Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99   

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https://dejure.org/1999,2764
OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99 (https://dejure.org/1999,2764)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.1999 - 16 Wx 3/99 (https://dejure.org/1999,2764)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 16 Wx 3/99 (https://dejure.org/1999,2764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft; Invollzugesetzung; Wohnungsgrundbücher; Haftung; Wohnungseigentümer

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Haftung des werdenden Wohnungseigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 959
  • NZM 1999, 765
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99
    Der seinerseits noch "werdende" Wohnungseigentümer einer bereits rechtlich in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht für Verbindlichkeiten, die noch vor seinem Eigentumserwerb von der bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind (vgl. BGHZ 107, 285 ff).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99
    Dies hat seinen Grund darin, daß der "werdende" Wohnungseigentümer einer bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Begründung dieser Verbindlichkeiten nicht mitwirken kann, weil er in der Eigentümerversammlung noch kein Stimmrecht hat (BGHZ 106, 113) und weil er ohne seine Mitwirkung zustande gekommene Beschlüsse auch nicht anfechten kann.
  • OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97

    Faktische Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99
    Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft endete die faktische Wohnungseigentümergemeinschaft, die bis dahin bestanden haben mag (zur Entstehung der faktischen Eigentümergemeinschaft vgl. die Entscheidung des Senats vom 27.08.1997 - 16 Wx 86/97 -, NZM 1998, 199).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99
    Die Antragsgegnerin ist nicht Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnungseigentumsanlage M. Dies ergibt sich zweifelsfrei aus dem von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt: Die Wohnungseigentümergemeinschaft war rechtlich in Vollzug gesetzt, als die Wohnungsgrundbücher angelegt und mindestens zwei Wohungseigentümer eingetragen worden waren (vgl. hierzu BayObLG, NJW 1990, 3216).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Andernfalls verlören infolge der Eintragung des ersten Käufers alle anderen Erwerber, die bisher mit Stimmrecht und den weiteren Rechten eines Wohnungseigentümers ausgestattet waren, diese Rechtsstellung, nur um sie später, nach ihrer eigenen Eintragung in das Grundbuch, wiederzuerlangen (so im Ergebnis noch OLG Köln NZM 1999, 765; Schmid/Kahlen, WEG, § 10 Rdn. 34).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    In Einzelheiten Streit herrscht in der obergerichtlichen Rechtsprechung lediglich über die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die früheren Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft für Verbindlichkeiten (weiter) haften, die dann von der in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden sind, oder aber nachträglich diese Stellung wieder verlieren (vgl. OLG Köln WuM 1999, 642 und ZMR 2004, 859 einerseits und OLG Hamm ZMR 2000, 128; BayObLG WuM 1998, 178; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 263 andererseits; vgl. hierzu auch Deckert ZMR 2005, 335; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 55; Müller, a.a.O., Rz. 547; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 6; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 10 Anhang Rz. 5).

  • OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05

    Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers

    Seine bisherige gegenteilige Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 28.01.1999 - 16 Wx 3/99 = NZM 1999, 765 f.), auf die das Landgericht sich stützt, gibt der Senat hiermit ausdrücklich auf.
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03

    Nebeneinander von "werdender WEG " und in Vollzug gesetzter WEG

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller und der Vorinstanzen lag insoweit vorliegend durchaus ein der Entscheidung des Senats in NJW-RR 1999, 959 vergleichbarer Fall vor.
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 17/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller und der Vorinstanzen lag insoweit vorliegend durchaus ein der Entscheidung des Senats in NJW-RR 1999, 959 vergleichbarer Fall vor.
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 18/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller und der Vorinstanzen lag insoweit vorliegend durchaus ein der Entscheidung des Senats in NJW-RR 1999, 959 vergleichbarer Fall vor.
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/04

    "Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller und der Vorinstanzen lag insoweit vorliegend durchaus ein der Entscheidung des Senats in NJW-RR 1999, 959 vergleichbarer Fall vor.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.10.1999 - 10 UF 78/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2266
OLG Köln, 25.10.1999 - 10 UF 78/99 (https://dejure.org/1999,2266)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.1999 - 10 UF 78/99 (https://dejure.org/1999,2266)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 10 UF 78/99 (https://dejure.org/1999,2266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99   

