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   OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00   

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OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00 (https://dejure.org/2001,593)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2001 - 13 U 124/00 (https://dejure.org/2001,593)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2001 - 13 U 124/00 (https://dejure.org/2001,593)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bankenhaftung bei Finanzierung von im sogenannten Strukturvertrieb angedienter überteuerter Immobilienanlagen; Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss (culpa in contrahendo); Einwendungsdurchgriff nach Verbraucherkreditgesetz; Aufklärungs- und ...

  • Judicialis

    BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § ... 278; ; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1d; ; ZPO § 156; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 607
    Grenzen der Aufklärungspflicht bei Finanzierung von im so genannten Strukturvertrieb vermittelten Immobilienobjekten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 2, §§ 276, 278, 607
    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strukturvertrieb: keine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 123 Abs. 2, §§ 276, 278, 607
    Keine Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer im Strukturvertrieb vermittelten Immobilie

  • ditges.de (Leitsatz)

    Bankrecht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1573
  • ZIP 2001, 1808
  • NZM 2002, 838
  • VersR 2002, 990
  • WM 2002, 118
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    Die gegenteilige Auffassung hat sich in der jüngeren OLG-Rechtsprechung nicht durchsetzen können (z.B. OLG München, WM 2000, 130, 132; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297 und WM 2000, 2146, 2148; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150, 2152; OLG München, WM 2001, 252, 255).

    Es sei hierzu lediglich noch verwiesen auf die Entscheidungen des OLG Köln, WM 2000, 127, 129 sowie des OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298 und WM 2000, 2146, 2149; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 249; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 260).

    Abgesehen von der Wirkung der notariellen Beurkundung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG (die gleichwohl bestehenden Streitfragen hat der BGH in NJW 2000, 2268 offengelassen) können entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung Bauherren- und Erwerbermodelle nicht von der eindeutigen Bestimmung des § 5 Abs. 2 HWiG ausgenommen werden (OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 300; OLG Köln, WM 2000, 2139, 2145 OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2137; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2000 - 10 U 118/99

    Aufklärungspflichten einer Bank bei einer Immobilienfinanzierung

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Es sei hierzu lediglich noch verwiesen auf die Entscheidungen des OLG Köln, WM 2000, 127, 129 sowie des OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298 und WM 2000, 2146, 2149; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 249; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 260).

    Ein sog. Einwendungsdurchgriff nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG ist schon gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausgeschlossen (OLG Stuttgart, OLG Köln, OLG Frankfurt, LG Frankfurt, wie vor; ferner OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 250/251).

    Schließlich fehlt es auch an den allgemeinen Voraussetzungen für einen solchen Einwendungsdurchgriff unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Einheit von Kauf- und Darlehensvertrag (OLG Stuttgart, OLG Köln, OLG Frankfurt, wie vor; ferner OLG Stuttgart, WM 2000, 2146, 2150; insoweit and. Ans. OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 250), weil hier nicht einmal ansatzweise erkennbar der Eindruck erweckt worden ist, Verkäufer und Darlehensgeber stünden dem Kläger gemeinsam als Vertragspartei gegenüber.

  • OLG Stuttgart, 16.02.2000 - 9 U 172/99

    Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank wegen Mitwirkung an Planung und

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Die gegenteilige Auffassung hat sich in der jüngeren OLG-Rechtsprechung nicht durchsetzen können (z.B. OLG München, WM 2000, 130, 132; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297 und WM 2000, 2146, 2148; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150, 2152; OLG München, WM 2001, 252, 255).

    Es sei hierzu lediglich noch verwiesen auf die Entscheidungen des OLG Köln, WM 2000, 127, 129 sowie des OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298 und WM 2000, 2146, 2149; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 249; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 260).

    Schließlich fehlt es auch an den allgemeinen Voraussetzungen für einen solchen Einwendungsdurchgriff unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Einheit von Kauf- und Darlehensvertrag (OLG Stuttgart, OLG Köln, OLG Frankfurt, wie vor; ferner OLG Stuttgart, WM 2000, 2146, 2150; insoweit and. Ans. OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 250), weil hier nicht einmal ansatzweise erkennbar der Eindruck erweckt worden ist, Verkäufer und Darlehensgeber stünden dem Kläger gemeinsam als Vertragspartei gegenüber.

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    Abgesehen von der Wirkung der notariellen Beurkundung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG (die gleichwohl bestehenden Streitfragen hat der BGH in NJW 2000, 2268 offengelassen) können entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung Bauherren- und Erwerbermodelle nicht von der eindeutigen Bestimmung des § 5 Abs. 2 HWiG ausgenommen werden (OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 300; OLG Köln, WM 2000, 2139, 2145 OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2137; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

  • LG Frankfurt/Main, 08.06.2000 - 19 O 131/99

    Immobilienerwerb und Aufklärung durch Banken

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    Es sei hierzu lediglich noch verwiesen auf die Entscheidungen des OLG Köln, WM 2000, 127, 129 sowie des OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298 und WM 2000, 2146, 2149; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 249; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 260).

    Abgesehen von der Wirkung der notariellen Beurkundung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG (die gleichwohl bestehenden Streitfragen hat der BGH in NJW 2000, 2268 offengelassen) können entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung Bauherren- und Erwerbermodelle nicht von der eindeutigen Bestimmung des § 5 Abs. 2 HWiG ausgenommen werden (OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 300; OLG Köln, WM 2000, 2139, 2145 OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2137; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Der Senat hat zu den meisten hier angesprochenen Rechtsfragen ebenfalls schon früher in veröffentlichten Entscheidungen Stellung genommen (z.B. Urteil vom 27.10.1993 - 13 U 91/93 -, WM 1994, 197; Beschluss vom 23.06.1999 - 13 W 32/99 -, WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794 = OLGR 1999, 330).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    In diesem Sinne hatte der Senat ebenfalls bereits entschieden (WM 1999, 1817, 1818).

  • OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00

    Aufklärungspflichten einer Bank bei einer Immobilienfinanzierung

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    Die gegenteilige Auffassung hat sich in der jüngeren OLG-Rechtsprechung nicht durchsetzen können (z.B. OLG München, WM 2000, 130, 132; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297 und WM 2000, 2146, 2148; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150, 2152; OLG München, WM 2001, 252, 255).

  • OLG Zweibrücken, 07.08.2000 - 7 U 56/00

    Haftung einer Bank aus Immobilienfinanzierung

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    b) Die Kenntnis der Bank, dass die zu finanzierenden Objekte den Anlegern im sog. Strukturvertrieb vermittelt werden, rechtfertigt insoweit keine andere Beurteilung (OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150).

    Die gegenteilige Auffassung hat sich in der jüngeren OLG-Rechtsprechung nicht durchsetzen können (z.B. OLG München, WM 2000, 130, 132; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297 und WM 2000, 2146, 2148; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150, 2152; OLG München, WM 2001, 252, 255).

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Deshalb kommt eine hinreichende wirtschaftliche Verflechtung beider Rechtsgeschäfte nur in Betracht, wenn sich der Darlehensgeber nicht mit seiner Finanzierungsrolle begnügt, sondern Funktionen des Verkäufers (wie Werbung, Vertrieb und rechtliche Ausgestaltung der Geschäfte) im Zusammenhang mit diesem in einer Weise und in einem Umfang wahrnimmt, dass die Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit des Darlehensvertrages gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW 2000, 3065, 3066).

    Der hierzu von der Berufung angeführten BGH-Entscheidung (NJW 2000, 3065) lag ein anders gelagerter Sachverhalt einer mehrseitigen Verrechnungsabrede zugrunde, die im dortigen Streitfall die Auszahlung des Darlehens ersetzen sollte.

