Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 15.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4242
OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.03.2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. März 2000 - 3 W 35/00 (https://dejure.org/2000,4242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsverfahren; Statthaftigkeit; Anfechtung; Zwischenverfügung; Sachverständiger; Beistand; Verfahrensbevollmächtigter; Rechtsanwalt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen vorbereitende Zwischenverfügung

  • Judicialis

    FGG § 68 b; ; FGG § 13

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b § 13
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im Betreuungsverfahren

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 109
  • FamRZ 2000, 1441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, weil das Landgericht die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1995, 222 und 1993, 253, 255).

    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, weil das Landgericht die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1995, 222 und 1993, 253, 255).
  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).
  • BayObLG, 16.07.1997 - 3Z BR 272/97

    Beschwerdefähigkeit von Vorführungsandrohungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Darüber hinaus sind auch hier die vom Bundesverfassungsgericht zu den Rechten des Zeugen im Strafverfahren entwickelten Grundsätze (BVerfG NJW 1975, 103 f) heranzuziehen, da der Betroffene in einem Betreuungsverfahren nicht minder schutzwürdig ist als ein Zeuge im Strafverfahren.
  • KG, 19.08.1968 - 1 W 1805/68
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Da nach inzwischen herrschender Meinung auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bzw. Beteiligtenöffentlichkeit gilt (vgl. nur BayObLG NJW 1967, 1867; OLG Hamm RPfleger 1973, 172; KG OLGZ 1969, 88; Keidel aaO § 15 Rdnr. 13), der den Beteiligten und damit auch ihren Verfahrensbevollmächtigten bzw. Beiständen die Anwesenheit im Rahmen der förmlichen Beweiserhebung gestattet, kann sich für den hier vorliegenden Fall, dass der Beteiligte selbst das "Beweismittel" ist, nichts anderes ergeben.
  • KG, 14.06.1988 - 1 W 2613/88

    Persönliche; Anhörung; Mittel; Anordnung; Persönliches; Erscheinen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die Beschwerde gegen solche Verfügungen ist aber ausnahmsweise dann statthaft, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BayObLG NJW-RR aaO; KG FamRZ 1988, 1207; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald aaO).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00
    Die Beschwerde gegen solche Verfügungen ist aber ausnahmsweise dann statthaft, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BayObLG NJW-RR aaO; KG FamRZ 1988, 1207; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald aaO).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Bei einer solchen Begutachtung gelten rechtsstaatliche Grundsätze wie insbesondere der des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens genauso wie bei einer Beweisaufnahme durch das Gericht in der Verhandlung (vgl BVerwG Beschluss vom 12.4.2006 - 8 B 91.05 - juris RdNr 5; OLG Zweibrücken Beschluss vom 2.3.2000 - 3 W 35/00 - juris RdNr 4; vgl zur Gleichsetzung der Tatsachenfeststellung durch das Gericht und durch Sachverständige im Hinblick auf den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit BVerwG Beschluss vom 18.3.2014 - 10 B 11.14 - juris RdNr 11; BFH Urteil vom 26.3.1980 - II R 67/79 - BFHE 130, 366 - juris RdNr 12; BAG Urteil vom 28.3.1963 - 5 AZR 206/62 - juris RdNr 40; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl 2022, § 357 RdNr 1; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl 2015, § 357 RdNr 9; Schnapp in Erichsen/Hoppe/von Mutius, Festschrift für Christian-Friedrich Menger, 1985, S 557, 564 ff; kritisch: Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2013, § 404a RdNr 29, 31) .
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

    Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

    Soweit ersichtlich, ist bisher erst durch zwei obergerichtliche Entscheidungen, die auch vom Antragsgegner zitiert worden sind (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547), ein Anspruch auf Anwesenheit einer Begleitperson anerkannt worden.

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 507/16

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Ob und unter welchen Umständen der Betroffene die Anwesenheit seines Verfahrensbevollmächtigten, eines Beistands oder einer Vertrauensperson aus eigener Initiative verlangen kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441 sowie BVerfG NJW 1975, 103 zum Rechtsbeistand eines Zeugen), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Deshalb ist hier ausnahmsweise entgegen dem Gesetzeswortlaut unter verfassungskonformer Auslegung ein Rechtsmittel - die sofortige Beschwerde - statthaft, auch wenn ein so krasser Ausnahmefall wie vom BGH (a.a.O. ) entschieden nicht vorliegt und es sich anders als in den vom OLG Oldenburg (auf dessen Entscheidung der Antragsgegner Bezug nimmt) zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1998, 436) und des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 1441) nicht um ein psychiatrisches Gutachters in einem Betreuungsverfahren handelt.
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Oldenburg, 26.03.2007 - 2 WF 55/07

