Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4093
OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2000 - 20 WF 32/00 (https://dejure.org/2000,4093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsjahr; Ehe; Scheidung; Schwangerschaft; Ehebruch

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann wegen der Möglichkeit des Ausschlusses der Vaterschaftsvermutung nach § 1599 II S. 1 Hs. 1 BGB schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung begehren.

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 2
    Begriff der Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehescheidung - Geburt eines Kindes muss nicht abgewartet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sofortige Scheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau aufgrund außereheliches Verhältnis zulässig - Schwangerschaft stellt unzumutbare Härte für Ehemann dar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1389
  • FamRZ 2000, 1417
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 06.06.2005 - 1 WF 89/05

    Härtefallscheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Mann

    Der Senat teilt die Auffassung, dass allein dieser Umstand für den Ehemann eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigen kann (vergleiche auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, Seite 1417).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2024 - 2 WF 26/24

    Die außereheliche Beziehung - und die Härtefallscheidung

    Zwar kann im Falle einer Schwangerschaft der ehebrecherischen Gattin die Berufung des Ehemannes auf einen Härtegrund zulässig sein, weil nur bei Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens vor der Geburt des Kindes eine vereinfachte Korrektur der Vaterschaft nach § 1599 Abs. 2 Satz 1 BGB möglich ist (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 13. April 2000, 20 WF 32/00).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02

    Möglichkeit der Ehescheidung bei noch nicht ein Jahr getrennt lebenden Ehegatten

    Aus diesem Grunde kann es dahinstehen, ob eine außereheliche Schwangerschaft stets deshalb als Härtegrund im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB anzuerkennen ist, weil durch die Einleitung des Scheidungsverfahrens vor der Geburt des Kindes die für die Vaterschaft des Ehemannes sprechende Vermutung ausgeräumt werden kann, § 1599 Abs. 2 BGB (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1389), und ob durch die gleichzeitige Einreichung von PKH-Gesuch und Scheidungsantrag neben dem PKH-Verfahren auch bereits das Scheidungsverfahren als solches anhängig wird (vgl. hierzu Zöller/Philippi, a.a.O., § 117, Rz. 7 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3515
OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99 (https://dejure.org/1999,3515)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.1999 - 13 UF 172/99 (https://dejure.org/1999,3515)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 1999 - 13 UF 172/99 (https://dejure.org/1999,3515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 826
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 07.12.1995 - 9 TG 3060/95

    Keine Anrechnung des an die Pflegeperson weitergegebenen Pflegegeldes als deren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99
    Dies erscheint auch von daher nachvollziehbar, als das Bundesverwaltungsgericht (MDR 93, 396) schon 1992 (allerdings noch zu § 69 BSHG) entschieden hatte, dass Pflegegeld, das der Pflegebedürftige bestimmungsgemäß einer ihm nahestehenden Pflegeperson zugewendet hat, von dieser grundsätzlich nicht als Einkommen im Sinne des BSHG einzusetzen sei (ebenso VGH Kassel, FamRZ 96, 976 zu §§ 37, 13 BSHG).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99
    Dies erscheint auch von daher nachvollziehbar, als das Bundesverwaltungsgericht (MDR 93, 396) schon 1992 (allerdings noch zu § 69 BSHG) entschieden hatte, dass Pflegegeld, das der Pflegebedürftige bestimmungsgemäß einer ihm nahestehenden Pflegeperson zugewendet hat, von dieser grundsätzlich nicht als Einkommen im Sinne des BSHG einzusetzen sei (ebenso VGH Kassel, FamRZ 96, 976 zu §§ 37, 13 BSHG).
  • OLG Hamburg, 01.10.1991 - 2 UF 104/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99
    Demnach ist das Pflegegeld Einkommen der Beklagten, das sie sich auf ihren Bedarf anrechnen lassen muss (ständige Rechtsprechung des Senats; ebenso z.B. LG Landau, FamRZ 97, 631; OLG Hamburg, FamRZ 92, 444; OLG Braunschweig, FamRZ 96, 1216; OLG Hamm, FamRZ 94, 895; FamRZ 96, 36; NJW 96, 3016; FamRZ 98, 1430; FamRZ 99, 852).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 9 UF 25/03