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https://dejure.org/1999,4209
OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99 (https://dejure.org/1999,4209)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.1999 - 16 Wx 8/99 (https://dejure.org/1999,4209)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 1999 - 16 Wx 8/99 (https://dejure.org/1999,4209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 8

  • Wolters Kluwer

    Anspruch mehrerer Wohnungseigentümer auf Unterlassung der Nutzung des Teileigentums als Imbiß sowie auf Entfernung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ; Bekanntgabe der Schriftsätze, Terminsladungen und Entscheidungen; Vorliegen einer unzulässigen baulichen ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Kamin; Eigentümergemeinschaft; Wohnungseigentum; faktische Eigentümergemeinschaft; Anwartschaft; bauliche Änderung; Auflassungsvormerkung

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 2
    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer die Erstveräußerung durch den teilenden

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    aa) Das Wohnungseigentum ist durch Teilung nach § 8 WEG begründet worden, so daß eine Eigentümergemeinschaft rechtlich erst entstanden war, als die Wohnungsgrundbücher angelegt waren und neben dem teilenden Eigentümer der erste Wohnungseigentumserwerber im Grundbuch eingetragen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 98, 17 mwN; OLG Hamm OLGZ 94, 515; Weitnauer WEG § 8 Rdnr. 16).

    Nicht gehört zu der antizipierten Anwendbarkeit des WEG neben der Inbesitznahme der Wohnung aufgrund des rechtlich gesicherten Erwerbsrechts die Anlegung der Wohnungsgrundbücher, mit der gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 WEG die erklärte Teilung überhaupt erst wirksam wird ( so auch Lüke in Weitnauer WEG § 1o Anh. Rdnr. 3; offengelassen vom BayObLG aaO + Z 91, 15o + Z 9o, 1o1 = NJW 9o, 3216 = WE 91, 2o3; OLG Hamm OLGZ 94, 515, 519 ).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Mit diesem Zeitpunkt hat der Erwerbsberechtigte eine Position erlangt, die - abgesehen von dem grundbuchmäßigen Vollzug - der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht, und der ursprüngliche Eigentümer und Bauherr/Teilende seine ausschließliche und freie Befugnis zu einseitigen Veränderungen an Gegenstand und Inhalt der Wohnungseigentumsrechte verloren, so daß er die Zustimmung des Berechtigten der Auflassungsvormerkung einholen muß (vgl. OLG Frankfurt FGPrax aaO; BayObLG NJW-RR 93, 1362 mwN; Palandt aaO).

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit diese Vollmacht im Kaufvertrag der für das Grundbuchverfahren erforderlichen Bestimmtheit genügt und die Antragsgegner zur die streitige Baumaßnahme zulassenden Abänderung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans wirksam bevollmächtigt sind (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 97, 214; KG NJW-RR 95, 1228; BayObLG NJW-RR 93, 1362).

  • KG, 30.04.1986 - 24 W 1906/85

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses; Umfang der Rechte und

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Die Entscheidungen des KG NJW-RR 86, 1274, des BayObLG …
  • OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98

    Voraussetzungen für die Annahme einer verbindlichen Zweckbestimmung im

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Die dagegen im Aufteilungsplan für die Räumlichkeit erfolgte Bezeichnung "Laden" kann keine entsprechende Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit bewirken, weil ihr gegenüber in der Teilungserklärung grundsätzlich kein Vorrang zukommt (vgl. BGH NJW 95, 2851; BayObLG NZM 99, 8o mwN; a.A. wohl OLG Schleswig NZM 99, 79).
  • KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95

    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit diese Vollmacht im Kaufvertrag der für das Grundbuchverfahren erforderlichen Bestimmtheit genügt und die Antragsgegner zur die streitige Baumaßnahme zulassenden Abänderung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans wirksam bevollmächtigt sind (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 97, 214; KG NJW-RR 95, 1228; BayObLG NJW-RR 93, 1362).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    In einem solchen unter § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG fallenden Verfahren sind gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 1 WEG alle Wohnungseigentümer einer Anlage am Verfahren materiell beteiligt und auch formell zu beteiligen, weil eine Entscheidung gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 WEG für alle Wohnungseigentümer bindend ist und diesen auch vorher rechtliches Gehör, ggf. zwecks weiterer Sachaufklärung (§ 12 FGG) gewährt werden muß (vgl. BGH NZM 98, 78).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Die dagegen im Aufteilungsplan für die Räumlichkeit erfolgte Bezeichnung "Laden" kann keine entsprechende Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit bewirken, weil ihr gegenüber in der Teilungserklärung grundsätzlich kein Vorrang zukommt (vgl. BGH NJW 95, 2851; BayObLG NZM 99, 8o mwN; a.A. wohl OLG Schleswig NZM 99, 79).
  • OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97

