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   OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00   

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OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00 (https://dejure.org/2000,2597)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 W 15/00 (https://dejure.org/2000,2597)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 W 15/00 (https://dejure.org/2000,2597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Antragsrücknahme durch Gläubiger nach Verfahrenseröffnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 InsO; § 13 Abs. 2 InsO; § 17 Abs. 1 InsO; § 27 Abs. 3 InsO; § 34 Abs. 1 InsO
    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses; Rücknahme des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Beginn der Beschwerdefrist durch öffentliche Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses des Insolvenzverfahrens; Erledigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses; Rücknahme des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Beginn der Beschwerdefrist durch öffentliche Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses des Insolvenzverfahrens; Erledigung ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Keine Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses bei späterer Forderungsbegleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 7 Abs. 1 § 13 Abs. 2
    Rücknahme oder Erledingung des Insolvenzverfahrens nach dessen Eröffnung

Verfahrensgang

  • AG Verden - 14 IN 144/99
  • LG Verden - 2 T 20/00
  • OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 673
  • NZI 2000, 265
  • NZI 2001, 28
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 67/93

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines Eröffnungsbeschlusses für den Konkurs;

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00
    Zwar liegt inzwischen eine Entscheidung des OLG ... (Beschl. v. 03.01.2000 - 2 W 70/99 -) vor, in dem das OLG für den Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss die individuelle Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und nicht die öffentliche Bekanntmachung für maßgeblich erklärt hat, obwohl die bisherigen Auffassungen zur Konkursordnung (vgl. etwa OLG Celle, KTS 1972, 264; OLG Hamm, ZIP 1993, 777; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 1200 = ZIP 1996, 556; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 76 KO Anm. 2; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 76 Rn. 4; Hess, KO, 6. Aufl., § 76 Rn. 5; Jaeger/Weber, KO. 8. Aufl., § 76 Rn. 5) und die überwiegenden Meinungen zur InsO (s. Hess, InsO, § 9 Rn. 11; Kirchhof, In: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 9 Rn. 7 sowie § 34 Rn. 10; Prütting, In: Kübler/Prütting, InsO, § 9, Rn. 15; a. A. nur Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 9, Rn. 25) ganz einhellig von der Maßgeblichkeit der öffentlichen Bekanntmachung ausgingen und ausgehen.
  • LG Göttingen, 23.02.1998 - 10 T 10/98
    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00
    Eine Verletzung des Gesetzes durch die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde des Schuldners ist mithin nicht festzustellen (s. zum Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses auch LG Göttingen, ZIP 1998, 571, dazu Hess, EWiR 1998, 423; Hess, InsO, § 13 Rn. 17; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 13 Rn. 12; Mönning, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 13 Rn. 93 ff.; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 13 Rn. 19 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.02.1996 - 20 W 570/95

    Beschwerden der Eheleute Dr. Jürgen Schneider und Claudia Schneider gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00
    Zwar liegt inzwischen eine Entscheidung des OLG ... (Beschl. v. 03.01.2000 - 2 W 70/99 -) vor, in dem das OLG für den Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss die individuelle Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und nicht die öffentliche Bekanntmachung für maßgeblich erklärt hat, obwohl die bisherigen Auffassungen zur Konkursordnung (vgl. etwa OLG Celle, KTS 1972, 264; OLG Hamm, ZIP 1993, 777; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1996, 1200 = ZIP 1996, 556; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 76 KO Anm. 2; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 76 Rn. 4; Hess, KO, 6. Aufl., § 76 Rn. 5; Jaeger/Weber, KO. 8. Aufl., § 76 Rn. 5) und die überwiegenden Meinungen zur InsO (s. Hess, InsO, § 9 Rn. 11; Kirchhof, In: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 9 Rn. 7 sowie § 34 Rn. 10; Prütting, In: Kübler/Prütting, InsO, § 9, Rn. 15; a. A. nur Becker, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 9, Rn. 25) ganz einhellig von der Maßgeblichkeit der öffentlichen Bekanntmachung ausgingen und ausgehen.
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Gegenteilige Auffassungen werden in Rechtsprechung und Literatur seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung folgerichtig nicht mehr vertreten (vgl. etwa OLG Celle ZIP 2000, 673, 675; LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1627; LG Halle ZVI 2005, 39; Jaeger/Gerhardt, InsO § 13 Rn. 40; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 13 Rn. 15; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 13 Rn. 81; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 13 Rn. 16).
  • OLG Celle, 25.05.2000 - 2 W 43/00

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Konkurseröffnung wegen Verfahrensmangels;