  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99

    Haftung einer Bank: Gewährung eines Realkredits zum Immobilienerwerb im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Abgesehen von der Wirkung der notariellen Beurkundung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG (die gleichwohl bestehenden Streitfragen hat der BGH in NJW 2000, 2268 offengelassen) können entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung Bauherren- und Erwerbermodelle nicht von der eindeutigen Bestimmung des § 5 Abs. 2 HWiG ausgenommen werden (OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 300; OLG Köln, WM 2000, 2139, 2145 OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2137; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99

    Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93

    Vollstreckung aus der persönlichen Unterwerfungserklärung in einer

  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/99
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 20.06.2000 - XI ZR 237/99

    Vergleichszins bei grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 17 U 206/99

    Formerfordernisse für eine Vollmacht zum Abschluss eines

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • OLG Brandenburg, 30.06.1998 - 6 U 194/97

    Umfang der beim Abschluss von Kreditverträgen anzugebenden Daten; Angaben über

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.08.2000 - 10 O 4637/00

    Haftung einer Bank aus einer Immobilienfinanzierung

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 181/98

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung von steuersparendem

  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01

    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung

    Ob ähnlich weitreichende Aufklärungs- und Hinweispflichten auch die finanzierende Bank treffen (zurückhaltend insoweit der 13. Zivilsenat des OLG Köln, WM 2002, 118 ff.), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im

    Von der das Kaufgeschäft finanzierenden Bank kann eine solche Offenlegung erst recht nicht verlangt werden (BGH NJW 2003, 424 = WM 03, 61 = ZIP 03, 22 = MDR 03, 225; BGH NJW 03, 1811; BGH 29.04.2003, BKR 03, 636; OLG Dresden VuR 2003, 70; OLG Köln ZIP 2001, 1808; a.A. OLG Koblenz WuM 02, 172).

    Die Beklagte muss sich die Erklärungen oder die pflichtwidrige Unterlassung von Erklärungen durch Anlage- und Kreditvermittler nur insoweit zurechnen lassen, als diese bei der Erfüllung einer die Bank treffenden Verbindlichkeit als ihre Hilfspersonen, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig wurden, ihr Verhalten also den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrags betrifft (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH NJW 03, 422; BGH-Urteil 29.04.03, BKR 03, 636; Urteil 03.06.03, WM 03, 1710; Urteil 15.07.03, ZIP 03, 1741; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; WM 00, 292; OLGR 02, 317; OLG Karlsruhe BKR 02, 128; OLG München ZIP 00, 2295; OLG Bamberg WM 02, 537; OLG Köln ZIP 01, 1808; OLG Oldenburg BKR 02, 731).

    Entgegen einer verbreiteten Ansicht (OLG Karlsruhe BKR 02, 128 = OLGR 02, 453; OLGR 02, 295 und OLGR 03, 75; OLG München ZIP 00, 2295; OLG Bamberg WM 02, 537; OLG Köln ZIP 01, 1808; OLG Stuttgart OLGR 03, 69; Westermann, ZIP 02, 189, 199; Habersack in Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 9 VerbrKrG Rn. 16; Münscher, BKR 2003, 86, 89; Schnauder, OLGR Karlsruhe/Stuttgart 2003, K 1, 4; Peters/Ivanova, WM 03, 55, 58) und entgegen der gefestigten Rechtsprechung des 11. Senats für den kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien und den durch Realkredit finanzierten Beitritt zu einem Immobilienfonds hat der 2. Senat des BGH mit Urteil vom 21.07.2003 (II ZR 387/02, WM 03, 1762 = ZIP 03, 1592 = NJW 03, 2821) entschieden, dass § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf kreditfinanzierte Beteiligungen an einer Anlagegesellschaft Anwendung finde.

  • OLG Köln, 29.05.2002 - 13 U 151/01
    Nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, WM 1997, 662 = NJW 1997, 1361; OLG Köln, 22. ZS, WM 2000, 2139; Senatsurteil vom 21. März 2001 - 13 U 124/00 = WM 2002, 118; Nobbe, Bankrecht, Aktuelle Höchst- und Obergerichtliche Rechtsprechung, Rn. 464 ff.; jeweils m. w. N.) treffen die kreditgebende Bank gegenüber dem Darlehensnehmer grundsätzlich keine Aufklärungspflichten in Bezug auf das zu finanzierende Geschäft.

    Wie der Senat bereits in der zitierten Entscheidung vom 21. März 2001 - 13 U 124/00 - und ebenfalls der 22. Zivilsenat in der in WM 2000, 2139 veröffentlichen Entscheidung ausgeführt haben, betreffen die Werthaltigkeit der erworbenen Eigentumswohnung, deren Ertragskraft, die mit dem Projekt verbundenen steuerlichen Vergünstigungen und die sich hieraus ergebende Rentabilität der Anlage sowie die Rückführbarkeit des Darlehens allgemeine und nicht spezielle Risiken eines Objekterwerbs.

    Soweit dieser bei Vorlage und Erläuterung des persönlichen Berechnungsbeispiels für die Klägerin (Anlage K 5) falsche Angaben gemacht haben sollte, braucht die Beklagte sich dies nicht zurechnen zu lassen, weil die Angaben zu den Kosten des Objekts, den steuerlichen Vorteilen der Klägerin und damit zur Rentierlichkeit der Anlage nach der Rechtsprechung des BGH (WM 2000, 1685 = NJW 2000, 3558; WM 2000, 1687 = NJW-RR 2000, 1576), der sich der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. nur das bereits zitierte Urteil vom 21. März 2001 - 13 U 124/00), die Anlageentscheidung als solche und damit lediglich den Pflichtenkreis des Verkäufers und Bauträgers, nicht aber den der finanzierenden Bank betreffen.

  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    b) Daraus ergibt sich eine Einstandspflicht der Beklagten für in ihrem Pflichtenkreis von den Anlagevermittlern begangene Pflichtverletzungen, das heißt für Falschangaben und unterlassene Belehrungen, die nicht dem Anlage-, sondern dem Darlehensgeschäft zuzuordnen sind (vgl. BGH WM 2002, 1298 f.; OLG Koblenz a. a. O.; OLG Köln OLGR 2001, 382, 385 [unter 2 e) der Entscheidungsgründe]; OLG Stuttgart WM 2001, 1667 ff. [unter 3. der Entscheidungsgründe]).

    Die Prognose zu Steuervorteilen und Mieterträgen und deren Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Finanzierung ist dem Anlage-, nicht dem Darlehensgeschäft zuzuordnen (OLG Köln OLGR 2001, 382, 384 [unter 2 a) der Entscheidungsgründe] ­ rechtskräftig nach Nichtannahme-Beschluss des BGH vom 29.1.2002 ­ XI ZR 162/01; OLG Stuttgart WM 2001, 1667 ff. [unter 3 e) der Entscheidungsgründe]; anders OLG Koblenz a. a. O. [unter IV 3 b) der Entscheidungsgründe]; nicht eindeutig insoweit BGH WM 2000, 2539 f. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]).

  • OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03

    Keine Berufung auf nichtige Treuhandvollmacht bei späterer eigener

    Es ist vielmehr zwischen dem Finanzierungs- und dem finanzierten Geschäft zu trennen; die Annahme einer wirtschaftlichen oder rechtlichen Einheit scheidet grundsätzlich aus (Senat in st. Rspr., z.B. OLGR 2001, 382 und OLGR 2002, 148; BGH in st. Rspr., z.B. Urt. vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02 -, WM 2003, 2372 = BKR 2004, 21).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem

    Die Beklagte muss sich die Erklärungen oder die pflichtwidrige Unterlassung von Erklärungen durch die Anlagen- und Kreditvermittler nur insoweit zurechnen lassen, als diese bei der Erfüllung einer die Bank treffenden Verbindlichkeit als ihre Hilfspersonen, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig wurden (BGH NJW 1996, 451; WM 1996, 2105; NJW-RR 1997, 116; NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685; NJW 2001, 358 = ZIP 2000, 2291; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529 = WM 1999, 844; OLGR 1999, 300; OLGR 2001, 12; WM 2000, 292; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128; OLG München ZIP 2000, 2295, 2300; OLG Bamberg WM 2002, 537, 543; OLG Köln ZIP 2001, 1808; OLG Oldenburg BKR 2002, 731, 735).

    Anders für Realkreditvertrag und finanziertes Grundstücksgeschäft - grundsätzlich keine wirtschaftliche Einheit - BGH NJW 2002, 1881 m.w.N.; wirtschaftliche Einheit bejaht durch OLG Karlsruhe/Freiburg NJW-RR 1999, 154; OLGR 2001, 368 und Urt. 17.05.2002 -11 U 26/01 - nicht veröffentlicht - OLG München/Augsburg Urt. 12.06.2002 - 27 U 939/01 - nicht veröffentlicht; offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 27.05.2002 - 6 U 52/02 - ; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und 6. Senat, OLGR 2002, 295 sowie OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).

  • OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02

    Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation;

    Die besseren Argumente sprechen daher dafür, eine besondere Aufklärungspflicht der Bank bei solchen Fallgestaltungen wie vorliegend nicht anzunehmen (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart WM 2000, 292; zweifelnd auch OLG Koblenz ZIP 2000, 1436; offen gelassen in OLG Stuttgart, Urteil vom 12.02.2001, 6 U 150/00 - nicht veröffentlicht - und OLG Köln ZIP 2001, 1808).

    Es kommt weiter in Betracht, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem mit Kreditmitteln finanzierten Anlagegeschäft um eine wirtschaftliche Einheit und damit um verbundene Geschäfte im Sinne des § 9 VerbrKrG handelt, wenn der Verbraucher den einen Vertrag ohne den anderen nicht abgeschlossen hätte (so für den Bereich des HWiG BGHZ 133, 254 = ZIP 1996, 1940 im Fall einer personell engen Verknüpfung zwischen Bank und Gesellschaft; OLG Karlsruhe/Freiburg, NJW-RR 1999, 124 und OLGR 2001, 368; für den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes offengelassen durch OLG Stuttgart ZIP 2000, 692 und Urteil vom 11.02.2002 - 6 U 146/01 - nicht veröffentlicht; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe BKR 2002, 128, 130; verneint durch OLG Karlsruhe 1. Senat EWiR 2001, 709 und OLG Bamberg WM 2002, 537, 543 - Kauf einer Eigentumswohnung; verneinend auch OLG Köln ZIP 2001, 1808).

  • KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09

    Beleidigung: Wahrnehmung berechtigter Interessen durch überspitzte Ausführungen

    Es handelt es sich um ein breit diskutiertes Problem von volkswirtschaftlicher Bedeutung mit mindestens 300.000 Geschädigten ("Schrottimmobilien", "drückervermittelte Wohnungsfinanzierungen", vgl. BGH NJW 2002, 2336), das wegen der von einem Teil des Fachschrifttums und auch der Bevölkerung als einseitig schikanös zu Gunsten der Banken empfundenen, den - damaligen, seither etwas veränderten (vgl. BGHZ 168, 1; BGH NJW 2006, 1957) - Vorgaben des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs folgenden überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. nur BGH NJW 2000, 2353; NJW 2000, 2270; NJW 2000, 2268; OLG Köln VersR 2002, 990 jew. mit weit. Nachw.) und den ruinösen sozialen Folgen jahrelang zu heftigsten Reaktionen Anlaß gegeben hat.
  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Jedenfalls aber besteht weder eine allgemeine Verpflichtung der Bank, sich über eine in die Kaufpreiskalkulation des Verkäufers eingeflossene "Innenprovision" und deren Höhe Gewissheit zu verschaffen, noch eine Verpflichtung, den Erwerber/Darlehensnehmer von sich aus bei entsprechender Kenntnis über diesen wertbestimmenden Umstand aufzuklären (Senat, OLG-Report Dresden, 2002, 318, 319; 389, 390 f.; OLG Köln, WM 2002, 118, 121 und 2000, 2139, 2143; OLG München, WM 2001, 252, 255; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297).
  • OLG Koblenz, 07.02.2002 - 5 U 662/00

    Haftung der finanzierenden Bank bei Verkauf einer völlig überteuerten

    »Verletzen Vermittler im Pflichtenkreis der finanzierenden Bank deren vertragsspezifische Pflichten gegenüber einem Kunden, der als Kapitalanlage eine völlig überteuerte Eigentumswohnung erwirbt, haftet die Bank, wenn sie von den Vermittleraktivitäten Kenntnis hatte (gegen OLG Köln, Urteil vom 21. März 2001 - - ZIP 2001, 1808ff = OLGR Köln 2001, 382ff = WM 2002, 118 - und die dort zitierte obergerichtliche Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 19.09.2001 - 13 U 150/00
  • OLG Köln, 15.12.2004 - 13 U 103/03

    Haftung der Bank beim finanzierten Immobilienkauf; Risikoaufklärungspflichten und

  • OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01

    Bankrecht; Bankenhaftung bei im sog. Strukturvertrieb vermittelter Immobilien

  • LG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14d O 180/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Erwerbs

  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 5/01

    Haftung eines Anlageberatungsunternehmens für die Verletzung vorvertraglicher

  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank;

  • OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02

    "Strukturvertrieb": Aufklärungspflichverletzung?

  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 82/08

    Fehlerhafte Anlegerberatung bei Nichtaufklärung über Provisionen

  • LG Hamburg, 18.03.2009 - 301 O 26/08

    Bankenhaftung aus Anlageberatung bei finanzierten Kapitalanlagen:

  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 84/08

    Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung sowie

  • OLG Köln, 20.12.2002 - 13 W 51/02
  • LG Magdeburg, 04.06.2009 - 11 O 2449/08
  • OLG Köln, 19.04.2001 - 13 W 16/01
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.03.2001 - 29 U 3282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1112
OLG München, 08.03.2001 - 29 U 3282/00 (https://dejure.org/2001,1112)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2001 - 29 U 3282/00 (https://dejure.org/2001,1112)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2001 - 29 U 3282/00 (https://dejure.org/2001,1112)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Providerhaftung wegen Midi-Files

  • Wolters Kluwer

    Urheberschutz; Midi-Files; Musik im Internet; Verbreitung von Musikaufnahmen; Lizenzgebühr

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    MIDI-Files

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    TDG § 5; ; TDG § ... 5 Abs. 2; ; TDG § 5 Abs. 3; ; TDG § 5 Abs. 1; ; TDG § 5 Abs. 4; ; TDG § 2 Abs. 1; ; TDG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; TDG § 2; ; TDG § 85; ; UWG § 1; ; UrhG § 15 - 17; ; UrhG § 16 Abs. 2; ; UrhG § 73; ; UrhG § 85 Abs. 1; ; UrhG § 85 Abs. 1 S. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 75 Abs. 2; ; UrhG § 75 Abs. 1; ; UrhG § 78 S. 1; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 318 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1

  • mhv-online.de
  • archive.org

    Provider-Haftung für Musiktauschbörse

  • rechtsportal.de

    Haftung von Telediensten nach Urheberrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    AOL Deutschland wegen Musikpiraterie zu Schadensersatz verurteilt

  • heise.de (Pressebericht, 09.03.2001)

    Download unlizenzierter Musik: AOL unterliegt vor Gericht

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Kein Haftungsprivileg für Internet-Service-Provider bei Verletzung des Urheberrechts

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Provider haftet für Urheberrechtsverletzung

  • beck.de (Leitsatz)

    Einstellen von MIDI-Files im AOL-Musikforum

Besprechungen u.ä.

  • mediabiz.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 22.03.2001)

    "Die Rechtslage bleibt unklar"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3553
  • NJW 2002, 3128 (Ls.)
  • GRUR 2001, 499
  • MMR 2001, 375
  • K&R 2001, 471
  • ZUM 2001, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 30.03.2000 - 7 O 3625/98

    MIDI-Dateien im Musikforum eines Online-Anbieters (§§ 9-11 TDG)

    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 29 U 3282/00
    Aktenzeichen: 29 U 3282/00 7 O 3625/98 LG München I.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 30.3.2000 - 7 O 3625/98 - in Absatz 2 seines Tenors aufgehoben.

    Für die Einzelheiten wird im Übrigen auf das Urteil (ZUM 2000, 418 = NJW 2000, 2214 mit Anmerkungen in NJW 2000, 2168 und GRUR 2000, 696) verwiesen.