    Ehegattenunterhalt: Anrechung des an eine Pflegeperson weitergeleiteten

    Dem Familiengericht ist beizutreten, dass das für gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 SGB XI gewährte Pflegegeld seit dem Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des SGB XI zum 1. August 1999 aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 13 Abs. 6 SGB XI bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen der Klägerin gegen den Beklagten nicht zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu: Eschenbruch/Mittendorf a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Niepmann a.a.O.; Wendl/Haußleiter, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rz. 363 a; Schleswig-Holsteinisches OLG, SchLHA 2002, 236; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 826 f; OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 75 f - für einen Ausnahmefall nach § 13 Abs. 6 Ziffer 2 SGB XI).
  • OLG Schleswig, 16.05.2002 - 10 WF 61/02

    Anrechnung von Pfleegeld bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen.

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Koblenz, OLGR 2000, S. 241 an, wonach seit dem Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des SGB XI zum 01.08.1999 Pflegegeld, das an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, nicht mehr als Einkommen auf den Unterhaltsbedarf der Pflegeperson angerechnet werden kann, wenn der Pflegebedürftige mit dem Unterhaltspflichtigen in gerader Linie verwandt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.10.1999 - 3 U 179/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7967
OLG Schleswig, 12.10.1999 - 3 U 179/98 (https://dejure.org/1999,7967)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.10.1999 - 3 U 179/98 (https://dejure.org/1999,7967)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 3 U 179/98 (https://dejure.org/1999,7967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtteilsanspruch; Ehegatten; Grundstück; Grundstückswert; Ideeller Wert; Scheinehe

  • Judicialis

    BGB § 2303 Abs. 2; ; BGB § 1931 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 2303 Abs. 2 § 1931 Abs. 2
    Pflichtteilsanspruch des Ehegatten bei über 50 Jahre nicht vollzogener Ehe; Bewertung des ideellen Anteils an einem Grundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 17 O 128/96
  • OLG Schleswig, 12.10.1999 - 3 U 179/98
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ein solcher Abschlag hingegen teils ausdrücklich abgelehnt (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 241, 243).

    Mit dem Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft aus § 749 BGB steht ihm ein Weg zur Verfügung, den seinem Miteigentumsanteil innewohnenden anteiligen Grundstückswert in einer dem Anteil entsprechenden Höhe zu realisieren (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 241, 243).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 166/14

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser

    Die ausführliche Begründung des Landgerichts, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, warum es nicht gerechtfertigt sei, generell einen Abschlag von dem rechnerischen Anteil am Verkehrswert des gesamten Grundstücks vorzunehmen, orientiert sich im Wesentlichen an den Ausführungen im Urteil des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.10.1999, Az. 3 U 179/98.
  • LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11

    Erwerb eines Nachlassgegenstandes durch den Testamentsvollstrecker; Verpflichtung

    B dort ist keinerlei Grundsatz anerkannt, den Wert eines ideellen Grundstücksteils geringer anzunehmen als es seinem rechnerischen Anteil am Gesamtgrundstückswert entspricht (OLG Schleswig, Urt. v. 12.10.1999 - 3 U 179/98; offen lassend: BGH, Urt. v. 12.01.2001 - V ZR 420/99 = NZM 2001, 440; aA Haas in: Staudinger, § 2311 Rn. 79; Mayer, in: BeckOK-BGB, § 2311 Rn. 20).
  • SG Osnabrück, 28.07.2020 - S 16 AS 508/17

    Verwertbarkeit des Miteigentumsanteils als Vermögen hinsichtlich Gewährung von

    Dies wird in der erbrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ebenfalls ganz überwiegend bejaht (AG Andernach, Urteil vom 01.03.2007, 6 C 1189/06, Rn. 41; Rösler in: Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 4. Aufl. 2015, Rn. 118; Herzog in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 2311, Rn. 113; G. Müller in: BeckOK BGB, 45. Edition, § 2311, Rn. 28; andere Ansicht wohl nur: Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG), Urteil vom 12.10.1999, 3 U 179/98).
  • LG Flensburg, 29.09.2017 - 5 T 150/17

