Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.06.2000 - 2 W 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12958
OLG Düsseldorf, 21.06.2000 - 2 W 23/00 (https://dejure.org/2000,12958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2000 - 2 W 23/00 (https://dejure.org/2000,12958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 2 W 23/00 (https://dejure.org/2000,12958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 93
    Sofortiges Anerkenntnis bei nicht nachgewiesenem Zugang eines Abmahnungsschreibens

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 12 O 221/99
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2000 - 2 W 23/00

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 199
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Nach anderer Ansicht obliegt es im Bestreitensfall grundsätzlich dem Verletzten, nicht nur die ordnungsgemäße Absendung eines Abmahnschreibens, sondern auch dessen Zugang nachzuweisen (vgl. OLG Köln WRP 1984, 230; KG WRP 1992, 716; OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1996, 256; GRUR-RR 2001, 199; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.32 ff.; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 12 Rdn. 12; Großkomm.UWG/Kreft, Vor § 13C Rdn. 73; Fritzsche, Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage, S. 296).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Um eine Patentstreitsache handelt es sich auch bei einer Klage auf Erstattung der Kosten für eine Abmahnung wegen Patentverletzung (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307; GRUR-RR 2001, 199; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302 [jew. zu § 140 III MarkenG]; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. C Rn. 35; Schulte/Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl., § 143 Rn. 9 Ziff. 21; BeckOK Patentrecht, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Edition 5, § 143 Rn. 15; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 11; a.A. Busse/Kaess, PatG, 8. Aufl., § 143 Rn. 67).
  • OLG Braunschweig, 13.08.2004 - 2 W 101/04

    Sortimentsumstellung

    Ihre Wirksamkeit setzt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.5.1998 - 2 W 84/98) und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl. Kapitel 41 Rn. 1ff, insbesondere 6ff m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477f; OLG Stuttgart WRP 1996, 477ff; OLG Jena OLG-NL 1998, 110f; OLG Frankfurt OLGR 1996, 42ff; a.A.: OLG Düsseldorf 20.ZS OLGR 1996, 279ff; OLG Düsseldorf 2.ZS OLGR 2000, 476f = GRUR-RR 2001, 199f als obiter dictum als Ankündigung einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Dresden WRP 1997, 1201ff, Rechtsprechung jetzt aufgegeben: vgl. Marx WRP 2004, 971) daher nicht den Nachweis des Zugangs beim Adressaten voraus.
  • OLG Naumburg, 13.11.2006 - 10 W 52/05

    Beweislast des Beklagten für sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO

    Während einige Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums meinen, dass der Verletzte im Bestreitensfall den tatsächlichen Zugang nachzuweisen habe, um das Risiko des § 93 ZPO auszuräumen (vgl. OLG Dresden WRP 1997, 1201, 1203; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199, 200 obiter dictum; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 1997, 23 - 24; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG, Rdn. 1.31 m.w.N.), stehen die Mehrzahl der Oberlandesgerichte und die meisten Stimmen in der Rechtslehre auf dem Standpunkt, nicht der abmahnende Gläubiger, sondern der abgemahnte Schuldner trage das Beweislastrisiko für die streitige Zugangsfrage (vgl. OLG Braunschweig NJW 2005, 372 - 373 zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2004, 648 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 270 - 271 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42 - 45 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477 - 478 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 2003, 1146 - 1147; OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1666 - 1667 zitiert nach juris; Büscher in Fezer, UWG, Bearbeitung 2005, § 12 UWG Rdn. 6; Deutsch in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 1 V., Rdn.101; Teplitzky, Kap. 41 Rdn. 5, 10).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses im Zivilprozess;

    Nach anderer Ansicht (OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 16f. m.w.N.; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199f. unter Ankündigung der Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung) obliegt es dem Verletzten im Bestreitensfalle nicht nur die ordnungsgemäße Absendung eines Abmahnschreibens, sondern auch dessen Zugang nachzuweisen und das Risiko einer Kostenbelastung gemäß § 93 ZPO auszuräumen.
  • LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 O 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

