 1999, 425 [426]).
  • OLG Köln, 22.07.1981 - 2 Wx 27/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Insoweit gilt für Entscheidungen, gegen die die Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO gegeben ist, nichts anderes als beispielsweise für Entscheidungen des Beschwerdegerichts im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, gegen die die Rechtsbeschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG stattfindet (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1994, 617 [618]; Senat, MDR 1981, 1028; Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 FGG, Rdn. 41).
  • LG Göttingen, 29.07.1999 - 10 T 41/99

    Zulässigkeit der Anordnung einer Postsperre zur Erlangung eines umfassenden

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Aus der Verweisung in § 21 Abs. 2 Nr. 4 InsO (offenbar übersehen bei Nerlich/Römermann/Mönning, InsO, 1999 § 21, Rdn. 112) auf § 99 InsO folgt, daß auch gegen eine im Eröffnungsverfahren angeordnete Postsperre die sofortige Beschwerde (§ 99 Abs. 3 Satz 1 InsO) gegeben ist (vgl. LG Göttingen, DZWiR 1999, 471; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 21, Rdn. 29; Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur InsO, 1999, § 21, Rdn. 90).
  • BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87

    Erledigung; Verfahren; Vorläufige Vormundschaft; Rücknahme; Entmündigungsantrag;

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99
    Deshalb entfällt das Rechtsschutzinteresse für ein solches Rechtsmittel, wenn durch die spätere Fortentwicklung des Verfahrens eine Aufhebung der angefochtenen früheren Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nicht mehr verbessern könnte (vgl. BGH NJW 1982, 2505 [2506]; BayObLG NJW-RR 1988, 198 [199]; OLG Düsseldorf, FGPrax 1996, 155; Kahl in Keidel/Kuntze/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 19 FGG, Rdn. 87, Stichwort: "Prozessuale Überholung"; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13 a FGG, Rdn. 44; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 567, Rdn. 12).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 W 147/99

    Einlegung der weiteren Beschwerde im Insolvenzverfahren

  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine aufgehobene Maßnahme

    Sie erledigt sich regelmäßig nicht nach wenigen Tagen, so dass ausreichend Zeit besteht, ihre Anordnung gerichtlich überprüfen zu lassen (OLG Köln ZIP 2000, 1221, 1223).
  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00

    Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung;

    Diesen Anforderungen, auf die der Senat nicht nur in mehreren veröffentlichten Entscheidungen vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 169 [171]), sondern auch durch den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 - (Bl. 735 ff d.A.) hingewiesen hat, genügt die angefochtene Entscheidung des Landgerichts vom 14. März 2000 nicht.
  • OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 86/00
    Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage, "inwieweit das Beschwerdegericht verpflichtet ist, die Tatsachen mitzuteilen, die es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, und insbesondere inwieweit es verpflichtet ist, in der Entscheidungsbegründung mitzuteilen, worauf seine Überzeugung von entscheidungserheblichen Tatsachen beruht", ist in mehreren veröffentlichten Entscheidungen des Senats (vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 169 [171]), sowie durch den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß des Senats vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 - (Bl. 735 ff d.A.) beantwortet worden, so daß es einer neuerlichen Stellungnahme des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung derzeit nicht bedarf.

    In Anlehnung an die Bewertung der Rechtsmittels gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre im Beschluß des Landgerichts vom 20. September 1999 - 5 T 228/99 - und in der Entscheidung des Senats vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 - mit jeweils DM 20.000,-- setzt der Senat den Beschwerdewert für die Rechtsmittel gegen die Anordnung der Postsperre nach § 99 Abs. 1 InsO jeweils auf DM 40.000,-- fest.

  • OLG Köln, 13.06.2000 - 2 W 86/00

    Insolvenzrecht; Rechtsmittel gegen Postsperre

    Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage, "inwieweit das Beschwerdegericht verpflichtet ist, die Tatsachen mitzuteilen, die es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, und insbesondere inwieweit es verpflichtet ist, in der Entscheidungsbegründung mitzuteilen, worauf seine Überzeugung von entscheidungserheblichen Tatsachen beruht", ist in mehreren veröffentlichten Entscheidungen des Senats (vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 169 [171]), sowie durch den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß des Senats vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 - (Bl. 735 ff d.A.) beantwortet worden, so daß es einer neuerlichen Stellungnahme des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung derzeit nicht bedarf.

    In Anlehnung an die Bewertung der Rechtsmittels gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre im Beschluß des Landgerichts vom 20. September 1999 - 5 T 228/99 - und in der Entscheidung des Senats vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 - mit jeweils DM 20.000,-- setzt der Senat den Beschwerdewert für die Rechtsmittel gegen die Anordnung der Postsperre nach § 99 Abs. 1 InsO jeweils auf DM 40.000,-- fest.

  • OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde;

    Diesen Anforderungen, auf die der Senat nicht nur in mehreren veröffentlichten Entscheidungen vgl. Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133; Senat, NZI 2000, 169 [171]), sondern auch durch den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß vom 26. Januar 2000 - 2 W 226/99 - (Bl. 735 ff d.A.) hingewiesen hat, genügt die angefochtene Entscheidung des Landgerichts vom 14. März 2000 nicht.
  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist nicht befugt, sich den Sachverhalt, von dem das Landgericht ausgegangen ist, aus den Akten zu bilden und der rechtlichen Überprüfung zugrunde zu legen (Senat, Beschluß vom 31. März 2000, 2 W 66/00, betrifft das Verfahren 9 T 49/00 Landgericht Dortmund; Senat, NZI 2000, 80 = ZInsO 2000, 54 LS; Senat, ZInsO 2000, 117 LS; Senat, NZI 2000, 133 = ZInsO 200, 117 LS; Senat, Beschluß vom 26. Januar 2000, 2 W 226/99; FK/Schmerbach, a.a.O., § 7 Rdnr. 22; jeweils für die Insolvenzordnung; Senat, MDR 1981, 1028; Senat, Rpfleger 1984, 352; Senat, NJW-RR 1987, 223 [223 f.]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 529 [530]; jeweils für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit).
  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Zwar hat das OLG ... in einem Rechtsbeschwerdeverfahren bereits über die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Anordnung einer vorläufigen Postsperre im Insolvenzeröffnungsverfahren entschieden (OLG Köln, Beschl. v. 26. Januar 2000 - ..., DZWIR 2000, 203 = ZInsO 2000, 410 ).
  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 W 124/00

    Zulässigkeit der getrennten Anfechtung der Annahme der Zuständigkeit des

    Für die Anfechtung der vorläufigen Postsperre im Eröffnungsverfahren soll zwar kein Rechtsschutzinteresse mehr bestehen, wenn das Verfahren zwischenzeitlich eröffnet worden ist (vgl. OLG Köln, ZIP 2000, 1221).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 16 WF 16/03

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Unanfechtbarkeit einer nachgeholten bei der

    Voraussetzung dafür, dass aus einem gerichtlichen Vergleich mittels Ordnungsgeld und Ordnungshaft die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ist lediglich, dass das Ordnungsgeld angedroht ist (h.M.; vgl. etwa OLG Köln, OLGR 2000, 412; OLG Hamm, MDR 1988, 506; OLG Karlsruhe, 6. ZS, Die Justiz 1986, 407; OLG Koblenz, FamRZ 1978, 605; OLG Karlsruhe, 1. ZS, Beschluss vom 03.12.1974 1 W 88/74).
  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei

    Die Rechtsprechung verneint diese Voraussetzungen hingegen bei Anordnung einer vorläufigen Postsperre gem. § 21 Abs. 2 Nr. 4 InsO (BGH NZI 2007, 33, 34; ebenso OLG Köln ZIP 2000, 1221, 122) und bei Betretungsverboten und Eingriffen in die organschaftliche Stellung der Vertreter (BGH NZI 2007, 231, 232 mit zust. Anm. Gundlach/Frenzel = EWiR 2007, 209).
  • OLG Köln, 31.03.2000 - 2 W 66/00
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 2 W 120/00
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.03.2000 - 14 WF 62/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7781
OLG Naumburg, 24.03.2000 - 14 WF 62/00 (https://dejure.org/2000,7781)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2000 - 14 WF 62/00 (https://dejure.org/2000,7781)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2000 - 14 WF 62/00 (https://dejure.org/2000,7781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Vergütungsfestsetzung und offenkundig unbegründete Einwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 242; BRAGO § 19 Abs. 4
    Die Einrede der Verjährung im Kostenfestsetzungsverfahren

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 114
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 23.05.1995 - 14 W 279/95

    Erfordernis näherer Erläuterung und besonderer Substantiierung beim Einwand nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2000 - 14 WF 62/00
    Dies kann jedoch dann nicht gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung, wie im vorliegenden Fall die lapidar erhobene Einrede der Verjährung, offenkundig nicht begründet ist und die Erhebung des Einwandes deshalb nach Treu und Glauben, d.h. nach der auch im Prozessrecht geltenden Generalklausel des Billigkeitsrechts gemäß § 242 BGB , sich als rechtsmissbräuchlich erweist (im Ergebnis ebenso: OLG München, MDR 1997, 597 ; OLG Koblenz, MDR 1996, 320 und 862; Schmeel, MDR 1997, 1095; Hartmann, a.a.O., § 19 BRAGO Rdnr. 56 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 07.04.2008 - 8 WF 59/08

    Zur Behandlung von Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung

    Werden Einwendungen gegen die Gebührenfestsetzung erhoben, die unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, sind diese Einwendungen als unbeachtlich zu behandeln - die Festsetzung hat zu erfolgen (OLG Naumburg MDR 2001, 114).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt dann vor, wenn die Einwendung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann (OLG Naumburg, MDR 2001, 114, Hartmann a. a. O.).

