Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.04.2001 - 7 U 301/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3179
OLG Dresden, 26.04.2001 - 7 U 301/01 (https://dejure.org/2001,3179)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.2001 - 7 U 301/01 (https://dejure.org/2001,3179)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 2001 - 7 U 301/01 (https://dejure.org/2001,3179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsbetrieb; Unternehmen; Kaufmann; Kaufvertrag; Kaufpreis; Erforderlichkeit; Umsatz

  • Judicialis

    HGB § 1; ; HGB § 1 Abs. 2; ; AGBG § 2; ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 38 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsgewerbe - kaufmännischer Geschäftsbetriebes - Auftragserledigung in Spitzenzeiten - überregionale Tätigkeit - Größe von Büros und Lagerräumen - hinreichender Grad an Professionalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    § 1 HGB; § 24 Satz 1 Nr. 1 AGBG
    Handelsrecht/Unternehmereigenschaft/Erforderlichkeit eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes/Gerichtsstandsvereinbarung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung, Kaufmann / Kleingewerbetreibender, Minderkaufmann, Kaufmannseigenschaft, Anforderungen an einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, überregionale Tätigkeit, Bilanz, Umsatz, Umsatzzahlen, Anzahl der Mitarbeiter, Aushilfen, Aushilfskräfte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handelsrecht, Erforderlichkeit eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 33
  • NJ 2001, 659 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

    Die Art des Geschäftsbetriebs - also seine innere Struktur, Organisation und Komplexität -, die unabhängig von der jeweiligen Branche zu beurteilen sein soll, da es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprochen habe, bestimmte Gewerbebetriebe allein aufgrund ihres Gegenstandes aus dem Kreis der Handelsgewerbe auszuklammern (vgl. zu Letzterem Oetker, a.a.O., Rn. 100), die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der erbachten Leistungen, die Geschäftsbeziehungen und ihre Abwicklungen, die Kalkulation, die Werbung, die Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit, auch in Form von Zahlungszielen und Teilnahme am Wechselverkehr (im Gegensatz insbesondere zu einem auf bloße Barzahlung angelegten Geschäftsbetrieb), das Anlage- und Betriebskapital, die Zahl, Art und Funktion der Beschäftigten, das Erfordernis einer Lohnbuchhaltung, die Größe des Geschäftslokals, der Umsatz, das Erfordernis einer geordneten Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, die Art der Buchführung, regelmäßige Inventuren, die Erstellung von Bilanzen, die regionale Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten, das Vorhandensein von Auslandsbeziehungen und ausländischer Betriebsstätten und u.U. das tatsächliche Vorhandensein kaufmännischer Einrichtungen (vgl. allgemein hierzu u.a. BGH, Urteil vom 28.04.1960, Az. II ZR 239/58, in BB 1960, 917; BGH; BGH, Urteil vom 16.11.1965, Az. V ZR 89/63, OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1988, Az. 5 U 10/88, OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, Az. 7 U 301/01, OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 170/06, jeweils zitiert nach juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 30.11.1982, Az. 20 W 146/82, in BB 1983, 335; Röhricht, a.a.O., Rn. 102, 103; Oetker, a.a.O., Rn. 100, 101; Bt-Drucks.13/8444, S. 48).
  • KG, 24.05.2023 - 26 U 78/21

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung in dem Gründungsvertrag eines

    Neben der bereinigten Umsatzzahl kann auch die Zahl der Mitarbeiter für eine kaufmännische Einrichtung sprechen (OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001 - 7 U 301/01, juris Rn. 16 - 17).
  • VG Kassel, 09.04.2019 - 3 K 854/15

    IHK, Beitragspflicht, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

    Bei der Beurteilung, ob ein Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert ist auf das Gesamtbild des Unternehmens abzustellen (vgl. OLG Dresden, Urteil v. 26.04.2001 - 7 U 301/01, juris, Rn. 17; Baumbach/ Hopt , HGB, 38. Aufl. 2018, § 1, Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02

    Wann ist Aufrechnungslage entstanden?

    Damals sind die Werklohnforderungen entstanden, ohne daß es für die Aufrechenbarkeit darauf ankommt, daß sie erst später fällig geworden sind (siehe BGH NJW 1984, 1557 = BGHZ 89, 189, 192; BGH NJW 1995, 1966, 1968 = BGHZ 129, 336; BGH NJW-RR 2002, 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7786
OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97 (https://dejure.org/2001,7786)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2001 - 20 U 52/97 (https://dejure.org/2001,7786)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 20 U 52/97 (https://dejure.org/2001,7786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Unternehmensgegenstand; Stimmverbot; Informationsrechte der Gesellschafter; Schuldrechtliche Nebenabreden ; Beschlussanfechtung; Gesellschaftrechtliche Treuepflicht; Ausgliederung von Unternehmensteilen

  • Judicialis

    GmbHG § 3; ; GmbHG § 47 Abs. 4; ; GmbHG § 51 a; ; GmbHG § 53; ; BGB § 504 ff.; ; AktG § 243

