Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/1999   

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OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 20 U 91/1999 (https://dejure.org/2001,1200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmißbrauch; Aktienrecht; Nichtigkeitsklage; Nichtaktionär; Unberechtigter Sondervorteil

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausnutzung des Klagerechts in zweck-, Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis, Klage in Schädigungsabsicht, Klage wirtschaftlich gerichtet gegen Mitgesellschafter, Rechtsmissbrauch sowie Treuepflichtverletzung bei Nichtigkeitsklage, Rechtsmissbrauch und ...

  • Judicialis

    AktG § 241 Nr. 1; ; AktG § 249; ; AktG § 245; ; AktG § 246; ; ZPO § 263; ; ZPO § 295

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - sachfremde Motive - Rechtsmissbräuchlichkeit der Klagerhebung - Erwerb einer Splitterbeteiligung - Befangenheitsantrag nach Vergleichsvorschlag - Unzulässigkeit der Klage - Beitritt weiterer Kläger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 970
  • NJW-RR 2002, 287 (Ls.)
  • ZIP 2001, 650
  • BB 2001, 326
  • DB 2001, 321
  • NZG 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Damit wurde der Zustellungsmangel zumindest durch Rügeverzicht gem. § 295 ZPO geheilt (vgl, BGH NJW 1992, 2099 f.; BGH NJW 1998, 384, 385; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., Rn. 26a zu § 253).

    Ob den beiden Gesellschaftsorganen im Laufe des Verfahrens ein Exemplar der Klage übergeben wurde und der Mangel daher zuvor auch gem. § 187 ZPO geheilt worden ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH NJW 1992, 2099f.).

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Damit wurde der Zustellungsmangel zumindest durch Rügeverzicht gem. § 295 ZPO geheilt (vgl, BGH NJW 1992, 2099 f.; BGH NJW 1998, 384, 385; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., Rn. 26a zu § 253).

    Eine Heilung von Zustellungsmängeln durch Rügeverzicht ist selbst in der Revisionsinstanz noch möglich (BGH NJW 1998, 384 f. und NJW 1989, 2055 ).

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheitert die Zulassung einer Parteierweiterung in der Berufungsinstanz nicht schon daran, dass dem Berufungsgericht für die Klage des neuen Klägers die funktionelle Zuständigkeit fehlt, ebensowenig daran, dass ein erstinstanzliches Urteil nicht vorliegt (BGHZ 65, 264 ff; MüKo/Luke, Rn. 84 zu § 263; a.A. u.a. Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., Vorbem. § 50 ZPO Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1991 - 8 U 192/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 449 ff; BGH ZIP 1990, 168, 171 ff - DAT-Atlanta II; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 925).
  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH AG 1992, 449 ff; BGH ZIP 1990, 168, 171 ff - DAT-Atlanta II; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 925).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Eine Heilung von Zustellungsmängeln durch Rügeverzicht ist selbst in der Revisionsinstanz noch möglich (BGH NJW 1998, 384 f. und NJW 1989, 2055 ).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Sind diese formalen Voraussetzungen erfüllt, so bedarf es eines berechtigten Eigeninteresses zur Klagerhebung grundsätzlich nicht (BGHZ 107, 296 ff).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 5 U 5/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Anfechtungsklage, auf die sich die einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in der Regel beziehen, sondern auch für die hier verfolgte Nichtigkeitsklage (K. Schmidt, a.a.O. Rn. 29 zu § 249; Hüffer, a.a.O. Rn. 11 zu § 249; OLG Frankfurt, AG, 1991, 208 = NJW-RR 1991, 805).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 146/89

    Erläuterung und Begründung eines Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Neben den Fällen, in denen der Kläger von sich aus aktiv wird und Forderungen für einen Klageverzicht stellt, reicht es dabei aus, wenn er darauf spekuliert, die Gesellschaft werde sich unter dem Druck der befürchteten Nachteile selbst an ihn wenden und von sich aus versuchen, den Verzicht auf die Weiterverfolgung der Klage zu erkaufen (BGH AG 1991, 102 ff, 104; BGH AG 1990, 259).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
    Anders als bei der Anfechtungsklage, bei der eine rechtsmissbräuchliche Klagerhebung zur Unbegründetheit führt, da ein materiell-rechtliches, privates Gestaltungsrecht ausgeübt wird, dessen Missbrauch zum Verlust der materiellen Berechtigung führt (BGH AG 1992, 448 f; Kölner Kommentar/Zöllner, Rn. 89 zu § 245; Hüffer, a.a.O., Rn. 26 zu § 245; a.A. Schmidt, a.a.O. Rn. 75 zu § 245), hat die Erhebung einer rechtsmissbräuchlichen Nichtigkeitsklage die Unzulässigkeit der Klage zufolge, da nicht ein materielles Gestaltungsrecht, sondern der Missbrauch des prozessualen Rechts, die Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen zu lassen, in Rede steht (Hüffer, a.a.O., Rn. 11 zu § 249; OLG Frankfurt AG, 1992, 208 ff).
  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    So spricht insbesondere die Versäumung der Wochenfrist gemäß § 132 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegen die Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung, da dem Gegner die Möglichkeit genommen wird, sich ausreichend auf die "geänderte" Klage vorzubereiten (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2001 - 20 U 91/99, NJW-RR 2001, 970 (973); MüKoZPO/ Fritsche , ZPO, 6. Auflage 2020, § 132 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    a) Dabei ist zunächst zu bedenken, dass eine etwaige Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der Anfechtungsklage entgegen der Auffassung der Antragstellerin (Bl. 25) nicht deren Unzulässigkeit, sondern deren Unbegründetheit zur Folge hätte (BGHZ 107, 296 [juris Rz. 25]; OLG Stuttgart, AG 2001, 315 [juris Rz. 90; Drescher in Henssler/Spohn, GesR, § 246a AktG Rz. 5).

