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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3795
OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00 (https://dejure.org/2001,3795)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.02.2001 - 4 W 324/00 (https://dejure.org/2001,3795)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 4 W 324/00 (https://dejure.org/2001,3795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schenkungsweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks an einen Minderjährigen: Notwendigkeit der Ergänzungspflegerbestellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 107 BGB ; § 1909 BGB
    Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger; Rechtliche Vorteilhaftigkeit; Bestellung eines Ergänzungspflegers; Gesamtschau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger; Rechtliche Vorteilhaftigkeit; Bestellung eines Ergänzungspflegers; Gesamtschau

  • Judicialis

    BGB § 107; ; BGB § 1909

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 107 § 1909
    Schenkungsweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks an Minderjährigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 15 T 2000/00
  • OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 931
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die von den Beschwerdeführern zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1983, 1780 trägt hierbei die vorliegende Entscheidung nicht unmittelbar.

    Die Rechtsprechung (ausführlich BGH NJW 1983, 1780 f.) geht dahin, dass dann, wenn sich der Schenker ein bereicherungsrechtlich ausgestaltetes Rückforderungs- oder Widerrufsrecht vorbehalten hat, der minderjährig beschenkte nur einen rechtlichen Vorteil erlangt.

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die Frage, ob ein über sieben Jahre alter Minderjähriger durch ein Rechtsgeschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt und daher die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB entbehrlich ist, muss dabei aus einer Gesamtschau der schuldrechtlichen (Schenkungsvertrag) sowie dinglichen Rechtslage (Auflassung) beurteilt werden (BGHZ 78, 28, 34).
  • OLG Köln, 10.11.1997 - 14 Wx 10/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksüberlassung an

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch wird in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht als rechtlicher Nachteil angesehen, weil die Belastung den Vorteil nur einschränkt, nicht aber aufhebt (BGHZ 107, 156; OLG Köln NJW-RR 98, 363, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72

    Versagte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Provisionsanspruch des Maklers

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Diese Verpflichtung ist nicht nach § 1822 Abs. 1 Nr. 10 BGB genehmigungspflichtig, weil es sich nicht um eine fremde Schuld handelt, die zwar im Außenverhältnis als eigene übernommen wird, für die im Innenverhältnis aber allein der Erstschuldner haftet und ersatzpflichtig bleibt (BGHZ 60, 385, 388 f.).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00
    Die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch wird in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht als rechtlicher Nachteil angesehen, weil die Belastung den Vorteil nur einschränkt, nicht aber aufhebt (BGHZ 107, 156; OLG Köln NJW-RR 98, 363, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Das gleiche gilt für die Belastung eines Grundstücks mit einem Nießbrauch jedenfalls dann, wenn der Nießbraucher, wie hier, über §§ 1042 Satz 2, 1047 BGB hinaus auch die Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen sowie die außergewöhnlichen Grundstückslasten zu tragen hat, der Eigentümer insoweit also nicht zum Aufwendungs- oder Verwendungsersatz gemäß §§ 1049, 677 ff. BGB verpflichtet ist (OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; vgl. auch BayObLGZ 1979, 49, 54 f.; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; OLG Celle, MDR 2001, 931 f.; OLG Köln, ZMR 2004, 189, 191; Erman/Palm, aaO, § 107 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Schmitt, aaO, § 107 Rdn. 40; Palandt/Heinrichs, aaO, § 107 Rdn. 4; Larenz/Wolf, aaO, § 25 Rdn. 24; Stürner, AcP 173 [1973], 402, 428).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 16. Februar 2001 (OLGR Celle 2001, 159 = MDR 2001, 931) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Celle in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 16. Februar 2001 (aaO) die Ansicht, die Übertragung eines mit einem Nießbrauch belasteten vermieteten Grundstücks sei mit keinen rechtlichen Nachteilen für den minderjährigen Erwerber verbunden, so daß er die Auflassung selbst wirksam erklären könne.

    Die damit begründete persönliche Haftung des Minderjährigen ist nicht etwa deshalb unbeachtlich, weil es sich, wie das Oberlandesgericht Celle (MDR 2001, 931, 932) meint, um einen mittelbaren Rechtsnachteil handelt, der aus der Eigentümerstellung als solcher resultiert.

