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   OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1)   

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OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1) (https://dejure.org/2000,1798)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1) (https://dejure.org/2000,1798)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 2000 - 16 Wx 87/00 (1) (https://dejure.org/2000,1798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24
    Folgen der Weigerung, über ein Rauchverbot in der Wohnungseigentümerversammlung abstimmen zu lassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3580 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 88
  • MDR 2001, 326
  • NZM 2000, 1017
  • ZMR 2000, 866
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Die Beschlussanfechtung bleibt daher nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustande gekommen wäre ( BayObLGZ 1985, 436; BayObLGR 1999, 75; BayObLG DWE 1999, 120 = NZM 1999, 865 LS; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Wenn der Versammlungsleiter sich geweigert haben sollte, dem nachzukommen, würden die im weiteren Verlauf der Versammlung getroffenen Beschlüsse an einem formellen Mangel leiden; denn das Abschneiden des Rechts eines Wohnungseigentümers, Anträge zum Ablauf einer Versammlung zu stellen, durch die ein Passivrauchen unterbunden werden kann, das nach heute herrschender wissenschaftlicher Überzeugung in geschlossenen Räumen als gesundheitsgefährdend eingestuft wird (vgl. BayObLGR 1993, 649; BayObLGR 1999, 41 = NZM 1999, 504), konnte ihm begründeten Anlass für ein Verlassen des Versammlungsraums geben und kam daher in seinen Auswirkungen einem rechtswidrigen Ausschluss von der Versammlung gleich.
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 38/99

    Anfechtung einer Eigentümerversammlung wegen mangelhafter Einladung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Die Beschlussanfechtung bleibt daher nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustande gekommen wäre ( BayObLGZ 1985, 436; BayObLGR 1999, 75; BayObLG DWE 1999, 120 = NZM 1999, 865 LS; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Hierbei wurde nicht bedacht, dass der Beteiligte zu 3. im vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsverfahrens nicht nur Vertreter der Antragsgegner, sondern auch selbst als Verwalter der Anlage gem. § 43 Abs. 4 Nr. 2 materiell Beteiligter ist, und zwar auch dann, wenn er - wie hier - erst nach Einleitung des Verfahrens zum Verwalter bestellt worden ist (vgl. BGH NJW 1998, 755 = NZM 1998, 78 = MDR 1998, 29).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.1996 - 3 Wx 581/94

    Anspruch des WEG -Verwalters auf Entlastung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Einen durchsetzbaren Anspruch hierauf hat der Verwalter indes nicht, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen bestehen (Senat OLGR 1998, 193; OLGR Düsseldorf 1997, 1).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Die Beschlussanfechtung bleibt daher nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustande gekommen wäre ( BayObLGZ 1985, 436; BayObLGR 1999, 75; BayObLG DWE 1999, 120 = NZM 1999, 865 LS; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarielles Vertragsmuster,

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00
    Einen durchsetzbaren Anspruch hierauf hat der Verwalter indes nicht, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen bestehen (Senat OLGR 1998, 193; OLGR Düsseldorf 1997, 1).
  • OLG Hamm, 18.12.2013 - 8 U 20/13

    Vereinsrecht: unwirksame Entscheidungen einer satzungswidrig einberufenen

    Dies ändert aber nichts daran, dass ein Einberufungsmangel regelmäßig nur dann unerheblich sein kann, wenn der Verein nachweist, dass der Beschluss auch ohne den Verstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre (vgl. OLG Köln MDR 2001, 326 für einen WEG-Beschluss; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, Rn. 870).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2005 - 3 Wx 317/04

    Vertretung von Eheleuten in Wohnungseigentümerversammlung bei gemeinschaftlichem

    Vielmehr muss darüber hinaus ausgeschlossen sein, dass der nicht teilnehmende Miteigentümer Einfluss auf den Diskussionsverlauf und das Abstimmungsverhalten der Eigentümergemeinschaft genommen hätte (OLG Köln OLGR 2001, 1, m.w.N.).
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Die Ablehnung des Rauchverbots kommt damit einem bewussten Ausschluss der Kläger von den Eigentümerversammlungen gleich (so auch OLG Köln, OLGR 2001, 1, 2), was in letzter Konsequenz dazu führen würde, dass die dort gefassten Beschlüsse nichtig wären, wenn die Kläger zukünftige Versammlungen wegen Rauchens verlassen.
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01

    Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung

    Eine nicht hinreichende Bezeichnung des Beschlussgegenstandes führt nur dann zu einer Unwirksamkeit eines Beschlusses, wenn der Mangel auch für die Entschließung kausal war, wenn also unter Anlegung eines strengen Maßstabes bei tatrichterlicher Würdigung festgestellt werden kann, dass der Beschluss auch ohne den Einberufungsmangel zustande gekommen wäre (vgl. z. B. Senat NZM 2000, 1017 = ZMR 2000, 866 = NJW-RR 2001, 88 = OLGR Köln 2001, 1 = MDR 2001, 326 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 176/01

    Wohnungsrecht; Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung

    Es lässt sich weder die Feststellung treffen, dass der Beschluss ohnehin hätte gefasst werden müssen, noch dass er - unter Anlegung eines strengen Maßstabes - auch unabhängig von dem Mangel zustande gekommen wäre (vgl. z. B. Senat ZMR 1998, 372 = WuM 1998, 249 sowie NZM 2000, 1017 = ZMR 2000, 866 = NJW-RR 2001, 88 = OLGR Köln 2001, 1 = MDR 2001, 326 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Der Mangel wirkt sich nicht nur auf den Abstimmungsvorgang als solchen aus, sondern kann bereits Einfluss auf die vorangegangene Willensbildung der Wohnungseigentümer haben ( vgl. Rspr. des Senats, Beschluss v. 16.8.00, 16 Wx 87/00,NJW-RR 01, 88= NZM 00, 1017; Senat OLGR Köln 98, 311; ebenso BayObLG, BayObLGR 99, 75).
  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 131/00

    WEG : Voraussetzungen einer Sonderumlage

    Ob sich der rechtswidrige Ausschluss des Rechtsanwalts S. und damit die unzulässige Beschneidung von Teilnahmerechten der Antragsteller zu 3. und 5. auf die Beschlussfassung ausgewirkt hätte (vgl. zu dieser Problematik zuletzt Senat NZM 2000, 1017 = ZMR 2000, 866 = OLGR Köln 2001, 1,) ist angesichts der in den Folgejahren getroffenen bestätigenden Beschlüsse nicht unproblematisch und im Ergebnis mit Recht vom Landgericht offengelassen worden.
  • AG Berlin-Mitte, 11.06.2003 - 71 II 10/03

    Formerfordernis von Einladungsschreiben zu Wohnungseigentümerversammlung;

    Die Anfechtung bleibt nur dann erfolglos, wenn feststeht, dass der Beschluss auch ohne den formellen Mangel ebenso zu Stande gekommen wäre (OLG Köln NZM 2000, 1017 m.w.Rechtsprechungsnachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1877
OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00 (https://dejure.org/2000,1877)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.07.2000 - 8 U 1411/00 (https://dejure.org/2000,1877)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 8 U 1411/00 (https://dejure.org/2000,1877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers; Regreßbefugnis des Versicherers; Begrenzung der Regreßbefugnis; Verletzung von Obliegenheiten; Grenze beim Regreß

  • Judicialis

    AKB § 2 b Abs. 1 e; ; AKB § 2 b Abs. 2 S. 1; ; AKB § 7 I Abs. 2; ; WG § 6 Abs. 1; ; WG § 6 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 2 b Abs. 1 e; AKB § 2 b Abs. 2 S. 1; AKB § 7 I Abs. 2; VVG § 6 Abs. 1; VVG § 6 Abs. 2
    Begrenzung des Regresses bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Regress der Versicherung bei mehrfacher Obliegenheits-Verletzung

  • rechtsportal.de

    Begrenzung der Regreßbefugnisse bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    AKB § 2 b Abs. 1 e, § 2 b Abs. 2 S. 1, § 7 I Abs. 2; VVG § 6 Abs. 1 und 2
    Regress des Versicherers bei Fahren unter Alkohol-Einfluss mit anschließender Unfallflucht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Unfall: Regressbegrenzung auf 10.000 DM

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 97
  • MDR 2000, 1244
  • VersR 2001, 231
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    Dazu gehört auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen, aus denen sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers (Leistungsausschluß) ergeben kann (vgl. BGH VersR 87, 657; 98, 228; 2000, 222).

    Aber auch in der -wie hier- Kfz-Haftpflichtversicherung besteht wegen möglicher Leistungsfreiheiten nach § 2 b Abs. 1 e AKB 95 ein Interesse des Versicherers daran, die Person des Fahrers und dessen Alkoholisierung festzustellen (vgl. BGH VersR 2000, 222).

    Deshalb besteht der Zweck der Aufklärungsobliegenheit im wesentlichen darin, den Versicherungsnehmer auch zu zwingen, an der Aufklärung des Sachverhalts auch insoweit mitzuwirken, als es um Tatsachen geht, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen einer beim Unfall begangenen Obliegenheitsverletzung führen können (vgl. BGH VersR 77, 272; 2000, 222).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    In diesem Fall entfällt ein Leistungsausschluß bereits dann, wenn die Obliegenheitsverletzung generell nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers zu beeinträchtigen, ohne daß noch ein geringes Verschulden hinzutreten müßte (vgl. BGH VersR 93, 830; Römer/Langheld, VVG, Rz. 39 zu § 6 VVG).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    Dazu gehört auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen, aus denen sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers (Leistungsausschluß) ergeben kann (vgl. BGH VersR 87, 657; 98, 228; 2000, 222).
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 1/76

    Vereitelung der objektiven Aufklärung einer tatsächlichen Alkoholbeeinflussung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    Deshalb besteht der Zweck der Aufklärungsobliegenheit im wesentlichen darin, den Versicherungsnehmer auch zu zwingen, an der Aufklärung des Sachverhalts auch insoweit mitzuwirken, als es um Tatsachen geht, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen einer beim Unfall begangenen Obliegenheitsverletzung führen können (vgl. BGH VersR 77, 272; 2000, 222).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    Dazu gehört auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen, aus denen sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers (Leistungsausschluß) ergeben kann (vgl. BGH VersR 87, 657; 98, 228; 2000, 222).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    Im Strafrecht wird eine spätere -formell erfüllte- Nachtat konsumiert, wenn sie sich in der Auswertung oder Sicherung der durch die Vortat erlangten Position erschöpft, den schon angerichteten Schaden nicht wesentlich erweitert und kein neues Rechtsgut verletzt (vgl. BGHSt 6, 67; NStZ 87, 23).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77

    Gefahrerhöhung, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    Ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Gefahrerhöhung bezweckt deshalb diese Obliegenheit und deren Sanktion die Vermeidung einer nachträglich eingetretenen Äquivalenzstörung (vgl. BGH VersR 79, 73; Römer/Langheld, VVG, Rz. 3 zu § 23 f VVG; Prölss/Martin, 26. Aufl., Rz. 1 zu § 23 VVG).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86

    Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00
    Im Strafrecht wird eine spätere -formell erfüllte- Nachtat konsumiert, wenn sie sich in der Auswertung oder Sicherung der durch die Vortat erlangten Position erschöpft, den schon angerichteten Schaden nicht wesentlich erweitert und kein neues Rechtsgut verletzt (vgl. BGHSt 6, 67; NStZ 87, 23).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    Schon diese unterschiedlichen Schutzrichtungen rechtfertigen es - entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (OLG Nürnberg VersR 2001, 231; Wessels, NVersZ 2000, 262; Hübner/Schneider, RuS 2002, 89, 96; Feyock/Jacobsen/Lemor, § 5 PflVV Rdn. 13 und § 2b AKB Rdn. 91) - die Regressbeträge zu addieren (Römer, aaO).
  • OLG Schleswig, 30.10.2002 - 9 U 150/01

    Rückgriff eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers wegen

    Der Beklagte ist dem bei einem Anerkenntnis in Höhe von 10.000 DM unter Berufung auf das Urteil des OLG Nürnberg vom 27. Juli 2000 (MDR 2000, 1244 = Blutalkohol 38, 470) entgegen getreten.

    Ans: OLG Nürnberg, Blutalkohol 38, 470 = MDR 2000, 1244; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, § 5 KfzPflVV Rn. 13; LG Köln, NZV 1995, 284 bezogen auf die Zeit vor Inkrafttreten der KfzPflVV vom 29. Juli 1994).

  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, der der Senat folgt, stellt das Verlassen der Unfallstelle stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH v. 1.12.1999 - IV ZR 71/99, MDR 2000, 265 = NJW-RR 2000, 553 [554]; NJW 1976, 371 [BGH 12.11.1975 - IV ZR 5/74]; OLG Köln NVersZ 1999, 170; v. 29.10.2002 - 9 U 93/00, NJW-RR 2003, 249 [250]; OLG Hamm NZV 2003, 291; OLG Nürnberg v. 27.7.2000 - 8 U 1411/00, OLGReport Nürnberg 2001, 1 = MDR 2000, 1244 [OLG Nürnberg 27.07.2000 - 8 U 1411/00]).

    Der Senat vermag sich der vom OLG Nürnberg vertretenen Auffassung, dass bei einer Verletzung von Obliegenheiten sowohl vor dem Versicherungsfall durch Fahren unter Alkoholeinfluss als auch nach dem Versicherungsfall durch Verletzung der Aufklärungspflicht durch Unfallflucht eine doppelte Inanspruchnahme ausgeschlossen ist (OLG Nürnberg v. 27.7.2000 - 8 U 1411/00, OLGReport Nürnberg 2001, 1 = MDR 2000, 1244 [OLG Nürnberg 27.07.2000 - 8 U 1411/00]), nicht anzuschließen.

  • LG Berlin, 26.08.2004 - 17 S 10/04

    Wenn Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

    A. dagegen: OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Juli 2000 - 8 U 1411/00 -, MDR 2000 S. 1244 = NJW-RR 2001 S. 97 = NVersZ 2000 S. 588 mit ablehnender Anm. Knappmann, NVersZ 2000 S. 558 = r + s 2000 S. 443 = VersR 2001 S. 231;.

    Der gegenteiligen Auffassung insbesondere des OLG Nürnberg (Urteil vom 27. Juli 2000 - 8 U 1411/00 -, a. a. O.), wonach die in einer Unfallflucht liegende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit und die vorangegangene Trunkenheitsfahrt gleichermaßen nur das eine Interesse des Versicherers betreffen, nicht für die durch die Trunkenheitsfahrt eingetretene Gefahrerhöhung haften zu müssen, vermag die Kammer nicht zu folgen.

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Das entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung (OLG Hamm, VersR 2000, 843; OLG Bamberg, RuS 2002, 2 unter 4.; OLG Köln, RuS 2002, 492 unter I.3.; OLG Schleswig, VersR 2003, 637; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 5 KfzPflVV Rn. 11; derselbe, VersR 1996, 401, 405 f.; Langheid in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 5 KfzPflVV Rn. 11; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 2 b) AKB Rn. 139 und § 5 KfzPflVV Rn. 19; Stamm, VersR 1999, 261, 266; a. A. OLG Nürnberg, VersR 2001, 231; Wessels, NVersZ 2000, 262).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 71/03

    Zur Frage der Leistungsfreiheit im Falle eines Unfalles im Zustand der

    Das entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung (OLG Hamm, Beschl. v. 2.8.99 -20 W 12/99 - VersR 2000, 843; OLG Bamberg, v. 14.12.00 - 1 U 79/00 - r+s 2002, 2 unter 4.; OLG Köln v. 29.10.2002, a.a.O., unter I.3.; OLG Schleswig v. 30.10.02 - 9 U 150/01 - VersR 2003, 637; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 5 KfzPflVV Rn. 11; derselbe, VersR 1996, 401, 405 f.; Langheid in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 5 KfzPflVV Rn. 11; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 2 b) AKB Rn. 139 und § 5 KfzPflVV Rn. 19; Stamm, VersR 1999, 261, 266; a. A. OLG Nürnberg v. 27.7.00 - 8 U 1411/00 - VersR 2001, 231; Wessels, NVersZ 2000, 262), der auch der Senat beitritt.
  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei

    Bei dem Zusammentreffen der Verletzung von einer vor und einer nach dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist es nach der Systematik sowie dem Sinn und Zweck der maßgebenden Bestimmungen gerechtfertigt, die Regresshöchstbeträge (hier 10.000,00 DM und 5.000,00 DM) zusammenzurechnen (vgl. OLG Hamm, r+s 1999, 493; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 2 b AKB, Rn 139; § 5 KfzPflVV, Rn 19; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 5 KfzPflVV, Rn.11; a. A. OLG Nürnberg, r+s 2000, 443).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2007 - 10 U 115/06

    Abrechnung eines gekündigten Bauvertrags mit Pauschalpreisvereinbarung

    Die Beklagte wird hierdurch nicht in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die Klägerin die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zutreffend bewertet hat (BGH MDR 2000, 1244; NJW-RR 2001, 1532).
  • AG Aachen, 06.07.2007 - 11 C 125/07

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Doppelter Regress gegen Fahrer und VN bei

    Dementsprechend ist, wenn Obliegenheitsverletzungen "vor" und "im" Versicherungsfalle gegeben sind, eine zweifache Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers nicht ausgeschlossen (so auch BGH, Urteil vom 14.09.2005, Aktenzeichen: IV ZR 216/04; OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2002, Aktenzeichen: 9 U 150/01, abgedruckt in VersR 2003, Seite 637 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; anders: OLG Nürnberg, Urteil vom 27.07.2000, Aktenzeichen: 8 U , abgedruckt in VersR 2001, Seite 231 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2003 - 5 U 96/03

    Regress des Haftpflichtversicherers bei Verursachung eines Verkehrsunfalls im

    Leistungsfreiheit bestehe daher - grundsätzlich - nur bis zur Höhe von 5.000 EUR (OLG Nürnberg, ZfS 2001, 316, zustimmend Wessels, NVersZ 2000, 262).
  • LG Gießen, 28.02.2001 - 1 S 479/00

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Obliegenheitsverletzung vor und nach dem Unfall:

  • LG Kaiserslautern, 01.03.2005 - 3 O 621/04

    Verletzt der Versicherungsnehmer in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung mehrere

  • LG Oldenburg, 06.02.2004 - 13 O 1866/02
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.03.2000 - 13 U 126/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4427
OLG Celle, 16.03.2000 - 13 U 126/99 (https://dejure.org/2000,4427)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.03.2000 - 13 U 126/99 (https://dejure.org/2000,4427)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. März 2000 - 13 U 126/99 (https://dejure.org/2000,4427)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB ; § 426 BGB ; § 67 VVG; § 4 Nr. 3 VOB/B ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 711 ZPO ; § 546 Abs. 2 ZPO
    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch ; Haftpflichtversicherung; Prüfungs- und Hinweispflicht; Dampferzeugungsanlage; Wäscherei; Planungsfehler

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch ; Haftpflichtversicherung; Prüfungs- und Hinweispflicht; Dampferzeugungsanlage; Wäscherei; Planungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 426; ; VVG § 67; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Umfang der Prüfungspflicht des Auftragnehmers

  • ibr-online

    Fachkundig beratener Bauherr: Prüfungspflicht des Auftragnehmers?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedenkenanmeldepflicht bei fachkundig beratenem Bauherrn? (IBR 2001, 178)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 98
  • NZBau 2002, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 2/95

    Wärmerückgewinnungsanlage: Hoher Reinigungsaufwand als Mangel?