    Dies gilt insbesondere, wenn Grund der Klage ist, der Gesellschaft Schwierigkeiten zu machen und auf diesem Wege letztlich eine unberechtigte Leistung zu erhalten (OLG Stuttgart, AG 2001, 315 [juris Rz. 98]).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Der Beitritt eines neuen Klägers als nachträgliche subjektive Klagenhäufung auf Klägerseite ist nach gefestigter Rechtsprechung nach den Regeln über die Klageänderung zu behandeln, auch wenn der Beitritt in zweiter Instanz erfolgt; Voraussetzung ist, dass der Beklagte zustimmt oder das Gericht den Beitritt als sachdienlich erachtet (BGHZ 65, 265, 268 f; BGH NJW 1989, 3225; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 970, 973; OLG Köln NJW 2005, 3074; OLG Dresden OLGReport 2001, 113; Thüringer OLG OLGReport 1997, 157).
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 35/03

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen durch die russische

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGHZ 107, 296, 310f; OLG Stuttgart AG 2001, 315, 317 und AG 2003, 456, 457).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen

    Soweit es um eine Nichtigkeitsklage geht, wird die Auffassung vertreten, dass ihre rechtsmissbräuchliche Erhebung bereits zur Unzulässigkeit führt und nicht erst, wie bei der Anfechtungsklage, zur Unbegründetheit (OLG Stuttgart OLGR 2001, 136 = NZG 2001, 277 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Anfechtung eines

    Hauptanwendungsfall ist die Konstellation, in der der Anfechtende die Klage allein mit dem Ziel erhebt, eine ihm nicht zustehende Sonderleistung zu erlangen, so etwa, wenn er beabsichtigt, sich den "Lästigkeitswert" seiner Klage abkaufen zu lassen (BGH v. 22.5.1989 -II ZR 206/88, BGHZ 107, 296 [310 f.]; OLG Stuttgart v. 10.1.2001 -20 U 91/99, AG 2001, 315 [317], 2003, 456 [457]).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich;

    Dies hat auch der Senat in der von der Antragstellerin für ihre Ansicht in Anspruch genommenen Entscheidung (NJW-RR 2001, 970) ausdrücklich bestätigt und lediglich für die Erhebung einer rechtsmissbräuchlichen Nichtigkeitsklage die Unzulässigkeit der Klage angenommen, weil für diese Klage nicht ein materielles Gestaltungsrechts, sondern der Missbrauch des prozessualen Rechts, die Nichtigkeit eines Beschlusses feststellen zu lassen, in Rede steht.
  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen

    Beide Vorschriften setzen neben weiteren hier nicht interessierenden Kautelen zwingend die Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung voraus (ausdrücklich OLG Stuttgart NZG 2001, 277, 278; Göz, in: Bürgers/Körber, AktG, 2008, § 245 Rn 4, 5, 8; Dörr, in: Spindler/Stilz, AktG, 2007, § 245 Rn 19; Hüffer, AktG, 8. Aufl. 2008, § 245 Rn 5; siehe auch BGH NJW-RR 2006, 1110, 1112; WM 2007, 1932, 1938).
  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als

    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
  • LAG Hamm, 08.10.2004 - 10 TaBV 21/04

    Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

    Jede Partei ist zu redlicher Prozessführung verpflichtet, prozessuale Befugnisse dürfen nicht für verfahrensfremde Zwecke missbraucht werden (BAG, Urteil v. 05.06.1997 - NJW 1997, 3377; OLG Stuttgart, Urteil v. 10.01.2001 - NJW-RR 2001, 970; OLG Frankfurt, Urteil v. 09.04.2001 - NJW-RR 2001, 1078; vgl. auch: BAG, Beschluss v. 18.02.2003 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 = NZA 2004, 337 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 20 W 2/09

    Antrag des Minderheitsaktionärs auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung:

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
  • OLG Jena, 21.04.2021 - 2 U 112/15
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage

  • LG München I, 30.08.2012 - 5 HKO 1378/12

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses infolge

  • LG Krefeld, 20.12.2006 - 11 O 70/06

    Streit über die Wirksamkeit von in einer Hauptversammlung von Stammaktionären und

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 6 U 150/01
  • LG München I, 22.12.2011 - 5 HKO 12398/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Anfechtungs- bzw.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2000 - 20 U 231/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3979
OLG Hamm, 31.05.2000 - 20 U 231/99 (https://dejure.org/2000,3979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2000 - 20 U 231/99 (https://dejure.org/2000,3979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 20 U 231/99 (https://dejure.org/2000,3979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grobe Fahrlässigkeit; Actio libera in causa; PKW-Fahrer; Alkoholgenuss; Kaskoversicherung

  • Judicialis

    BGB § 827; ; VVG § 61

  • rechtsportal.de

    BGB § 827; VVG § 61
    Alkohol im Straßenverkehr - Herbeiführung des Versicherungsfalls - grob fahrlässige actio libera in causa