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Schenkung unter Rücktrittsvorbehalt, die nach allgemeiner Ansicht rechtlich nachteilig ist, weil der Minderjährige im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts zum Wertersatz oder Schadensersatz, insbesondere wegen einer zwischenzeitlichen Verschlechterung des zurückzugewährenden Gegenstands, verpflichtet sein kann (BayObLG, Rpfleger 1974, 309, 310; OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189, 191; OLG Celle, MDR 2001, 931, 932; Fembacher/Franzmann, MittBayNot 2002, 78, 82 f.; Bestelmeyer, Rpfleger 2004, 162).

  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Daraus folgt, daß auch der Nießbrauchsvorbehalt zu Gunsten des Schenkers nichts am Vorliegen eines lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts ändert (vgl. RGZ 148, 321 [324]; BayObLGZ 1979, 49, [55]; OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Köln, a.a.O.; LG Bonn, MittRhNotK 1974, 115; Schmitt in Münchener Kommentar, a.a.O., § 107, Rdn. 47).

    Diese Pflicht ist nachteilig, weil hier der Minderjährige für die Übertragung nach dem Recht der Leistungsstörungen (§§ 280 ff BGB) und daher nicht nur mit dem übertragenen Gegenstand, sondern gegebenenfalls auch mit seinem weiteren Vermögen haftet (vgl. BayObLG Rpfleger 1974, 309 [310]; OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Dresden, MittRhNotK 1997, 184 [186]OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106 [107]; Klüsener, Rpfleger 1981, 258 [264]).

    Vielmehr entspricht es der aktuellen, von dem Senat geteilten Rechtsprechung, daß ein oneroses Geschäft vorliegt, wenn der Beschenkte eine persönliche Verpflichtung zur Rückübertragung mit der Folge der Haftung nach Maßgabe der §§ 280 ff BGB bei Pflichtverletzungen oder aber zusätzliche persönliche Verpflichtungen wie den Verzicht auf Aufwendungsersatz übernimmt (vgl. OLG Celle, MDR 2001, 931 [932]; OLG Dresden, MittRhNotK 1997, 184 [186]; OLG Köln [14. Zivilsenat], MittBayNot 1998, 106 [107]).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 279/04

    Nicht lediglich rechtlich vorteilhafter Vertrag: Schenkweise Übertragung eines

    Dies gilt auch dann, wenn der Schenker Verpächter ist und sich zugleich mit der Übertragungsverpflichtung einen Nießbrauch vorbehält (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Celle, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 W 324/00, MDR 2001, 931).

    Er sieht sich jedoch an einer Entscheidung in der Sache gehindert, weil er in der Frage des rechtlichen Vorteils bei der Schenkung eines mit einem Nießbrauch belasteten, verpachteten Grundstücks von der Entscheidung des OLG Celle vom 16.02.2001 (4 W 324/00=OLGR Celle 2001, 159= MDR 2001, 931) abweichen will.

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 186/13

    Rechtlicher Vorteil für Minderjährige; Ergänzungspfleger; Nießbrauch

    Die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Genehmigung eines unentgeltlichen Übertragungsvertrags ist notwendig, wenn die Eltern der minderjährigen Übernehmerin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundbesitz erhalten sollen und eine Pflicht der Eltern zur Übernahme von Kosten jeglicher Art nicht vereinbart ist (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 16. Februar 2001, Az: 4 W 324/00).

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 16. Februar 2001 zum Az. 4 W 324/00 eine andere Auffassung zur Genehmigungspflicht durch einen Ergänzungspfleger vertreten haben sollte, wird hieran nicht festgehalten.

  • OLG Naumburg, 07.09.2001 - 8 WF 168/01

    Gerichtlicher Vorbescheid über Antragsablehnung - Anfechtung

    Da nicht ersichtlich ist, dass der Wert des Grundeigentums den des Nießbrauchsrechts übersteigt, ist davon auszugehen, dass dem Minderjährigen lediglich ein rechtlicher Vorteil zugeflossen ist, so dass es weder der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters bedurfte (§ 107 BGB; vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 107 Rdn. 4 m.w.N.; OLG Celle, MDR 2001, 931 f.) noch eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung notwendig ist.
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.04.2001 - 3 U 2744/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5453
OLG München, 25.04.2001 - 3 U 2744/98 (https://dejure.org/2001,5453)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.2001 - 3 U 2744/98 (https://dejure.org/2001,5453)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 2001 - 3 U 2744/98 (https://dejure.org/2001,5453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Heimvertrag; Ermessensspielraum des Heimträgers; Unterbringungsentgelt; Angemessenheit des Entgeltes; Kostenpositionen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung für Heimverträge

  • Judicialis

    HeimG § 4 c Abs. 1; ; HeimG § 4 c; ; HeimG § ... 4 Abs. 3; ; HeimG § 4 c Abs. 3 Satz 2; ; HeimG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; HeimG § 4 c Abs. 2 Satz 2; ; HeimG § 41 c Abs. 3 Satz 2; ; HeimG § 4 c Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 543; ; AGBG § 9; ; AGBG § 6; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 315

  • rechtsportal.de

    Heimgesetz - ergänzende Vertragsauslegung - Angemessenheit des Entgeltes - Kriterien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 536
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94

    Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG

    Auszug aus OLG München, 25.04.2001 - 3 U 2744/98
    Es erfüllt die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 22.6.1995 (Az.: III ZR 239/94) in Auslegung des § 4 c des Heimgesetzes aufgestellt hat.

    Die grundsätzlichen Fragen hat der Bundesgerichtshof bereits in seinen Entscheidungen vom 19.1.1995 (Az.: III ZR 108/94) und vom 22.6.1995 (Az.: III ZR 239/94) entschieden.

  • BGH, 19.01.1995 - III ZR 108/94

    Auskunftspflicht eines Heimträgers über Personal- und Sachkosten eines

    Auszug aus OLG München, 25.04.2001 - 3 U 2744/98
    Die grundsätzlichen Fragen hat der Bundesgerichtshof bereits in seinen Entscheidungen vom 19.1.1995 (Az.: III ZR 108/94) und vom 22.6.1995 (Az.: III ZR 239/94) entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 24 U 97/01

    Zu den Voraussetzungen einer Entgelterhöhung nach § 4 HeimG

    Einzelaufstellungen für jede einzelne Leistungsposition sind nicht erforderlich (vgl. OLG München, ZMR 2001, 536, 537).
  • OLG Hamm, 06.07.2004 - 21 U 95/03
    Überdies erfordert die Funktion des § 4 c III 1 HeimG, dem Bewohner die Möglichkeit zur Prüfung von Angemessenheit und Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu geben (zum Schutzzweck BGH NJW 1995, 2923/2924, OLG München WuM 2001, 285; Kunz/Ruf/Wiedemann, a.a.O., § 4 c Rdnr. 6), in beiden Fallgruppen eine schriftliche Begründung des Erhöhungsverlangens bis hin zur Vorlage von Berechnungsgrundlagen (vgl. dazu die amtliche Begründung in Bundestags-Drucksache 11/5120, 14).
  • VG Freiburg, 19.11.2002 - 4 K 1668/02

    Angemessenheit der Kosten in einem Pflegeheim

    8 Ähnlich wie bei der Feststellung eines Missverhältnisses zwischen Entgelt und Leistung nach der früheren Regelung in § 4 Abs. 3 HeimG a. F. kommt es für den Befund einer Unangemessenheit im Sinne von § 5 Abs. 7 Satz 1 HeimG auf einen Vergleich mit den Kosten und Leistungen anderer Heime, also auf einen Vergleich mit dem im Wettbewerb gebildeten Marktpreis, an (OLG München, Urt. v. 25.04.2001 - 3 U 2744/98 - WuM 2001, 285; OVG Lüneburg, Urt. v. 05.10.1997, NJW 1988, 1341; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.01.1987, Die Justiz 1988, 310; Crößmann/Iffland/Mangels, Heimgesetz, 5. Aufl. 2002, § 5 RdNr. 19; Kunz/Ruf/Wiedemann, a.a.O., § 4 RdNr. 10; Thieme, Die Angemessenheit von Entgelten in Einrichtungen der Altenhilfe, NVwZ 1985, 73).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00 - 155   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12324
OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00 - 155 (https://dejure.org/2001,12324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.01.2001 - 1 U 686/00 - 155 (https://dejure.org/2001,12324)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 1 U 686/00 - 155 (https://dejure.org/2001,12324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers im Berufungsschriftsatz; Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung der Abberufung eines Geschäftsführers nach freiwilliger Niederlegung des Amtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 612
  • NZG 2001, 415
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Werden sie nicht beachtet, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, NJW 1985, 2651 ).

    Insbesondere kann die notwendige Klarstellung dem mit der Berufung zugleich vorgelegten erstinstanzlichen Urteil entnommen werden (BGH, NJW 1985, 2651 ).

  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Mithin entfällt das für eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn der mit einem Mangel behaftete Beschluss erneuert wird, ohne dass der Mangel dem neuen Beschluss anhaftet (BGHZ 21, 354, 356; Hachenburg/Raiser, GmbHG , 8. Aufl., Anh. § 47 Rdn. 168; Scholz/K. Schmidt, aaO., § 45 Rdn. 136).
  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Dabei sind, wie auch sonst bei der Auslegung von Prozesserklärungen, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen, die dem Gericht bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bekannt sind und dem Rechtsmittelgegner zugänglich waren (BGH, NJW 1999, 1554 ).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Der von dem Gesellschafter am 28. Januar 2000 zwecks Abberufung des Klägers als Geschäftsführer der beklagten GmbH herbeigeführte Beschluss war nichtig, weil nicht sämtliche Gesellschafter zu der Gesellschafterversammlung eingeladen waren (BGHZ 36, 207, 211; 87, 1, 2 f.) .
  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2001 - 1 U 686/00
    Der von dem Gesellschafter am 28. Januar 2000 zwecks Abberufung des Klägers als Geschäftsführer der beklagten GmbH herbeigeführte Beschluss war nichtig, weil nicht sämtliche Gesellschafter zu der Gesellschafterversammlung eingeladen waren (BGHZ 36, 207, 211; 87, 1, 2 f.) .
  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 269/01

    Unterlassung der Verwendung einer Internet-Domain

    Einen Anspruch auf weitere Mitwirkungshandlungen des Verletzers bestehen insoweit nicht (OLG Hamburg OLGR 2001, 159, 164f. -derrick.de; OLG Hamm NJW-RR 1998, 909, 910 -krupp.de).

    Deshalb ist ein Anspruch auf Übertragung des Domain-Namens generell abzulehnen (OLG Hamburg OLGR 2001, 159, 164 f. -derrick.de; vgl. BGH WRP 2002, 121 f.: Presseerklärung Nr. 87/2001 des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2001 zum Urteil des BGH vom 22. November 2001, Az.: I ZR 138/99, -shell.de, WRP 2002, 121 f.).

    Eine Notwendigkeit, dem Verletzten über den bestehenden Beseitigungsanspruch, d.h. hier Freigabeanspruch, hinaus im Wege der Analogie auch einen Anspruch auf unmittelbare Übertragung der Domain zu gewähren, kann somit nicht festgestellt werden (OLG Hamburg OLGR 2001, 159, 164 f. -derrick.de).

  • OLG Jena, 25.04.2012 - 2 U 520/11
    Einer Beschlussmängelklage kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn für die Erhebung der Klage objektiv kein Bedürfnis mehr besteht, weil der klagegegenständliche Beschluss folgenlos aufgehoben oder mangelfrei wiederholt worden ist (Lutz, Der Gesellschafterstreit, 2. Auflage, Rn. 646; OLG Nürnberg, Urteil vom 25.08.1999, 12 U 430/99, NZG 2000, 700; Saarländisches OLG, Urteil vom 17.01.2001, 1 U 686/00, NJW-RR 2001, 612).
  • KG, 13.09.2002 - 14 W 150/02

    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer

    Der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ist zwar z.B. dann anerkannt, wenn der Geschäftsführer nach einem zunächst rechtswidrigen Abberufungsbeschluss freiwillig sein Amt aufgibt und damit einen ansonsten rechtmäßig herbeizuführenden Beschluss bewusst von sich aus überflüssig macht (OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, S. 612).
  • LAG Hessen, 04.09.2006 - 17 Sa 2105/05
    Im Berufungsschriftsatz sind die Parteien zwar nur unvollständig bezeichnet; dies ist jedoch unschädlich, da sich aus der beigefügten Urteilsabschrift zweifelsfrei ergibt, wer Rechtsmittelführer ist und gegen wen sich die Berufung richtet (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 07. November 1995, VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Urteil vom 11. Januar 2001, III ZR 113/00, NJW 2001, 1070; Oberlandesgericht C, Urteil vom 17. Januar 2001, 1 U 686/00, NJW-RR 2001, 612).
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