  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des OLG München vom 8.3.2001 (29 U 3282/00) hilft ihm insoweit nicht weiter.
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03

    Haftung für Links auf Nacktfotos

    Mithin kann die insoweit weitergehende, frühere Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte (vgl. OLG München GRUR 2001, 499 MIDI-Files; OLG München NJW-RR 2002, 1048 Internet­-Verkehrssicherungspflicht durch Hyperlinks; LG Köln CR 4/2004, 304 - Haftung des Providers für persönlichkeitsrechtsverletzende Portalinhalte) hier kein anderes Ergebnis rechtfertigen.
  • LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03

    Playboy Link

    Auf eine entsprechende Internetverkehrssicherungspflicht" wurde auch in den Entscheidungen des OLG München (MMR 2001, 375 und MMR 2002, 625) und des OLG Köln (MMR 2002, 548) abgestellt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2149
OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00 (https://dejure.org/2001,2149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2001 - 16 U 190/00 (https://dejure.org/2001,2149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2001 - 16 U 190/00 (https://dejure.org/2001,2149)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278; ZPO § 286
    Schadensersatzanspruch gegen die vollfinanzierende Bank wegen fehlerhafter Beratung des Erwerbers einer Immobilie im Strukturvertrieb als Steuersparmodell bei offensichtlicher Sinnlosigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 549
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    (4) wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an den einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkollisionen verwickelt (BGH - 24.4.1990 - a.a.O.; ders. - 19.5.2000 - WM 2000, 1287 [1289]; OLG Frankfurt am Main - 19.7.2000 - WM 2000, 2135 [2137]; OLG Köln - 20.6.2000 - WM 2000, 2,139 [2141/42]).

    Begnügt sich der Darlehensgeber dann nicht mit seiner - gegenüber dem Erwerbsgeschäft - neutralen Finanzierungsrolle, sondern wirkt in einer Zweckgemeinschaft mit den anderen Vertriebsbeteiligten zusammen, dann verstößt seine Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit des Darlehensvertrages gegen Treu und Glauben (BGH - 19.5.2000 - WM 2000, 1287 [1288]).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    a) Bei Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages kann jeder Teil nach Treu und Glauben verpflichtet sein, den anderen über Umstände aufzuklären, die für dessen Entschließung von wesentlicher Bedeutung sein können (BGH 9.3.1989 - WM 1989, 665 [666]).

    Vor allem vermag er nicht die sich aus der Vertragskombination ergebende effektive Gesamtbelastung zu erkennen (BGH. - 9.3.1989 - WM 1989, 665 [666]).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen zu lassen (BGH - 24.9.1996 - NJW-RR 1997, 116 = WM 1996, 2105 = ZIP 1996, 1950).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 99/94

    Rücktritt vom Vertrag wegen Gefährdung von Vertragszweck und Leistungserfolg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    a) Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH - 13.3.1996 NJW-RR 1996, 949 [950]; Palandt/Heinrichs, BGB, § 242 RN 87).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    b) Darüber hinaus fehlt es an dem für eine Verwirkung erforderlichen Vertrauenstatbestand, wenn der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von den ihm zustehenden Ansprüchen gar nichts weiß; denn wenn ein branchen- und rechtsunkundiger Gläubiger über die ihm zustehenden Rechte nicht informiert ist, dann hat er auch keine Veranlassung, gegen seinen Schuldner vorzugehen und diesem gegenüber Ansprüche geltend zu machen (BGH 15.9.1999 - NJW 2000, 140 [142]).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    Gleichwohl bezieht sich eine solche Aufklärungspflicht grundsätzlich nur auf die Anbahnung des Kreditvertrages, nicht auch auf das zu finanzierende Geschäft (BGH - 24.4.1990 -a.a.O.; ders. - 27.6.2000 ZIP 2000, 1430 [1431]; OLG Frankfurt am Main - 19.7.2000 -a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99

    Haftung einer Bank: Gewährung eines Realkredits zum Immobilienerwerb im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    (4) wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an den einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkollisionen verwickelt (BGH - 24.4.1990 - a.a.O.; ders. - 19.5.2000 - WM 2000, 1287 [1289]; OLG Frankfurt am Main - 19.7.2000 - WM 2000, 2135 [2137]; OLG Köln - 20.6.2000 - WM 2000, 2,139 [2141/42]).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    b) Bei steuersparenden Erwerbermodellen gelten allerdings besonders strenge Voraussetzungen für die -Schutzbedürftigkeit der Kunden und deren Risikoaufklärung, weil regelmäßig davon auszugehen ist, dass diese entweder selber über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der sachkundigen Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH - 24.4.1990 a.a.O.; ders. - 18.4.2000 - WM 2000, 1245 [1246]; OLG Frankfurt am Main 19.7 .2000 - a.a.O.).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2002, 549 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    Dafür genügt nicht, dass sie in ein "Vertriebssystem" oder "-konzept" des Bauträgers in dem Sinne eingebunden ist, dass sie sich diesem gegenüber grundsätzlich zur Finanzierung der einzelnen Erwerbsverträge bereit erklärt und die dem Darlehensvertrag voraus gehenden Verhandlungen Dritten - wie beispielsweise für den Bauträger tätigen Anlagevermittlern - überlässt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. August 2001 - 16 U 190/00, WM 2002, 549 ff.).

    Ebenso wenig reicht eine Einbindung der finanzierenden Bank in ein "Vertriebssystem" oder "Vertriebskonzept" des Bauträgers aus (anders OLG Frankfurt am Main ­ 16. Zivilsenat ­ WM 2002, 549 ff. [unter 1.2 und 1.2.1 der Entscheidungsgründe]), wenn sie nicht zugleich die Voraussetzungen eines der vier genannten Ausnahmefälle erfüllt.

    (4) Es kann dahin stehen, ob die Beklagte über die Nachteile eines zunächst tilgungsfreien, zum Vertragsende aus Lebensversicherungen zu tilgenden Darlehens hätte belehren müssen (für eine entsprechende Verpflichtung etwa OLG Koblenz a. a. O. [unter IV 2 der Entscheidungsgründe]; OLG Frankfurt am Main ­ 16. Zivilsenat ­ WM 2002, 549 ff. [unter 1.2.4 der Entscheidungsgründe]; eine Frage des Darlehnsnehmers oder ein Angebot der Bank noch voraussetzend BGH WM 1989, 665 ff. [unter II 2 a) der Entscheidungsgründe]).

  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01

    Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers; Voraussetzungen

    Soweit der Kläger aus eigenem bzw. abgetretenem Recht die Beklagte aus einer - gerade auch die Rentierlichkeit der Kapitalanlage für ihn und seine Ehefrau betreffenden - Eigenhaftung in Anspruch zu nehmen versucht, hat das Landgericht zutreffend die Frage in den Vordergrund gestellt, inwieweit die Beklagte unter Zugrundelegung der bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen (vgl. im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung zuletzt Senat WM 2000, 1383, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 294 f.; OLG Köln WM 2000, 2139, 2141 f., jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen) -, die Rolle einer bloßen Kreditgeberin überschritten hat, also etwa im Zusammenhang mit Planung, Vertrieb und Durchführung des finanzierten Projekts nach außen erkennbar über die Rolle als Finanzinstitut hinaus gegangen ist, für den Kläger und seine Ehefrau einen besonderen Gefährdungstatbestand hinsichtlich der wirtschaftlichen Risiken des Projekts geschaffen oder begünstigt hat, sich im Zusammenhang mit ihrer Kreditgewährung an die Eheleute Kr in Interessenkonflikte verwickelt hatte oder in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber den Darlehensnehmern hatte, um sodann diese Frage mit Recht zu verneinen: Denn Anzeichen dafür, dass die Beklagte "integrierter Bestandteil eines Vertriebssystems" des Immobilienvermittlers K geworden wäre (zu einer derartigen Fallkonstellation OLG Frankfurt WM 2002, 549, 550 f.), sind bisher ebenso wenig in hinreichendem Maße ersichtlich wie für den umgekehrten Fall eines Mitvertriebs "über den Bankschalter".

    Anders läge es allenfalls dann, wenn sich der Beklagten hätte aufdrängen müssen, dass bei den Einkommensverhältnissen der Anleger steuerliche Ersparnisse fern lagen und sie in das auf den Vertrieb eines ausgesprochenen "Steuersparmodells" von Beginn an und eingebunden gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt WM 2002, 549, 550 f.).

