Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00   

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OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00 (https://dejure.org/2000,2003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2000 - 22 U 18/00 (https://dejure.org/2000,2003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2000 - 22 U 18/00 (https://dejure.org/2000,2003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Familiengericht; Genehmigungsbedürftigkeit; Grundstücksgeschäft; GbR; Minderjähriger; Zweck

  • Judicialis

    BGB § 1643; ; BGB § 1821; ; BGB § 1822; ; ZPO § 170 I; ; ZPO § 170 II; ; ZPO § 176; ; ZPO § 929 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsbedürftige Geschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Beteiligung Minderjähriger - Zustellung der Beschlussverfügung im Parteibetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Familiengesellschaft - Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstücksgeschäfts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3346 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 1086
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Es reicht aus, dass für das Gericht oder bei Parteizustellung für den Gegner durch irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters oder aus den Umständen die Bestellung erkennbar wird (KG NJW 1994, 3111; BGH NJW-RR 1986, 286).

    Der Umstand, dass sich die Parteien bereits außergerichtlich anwaltlicher Hilfe bedient und über diese miteinander Korrespondenz geführt haben, reicht für die Annahme einer Bestellung zum Verfahrensbevollmächtigten nicht aus (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286 [287]).

  • KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Heilung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Die von den Verfügungsbeklagten zitierte Rechtsprechung (KG NJW-RR 1999, 71 [72] = OLGR 1998, 109 [110]; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 444 [445]) besagt nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 07.07.1994 - 3 U 84/94
    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Die von den Verfügungsbeklagten zitierte Rechtsprechung (KG NJW-RR 1999, 71 [72] = OLGR 1998, 109 [110]; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 444 [445]) besagt nichts anderes.
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Die Zustellung an den Verfügungsbeklagten ist auch nicht wegen wesentlicher Abweichungen zwischen Urschrift (Beschlussausfertigung) und zugestellter Abschrift unwirksam (vgl. BGH MDR 1995, 844 = NJW 1995, 2230 [2231]).
  • OLG Hamm, 12.04.1988 - 4 U 303/87
    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Anders als für die Frage der Wiedergabe eines Ausfertigungsvermerkes bei gerichtlichen Entscheidungen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1535; OLGR 1992, 110; OLG Celle WRP 1993, 181) kommt es hier auf die Frage, ob der Verfügungsbeklagte anhand der ihm zugestellten Unterlage erkennen konnte, ob die in der Antragsschrift enthaltenen eidesstattlichen Versicherungen auch unterschrieben waren, nicht entscheidend an.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1996 - 2 U 24/96

    - Pizza-Verzehrgutschein -, Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Damit ist der gesamte Inhalt des übergebenen Schriftstücks vollständig von der Beglaubigung des Gerichtsvollziehers erfasst (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1997, 9 [10]).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Eine derartige Einschränkung der Vertretungsmacht im Außenverhältnis ist durch einseitigen Akt der Gesellschafter nicht möglich (BGH NJW 1999, 3483).
  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Es ist der von den Verfügungsbeklagten vorgetragenen Auffassung zu folgen, dass in Anlehnung an BGH NJW 1971, 375 alle Geschäfte der Gesellschaft im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks einer familiengerichtlichen Genehmigung nicht bedürfen, da sie von der Genehmigung, des Gesellschaftsvertrages erfasst sind.
  • BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 176/89

    Rückabwicklung von der Nichtigkeit widerrufener Verträge erfaßter Verträge

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Das Berufen auf die Unwirksamkeit des Kaufvertrages als Folge der fehlenden familiengerichtlichen Genehmigung zu einem Zeitpunkt, als der Kaufvertrag bereits von den Verfügungsbeklagten erfüllt war, ist für sich allein nicht treuwidrig (§ 242 BGB), sondern letztlich Folge der gesetzlichen Regelung (vgl. BGHZ 112, 288 [295 f]).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
    Es reicht aus, dass für das Gericht oder bei Parteizustellung für den Gegner durch irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters oder aus den Umständen die Bestellung erkennbar wird (KG NJW 1994, 3111; BGH NJW-RR 1986, 286).
  • AG Steinfurt, 04.12.2019 - 21 C 988/19