    Nach anderer Ansicht obliegt es im Bestreitensfall grundsätzlich dem Verletzten, nicht nur die ordnungsgemäße Absendung eines Abmahnschreibens, sondern auch dessen Zugang nachzuweisen (vgl. OLG Köln v. 3.10.1983 - 6 W 103/83, WRP 1984, 230; KG v. 7.5.1992 - 25 W 726/92, WRP 1992, 716; OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1996, 256; GRUR-RR 2001, 199; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rz. 1.32 ff.; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; Großkomm.UWG/Kreft, Vor § 13C Rz. 73; Fritzsche, Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage, S. 296).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.09.2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00   

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https://dejure.org/2000,21010
OLG Bremen, 06.09.2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00 (https://dejure.org/2000,21010)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.09.2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00 (https://dejure.org/2000,21010)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. September 2000 - 2 W 99/2000, 2 W 99/00, 2 W 100/2000, 2 W 100/00 (https://dejure.org/2000,21010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3; ZVG § 74a Abs. 5
    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren; Streitwert und Rechtsmittelbeschwer für Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 10 W 78/09

    Gegenstandswert der Beschwerde für die Verkehrswertfestsetzung in der

    Für die Beschwerde in Zwangsversteigerungssachen ist keine besondere Wertvorschrift im GKG geregelt; insbesondere gilt § 54 GKG nicht für den Wert einer Beschwerde in den dort geregelten Verfahren (vgl. Stöber, ZVG, 19. Aufl., Einleitung 83.10; OLG Bremen OLGR 2000, 476; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 489; KG JurBüro 1982, 1223; OLG Zweibrücken JurBüro 1981, 111; OLG Bamberg JurBüro 1979, 1864; a.A. OLG Bremen JurBüro 1977, 1592, aufgegeben in OLG Bremen JurBüro 1984, 90).

    Unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Gesichtspunkte erscheint es vielmehr gerechtfertigt und angemessen, das Heraufsetzungsinteresse mit 50% des Heraufsetzungsbetrages anzusetzen (vgl. auch OLG Bremen OLGR 2000, 476).

  • LG Bonn, 16.02.2009 - 6 T 348/08

    Zwangsversteigerungsverfahren, Verkehrswertbeschwerde, Heraufsetzungsinteresse

    Das Heraufsetzungsinteresse im Rahmen der Verkehrswertbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren bemisst sich nach der Hälfte der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem vom Beschwerdeführer für zutreffend angesehenen Betrag ( Anschluss an OLG Bremen, Beschluss vom 06.09.2000, 2 W 99/00 und 2 W 100/00, OLGR Bremen 2000, 476).

    Bei der Verkehrswertbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aber nicht gleichzusetzen mit der Differenz zwischen dem festgesetzten Wert und dem vom Beschwerdeführer begehrten Wert, was im Beschluss vom 08.01.2009 zur beanstandeten Festsetzung auf 281.500,00 EUR geführt hat; vielmehr bemisst sich das Heraufsetzungsinteresse im Rahmen der Verkehrswertbeschwerde nach der Hälfte der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem vom Beschwerdeführer für zutreffend angesehenen Betrag (OLG Bremen, Beschluss vom 06.09.2000, 2 W 99/00 und 2 W 100/00, OLGR Bremen 2000, 476).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.02.2000 - 5 W 75/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16795
OLG Jena, 17.02.2000 - 5 W 75/00 (https://dejure.org/2000,16795)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.02.2000 - 5 W 75/00 (https://dejure.org/2000,16795)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 5 W 75/00 (https://dejure.org/2000,16795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Anfall des Mehrvertretungszuschlages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 14.01.1994 - 9 W 11/94

    Mehrvertretungszuschlag bei Geltendmachung einer Honorarforderung durch mehrere

    Auszug aus OLG Jena, 17.02.2000 - 5 W 75/00
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt seine Informationen allein von der Vertreterin erhält und nur diese über den Verlauf der Sache unterrichtet ( BGH NJW 1987, S.2240; OLG Schleswig AnwBl. 1994, S. 302 ; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert; BRAGO , § 6 Rdnr 10 mit zahlreichen weiteren Nachweisen ).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.09.2000 - 2 W 97/2000, 2 W 97/00   

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https://dejure.org/2000,20499
OLG Bremen, 12.09.2000 - 2 W 97/2000, 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,20499)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.09.2000 - 2 W 97/2000, 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,20499)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. September 2000 - 2 W 97/2000, 2 W 97/00 (https://dejure.org/2000,20499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 8 OH 82/98
  • OLG Bremen, 12.09.2000 - 2 W 97/2000, 2 W 97/00
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