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   OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99   

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OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99 (https://dejure.org/2000,2201)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.03.2000 - 15 W 2381/99 (https://dejure.org/2000,2201)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. März 2000 - 15 W 2381/99 (https://dejure.org/2000,2201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Lehrer; Lehrkraft; Pädagogische Kenntnisse; DDR; Hochschulabschluß; Vergütungsgruppe; Vergütungsanspruch

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz, nutzbare Kenntnisse, Dipl.-Lehrerin für Mathematik und Chemie

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1908 i; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a § 1908i; BVormVG § 1 Abs. 1
    Erhöhung der Vergütung wegen pädagogischer Kenntnisse eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 BVormVG; §§ 1836 a, 1908 i BGB
    Berufsvormünder/Vergütung/Diplomlehrer der ehem. DDR

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung von Lehrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 324 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 847
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99
    Durch eine Ausbildung erworben sind die im vorgenannten Sinne nutzbaren Fachkenntnisse dann, wenn die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf deren Vermittlung ausgerichtet ist (so auch BayObLG 3 ZBR 282/99 vom 27.10.1999).
  • OLG Dresden, 27.01.2000 - 15 W 2374/99
    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99
    Der Senat hält bei der Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BVormVG erhöhte Stundensätze zu gewähren sind, an den Grundsätzen seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 20.10.1999, Az.: 15W 1637/99 = OLG-NL 2000, Seite 41 ff. - Grundschullehrerin/Staatlich anerkannte Erzieherin - Beschluss vom 22.11.1999, Az.: 15 W 1734/99 - Finanzkauffrau - Beschluss vom 08.12.1999, Az.: 15 W 2011/99 - Krankenschwester - Beschluss vom 27.01.2000, Az.: 15 W 2374/99 - Zahnärztin -) fest.
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Es möchte deshalb die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurückweisen, sieht sich daran aber durch die Entscheidungen des damals zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. März 2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10. Juli 2000 (FamRZ 2000, 1306) gehindert.

    In seiner Entscheidung vom 14. März 2000 (aaO) hat das Oberlandesgericht Dresden einer Vereinsbetreuerin einen Stundensatz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG (60 DM abzüglich 10 % gemäß Art. 4 BtÄndG; höchster Stundensatz) zugebilligt.

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Ihre Vermittlung gehörte, wie sich auch aus ihrer Prüfungsrelevanz ersehen läßt (siehe hierzu z.B. für Bayern § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 der Lehramtsprüfungsordnung II i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.9.1992, GVBl. 1992, 496), zum Kernbereich der Ausbildung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847/848).

    In Betracht kommen vielmehr auch Kenntnisse, die die zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit fördern und im Verhältnis zum Betreuten soziale Kompetenz verleihen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers Rn. 6.6.8; Hansen SchlHA 2000, 53/56; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 13; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275).

    Hierzu bedarf es eines möglichst engen persönlichen Kontakts (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847; Gregersen/Deinert Rn. 6.6.7.1; Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1897 Rn. 8) und des Bemühens um ein persönliches Vertrauensverhältnis (vgl. OLG Dresden aaO), der Einbeziehung des Betreuten in anstehende Entscheidungen (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1897 BGB Rn. 28; Gregersen/Deinert Rn. 6.6.7.3), der Erörterung, inwieweit Vorstellungen und Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen, sowie der Verdeutlichung des Zwecks und der Erforderlichkeit notwendiger, in die Lebensverhältnisse des Betreuten eingreifender Maßnahmen.

    Abgesehen davon, dass hierbei auch Grundfragen und Probleme der allgemeinen Psychologie und Pädagogik behandelt wurden, ermöglichen die für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen vermittelten Kontakt- und Kommunikationsmuster auch einen leichteren Zugang zu erwachsenen Personen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847/848; kritisch Schmidt BtPrax 2000, 63/64).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Entscheidend ist vielmehr, ob diese Kenntnisse im Rahmen der konkreten Betreuung verwendbar sein können (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 a Rdnr. 4 m.w.N.; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., Vorbem. v. §§ 65 ff. FGG Rdnr. 161; Wagenitz/Engers, FamRZ 1998, 1273, 1274).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Erforderlich ist insoweit, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung solcher Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847; Thüringer OLG aaO), wie etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaften/Rechtspflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaft (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342; Thüringer OLG aaO).

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass die höheren Vergütungsstufen bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 847/848).

  • LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10

    Vergütung des Betreuers: Nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Musiktherapeuten

    Besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und die regelmäßig nicht durch Lebenserfahrung erworben werden (Palandt, BGB, 68. Auflage, Anhang zu § 1836. § 4 VBVG, RdNr. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99; BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999. AZ: 3 ZBR 282/99).