    Insoweit kann es in der Tat eine Rolle spielen, ob die Finanzierung mittels teilweise eines Disagios - mag über dessen Bedeutung selbst auch nicht unbedingt aufgeklärt werden müssen (OLG München WM 1999, 1416, 1418; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142) - ebenso wie die Finanzierung mittels eines teilweise durch eine Kapitallebensversicherung zu tilgenden Kredits (zu spezifischen Nachteilen insoweit BGH WM 1989, 665 ff.; OLG Frankfurt WM 2002, 549, 543; Senat WM 2000, 1381, 1387) im Interesse des Klägers und seiner Ehefrau als Anleger wirklich die günstigste Finanzierungsform gewesen ist und welche Alternativen es gegeben hätte.

  • OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem

    Dies komme insbesondere bei der Kombination eines langfristigen Kreditvertrags mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Betracht, durch die das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden solle, wenn der Darlehenszweck ebenso gut durch einen marktüblichen Ratenkredit mit Restschuldversicherung erreicht werden könne (BGH WM 1989, 665; BGHZ 111, 117 = NJW 1990, 1844 = Z1P 1990, 854; im Anschluss hieran für die Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds OLG München ZIP 2000, 2295, 2299; ebenso OLG Karlsruhe/Freiburg ZIP 2001, 1914; OLG Frankfurt WM 2002, 549 = OLGR 2001, 296; zustimmend auch OLG Stuttgart, 6. Senat, ZIP 2001, 692, 695; zustimmend nur für den Fall, dass die Bank einem geschäfts- und rechtsunkundigen Kreditbewerber für einen vorgegebenen Verwendungszweck von sich aus einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Festkredit anbietet, OLG Stuttgart 9. Senat, WM 2000, 292, 298).
  • OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02

    Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation;

    Dies komme insbesondere bei der Kombination eines langfristigen Kreditvertrages mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Betracht, durch die das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, wenn der Darlehenszweck ebensogut durch einen marktüblichen Ratenkredit mit Restschuldversicherung erreicht werden kann (BGHZ 111, 117 = NJW 1990, 1844 = ZIP 1990, 854; im Anschluss hieran für die Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds OLG München ZIP 2000, 2295, 2299; ebenso OLG Karlsruhe/Freiburg ZIP 2001, 1914; OLG Frankfurt WM 2002, 549 = OLGR 2001, 296; zustimmend auch OLG Stuttgart, 6. Senat, ZIP 2001, 692, 695; zustimmend nur für den Fall, dass die Bank einem geschäfts- und rechtsunkundigen Kreditbewerber für einen vorgegebenen Verwendungszweck von sich aus einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Festkredit anbietet, OLG Stuttgart, 9. Senat, WM 2000, 292, 298).
  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
    Tut er das nicht, hat sich die Bank das Fehlverhalten des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 116 = WM 1996, 2105, 2106 = ZIP 1996, 1950 [BGH 24.09.1996 - XI ZR 318/95] ; NJW 2001, 358, 359 = ZIP 2000, 2291, 2293 [BGH 14.11.2000 - XI ZR 336/99] ; OLG Frankfurt, WM 2002, 549, 553).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 3 O 190/04

    Verbraucherdarlehen, Effektivzins, Gesamtbetrag, Lebensversicherung,

    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 18.11.2003 (XI ZR 322/01, WM 2004, 172 = ZIP 2004, 209) die Effektivzinsangabe eines Realkredits unbeanstandet gelassen, der durch die Ausschüttung einer sicherungshalber abgetretenen Lebensversicherung nach 30 Jahren Laufzeit getilgt werden sollte, obwohl die Kosten dieser Lebensversicherung in den Effektivzins nicht eingerechnet waren (vgl. Tatbestand des Berufungsurteils des OLG Frankfurt vom 23.08.2001, 16 U 190/00, WM 2002, 549).
  • OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12

    Finanzierungsdarlehen: Schutz- und Aufklärungspflicht vor einem ungünstigen

    Aus den Beleihungswertermittlungen können zwar Rückschlüsse auf die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung des Anlegers gezogen werden, eine Aufklärungspflicht der Bank kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sie über allein ihr zugängliche Informationen über eine dem äußeren Anschein zuwider erheblich verminderte Werthaltigkeit der Immobilie verfügt hätte (BGH WM 1988, 561 ff.; OLG Frankfurt, WM 2002, 549 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 191/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2286
OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 191/99 (https://dejure.org/2000,2286)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2000 - 6 U 191/99 (https://dejure.org/2000,2286)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 6 U 191/99 (https://dejure.org/2000,2286)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Internet zum Festpreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 17
  • MMR 2000, 700
  • BB 2000, 2328
  • K&R 2001, 106
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 87/01

    UWG -Recht; Internet-Festpreis

    Gegenstand dieses Rechtsstreits und des ihm vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln ist die Art und Weise, in der die Beklagte diesen neuen, ab dem 01.10.1999 angebotenen Tarif mit dem Slogan .

    Auch sie wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen, verteidigt das angefochtene Urteil und namentlich das Senatsurteil vom 26.05.2000 in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren (veröffentlicht u.a. in GRUR-RR 2001, 17 f. und CR 2001, 91 f.) als richtig und ist der Auffassung, die Werbung der Beklagten sei auch deshalb irreführend im Sinne des § 3 UWG, weil das Einwahlgeld von 6 Pf. für jeden Verbindungsaufbau kein Telefonentgelt sei, das die Beklagte an den Anbieter dieser Leistung abführe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst sämtlichen Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Akte 81 O 162/99 LG Köln = 6 U 191/99 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Auch insoweit sieht der Senat keine Veranlassung, das von der Werbung der Beklagten ausgehende Irreführungspotenzial anders zu beurteilen, als er es vor gut eineinhalb Jahren in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 6 U 191/99 OLG Köln getan hat.

    Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat den Hinweis der Beklagten, er habe seinen Entscheidungen in den Rechtsstreiten 6 U 18/00 (veröffentlicht u.a. in GRUR 2001, 264 ff.) , 6 U 189/00 und 6 U 191/99 OLG Köln jeweils ein unterschiedliches Verkehrsverständnis zugrunde gelegt und sich überdies widersprochen.

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08

    Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der

    Ohne Erfolg rügt die Nichtzulassungsbeschwerde auch eine Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Mai 2000 (GRUR-RR 2001, 17 - Internet zum Festpreis II).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2003 - 6 U 89/03

    Unlauterer Wettbewerb: Preisangaben in der Werbung für einen DSL-Internetzugang

    Eine Irreführung relevanter Verkehrskreise durch die beanstandete Werbung liegt nach allgemeiner Lebenserfahrung somit nicht vor (im Unterschied zum anders gelagerten Fall OLG Köln GRUR-RR 2001, 17 - Internet zum Festpreis).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 6 U 108/07

    Irreführende Werbung durch Telefondienstanbieter

    Der von der Klägerin angeführte Fall des OLG Köln (GRUR-RR 2001, 17 f.) ist mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 131/01

    UWG -Recht; Grundpreis

    Ohne Erfolg hat sich die Antragstellerin auf die Senatsentscheidung vom 26.5.2000 "Internet zum Festpreis" (6 U 191/99) berufen.
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 189/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit der Möglichkeit zum

    Die vom Senat getroffene Feststellung, das konkrete Angebot der Antragsgegnerinnen führe den Verkehr nicht in die Irre, steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht im Widerspruch zu den Feststellungen, die der Senat zum Nachteil der hiesigen Antragstellerin in seinem Urteil "Internet zum Festpreis" vom 26.05.2000 (GRUR-RR 2001, 17 f. = MMR 2000, 700 ff. = BB 2000, 2328 ff.) getroffen hat.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 30/03

    Unterlassung irreführenden Blickfangwerbung; Werbung mit dem Satz "Jetzt

    Es lässt sich daher schon die Ansicht vertreten, dass ein Blickfang "kostenlos" durch einen Hinweis auf dennoch entstehende Kosten gar nicht entkräftet werden kann (vgl. OLG Köln GRUR-RR 01, 17).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 33/06

    Aussage "1 Jahr kostenlos telefonieren" als irreführende Werbung

    Ob sich dies bereits, der Auffassung der Antragstellerin folgend, daraus ergibt, dass der Sternchenhinweis die unzutreffende Vorstellung über den Preisvorteil nicht erläutert, sondern in unzulässiger Weise berichtigt (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2002, 227 = MD 2002, 725; OLG Hamburg MD 2000, 1174; OLG Köln GRUR-RR 2001, 17 = MD 2000, 893), kann dahin stehen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1740
OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00 (https://dejure.org/2001,1740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2001 - 6 U 182/00 (https://dejure.org/2001,1740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 6 U 182/00 (https://dejure.org/2001,1740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Gezieltes individuelles Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb; Ansprechen von Passanten; Dienstleistungen; Telekommunikation; Unterlassungsantrag; Bestimmtheitsgebot

  • Judicialis

    HausTWG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 1; ; ZPO § 91

  • RA Kotz

    Darf man im Rahmen der Akquise Passanten auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Märkten, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren oder Geschäftspassagen gezielt und individuell anzusprechen bzw. ansprechen lassen?