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung

    Für die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch ist ein Verfügungsgrund nicht erforderlich, § 899 Abs. 2 S. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2000, Az. 22 U 18/00, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02

    Genehmigung einer Grundstücksveräußerung

    Wird durch das Rechtsgeschäft abweichend vom Gesellschaftsvertrag eine weitergehende persönliche Haftung der minderjährigen Gesellschafter begründet, ist ein solches Geschäft nicht mehr durch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes gedeckt und auch aus diesem Grund eine separate Genehmigung erforderlich, da ansonsten der Schutzzweck der §§ 1821, 1822 BGB unterlaufen würde (vgl. OLG Hamm, OLGR 2001, 163).
  • OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02

    Erwerbsverbot bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertargs

    a) Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 313 Satz 2 BGB a.F., kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung über § 938 Abs. 2 ZPO die Eintragung des Käufers durch ein Erwerbsverbot selbst dann zu verhindern suchen, wenn der Eintragungsantrag bereits beim Grundbuchamt gestellt ist (RGZ 117, 287, 290; 120, 118, 119 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 913, 914; OLG Hamm DNotZ 1970, 662, NJW-RR 2001, 1086; KG MDR 1994, 727; Heydrich MDR 1997, 796; Staudinger/Wufka, 13. Bearb. § 313 Rdn. 264; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 938 Rdn. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 888 Rdn. 11; Palandt/Heinrichs, § 313 Rdn. 51, § 136 Rdn. 5; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdn. 1649; Heinze, in: MünchKomm.-ZPO, 2. Aufl., § 938 Rdn. 32; Kanzleiter, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 313 Rdn. 83).
  • OLG Jena, 17.12.2015 - 1 U 616/14

    Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer Klageschrift - Verjährungshemmung

    Der Vermerk hat durch seine Anordnung auf der letzten Seite auszuweisen, dass er erst nach Verbindung aller Blätter angebracht wurde und alle vorgehenden Blätter abdeckt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 1999 - 2 U 279/98, juris Rn. 6; s. auch OLG Hamm, Urteil vom 7. September 2000 - 22 U 18/00, juris Rn. 42, und OLG Bamberg, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 U 252/01, juris Rn. 4, jeweils zur Beglaubigung durch einen Gerichtsvollzieher; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Auflage 2016, § 169 ZPO Rn. 8 a.E.; s. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 169 Rn. 9, sowie MünchKommZPO/ Häublein, 4. Aufl. 2013, § 169 Rn. 6).

    d) Da sich bereits der Beglaubigungsvermerk mit Unterschrift an der falschen Stelle befindet, nämlich auf der ersten und nicht auf der letzten Seite, kommt es nicht mehr auf die Frage der richtigen - hinreichend festen - "Klammerung" der Abschrift an (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 7. September 2000 - 22 U 18/00, juris Rn. 42).

  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Völlig verfehlt ist aber die Meinung des Landgerichts, "weitere Anspruchsgrundlagen für eine Untersagung sind nicht ersichtlich." Es ist vielmehr sowohl in der Rechtsprechung (vgl. insoweit KGReport Berlin 1994, 78 ff.; OLGR Naumburg 2003, 483 ff.; OLG Hamm in NJW-RR 2001, 1086 ff.) als auch im Schrifttum (vgl. Zöller-Vollkommer, 26. Aufl., ZPO § 938 Rdn. 13; Heydrich in MDR 1997, 796 ff.) anerkannt, dass zur Sicherung eines wegen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages entstandenen Kondiktionanspruchs im Wege der einstweilige Verfügung ein Verbot einer Grundbucheintragung ausgesprochen werden kann.
  • LG Hamburg, 30.07.2004 - 324 O 819/03

    Anspruch auf Unterlassung von Schmähkritik im Internet

    1450; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1086, 1088).
  • OLG Köln, 06.08.2007 - 24 W 48/07

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages bei formnichtiger Rückkaufvereinbarung

    Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB, so kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 938 Abs. 2 ZPO ein aus § 888 Abs. 2 BGB herzuleitendes Erwerbsverbot erwirken, um dadurch die Eintragung des Käufers im Grundbuch zu verhindern (RGZ 117, 287; KG MDR 1994, 727; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086; OLG Köln OLGR 2001, 308; OLG Naumburg OLGR 2003, 483; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 888 Rz. 11; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 938 Rn. 12).
  • LG Bonn, 26.11.2013 - 11 O 33/13

    Internet / Vollzug im Parteibetrieb

    Die Zustellung an die Beklagte persönlich war - ausgehend vom maßgeblichen Kenntnisstand der Klägerin - geboten und ausreichend (vgl. hierzu OLG Köln, 6 U 131/00 Tz. 3 f; OLG Hamburg, 3 U 84/94 und 5 U 199/05; OLG Hamm, 22 U 18/00 Tz.35 f.).
  • LG Wuppertal, 16.10.2008 - 13 O 26/08

    Bestellung eines für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten im

    Es steht zwischen den Beteiligten außer Streit, dass die Bestellung im außergerichtlichen/vorgerichtlichen Streit für sich gerade noch keine Bestellung für das Gerichtsverfahren darstellt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086, 1087).
  • LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 397/04
    (Ebenso OLG Hamburg NJW-RR 1993, 958 f.; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086, 1088.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2248
OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00 (https://dejure.org/2001,2248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2001 - 2 U 35/00 (https://dejure.org/2001,2248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 2 U 35/00 (https://dejure.org/2001,2248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz; Verkehrssicherungspflichten; Pflichtverletzung; Amtshaftung; Verkehrsunfall; Autobahn

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 839; ; BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 § 823 Abs. 1 ; GG Art. 34
    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbaustellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 823 Abs. 1, 839 BGB; Art. 34 GG
    Straßenverkehrssicherungspflicht/Amtshaftung/Kontrollpflichten in Autobahnbaustellenbereichen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Gegenstand und Umfang öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Sicherung von Gefahrenstellen auf der Autobahn - Warnung und Kontrollen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 823 Abs. 1, 839 BGB; Art. 34 GG
    Straßenverkehrssicherungspflicht/Amtshaftung/Kontrollpflichten in Autobahnbaustellenbereichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 814
  • NZV 2001, 373
  • NJ 2001, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00
    Sofern gegen 18.00 Uhr eine Kontrolle durchgeführt worden ist, ist es unter diesen Umständen ausreichend, wenn etwa um Mitternacht herum eine erneute Kontrolle durchgeführt wird (Senatsurteil vom 09.04.1998, VersR 1998, S. 912 f.).
  • OLG Naumburg, 05.12.1996 - 3 U 30/96

    Verkehrssicherungspflicht bei Absicherung eines sog Rollsplittfeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00
    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich nach allgemeiner Ansicht nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen (OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1996, S. 161/162; OLG Koblenz NJW-VHR 1996, S. 70; OLG Naumburg, OLG-NL 1997, S. 145).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 22 U 252/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00
    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich nach allgemeiner Ansicht nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen (OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1996, S. 161/162; OLG Koblenz NJW-VHR 1996, S. 70; OLG Naumburg, OLG-NL 1997, S. 145).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 2 U 103/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich zur

    Zu beachten kann auch sein, ob die Verkehrseinrichtungen im Boden verankert sind oder nicht (Senat, Urteil vom 6. Februar 2001 - 2 U 35/00 -, NZV 2001, 373, Rdnr. 3 bei juris m. w. N.; Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, MDR 1998, 1161; Hager ebd.
  • AG Frankenthal, 08.07.2016 - 3a C 53/15

    Baustellensicherung: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für

    Die Rechtsprechung geht hier zum Teil sogar (deutlich) weiter, wobei von dem Grundsatz auszugehen ist, dass sich die zeitlichen Abstände, innerhalb derer solche Kontrollen durchzuführen sind, nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen richten (BGH, VersR 1957, 202; OLG Brandenburg, DAR 1998, 315 sowie Urteil vom 02.02.2001 - 2 U 35/00; OLG Düsseldorf, NJWE-VHR 1996, 161; OLG Koblenz, NJWE-VHR 1996, 70; OLG Bremen, VersR 1979, 1126).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 U 103/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich zur