    Zwangsvollstreckung: Beschwerdebefugnis des Schuldners gegen die Festsetzung des

    In der Rechtsprechung wird überwiegend zur Bewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück - ebenfalls für die Pflichtteilsberechnung - die Auffassung vertreten, dass der Wert sich nach dem anteiligen Wert des Gesamtobjektes richte und eine mangelnde Verkehrsfähigkeit nicht wertmindernd zu berücksichtigen sei (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.10.1999, 3 U 179/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015, 21 U 166/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2008, 7 U 150/06; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006, 19 T 195/06; FG München, Urteil vom 25.02.2015, 4 K 3683/12; BFH, Beschluss vom 02.07.2008, II B 46).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.09.1999 - 19 W 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4165
OLG Köln, 15.09.1999 - 19 W 32/99 (https://dejure.org/1999,4165)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.1999 - 19 W 32/99 (https://dejure.org/1999,4165)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 1999 - 19 W 32/99 (https://dejure.org/1999,4165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 115; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BSHG § 115 Abs. 2 Satz 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 49

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 115
    Verweisung auf Kreditaufnahme wegen demnächst fälliger Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 114, 115
    Prozesskostenhilfegesuch: Einsatz einer Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1999 - 19 W 32/99
    Hierbei ist es auch im Rahmen der Prozeßkostenhilfe grundsätzlich zulässig, die Partei auf die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu verweisen (BGH NJW-RR 1990, 450, OLG Bamberg FamRZ 1990, 763; OVG Münster FamRZ 86, 188; VG Frankfurt am Main NJW-RR 87, 1535; Stein/Jonas/Burg ZPO 21. Aufl. VII/1993, § 115 Abs. 3 Rdnr 94, Münchener Kommentar ZPO 1992 § 115 Rdnr 57).
  • VG Frankfurt/Main, 02.12.1986 - VII/2 P 5205/86
    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1999 - 19 W 32/99
    Hierbei ist es auch im Rahmen der Prozeßkostenhilfe grundsätzlich zulässig, die Partei auf die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu verweisen (BGH NJW-RR 1990, 450, OLG Bamberg FamRZ 1990, 763; OVG Münster FamRZ 86, 188; VG Frankfurt am Main NJW-RR 87, 1535; Stein/Jonas/Burg ZPO 21. Aufl. VII/1993, § 115 Abs. 3 Rdnr 94, Münchener Kommentar ZPO 1992 § 115 Rdnr 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1985 - 8 B 855/85
    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1999 - 19 W 32/99
    Hierbei ist es auch im Rahmen der Prozeßkostenhilfe grundsätzlich zulässig, die Partei auf die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu verweisen (BGH NJW-RR 1990, 450, OLG Bamberg FamRZ 1990, 763; OVG Münster FamRZ 86, 188; VG Frankfurt am Main NJW-RR 87, 1535; Stein/Jonas/Burg ZPO 21. Aufl. VII/1993, § 115 Abs. 3 Rdnr 94, Münchener Kommentar ZPO 1992 § 115 Rdnr 57).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2005 - 5 W 283/05

    Prozesskostenhilfe: Verwertung von der Alterssicherung dienenden Vermögens

    Im Übrigen hat der Antragsteller selbst darauf hingewiesen, dass ihm eine Reduzierung der Sparraten in Bezug auf die Fondanteile möglich ist (Bl. 54 RS d.A.) Dann aber ist es ihm auch zumutbar, dass er unter Reduzierung der Sparraten das hierdurch frei werdende Vermögen zur Finanzierung der Prozesskosten, einsetzt, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme zusätzlicher Kreditfinanzierung und der Verwendung der Fondanteile zur Kreditsicherung (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, S. 241, 242).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00, 2 WF 33/00, 2 WF 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7433
OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00, 2 WF 33/00, 2 WF 38/00 (https://dejure.org/2000,7433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2000 - 2 WF 31/00, 2 WF 33/00, 2 WF 38/00 (https://dejure.org/2000,7433)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2000 - 2 WF 31/00, 2 WF 33/00, 2 WF 38/00 (https://dejure.org/2000,7433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesentführung; Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung; Kindeswohl; Aussetzung der Vollziehung der Rückführungsentscheidung; Versagung der Verfahrenspflegerbestellung