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einschränkung durch Satzung, Einschränkung durch Vereinbarung außerhalb der Satzung, Gegenstände der Nebenabrede verstoßen gegen die Satzung, Gegenstände der Nebenabrede verstoßen nicht gegen die Satzung, gesellschaftsvertragliche Sonderregelungen, Gesetzliche ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 794
  • DB 2001, 854
  • NZG 2001, 416 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Stuttgart, 08.10.1999 - 20 U 59/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Die E GmbH, wie angeführt Mitgesellschafterin der Beklagten mit einem Nominalanteil von 800,-- DM, hat in einem beim Senat anhängig gewesenen Verfügungsverfahren - 20 U 59/99; Urteil vom 08.10.1999 - versucht, die Umsetzung dieser Beschlüsse zu verhindern, hatte jedoch im Ergebnis keinen Erfolg.

    Die zweiten 50% des Kapitals an der A NV hält die M-Space, in der die französische M H 100%-ige Tochter der L-A-Gruppe, und die britische M E eine 100%-ige Tochter der britischen G ihre Satellitenaktivitäten zusammengeführt haben (vgl. Tatbestand des Urteils in Sachen 20 U 59/99, veröffentlicht in NZG 2000, 490 ff. = BB 1999, 2316 ff.).

    Bereits damals war eine weitergehende - auch rechtliche - Umstrukturierung ins Auge gefasst, wenn auch noch keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit ausländischen Partnern bestanden und sich die Vorstellungen hierüber bis zu der dann im Jahre 1999 erfolgten Verwirklichung der Pläne wiederholt geändert haben (vgl. zu dieser Umstrukturierung Senatsurteil vom 08.10.1999 im Verfahren 20 U 59/99).

    Auch dem wurde im Rahmen der 1999 erfolgten Einbindung der Satellitenaktivitäten der DS in den A Verbund und in die EA Rechnung getragen, (siehe auch Senatsurteil 20 U 59/99).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 08.10.99 im Verfahren 20 U 59/99 (zustimmende Anmerkung von Rottnauer in NZG 2000, 496 ff) ausgeführt hat, sind die verschiedenen Alternativen des Katalogs von § 21 Abs. 2, der die der Einstimmigkeit bedürfenden Beschlussgegenstände enumerativ aufführt, als Spezialvorschriften zu verstehen, die den von ihnen erfassten Regelungsbereich abschließend klären und den allgemeineren Satzungsvorschriften vorgehen.

  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Es fehlt schon deshalb aus objektiver Sicht an den Voraussetzungen einer Beschlussanfechtung (a.A. BGH NJW 1983, 1910 und NJW 1987, 1890; wie hier die überwiegende Lehre: Ulmer, NJW 1987, 1890 ff; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., Rn. 124 f. zu § 3 GmbHG; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, a.a.O. Rn. 57 ff zu § 3 GmbHG; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Rn. 47, Anh. zu § 47; Henze, Höchstrichterliche Rechtsprechung im Recht der GmbH, S. 390 ff; Goette, Die GmbH nach der BGH-Rechtsprechung, § 7 Rn. 82 f; Winter, ZHR 154 (1990), 259 ff; OLG Koblenz, DB 1990, 2413 und NJW 1986, 1693; differenzierend: Noack, a.a.O., S. 156 ff mit umfassendem Überblick über den Meinungsstand; dem BGH weitgehend folgend: Scholz/K. Schmidt, 8. Aufl., Rn. 116 zu § 45 und Rn. 53 zu § 47).

    Die Verletzung von Nebenabreden kann daher auch nicht etwa unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht auf die Satzungsebene gehoben und hieraus die Anfechtbarkeit abgeleitet werden (so auch BGH NJW 1987, 1890 und NJW 1983, 1910).

    Soweit der Bundesgerichtshof - im wesentlichen - aus pragmatischen Gründen früher anders entschieden und eine "Durchgriffshaftung" bejaht hat (NJW 1987, 1890; NJW 1983, 1910), kann dem daher nicht gefolgt werden.

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Es fehlt schon deshalb aus objektiver Sicht an den Voraussetzungen einer Beschlussanfechtung (a.A. BGH NJW 1983, 1910 und NJW 1987, 1890; wie hier die überwiegende Lehre: Ulmer, NJW 1987, 1890 ff; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., Rn. 124 f. zu § 3 GmbHG; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, a.a.O. Rn. 57 ff zu § 3 GmbHG; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Rn. 47, Anh. zu § 47; Henze, Höchstrichterliche Rechtsprechung im Recht der GmbH, S. 390 ff; Goette, Die GmbH nach der BGH-Rechtsprechung, § 7 Rn. 82 f; Winter, ZHR 154 (1990), 259 ff; OLG Koblenz, DB 1990, 2413 und NJW 1986, 1693; differenzierend: Noack, a.a.O., S. 156 ff mit umfassendem Überblick über den Meinungsstand; dem BGH weitgehend folgend: Scholz/K. Schmidt, 8. Aufl., Rn. 116 zu § 45 und Rn. 53 zu § 47).

    Die Verletzung von Nebenabreden kann daher auch nicht etwa unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht auf die Satzungsebene gehoben und hieraus die Anfechtbarkeit abgeleitet werden (so auch BGH NJW 1987, 1890 und NJW 1983, 1910).

    Soweit der Bundesgerichtshof - im wesentlichen - aus pragmatischen Gründen früher anders entschieden und eine "Durchgriffshaftung" bejaht hat (NJW 1987, 1890; NJW 1983, 1910), kann dem daher nicht gefolgt werden.

  • OLG Stuttgart, 29.10.1997 - 20 U 8/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Abgeschlossen ist hingegen ein weiterer Rechtsstreit zwischen den Klägern, der Beklagten und der A (20 U 8/97 = LG Ravensburg, 2 KfH O 1422/95).

    Die Klage blieb ohne Erfolg, der Bundesgerichtshof hat die Revision der Kläger gegen das Senatsurteil vom 29.07.1997 - 20 U 8/97 - nicht angenommen (AZ des BGH: II ZR 313/97).

    Ansonsten würde, wie der Senat schon im Urteil vom 29.10.1997 im Verfahren 20 U 8/97 ausgeführt hat, das umfangreiche, juristisch im einzelnen ausgearbeitete Regelungswerk verwässert und sein Regelungszweck, der angesichts seiner Entstehungsgeschichte gerade auch darin bestand, die zuvor bestehenden Unklarheiten zu beseitigen und für die Zukunft die Kompetenzen klar zu verteilen, verfehlt (siehe auch noch unten E).

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Hierzu bedarf es der Satzungsauslegung (grundlegend dazu: Lutter/Leinekugel, ZIP 1998, 225 ff; Scholz/Emmerich, GmbHG, 9. Aufl., Rn. 11 ff zu § 3; Hueck/Fastrich, in Baumbach/Hueck GmbHG, 17. Aufl., Rn. 9 ff zu § 3; Zöllner, in Baumbach/Hueck, a.a.O., Rn. 14 ff, 23 ff zu § 53; siehe auch BGHZ 83, 122 ff, 130 f - Holzmüller).

    Ein Einstimmigkeitserfordernis kann entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht aus der sog. "Holzmüller-Doktrin" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 83, 122 ff) abgeleitet werden.

  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Ebenso kann offenbleiben, ob der diesbezügliche Vortrag der Kläger, der erstmals mehr als fünf Jahre nach Klageerhebung erfolgt ist, noch berücksichtigt werden kann oder ob dem die für die Erhebung von Anfechtungsklagen bestehende Monatsfrist des § 246 AktG analog entgegensteht (zum Nachschieben von Anfechtungsgründen siehe Zöllner in Baumbach/Hueck, a.a.O., Rn. 80, Anh. zu § 47; Lutter/Hommelhoff, Rn. 76, Anh. zu § 47; Rowedder/Koppensteiner, Rn. 112 zu § 47; BGHZ 15, 177 ff; BGHZ 32, 318 ff.).
  • BGH, 23.05.1960 - II ZR 89/58

    Genossenschaft. Vertreterversammlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Ebenso kann offenbleiben, ob der diesbezügliche Vortrag der Kläger, der erstmals mehr als fünf Jahre nach Klageerhebung erfolgt ist, noch berücksichtigt werden kann oder ob dem die für die Erhebung von Anfechtungsklagen bestehende Monatsfrist des § 246 AktG analog entgegensteht (zum Nachschieben von Anfechtungsgründen siehe Zöllner in Baumbach/Hueck, a.a.O., Rn. 80, Anh. zu § 47; Lutter/Hommelhoff, Rn. 76, Anh. zu § 47; Rowedder/Koppensteiner, Rn. 112 zu § 47; BGHZ 15, 177 ff; BGHZ 32, 318 ff.).
  • BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Anhaltspunkte dafür, dass die in die Einbringungsverträge eingegangene Rechtskonstruktion in sittenwidriger Weise gezielt statt eines Grundstückkaufvertrags gewählt worden sein könnte, um die Vorkaufsrechte auszuhöhlen und zu umgehen, bestehen nicht (vgl. dazu BGH NJW 1964, 540; BGH WM 1970, 321 f; BGHZ 115, 335 ff; BGH NJW 1987, 390; zur neueren Entwicklung der Rechtsprechung zu Umgehungsfällen Grunewald, Festschrift Gernhuber, S. 137 ff).
  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66

    Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Anhaltspunkte dafür, dass die in die Einbringungsverträge eingegangene Rechtskonstruktion in sittenwidriger Weise gezielt statt eines Grundstückkaufvertrags gewählt worden sein könnte, um die Vorkaufsrechte auszuhöhlen und zu umgehen, bestehen nicht (vgl. dazu BGH NJW 1964, 540; BGH WM 1970, 321 f; BGHZ 115, 335 ff; BGH NJW 1987, 390; zur neueren Entwicklung der Rechtsprechung zu Umgehungsfällen Grunewald, Festschrift Gernhuber, S. 137 ff).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
    Ein Verstoß führt ggf. zur Anfechtbarkeit des hierauf basierenden Gesellschaftsbeschlusses (Scholz/Winter, a.a.O., Rn. 14 ff, 50 ff zu § 14 GmbHG; Hachenburg/Raiser, GmbHG, 8. Aufl., Rn. 55 zu § 14; Henze, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Recht der GmbH, S. 280 ff; Vorwerk/Wimmers, GmbH-Rundschau 1998, 717 ff; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 20 IV; BGHZ 129, 136; BGHZ 103, 184).
  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 304/88

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses, der den Geschäftsführer abberuft -

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

  • OLG Hamm, 06.02.1986 - 8 W 52/85

    Kommanditist; Gesellschafter einer GmbH; Kontrollrechte über Angelegenheiten der

  • OLG Koblenz, 25.10.1990 - 6 U 238/90

    Anspruch auf Unterlassung der Teilnahme an der Beschlussfassung der

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

  • BGH, 05.07.1999 - II ZR 313/97

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 26 W 9/14

    Festsetzung der angemessenen Abfindung zu Gunsten der außenstehenden Aktionäre

    Dies ist insbesondere dann zweifelhaft, wenn bereits eine unabhängig erstellte Mehrjahresplanung des Unternehmens vorliegt, die auf der Grundlage eines formalen Planungsverfahrens entstanden ist, und der Bewerter speziell im Hinblick auf eine von ihm zu erstellende Bewertung Anpassungen vornimmt (so auch OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 - Rn. 350, juris).

    "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, werden von der Rechtsprechung regelmäßig als kritisch angesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) - Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2012 - 21 W 11/11 - Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 - BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber, AktG, 3. A. Anh. § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen

    Ein Verstoß führt zur Anfechtbarkeit des hierauf basierenden Gesellschaftsbeschlusses (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854 m.w.N.).

    Dazu gehören insbesondere offen zutage tretende Widersprüche, nicht plausible Ausführungen, Methodenfehler oder nicht erklärte Methodenwechsel und die Zugrundelegung erkennbar falscher tatsächlicher Bewertungsgrundlagen (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854 m.w.N.; vgl. auch schon Senatsurteil vom 01.12.1999, 20 U 38/99 - NZG 2000, 156 = OLGR Stuttgart 2000, 116).

    Zur Anfechtbarkeit wegen Verletzung der Treupflicht führen dabei nur solche Fehler, die auch eine gewisse Relevanz für die Gesamtbewertung haben (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854).

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2016 - 26 W 17/13

    Berücksichtigung der Mieterträge eines Immobilienunternehmens bei der Bewertung

    Hingegen werden "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) - Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2012 - 21 W 11/11 - Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 - BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2014 - L 5 KR 2911/13

    Stimmrechtsbindungsvertrag in der GmbH und Statusfeststellungsverfahren

    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt ausnahmsweise dann aber anderes, wenn sich alle Gesellschafter der Bindung unterworfen haben (BGH Urt. v. 20.01.1983 - II ZR 243/81, NJW 1983, 1910; BGH Urt. v. 27.10.1986 - II ZR 240/85, NJW 1987, 1890; s. auch BGH Beschl. v. 15.03.2010 - II ZR 4/09, juris-Rn. 8; ebenso unter Verweis auf die BGH-Rspr.: OLG Hamm Urt. v. 12.04.2000 - 8 U 165/99, juris; OLG Karlsruhe Urt. v. 30.12.1998 - 14 U 31/98, juris; vgl. auch OLG Stuttgart Urt. v. 07.02.2001 - 20 U 52/97, juris-Rn. 299).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 26 W 6/16

    Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen

    Dies ist insbesondere dann zweifelhaft, wenn bereits eine unabhängig erstellte Mehrjahresplanung des Unternehmens vorliegt, die auf der Grundlage eines formalen Planungsverfahrens entstanden ist, und der Bewerter speziell im Hinblick auf eine von ihm zu erstellende Bewertung Anpassungen vornimmt (Senat, Beschluss v. 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE), AG 2016, 329 Rn. 33; OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350, juris).

    "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, werden von der Rechtsprechung regelmäßig als kritisch angesehen (vgl. Senat, aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE), AG 2003, 688 ff. Rn. 60; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97, DB 2001, 854 ff. Rn. 350 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2012 - 21 W 11/11, NZG 2012, 549 ff. Rn. 25; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10, BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas in: Bürgers/Körber, aaO Anh. § 305 Rn. 27a; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2016 - 26 W 2/15

    Stichtagsprinzip: Berücksichtigung zukünftiger Erträge gemäß den Verhältnissen am

    Hingegen werden "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) - Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 07.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2012 - 21 W 11/11 - Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 - BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 26 W 8/15

    Anwendbarkeit des Bewertungsstandards IDW 1 2005 bei der Ermittlung des

    Hingegen werden "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. bereits OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 8.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 7.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2020 - 26 W 7/18

