Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4008
OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,4008)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,4008)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2000 - 6 U 149/99 (https://dejure.org/2000,4008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    UWG -Recht: Sparvorwahl - Bezeichnung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 27.03.1998 - 6 W 55/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99
    Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 27.03.1998 (6 W 55/98) ebenso gesehen.

    Soweit sie darauf verwiesen hat, das Oberlandesgericht Frankfurt habe in der von ihr zu den Akten gereichten Entscheidung vom 27.03.1998 (6 W 55/98) dem Begriff der "Sparvorwahl" ein anderes Verbraucherverständnis zugrundegelegt, hilft ihr das schon deshalb nicht, weil - das hat der Senat schon in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 14.10.1998 in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 ausgeführt - aus der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht ersichtlich ist, aus welchen Gründen es zu dem Schluss gelangt ist, dass sich der dort streitgegenständliche Preisvergleich aus der Sicht des Verbrauchers nur auf die Tarife der dortigen Antragstellerin und hiesigen Klägerin bezogen haben soll.

  • LG Köln, 05.08.1999 - 31 O 305/99
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.08.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 305/99 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99
    Soweit sie darauf verwiesen hat, das Oberlandesgericht Frankfurt habe in der von ihr zu den Akten gereichten Entscheidung vom 27.03.1998 (6 W 55/98) dem Begriff der "Sparvorwahl" ein anderes Verbraucherverständnis zugrundegelegt, hilft ihr das schon deshalb nicht, weil - das hat der Senat schon in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 14.10.1998 in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 ausgeführt - aus der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht ersichtlich ist, aus welchen Gründen es zu dem Schluss gelangt ist, dass sich der dort streitgegenständliche Preisvergleich aus der Sicht des Verbrauchers nur auf die Tarife der dortigen Antragstellerin und hiesigen Klägerin bezogen haben soll.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 100/00

    Sparvorwahl

    Die Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Köln CR 2001, 26).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00

    Postwurfwerbung eines Telefondienstanbieters für eigenen Tarif - "AktivPlus"

    Anders als in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 OLG Köln und dem durch Urteil des Senats vom 24.03.2000 entschiedenen, zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit 6 U 149/99, in denen es um die jeweils in der konkreten Verletzungsform beanstandeten Bezeichnungen "Spartarif" bzw. "Sparvorwahl" ging, vermittelt die von der Beklagten abgemahnte Werbung der Klägerin nicht den unzutreffenden, gegebenenfalls zu einem Unterlassungsanspruch führenden Eindruck, bei der Benutzung des u.a. als "Spartarif" bezeichneten Tarifs "AktivPlus" könne der Umworbene Geld einsparen, das er sonst bei den Wettbewerbern des Werbenden für Ferngespräche bezahlen müsste.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7702
OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98 (https://dejure.org/2000,7702)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2000 - 13 U 591/98 (https://dejure.org/2000,7702)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 13 U 591/98 (https://dejure.org/2000,7702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweislast; Steuerberater; Vergütung; Honorar; Rechnung

  • Judicialis

    StBGebV § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StBGebV § 9 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Steuerberaters für Erteilung einer Rechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 1 O 457/95
  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
    Letztlich ist diese Frage für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits aber nicht von Bedeutung, weil zwar auch eine unzulässige Klage die Verjährung unterbricht (BGH NJW 1998, 3486, 3488), der Kläger die Voraussetzungen der Einforderbarkeit aber bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht geschaffen hat.
  • OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob es sich bei der Voraussetzung der Einforderbarkeit um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Prozessvoraussetzung (so wohl BGH Anwaltsblatt 85, 257; OLG Frankfurt - 14. Zivilsenat - NJW 1988, 280 f; Hartmann Kostengesetze 27. Auflage zu der gleich lautenden Vorschrift § 18 BRAGO Rn. 21; BGH NJW 98, 3487, 3488 lässt diese Frage ausdrücklich offen) oder um eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage im Sinne einer Einschränkung des materiellen Vergütungsanspruchs nach Art einer Naturalobligation handelt, wovon der Senat ausgeht (so auch OLG Frankfurt - 22. Zivilsenat -, Anwaltsblatt 75, 163; Fraunholz in Riedel-Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 18 Rn. 2 f; vgl. im Übrigen Spät in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 64 Steuerberatergesetz Rn. B 922.2; Kohlbeck, StBGebV § 9 Anm. 2; Gerold/Schmidt, BRAGO 13. Auflage, § 18 Rn. 11; OLG Düsseldorf GI 1997, 167 f).
  • LG Schwerin, 15.02.1996 - 7 O 451/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98
    Insoweit ist der Fall nicht mit dem vom Kläger im nicht vorbehaltenen Schriftsatz vom 17.1.2000 angeführten Parallelrechtsstreit (7 U 1315/98 OLG Koblenz; 7 O 451/95 LG Mainz) vergleichbar, in welchem er ausweislich des am 24. November 1999 verkündeten Urteils den Geschäftsführer der Beklagten auf Bezahlung von Steuerberaterhonorar in Anspruch nimmt.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5960
OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00 (https://dejure.org/2000,5960)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.01.2000 - 3 W 5/00 (https://dejure.org/2000,5960)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 3 W 5/00 (https://dejure.org/2000,5960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Amtsverfahren; Umgangsrecht; Interessenschuldner; Schuldner; Elternteil; Auslagen