  • RA Kotz

    Akquise - Ansprechen von möglichen Pre-Selektion-Kunden auf der Strasse zulässig?

  • rechtsportal.de

    HausTWG § 1 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 1; ZPO § 91
    Überraschende Werbung - Ansprechen von Personen in Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Verkehrswegen - Wandel der Bewertung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Akquirieren von Telefonkunden in öffentlichen Verkehrsräumen

  • beck.de (Leitsatz)

    Akquisition von Preselection-Kunden im öffentlichen Verkehrsraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1050
  • GRUR 2002, 639
  • MMR 2001, 534
  • BB 2001, 595
  • afp 2002, 365
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 6 U 112/00

    Unlautere Vermittlung von Festnetz-Telefongesprächen - Verweisung an anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00
    Sie verteidigt das angefochtene Urteil nach Maßgabe ihrer zu den Akten gereichten Schriftsätze und verweist insbesondere auf das in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat überreichte Urteil des OLG Köln vom 2.2.2001 (6 U 112/00).

    Ein solcher Unterlassungsanspruch steht der Antragstellerin aus den dargelegten Rechtsgründen aber nicht zu, so daß sich der Senat auch nicht der gegenteiligen Auffassung des Urteils des OLG Köln vom 2.2.2001 (6 U 112/00) anschließen kann.

  • BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 38/63

    Werbewagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00
    Diese Frage stellt sich unabhängig von der weiteren Frage, ob das Unterlassungsbegehren ­ wie die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung klargestellt hat ­ nur gegen das Ansprechen solcher Passanten gerichtet sein soll, die weder ausdrücklich noch konkludent Interesse an dem Angebot der Antragsgegnerin zum Ausdruck gebracht haben (zur Fassung des Unterlassungsantrags bei einem derartigen Unterlassungsbegehren vgl. BGH GRUR 1965, 315 ff = WRP 1965, 95 ff ­ Werbewagen).

    Grund der Wertung einer solchen Werbemaßnahme als sittenwidrig war nach dieser Rechtsprechung, daß der Passant gezwungen werde, gegen seinen Willen sein Augenmerk auf eine wirtschaftliche Maßnahme zu richten und sich zu entscheiden, ob er der Aufforderunge, das Geschäftslokal zu betreten, folgen oder sie abweisen soll (BGH GRUR 1965, 315 ff, 316 = WRP 1965, 95 f ­ Werbewagen; Baumbach-Hefermehl, UWG 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 60 f m.Nachw.).

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91

    Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00
    Zur Unterstützung ihrer Rechtsansicht beruft sie sich insbesondere auf die Entscheidung BGH NJW 1994, 1071 ff (= GRUR GRUR 1994, 380 ff; WRP 1994, 262 ff ­ Lexikothek) und macht geltend, daß es der gesetzgeberischen Intention des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Haustürwiderrufgesetz widersprechen würde, wenn man die hier vorliegende Form des Direktmarketing als wettbewerbswidrig ansehen würde.

    Dem entspricht, daß sowohl die Gewerbeordnung als auch das HausTWG davon ausgehen, daß Vertreterbesuche im Rahmen einer traditionell zulässigen gewerblichen Betätigung liegen, obwohl von ihnen eine erheblich höhere Belästigung ausgeht als von einem überraschenden Ansprechen im öffentlichen Verkehrsraum; derartige Vertreterbesuche werden mithin als zulässig angesehen, sofern von ihnen nicht eine besondere Belästigung des Kunden ausgeht, die die an sich gestattete individuelle und gezielte Ansprache im Privatbereich wettbewerbswidrig macht (BGH GRUR 1994, 380 ff, 381 = WRP 1994, 262 ­ Lexikothek).

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00
    Die angegriffene Werbemaßnahme liegt in ihrer belästigenden Wirkung auch weit unter derjenigen, die von der Telefon- und Telefaxwerbung gegenüber Privaten ausgeht und daher auch von der neueren Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Privatsphäre gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben für wettbewerbswidrig gehalten wird, zumal sie den Umworbenen mit Kosten und Mühen belastet (BGH WRP 2000, 722 ff, 723 = GRUR 2000, 818 ff ­ Telefonwerbung VI m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97

    Werbung am Unfallort IV - Straßenwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Werbung am Unfallort IV" (WRP 2000, 168 ff, 169 = GRUR 2000, 235 ff) ausgeführt, daß das Anbieten von Abschleppdienstleistungen außerhalb der gewerblichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung wettbewerbswidrig und das am 1.5.1986 in Kraft getretene HausTWG ohne Einfluß auf die Wertung eines gezielten und individuellen Ansprechens von Geschädigten am Unfallort als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist, weil mit der unmittelbaren und gezielten Ansprache des Unfallgeschädigten am Unfallort eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit verbunden ist, die über die typischerweise vom HausTWG erfaßten Fallgestaltungen hinausgeht.
  • OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 95/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Straßenakquisition

    Unter Wiederholung und Vertiefung ihrer erstinstanzlichen Standpunkte sowie unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.02.2001 (WRP 2001, 554 ff) führt die Beklagte näher aus, dass das Landgericht bei seiner Entscheidung eine u.a. auch in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Auffassung der Beklagten tendenziell zum Ausdruck gebrachte Wertung außer Acht gelassen habe, wonach das gezielte und individuelle Ansprechen von Kunden auf öffentlichen Straßen und Plätzen nunmehr nicht mehr für grundsätzlich wettbewerbswidrig zu halten sei.

    So hätten - und insoweit steht die Beklagte auf einer Seite mit dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (= Anlage BB 1, Bl. 169 ff d.A. = WRP 2001, 554) - die Verbraucher gegenüber Werbemaßnahmen mittlerweile eine derartige Distanz und im übrigen auch ein solches Maß an Selbstbewusstsein entwickelt, dass sie sich ohne weiteres der hier zu beurteilenden gezielten und individuellen Ansprache zu entziehen vermochten.

  • OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01

    Wettbewerbswidrigkeit des gezielten und individuellen Ansprechens von Passanten

    Die Beklagte, die das Unterlassungsbegehren wegen gegenüber der Bestimmtheit des Antrags vorgebrachter Bedenken bereits für unzulässig hält, führt unter Wiederholung und Vertiefung ihrer erstinstanzlichen Standpunkte sowie unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.02.2001 (WRP 2001, 554 ff) näher aus, dass das Landgericht bei seiner Entscheidung eine u.a. auch in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Auffassung der Beklagten tendenziell zum Ausdruck gebrachte Wertung außer Acht gelassen habe, wonach das gezielte und individuelle Ansprechen von Kunden auf öffentlichen Straßen und Plätzen nunmehr nicht mehr für grundsätzlich wettbewerbswidrig zu halten sei.

    Frankfurt am Main (= Anlage BB 1, Bl. 169 ff d.A. = WRP 2001, 554) - die Verbraucher gegenüber Werbemaßnahmen mittlerweile.