    Spruchverfahren wegen Squeeze-out abgeschlossen

    "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken außerhalb des Planungsprozesses erstellt werden, werden von der Rechtsprechung regelmäßig kritisch gesehen (vgl. bereits OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 8.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 7.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 Rn. 25, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016 - 12a W 2/15 Rn. 35, AG 2016, 672, 674; Ruiz de Vargas aaO, Anh. zu § 305 Rn. 27; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 18/14

    Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der

    Für diese - außerhalb des regulären Planungsprozesses und speziell für den Bewertungsanlass erstellten - bewertungstechnischen Prognosen gilt im Spruchverfahren gerade kein eingeschränkter Prüfungsmaßstab; vielmehr sind speziell für den Bewertungsanlass erstellte Prognosen einer intensiven Analyse zu unterziehen (Senat, Beschluss v. 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE) Rn. 33, aaO; OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 8.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 7.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 - Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10 BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO Anh. § 305 Rn. 27a; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Für diese - außerhalb des regulären Planungsprozesses und speziell für den Bewertungsanlass erstellten - bewertungstechnischen Prognosen gilt im Spruchverfahren gerade kein eingeschränkter Prüfungsmaßstab; vielmehr sind speziell für den Bewertungsanlass erstellte Prognosen einer intensiven Analyse zu unterziehen (vgl. Senat, Beschluss v. 12.11.2015 - I-26 W 9/14 (AktE) Rn. 33, aaO; OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 8.07.2003 - I-19 W 6/00 (AktE) Rn. 60, AG 2003, 688 ff.; ähnlich OLG Stuttgart, Urteil v. 7.02.2001 - 20 U 52/97 Rn. 350 ff., DB 2001, 854 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 5.03.2012 - 21 W 11/11 Rn. 25, NZG 2012, 549 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.07.2013 - 12 W 57/10, BeckRS 2013, 13603; Ruiz de Vargas aaO Anh. § 305 Rn. 27a; Simon/Leverkus in: Simon, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2017 - 26 W 8/16

    Festsetzung der Kompensationsleistungen für die außenstehenden Aktionäre aus

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 26 W 5/16
  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01

    Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich;

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 9 W 1/18

    Angemessenheit einer Barabfindung nach einem sogenannten Squeeze-out Ermittlung

  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2014 - L 5 R 1119/13
  • FG Bremen, 18.10.2006 - 3 K 87/05

    Begründung einer körperschaftsteuerrechtlich wirksamer Organschaft i.S.d. §§ 14,

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage

  • LG Köln, 15.07.2021 - 83 O 1/21
  • SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei

  • LG Köln, 08.02.2007 - 22 O 11/07

    Anträge i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes gerichtet auf das Unterlassen der

  • OLG Stuttgart, 29.10.1997 - 20 U 8/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8471
OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99 (https://dejure.org/2001,8471)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2001 - 22 U 157/99 (https://dejure.org/2001,8471)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 22 U 157/99 (https://dejure.org/2001,8471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verjährungsunterbrechung bei Genehmigung der Klageerhebung eines Nichtberechtigten; unwirksame Forderungsabtretung mangels Handelsregistereintragung der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 181 BGB ; § 209 BGB ; § 222 BGB ; § 631 BGB ; § 15 Abs. 1 HGB
    Berechtigung der Zahlungsverweigerung restlichen Werklohns; Verjährungsfrist; Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Unwirksamkeit des Entgegenhaltens der Abtretung; Fehlende Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ins Handelsregister; ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung der Zahlungsverweigerung restlichen Werklohns; Verjährungsfrist; Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Unwirksamkeit des Entgegenhaltens der Abtretung; Fehlende Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ins Handelsregister; ...

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 209; ; BGB § 222; ; BGB § 631; ; HGB § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 181 § 209 § 222 § 631; HGB § 15 Abs. 1
    Keine Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei Forderungsabtretung bei fehlender Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99

    Eintragung der Befreiung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH vom Verbot

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99
    Aus § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, wonach einzutragen ist, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben, folgt, dass die Gestattung des Selbstkontrahierens eine eintragungspflichtige Tatsache ist (BGHZ 87, S. 59 (61) und Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 181 Rdn. 21), soweit sie sich nicht nur auf ein konkretes Einzelgeschäft bezieht (Scholz-Winter, GmbHG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 13 und Baumbach-Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., § 35 Rdn. 75), wobei die Eintragungspflicht auch für eine GmbH & Co. KG hinsichtlich der Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH gilt (BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).

    Denn die Klägerin wird organschaftlich durch die Geschäftsführer ihrer Komplementär GmbH vertreten und sie will der Beklagten entgegenhalten, dass die Geschäftsführerin ####### ihrer Komplementär GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, sodass es insoweit nicht von Bedeutung ist, dass es sich bei der Komplementär GmbH um eine von der Klägerin verschiedene Rechtspersönlichkeit handelt (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).