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2000 - 20 U 231/99
    Daß die Bestimmung des § 827 S. 1 BGB insoweit entsprechend anzuwenden ist, entspricht einhelliger Rechtsprechung (BGH, a.a.O.; VersR 89, 469 (470); Knappmann, NVersZ 1998, 13 (14) und VersR 2000, 11 (12 f.), je m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Dazu bedarf es weder des Rückgriffs auf die Rechtsfigur der actio libera in causa (so noch Senatsurteil vom 22. Februar 1989 - IVa ZR 274/87, VersR 1989, 469 unter 4; OLG Hamm r+s 2001, 55 f.; MünchKomm-VVG/Looschelders aaO Rn. 90-92; Staudinger/Oechsler, BGB [2009], § 827 Rn. 27) noch des Rechtsgedankens des § 827 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 6. Juli 1967 - II ZR 16/65, VersR 1967, 944 unter III; OLG Köln VersR 1995, 205; Bruck/Möller/Baumann aaO Rn. 53; Looschelders/Pohlmann/Schmidt-Kessel aaO Rn. 39; Veith, VersR 2008, 1580, 1581 f.; vgl. ferner Halm/Kreuter/Schwab/Stomper aaO Rn. 1309).
  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Grenzwert von 3 Promille, bei dem in der Regel die Annahme einer alkoholbedingten Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nahe liegt (OLG LH., Urteil vom 31. Mai 2000 - 20 U 231/99 - juris ), war damit jedenfalls nicht erreicht und auch sonst deutet nichts darauf hin, dass der Versicherte bereits nicht mehr in der Lage war, seine Willensentscheidungen zu steuern (vgl. LG Köln, Urteil vom 17. November 2004 - 20 O 331/04 - juris; vgl. a. zum Vorliegen eines mittleren oder schweren Alkoholrausches als krankhafte seelische Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB (BGH, Urt. v. 29.4.1997 - 1 StR 511/95 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 19.01.2023 - 4 U 140/021

    Haftung eines Kfz-Leasingnehmers bei alkoholbedingter Verursachung eines

    Indem er sich gleichwohl im Bewusstsein, dass er noch den Heimweg zu bewältigen haben würde und dass sein eigenes Fahrzeug fahrbereit vor der Tür stand, zum (Weiter-)Trinken entschloss, hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2000 - 20 U 231/99 -, juris Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 19.01.2023 - 4 U 140/21

    Haftung eines Kfz-Leasingnehmers bei alkoholbedingter Verursachung eines

    Indem er sich gleichwohl im Bewusstsein, dass er noch den Heimweg zu bewältigen haben würde und dass sein eigenes Fahrzeug fahrbereit vor der Tür stand, zum (Weiter-)Trinken entschloss, hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2000 - 20 U 231/99 -, juris Rn. 9).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 9 U 143/00

    Überholvorgang trotz Sperrfläche in der Straßenmitte als leichtsinniges und

    Beruft sich der Versicherungsnehmer auf Unzurechnungsfähigkeit, so ist die Beweislastregel des § 827 S. 1 BGB im Rahmen des § 61 VVG entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, r+s 1989, 349; Senat, r+s 1994, 329; OLG Köln (5.Senat), r+s 1992, 7; OLG Hamm, r+s 1992, 42; NVersZ 2000, 524).
  • LG Kassel, 23.02.2017 - 1 S 290/16
    Diese Tendenz lässt sich auch in der Rechtsprechung der Obergerichte beobachten, die selbst bei BAK-Werten von 3, 00 ? und mehr Zurechnung bejahen (vgl. OLG Hamm NVersZ 2000 524, 525 (BAK-Wert von 2, 96 ?); OLG Hamm RuS 1997 103, 104 (BAK-Wert von 2, 3 bis 3, 3 ?); OLG Köln RuS 1995 406, 407 (BAK-Wert von 2, 93 ?); OLG Frankfurt VersR 2000 883 (BAK-Wert von 3, 00 ?)).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13404
OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00 (https://dejure.org/2001,13404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2001 - 16 U 12/00 (https://dejure.org/2001,13404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2001 - 16 U 12/00 (https://dejure.org/2001,13404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 691 Abs. 2 § 693 Abs. 2
    Rückwirkung des Zeitpunkts der Zustellung des Mahnbescheids auf den Zeitpunkt der Einreichung des Mahnbescheidsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 892
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Eine Zustellung "demnächst" nach Einreichung des Antrages bedeutet daher eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, sofern die Partei alles ihr Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und schutzwürdige Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGH - 18.5.1995 - MDR 1995, 844 = NJW 1995, 2230; ders. - 27.5.1999 - MDR 1999, 1016 [1017]).

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. Mai 1999 - MDR 1999, 1016 [1017] - angedeutet, dass diese bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf § 691 Abs. 2 ZPO einer Überprüfung unterzogen werden müsse; nur kam es im entschiedenen Fall nicht darauf an.

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Eine Zustellung "demnächst" nach Einreichung des Antrages bedeutet daher eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, sofern die Partei alles ihr Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und schutzwürdige Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGH - 18.5.1995 - MDR 1995, 844 = NJW 1995, 2230; ders. - 27.5.1999 - MDR 1999, 1016 [1017]).

    Somit sind der Partei alle sonstigen Verzögerungen zuzurechnen, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können (BGH - 18.5.1995 - a.a.O.; ders. - 27.5.1999 - a.a.O.).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Dabei sind vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts nicht auf den Zeitraum anzurechnen, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung trotz einer vom Kläger zu vertretenden Verzögerung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH - 20.4.2000 - NJW 2000, 2282).

    Der Bundesgerichtshof (- 20.4.2000 - a.a.O.) hält sogar eine Bearbeitungszeit von allenfalls zwei Werktagen für gerechtfertigt.

  • BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69

    Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung, die auf vorwerfbarer Nachlässigkeit des Antragstellers beruht, stellt die Rechtsprechung auf die Zeitspanne ab, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung des Mahnbescheides als Folge der Nachlässigkeit des Antragstellers verzögert (BGH - 8.6.1988 - FamRZ 1988, 1154 [1156] und - 25.2.1971 - MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung, die auf vorwerfbarer Nachlässigkeit des Antragstellers beruht, stellt die Rechtsprechung auf die Zeitspanne ab, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung des Mahnbescheides als Folge der Nachlässigkeit des Antragstellers verzögert (BGH - 8.6.1988 - FamRZ 1988, 1154 [1156] und - 25.2.1971 - MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891).
  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 16 U 12/00
    b) Die Rechtsprechung hat bisher von der Partei zu vertretende geringfügige Verzögerungen bis zu 14 Tagen regelmäßig als unschädlich, eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen dagegen nicht mehr als geringfügig und damit als schädlich angesehen (BGH - 12.1. 1996 - MDR 1996, 737 = NJW 1996, 1060 [1061]; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 693 RN 5; Palandt/Heinrichs, BGB, § 209 RN 7).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 12 U 63/03