  • Judicialis

    HKiEntÜ § 13 Abs. 1 1 b; ; FGG § 50; ; BGB § 1696

  • rechtsportal.de

    HKiEntÜ § 13 Abs. 1 lit. 1 b; FGG § 50; BGB § 1696
    Kindesentführung; Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung; Kindeswohl; Aussetzung der Vollziehung der Rückführungsentscheidung; Versagung der Verfahrenspflegerbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3361
  • FamRZ 2000, 1428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00
    Die vom Grundgesetz gebotene Beachtung des Kindeswohls wird im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall gem. Art. 12 HKiEntO und Ausnahmen gem. Art. 13 und 20 HKiEntO gewährleistet, das Abkommen ist daher verfassungsmäßig (BVerfG FamRZ 1999, 85, 87).

    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).

  • BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Haager

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00
    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).

    (...) Soweit die Kindesmutter Repressalien seitens des Kindesvaters bzw. seiner Familie befürchtet, könnte sie ggf. Schutz bei den südafrikanischen Behörden suchen (vgl. hierzu etwa auch BVerfG FamRZ 1999, 641, 642).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.1999 - 2 WF 63/99

    Rechtsmittel - Beschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00
    Dies läßt sich auch damit rechtfertigen, daß anders als bei einer bereits erfolgten Bestellung eines Verfahrenspflegers (hiergegen wurde eine Beschwerde vom Senat als zulässig erachtet, vgl. Beschluß vom 19.7.1999, 2 WF 63/99 bis 2 WF 65/99) noch keine Beeinträchtigung des Elternrechts stattgefunden hat.
  • OLG Hamm, 02.03.1999 - 7 UF 43/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00
    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 2 UF 61/02

    Internationale Kindesentführung: Voraussetzungen der erneuten Überprüfung nach

    Zur Begründung führte das Familiengericht im wesentlichen aus: Rückführungsentscheidungen seien nur ganz ausnahmsweise in Anlehnung an § 1696 BGB abänderbar, wenn nach Rechtskraft der Rückführungsentscheidung, jedoch vor deren Vollstreckung konkret fassbare Umstände eingetreten seien, die so schwerwiegend seien, dass die greifbare Gefahr einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung für das Kind bestehe bzw. dieses in eine unzumutbare Lage gebracht werden könne (vgl. Beschluss des Senats vom 03.04.2000, FamRZ 2000, 1428 = Justiz 2000, 399).

    Daraus folgt, dass eine erneute Prüfung, ob die Rückführung dem Kindeswohl entspricht, die letztlich eine nochmalige Überprüfung der Rückführungsentscheidung in einem Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB oder einem sonstigen Verfahren bedeutet, mit dem Zweck des Abkommens nicht zu vereinbaren ist (Senatsbeschluss vom 03.04.2000 in FamRZ 2000, 1428 = Justiz 2000, 399).

    Schließlich sind hier keine nachträglich eingetretene, für den Senat konkretisierbare, als besonders erheblich erscheinende und aktuell vorliegende Umstände (Senatsbeschluss vom 03.04.2000, a.a.O.) gegeben, die eine Abänderung der Rückführungsentscheidung des Senats vom 26.10.2001 unter analoger Anwendung des § 1696 BGB auslösen könnten.