  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99
    Aus § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, wonach einzutragen ist, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben, folgt, dass die Gestattung des Selbstkontrahierens eine eintragungspflichtige Tatsache ist (BGHZ 87, S. 59 (61) und Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 181 Rdn. 21), soweit sie sich nicht nur auf ein konkretes Einzelgeschäft bezieht (Scholz-Winter, GmbHG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 13 und Baumbach-Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., § 35 Rdn. 75), wobei die Eintragungspflicht auch für eine GmbH & Co. KG hinsichtlich der Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH gilt (BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).
  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75

    Umfang des Vertrauensschutzes in die Richtigkeit des Handelsregisters; Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99
    Deshalb ist es aber auch nicht möglich, die in § 15 Abs. 1 HGB gezogenen Grenzen, innerhalb deren das Handelsregister eine Schutzwirkung entfalten soll, enger oder weiter zu ziehen, als sie dort tatbestandsmäßig normiert sind (BGHZ 65, S. 309 (311)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6330
OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99 (https://dejure.org/2000,6330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.06.2000 - 3 U 5/99 (https://dejure.org/2000,6330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 3 U 5/99 (https://dejure.org/2000,6330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vermachte Forderung; Abtretung; Schuldentilgung; Verschaffungsvermächtnis; Erbrecht

  • Judicialis

    BGB § 2165; ; BGB § 2169; ; BGB § 2170

  • rechtsportal.de

    BGB § 2165 § 2169 § 2170
    Verschaffungsvermächtnis - Sicherheitsabtretung vermachter Forderung - Schuldentilgung erfüllungshalber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Erblasser ist nicht an sein Testament gebunden

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 2 O 403/98
  • OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1996 - IV ZR 112/95

    Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
    Er meint, daß sich das Landgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1996 (NJW 1996, 2230) über die Gesetzesbestimmungen des § 2169 Abs. 1 und Abs. 4 BGB hinweggesetzt habe.

    Deshalb wird in einem solchen Falle angenommen, daß der Widerruf die früher ausgesprochene Bezugsberechtigung nur insoweit außer Kraft setzen sollte, wie es für den Sicherungszweck erforderlich war (BGH NJW 1996, 2230 m. w. N.).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
    Die Klägerin hält diese im Termin vor dem Senat angesprochenen rechtlichen Erwägungen für zweifelhaft, da die Bank eine besondere Aufklärungspflicht bei Abschluß eines mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrags treffe (BGH NJW 1989, 1667; NJW 1998, 2898).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2000 - 3 U 5/99
    Die Klägerin hält diese im Termin vor dem Senat angesprochenen rechtlichen Erwägungen für zweifelhaft, da die Bank eine besondere Aufklärungspflicht bei Abschluß eines mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrags treffe (BGH NJW 1989, 1667; NJW 1998, 2898).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5121
OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00 (https://dejure.org/2000,5121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2000 - 3 Wx 283/00 (https://dejure.org/2000,5121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 3 Wx 283/00 (https://dejure.org/2000,5121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Wohnungseigentum; Haftung des Erwerbers; Abrechnungsfehlbeträge; Jahresabrechnung; Ordnungsgemäße Verwaltung; Eigentumswechsel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerber; Haftung; Zwangsversteigerung; Fehlbeträge; Jahresabrechnung; Wohnungseigentum; Entlastung des Verwalters; Abrechnungsspitzen; Eigentumswechsel

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 28; ; ZVG § 56 Satz 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 § 28; ZVG § 56 S. 2
    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für Zahlungsrückstände des Rechtsvorgängers - fehlerhafte Jahresabrechnung - Aufschlüsselung von Abrechnungsfehlbeträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 432
  • ZMR 2001, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
    Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zahlung von Beitragsvorschüssen gelangt nicht schon mit der Entstehung der Lasten und Kosten, sondern nach § 28 Abs. 2 WEG erst durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan zur Entstehung (BGH ZMR 1996, 215).

    Nur für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, wird originär eine Schuld begründet (BGH ZMR 1996, 215; BGH a.a.O.).

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
    Zutreffend hat das Landgericht es zunächst für unschädlich erachtet, dass in den Einzelabrechnungen nicht der Antragsteller, sondern noch die Voreigentümerin genannt ist, da für alle Beteiligten erkennbar die Abrechnungen für die Wohnung Nr. 21 und den Garagenstellplatz G 16 bestimmt waren und zudem die Verpflichtung der aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Voreigentümerin ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten eines Dritten gewesen wäre (vgl. BGH ZMR 1999, 834, 836).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (ZMR 1999, 834, 836) hat der Beschluss hinsichtlich etwaiger Zahlungsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig bloß eine diesen Plan bestätigende oder verstärkende Wirkung.

  • FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99

    Qualifizierung der Leistungen zur Zusatzversorgung ehemaliger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
    3 Wx 283/00 25 T 305/00 LG Düsseldorf 291 II 162/99 WEG AG Düsseldorf.
  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16

    Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!

