Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11201
OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,11201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 9 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,11201)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 9 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,11201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtbarkeit der Änderung eines Beweisbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 358 § 360
    Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02

    Beweisbeschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens:

    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (im Anschluss an OLGR Brandenburg 2000, 436).

    Nichts anderes gilt, wenn ein Antrag auf Abänderung eines Beweisbeschlusses gemäß § 360 ZPO abgelehnt wird und eine Partei sich dagegen wendet (vgl. OLGR Brandenburg 2000, 436).

  • OLG Köln, 15.05.2019 - 5 W 3/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Beweisanordnung

    Dies betrifft etwa die Frage, wem die Beweisaufnahme übertragen wird (§ 355 II ZPO, Zöller-Greger, § 358 ZPO, Rn. 4), Beibringungsfristen (§ 356 ZPO, vgl. BGH NJW 1974, 188), den Inhalt des Beweisbeschlusses (§ 359 ZPO), die Abänderung des Beweisbeschlusses (§ 360 ZPO, beispielhaft OLG Brandenburg FamRZ 2001, 294), die Abgabe an einen beauftragten oder ersuchten Richter (§ 365 ZPO; Zöller-Greger, § 365 ZPO, Rn. 1), die Durchführung des Beweises u.v.a.m. Im selbständigen Beweisverfahren ist der die Beweisaufnahme anordnende Beschluss selbst nicht anfechtbar (§ 490 II 2 ZPO) und sind im Übrigen die für den jeweiligen Beweis allgemeinen wie speziellen Vorschriften entsprechend anwendbar (§ 492 I ZPO).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    Dabei ist § 355 Abs. 2 ZPO als Ausschnitt eines generellen Grundsatzes des Rechtsbehelfsausschlusses für instanzielle Anordnungen zur Beweiserhebung zu begreifen (Ahrens in Festschrift für Coester-Waltjen, 2015, S. 1075, 1077; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2000 - 9 WF 138/00, FamRZ 2001, 294, juris Rn. 5 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2005 - 7 W 12/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags, dem

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a. a. O.; Münchener Kommentar-Peters, ZPO, 2. Aufl., § 142 Rn. 6, 7).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08

    Pflicht des Patienten zur Vorlage von Röntgenbildern im Regressprozess des

    Solche Maßnahmen der Verfahrensleitung, mögen sie angeordnet oder abgelehnt werden, unterliegen ebenso wenig wie die Anordnung oder Ablehnung eines Beweisbeschlusses der sofortigen Beschwerde (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2003, 225, 226; OLG Brandenburg OLGR 2000, 436; OLG München OLGR 2004, 368; OLG Zweibrücken OLGR 1990, 392; BayObLG FamRZ 2002, 108 für § 19 FGG; Zöller/Greger a.a.O.; MüKo-ZPO/Wagner a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 24 W 15/07

    Beweisaufnahme: Anfechtbarkeit der Verweigerung weiterer Erhebung des

    Hieraus folgt nach allgemeiner Meinung, dass auf § 358 ZPO beruhende Beweisbeschlüsse unanfechtbar sind (OLG Köln DAV 1972, 350; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 294; Hartmann in Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 65. Aufl.2007, § 358 Rz. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14150
OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00 (https://dejure.org/2000,14150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2000 - 11 W 11/00 (https://dejure.org/2000,14150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2000 - 11 W 11/00 (https://dejure.org/2000,14150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Verfahrens durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Vermögen; Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes; Antrag auf Berichtigung eines Rubrums bei Parteistellung kraft Amtes

  • rechtsportal.de

    ZPO § 240 § 485
    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00
    Auch sonst entspricht es dem neueren Verständnis, das selbständige Beweisverfahren, mehr als das frühere Beweissicherungsverfahren, wie ein Urteilsverfahren zu behandeln, so z.B. in den Fragen der Streitverkündung (BGH NJW 1997, 859) und der Ablehnung des Sachverständigen (vgl. Thomas/Putzo § 487 Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 04.02.1997 - 21 W 12/96

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.03.2000 - 11 W 11/00
    Während die wohl überwiegende Ansicht eine Unterbrechungswirkung verneint (OLG Hamm NJW-RR 1997, 723 ; Zöller/Greger Rdn. 8 vor § 239 ZPO ; Baumbauch/Lauterbach/Albers/Hartmann Rdn. 5 vor § 239 ZPO ; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage Rdnr. 6; Kilger/Karsten Schmidt, 17. Aufl., § 10 KO Rdn. 1 a), halten andere die Vorschriften der §§ 239 ff. und insbesondere § 240 ZPO für anwendbar (Thomas/Putzo Rdn. 1 vor § 239; MünchKomm/Feiber § 240 Rdn. 4; Stein-Jonas/Roth Rdn. 2 vor § 239).
  • BGH, 11.12.2003 - VII ZB 14/03