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21

    Antrag auf Rückführung eines Kindes in die Niederlande Nachträglich entstandenes

    Für eine Abänderung gem. § 1696 BGB, der im Hinblick auf Art. 19 HKÜ nur entsprechend anzuwenden wäre (so noch Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2000, 1428, juris-Rz. 23 f.; a.A. schon Roth , KindPrax 2000, 179, 181, der § 767 ZPO entsprechend anwenden wollte), ist neben § 48 Abs. 1 FamFG kein Raum.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 33/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    2 WF 31/00 2 WF 33/00 2 WF 38/00 2 F 44/00 .
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 38/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    2 WF 31/00 2 WF 33/00 2 WF 38/00 2 F 44/00 .
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 28.06.2000 - 3 U 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12059
OLG Braunschweig, 28.06.2000 - 3 U 201/99 (https://dejure.org/2000,12059)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3 U 201/99 (https://dejure.org/2000,12059)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3 U 201/99 (https://dejure.org/2000,12059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Versicherte Beschädigung der Zugmaschine beim Holzrücken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 Abs. 2e
    Abgrenzung eines Unfallschadens von einem Betriebsschaden

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1321
  • VersR 2001, 579
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2018 - 1 U 93/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Unfall bei Abreißen eines Rades an einem

    37 Kennzeichnend für Schäden, die dem normalen Betriebsrisiko zuzuordnen sind, ist es, wenn die Schäden typischerweise dadurch entstehen, dass sich Gefahren verwirklichen, denen das Kraftfahrzeug nach seiner konkreten Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist (OLG Stuttgart Urt. v. 22.02.2007 - 7 U 163/06, juris Rn. 23; OLG Braunschweig Urt. v. 28.06.2000 - 3 U 201/99, juris Rn. 6 mwN; Reichel in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht AKB 2015, Rn. 77).

    Risiken, die mit dem gewöhnlichen Betrieb des Fahrzeuges verbunden sind, will der Versicherer nicht übernehmen; außergewöhnliche Schäden will der Versicherungsnehmer abgesichert wissen (OLG Braunschweig Urt. v. 28.06.2000 - 3 U 201/99, juris Rn. 6 mwN; vgl. zum Ganzen auch OLG Hamm Urt. v. 27.10.1993 - 20 U 111/93, juris Rn. 4 = VersR 1994, 1290).

    Ein Unfall liegt auch dann vor, wenn eine Zugmaschine bei Holzrückarbeiten durch einen den Hang hinunterschießenden Baumstamm beschädigt wird (OLG Braunschweig Urt. v. 28.06.2000 - 3 U 201/99, juris = VersR 2001, 579).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 7 U 163/06

    Fahrzeugvollversicherung: Abgrenzung zwischen Betriebs- und Unfallschaden im

    Schäden, die durch Ereignisse und Umstände hervorgerufen werden, in denen sich Gefahren verwirklichen, denen das Fahrzeug im Rahmen seiner vorgesehenen konkreten Verwendung üblicherweise ausgesetzt ist, die also nur eine Auswirkung des normalen Betriebsrisikos sind, das in Kauf genommen wird, sind Betriebsschäden (BGH a.a.O.; OLG Braunschweig VersR 2001, 579; Stiefel/Hofmann a.a.O. § 12 Rn. 75).

    Ein Unfall liegt auch dann vor, wenn eine Zugmaschine bei Holzrückarbeiten durch einen den Hang hinunterschießenden Baumstamm beschädigt wird (OLG Braunschweig VersR 2001, 579).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2016 - 8 U 934/16

    Kein Betriebsschaden bei Überfahren über Bodenschwelle

    Ein Unfall liegt auch dann vor, wenn eine Zugmaschine bei Holzrückarbeiten durch einen den Hang hinunterschießenden Baumstamm beschädigt wird (OLG Braunschweig VersR 2001, 579).
  • LG Augsburg, 28.02.2014 - 12 O 3509/13

    Kaskoversicherung - Fahrzeugkippen vom Wagenheber- Rütteln am Rad

    Es kommt nicht darauf an, ob eine Unfallursache, sondern ob das Schadensereignis die Voraussetzungen des Unfallbegriffs erfüllt (vgl. dazu OLG Braunschweig, Urteil vom 28.06.2000, Az. 3 U 201/99).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7085
OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99 (https://dejure.org/1999,7085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1999 - 22 U 41/99 (https://dejure.org/1999,7085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 22 U 41/99 (https://dejure.org/1999,7085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Kaufpreisanspruch; Kaufvertrag; Abtretung; Forderungsübergang; Rechtsnachfolger; Zessionar; Zedent; Genehmigung; Rückwirkung

