Rechtsprechung
   KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99   

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https://dejure.org/2000,7578
KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99 (https://dejure.org/2000,7578)
KG, Entscheidung vom 31.03.2000 - 25 U 2583/99 (https://dejure.org/2000,7578)
KG, Entscheidung vom 31. März 2000 - 25 U 2583/99 (https://dejure.org/2000,7578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rabatt ; Preisnachlass; Zahlung ; Gegenleistung ; Wert ; Aufkleber; Kraftfahrzeug

  • Judicialis

    RabattG § 1; ; RabattG § 2; ; RabattG § 12 Satz 1 (Getarnter Rabatt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RabattG § 1 § 2 § 12 S. 1
    Zulässigkeit eines Preisnachlasses als Entgelt für die Anbringung eines kleinen, kaum sichtbaren Aufklebers am Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99
    Soweit sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Werbung für Handys zu einem Preis von 1, 00 DM oder weniger berufen will (insbesondere BGH, GRUR 1999, 261; 264; WRP 1999, 505; 509; 512; 517), ist diese hier nicht einschlägig.
  • OLG Celle, 24.03.1999 - 13 U 157/98

    Umgehung der in der Fahrzeugversicherung üblichen Selbstbeteiligung durch

    Auszug aus KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99
    Der Verbraucher versteht das Angebot der Beklagten (mangels Wert der Werbeleistung aus dem Aufkleber) als bloße Tarnung für eine zu Lasten des Kasko-Versicherers um 300, 00 DM überhöhte Reparaturpreisrechnung (so schon OLG Celle, Urteil vom 24. März 1999, Aktenzeichen 13 U 157/98).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99
    Die Kosten einer berechtigten Abmahnung sind aus §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB ersatzfähig, auch wenn die abmahnende Partei später einen Rechtsstreit wegen des Unterlassungsanspruchs beginnt (BGHZ 52, 393, 399 f.; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Einl., UWG, Rdn. 554 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99
    Soweit sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Werbung für Handys zu einem Preis von 1, 00 DM oder weniger berufen will (insbesondere BGH, GRUR 1999, 261; 264; WRP 1999, 505; 509; 512; 517), ist diese hier nicht einschlägig.
  • OLG Frankfurt, 12.10.1989 - 6 U 94/88
    Auszug aus KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99
    Der Preisnachlass kann auch in der Form von Zahlungen bestehen, die der Kunde für eine Gegenleistung erhält (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1991, 938).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00   

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https://dejure.org/2000,12074
OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00 (https://dejure.org/2000,12074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.06.2000 - 15 SmA 12/00 (https://dejure.org/2000,12074)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 15 SmA 12/00 (https://dejure.org/2000,12074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Zuständigkeit; Vormundschaftsgericht; Familiengericht; Vormund; Pflegers; Auswahl; Bestellung; Pflegschaftssache; Pflegschaftsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; BGB § 1697; ; BGB § 1773 ff

  • rechtsportal.de

    BGB § 1697 §§ 1773 ff.; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Zuständigkeit für Bestellung des Pflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1998 - XII ARZ 35/97

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Regelung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Zwar ist diese Vorschrift bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen einem Familiengericht und einem Gericht der (allgemeinen) freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie dem Vormundschaftsgericht, entsprechend anwendbar (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Entscheidung NJW 1981, 126 f.; jüngst: FamRZ 1998, 609 f.).

    Das Familiengericht war nach §§ 1671 Abs. 5, 1672 Satz 1 BGB nur im Rahmen eines anhängigen Scheidungsverfahrens dafür zuständig, eine erforderliche Vormundschaft oder Pflegschaft anzuordnen, während Auswahl und Bestellung des Vormunds oder Pflegers in die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts fielen (vgl. BGH FamRZ 1998, 609).

  • BayObLG, 16.12.1999 - 4Z AR 66/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Nach dem in dieser Entwurfsbegründung eindeutig zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers obliegt somit auch nach der gesetzlichen Neuregelung die Bestellung des Vormunds oder Pflegers weiterhin dem Vormundschaftsgericht (so auch BayObLG Rpfleger 2000, 158; OLG Stuttgart, Die Justiz 1999, 103; FamRefK/Rogner, § 1697 BGB Rdnr. 5; Palandt-Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1697 Rdnr. 1).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1999 - 3 W 132/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der vom Vormundschaftsgericht zitierten Entscheidung des Pfälzischen OLG Zweibrücken (Rpfleger 1999, 489).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.06.2000 - 15 SmA 12/00
    Zwar ist diese Vorschrift bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen einem Familiengericht und einem Gericht der (allgemeinen) freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie dem Vormundschaftsgericht, entsprechend anwendbar (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Entscheidung NJW 1981, 126 f.; jüngst: FamRZ 1998, 609 f.).
  • OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03

    Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die

    Es verbleibt in diesen Fällen deshalb bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach §§ 1909, 1915 Abs. 1, 1779 BGB (so im Ergebnis auch KG, FamRZ 2000, 719; OLG Stuttgart, BW NotZ 2000, 19 unter Aufgabe OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Koblenz, OLG-Report 2001, 16 f., letzteres hinsichtlich der Frage der Bestellung des Pflegers und des weiteren Pflegschaftsverfahrens).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.08.2000 - 16 W 170/00   

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https://dejure.org/2000,11755
OLG Schleswig, 22.08.2000 - 16 W 170/00 (https://dejure.org/2000,11755)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.2000 - 16 W 170/00 (https://dejure.org/2000,11755)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 2000 - 16 W 170/00 (https://dejure.org/2000,11755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.2000 - 16 W 170/00
    Es ist nämlich inzwischen auch anerkannt, daß selbst unanfechtbare Entscheidungen vom Gericht auf Gegenvorstellung abgeändert werden können, wenn bei der Entscheidung das Recht einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt worden ist (BGH NJW 1995, 403).
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   OLG Hamburg, 25.09.2000 - 14 W 60/00   

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https://dejure.org/2000,22972
OLG Hamburg, 25.09.2000 - 14 W 60/00 (https://dejure.org/2000,22972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2000 - 14 W 60/00 (https://dejure.org/2000,22972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2000 - 14 W 60/00 (https://dejure.org/2000,22972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 185
    Zustellung an einen anderen von mehreren am Prozess beteiligten Gesamtschuldnern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 114/82

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides an den Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2000 - 14 W 60/00
    So hebt der BGH (NJW 1984/57) hervor, dass § 185 ZPO auch (das Verbot von) Zustellungen an einen nahen Angehörigen des Prozessgegners umfasse; auch hier ist der Prozessgegner apostrophiert.
  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.2000 - 14 W 60/00
    Dies ist schon im Falle des Schuldners umstritten, dem im Wege der Ersatzzustellung der an den Drittschuldner gerichtete Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird (vgl. BAG NJW 1981/1399 m.N.; Hamme, NJW 1994/1035 - 1038 -)Einer Entscheidung dieser Frage durch den Senat bedarf es indessen nicht, wenn man sich bei der gebotenen weiten Auslegung des § 185 ZPO vor Augen hält, dass es sich stets um einen Ersatzzustellungsempfänger handeln muss, der ins Lager des Gegners der Partei gehört, der an sich zugestellt werden soll.
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