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, Az: 3 ZBR 282/99, OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006, Az: 15 W 139/06, OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Solche Kenntnisse können auch durch die im Rahmen eines Lehramtsstudienganges absolvierte und mit einer Hauptprüfung abgeschlossene Ausbildung in den Fächern Psychologie, Soziologie und Pädagogik erworben werden (im Anschluss an OLG Dresden FamRZ 2000, 847).

    Der Umstand, dass bei verschiedenen Berufsgruppen, wie etwa Juristen, Diplompsychologen oder Diplomsozialpädagogen eine Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe besonders nahe liegt, rechtfertigt keinen Umkehrschluss dahin, dass einem Betreuer, der über einen anderen Abschluss verfügt, nicht ebenfalls eine gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BVormVG erhöhte Vergütung zustehen kann (vgl. dazu OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848).

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Insofern besteht auch ein Unterschied zu dem auf ein Lehramt ausgerichteten Hochschulstudium gleich welcher Fachrichtung, bei dem der Erwerb allgemein nutzbarer pädagogischer und psychologischer Fähigkeiten zum Kern des Studiums gehört (so OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 200/02

    Nutzbarkeit von Vorkenntnissen bei Bemessung der Betreuervergütung

    Die zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2. ist gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen, weil der Senat bei der Auslegung des § 1 Abs. 2 BvormVG von den Entscheidungen des OLG Dresden vom 14.3.2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10.7.2000 (FamRZ 2000, 1306) abweichen will.
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Demgegenüber betrafen die von dem Betreuer in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Dresden ( FamRZ 2000, 847 und 1310) und des LG Koblenz ( FamRZ 2001, 712 ), mit denen ein Stundensatz gemäss § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG zugebilligt worden war, jeweils Lehrer, die eine Hochschulausbildung absolviert hatten.
  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04

    Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01

    Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

  • OLG Köln, 17.12.2001 - 16 Wx 252/01

    Vergütung für einen Berufsbetreuer mit abgeschlossenem Studium der Biologie

  • BayObLG, 07.04.2004 - 3Z BR 267/03

    Betreuervergütung; nutzbare Kenntnisse; Hochschulausbildung; ausländische

  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2003 - 5 W 260/02

    Vergütung eines berufsmäßigen Betreuers gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormG

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 8 U 126/98   

Zitiervorschläge
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OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 8 U 126/98 (https://dejure.org/1999,12761)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.1999 - 8 U 126/98 (https://dejure.org/1999,12761)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 1999 - 8 U 126/98 (https://dejure.org/1999,12761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847; BGB § 242; BGB § 276; BGB § 611
    Grober Behandlungsfehler bei Entbindung durch unzureichend ausgebildeten Arzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Pflichten des Geburtshelfers bei Eintreten einer Schulterdystokie; Anforderungen an die Besetzung der geburtshilflichen Abteilung eines Krankenhauses; Verantwortlichkeit der Hebamme neben einer ärztlichen Geburtshelferin

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 163/95
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 8 U 126/98

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 460
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 8 U 49/02

    Anwendung des Kristellerschen Handgriffs bei Schulterdystokie als grober

    Ein solches Vorgehen ist nach Entdeckung der Schulterdystokie absolut kontraindiziert (Bl. 190 GA), weil es durch den dabei von außen auf den Oberbauch der Gebärenden ausgeübten Druck notgedrungen zu einer weiteren Verkeilung der kindlichen Schultern im mütterlichen Becken kommt (vgl. auch Sen., Urt. v. 25.11.1999, OLGR Düsseldorf 2000, 449, 450; Urt. v. 31.01.2000, - 8 U 81/99 - Urt. v. 10.01.2002, - 8 U 49/01 ).

    Der Senat hat - sachverständig beraten - bereits mehrfach ausgesprochen, dass einem Facharzt die zur Lösung einer kindlichen Schulter erforderlichen und geeigneten Maßnahmen bekannt und geläufig sein müssen (vgl. Urt. v. 25.11.1999 - 8 U 126/98 -, OLGR Düsseldorf 2000, 449, 450; Urt. v. 10.01.2002 - 8 U 49/01 -); dann ist die Anwendung einer in dieser Situation absolut kontraindizierten Maßnahme schlechterdings unverständlich (so auch Sen., Urt. v. 19.01.1997 - 8 U 148/95 -).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 8 U 30/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17275
OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 8 U 30/99 (https://dejure.org/1999,17275)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.1999 - 8 U 30/99 (https://dejure.org/1999,17275)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 8 U 30/99 (https://dejure.org/1999,17275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Implantation eines Hüftgelenks

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 2 O 507/97
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 8 U 30/99
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