Rechtsprechung
OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer; Zuschlags- und Bindefrist der Vergabe ; Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages betreffend der Aufhebung der Ausschreibung ; Feststellung eines Rechtsverstoßes gegen die Vergabebedingungen ; Ausschließung bzw. ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergaberechtsschutz gegen Ausschreibungsaufhebung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Nachprüfung der Ausschreibungsaufhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GWB § 104 Abs. 2, § 107 Abs. 2, § 114
Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergaberechtsschutz gegen Ausschreibungsaufhebung? (IBR 2000, 253)
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt - 33-32571/07
- VK Magdeburg (RP), 06.08.1999 - 33-32571/07 VK 15
- VK Sachsen-Anhalt, 06.08.1999 - 33-32571/07 VK 15-99 MD 1 Verg 2/99 1 Verg 2/99
- OLG Naumburg, 28.12.1999 - 1 Verg 2/99
- OLG Naumburg, 17.01.2000 - 1 Verg 2/99
- OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
- VK Sachsen-Anhalt, 06.08.2000 - 33-32571/07 VK 15-99 MD 10 Verg 2/99 1 Verg 2/99
- OLG Naumburg, 02.11.2000 - 1 Verg 2/99
- VK Sachsen-Anhalt, 14.11.2000 - VK 18/00
- VK Sachsen-Anhalt, 20.11.2000 - VK 18/00
- OLG Naumburg, 15.12.2000 - 1 Verg 11/00
- OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
- VK Sachsen-Anhalt, 24.10.2001 - VK 18/00
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (8)
- VÜA Bund, 14.04.1997 - 1 VÜ 24/96
Ist eine "duale Ausschreibung" (Bauleistungen und sog. Betreibermodell) zulässig?
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Der Senat hat bei seiner Auslegung des § 107 GWB schließlich auch berücksichtigt, dass seine Auffassung im (historischen) Vergleich zu dem ursprünglichen Nachprüfungsverfahren nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), welches eine Nachprüfung nach Erledigung vorsah (vgl. VÜA Bund ZVgR 1997, 25; ders. WuW 1997, 937; ders. WuW 1998, 427), zu einer Beschränkung des Umfangs der Nachprüfung führt; er sieht darin jedoch keinen Widerspruch.Vor Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes wurde die Aufhebung der Ausschreibung stets als eine zur endgültigen Beendigung des Vergabeverfahrens führende Entscheidung der Vergabestelle angesehen, selbst dann, wenn ein Aufhebungsgrund nicht vorlag (…vgl. Ingenstau/Korbion, a. a. O., § 26 VOB/A Rn. 3; Jasper WiB 1997, 1268; VÜA Bund WuW 1997, 937).
- VK Bund, 29.04.1999 - VK 1-07/99
Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen für die Prägung von 1- und …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Unter dem Eindruck dieser Entscheidung sowie unter ausdrücklichem Hinweis hierauf hat die 1. Vergabekammer des Bundes mit ihrem Beschluss vom 29.04.1999, VK 1 - 7/99 (vgl. u. a. NJW 2000, 151 ff) die staatlichen Vergabestellen für verpflichtet erachtet, die am Vergabeverfahren beteiligten Bieter über den Ausgang des Verfahrens bereits vor Zuschlagerteilung zu informieren, um so ohne eine Gesetzesänderung den Primärrechtsschutz der Bieter auch für die verfahrensabschließende Entscheidung der Vergabestelle zu gewährleisten (…so auch Erdl, a. a. O., 1344). - BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96
Co-Verlagsvereinbarung
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Vielmehr müssten zusätzliche sittenwidrige Umstände hinzutreten (vgl. BGH NJW 1998, 2531 für den Verstoß gegen das UWG).
- VÜA Bund, 30.10.1996 - 1 VÜ 19/96
Verhandlungsverfahren - Verhandlungen nur mit einem Bieter?