  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 103/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Miles & More-Prämien

    Gleiches gilt im Ergebnis für die Frage, ob es für die Beurteilung einer Werbung als ein Fall übertriebenen Anlockens von Interesse sein kann, ob die ausgelobte Vergünstigung in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ware oder Leistung steht, die der Kunde bezahlen muss (zu letzterem vergleiche die in den Rechtsstreiten 6 U 181/00 und 6 U 182/00 ergangenen Entscheidungen des Senats "Fernsehgerät für 1,-- DM").
  • OLG Celle, 20.02.2003 - 13 U 209/02

    Wettbewerbswidrigkeit von Kunden anlockenden Maßnahmen nach § 1 Gesetz gegen den

    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu der vom OLG Frankfurt in dem Urteil vom 8. Februar 2001 (OLGR 2001, 115 = NJW-RR 2001, 554 = GRUR 2002, 639) vertretenen Ansicht, das gezielte Ansprechen von Passanten in öffentlichen Verkehrsräumen zu Werbezwecken sei heute nicht mehr ohne weiteres, sondern nur beim Vorliegen besonderer Umstände sittenwidrig.
  • LG Darmstadt, 25.11.2020 - 9 O 198/18
    Der Verkehr sieht aufgrund geänderter Verkehrsgewohnheiten die von solchen Werbemethoden ausgehende Belästigung nicht mehr als einen solchen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit an, der es rechtfertigt, von einer Zwangslage zu sprechen, die ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als unlauter zu bewerten sind (BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02 und v. 1.4.2004 - I ZR 227/01; OLG Frankfurt, Urt.v.8.2.2001 - 6 U 182/00, jeweils Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5277
OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00 (https://dejure.org/2001,5277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2001 - 9 U 215/00 (https://dejure.org/2001,5277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2001 - 9 U 215/00 (https://dejure.org/2001,5277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sicherheit; Sicherungsmöglichkeit; Grundschuld; Zweckerklärung; Bürgschaft; Erlös

  • Judicialis

    BGB § 776; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 777; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 774 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 774; ; AGBG § 9; ; AGBG § 3; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Bürgschaft - Aufgabe einer Sicherheit - Grundschuld - Sicherungszweck - Verrechnung auf von Bürgschaft nicht erfasste Verbindlichkeit des Hauptschuldners

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 439
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.2000 - IX ZR 328/98

    Formularmäßiger Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
    Die formularmäßig geregelte Befugnis der Klägerin (Nr. 5 Abs. 3 der Bürgschaft), den Erlös von Sicherheiten und Zahlungen des Hauptschuldners oder anderer Verpflichteter zunächst auf den den Bürgschaftsbetrag übersteigenden Teil ihrer Forderungen zu verrechnen und die Regelung, wonach der Bürge keine Rechte aus der Art oder dem Zeitpunkt der Verwertung oder der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten herleiten kann (Nr. 2 Satz 4 der Bürgschaft) sind gem. § 9 AGBG unwirksam soweit sie einen formularmäßigen generellen Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB enthalten (BGH WM 2000, 764; BGH WM 2000, 1141).

    Deshalb soll der Bürge, der den Gläubiger befriedigt hat, in dessen Rechtsstellung - und zwar - in jeder Hinsicht - einrücken, um sich nach Möglichkeit beim Hauptschuldner oder einem Dritten, der die Hauptschuld neben dem Bürgen besichert hat, "erholen" zu können (BGH WM 2000, 764).

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
    Dies ergibt sich aus dem, auf § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB beruhenden, Verbot der Fremdbestimmung des Bürgen (vgl. BGHZ 143, 95; BGH WM 1999, 2251).
  • BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98

    Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
    Dies ergibt sich aus dem, auf § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB beruhenden, Verbot der Fremdbestimmung des Bürgen (vgl. BGHZ 143, 95; BGH WM 1999, 2251).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
    Die Klägerin macht einen Restbetrag von 450.000,-- DM aus einer Höchstbetragsbürgschaft über 600.000,-- DM geltend, nachdem ein Teilbetrag von 150.000,-- DM bereits tituliert ist (Landgericht Ravensburg, 2 O 682/99; OLG Stuttgart 9 U 176/99).
  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 58/89

    Rechtsfolgen des Forderungsübergangs auf den Bürgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
    Der beim Gläubiger verbleibende Teil der Forderung nebst Zinsen hat wegen des Benachteiligungsverbotes des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich Vorrang (BGHZ 92, 374; BGHZ 110, 41).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 92/83

    Zahlungen des Bürgen als Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
    Der beim Gläubiger verbleibende Teil der Forderung nebst Zinsen hat wegen des Benachteiligungsverbotes des § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich Vorrang (BGHZ 92, 374; BGHZ 110, 41).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 9 U 215/00
    Die formularmäßig geregelte Befugnis der Klägerin (Nr. 5 Abs. 3 der Bürgschaft), den Erlös von Sicherheiten und Zahlungen des Hauptschuldners oder anderer Verpflichteter zunächst auf den den Bürgschaftsbetrag übersteigenden Teil ihrer Forderungen zu verrechnen und die Regelung, wonach der Bürge keine Rechte aus der Art oder dem Zeitpunkt der Verwertung oder der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten herleiten kann (Nr. 2 Satz 4 der Bürgschaft) sind gem. § 9 AGBG unwirksam soweit sie einen formularmäßigen generellen Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB enthalten (BGH WM 2000, 764; BGH WM 2000, 1141).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2018 - 4 U 52/16

    Kreditsicherheit: Inanspruchnahme des Ausfallbürgen vor Beendigung des

    Als Aufgabe eines Rechts ist es insbesondere anzusehen, wenn der Gläubiger das Sicherungsrecht entgegen der ursprünglichen Zweckabrede für eine andere als die verbürgte Forderung verwertet (BGH, Urteile vom 6. April 2000 und vom 2. März 2000, a.a.O.; OLG Stuttgart, WM 2002, 439; Habersack, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 776 Rn. 10).

    Abzustellen ist nämlich nicht auf die abstrakte Sicherungsmöglichkeit, die diese Grundschulden im Hinblick auf die weite Zweckerklärung von Anfang an boten, sondern auf den tatsächlichen, bei Übernahme der Bürgschaft bestehenden Sicherungszweck (§ 767 Abs. 1 Satz 3 BGB; vgl. auch OLG Stuttgart, WM 2002, 439).

  • OLG Naumburg, 15.03.2007 - 2 U 127/06
    a) Auf die Frage, ob eine Aufgabe der Grundschulden als Sicherheit i.S.d. § 776 BGB zu bejahen ist, wenn wie hier die Sicherungsabrede der Grundschuld, welche zunächst allein die Hauptforderung absichert, später durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Hauptschuldner ohne wirksame Zustimmung des Bürgen auf andere Ansprüche des Gläubigers ausgedehnt und der Verwertungserlös für diese nicht von der Bürgschaft abgedeckten Ansprüche verwendet wurde (vgl. OLG Stuttgart, WM 2002, 439, 441 [OLG Stuttgart 11.04.2001 - 9 U 215/00] ), kommt es daher nicht mehr an.
  • LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02

    Der Streitwert der Räumungsklage im Wohnraummietverhältnis ist an der

    Die Kammer hält trotz der nach wie vor in Literatur und Rechtsprechung (siehe Nachweise bei Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Anmerkung Mietstreitigkeiten; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Anhang § 3 Rdnr. 92 jeweils m.w.N., LG Heidelberg WM 2002, 439, 440 m.w.N.) umstrittenen Frage, wie die Miete im Sinne des § 16 Abs. 2 GKG zu berechnen ist, an ihrer bisherigen Auffassung, dass die sogenannte Bruttomiete maßgeblich ist, fest.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4889
OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99 (https://dejure.org/2000,4889)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2000 - 4 U 99/99 (https://dejure.org/2000,4889)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 4 U 99/99 (https://dejure.org/2000,4889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Rettungskosten; Kaskoversicherung; Haarwild; Wildunfall; Beweiserleichterung; Redlichkeitsvermutung

  • Judicialis

    VVG § 62; ; VVG § 63; ; ZPO § 141; ; ZPO § 448; ; AKB § 12 Nr. 1 I d

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 62; VVG § 63; ZPO § 141; ZPO § 448; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Keine Beweiserleichterung für die Entstehung von Rettungskosten bei Wildschadensfällen

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Nr. 1 I d; VVG § 62 § 63; ZPO § 141 § 448
    Darlegungs- und Beweislast bei Wildschäden in der Kaskoversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 322
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98

    Haarwild - Wildschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
    Der Fahrer, der einem Stück Wild ausweicht, ist demgegenüber nicht zwangsläufig in Beweisnot (so auch OLG Jena r + s 1999, 403).
  • OLG Hamburg, 07.05.1999 - 14 U 288/98

    Nichtbestehen des Anspruchs eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
    In abgeschwächter Form mögen diese Erwägungen auch in sonstigen Entsendungsfällen bis hin zum Raub (vgl. OLG Hamburg r + s 2000, 99) ihre Berechtigung haben.
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99
    Richtig ist zwar, daß, wenn ein kaskoversichertes Fahrzeug Schäden erleidet, weil der Fahrer einen (versicherten, vgl. § 12 Nr. 1 I d) AKB) Wildunfall verhindern will, ein Anspruch auf Rettungskostenersatz bestehen kann (st. Rspr., vgl. BGH VersR 1991, 459).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Abwendung eines unmittelbaren bevorstehenden Versicherungsfalls im Sinne des § 90 VVG entstanden sind (vgl. für das alte Recht OLG Köln, RuS 2005, 457; OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, zfs 2000, 493).