    Zwar ist aufgrund des hier anwendbaren Rechtes der Konkursordnung - der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens ist schon am 20. März 1998 gestellt worden - die sofortige weitere Beschwerde nicht nach § 7 Abs. 1 InsO, sondern nach § 73 Abs. 3 KO zulässig, mit der Folge, dass die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde u.a. auch eine Divergenz der Entscheidungen von Amts- und Landgericht im Sinne der §§ 568 Satz 2 ZPO voraussetzt (dazu dass eine solche Divergenz für die Zulässigkeit dieser sofortigen weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO nicht mehr Voraussetzung ist, s. OLG Celle, Beschl. v. 28.02.2000 - 2 W 9/00 - ZIP 2000, 802; Beschl. v. 08.03.2000 - 2 W 23/00, ZIP 2000, 706; weitere Nachweise bei Pape, ZInsO 2000, 221; zur Rechtslage nach der KO s. OLG Celle, Beschl. V. 20.1.1999 - 2 W 8/99, ZInsO 1999, 182 (LS)).

    Dies gilt nicht nur für Verfahren nach der Insolvenzordnung, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 2. März 2000 (2 W 15/00 = ZIP 2000, 673 ff.) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nach der Insolvenzordnung entschieden hat, sondern auch für das Verfahren nach der Konkursordnung, in dem die Befriedigung der Forderung des Antragstellers nach Eröffnung des Konkursverfahrens ebenfalls keinen Grund für die Rücknahme des Antrags oder die Erklärung der Erledigung des Konkursantragsverfahrens mehr geben kann (dazu LG Göttingen, ZIP 1998, 571; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 103 Rn. 4 ff.; Pape in: Kübler/Prütting, InsO, § 13 Rn. 19 ff.).

    Für diesen Fall, der jedoch wegen der Unanwendbarkeit von Vorschriften der Insolvenzordnung auf das Konkursverfahren hier nicht anzunehmen ist, wäre die Beschwerde des Schuldners schon nicht zuzulassen gewesen, nachdem der Senat mit Beschluss vom 2. März 2000 (ZIP 2000, 673) entschieden hat, dass eine Rücknahme oder Erledigungserklärung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Erlass der Eröffnungsentscheidung nicht mehr in Betracht kommt.

  • LG Hamburg, 21.12.2006 - 326 T 106/06

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Einwand unzulässiger Druckausübung seitens des

    Eine Rücknahme und auch eine Erledigungserklärung des Antrages sind grundsätzlich nur bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich (OLG Celle, ZIP 2000, 673 (675)).

    Für die Wirksamkeit der Verfahrenseröffnung ist maßgebend der Zeitpunkt der Übergabe des Eröffnungsbeschlusses in den Ausgang oder die Bekanntmachung (vgl. dazu Amtsgericht Hamburg ZinsO 2005, 158 (159); 2005, 669 (670); nach Frind EWiR 2000, 499 ist die Verfahrenseröffnung bereits in dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Übergabe des Beschlusses durch den Richter an die Geschäftsstelle erfolgt).

  • OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01

    Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der

    Der Senat weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass eine Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 13 Abs. 2 InsO nicht mehr in Betracht kommt (dazu Senat, Beschl. v. 2.3.2000 - 2 W 15/00, ZIP 2000, 673; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 13 Rz. 19), sodass es auf die Frage, ob der Schuldner dem Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - aber vor Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses - eine Sicherung angeboten hat, das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers bezüglich des Insolvenzantrages in Frage stellen könnte, nicht ankommt.
  • BayObLG, 17.12.2001 - 4Z BR 35/01