  • Judicialis

    Kosto § 2 Nr. 2; ; Kosto § 137 Nr. 6; ; KostO § 94 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 14 Abs. 5; ; FGG § 14; ; ZPO § 114; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Kostenpflicht im FGG -Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1584 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00
    Denn diese Regelung umfasst nur die Gerichtsgebühren, nicht aber die als gerichtliche Auslagen zu qualifizierende Sachverständigenentschädigung (Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1979, 1556, 1557; BayObLG RPfleger 1997, 322; OLG Koblenz JurBüro 1988, aaO und JurBüro 1980, 586, 587).
  • OLG Köln, 14.10.1997 - 26 WF 100/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00
    Die Einholung des Sachverständigengutachtens erfolgte (zumindest auch) im Interesse des Beteiligten zu 1) (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1988, aaO; OLG Koblenz FamRZ 1995, aaO; OLG Köln FamRZ 1998, 1455 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 25.11.1999 - 2 T 647/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2000 - 3 W 5/00
    3 W 5/00 2 T 647/99 Landgericht Koblenz 2 VIII 16154 Amtsgericht Sinzig.
  • OLG Zweibrücken, 15.05.2007 - 3 W 197/06

    Antragsverfahren: Umfang der Kostenhaftung des Antragstellers

    Ob die gerichtliche Tätigkeit in diesem Fall letztlich durch den als Anregung zu wertenden Antrag eines Beteiligten oder aber durch sonstige Umstände veranlasst worden ist, ist insoweit ohne Belang (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 113, OLG Koblenz JurBüro 1988, 1202).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2000 - 5 WF 22/00

    Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung

    Bei Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts ist jedenfalls der Eltern- bzw. Großelternteil Interessenschuldner, auf dessen Initiative das Verfahren betrieben wird (Beschluss des 3. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 13. Januar 2000 - 3 W 5/00 -).
  • LG Frankenthal, 21.04.2005 - 1 T 60/05

    Erbscheinserteilungsverfahren: Haftung des Antragstellers für die auf Grund der

    Eine Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO ist hingegen nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung von Amts wegen überhaupt in Betracht kommt; ob die gerichtliche Tätigkeit in diesem Fall letztlich durch den als Anregung zu wertenden Antrag eines Beteiligten oder aber durch sonstige Umstände veranlasst worden ist, ist insoweit ohne Belang (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 113; OLG Koblenz, Jur.Büro 1988, 1202).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.08.2000 - 11 W 36/94   

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https://dejure.org/2000,12790
OLG Schleswig, 18.08.2000 - 11 W 36/94 (https://dejure.org/2000,12790)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.08.2000 - 11 W 36/94 (https://dejure.org/2000,12790)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. August 2000 - 11 W 36/94 (https://dejure.org/2000,12790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 42 Abs. 1
    Ablehnung eines Richters wegen Zurückweisung einer Gegenvorstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 12.01.2007 - 2 U 5/06

    Richterablehnung: Zulässigkeit eines nach der Beendigung des Verfahrens

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht von daher nicht (mehr), vielmehr ist für das Verfahren der Gegenvorstellung die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligten Richter grundsätzlich ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 11.07.2001 - AZ: 3 StR 462/00; BGH, Beschluss vom 06.08.1997 - AZ: 3 StR 337/96; BayerVwGH, Beschluss vom 03.04.2006 - AZ: 3 C 06.263; BFH, Beschluss vom 01.10.2002 - AZ: VII B 193/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2000 - AZ: 1 Ws 497/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.08.2000 - AZ: 11 W 36/94; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.1997 - AZ: 3 W 70/96).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

    Das Ablehnungsverfahren darf nicht dazu dienen, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (OLG Schleswig MDR 2001, 169; OLG Köln NJW 1971, 385; OLG Celle NdsRpfl.
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