    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2000 - 13 U 126/99
    Eine derartige Überprüfung wird von seiner Vergütung nicht umfasst (vgl. Werner/Pastor, Rn. 1522 m. w, N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 17, 18).
  • OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00

    Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmann reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (BGH ZfBR 1998, 244, OLG Celle OLGR 2001, 1 ff., OLG Köln a. a. O.).
  • OLG Hamburg, 22.01.2021 - 6 U 197/14

    Beauftragung eines Spezialunternehmens mit der Grundwasserabsenkung für ein

    Das gilt aber dann nicht, wenn Mängel in der Vorleistung des Sonderfachmanns offenkundig sind oder gar "ins Auge springen" (vgl. OLG Celle, NZBau 2001, 98; OLG Köln, NZBau 2015, 777; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2043; Ingenstau/Korbion/Oppler, a.a.O., § 4 Abs. 3 VOB/B, Rn. 18).
  • LG Düsseldorf, 07.08.2020 - 6 O 317/15
    Grundsätzlich ist der ausführende Handwerker bei Einschaltung von Fachpersonal für die Planung nur verpflichtet, die Planungsunterlagen auf offenkundige Fehler zu überprüfen, nicht aber, die Planung der Maßnahme im Einzelnen nachzuvollziehen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 16. März 2000 - 13 U 126/99, NZBau 2001, 98; von Rintelen in: Messerschmidt/Voit, 3. Aufl. 2018, § 631 BGB Rn. 100).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.07.2000 - 11 Wx 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6358
OLG Karlsruhe, 17.07.2000 - 11 Wx 42/00 (https://dejure.org/2000,6358)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.07.2000 - 11 Wx 42/00 (https://dejure.org/2000,6358)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 11 Wx 42/00 (https://dejure.org/2000,6358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum; Behebung eines Baumangels; Mehrheitsbeschluss; Beseitigungsanspruch ; Anbringung von Parabolspiegeln; Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung; Beseitigung; Mehrheitsbeschluß; Terrasse; Parabolspiegel

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 1004 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Beseitigung eines Baumangels durch einen Wohnungseigentümer; Anbringung von Parabolspiegeln

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 758
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2000 - 11 Wx 42/00
    Ob letztgenannter Gesichtspunkt trägt, kann dahinstehen (vgl. dazu OLG Zweibrücken MDR 2000, 696, wonach nur eine objektiv nachteilige Veränderung beachtlich ist); denn nach Ansicht des Senates sind die Vergrößerung der Terrasse und die Umgestaltung der Gartenfläche gesondert zu beurteilen.
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 15/99

    Formerfordernis der Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2000 - 11 Wx 42/00
    Darauf, ob der Antragsgegner von der Möglichkeit intensiverer Nutzung Gebrauch machen wird, kommt es nicht an (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 12.10.1998, WuM 1998, 744; BayObLG ZMR 1993, 534, 536; NZM 1999, 1009, 1011, zitiert nach JURIS Dok.-Nr. KORE 409639900).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98

    Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2000 - 11 Wx 42/00
    Darauf, ob der Antragsgegner von der Möglichkeit intensiverer Nutzung Gebrauch machen wird, kommt es nicht an (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 12.10.1998, WuM 1998, 744; BayObLG ZMR 1993, 534, 536; NZM 1999, 1009, 1011, zitiert nach JURIS Dok.-Nr. KORE 409639900).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Das zeigt sich auch daran, dass Mangelbeseitigungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum - sieht man von den Fällen der Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) ab - nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümer vorgenommen werden dürfen und eigenmächtig durchgeführte Maßnahmen auf Verlangen wieder rückgängig gemacht werden müssen (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2001, 758; Wenzel in Bärmann, aaO, nach § 10 Rdn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4909
OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2000 - 18 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4909)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2000 - 18 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4909)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 548; ; BGB § 282; ; BGB § 285; ; BGB § 558 Abs. 2; ; BGB § 558; ; BGB § 209 Abs. 2; ; ZPO § 693 Abs. 2; ; ZPO § 539; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 282; BGB § 548; BGB § 558
    Voraussetzungen und Umfang der Haftung bei Abwälzung der Gebäudeversicherungsprämie auf den Pächter einer Gaststätte