    Zu beachten kann auch sein, ob die Verkehrseinrichtungen im Boden verankert sind oder nicht (Senat, Urteil vom 6. Februar 2001 - 2 U 35/00 -, NZV 2001, 373 , Rdnr. 3 bei juris m. w. N.; Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, MDR 1998, 1161 ; Hager ebd.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4034
OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 3/00 (https://dejure.org/2000,4034)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2000 - 16 U 3/00 (https://dejure.org/2000,4034)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 16 U 3/00 (https://dejure.org/2000,4034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § ... 421; ; BGB § 284 I; ; BGB § 288; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; StVG § 17 I S. 2; ; StVO § 8 II; ; StVO § 7 V; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 100 I; ; ZPO § 100 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVO § 7 Abs. 5 § 8 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Einbiegen in eine Vorfahrtsstraße und Spurwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/2000, 20 W 493/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5286
OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/2000, 20 W 493/00 (https://dejure.org/2000,5286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2000 - 20 W 493/2000, 20 W 493/00 (https://dejure.org/2000,5286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2000 - 20 W 493/2000, 20 W 493/00 (https://dejure.org/2000,5286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Letztwillige Verfügung; Deutsche Einheit; Gemeinschaftliches Testament; Ehemalige DDR; Auslegung von Willenserklärungen

  • Judicialis

    FGG § 29 I; ; FGG § 29 IV; ; FGG § 20; ; FGG § 21; ; FGG § 27; ; FGG § 13 a I 2; ; ZPO § 550; ; ZGB § 388; ; ZBG § 372; ; BGB § 2084; ; KostO § 131 II; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de

    Auslegung letztwilliger Verfügungen von DDR-Bürgern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00
    Die Auslegungsgrundsätze (§ 2084 BGB und § 372 ZGB/DDR) weichen sachlich nicht voneinander ab (OLG Köln, FamRZ 1994, 591 ff).
  • BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85

    Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00
    Dabei müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (BayObLG, FamRZ 1986, 610 ff, 611; BayObLG, NJW-RR 1988, 387 ff, 388).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00
    Dabei müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (BayObLG, FamRZ 1986, 610 ff, 611; BayObLG, NJW-RR 1988, 387 ff, 388).
  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00
    Die Erblasser haben die Entwicklung der politischen Verhältnisse zwar nicht vorausgesehen und auch nicht voraussehen können (vgl. BGH ZEV 1994, 101 ff, 103 m. Anm. Otte).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00
    Für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR bleibt nämlich das am 01.01.1976 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch auch dann maßgebend, wenn der Erblasser nach dessen Inkrafttreten aber vor der Vereinigung Deutschlands mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt im Westen verstorben ist und daher im übrigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beerbt wird (BGH JR 1996, 280 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9000
OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00 (https://dejure.org/2000,9000)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2000 - 4 U 1140/00 (https://dejure.org/2000,9000)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 4 U 1140/00 (https://dejure.org/2000,9000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch; Markenrecht; Namensrecht; Wettbewerbsrecht; Unterscheidungskraft; Firmenbestandteil

  • Judicialis

    MarkenG § ... 15 Abs. 2; ; MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 4 Nr. 1; ; MarkenG § 4 Nr. 3; ; MarkenG § 4 Nr. 2; ; BGB § 12; ; HGB § 37 Abs. 2; ; HGB §§ 18 ff.; ; HGB § 30 Abs. 3; ; HGB § 30 Abs. 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 91

  • rechtsportal.de

    Schutzfähigkeit der Wortkombination "Haus der Fliesen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 HO 41/00
  • OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00
    Vielmehr kann auch aus einem Firmenbestandteil gegen eine mit ihm verwicklungsfähige jüngere Bezeichnung vorgegangen werden, wenn es sich bei Ersterem um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH GRUR 1986, 402/403 - Fürstenberg; GRUR 1991, 556/557 - "Leasing-Partner"; GRUR 1996, 68/69 - "Cotton Line"; OLG Stuttgart OLGR 1998, 225/226).