    Faktische Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zu Gunsten und zu Lasten des Käufers eines Wohnungseigentumsrechts eine antizipierte Anwendung sowohl der §§ 43 ff WEG wie auch insbesondere der §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG auf seine Rechtsverhältnisse gerechtfertigt, sobald dieser Mitglied zumindest einer solchen faktischen Eigentümergemeinschaft geworden ist ( Senat NZM 98, 199; ebenso OLGReport BayObLG 98, 1o; OLG Frankfurt DWE 98, 43; Palandt/Bassenge BGB Überblick zum WEG Rdnr. 6).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Unerheblich ist dagegen, ob die Wohnungsgrundbücher bereits angelegt sind (so zutreffend OLG Köln ZfIR 1999, 601, 602; Weitnauer/Lüke, aaO, Nach § 10 WEG Rdn. 3; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rdn. 6; Jennißen/Grziwotz, aaO, § 10 WEG Rdn. 95; Sauren, aaO, Vor § 1 WEG Rdn. 9; Wenzel, aaO, S. 33; differenzierend: Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 10 Rdn. 3; offengelassen von: …
  • OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99

    Wohnungseigentum

    Auf die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung des OLG Stuttgart (ZMR 1989, 312f) und des Bayrischen Obersten Landesgerichts (ZMR 1998, 184f), die der Senat im Übrigen teilt (vgl. Senatsbeschluss vom 16.04.1999 - 16 Wx 8/99 -), kommt es deshalb nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

    Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger;

    Dies ist in obergerichtlicher Rechtsprechung (grundlegend BayObLGZ 1990, S. 101 ff.; BayObLG, NJW-RR 1997, S. 1443 f.; BayObLG FGPrax 1998, S. 17 f.; OLG Köln, WuM 1999, S. 709 ff.; OLG Hamm, WuM 2000, S. 319 ff.) und Literatur (vgl. nur etwa Palandt/Bassenge, aaO, Rnr. 6 vor § 1 WEG; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl. 1995, Anh. zu § 10 Rnr. 7; Hänkes/Niedenführ/Schulze, WEG, 3. Aufl. 1995, Rnr. 19 zu § 43, Bub, in: Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1997, Rnr. 205 zu § 28 WEG, Röll, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rnr. 24 zu § 16 WEG; Bärmann/Pick/Merle, aaO, Rnr. 2 vor § 43) so gut wie unbestritten.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.1999 - 3 Wx 230/99   

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https://dejure.org/1999,5456
OLG Düsseldorf, 20.09.1999 - 3 Wx 230/99 (https://dejure.org/1999,5456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.1999 - 3 Wx 230/99 (https://dejure.org/1999,5456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 1999 - 3 Wx 230/99 (https://dejure.org/1999,5456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Wintergartens bei Benutzung eines verglasten Balkons als Innenwohnbereich; Verglasung als Beeinträchtigung

  • grundeigentum-verlag.de

    Balkon; Wintergarten; Umbau; Sondernutzungsrecht; Verglasung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133 242; WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    Umfang der Nutzung von Sondernutzungsrechten unterliegenden Balkonen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 344 (Ls.)
  • ZMR 2000, 190
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97   

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https://dejure.org/1997,13769
OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97 (https://dejure.org/1997,13769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2 U 219/97 (https://dejure.org/1997,13769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2 U 219/97 (https://dejure.org/1997,13769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 399 BGB; § 412 BGB; § 346 Abs. 3 AktG
    Übergang eines Mietvertrags auf den Rechtsnachfolger des Mieters bei Umwandlung oder Verschmelzung; Vereinbarung einer ausdrücklich Einwilligung des Vermieters bei Veräußerung des gesamten Betriebs oder eines Teilbetriebs des Mieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang eines Mietvertrags auf den Rechtsnachfolger des Mieters bei Umwandlung oder Verschmelzung; Vereinbarung einer ausdrücklich Einwilligung des Vermieters bei Veräußerung des gesamten Betriebs oder eines Teilbetriebs des Mieters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesamtrechtsnachfolge, Umwandlung, Verschmelzung, Zustimmung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 211/88

    Rechtsfolgen der Genehmigung einer Forderungsabtretung durch den Schuldner

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine derartige Abrede den Anspruch als von vornherein unveräußerliches Recht entstehen lässt, eine der Vereinbarung zuwiderlaufende Abtretung schlechthin gegenüber jedem Dritten unwirksam ist und keinerlei Gläubigerrechte übertragen werden können (BGHZ 108, 172, 176) [BGH 29.06.1989 - VII ZR 211/88] .