    Nach einer anderen - auch von der Kammer vertretenen (vgl. nur ZMR 2016, 559) - Auffassung ist Gegenstand der Jahresabrechnung auch die Abrechnungsspitze (LG Dortmund ZWE 2014, 365, Hügel/Elzer § 28 Rdnr. 96; Riecke MDR 2017, 190, 194; Armbrüster ZWE 2005, 267, 271; Schultzky ZMR 2008, 757; Jacoby ZWE 2011, 61; OLG Düsseldorf NZM 2001, 432).
  • AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15

    Hausgeld schuldet, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht!

    Die Kostentragungspflicht für den veräußernden Wohnungseigentümer endet erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH 87, 138; 107, 285; 131, 228; NJW 1994, 3352; Düsseldorf NZM 2001, 198; ZWE 2001, 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14388
OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99 (https://dejure.org/2000,14388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2000 - 9 U 183/99 (https://dejure.org/2000,14388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 9 U 183/99 (https://dejure.org/2000,14388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
    Vielmehr mußte es sich, daß N2 auf Grund des gemeinsamen Trinkens und der sonstigen Umstände aufdrängen, daß die Beklagten zu 1) nicht mehr fahren durften, wenn er es nicht sogar positiv wußten (vgl. BGH VersR 1968, 197; OLG Hamm ZfS 1987, 290; 1996, 4; OLG Oldenburg VRS 1995, 5; ZfS 1989, 282; KG a.a.O.).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 97/66

    Schadensersatzansprüche aus einem tödlichen Verkehrsunfall - Haftungsausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
    Vielmehr mußte es sich, daß N2 auf Grund des gemeinsamen Trinkens und der sonstigen Umstände aufdrängen, daß die Beklagten zu 1) nicht mehr fahren durften, wenn er es nicht sogar positiv wußten (vgl. BGH VersR 1968, 197; OLG Hamm ZfS 1987, 290; 1996, 4; OLG Oldenburg VRS 1995, 5; ZfS 1989, 282; KG a.a.O.).
  • OLG Hamm, 24.02.1992 - 6 U 240/91

    Ersatz der den Höchstbetrag eines bestehenden Teilungsabkommens übersteigenden

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
    Insoweit reichen schon ernstliche Zweifel an der Fahrsicherheit des Fahrers aus, wenn diese - objektiv - bei zumutbarer Aufmerksamkeit von dem geschädigten Insassen hätten erkannt werden können (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 588; KG ZfS 1988, 328).
  • OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Versterben des Unfallopfers kurz nach dem Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
    Zu dieser Problematik hat der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall, den der Senat zu entscheiden hatte (vgl. Senat in NZV 1997, 233) in seinem Urteil vom 12.05.1988 (VI ZR 182/97 BGHZ 138, 388 = NJW 1998, 2741 - folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
    Der BGH hat in dem oben genannten Urteil vom 12.05.1998 (a.a.O.) ausdrücklich ausgeführt, daß seine neue Rechtsprechung zum Schmerzensgeld bei dauerndem Verlust der Empfindungsfähigkeit und des Bewußtseins (vgl. OLG München VersR 1998, 645; bestätigt durch Nichtannahmebeschluß vom 04.03.1997 - VI ZR 282/96; BGH VersR 1993, 585) in Fällen wie dem vorliegenden nicht anzuwenden sei, weil das Schadensereignis zum Tode führt, während das bei einer Persönlichkeitszerstörung zuzuerkennende Schmerzensgeld seinen inneren Grund darin finde, daß der Geschädigte nach dem schädigenden Ereignisses unter objektiv schweren Beeinträchtigungen weiter leben muß .
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
    Vielmehr kann nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 13. Oktober 1992 - BGHZ 120, 1, 8/9 - in den schon erwähnten Fällen schwerster Schädigung eine ausgleichspflichtige immaterielle Beeinträchtigung gerade darin liegen, daß die Persönlichkeit ganz oder weitgehend zerstört und hiervon auch die Empfindungsfähigkeit des Verletzten betroffen ist, wobei es freilich ein völliger Mangel an Empfindungsfähigkeit auch in solchen Fällen die Höhe des Schmerzensgeldes mindern kann.
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2000 - 9 U 183/99
    Zu dieser Problematik hat der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall, den der Senat zu entscheiden hatte (vgl. Senat in NZV 1997, 233) in seinem Urteil vom 12.05.1988 (VI ZR 182/97 BGHZ 138, 388 = NJW 1998, 2741 - folgendes ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98

    Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer

    Deshalb kommt eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dann in Betracht, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, a.a.O., OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 318 ff; OLG Hamm, OLGR 2001, 153 ff; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 820; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 258).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Denjenigen, der sich als Beifahrer einem Fahrer anvertraut, der erkennbar fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muss, trifft ein erhebliches Mitverschulden, das mit einer Mithaftungsquote von einem Drittel jedenfalls nicht zu hoch bewertet ist (vgl. Senat ZfSch 1989, 119; OLG Celle VersR 1978, 330 f.; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2002, 267 f.; OLG Oldenburg ZfSch 1989, 292 f.; für ein hälftiges Mitverschulden im Einzelfall OLG Hamm OLG-Report Hamm 2001, 153 f.; OLG München, VersR 1986, 925).
  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 5 U 12/05