    Gewissermaßen regelhaft und damit als Grundlage für die Annahme einer konkludenten vertraglichen Abänderung der Grundsätze der Beweisführung geeignet ist das indessen nicht, weil in einer nicht unbeachtlichen Zahl von Fällen der Versicherungsnehmer auf Zeugen oder Indizien, die seinen Angaben ein besonderes Gewicht verleihen, zurückgreifen kann (Senat, Urt. v. 10.10.2001 - 5 U 217/01 - zfs 2002, 143; ebenfalls Beweiserleichterungen für behauptete Ausweichmanöver vor Tieren verneinend: OLG Thüringen, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, zfs 2000, 493; OLG Hamm, VersR 1990, 1387).

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 9 U 226/00

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Prämienzahlungsverzugs; Pflicht einer

    Für den Zugang besteht auch kein Anscheinsbeweis (BGHZ 24, 308, 312 f.; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493; Römer / Langheid, VVG, § 39, Rn. 21; Knappmann in Prölss / Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, § 39, Rn. 10 jew. m. w. N.).

    Denn der Versicherer hat es selbst in der Hand, die voraussehbaren Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, indem er statt eines einfachen Briefes die qualifizierte Mahnung durch Einschreiben gegen Rückschein oder mittels eines anderen geeigneten Zustellungsnachweises an den Versicherungsnehmer versendet (vgl. BGHZ 24, 308, 313; OLG Koblenz, ZfS 2000, 493).

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21

    Anspruch gegen Fahrzeugversicherer auf Schadensersatz wegen eines verhinderten

    Dafür, dass die entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles im Sinne des § 90 VVG entstanden sind, trägt freilich der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; vgl. OLG Köln, RuS 2005, 457; OLG Jena, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, ZfS 2000, 493).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 5 U 217/01

    Anforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls in Vermeidung des

    Insoweit hat das Landgericht zu Recht und mit beachtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln der Überzeugungsbildung in den Fällen der Behauptung des Versicherungsfalls "Diebstahl" auf den Versicherungsfall "vermiedener Haarwildschaden" nicht übertragen werden können (OLG Düsseldorf zfs 2000, 493, OLG Jena VersR 1999, 678, zfs 2001, 319).
  • OLG Köln, 19.07.2005 - 9 U 15/00

    Entschädigungsanspruch wegen eines Zusammenstoßes mit Haarwild; Voraussetzungen

    Der Versicherungsnehmer muss dann die Voraussetzungen des Rettungskostenersatzes beweisen, also insbesondere, dass ein Unfall mit Haarwild unmittelbar bevorgestanden hat (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 579; OLG Jena, VersR 2001, 855; OLG Saarbrücken, ZfS 2002, 143).
  • OLG Köln, 10.12.2002 - 9 U 75/02

    Nachweis einer Berührung zwischen dem Kfz und dem Haarwild durch den

    Der Versicherungsnehmer muss die Voraussetzungen des Rettungskostenersatzes beweisen, also insbesondere, dass ein Unfall mit Haarwild unmittelbar bevorgestanden hat (vgl. OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 579; OLG Jena, VersR 2001, 855; OLG Saarbrücken, ZfS 2002, 143; Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn 43).
  • LG Berlin, 09.09.2008 - 17 O 114/07

    KfzVersicherung - Teilkaskoversicherung - Versicherungsthemen -

    Anders als in den Kfz-Entwendungsfällen, in denen Beweiserleichterungen sowie die Redlichkeitsvermutung zu Gunsten des Versicherungsnehmers eingreifen, trägt der Versicherungsnehmer bei einem Wildschadenfall die volle Beweislast (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 2001, 322, 323).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12

    Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen

    Dies genügt im Rahmen des § 448 ZPO nicht (vgl. OLG Düsseldorf , VersR 2001, 322).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3306
OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01 (https://dejure.org/2001,3306)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2001 - 13 W 29/01 (https://dejure.org/2001,3306)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 13 W 29/01 (https://dejure.org/2001,3306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138
    Ausgleich finanzieller Überforderung eines Ehegatten durch Anteilserwerb am finanzierten Objekt

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen; Mitdarlehensnehmereigenschaft bei der Verwendung von Darlehensvaluta für den Erwerb von Miteigentum; keine Aufklärungs-pflicht wegen dinglicher Untersicherung; konkreter Wissensvorsprung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 815
  • ZIP 2001, 189
  • WM 2002, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01
    Den von der Antragstellerin angeführten, vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen zur Beachtung der Privatautonomie bei der Auslegung der §§ 138 Abs. 1, 242 BGB trägt die Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, und zwar sowohl des früher für das Bürgschaftsrecht zuständigen 9. Zivilsenats sowie des für das Bankrecht und damit für die Fragen der Mithaftung bei Darlehensverträgen zuständigen 11. Zivilsenats (vgl. die Darstellung bei Nobbe, a. a. O., Rn. 1010 ff. und 1324 ff. je mit umfangreichen Nachweisen), zuletzt nochmals ausführlich im Urteil vom 14.11.2000 (NJW 2001, 815 ff.), wie folgt Rechnung:.

    Hier muss sich der Mitverpflichtete bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit wie ein echter Mitdarlehensnehmer behandeln lassen (BGH NJW 1999, 2584, 2585; 2001, 815, 817 unter 4. a)).

    mit der Folge, dass eine Beurteilung der Verpflichtung als sittenwidrig auch bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht (BGH NJW 2001, 815, 816 unter 1.) kommt.

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01
    Zum einen ist es zunächst Sache des Darlehensnehmers selbst, seine Leistungsfähigkeit zu prüfen; er kennt seine finanziellen Verhältnisse selbst am besten und muss grundsätzlich in eigener Verantwortung und in eigenem Interesse prüfen, ob er die eingegangene Verpflichtung erfüllen kann (Senat WM 1999, 1817; Nobbe, Bankrecht - Aktuelle höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, 1999, Rn. 462 - je zur Frage entsprechender Aufklärungspflichten der Banken).

    Ob und wie weit ein Kreditgeber eingeräumte Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in seinem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1992, 1820; 1998, 305; Senat WM 1999, 1817).

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01
    Hier muss sich der Mitverpflichtete bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit wie ein echter Mitdarlehensnehmer behandeln lassen (BGH NJW 1999, 2584, 2585; 2001, 815, 817 unter 4. a)).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01
    Zu differenzieren ist zwischen sogenannten echten Mitdarlehensnehmern, die ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung haben und im wesentlichen gleichberechtigt über die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden, und solchen, die zwar formal Mitdarlehensnehmer sind, dem Kreditgeber aber lediglich wie ein Mithaftender gegenüberstehen (vgl. auch BGH NJW 1999, 135; Nobbe, a. a. O., Rn. 1328 - 1330).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01
    Ob und wie weit ein Kreditgeber eingeräumte Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in seinem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1992, 1820; 1998, 305; Senat WM 1999, 1817).
  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01
    Ob und wie weit ein Kreditgeber eingeräumte Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in seinem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1992, 1820; 1998, 305; Senat WM 1999, 1817).
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