    Aber auch ein Einverständnis mit der Aufhebung des vertraglichen Abtretungsverbotes oder eines Verzichts auf die Einrede aus § 399 BGB (vgl. BGHZ 108, 172, 176) [BGH 29.06.1989 - VII ZR 211/88] ist damit nicht ausreichend vorgetragen.

  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97
    Der Übergang des Vermögens und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten vollzieht sich von der liquidationslos erlöschenden Gesellschaft in Form der Gesamtrechtsnachfolge auf die aufnehmende Gesellschaft, soweit es sich dabei nicht um höchstpersönliche Rechte handelt (vgl. RGZ 136, 313, 316; BGHZ 95, 88, 93) [BGH 20.06.1985 - IX ZR 173/84] .
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 10 U 208/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97
    Es bedarf insoweit keiner Zustimmung des Vermieters bzw. Verpächters oder gar eines gesonderten Übernahmevertrages (OLG Düsseldorf DB 1992, 2338 [OLG Düsseldorf 28.09.1992 - 10 U 208/91] ; dazu Straßberger in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Auflage, II Rdnr. 316).
  • BGH, 14.10.1963 - VII ZR 33/62

    Vertragliches Abtretungsverbot

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97
    Denn Derartiges können die Vertragsparteien ebenso vereinbaren wie den Ausschluss der Abtretung schlechthin (BGH 40, 156, 161).
  • RG, 27.05.1932 - II 332/31

    Über die Rechtslage im Fall der Vollverschmelzung zweier Aktiengesellschaften mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1997 - 2 U 219/97
    Der Übergang des Vermögens und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten vollzieht sich von der liquidationslos erlöschenden Gesellschaft in Form der Gesamtrechtsnachfolge auf die aufnehmende Gesellschaft, soweit es sich dabei nicht um höchstpersönliche Rechte handelt (vgl. RGZ 136, 313, 316; BGHZ 95, 88, 93) [BGH 20.06.1985 - IX ZR 173/84] .
  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 298/14

    Bauvertrag: Auslegung des in einem Bauvertrag vereinbarten Abtretungsverbots;

    Demgegenüber wird die Anwendbarkeit des § 399 2. Alt. BGB auf den Vermögensübergang bei Verschmelzung zum Teil ohne Einschränkung bejaht (vgl. OLG Oldenburg, OLGR 2000, 65, 66 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 21 U 172/12

    Übergang von Forderungen im Zuge der Verschmelzung zweier Gesellschaften bei

    Inwieweit ein zwischen Schuldner und Gläubiger verabredetes Abtretungsverbot nach § 399 S. 2 BGB auch bei einem Forderungsübergang im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung von Gesellschaften nach §§ 2ff UmwG Geltung beanspruchen kann und damit dazu führt, dass der übernehmende Rechtsträger nicht Inhaber der von dem vereinbarten Abtretungsverbot umfassten Forderung wird, ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entschieden und wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. einerseits OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.1997, 2 U 219/97, OLGR Oldenburg 2000, 65-67 zit. nach juris Tz. 8ff; andererseits KG Berlin, Urteil vom 23.11.1987, 24 U 6857/86, NJW-RR 1988, 852, 853) und in der rechtswissenschaftlichen Literatur (befürwortend: ohne nähere Begründung Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auf. 2014, Rz. 1 zu § 412; PWW/Müller, BGB, Rz. 4 zu § 412; ablehnend für die Gesamtrechtsnachfolge, soweit es keine ausdrücklichen Regelungen zu den Wirkungen eines vertraglichen Abtretungsverbotes gibt, Rohe in Beck´scher Online-Kommentar, BGB, Stand 2013, Rz. 1 zu § 412; ebenfalls differenzierend Roth in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl. 2012, Rz. 15 zu § 412; ihm folgend Rosch JurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 312 Rz. 35; Busche in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2012, Rz. 9 zu § 412; explizit ablehnend die Spezialliteratur zum Umwandlungsgesetz; Henssler/Strohn, Gesellschaftsrechts, 2011, Rn 4f zu § 20 UmwG) uneinheitlich beantwortet.Der Senat schließt sich der Auffassung an, derzufolge ein rechtsgeschäftlich vereinbartes Abtretungsverbot dem Forderungsübergang im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anlässlich einer Verschmelzung von Gesellschaften nach §§ 2ff UmwG nicht entgegensteht.
  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01