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Der Senat hat bei seiner Auslegung des § 107 GWB schließlich auch berücksichtigt, dass seine Auffassung im (historischen) Vergleich zu dem ursprünglichen Nachprüfungsverfahren nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), welches eine Nachprüfung nach Erledigung vorsah (vgl. VÜA Bund ZVgR 1997, 25; ders. WuW 1997, 937; ders. WuW 1998, 427), zu einer Beschränkung des Umfangs der Nachprüfung führt; er sieht darin jedoch keinen Widerspruch. - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
(2) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in seinem Beschluss vom 13.04.1999, VERG 1/99 (vgl. u. a. BauR 1999, 751 ff = NJW 2000, 145 ff), betreffend einen Einleitungsantrag nach Zuschlagerteilung, mit ausführlicher Stellungnahme der letztgenannten Auffassung angeschlossen und hierbei vergleichend auch die Regelungen im Verwaltungsverfahren sowie im Verwaltungsgerichtsprozess zur Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs aufgrund des so genannten Fortsetzungsfeststellungsinteresses herangezogen. - BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Ärztekammern
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Die spezialgesetzlichen Regelungen zum Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer enthalten zwar selbst keine Bestimmungen zur Ausschließung bzw. zur Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer; angesichts der Absicht des Gesetzgebers, ein zweistufiges, in beiden Stufen rechtsstaatlich ausgestaltetes Nachprüfungsverfahren zu schaffen, in dem insbesondere auch der allgemeine Grundsatz des fairen Verfahrens gelten soll, liegt dem Verfahren vor der Vergabekammer aber jedenfalls die Vorstellung zugrunde, dass die Nachprüfung von nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377, 381; 14, 56, 69; 18, 241, 255). - BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Die spezialgesetzlichen Regelungen zum Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer enthalten zwar selbst keine Bestimmungen zur Ausschließung bzw. zur Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer; angesichts der Absicht des Gesetzgebers, ein zweistufiges, in beiden Stufen rechtsstaatlich ausgestaltetes Nachprüfungsverfahren zu schaffen, in dem insbesondere auch der allgemeine Grundsatz des fairen Verfahrens gelten soll, liegt dem Verfahren vor der Vergabekammer aber jedenfalls die Vorstellung zugrunde, dass die Nachprüfung von nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377, 381; 14, 56, 69; 18, 241, 255). - BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52
Schwerbeschädigtenschutz
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Die spezialgesetzlichen Regelungen zum Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer enthalten zwar selbst keine Bestimmungen zur Ausschließung bzw. zur Ablehnung von Mitgliedern der Vergabekammer; angesichts der Absicht des Gesetzgebers, ein zweistufiges, in beiden Stufen rechtsstaatlich ausgestaltetes Nachprüfungsverfahren zu schaffen, in dem insbesondere auch der allgemeine Grundsatz des fairen Verfahrens gelten soll, liegt dem Verfahren vor der Vergabekammer aber jedenfalls die Vorstellung zugrunde, dass die Nachprüfung von nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377, 381; 14, 56, 69; 18, 241, 255).
- OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 25/08
Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens mangels Vorliegens eines …
In den ergangenen Entscheidungen wurde der inhaltliche Prüfungsmaßstab voneinander abweichend z.T. nach den entsprechenden Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (so im Ergebnis: Thüringer OLG, Beschluss v. 22.12.1999, 6 Verg 3/99 - OLGR 2000, 14; OLG Naumburg, Beschluss v. 03.03.2000, 1 Verg 2/99 - OLGR 2000, 321), z.T. jedoch auch nach den Vorschriften der ZPO in analoger Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 23.01.2006, VII-Verg 96/05 - NZBau 2006, 598; und v. 28.04.2008, VII-Verg 24/08 - zitiert nach juris; jeweils offen gelassen: KG Berlin, Beschluss v. 25.07.2000, Kart Verg 11/00; OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.03.2007, 11 Verg 15/06 - in juris Tz. 26 ff.) bestimmt. - OLG Naumburg, 08.01.2003 - 1 Verg 7/02
EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung
Dies gilt insbesondere für die förmliche Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlag (vgl. BGH VergabeR 2001, 71 ff. m.w.N.;… Dreher in: Immenga/Mestmäcker, Komm. z. GWB , 3. Aufl. 2001, § 114 Rn. 45 f. m.w.N.) bzw. durch Aufhebung (vgl. OLGR Naumburg 2000, 318 ff., OLG Düsseldorf NZBau 2000, 306 ff., OLG Dresden BauR 2000, 164; OLG Rostock IBR 2000, 522; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99 -;…vgl. auch Marx aaO.). - OLG Schleswig, 08.05.2007 - 1 Verg 2/07
Konkludente Verlängerung der Angebotsbindefrist
Welche Folgen ein Ablauf der Bindefrist für die Rechtsposition des Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren hat, bedarf damit im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung (vgl. dazu BayObLG, VergabeR 2002, 64 [bei Juris Tz. 32, 33]; OLG Naumburg, OLGR 2000, 318; OLG Jena, NZBau 2007, 195).
- OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00
Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen - …
Die Streitfrage, welche Kostenregeln für das Beschwerdeverfahren gelten (vgl. Darstellung Boesen, VergabeR [2000], § 128 GWB , 4 i.V.m. § 123, 83 bis 93 ; gemäß § 78 GWB : etwa OLG Celle B. v. 23.3.2000 - 13 Verg 1/00; gemäß §§ 91 ff ZPO : OLG Naumburg B. v. 3.3.2000 - 1 Verg 2/99; OLG Dresden B. v. 10.1.2000 - Verg 1/99-, Thüring. OLG B. v. 22.12.1999 - 6 Verg 3/99; offen gelassen in Bay0bLG B. v. 28.12.1999 - Verg 7199), hat der Senat im Sinne der Anwendung des § 128 GW13 entschieden (Beschluss vom 24.3.2000 - 2 Verg 2/99; ebenso OLG Düsseldorf BauR 99, 751, 759). - OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem …
In den ergangenen Entscheidungen wurde der inhaltliche Prüfungsmaßstab voneinander abweichend z.T. nach den entsprechenden Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (so im Ergebnis: Thüringer OLG, Beschluss v. 22.12.1999, 6 Verg 3/99 - OLGR 2000, 14; OLG Naumburg, Beschluss v. 03.03.2000, 1 Verg 2/99 - OLGR 2000, 321), z.T. jedoch auch nach den Vorschriften der ZPO in analoger Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 23.01.2006, VII-Verg 96/05 - NZBau 2006, 598; und v. 28.04.2008, VII-Verg 24/08 - zitiert nach juris; jeweils offen gelassen: KG Berlin, Beschluss v. 25.07.2000, Kart Verg 11/00; OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.03.2007, 11 Verg 15/06 - in juris Tz. 26 ff.) bestimmt. - OLG Naumburg, 18.07.2006 - 1 Verg 4/06
Laborgebäude
Hier wird dem gegenüber von Anfang an nur Feststellung begehrt (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 3. März 2000, 1 Verg 2/99 - OLGR Naumburg 2000, 231). - VK Thüringen, 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S
Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung war bisher davon ausgegangen, dass die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nicht zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden kann (OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 306 ff., 309; OLG Rostock, NZBau 2000, 597; OLG Hamburg, NZBau 2001, 460 ff., 461, 462; OLG Naumburg, Beschluss vom 3.3. 2000 1 Verg 2/99 - OLG Dresden, Beschluss v. 13.7. 2000 Wverg 3/00 -, ZVg-R 2000, 222 ff.).Ferner wurde mit dem Zweck des Gesetzes, das der Überprüfung laufender Vergabeverfahren durch die Schaffung eines Primärrechtsschutzes dienen soll, argumentiert (so OLG Naumburg, Beschluss v. 3.3. 2000 1 Verg 2/99 unter Bezug auf die Amtliche Begründung des Vergaberechtsänderungsgesetzes. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum GWB heißt es auch ausdrücklich, das Recht auf Einhaltung der Vergaberegeln könne nur bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens geltend gemacht werden. Gegenstand der Nachprüfung sei das noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren).
- VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung
Dieser rechtlichen Würdigung steht der von der Vergabestelle vorgelegte Beschluss des OLG Naumburg (Beschluss vom 03.03.2000, Az. 1 Verg 2/99) nicht entgegen. - VK Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 2 VK LSA 30/10
Geschäftsführer eines Bieters war Beisitzer: Vergabekammer befangen?
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob sich die Ablehnung von Vergabekammermitgliedern analog nach den Regelungen der VwGO i. V. m. der ZPO oder aber nach dem VwVfG beurteilt (vgl. OLG Naumburg v. 03.03.2000, Az 1 Verg 2/99; OLG Düsseldorf v. 23.01.2006, Az. Verg 96/05; OLG Jena v. 22.12.1999, Az 6 Verg 3/99). - VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02
Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens
Da die Aufhebung eines Vergabeverfahrens als Ausübung eines Gestaltungsrechts anzusehen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 17.01.2000, ZVgR 2000, 170, 175), ist es für die nachzuprüfende Entscheidung des Auftraggebers allein maßgebend, ob eine Aufhebung formal erfolgt ist, was dann der Fall ist, wenn diese vom Auftraggeber wie hier im Schreiben vom 27.06.2002 an die Antragstellerin nach außen wirksam an die betroffenen Bewerber bzw. Bieter bekannt gegeben worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000, NVwZ-RR 2001, 25, 28; VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 VK 38/02 S. 13). - VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
Primärrechtsschutz bei Aufhebung von öffentlichen Ausschreibungen
- VK Schleswig-Holstein, 26.01.2001 - VK-SH 15/00
kein Anspruch auf Beendigung durch Zuschlag oder Aufhebung
- VK Sachsen-Anhalt, 05.06.2001 - VK Hal 34/00
- VK Saarland, 07.06.2002 - 1 VK 02/02
Offensichtliche Unzulässigkeit: Abhängigkeit der Zulässigkeit von einer reinen …
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 10 U 37/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 554a
- rechtsportal.de
BGB § 554a
Kündigung aus wichtigem Grund bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters - ibr-online
Gewerberaummietrecht - Fristlose Kündigung wegen Zahlungsunfähigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 173
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 10 U 37/99
Andererseits wird das Vertrauen darauf, eine Leistungsstörung werde nicht zum Anlaß für eine fristlose Kündigung genommen, umso weniger geschützt, je nachhaltiger diese Leistungsstörung ist (so etwa BGH NJW 1984, 871, 872). - OLG München, 07.06.1991 - 21 U 4248/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 10 U 37/99
Zugunsten der Klägerin kann vielmehr angenommen werden, daß auch bei einer derartigen Sachlage ein Kündigungsgrund nur dann zu bejahen ist, wenn sich die mangelnde Solvenz in der Geschäftsführung und in der Wertschätzung des Objekts niedergeschlagen hat (so OLG München ZMR 1997, 458 = NJWE MietR 1997, 202 für den Fall der fristlosen Kündigung des Vermieters) oder wenn die Löschung einer GmbH mit einer wesentlichen Verschlechterung ihrer Vermögensverhältnisse einhergeht (…vgl. Fritz, Geschäftsraummietrecht, 2. Aufl., Rdn. 422).