    Formfreie Einziehung und Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils; maßgebliche

    Richtig ist zwar, dass der Bundesgerichtshof die Monatsfrist des § 691 Abs. 2 ZPO auf die Beurteilung einer rechtzeitigen Zustellung des Mahnbescheids gemäß § 693 Abs. 2 ZPO entsprechend angewendet hat (BGHZ 150, 221, 224 ff; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2001, 136).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 U 53/02

    Zur Frage der Verjährung von Honoraransprüchen für zahnärztliche und

    Allerdings hat das OLG Frankfurt in einer neueren Entscheidung (OLGR Frankfurt 2001, 136, 137) - gestützt auf die Kommentierung bei Zöller zu §§ 691, 693 ZPO - ausgeführt, im Hinblick auf § 691 Abs. 2 ZPO sei auch eine vom Antragsteller zu vertretenden Zustellungsverzögerung von bis zu einem Monat bei der Zustellung eines Mahnbescheids noch als geringfügig anzusehen.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2008 - 19 U 185/08

    Mahnverfahren: Anwendung der Monatsfrist auf die demnächst erfolgte Zustellung

    Für die Zustellungswirkung genügt, dass zwischen Zugang der Beanstandung und Eingang der fehlenden Angaben bzw. Berichtigung des Mahnantrags ein Zeitraum von einem Monat liegt (Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 691 Rdnr.4, Rdnr.5 m.w.N.; BGH NJW 2002, 2794f.; OLG Frankfurt MDR 2001, 892).
  • LG Köln, 05.10.2005 - 82 O 62/05
    Kommt es zur Behebung eines Mangels des Mahnantrages und zur Zustellung eines berichtigten Mahnbescheides, soll es nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes darauf ankommen, dass zwischen dem Zugang der Beanstandung des Mahnbescheides und dem Zugang des berichtigten Mahnbescheides ein Zeitraum von 1 Monat liegt (BGH, Urteil vom 21.3. 2002 - VII ZR 230/01 (Braunschweig), NJW 2002, 2794; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 691 Rn. 4 und 5; OLG Frankfurt a. M., MDR 2001, 892; OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 286).
  • OLG Hamburg, 13.12.2002 - 4 U 184/01
    Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, eine Verjährungsunterbrechung auch dann noch anzunehmen, wenn zwischen der Zustellung der Zwischenverfügung (Zugang der Beanstandung) und der Verbesserung (Eingang der fehlenden Angaben usw.) ein Zeitraum von einem Monat liegt (ebenso OLG Frankfurt, MDR 2001, 892 ; Zöller, Zivilprozessordnung , 23. Aufl. 2002, § 691 RdNr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10880
OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01 (https://dejure.org/2001,10880)
OLG München, Entscheidung vom 08.03.2001 - 28 W 870/01 (https://dejure.org/2001,10880)
OLG München, Entscheidung vom 08. März 2001 - 28 W 870/01 (https://dejure.org/2001,10880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagerücknahme; Kostenfestsetzung; Kostenentscheidung; Säumniskosten; Kostenlast

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2 n. F.; ; ZPO § 344

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1150
  • MDR 2001, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 04.01.1999 - 8 W 422/98

    Säumniskosten nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Diese noch immer stark verbreitete Auffassung (vgl. u.a. Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., Rn. 63 zu § 269; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 13 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, bis 20. Aufl., Rn. 18 zu § 269; KG Berlin, NJW 1970, 1799; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Bremen, MDR 1976, 319; OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 250; OLG Rostock, NJW-RR 1996, 832; OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Naumburg, OLGR 1999, 62 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871) stützt sich in erster Linie auf den Wortlaut des Gesetzes und dessen angenommene Systematik.

    Ebensowenig liege bei der Kostenentscheidung im Falle der Klagerücknahme eine "in Folge des Einspruchs abändernde Entscheidung" gemäß § 344 ZPO vor (vgl. OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

    Wegen des rückwirkenden Wegfalls der prozeßrechtlichen wie der materiellrechtlichen Wirkungen (Rechtshängigkeit, Verjährungsunterbrechung) könne auch hinsichtlich der Kostenverteilung nicht mehr auf den Verlauf des Rechtsstreits abgestellt werden (vgl. OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

    Im letzteren Falle werde nicht auf die allgemeinen Kostenvorschriften nach §§ 91 ff ZPO zurückgegriffen (vgl. OLG Hamm, MDR 1977, 233, OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

    Dies ist jedoch kein hinreichender Grund, der es verbieten würde, für die Verteilung der Kosten gleichwohl auf den Verlauf des Rechtsstreits - nämlich auf die Säumnis des Beklagten - abzustellen (so aber OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

  • OLG Hamm, 21.09.1976 - 7 U 32/76
    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Diese noch immer stark verbreitete Auffassung (vgl. u.a. Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., Rn. 63 zu § 269; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 13 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, bis 20. Aufl., Rn. 18 zu § 269; KG Berlin, NJW 1970, 1799; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Bremen, MDR 1976, 319; OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 250; OLG Rostock, NJW-RR 1996, 832; OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Naumburg, OLGR 1999, 62 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871) stützt sich in erster Linie auf den Wortlaut des Gesetzes und dessen angenommene Systematik.

    Wegen des rückwirkenden Wegfalls der prozeßrechtlichen wie der materiellrechtlichen Wirkungen (Rechtshängigkeit, Verjährungsunterbrechung) könne auch hinsichtlich der Kostenverteilung nicht mehr auf den Verlauf des Rechtsstreits abgestellt werden (vgl. OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

    Im letzteren Falle werde nicht auf die allgemeinen Kostenvorschriften nach §§ 91 ff ZPO zurückgegriffen (vgl. OLG Hamm, MDR 1977, 233, OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

    Die im Vordringen begriffene Gegenmeinung (vgl. Schneider in ablehnender Anmerkung zu OLG Hamm, MDR 1977, 233, 234; Lüke in Münchener Kommentar, ZPO, Rn. 42 zu § 269; Habel, NJW 1997, 2357, 2359 ff; Baumbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rn. 34 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, 22. (seit 21.) Aufl., Rn. 18 a zu § 269; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 1043; NJW 1975, 1569; OLG Hamm, OLGZ 1989, 464; OLG Köln, MDR 1993, 1023; OLG Karlsruhe, MDR 1996, 319) sieht weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes einen Hinderungsgrund, die Kosten einer Säumnis des Beklagten im Falle einer späteren Klagerücknahme bei der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gesondert auszuweisen und dem Beklagten aufzuerlegen.

    Dies ist jedoch kein hinreichender Grund, der es verbieten würde, für die Verteilung der Kosten gleichwohl auf den Verlauf des Rechtsstreits - nämlich auf die Säumnis des Beklagten - abzustellen (so aber OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

  • OLG Köln, 13.01.1993 - 20 W 45/92

    Klagerücknahme; Säumnis; Kosten

    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Die im Vordringen begriffene Gegenmeinung (vgl. Schneider in ablehnender Anmerkung zu OLG Hamm, MDR 1977, 233, 234; Lüke in Münchener Kommentar, ZPO, Rn. 42 zu § 269; Habel, NJW 1997, 2357, 2359 ff; Baumbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rn. 34 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, 22. (seit 21.) Aufl., Rn. 18 a zu § 269; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 1043; NJW 1975, 1569; OLG Hamm, OLGZ 1989, 464; OLG Köln, MDR 1993, 1023; OLG Karlsruhe, MDR 1996, 319) sieht weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes einen Hinderungsgrund, die Kosten einer Säumnis des Beklagten im Falle einer späteren Klagerücknahme bei der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gesondert auszuweisen und dem Beklagten aufzuerlegen.

    Diese Auslegung der beiden genannten Rechtsvorschriften war bereits während der alten Fassung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO möglich und allein interessengerecht (so bereits Schneider in seiner ablehnender Anmerkung zu OLG Hamm, MDR 1977, 234, 235 sowie OLG Köln, MDR 1993, 1023 und OLG Karlsruhe, MDR 1996, 319).

    Das wesentliche an § 344 ZPO ist somit nicht, daß er auf eine gerichtliche Entscheidung als Abschluß des Verfahrens abstellt, sondern daß er eine Abänderung des vorangegangenen Versäumnisurteils voraussetzt (vgl. OLG Köln, MDR 1993, 1023).

  • OLG Karlsruhe, 23.08.1995 - 6 W 71/95

    Säumniskosten bei Klagerücknahme

    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Die im Vordringen begriffene Gegenmeinung (vgl. Schneider in ablehnender Anmerkung zu OLG Hamm, MDR 1977, 233, 234; Lüke in Münchener Kommentar, ZPO, Rn. 42 zu § 269; Habel, NJW 1997, 2357, 2359 ff; Baumbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rn. 34 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, 22. (seit 21.) Aufl., Rn. 18 a zu § 269; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 1043; NJW 1975, 1569; OLG Hamm, OLGZ 1989, 464; OLG Köln, MDR 1993, 1023; OLG Karlsruhe, MDR 1996, 319) sieht weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes einen Hinderungsgrund, die Kosten einer Säumnis des Beklagten im Falle einer späteren Klagerücknahme bei der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gesondert auszuweisen und dem Beklagten aufzuerlegen.

    Diese Auslegung der beiden genannten Rechtsvorschriften war bereits während der alten Fassung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO möglich und allein interessengerecht (so bereits Schneider in seiner ablehnender Anmerkung zu OLG Hamm, MDR 1977, 234, 235 sowie OLG Köln, MDR 1993, 1023 und OLG Karlsruhe, MDR 1996, 319).

  • OLG Schleswig, 12.01.1998 - 6 W 32/97
    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Diese noch immer stark verbreitete Auffassung (vgl. u.a. Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., Rn. 63 zu § 269; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 13 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, bis 20. Aufl., Rn. 18 zu § 269; KG Berlin, NJW 1970, 1799; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Bremen, MDR 1976, 319; OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 250; OLG Rostock, NJW-RR 1996, 832; OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Naumburg, OLGR 1999, 62 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871) stützt sich in erster Linie auf den Wortlaut des Gesetzes und dessen angenommene Systematik.

    Ebensowenig liege bei der Kostenentscheidung im Falle der Klagerücknahme eine "in Folge des Einspruchs abändernde Entscheidung" gemäß § 344 ZPO vor (vgl. OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871).

  • KG, 04.05.1970 - 16 W 5833/70
    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Diese noch immer stark verbreitete Auffassung (vgl. u.a. Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., Rn. 63 zu § 269; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 13 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, bis 20. Aufl., Rn. 18 zu § 269; KG Berlin, NJW 1970, 1799; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Bremen, MDR 1976, 319; OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 250; OLG Rostock, NJW-RR 1996, 832; OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Naumburg, OLGR 1999, 62 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871) stützt sich in erster Linie auf den Wortlaut des Gesetzes und dessen angenommene Systematik.
  • OLG Bremen, 14.11.1975 - 2 W 99/75