    Unterscheidungskraft einer geschäftlichen Bezeichnung liegt deshalb vor, wenn sie ausreichende individuelle Eigenart besitzt, um den Verkehr die Kennzeichnung als einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstehen zu lassen, es also von anderen zu unterscheiden (BGH GRUR 1993, 923 - PicNic; GRUR 1996, 68/69 - Cotton Line; Althammer/Ströbele/Klacker, a.a.O., § 5 Rn. 8).

    Eine ausreichende Unterscheidungskraft wäre nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine eigenartige, phantasievolle Zusammensetzung dieser beiden Begriffe handelte, die der Verkehr als individuellen Herkunftshinweis auffassen würde (BGH GRUR 1988, 319/320 - "VIDEO-RENT"; GRUR 1991, 556/557 - Leasing-Partner; GRUR 1996, 68/69 - "Cotton Line" mit jeweils vielen weiteren Hinweisen auf die zahlreiche Rechtsprechung zu dieser Frage).

  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84

    "VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00
    Diese besitzen meist keine ausreichende Eigenart, um vom Verkehr als eindeutiger Hinweis auf einen bestimmten Namensträger aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 1988, 319/320 - "VIDEO-RENT").

    Eine ausreichende Unterscheidungskraft wäre nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine eigenartige, phantasievolle Zusammensetzung dieser beiden Begriffe handelte, die der Verkehr als individuellen Herkunftshinweis auffassen würde (BGH GRUR 1988, 319/320 - "VIDEO-RENT"; GRUR 1991, 556/557 - Leasing-Partner; GRUR 1996, 68/69 - "Cotton Line" mit jeweils vielen weiteren Hinweisen auf die zahlreiche Rechtsprechung zu dieser Frage).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 148/89

    Unterscheidungskraft der Firmenbezeichnung Leasingpartner

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00
    Vielmehr kann auch aus einem Firmenbestandteil gegen eine mit ihm verwicklungsfähige jüngere Bezeichnung vorgegangen werden, wenn es sich bei Ersterem um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH GRUR 1986, 402/403 - Fürstenberg; GRUR 1991, 556/557 - "Leasing-Partner"; GRUR 1996, 68/69 - "Cotton Line"; OLG Stuttgart OLGR 1998, 225/226).

    Eine ausreichende Unterscheidungskraft wäre nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine eigenartige, phantasievolle Zusammensetzung dieser beiden Begriffe handelte, die der Verkehr als individuellen Herkunftshinweis auffassen würde (BGH GRUR 1988, 319/320 - "VIDEO-RENT"; GRUR 1991, 556/557 - Leasing-Partner; GRUR 1996, 68/69 - "Cotton Line" mit jeweils vielen weiteren Hinweisen auf die zahlreiche Rechtsprechung zu dieser Frage).

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 123/91

    Überörtlicher Schutz eines Gaststättenbetriebs - Pic Nic

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00
    Unterscheidungskraft einer geschäftlichen Bezeichnung liegt deshalb vor, wenn sie ausreichende individuelle Eigenart besitzt, um den Verkehr die Kennzeichnung als einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstehen zu lassen, es also von anderen zu unterscheiden (BGH GRUR 1993, 923 - PicNic; GRUR 1996, 68/69 - Cotton Line; Althammer/Ströbele/Klacker, a.a.O., § 5 Rn. 8).
  • BGH, 12.12.1985 - I ZR 1/84

    "Fürstenberg"; Verkehrsgeltung bekannter europäischer

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00
    Vielmehr kann auch aus einem Firmenbestandteil gegen eine mit ihm verwicklungsfähige jüngere Bezeichnung vorgegangen werden, wenn es sich bei Ersterem um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH GRUR 1986, 402/403 - Fürstenberg; GRUR 1991, 556/557 - "Leasing-Partner"; GRUR 1996, 68/69 - "Cotton Line"; OLG Stuttgart OLGR 1998, 225/226).
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 250/90

    "Volksbank"; Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung an der Bezeichnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2000 - 4 U 1140/00
    Ungeachtet der streitigen Problematik, ob eine solche Verkehrsgeltung nicht schon dadurch ausgeschlossen ist, dass ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit an der Verwendung des Gattungsbegriffs besteht (vgl. OLG Frankfurt WRP 1986, 339/340; anders BGH GRUR 1992, 865 - "Volksbank") hat die Klägerin den erforderlichen hohen Grad an Verkehrsgeltung des Wortgebildes "Haus der Fliesen" als individuellen Herkunftshinweis auf ihren Geschäftsbetrieb nicht glaubhaft gemacht.
  • LG Köln, 28.02.2017 - 33 O 50/16

    Verwendung einer nicht unterscheidungskräftigen Firma

    Gerade bei der Verwendung einer nicht unterscheidungskräftigen Firma ist eine solche Verletzung in der Rechtsprechung, der sich die Kammer nach eigener Überprüfung der Sach- und Rechtslage anschließt, bereits wiederholt verneint worden (so etwa BGH GRUR 1988, 393 Rz. 14 -VIDEO-RENT; OLG Koblenz, Urteil vom 19.12.2000 - 4 U 1140/00 - Rz.14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.03.2000 - 3 U 148/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15571
OLG Braunschweig, 29.03.2000 - 3 U 148/95 (https://dejure.org/2000,15571)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.03.2000 - 3 U 148/95 (https://dejure.org/2000,15571)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. März 2000 - 3 U 148/95 (https://dejure.org/2000,15571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB ; § 276 BGB; § 448 ZPO ; § 831 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Gesundheitsverletzung und Eigentumsverletzung aufgrund fehlerhafter Verschäumungsarbeiten; Voraussetzung für die Vernehmung als Partei ; Erkennbarkeit der Verkehrspflicht als Voraussetzung der deliktischen Haftung; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Gesundheitsverletzung und Eigentumsverletzung aufgrund fehlerhafter Verschäumungsarbeiten; Voraussetzung für die Vernehmung als Partei ; Erkennbarkeit der Verkehrspflicht als Voraussetzung der deliktischen Haftung; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 831 § 823 Abs. 1
    Haftung für Schäden durch Montageschaum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.03.2000 - 3 U 148/95
    Das wäre aber Voraussetzung für ihre Vernehmung als Partei (BGH NJW 1989, 3222; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 448 Rdn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 7 W 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9664
OLG Karlsruhe, 12.01.2001 - 7 W 36/00 (https://dejure.org/2001,9664)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2001 - 7 W 36/00 (https://dejure.org/2001,9664)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 7 W 36/00 (https://dejure.org/2001,9664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Beweisverfahren; Streitwert ; Hauptsache; Mängelbeseitigungskosten

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - Kosten der Mängelbeseitigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2005 - 7 W 44/04

    Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts bei lediglich

    Insoweit sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 12.01.2001 - 7 W 35/00, OLGR 2001, 163 = Justiz 2001, 191; vom 11.07.2003 - 7 W 28/03) und wohl auch der genannten des Bundesgerichtshofs mangels anderer objektiver Anhaltspunkte die Angaben des Antragstellers maßgebend.
  • LG Karlsruhe, 06.12.2019 - 6 OH 20/18

    Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Berücksichtigung der

    Sofern der Sachverständige nicht alle Behauptungen des Antragstellers bestätigt, sind indes für dessen maßgebendes Interesse (§ 3 ZPO) die Mängelbeseitigungskosten entscheidend, die sich unter Zugrundelegung seiner Darstellung ergeben hätten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2001 - 7 W 35/00, OLGR 2001, 163; Zöller, ZPO, 32. Auflage, 2018, § 3 Rn. 16, Stichwort "selbständiges Beweisverfahren" mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2002 - 1 T 61/01

    Selbständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts

    Die Kammer folgt insoweit - in Übereinstimmung mit der vom Bezirksrevisor und von beiden Parteien vertretenen Rechtsansicht - der ständigen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (OLGR 2001, 163; OLGR 2001, 360; JurBüro 1997, 531).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2002 - 1 T 61/02

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Die Kammer folgt insoweit - in Übereinstimmung mit der vom Bezirksrevisor und von beiden Parteien vertretenen Rechtsansicht - der ständigen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (OLGR 2001, 163; OLGR 2001, 360; JurBüro 1997, 531).
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