    Öffentliche Bekanntmachung der Rechtsmittelfrist bei

    Im Anschluss daran wird zu § 64 Abs. 2, § 9 Abs. 3 InsO wegen deren Wortlauts, insbesondere aber auch im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte dieser Vorschriften - soweit ersichtlich - in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig und in der Literatur nahezu einhellig die auch vom Landgericht Amberg in der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegte Auffassung vertreten, dass die Rechtsmittelfrist jedenfalls auch durch die Zustellung im Wege der öffentlichen Bekanntmachung allein gegenüber allen Verfahrensbeteiligten in Lauf gesetzt werden kann und diese somit - insbesondere bei völligem Ausbleiben einer daneben gesetzlich vorgeschriebenen Einzelzustellung - für deren Berechnung auch maßgeblich ist (OLG Celle NZI 2000, 265, OLG Köln NZI 2000, 169, jeweils m. w. N.; Münchner Kommentar InsO Auflage 2001 § 9 Rn. 23 (Ganter) und § 64 Rn. 10 (Nowak), Frankfurter Kommentar zur InsO/Schmerbach 2. Aufl. § 9 Rn. 6; Breutigam/Blersch/Goetsch InsO Kommentar Stand 6/2001 § 64 Rn. 16, 21; Kübler/Prütting Kommentar zur InsO Stand 8/2001 § 64 Rn. 15; Keller "Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren11 Rn. 160; Nerlich/Römermann InsO Stand 11/2000 § 9 Rn. 23 (Becker), § 64 Rn. 8 (Delhaes), § 34 Rn. 29 (Mönning); anderer Auffassung soweit ersichtlich lediglich Nerlich/Römermann/Madert § 8 InsVV Rn. a und möglicherweise Haarmeyer/Wutzke/Förster "Vergütung in Insolvenzverfahren InsVV/VergVO" 2. Aufl. § 8 InsVV Rn. 24).
  • AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Fortbestehende Zulässigkeit eines Gläubigerantrags

    abgesehen von dem Fall, dass es sich bei ihr um die einzige Verbindlichkeit des Schuldners handelt - bedeutungslos (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 673 und Uhlenbruck/Pape InsO 13. Aufl. 2010 § 34 Rdn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98   

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https://dejure.org/1999,5599
OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98 (https://dejure.org/1999,5599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.1999 - 4 U 84/98 (https://dejure.org/1999,5599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 4 U 84/98 (https://dejure.org/1999,5599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftpflicht; Vorsätzlichen Herbeiführung der Verletzungsfolgen; Faustschlag; Privathaftpflichtversicherung; Schlägerei

  • Judicialis

    VVG § 152; ; AHB § 4 II. Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 152; AHB § 4 II Nr. 1
    Ausschluss bei Körperverletzung unter Alkohol

  • rechtsportal.de

    VVG § 152; AHB § 4 Abs. 2 Nr. 1
    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Körperverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 11 O 357/97
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98
    Die Bindungswirkung verhindert, daß die im Haftpflichtprozeß getroffene Entscheidung und auch deren Grundlagen im Deckungsprozeß in Frage gestellt werden (BGH, VersR 1992, 1504).

    Da die haftpflichtrechtliche Bindungswirkung keine Folge der Rechtskraftwirkung der vorangegangenen Entscheidung ist, sondern dem Versicherungsvertrag im Wege der Auslegung entnommen wird (BGH, VersR 1992, 1504, 1505), kommt es nicht darauf an, daß an dem vor dem Amtsgericht Düsseldorf und dem Landgericht Düsseldorf geführten Haftpflichtprozeß der Geschädigte und die Beklagte nicht beteiligt waren (vgl. OLG Frankfurt/Main, VersR 1989, 732, Langheid in Römer, VVG, § 149, Rn. 7; Späte, AHB, § 3, Rn. 44 m. w. Nw.).

  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98

    Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung bei vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98
    Insbesondere wenn der Versicherungsnehmer stark unter Alkoholeinfluß steht, ist nicht in jedem Fall die billigende Inkaufnahme aller eingetretenen Verletzungsfolgen anzunehmen (OLG Hamm, r+s 1999, 102).
  • OLG Hamm, 25.09.1996 - 20 U 33/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98
    Er kann sich deshalb nicht mit Erfolg auf das vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. September 1996 (20 U 33/96) berufen.
  • OLG Hamm, 06.12.1985 - 20 U 126/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98
    Die Bindungswirkung erstreckt sich dabei nicht nur auf die allgemeine Feststellung der Haftungsfrage, sondern auch auf die Einzelfeststellungen die das Haftpflichturteil zum Haftungstatbestand getroffen hat (OLG Hamm, VersR 1987, 603, 604; Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 149, Rn. 30 m. w. Nw.).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98
    Vorsatz im Sinne der genannten Bestimmungen setzt das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges voraus, wobei die Schadensfolge gewollt oder im Sinne bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen worden sein muß (vgl. BGH r + s 1998, 367 = VersR 1998, 1011 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1988 - 22 U 99/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98
    Da die haftpflichtrechtliche Bindungswirkung keine Folge der Rechtskraftwirkung der vorangegangenen Entscheidung ist, sondern dem Versicherungsvertrag im Wege der Auslegung entnommen wird (BGH, VersR 1992, 1504, 1505), kommt es nicht darauf an, daß an dem vor dem Amtsgericht Düsseldorf und dem Landgericht Düsseldorf geführten Haftpflichtprozeß der Geschädigte und die Beklagte nicht beteiligt waren (vgl. OLG Frankfurt/Main, VersR 1989, 732, Langheid in Römer, VVG, § 149, Rn. 7; Späte, AHB, § 3, Rn. 44 m. w. Nw.).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 20 W 25/18