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

    Für eine Unterbrechung sprechen sich aus OLG Hamburg, OLGR 2000, 436; OLG München, BauR 2002, 983; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 6 (a.A. noch 9. Aufl.); MünchKommZPO/Feiber, 2. Aufl., § 239 Rdn. 7. Eine Unterbrechungswirkung verneinen OLG Hamm, NJW-RR 1997, 723; OLG Frankfurt am Main, BauR 2002, 1886; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., vor § 239 Rdn. 8; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., vor § 485 Rdn. 6; Hdb. priv.
  • OLG Brandenburg, 05.05.2003 - 8 W 58/03

    Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen

    Dieser Grundsatz wird neuerdings von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Hamburg ZInsO 2001, 132; OLG München NZI 2003, 57; dem.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2003 - 19 W 34/02

    Unterbrechung des gerichtlichen Beweisverfahrens durch Eröffnung des

    Nicht nur das in der angefochtenen Entscheidung zitierte Landgericht Karlsruhe, sondern auch das Oberlandesgericht Hamburg (OLGR 2000, 436f), das Oberlandesgericht München (BauR 2002, 983) und das Landgericht Stuttgart (Beschluß vom 22.7. 2002 Az. 10 OH 8/02) haben sich inzwischen der Meinung in der Literatur (Münchener Komm.-Feiber ZPO 2. A. § 239 RZ 7; Musielak-Stadler ZPO § 239 RZ 1, Heidland, Der Bauvertrag in der Insolvenz RZ 290; Werner/Pastor Der Bauprozeß 10. A. RZ 6) angeschlossen, wonach die Vorschriften der Unterbrechung auch im selbständigen Beweisverfahren gelten.
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 21 W 28/03

    Unterbrechung des Beweisverfahrens bei Insolvenzverfahren?

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das selbständige Beweisverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 240 ZPO unterbrochen wird (bejahend OLG Hamburg OLGR 2000, 436f, OLG München BauR 2002, 983f, OLG Frankfurt BauR 2003, 756f, Thomas-Putzo, ZPO-Kom., 25. Aufl. 2003, vor § 239 Rz. 1, Stein/Jonas-Roth, ZPO, 21. Aufl. 1994, Vor § 239 Rz. 2, Münchener-Kom./Feiber, z. Aufl. 2000, § 239 RZ.
  • OLG Dresden, 11.04.2002 - 3 W 426/02

    Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch die Eröffnung des

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13121
OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,13121)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,13121)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,13121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schutzschrift; Erstattungsfähigkeit; Einstweilige Verfügung; Verfahrenskosten ; Prozeßgebühr ; Anwaltsgebühren

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 32; ; BRAGO § 40

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren für das Einreichen einer Schutzschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 13.08.1992 - 11 W 2095/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00
    Für das Einreichen der Schutzschrift ist nicht eine volle Gebühr nach § 31 Abs. 1 Ziffer 1 BRAGO, sondern nur eine halbe Gebühr nach § 32 Abs. 1 BRAGO erstattungsfähig (OLG München JurBüro 1993, 154; KG a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1982 - 6 W 95/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00
    Die Kosten einer Schutzschrift sind - wenn der Verfügungsantrag bereits eingegangen ist oder noch eingeht - verfahrensbezogen und somit grundsätzlich erstattungsfähig (ganz h.M. vgl. KG-Report 1999, 353 m.w.N.; OLG Karlsruhe Beschluß vom 01.10.1982 - 6 W 95/82 -).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    a) Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn - wie hier - ein entsprechender Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bei diesem Gericht eingeht, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. dazu u.a. OLG München WRP 1992, 811; OLG Düsseldorf WRP 1995, 499, 500; KG WRP 1999, 547; OLG Bamberg OLG-Rep 2000, 228; OLG Karlsruhe OLG-Rep 2000, 436; OLG Frankfurt a.M. NJWE-WettbR 2000, 149; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 55 Rdn. 56; Pastor/Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 13 Rdn. 29, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.02.2000 - 15 U 156/99   

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https://dejure.org/2000,26144
OLG Köln, 29.02.2000 - 15 U 156/99 (https://dejure.org/2000,26144)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.02.2000 - 15 U 156/99 (https://dejure.org/2000,26144)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 15 U 156/99 (https://dejure.org/2000,26144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 252 S. 2; EGBGB Art. 27
    Kauf im grenznahen Möbelhaus unterfällt deutschem Recht

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Mönchengladbach, 20.11.2013 - 4 S 46/13

    Anspruch auf Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz aus einem Kaufvertrag

    Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches in Höhe von 30% des Bruttovertragswertes ist für den Möbelhandel von der Rechtsprechung als angemessener, branchenüblicher Durchschnittsschaden angesehen worden (OLG Köln, Urt. v. 29.02.2000, 15 U 156/99; OLG Frankfurt NJW 1982, 2564 (2564); AG Mönchengladbach, Urt. v. 05.02.2009, Az. 3 C 336/08; AG Krefeld, Urt. v. 20.11.2009, Az. 6 C 183/09).
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