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 5 W 303/08

    Berücksichtigung des Einwandes der fehlerhaften Prozessführung im Verfahren der

    Lässt das Vorbringen des Gebührenschuldners schon jeden auch nur ansatzweise zur Begründung eines Einwands geeigneten Tatsachenkern vermissen oder liegt von vornherein auf der Hand, dass der Einwand und unter keinem denkbaren vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben kann, kann dies eine Anwendung des § 11 Abs. 5 RVG ausschließen (OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; OLG Schleswig-Holstein, OLGR Schleswig 2008, 802; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2008, 99; OLG Brandenburg, RVGreport 2008, 418; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1969; MDR 2001, 114; BayVGH, NJW 2008, 2203).
  • OLG Naumburg, 18.12.2002 - 14 WF 225/02

    Voraussetzungen der Festsetzung der Anwaltsgebühren

    Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht bei einem Einwand, der offensichtlich aus der Luft gegriffen oder gänzlich haltlos und unverständlich ist (vgl. Senat, MDR 2001, 114; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., BRAGO, § 19 Rdnr. 56 und 57 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2010 - 9 W 257/10

    Kostenfestsetzungsantrag eines Rechtsanwalts: Zurückweisung wegen der Einrede der

    Dass die Einrede der Verjährung, die ohnehin grundsätzlich einer näheren Überprüfung bedarf, offenkundig nicht begründet ist und die Erhebung des Einwandes deshalb nach Treu und Glauben, d.h. nach der auch im Prozessrecht geltenden Generalklausel des Billigkeitsrechts gemäß § 242 BGB, sich als rechtsmissbräuchlich erweist (siehe Hartmann, aaO, m.w.N.; OLG Naumburg, MDR 2001, 114, m.w.N.), kann nicht festgestellt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.02.2000 - 8 W 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21982
OLG Hamburg, 18.02.2000 - 8 W 43/00 (https://dejure.org/2000,21982)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2000 - 8 W 43/00 (https://dejure.org/2000,21982)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 8 W 43/00 (https://dejure.org/2000,21982)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Gebühr bei Anerkenntnis und Erledigung der Hauptsache vor Erlass eines Anerkenntnisurteils

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.02.2000 - 8 W 43/00   

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https://dejure.org/2000,12606
OLG Hamburg, 28.02.2000 - 8 W 43/00 (https://dejure.org/2000,12606)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2000 - 8 W 43/00 (https://dejure.org/2000,12606)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 8 W 43/00 (https://dejure.org/2000,12606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2 § 35
    Verhandlungsgebühr bei Anerkenntnis und anschließender Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2010 - 8 OA 223/10

    Anerkenntnisurteil als Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr;

    Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VV RVG fordert nach seinem klaren Wortlaut, dass gemäß § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde, also tatsächlich ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO ergangen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2000 - 8 W 43/00 -, juris Rn. 3 (zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 35 BRAGO); Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV RVG, Nr. 3104 Rn. 50; Hartmann, a.a.O., Rn. 25 und 27; Mayer/Kroiß, a.a.O., Rn. 18 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.02.2000 - 3 U 523/99   

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OLG Koblenz, 15.02.2000 - 3 U 523/99 (https://dejure.org/2000,18288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.02.2000 - 3 U 523/99 (https://dejure.org/2000,18288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 3 U 523/99 (https://dejure.org/2000,18288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    KO § 30 Nr. 2
    Anfechtbarkeit der Verrechnung der Gutschriften eingehender Schecks mit einem Debetsaldo

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 1 O 386/97
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 3 U 523/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2000 - 3 U 523/99
    Die Beklagte würde durch die bezeichneten Gutschriften nur dann eine inkongruente Deckung erhalten haben, wenn sie gegen die Gemeinschuldnerin zur zeit der jeweiligen Wertstellung keinen fälligen Anspruch auf Rückführung des Solls gehabt hätte (vgl. dazu BGH WM 1998, S. 569, 571).

    Denn die Überziehung war mit der Gemeinschuldnerin nicht vertraglich vereinbart worden und ein Anspruch auf Rückführung wurde nicht erst nach einer fristgerechten Kündigung fällig (vgl. dazu BGH WM 1998, S. 569, 571).

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91

    Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.02.2000 - 3 U 523/99
    Der Kläger kann sich demgegenüber nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.04.1992 (BGHZ 118, S. 171, 173) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.02.2000 - 8 W 21/00   

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https://dejure.org/2000,20522
OLG Hamburg, 15.02.2000 - 8 W 21/00 (https://dejure.org/2000,20522)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2000 - 8 W 21/00 (https://dejure.org/2000,20522)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 8 W 21/00 (https://dejure.org/2000,20522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Voraussetzungen der Beweisgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 412 O 46/99
  • OLG Hamburg, 15.02.2000 - 8 W 21/00
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