    Arzthaftungsprozess: Umfang der Darlegung psychischer Schäden durch den klagenden

    Zwar ist die Ausgangsthese des Landgerichts zutreffend, dass Ersatzansprüche naher Angehöriger des Getöteten wegen psychischer Beeinträchtigungen infolge des Todes nur dann in Betracht kommen wenn diesen eine eigene pathologische Bedeutung zukommt (BGHZ 56, 163; OLGR Hamm 2001, 153).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.2000 - 27 UF 50/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4487
OLG Köln, 21.06.2000 - 27 UF 50/99 (https://dejure.org/2000,4487)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2000 - 27 UF 50/99 (https://dejure.org/2000,4487)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 27 UF 50/99 (https://dejure.org/2000,4487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 621 e Abs.; ; ZPO § ... 516; ; ZPO § 623 Abs. 3 Satz 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 628; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 94 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 78 Abs. 2 S. 1 §§ 621e 623 628
    Beschwerdeverfahren in abgetrennten Sorgesachen ohne anwaltliche Vertretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1227 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZB 597/80

    Folgesache - Verbundsache - Abgetrennte Verbundsache - Scheidung -

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2000 - 27 UF 50/99
    Die zu § 628 ZPO ergangene und den im "Zwangsverbund" (§ 623 Abs. 1 Satz 3 ZPO) zu entscheidenden Versorgungsausgleich betreffende Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 233, 234,; vgl. auch Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 78, Rn. 34) ist zumindest auf Abtrennungen von Folgesachen der § 623 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 ZPO nach dem - seit dem 1. Juli 1998 neu gefassten - § 623 Abs. 2 Satz 2 bis 4 ZPO nicht anzuwenden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5034
OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichsgebühr; Beweisaufnahme; Sorgerechtsverfahren; Sorgerecht; Elterliche Sorge; Anhörung; Eltern; Kind

  • Judicialis

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 23; ; BGB § 1671

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3 § 23; BGB § 1671
    Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei Verständigung der Eltern über Sorgerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 69/00
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1393
  • Rpfleger 2001, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Diese Auffassung hat der Senat kürzlich (Beschluss vom 20.11.2000, 2 WF 81/00, zur Veröffentlichung bestimmt) bestätigt für den Fall der Abänderung einer Sorgerechtsregelung nach § 1696 BGB.
  • OLG München, 18.04.1997 - 21 U 5854/96

    Aufgabe einer dinglichen Sicherheit an einem Grundstück -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Hieraus ist aber nicht zu schließen, dass die Eltern über den Gegenstand des Verfahrens frei verfügen und ihn daher auch durch Vergleich regeln können (so aber OLG Bremen OLGR 1997, 147 für § 1672 BGB a.F.; vgl. weiter Gerold aaO., § 36 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2005 - 9 WF 78/05

    Zum Ansatz einer Vergleichsgebühr aus Folgesache elterliche Sorge bei Einigung

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu ist zwar kontrovers (z.B. für Zuerkennung einer Vergleichsgebühr: OLG Koblenz, FamRZ 2002, 36; dagegen: OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 1393).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Vergleichsgebühr bei gerichtlich

    Der Senat geht daher in langjähriger ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Verständigung der Eltern über das Sorgerecht eine Vergleichsgebühr nicht auslöst (vgl. bereits Beschluss vom 17. August 1978, KostRsp. Nr. 7 zu § 23 BRAGO) und hat hieran auch in Bezug auf die seit 1. Juli 1998 geltende Neufassung des § 1671 BGB festgehalten, weil gemäß §§ 1671 Abs. 3, 1666 BGB weiterhin von Amts wegen auf die Wahrung des Kindeswohls zu achten ist (FamRZ 2001, 1393 f.; s.a. FamRZ 2001, 506 zu § 1696 BGB).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05

    Kosten- und Gebührenrecht: Einigungsgebühr; Gegenstandswert bei einem Hauptsache-

    Es bedarf hier nicht des Eingehens auf die in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte kontrovers entschiedene Frage, ob eine Verständigung der Eltern über die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil oder über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als dessen Kernbereich und ein hierauf basierender gemeinsamer Elternvorschlag die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO oder die sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000, 1003 VVRVG auszulösen vermag (für § 23 BRAGO verneinend: Senat FamRZ 2001, 1393; sowohl für die frühere Regelung als auch für den Geltungsbereich des RVG bejahend: OLG Nürnberg in FamRZ 2005, 190, 260 und 741 f; siehe auch Rechtssprechungsübersicht in Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rdnr. 43 zu Nr. 1000 VVRVG, Stichwort: "Sorgerecht"); die Festsetzung der sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000 und 1003 VVRVG scheitert hier nämlich schon daran, dass die Eltern in der mündlichen Verhandlung beim Familiengericht am 20. Juli 2004 lediglich eine einverständliche Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden Töchter A... und S..., nicht aber hinsichtlich des jüngsten Kindes Sa.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht