Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00   

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https://dejure.org/2001,2287
OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00 (https://dejure.org/2001,2287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2001 - 27 U 183/00 (https://dejure.org/2001,2287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 27 U 183/00 (https://dejure.org/2001,2287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 251 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 287; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Besuch schüttet Rotwein über die Polster!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf Wertausgleich - dauerhafte Schädigung hochwertiger Einrichtungsgegenstände - unverhältnismäßiger Kostenaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gast verschüttet Rotwein auf den guten Polstern - Keine Neuanschaffung von Möbeln, wenn die Kosten mehr als 30% über dem Zeitwert liegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1390
  • MDR 2001, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00
    Bei diesen Zeitwerten von 6.000,00 DM und 8.000,00 DM für Teppichboden bzw. Sitzmöbel überstiege der Aufwand für die Naturalrestitution, die nach sachverständiger Bewertung nur durch Neuanschaffung zu erreichen wäre, mit 15.500,00 DM zuzüglich Verlegeaufwand von 2.000,00 DM für den Bodenbelag und von 19.000,01 DM für Sitzmöbel auch unter Berücksichtigung eines Wertvorteils aus dem Gesichtspunkt "neu für alt" von 1500, 00 DM bzw. 8.000,00 DM den Verkehrswert um ca. 33 % bzw. 37 % Ein den Zeitwert der beschädigten Gegenstände um mehr als 30 % übersteigender Aufwand der Naturalrestitution erscheint unverhältnismäßig (vgl. BGHZ 115, 375 hinsichtlich Kfz-Schäden), weil ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs mit natürlicher Abnutzung nicht mit derart hohen Aufwendungen zu kompensieren pflegt und ein besonderes Integritätsinteresse, das solche Investitionen begründen könnte, hier nicht zu erkennen ist.
  • BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vermächtnisses mit dem Gegenstand des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00
    Wertersatz versteht sich als Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

    Vielmehr ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Grundsatz davon auszugehen, dass ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs, zu denen auch das Kfz gehört, und die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, nicht mit derart hohen Aufwendungen zu kompensieren pflegt (vgl. hierzu auch: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1390 und OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).
  • OLG Celle, 26.05.2004 - 3 U 263/03

    Ersatz für getätigte Aufwendungen für einen Rückerwerb eines Grundstücks bei

    b) Für Schadensersatzansprüche nach § 633 Abs. 2 BGB, der den Werkunternehmer zur Verweigerung der Mängelbeseitigung berechtigt, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, hat die Rechtsprechung in Einzelfällen, in denen die Wiederherstellungskosten die entstandene Wertminderung um ein Vielfaches überstiegen (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 2001, 1390) die Berufung des Werkunternehmers auf die Unverhältnismäßigkeit anerkannt, wenn der Aufwand des Unternehmers zur Mangelbeseitigung in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg führe.
  • OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 10 WF 215/05

    Streitwert und Kostentragung im Unterhaltsprozess: Wirtschaftliche

    Dabei kann der Inhalt des Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens mit berücksichtigt werden (OLG Köln, NJW-RR 1995, 509; OLG Nürnberg, OLGR 2001, 156 f.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 98, Rz. 37; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 98, Rz. 4; Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2. Aufl., S. 236), jedenfalls dann, wenn die Parteien etwas Abweichendes nicht gewollt haben (vgl. Zöller/Vollkommer, aaO., § 91 a, Rz. 58 "Vergleich").
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2001 - 7 U 14/00   

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https://dejure.org/2001,2268
OLG Frankfurt, 14.02.2001 - 7 U 14/00 (https://dejure.org/2001,2268)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2001 - 7 U 14/00 (https://dejure.org/2001,2268)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 7 U 14/00 (https://dejure.org/2001,2268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 S 3 StVO, § 18 Abs 8 StVO
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Verbotenes Anhalten auf der Abbiegespur der Bundesautobahn im Bereich eines Autobahnkreuzes und Auffahrunfall

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mithaftung bei einem Auffahrunfall infolge Anhaltens auf der Abbiegespur der Autobahn

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsbedingtes Anhalten; Schuldhafter Verkehrsverstoß; Verkehrsunfall ; Mitverschulden; Halten; Beschleunigungsstreifen; Verzögerungsstreifen

  • verkehrsrechtsforum.de

    Halten auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn kann zum Mitverschuldensvorwurf führen.

  • Judicialis

    StVO § 12 Abs. 1 Ziffer 3; ; StVO § 18 Abs. 8; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • RA Kotz

    Halten auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn, daraufhin Unfall! Hat man ein Mitverschulden?

  • rechtsportal.de

    StVO § 18 Abs. 8
    Anhalten; Verkehrsverstoß; Autobahnkreuz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.2000 - 7 U 208/99   

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https://dejure.org/2000,5098
OLG Köln, 08.06.2000 - 7 U 208/99 (https://dejure.org/2000,5098)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.2000 - 7 U 208/99 (https://dejure.org/2000,5098)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 7 U 208/99 (https://dejure.org/2000,5098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Mitverschulden bei Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie

  • Judicialis

    KWG § 23 a; ; BGB § 255; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 254; KWG § 6
    Kenntnis des Geschädigten von der fehlenden Zugehörigkeit einer Bank zu einem Einlagensicherungssystem begründet kein Mitverschulden

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 839, 254; GG Art. 34; KWG § 6
    Haftung des Staates für Bankenzusammenbruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 990
  • BB 2001, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2000 - 7 U 208/99
    Es handelt sich bei § 255 BGB um die spezielle Ausformung eines allgemeinen Gedankens des Schadensersatzrechts, die ohne weiteres zur Ausfüllung von Lücken herangezogen werden kann (vgl. insoweit BGHZ 106, 313; Palandt-Heinrichs, 59.Aufl., § 255 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11497
OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00 (https://dejure.org/2001,11497)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 W 146/00 (https://dejure.org/2001,11497)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 4 W 146/00 (https://dejure.org/2001,11497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zweck der Neufassung des § 284 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Verzugseintritt nach § 284 Abs. 3 BGB; Inverzugsetzung des Schuldners durch Mahnung nach Fälligkeit; Kostenentscheidung anhand des hypothetischen Ausgangs des Rechtsstreits; Beschleunigung fälliger Zahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechnungen sind binnen eines Monats zu bezahlen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 927
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06

    Unwirksamkeit einer vom Werklohnschuldner formularmäßig ausbedungenen

    Auch die isolierte Einbeziehung der Frist aus § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B ist gegenüber der 30-Tagesfrist des früheren § 284 Abs. 3 BGB als schlechthin unangemessen benachteiligend behandelt worden (vgl. OLG Bamberg, MDR 2001, 927).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 102/02

    Entbehrlichkeit der Nachfrist bei ernsthafter Zahlungsverweigerung

    Wegen des Umstandes, dass die 30-Tage-Regelung des § 284 Abs. 3 BGB a.F. "künftig zum Leitbild des Gesetzes" gehört (so die Bemerkung des Rechtsausschusses zur Beschlussempfehlung, vgl. Henkel/Kessler, NJW 2000, 3089) stellen Bestimmungen in Formularverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von § 284 Abs. 3 BGB a.F. abgewichen wird, einen Verstoß gegen § 9 AGBG dar und sind folglich unwirksam (vgl. OLG Bamberg, MDR 2001, 927 = OLGR Bamberg 2001, 156; Jani, BauR 2000, 949, 950; Kniffka, ZfBR 2000, 227, 228).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03

    Maßgeblichkeit des Inhalts des zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs bei

    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13

    Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass § 286 Abs. 3 BGB im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Verzugsregelung gehört und deshalb als zugunsten des Gläubigers wirkendes Leitbild beachtet werden muss (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 4 W 146/00; Staudinger-Löwisch/Feldmann, BGB, Neubearb. 2014, § 286, Rdnr. 116, m.w.N.; BeckOK Bamberger/Roth-Lorenz, BGB, Edition: 32, Stand: 1. März 2011, § 286, Rdnr. 49).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2004 - 16 U 14/02
    Dass die Klägerin dem Beklagten eine kürzere Zahlungsfrist gesetzt hatte, ist rechtlich unerheblich, weil § 284 Abs. 3 BGB a. F. gegenüber § 284 Abs. 1 und 2 BGB a. F. für den Verzugseintritt von Geldforderungen lex specialis ist (vgl. OLG Bamberg, v. 21.2.2001 - 4 W 146/00, OLGR 2001, 156 rn. w. N).
  • OLG Dresden, 05.12.2001 - 11 U 2482/01

    Verzug; 30-Tages-Frist

    (§ 286 Abs. 3 neu in der Fassung des Rechtsausschusses; andere Ansicht: Oberlandesgericht Bamberg, MDR 2001, 927 und Palandt-Heinrichs, Rn. 24 zu § 284 BGB mit Nachweisen der eindrucksvoll langen Liste von Juristen, welche die hier vorgenommene einschränkende Auslegung von § 284 Abs. 3 BGB fordern und begründen).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7047
OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01 (https://dejure.org/2001,7047)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2001 - 7 WF 712/01 (https://dejure.org/2001,7047)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 2001 - 7 WF 712/01 (https://dejure.org/2001,7047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Trennungsunterhalt; Unterhaltsvergleich; Kostenentscheidung; Kosten bei Prozessvergleich; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 98

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a § 98
    Kostenentscheidung bei Unterhaltsvergleich - Orientierung am Vergleichsinhalt im Verhältnis zum Klageantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1383
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 05.12.1994 - 2 W 173/94

    Ergänzung eines Vergleichs bei unvollständiger Kostenregelung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
    Der Senat hält es jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem um die Höhe einer Forderung gestritten und eine vergleichsweise Einigung auf einen Teilbetrag erzielt wurde, für angebracht, für die Kostenentscheidung - entsprechend dem Vorgehen des Amtsgerichts - maßgeblich auf den Vergleichsinhalt und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den gestellten Anträgen abzustellen (so etwa auch OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 509; vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 98 Rdnr. 4; Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, § 98 Rdnr. 7 b).
  • OLG München, 21.03.1972 - 10 W 675/72
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
    Der Senat hält es jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem um die Höhe einer Forderung gestritten und eine vergleichsweise Einigung auf einen Teilbetrag erzielt wurde, für angebracht, für die Kostenentscheidung - entsprechend dem Vorgehen des Amtsgerichts - maßgeblich auf den Vergleichsinhalt und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den gestellten Anträgen abzustellen (so etwa auch OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 509; vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 98 Rdnr. 4; Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, § 98 Rdnr. 7 b).
  • OLG Bremen, 12.09.1988 - 2 W 88/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
    Der Senat hält es jedenfalls in dem vorliegenden Fall, in dem um die Höhe einer Forderung gestritten und eine vergleichsweise Einigung auf einen Teilbetrag erzielt wurde, für angebracht, für die Kostenentscheidung - entsprechend dem Vorgehen des Amtsgerichts - maßgeblich auf den Vergleichsinhalt und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den gestellten Anträgen abzustellen (so etwa auch OLG München, NJW 1973, 154; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1995, 509; vgl. Thomas/Putzo, a.a.O., § 98 Rdnr. 4; Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur ZPO, § 98 Rdnr. 7 b).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98

    Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
    Auch weil die Klägerin nicht geltend macht, daß ihr nach dem Streitstand vor Vergleichsschluß höhere als die im Vergleich vereinbarten Unterhaltsforderungen zugestanden hätten, und davon ausgegangen werden kann, daß im Vergleich die nach dem Beschwerdevorbringen im Termin vom 24.01.2001 von den Parteien mit Hilfe des Gerichtes ermittelten Unterhaltsbeträge tituliert worden sind, besteht kein Anlaß, auf einen vom Vergleichsinhalt abweichenden Sach- und Streitstand, also etwa einen - nunmehr vom Senat zu ermittelnden - potentiellen Erfolg der Klage ohne Vergleichsabschluß abzustellen (so etwa OLG München, OLGZ 1990, 348; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 148).
  • OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89

    Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2001 - 7 WF 712/01
    Auch weil die Klägerin nicht geltend macht, daß ihr nach dem Streitstand vor Vergleichsschluß höhere als die im Vergleich vereinbarten Unterhaltsforderungen zugestanden hätten, und davon ausgegangen werden kann, daß im Vergleich die nach dem Beschwerdevorbringen im Termin vom 24.01.2001 von den Parteien mit Hilfe des Gerichtes ermittelten Unterhaltsbeträge tituliert worden sind, besteht kein Anlaß, auf einen vom Vergleichsinhalt abweichenden Sach- und Streitstand, also etwa einen - nunmehr vom Senat zu ermittelnden - potentiellen Erfolg der Klage ohne Vergleichsabschluß abzustellen (so etwa OLG München, OLGZ 1990, 348; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 148).
  • AG Stuttgart, 08.02.2012 - 32 C 6091/11

    Vorliegen eines berechtigten Interesses eines Mieters an der Untervermietung

    Nach herrschender Meinung (vgl. nur BGH NJW 2007, 835, 837; OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509 ; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO ; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO ; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO , 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO , Zöller-Vollkommer, ZPO , 28. Aufl., § 91 a Rn. 58 _Vergleich_; jeweils m.w.N.kritisch OLG Stuttgart 18.07.2011 - 13 W 34/1), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Vergleichs in der Hauptsache und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 13 W 34/11

    Kostenentscheidung bei einem Prozessvergleich

    Insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 58 "Vergleich"; vgl. z. B. auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 1466; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 147 f.; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, a.a.O., § 98 Rn. 13; für eine weitergehende Berücksichtigung des Vergleichsinhalts dagegen wohl etwa OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1383; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 67, 68).
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