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers bei Verletzungen eines

    Dabei führt aber nicht jede kleine Abweichung zwischen Vorstellungsbild und tatsächlichem Geschehen zu einer Unanwendbarkeit von § 103 VVG; vielmehr sind auch hier unwesentliche Abweichungen vom vorgestellten Kausalverlauf unschädlich (vgl. z.B. Senat, Urteil vom 12.11.1980 - 20 U 111/80, VersR 1981, 789; ferner OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.1999 - 4 U 84/98, VersR 2000, 447).

    (vgl. Senat, Urteil vom 26.11.2003 - 20 U 143/03, r+s 2004, 145; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.1999 - 4 U 84/98, NVersZ 2000, 97).

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Rechtsprechung
   OLG München, 23.12.1999 - 6 U 4175/99   

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https://dejure.org/1999,14407
OLG München, 23.12.1999 - 6 U 4175/99 (https://dejure.org/1999,14407)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.1999 - 6 U 4175/99 (https://dejure.org/1999,14407)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 6 U 4175/99 (https://dejure.org/1999,14407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fehlender Sicherungsschein für Gewinner einer Reise

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit bei der Abgabe eines Sicherungsscheines an den Gewinner einer Reise durch ein Reisebüro; Klagebefugnis eines Verbraucherschutzvereins zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; Verpflichtung des Veranstalters zur Ausstellung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch bei Reisegewinn Sicherungsschein?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sicherungsschein bei Gewinn einer Reise

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 7 U 212/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12221
OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 7 U 212/98 (https://dejure.org/1999,12221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.1999 - 7 U 212/98 (https://dejure.org/1999,12221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 1999 - 7 U 212/98 (https://dejure.org/1999,12221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Heilbehandlungskosten; Medizinische Notwendigkeit einer Behandlung; Elemente der ayurvedischen Behandlungsformen als anerkannte Komponenten der Therapie der Neurodermitis; Kennzeichen einer Krankenhausbehandlung bzw. eines Kuraufenthalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 7 U 212/98
    Ob die angewandte Behandlungsmethode notwendig, das heißt geeignet war, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken, hängt allerdings weder von der Auffassung des Versicherungsnehmers noch des behandelnden Arztes ab, sondern kann sich nur aus objektiven Befunden und Erkenntnissen ergeben, wobei es ausreicht, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen, wobei auch solche medizinischen Erkenntnisse berücksichtigt werden können, die sich im Bereich der sogenannten alternativen Medizin ergeben haben (BGH VersR 1970, 211; 1987, 279; NJW 1996, 3074 [BGH 10.07.1996 - IV ZR 133/95] f).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 7 U 212/98
    Aus der für die Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblichen Sicht des Versicherungsnehmers ist dem berechtigten Interesse des Versicherers, für übermäßige Kosten nicht in Anspruch genommen zu werden, vielmehr in § 5 Abs. 2 MBKK 76 ausdrücklich und ausreichend Rechnung getragen (vgl. auch BGH VersR 1991, 987 [BGH 29.05.1991 - IV ZR 151/90]).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 7 U 212/98
    Demgegenüber stellt die Durchführung einer Kureinrichtung an den Einsatz medizinischen Personals geringere Anforderungen, regelmäßig ist es dem Patienten auch gestattet, die Einrichtung zu Spaziergängen zu verlassen (BGH NJW 1995, 3067).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 120/97

    Leistungsfreiheit der privaten Krankenversicherung: Kosten einer stationär

    Allerdings hat der Senat in der "Ayurveda-Entscheidung" (Urteil vom 18.08.1999 Az. 7 U 212/98, OLGR 2000, 178 f.) den Standpunkt vertreten, dass bei der Beurteilung der Vertretbarkeit einer Behandlung auch berücksichtigt werden könne, dass die angewandte Methode im konkreten Fall zum Heilerfolg geführt habe.
  • LG Kiel, 30.01.2004 - 4 O 229/02
    Denn mit der Rechtsprechung, wonach es auf die objektiven Befunde und Erkenntnisse im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung ankommt, war lediglich bezweckt, dem Versicherungsnehmer das Risiko der Erfolglosigkeit einer an sich geeigneten Behandlungsmethode zu nehmen, nicht aber, ihm den Nachweis des Eintritts des Versicherungsfalles zu erschweren (OLG Frankfurt a.M., NVersZ 2000, 273, 274).
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