  • rechtsportal.de

    Haftung des Gaststättenpächters aus positiver Vertragsverletzung bei Brandschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Zustellung des Mahnbescheides hätte nur dann nicht verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der im Mahnantrag bezeichnete Schadensersatzanspruch nicht individualisierbar war (vgl. BGH NJW 1992, S. 1111; NJW 1993, S. 862 f.; NJW-RR 1996, S. 885 f.).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Zustellung des Mahnbescheides hätte nur dann nicht verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der im Mahnantrag bezeichnete Schadensersatzanspruch nicht individualisierbar war (vgl. BGH NJW 1992, S. 1111; NJW 1993, S. 862 f.; NJW-RR 1996, S. 885 f.).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Diese aus § 548 BGB hergeleitete Beweislastverteilung betrifft aber grundsätzlich nur Fälle, in denen die Pachtsache "durch Pachtgebrauch" Schaden erlitten hat, die Schadensursache also im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten liegt (vgl. BGH NJW 1996, S. 321 ff, 323).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Aus der vertraglichen Überwälzung der anteiligen Kosten der Gebäudeversicherung auf den Pächter ergibt sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine stillschweigende Beschränkung der Haftung des Mieters für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (vgl. BGH NJW 1996, S. 715).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Ein als wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne vom § 539 ZPO zu beurteilender Urteilsmangel ist bei unbestimmter Rechtskraftwirkung gegeben (vgl. BGHZ 45, S. 287; OLG Hamm NJW-RR 1992, S. 1279).
  • OLG Hamm, 05.03.1992 - 2 U 17/91
    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Ein als wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne vom § 539 ZPO zu beurteilender Urteilsmangel ist bei unbestimmter Rechtskraftwirkung gegeben (vgl. BGHZ 45, S. 287; OLG Hamm NJW-RR 1992, S. 1279).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 8/92

    Verjährung des Ersatzanspruchs wegen einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Ob die Bezeichnung im Mahnbescheid "Schadensersatz aus Pachtvertrag vom 29.01.1996" für den Beklagten hinreichend deutlich gemacht hat, um was für einen Schadensersatzanspruch es gehen soll, ist fraglich, weil zur genügenden Individualisierbarkeit erforderlich ist, daß der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch durch die Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden können muß, daß er über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß dem Schuldner die Beurteilung möglich ist, ob er sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen will oder nicht (vgl. BGH NJW 1993, S. 863).
  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Zustellung des Mahnbescheides hätte nur dann nicht verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der im Mahnantrag bezeichnete Schadensersatzanspruch nicht individualisierbar war (vgl. BGH NJW 1992, S. 1111; NJW 1993, S. 862 f.; NJW-RR 1996, S. 885 f.).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99
    Die Nichtaufklärbarkeit der genauen Schadensursache geht insofern zu Lasten des klagenden Verpächters, weil er die Beweislast für den verschärften Verschuldensgrad trägt (vgl. OLG Hamm VersR 1999, S. 843).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.05.2000 - 3 U 280/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9343
OLG Hamburg, 25.05.2000 - 3 U 280/99 (https://dejure.org/2000,9343)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 3 U 280/99 (https://dejure.org/2000,9343)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 3 U 280/99 (https://dejure.org/2000,9343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Pauschale für Wohnungsvermittlung; Anwendung des Wohnungsvermittlungsgesetzes bei fehlender Maklertätigkeit; Begriff der Nachweismaklerin in Abgrenzung zur Verschaffung einer bloßen Ermittlungstätigkeit; Vorliegen einer irreführende ...