  • Judicialis

    BGB § 184 I; ; BGB § 185 II; ; BGB § 401

  • rechtsportal.de

    BGB § 184 Abs. 1 § 185 Abs. 2 § 401
    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Abtretung des Kaufpreisanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 3 O 70/98
  • OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.1991 - VIII ZR 214/90

    Keine Genehmigung einer unwirksamen Nachfristsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99
    Das Recht zur Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist entsprechend § 401 BGB durch die Abtretung der Erblasserin vom 12.05.1992, mit der sie den Kaufpreisanspruch auf den Kreis Unna übertragen hat, auf den Zessionar übergegangen (vgl. NJW 91, 2552; BGH MDR 86, 302).

    Bei einseitigen Gestaltungsgeschäften, wozu auch die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 326 BGB wegen des damit verbundenen Erlöschens der beiderseitigen Erfüllungsansprüche gehört, entfällt eine Rückwirkung nach den §§ 185 11, 184 I BGB, weil Gestaltungsgeschäfte keinen Schwebezustand vertragen (BGH NJW 91, 2552; 98, 3058; 97, 1150).

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 217/83

    Eintritt einer von einer Handlung eines Vertragspartners abhängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99
    Es kann dahin stehen, ob die Bedingung gem. § 162 I BGB als eingetreten gilt, weil die Beklagten erstmals im Jahre 1996 wegen der Herbeiführung einer positiven Bauvoranfrage selbst aktiv geworden sind, oder die Bedingung aufgrund des Zeitablaufes oder der am 07.09.1998 und 19.02.1999 gesetzten Fristen als ausgefallen gilt (vgl. hierzu BGH NJW 85, 1556 [1557]) und somit Fälligkeit des Kaufpreises eingetreten ist, da es jedenfalls an einer den Verzug begründenden Mahnung gem. § 284 I BGB fehlt.

    Sie können, sofern die Bedingung nicht schon nach § 162 I BGB als eingetreten gilt, oder die Bedingung durch Zeitablauf ausgefallen ist, zur Beendigung des Schwebezustandes den Beklagten eine angemessene Frist entsprechend §§ 146, 148 BGB setzten, in der die Beklagten die zum Bedingungseintritt notwendige Handlung vorzunehmen haben (BGH NJW 85, 1556 [1557]).

  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 129/97

    Wirksamkeit von Erklärungen des Landrats als Vertreter des Landkreises zu Zeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99
    Bei einseitigen Gestaltungsgeschäften, wozu auch die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 326 BGB wegen des damit verbundenen Erlöschens der beiderseitigen Erfüllungsansprüche gehört, entfällt eine Rückwirkung nach den §§ 185 11, 184 I BGB, weil Gestaltungsgeschäfte keinen Schwebezustand vertragen (BGH NJW 91, 2552; 98, 3058; 97, 1150).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 201/94

    "Verlagsverträge"; Kündigung von Verlagsverträgen durch eine ungeteilte

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99
    Bei einseitigen Gestaltungsgeschäften, wozu auch die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 326 BGB wegen des damit verbundenen Erlöschens der beiderseitigen Erfüllungsansprüche gehört, entfällt eine Rückwirkung nach den §§ 185 11, 184 I BGB, weil Gestaltungsgeschäfte keinen Schwebezustand vertragen (BGH NJW 91, 2552; 98, 3058; 97, 1150).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99
    Das Recht zur Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist entsprechend § 401 BGB durch die Abtretung der Erblasserin vom 12.05.1992, mit der sie den Kaufpreisanspruch auf den Kreis Unna übertragen hat, auf den Zessionar übergegangen (vgl. NJW 91, 2552; BGH MDR 86, 302).
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