    Unmittelbare Kostenfolge bei Klagerücknahme; Möglichkeit der Kostenaussonderung

    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Diese noch immer stark verbreitete Auffassung (vgl. u.a. Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., Rn. 63 zu § 269; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 13 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, bis 20. Aufl., Rn. 18 zu § 269; KG Berlin, NJW 1970, 1799; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Bremen, MDR 1976, 319; OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 250; OLG Rostock, NJW-RR 1996, 832; OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Naumburg, OLGR 1999, 62 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871) stützt sich in erster Linie auf den Wortlaut des Gesetzes und dessen angenommene Systematik.
  • OLG Rostock, 16.04.1996 - 1 W 233/95

    Kosten der Säumnis des Beklagten nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Diese noch immer stark verbreitete Auffassung (vgl. u.a. Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., Rn. 63 zu § 269; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 13 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, bis 20. Aufl., Rn. 18 zu § 269; KG Berlin, NJW 1970, 1799; OLG Stuttgart, MDR 1976, 51; OLG Bremen, MDR 1976, 319; OLG Hamm, MDR 1977, 233; OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 250; OLG Rostock, NJW-RR 1996, 832; OLG Schleswig, MDR 1998, 562; OLG Naumburg, OLGR 1999, 62 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 871) stützt sich in erster Linie auf den Wortlaut des Gesetzes und dessen angenommene Systematik.
  • OLG Hamm, 22.04.1988 - 12 W 5/88
    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Die im Vordringen begriffene Gegenmeinung (vgl. Schneider in ablehnender Anmerkung zu OLG Hamm, MDR 1977, 233, 234; Lüke in Münchener Kommentar, ZPO, Rn. 42 zu § 269; Habel, NJW 1997, 2357, 2359 ff; Baumbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rn. 34 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, 22. (seit 21.) Aufl., Rn. 18 a zu § 269; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 1043; NJW 1975, 1569; OLG Hamm, OLGZ 1989, 464; OLG Köln, MDR 1993, 1023; OLG Karlsruhe, MDR 1996, 319) sieht weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes einen Hinderungsgrund, die Kosten einer Säumnis des Beklagten im Falle einer späteren Klagerücknahme bei der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gesondert auszuweisen und dem Beklagten aufzuerlegen.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1975 - 21 U 20/75
    Auszug aus OLG München, 08.03.2001 - 28 W 870/01
    Die im Vordringen begriffene Gegenmeinung (vgl. Schneider in ablehnender Anmerkung zu OLG Hamm, MDR 1977, 233, 234; Lüke in Münchener Kommentar, ZPO, Rn. 42 zu § 269; Habel, NJW 1997, 2357, 2359 ff; Baumbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rn. 34 zu § 269; Zöller-Greger, ZPO, 22. (seit 21.) Aufl., Rn. 18 a zu § 269; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 1043; NJW 1975, 1569; OLG Hamm, OLGZ 1989, 464; OLG Köln, MDR 1993, 1023; OLG Karlsruhe, MDR 1996, 319) sieht weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes einen Hinderungsgrund, die Kosten einer Säumnis des Beklagten im Falle einer späteren Klagerücknahme bei der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gesondert auszuweisen und dem Beklagten aufzuerlegen.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1988 - 9 W 97/88
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Seit der Neufassung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO durch das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Kindesunterhaltsgesetz habe die entsprechende Anwendung des § 344 ZPO im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage (OLG München NJW-RR 2001, 1150; 1151; NJW-RR 2002, 142 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 3. Aufl., § 344 Rdn. 1; Habel, aaO, 2360).

    § 344 kann jedenfalls nicht entnommen werden, daß nur in diesem Fall eine Kostenentscheidung zu Lasten eines säumigen Beklagten zulässig ist (zutr. OLG München, NJW-RR 2001, 1150 f.; OLG Schleswig, aaO).

  • AG Brandenburg, 27.09.2021 - 31 C 159/21

    Vollstreckungsbescheid nicht in "gesetzlicher Weise" ergangen: Kostentragung nach

    Zwar sind einem säumigen Beklagten die durch seine Säumnis veranlassten Kosten gemäß § 344 aufzuerlegen, auch wenn der Kläger die Klage zurücknimmt und damit die Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO auslöst ( BGH , Beschluss vom 13.05.2004, Az.: V ZB 59/03, u.a. in: NJW 2004, Seite 2309; Reichsgericht , JW 1887, Seiten 311 f.; OLG Schleswig , Beschluss vom 10.06.2002, Az.: 5 W 24/02, u.a. in: MDR 2002, Seiten 1274 f.; OLG München , Beschluss vom 26.09.2001, Az.: 28 W 2423/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 142 f.; OLG München , Beschluss vom 08.03.2001, Az.: 28 W 870/01, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1150 f.; KG Berlin , KG-Report 2001, Seite 371; OLG Bremen , OLG-Report 2001, Seite 34; OLG München , JurBüro 1997, Seite 95; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 23.08.1995, Az.: 6 W 71/95, u.a. in: NJW-RR 1996, Seite 383; OLG München , OLG-Report 1993, Seite 15; OLG Köln , Beschluss vom 13.01.1993, Az.: 20 W 45/92, u.a. in: MDR 1993, Seite 1023; OLG Köln , Beschluss vom 06.05.1992, Az.: 2 W 40/92, u.a. in: AnwBl 1992, Seite 332; OLG Köln , Beschluss vom 29.11.1989, Az.: 2 U 36/89, u.a. in: MDR 1990, Seite 256; OLG Hamm , Beschluss vom 22.04.1988, Az.: 12 W 5/88, u.a. in: OLGZ 1989, Seite 464; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 13.03.1975, Az.: 21 U 20/75, u.a. in: NJW 1975, Seiten 1569 f.; OLG Düsseldorf , MDR 1972, Seite 1043; KG Berlin , KGBl. 1920, Seiten 40 f.; KG Berlin , OLGR 1917, Seite 320; OLG Dresden , SächsAnn 30 [1909], Seiten 494 f.; LG Aachen , Beschluss vom 20.12.1990, Az.: 6 T 104/90, u.a. in: MDR 1991, Seite 451; AG Hanau , Beschluss vom 22.09.2020, Az.: 39 C 175/20 (19), u.a. in: JurBüro 2021, Seite 37; AG Halle , Beschluss vom 29.09.2009, Az.: 95 C 3033/09; Schmitt , JurBüro 2021, Seite 38; Prütting , in: MünchKomm zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 344 ZPO, Rn. 14; Becker-Eberhard , in: MünchKomm zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 269 ZPO, Rn. 42; Assmann , in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 269 ZPO, Rn. 5693 ).

    Zwar steht der Vollstreckungsbescheid einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil insofern gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO), was auch für die Kostenregelung nach § 344 ZPO gilt ( OLG München , Beschluss vom 26.09.2001, Az.: 28 W 2423/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 142 f.; OLG München , Beschluss vom 08.03.2001, Az.: 28 W 870/01, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1150 f.; AG Hanau , Beschluss vom 22.09.2020, Az.: 39 C 175/20 (19), u.a. in: JurBüro 2021, Seite 37; Schmitt , JurBüro 2021, Seite 38 ).

  • OLG Schleswig, 10.06.2002 - 5 W 24/02

    Kosten bei Klagerücknahme nach Säumnis des Beklagten

    b) Scheitert damit die Möglichkeit einer zu Lasten der säumigen Beklagten gehenden Kostenentscheidung jedenfalls in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung des § 269 Abs. 3 ZPO nicht mehr an der Abgeschlossenheit der in § 269 Abs. 3 ZPO enthaltenen Regelung (ebenso bereits für die seit Art. 3 des Kindesunterhaltsgesetzes vom 6. April 1998 geltende Fassung OLG München, NJW-RR 2001, 1150 f.), so stehen einer entsprechenden Anwendung des § 344 ZPO im Rahmen einer nach § 269 Abs. 3 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung auch nicht die fehlende Analogiefähigkeit des § 344 ZPO selbst oder Sinn und Zweck der zivilprozessualen Kostenverteilung entgegen, welche - im Gegenteil - die entsprechende Anwendung des § 344 ZPO sogar gebieten.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4473
OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00 (https://dejure.org/2000,4473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2000 - 3 Wx 60/00 (https://dejure.org/2000,4473)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2000 - 3 Wx 60/00 (https://dejure.org/2000,4473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Teilungserklärung; Wohnungseigentümer; Mehrheitsbeschluß; Änderung; Hausgeld

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrheitsbeschluß; Teilungserklärung; Abänderung; Zahlung; Hausgeld; Fälligkeit; Vorfälligkeitsbeschluß

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2
    Abänderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss hinsichtlich der Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung des Hausgeldes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 88
  • NZM 2000, 666
  • FGPrax 2000, 140
  • ZMR 2000, 553
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00
    Die Wohnungseigentümer können gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Angelegenheiten der Gemeinschaftsgrundordnung nur durch allseitige Vereinbarung regeln; demgegenüber können sie durch Mehrheitsbeschluss Regelungen über das der Gemeinschaftsordnung nachrangige Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander treffen, insbesondere über die Ausgestaltung des ordnungsgemäßen Gebrauchs und die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BGH NJW 1991, 2637 ).

    Eine Abänderung dieser Bestimmung betrifft das gemeinschaftliche Grundverhältnis der Wohnungseigentümer; die Angelegenheit wird auch nicht deswegen zu einer der Verwaltungstätigkeit zuzurechnenden Maßnahme, weil sie der laufenden und gesicherten Liquidität der Wohnungseigentümergemeinschaft dient (vgl. BGH NJW 1991, 2637, 2638 ).

    Bloße Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte rechtfertigen keine Erweiterung der Kompetenzen der Gemeinschaft (vgl. BGH NJW 1991, 2637, 2638 ).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1994 - 3 Wx 502/93

    Grundsatz der mündlichen Verhandlung im Wohnungseigentumsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00
    Die in Rechtsprechung und Literatur diskutierte Frage, ob durch einen derartigen Mehrheitsbeschluss in den Kernbereich des Wohnungseigentums oder das Grundverhältnis eingegriffen wird und dieser deshalb, auch wenn er nicht angefochten worden ist, wegen fehlender Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft nichtig ist ( vgl. Wenzel, Festschrift für Hagen, S. 231, 240; Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 136; Senatsbeschluss vom 4.2.2000 3 Wx 448/99; Senat ZMR 1998, 712; NJW-RR 1994, 1426 ), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 3 Wx 60/00
    Die in Rechtsprechung und Literatur diskutierte Frage, ob durch einen derartigen Mehrheitsbeschluss in den Kernbereich des Wohnungseigentums oder das Grundverhältnis eingegriffen wird und dieser deshalb, auch wenn er nicht angefochten worden ist, wegen fehlender Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft nichtig ist ( vgl. Wenzel, Festschrift für Hagen, S. 231, 240; Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 136; Senatsbeschluss vom 4.2.2000 3 Wx 448/99; Senat ZMR 1998, 712; NJW-RR 1994, 1426 ), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9848
OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99 (https://dejure.org/2000,9848)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2000 - 6 U 131/99 (https://dejure.org/2000,9848)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 6 U 131/99 (https://dejure.org/2000,9848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 1
    Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß sowohl in Form des übertriebenen Anlockens als auch des psychologischen Kaufzwangs bei Anbieten eines Anbieters von Kosmetikartikeln in seinem Versandkatalog

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Im Lichte der jüngeren BGH-Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen "1000 DM Umweltbonus" (WRP 98, 858 f), "Rubbelaktion" (GRUR 98, 434 f) und "Schmuck-Set" (WRP 98, 727), lägen die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Wertreklame nicht vor.

    Diese zeichnet sich dadurch aus, daß dem Kunden zu Werbezwecken eine Vergünstigung gewährt wird (vgl. z.B. BGH WRP 98, 727 f - "Schmuck-Set").

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Schließlich unterscheidet sich der Fall auch maßgeblich von der Entscheidung "1.000 DM Umwelt-Bonus" (BGH WRP 98, 857,859), weil es sich dort um spezielle Fragen der Energieversorgung und vor allem eine einmalige Investition handelte, die auch bei der Gewährung eines Vorteils von 1.000 DM wegen der verbleibenden Kosten sorgfältig zu erwägen war.
  • OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 196/96

    Produkt-Geschenk

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Er hat dazu behauptet, der Schal habe einen Wert von 20-30 DM, und sich u.a. auf eine Senatsentscheidung vom 29.11.1996 bezogen, durch die es der Beklagten in dem Eilverfahren 6 U 196/96 bereits untersagt worden war, bei der Gelegenheit von Testbestellungen sog. "Produktgeschenke" zu gewähren.
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Die Entscheidung "Rubbelaktion" (BGH WRP 98, 724) hatte nicht ein besonders preisgünstiges Angebot, sondern ein Glücksspiel zum Gegenstand.
  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 193/92

    Kosmetikset - übertriebenes Anlocken; Werbegeschenk; Set-Preis; Mengenrabatt

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Durch die Werbeaktion hat die Beklagte allerdings - worauf sich der Kläger auch nicht stützt - zumindest deswegen nicht gegen die ZugabeVO verstoßen, weil angesichts des Rechts der Kunden, die Testware zurückzugeben, von einer Abhängigkeit der Gewährung der Nebenware vom Erwerb der Hauptware und damit von einer Zugabe nicht gesprochen werden kann (vgl. näher BGH GRUR 95, 165 f - "Kosmetikset").
  • BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Es entspricht im übrigen gefestigter Auffassung, daß Zusatzleistungen, die nach Zugaberecht erlaubt sind, bei Hinzutreten besonderer Umstände gleichwohl gegen § 1 UWG verstoßen können (vgl. BGH GRUR 68, 649,651 - "Rocroni-Ascher", 78, 182,184 - "Kinder-Freifahrt"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O. RZ 117).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 W 36/00

    Kein übertriebenes Anlocken durch Zugabe einer Gratis-Uhr bei relativ hohem

    Auch wenn ein Kunde gemessen an seinem Kosmetikbedarf und seinem wirtschaftlichen Leistungsvermögen mit Bedacht, einen (vorläufigen) Auftrag über diese Mindestsumme erteilt im Bewusstsein, gegebenenfalls die Bestellung durch fristgerechte Rücksendung der Ware wieder ungeschehen machen zu können, so mag der Anschein dafür sprechen, dass der eine oder andere Kunde, gefällt ihm das übersandte Warenangebot der Antragsgegnerin bei näherem Besicht doch nicht, geneigt sein könnte, von der Ausübung seines Rückgaberechtes Abstand zu nehmen, weil ihn im Verbund mit der Lästigkeit des damit verknüpften Aufwandes das Gefühl beschleichen könnte, eine solche Verhaltensweise sei angesichts der Großzügigkeit der Antragsgegnerin (Gratisuhr) unangemessen, peinlich und Ausdruck von Undankbarkeit (vgl. hierzu BGH NJW-RR 98, 401 Erstcoloration; ferner vorgelegtes Urteil des OLG Köln v. 14.1.2000 - 6 U 131/99).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7378
OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 (https://dejure.org/2000,7378)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 (https://dejure.org/2000,7378)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 16 Wx 141/00 (https://dejure.org/2000,7378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; BayObLG NZM 1999, 908).
  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
    Dies kann nur durch den Tatrichter geschehen, während dem Senat nur im Falle einer Entscheidungsreife eine Sachentscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370).
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 65/75

    Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 933 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
    Aus den vorstehenden Ausführungen folgt zunächst, dass auch die Erstbeschwerde zulässig war, was das Landgericht offen gelassen hat und von seinem Standpunkt aus, dass die Erstbeschwerde jedenfalls nicht begründet sei, auch offen lassen konnte (vgl. BGHZ 67, 207; OLG Köln Rpfleger 1975, 29; Bumiller/Winkler, FGG 7. Auflage, § 25 Rdn. 2; Zöller/Gummer ZPO 21. Auflage, § 574 Rdn. 6; a. A. Keidel/Winkler/Kahl a. a. O. § 25 Rdn. 5a).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99

    Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00
    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; BayObLG NZM 1999, 908).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss nämlich das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; Senatsbeschlüsse vom 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - und 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - BayObLG NZM 1999, 908).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02

    Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99 - 277   

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https://dejure.org/2000,20112
OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99 - 277 (https://dejure.org/2000,20112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.12.2000 - 4 U 908/99 - 277 (https://dejure.org/2000,20112)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 4 U 908/99 - 277 (https://dejure.org/2000,20112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlust einer Haftungsbegrenzung ; Anspruch auf Schadensersatz ; Inanspruchnahme einer Transportversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 3; CMR Art. 23; CMR Art. 29
    Sorgfaltspflichten des CMR-Frachtführers bei Unkenntnis von Wert und genauer Zusammensetzung der Fracht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 877
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99
    a) Grobe Fahrlässigkeit liegt wie das LG zu Recht ausgeführt hat vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (zuletzt etwa BGH NJW-RR 1999, 25 1= TranspR 1999, 19 ff. unter 112 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 10 U 25/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2000 - 4 U 908/99
    a) Grobe Fahrlässigkeit liegt wie das LG zu Recht ausgeführt hat vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (zuletzt etwa BGH NJW-RR 1999, 25 1= TranspR 1999, 19 ff. unter 112 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Entsprechendes gilt für den Umstand, dass der Lkw nicht mit einer Alarmanlage ausgerüstet war (vgl. auch OLG Saarbrücken TranspR 2001, 169 ff.).
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