    Rechtsfolgen eines Pächterwechsels infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung

    Die Vertragsparteien hätten dies zwar vereinbaren können (OLG Oldenburg, OLG-Report 2000, 65, 66 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15634
OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98 (https://dejure.org/1999,15634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.1999 - 31 U 201/98 (https://dejure.org/1999,15634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 31 U 201/98 (https://dejure.org/1999,15634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Anlegers; Unterrichtungsschrift über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften; Vertrautmachung mit den Grundprinzipien des Derivatgeschäfts; Rückzahlungsansprüche von Finanzinvestoren; Kreditfinanzierung von Spekulationsgeschäften

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 14 O 161/98
  • OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.1996 - XI ZR 133/95

    Pflichten der Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98
    Damit steht fest, daß der Kläger weitgehend das sogenannte "execution only business" betrieben hat, welches gerade einen Verzicht des Kunden auf Aufklärung indiziert (BGH ZIP 1996/667 und 872).
  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98
    Bereits seit dem Frühjahr 1988 hatte sich der Kläger bis zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des 19.02.1990 kontinuierlich und verstärkt dem Erwerb von Derivaten gewidmet, wobei er ersichtlich ausnahmslos als Käufer von Calls und Puts aufgetreten ist, jedoch niemals die Position des sogenannten "Stillhalters" eingenommen hat, welche erst an die Beklagte besonders qualifizierte Aufklärungs-Anforderungen - so z. B. das Erfordernis der Schriftlichkeit - gestellt hätte (BGH ZIP 1992/1614).
  • KreisG Eisenach, 27.05.1992 - C 29/92
    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98
    Ausweislich des Tatbestandes des Urteils 10 O 11/92 Landgericht Münster vom 03.04.1992 verfügte der Kläger bei der Beklagten im Juni 1989 über ein Wertpapier-Depot im Nennwert von 445.000,00 DM, das ausweislich des Tatbestandes des Urteils 10 O 29/92 Landgericht Münster vom 26.06.1992 bis August 1989 noch auf über 470.000,00 DM anstieg.
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98
    Darüber hinaus hat das Landgericht zu Lasten der Beklagten auch keine positive Vertragsverletzung eines mit dem Kläger bestehenden Beratungsverhältnisses festzustellen vermocht, da letzterer nach seiner persönlichen Vorbildung und seinem Kenntnisstand unter Anlegung der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesetzten Maßstäbe - vgl. hierzu die "New York Broker I und II-Entscheidungen" des Bundesgerichtshofs (ZIP 1996/1161 und 2064) - im Zeitpunkt der Eröffnung der Deutschen Terminbörse am 26.01.1990 als nicht mehr aufklärungs- und schutzbedürftig anzusehen war.
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98
    Soweit der Kläger der Beklagten die teilweise Kreditfinanzierung seiner Spekulationsgeschäfte vorwirft, ist ihm entgegenzuhalten, daß eine Bank nur dann ihren Kunden über etwaige Risiken der Verwendung von Krediten aufzuklären hat, wenn im Einzelfall ein besonderes - hier zu verneinendes - Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers erkennbar ist, etwa weil die Bank einen zusätzlichen Gefährdungstatbestand gesetzt hat oder über einen beachtlichen Wissensvorsprung verfügt (BGH ZIP 1997/580).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1999 - 31 U 201/98
    Die von dem Kläger in diesem Zusammenhang zitierte "Dombo Beheer-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 1995/1413) verhält sich vielmehr zu der angeblich aus dem Gebot der Waffengleichheit gerechtfertigten Anhörung des Repräsentanten (Alleingeschäftsführer) einer Prozeßpartei als Zeugen, postuliert indessen nicht die Gleichstellung der Prozeßparteien selbst hinsichtlich ihrer Aussagequalität mit Zeugen.
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