  • rechtsportal.de

    WoVermG § 1 Abs. 1; BGB § 652
    Begriff der Nachweismaklertätigkeit; Irreführung durch Werbung mit Zusatz "courtagefrei"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 309 S 107/08

    Wohnungsvermittlung: Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Vorschusszahlungen

    Wird hingegen nur eine "Ermittlungsmöglichkeit" für den Interessenten geschaffen, muss er also weitere Maßnahmen ergreifen, um mit den Vermietern in Kontakt zu treten, liegt keine Nachweistätigkeit vor (Übersendung "allgemein" gehaltener Angebotslisten, OLG Hamburg, Urt. v. 25.05.2000 - 3 U 280/99).

    Insbesondere bleibt eine Abgrenzung zwischen dem Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 25.05.2000 - 3 U 280/99) und dem KG Berlin (Urt. v. 11.03.1993 - 25 U 5965/92) unklar.

  • OLG Hamburg, 26.10.2000 - 3 U 42/00

    Werbung mit Zusatz "Ohne Maklergebühr" für die Vermittlung von Wohnungen durch

    Der Senat hat bereits in einem insoweit ähnlichen Fall entschieden, dass die Angabe "courtagefrei" im Zusammenhang mit einer Liste von Mietwohnungen nicht als irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit anzusehen ist (Urteil vom 25. Mai 2000, Az. 3 U 280/99).
  • LG Berlin, 13.09.2004 - 52 S 341/03

    Wohnungsvermittlung nur im Abo?

    Aus diesem Grund ist der Fall auch nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt der Entscheidung des OLG Hamburg vom 11.5.2000 - 3 U 280/99 -.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 435/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8370
OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 435/99 (https://dejure.org/2000,8370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.07.2000 - 1 U 435/99 (https://dejure.org/2000,8370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 1 U 435/99 (https://dejure.org/2000,8370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 435/99
    Dies gilt jedoch nicht für Verträge, die kraft Gesetzes formbedürftig sind (vgl. nur BGH, NJW 1975, Seite 43, 44, Palandt-Heinrichs a.a.O. Rn. 74).
  • OLG Koblenz, 02.07.1997 - 1 U 1619/88

    Kommunales Grundstücksgeschäft

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.07.2000 - 1 U 435/99
    Auch hieran fehlt es im vorliegenden Fall (s. auch OLG Koblenz, OLGR 1998, 75 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 39/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17119
OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 39/00 (https://dejure.org/2000,17119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2000 - 22 U 39/00 (https://dejure.org/2000,17119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2000 - 22 U 39/00 (https://dejure.org/2000,17119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Annahmefrist; Erwerb einer Kompletteinrichtung; Zahnarztpraxis; Bindung des Käufers an sein Angebot; Widerruf

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 147; ; AGB-Gesetz § 10 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89

    Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 39/00
    Unter diesen Umständen ist die Bestimmung einer Annahmefrist, die 4 Wochen beträgt, nicht unangemessen (vergl. auch zur Angemessenheit einer solchen Frist im Kfz-Neuwagengeschäft BGHZ 109, 359, 362 = NJW 1990, 1784, 1785).
  • BGH, 17.09.1984 - II ZR 23/84

    Hereingabe eines Wechsels zum Diskont

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 39/00
    In der Übergabe eines verkörperten Angebotes liegt regelmäßig zugleich die Einräumung einer angemessenen Annahmefrist (BGH NJW 1985, 196, 197), was sich vorliegend auch aus Ziff. 1.2 der AGB der Klägerin (Bl. 48 d. GA) ergibt.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 12 W 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20714
OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 12 W 28/00 (https://dejure.org/2000,20714)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2000 - 12 W 28/00 (https://dejure.org/2000,20714)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 12 W 28/00 (https://dejure.org/2000,20714)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 826 Abs. 1 § 138 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Ehegatten-Schuldbeitritts; Sittenwidrigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 8 O 13/00
  • OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 12 W 28/00
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