    Antrag auf Entziehung des Sorgerechts und Übertragung auf den antragenden

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn sie von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen, wie z.B. die Duldung von bzw. die Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen (vgl. BayObLG a.a.O. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Nach allgemeiner Ansicht sind derartige Zwischenentscheidungen jedoch ausnahmsweise mit der einfachen Beschwerde anfechtbar, wenn sie -für sich allein betrachtet-bereits ein bestimmtes Verhalten vom Betroffenen verlangen und damit in so erheblichem Maß in seine Rechte eingreifen, dass ihre Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. Senat FGPrax 2000, 237/238; BayVGH BtPrax 1995, 179/180; BayObLGZ 1982, 167/169; BayObLG FamRZ 2000, 249/250 und FGPrax 2001, 78; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109; Keidel/ Kahl, aaO).

    Anders wird dies von den Vertretern dieser Ansicht nur dann beurteilt, wenn sich aus der Beweisanordnung selbst bereits konkrete Verpflichtungen für den Betroffenen ergeben (vgl. dazu OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132 f. -Ausspruch einer Verpflichtung zur Untersuchung; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109 -Verpflichtung zum Erscheinen zur Untersuchung ohne rechtlichen Beistand), die sich auch erst durch Auslegung der dem Wortlaut nach insoweit unergiebigen Beweisanordnung ergeben können (vgl. BayObLG NJW 1967, 685 f.).

  • OLG Zweibrücken, 27.04.2010 - 4 W 37/10

    Nachlassverfahren: Anfechtbarkeit von Mitteilungen des Nachlassgerichts über den

    Zwar sind vorbereitende Zwischenverfügungen des Gerichts grundsätzlich nicht anfechtbar (vgl. etwa PfOLG Zweibrücken FG-Prax 2000, 109-110, mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Diese durfte aber ohne Kenntnis des Betroffenen nicht durchgeführt werden, andernfalls wurde sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt (zum Grundsatz der Parteiöffentlichkeit des Beweisverfahrens vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 109; BayObLG, NJW 1967, 1867; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 357, Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Diese verfahrensrechtliche Beurteilung entspricht auch hinsichtlich der Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Standpunkt (vgl. insbesondere BayObLG FGPrax 2001, 78 m.w.N. aus seiner ständigen Rechtsprechung; ferner Brdbg. OLG FamRZ 1997, 1019; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • LSG Bayern, 04.04.2019 - L 7 U 396/16

    Anwesenheitsrecht während einer Exploration

  • LSG Bayern, 01.04.2019 - L 7 U 396/16

    Sozialgerichtsverfahren: Keine Anhörungsrüge gegen prozessleitende Verfügung

  • LG Neuruppin, 17.12.2018 - 2 T 109/18

    Befangenheitsantrag wegen unangemessenem Verhalten des Sachverständigen

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02

    Unanfechtbarkeit der Anordnung zur Sachverständigenbegutachtung im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5511
OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99 (https://dejure.org/2000,5511)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2000 - 13 UF 667/99 (https://dejure.org/2000,5511)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 13 UF 667/99 (https://dejure.org/2000,5511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Trennungsunterhalt; Berechnung; Bemessung; Einkommen; Einkommensverhältnisse; Vermögen; Ehe

  • Judicialis

    BGB § 1361

  • RA Kotz

    Geld für Vermögensbildung wird bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361
    Ermittlung des Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei hohem Einkommen darf Vermögen gebildet werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 31.07.1996 - 26 WF 62/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Vielmehr sollen dem bedürftigen Ehegatten über den Unterhalt diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die er benötigt, um seine laufenden Lebensbedürfnisse so zu befriedigen, wie es dem in der Ehe erreichten Lebensstandard entspricht (vgl. BGH, FamRZ 87, 36 ff).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Nach Abzug des dem Beklagten als Arbeitsanreiz vorab zu belassenden Erwerbstätigenbonus von 1/7 bleiben|10.805,00 DM|zuzüglich Nutzungswert der von der Klägerin nach dem Auszug des Beklagten allein genutzten früheren Ehewohnung - den Gebrauchswert bemisst der Senat während der Trennungszeit nicht mit dem vollen objektiven Wohnwert, sondern danach, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den wohnen gebliebenen Ehegatten alleine darstellt (vgl. BGH, FamRZ 98, 899).
  • OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96

    Kostenverteilung bei sofortigem Anerkenntnis eines unstreitigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.
  • OLG Hamm, 12.03.1992 - 2 WF 82/92

    Rechtsschutzinteresse an der Schaffung eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99
    Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht