Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01   

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OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2001 - 23 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 23 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Anwaltsblatt

    § 53 BRAGebO, § 91 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; BRAGO § 53

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1, Abs. 2 § 78 Abs. 1; BRAGO § 53
    Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot sparsamer Prozeßführung - Darlegungs- und Beweislast - Abwägung - Unterbevollmächtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 959
  • AnwBl 2001, 441
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 6 W 162/00

    Kostenerstattung bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01
    Das sind die Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 55).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01
    Die einschränkende Auslegung dieser Vorschrift, wonach sie nur Anwendung finden solle, wenn der von der Partei beauftragte Anwalt speziell bei dem Prozeßgericht zugelassen ist, und für den Fall der Beauftragung eines bei einem anderen Landgericht zugelassenen Anwalts nicht gelte (so OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 f.), führt nicht weiter.
  • OLG Koblenz, 17.09.1998 - 14 W 639/98

    Gemeinsamer Anwalt; unterschiedlicher Prozessausgang

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01
    Von der Kostenseite macht es letztlich keinen nennenswerten Unterschied, ob ein Mitarbeiter der Beklagten nach E fährt, um einen Anwalt zu beauftragen und zu informieren, oder ob ein Anwalt aus W nach E fährt, um einen Gerichtstermin wahrzunehmen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2000, 85).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    a) Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozeßgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, nämlich Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO, erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2000 - 3 W 3744/00, MDR 2001, 235 = OLGR 2001, 71; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.12.2000 - 8 W 252/00, OLGR 2000, 96 = MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2000 - 4 W 68/00, OLGR 2001, 535 = RPfleger 2001, 200 = NJW-RR 2001, 1001; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000 - 11 W 136/00, OLGR 2001, 54 = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLG Hamm, Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001 - 11 W 946/01, MDR 2001, 773 = OLGR 2001, 241; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 W 91/01, OLGR 2001, 393 = MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533) lehnt grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten ab, während ein anderer Teil der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.07.2000 - 5 W 126/00, OLGR 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anm. v. Enders; Beschl. v. 23.10.2000 - 6 W 162/00, MDR 2001, 55; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2000 - 9 W 145/00, OLGR 2001, 1; Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473; OLG Bremen, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 W 54/01, OLGR 2001, 337; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 491) die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwaltes obsiegenden Partei als Kostengläubiger im Grundsatz bejaht.

    Der Senat ist mit dem OLG Hamm (Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959) der Ansicht, dass an die zum Zeitpunkt der Mandatserteilung anzustellende Prognose, ob die voraussichtlich entstehenden Reisekosten unter den Kosten eines Verkehrsanwalts bleiben, keine hohen Anforderungen zu stellen sind.

  • OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01

    Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Anwalts

    Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.).

    Auch erfordert das Gebot zur sparsamen Prozessführung von derjenigen Partei, die einen Anwalt beauftragen will, keine detailgenaue Abwägung dahingehend, ob ein auswärtiger oder ein am Prozessgericht zugelassener Anwalt weniger Kosten verursachen werde (vgl. dazu OLG Hamm, AnwBl 2001, 441 ).

  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 23 W 167/01

    Terminsreisekosten des Anwalts nach Wegfall des Lokalisationsprinzips;

    Insoweit hat der Kostenschuldner darzulegen, daß tatsächlich Mehrkosten angefallen sind und von einer kostenbewußten Partei durch Beauftragung eines anderen Anwalts vermieden worden wären (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Februar 2001 in AGS 2001, 114).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Das OLG Hamm (JurBüro 2001, 484 und OLG-Report 2001, 185) hat für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten entschieden, dass diese jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig sind, als ansonsten fiktive Reisekosten des Prozessbevollmächtigten angefallen wären.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

    Die Ansicht des OLG Hamm (MDR 2001, 959), nach der die Partei eine Prognose stellen muß, ob die Prozeßvertretung durch einen Anwalt an ihrem Wohnort oder durch einen Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts weniger Kosten verursacht, ist nach der Auffassung des Senats nicht überzeugend.
  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen

    Den in der neueren kostenrechtlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte entstandenen "Grundsatzstreit", ob die Reisekosten des von der auswärtigen Partei beauftragten auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich erstattungsfähig seien (zB OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587; KG MDR 2001, 473 = JurBüro 2001, 257; OLG Bremen = JurBüro 2001, 532; OLG Dresden JurBüro 2002, 255), oder im Hinblick auf den - zweifelsfrei fortgeltenden - § 91 Abs. 2 S.2 ZPO grundsätzlich nicht (zB OLG München MDR 2001, 773 = JurBüro 2001, 422; OLG Karlsruhe = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLGRep 2002, 459; vgl. zB auch OLG Hamm MDR 2001, 959 = JurBüro 2001, 266; OLG Brandenburg MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533; OLG Köln JurBüro 2002, 425 sowie die Rspr-Übersicht von Enders, JurBüro 2002, (281ff) 335 ff), hat der Bundesgerichtshof auf Rechtsbeschwerde in einer Leitsatzentscheidung im ersten Sinne entschieden (Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 - EBE/BGH 2002, 398; bestätigt durch weiteren Leitsatz-Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02 - Vorab-Info. bei "juris").
  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eines auswärtigen

    Auch die Oberlandesgerichte, die im Ausgangspunkt auf der Linie der Rechtsposition der Beschwerdeführerin liegen, vertreten eine entsprechende Einschränkung, teils ausdrücklich (KG MDR 2001, 473 = NJW-RR 2001, 1002 = JurBüro 2001, 257; OLG Köln JurBüro 2002, 425: OLG Bremen JurBüro 2001, 532), teils in Gestalt allgemeiner Erwägungen (vgl. zB OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587; OLG Hamm MDR 2001, 959 = JurBüro 2001, 366).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Kosten des Unterbevollmächtigten;

    Dazu rechnen auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, soweit durch dessen Tätigkeit erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart worden sind (BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 = BGHRep 2003, 152 m. zust. Anm. Madert; OLG Düsseldorf MDR 2001, 475; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 23 W 24/01

    Auch aus kostenrechtlicher Sicht zulässige Unterbevollmächtigung

    An die bei Verfahrenseinleitung von einem Kläger, der nicht beim Prozeßgericht ansässig ist, anzustellende Prognose, ob die Beauftragung eines Anwalts an seinem Wohnort oder am Prozeßort kostengünstiger sein wird, sind nach Änderung des § 78 Abs. 1 ZPO, der nunmehr eine Vertretung bei den Landgerichten auch durch auswärtige Anwälte zulässt, keine hohen Anforderungen zu stellen (siehe Senatsbeschluss 23 W 8/01 von 12.02.2001).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3033
OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00 (https://dejure.org/2000,3033)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2000 - 11 U 61/00 (https://dejure.org/2000,3033)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 11 U 61/00 (https://dejure.org/2000,3033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 635; ; BGB § ... 638 Abs. 1; ; BGB § 252; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 638; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 254, 635, 638 Abs. 1
    Arglist des Bauunternehmers, der nicht bei Auftragserteilung auf seine fehlende Sach- und Fachkunde hinweist

  • ibr-online

    Arglist des Unternehmers wegen unterlassenen Hinweises auf seine fehlende Sach- und Fachkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1271
  • BauR 2001, 844 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 327
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70

    Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    Angesichts der dann jedenfalls zu gravierenden Baumängeln führenden Vorgaben hätte die Beklagte den Auftrag ablehnen oder an den Kläger herantreten und auf die Fehlvorgaben hinweisen müssen (vgl. BGH BauR 1973, 190 f.; 1991, 79 f.); wenn sie überhaupt nicht in der Lage war, die Richtigkeit der Vorgaben zu prüfen, so war ein Hinweis darauf an den Bauherrn angezeigt.

    Ein Bauaufsichtsverschulden des Architekten kann dem Kläger ohnehin nicht entgegen gehalten werden, da der Architekt insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist (BGH BauR 1973, 190, 191; Ingenstau/ Korbion, 13. Aufl., VOB/B § 13 Rn. 34 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Oldenburg, 15.12.1993 - 2 U 147/93

    Mängel; Arglistiges Verschweigen

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    In diesem Sinne arglistig handelt auch, wer entgegen der eindeutig erkennbaren Erwartung des Bestellers nicht die für die ordnungsgemäße Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistung nötige Kenntnis hat und dies verschweigt (Ingenstau/Korbion a.a.O. Rn. 261; vgl. auch BGH NJW 1980, 2460 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 173/97

    Verjährungseinrede des Unternehmers gegenüber Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 1 U 32/95

    Gewährleistung für die Mindestbetongüte von Betondeckenplatten

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Brandenburg, 30.06.1999 - 13 U 141/98

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B oder § 195

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.04.1995 - VII ZR 14/94

    Anspruch des Bauherrn auf Ersatz von mangelbedingtem Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    Will ein Bauherr wegen eines mangelbedingten Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen, so muss er sich grundsätzlich um eine baldmögliche Behebung der Baumängel bemühen (BGH BauR 1974, 205, 206; NJW-RR 1995, 1169, 1170).
  • OLG München, 17.09.1997 - 27 U 872/96

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist für Baumängel bei Arglist des

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    a) Im Hinblick auf die augenfälligen Fehler haben das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung und die 7. Zivilkammer des Landgerichts in dem Urteil vom 27.11.1997 (83 C 235/94 AG Aachen = 7 S 184/96 LG Aachen) die Grundsätze der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden angewendet (vgl. dazu BGHZ 117, 318 = NJW 1992, 1754 f.; ferner: Senat, BauR 1995, 107 f.; Brandenburgisches OLG, BauR 1999, 1191, 1193 f.; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1021 f.; OLG Hamm, BauR 1999, 767 f.; OLG München, BauR 1998, 129, 130: OLG Oldenburg, BauR 1995, 105, 106; OLG Stuttgart, BauR 1997, 317 f.; Jansen, OLGR-Kommentar 1999, K 5; Holzberger/Puhle, BauR 1999, 106 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
    Angesichts der dann jedenfalls zu gravierenden Baumängeln führenden Vorgaben hätte die Beklagte den Auftrag ablehnen oder an den Kläger herantreten und auf die Fehlvorgaben hinweisen müssen (vgl. BGH BauR 1973, 190 f.; 1991, 79 f.); wenn sie überhaupt nicht in der Lage war, die Richtigkeit der Vorgaben zu prüfen, so war ein Hinweis darauf an den Bauherrn angezeigt.
  • OLG Hamm, 09.10.1998 - 12 U 112/98

    30jährige Gewährleistungsfrist bei fehlendem Spritzbewurf bei Innenputzarbeiten

  • OLG Köln, 01.07.1994 - 11 U 29/94

    Haftung des Werkunternehmers für unzureichende Überwachung der Herstellung des

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71

    Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter

  • OLG Rostock, 04.03.2008 - 4 U 79/05

    Zusammentreffen von Ausführungs- und Planungsfehlern beim Bauvertrag: Beweislast

    Ein Mitverschulden der Beklagten ist auch nicht darin zu sehen sein, dass sie nach Auftreten der Mangelerscheinungen nicht zeitnah die Mängel hat feststellen und beseitigen lassen (vgl. BGH BauR 1995, 692 ff.; OLG Köln BauR 2001, 1271 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2006 - 22 U 49/06

    Werkvertrag: Haftung über die 5-jährige Verjährungsfrist hinaus bei

    Daraus hat das OLG Köln (BauR 2001, 1271, 1272) gefolgert, ein Unternehmer, der einen Auftrag übernehme, ohne die geringste Sachkunde zu haben und ohne auf diesen für die Auftragserteilung wesentlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, habe den Besteller schon bei Übernahme des Auftrags über seine Fähigkeit zur fehlerfreien Erbringung der versprochenen Leistung getäuscht.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 215/14

    Schadensersatz wegen Erosionsschäden nach starken Regenfällen; Fehlerhafte

    Auch ist der Auftraggeber gem. § 254 Abs. 2 BGB grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Mängeln zu bemühen, insbesondere wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH BauR 1995, S. 692; WM 1974, S. 200; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011, Az. 7 U 62/10; zitiert nach juris; OLG Koblenz BauR 2010, S. 104; OLG Köln BauR 2001, S. 1271; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Kommentar, Neubearbeitung 2014, § 634, Rn. 136).
  • OLG Köln, 07.06.2001 - 3 W 33/01

    Zur Arglisteinrede des Bestellers wegen verschwiegener Baumängel

    Anderenfalls wäre bei Weitervergabe eines Auftrags die Offenbarungspflicht des Hauptunternehmers gegenstandslos; dieser wäre versucht, sich möglichst wenig um die Leistung des Subunternehmers zu kümmern, um seinen guten Glauben an das Fehlen versteckter Mängel nicht zu gefährden (vgl. hierzu neben BGHZ a.a.O. auch OLG Köln OLG Report 2001, 185 ff).
  • OLG Celle, 24.05.2007 - 6 U 241/06
    Arglistig verschweigt der Unternehmer einen Mangel, wenn er sich dessen bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für den Entschluss des Bestellers erheblich ist, d.h. diesen unter Umständen von der Abnahme abhalten würde, und den Umstand nicht offenbart, obwohl er nach Treu und Glauben dazu verpflichtet ist (vgl. OLG Köln, BauR 2001, S. 1271 ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4801
OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01 (https://dejure.org/2001,4801)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.06.2001 - Lw U 72/01 (https://dejure.org/2001,4801)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - Lw U 72/01 (https://dejure.org/2001,4801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Gera - XV Lw 27/00
  • OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2001 - XII ZR 43/99

    Vertragspartner eines Mietvertrages bei Fortführung eines Einzelunternehmens

    Auszug aus OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01
    Jedenfalls dann, wenn bereits ursprünglich Personengesellschaften oder juristische Personen Vertragspartner des Pachtvertrages waren, kann der Verpächter im Regelfall ein außerordentliches Kündigungsrecht auch nicht unter Berufung auf das besondere Vertrauensverhältnis zu seinem ursprünglichen Pächter ableiten (siehe zu einer vergleichbaren Frage BGH ZIP 2001, 1007, 1008).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01
    In die zwischen den Klägern und der W bestehenden Pachtverträge ist die Beklagte durch die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 29.05.2000 nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmWG kraft Gesetzes eingetreten (allgemeine Auffassung, vgl. für das alte Recht schon RGZ 136, 313; BGHZ 95, 88; siehe im übrigen OLG Oldenburg, OLG-Report 2000, 65, 66; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 1462; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts -und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. 837 jeweils m.w.N.).
  • RG, 27.05.1932 - II 332/31

    Über die Rechtslage im Fall der Vollverschmelzung zweier Aktiengesellschaften mit

    Auszug aus OLG Jena, 21.06.2001 - Lw U 72/01
    In die zwischen den Klägern und der W bestehenden Pachtverträge ist die Beklagte durch die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 29.05.2000 nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmWG kraft Gesetzes eingetreten (allgemeine Auffassung, vgl. für das alte Recht schon RGZ 136, 313; BGHZ 95, 88; siehe im übrigen OLG Oldenburg, OLG-Report 2000, 65, 66; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 1462; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts -und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. 837 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3240
OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99 (https://dejure.org/2000,3240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2000 - 19 U 68/99 (https://dejure.org/2000,3240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2000 - 19 U 68/99 (https://dejure.org/2000,3240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 852 Abs 1 BGB
    Produkthaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs; zumutbare Informationsbeschaffung; elterlicher Betreuungsaufwand als Vermögensschaden

  • Wolters Kluwer

    Deliktische Ansprüche; Unerlaubte Handlung; Verjährungsfrist; Ersatzpflichtiger; Name; Anschrift; Saugflasche

  • Wolters Kluwer

    Produkthaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs; zumutbare Informationsbeschaffung; elterlicher Betreuungsaufwand als Vermögensschaden

  • Judicialis

    BGB § 852; ; BGB § 768 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1; ; ZPO § 180; ; ZPO § 203; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852
    Verjährungsbeginn für Klagen gegen Vorstandsmitglieder des Herstellers von Kinderteeflaschen

  • rechtsportal.de

    Verjährung deliktischer Ansprüche - Frist ab zumutbarer Kenntnisverschaffung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 852 (a.F.); BGB § 195 § 199 § 852 (n.F.)
    Kenntnis vom Verjährungsbeginn gleichzusetzende Möglichkeit der Informationsbeschaffung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96

    Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Denn die Verjährung beginnt auch dann, wenn der Geschädigte ­ im vorliegenden Fall die Eltern des Klägers ­ die erforderliche Kenntnis zwar nicht positiv besitzt, sie sich aber ohne nennenswerte Mühe und ohne besonderen Kostenaufwand in zumutbarer Weise hätte beschaffen können (BGH VersR 1998, 378, 380; OLG Karlsruhe NJW ­ RR 1999, 35, 36).

    Die Entscheidung des BGH VersR 1998, 378 ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, da dort eine Zustellung im Ausland hätte bewirkt werden müssen.

  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Denn der Aufenthalt einer Person ist auch dann unbekannt, wenn die Person, die den Aufenthalt kennt, ihn nicht benennt (BGHZ 64, 5; Urteil des Senats vom 19.6.1996, 19 U 91/55).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 2/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Die persönliche Betreuung und Zuwendung der Eltern vollzieht sich im emotionellen Raum und ist aufgrund ihrer immateriellen Art grundsätzlich nicht kommerzialisierbar (BGHZ 106, 28, 32 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW ­ RR 1998, 27, 30).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Zwar bestand grundsätzlich zu Lasten des Klägers keine Obliegenheit zur aktiven Informationsbeschaffung durch spezifische Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Ermittlung der Namen und Anschriften der Beklagten (vgl. BGH NJW 1994, 3092, 3094).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Da der Kläger 1988 erst 4 Jahre alt war, ist hierbei auf die Kenntnis der Eltern des Klägers abzustellen, wobei die Kenntnis eines Elternteils genügt (BGH NJW 1989, 2323).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90

    Kenntnisstand eines Betrugsopfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Nicht nötig ist die Kenntnis aller Einzelheiten (BGH WM 1991, 2135) und dass der anzustrengende Prozeß mehr oder weniger risikolos erscheint.
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen; Verzicht auf Einrede der

  • OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97

    Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche

    Der Senat folgt insoweit den vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in mehreren Parallelverfahren entwickelten Grundsatz, dass der Betreuungsaufwand kein kommerzialisierbarer Schaden ist, der in Geld bemessen werden kann (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.03.2000, Az.: 19 U 68/99, VersR 2001, 1572, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 20.03.2001).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8962
OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00 (https://dejure.org/2001,8962)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.04.2001 - 14 U 158/00 (https://dejure.org/2001,8962)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. April 2001 - 14 U 158/00 (https://dejure.org/2001,8962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Verjährungshemmung für Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Ehegatten; Anscheinsbeweis für ein Verschulden bei Motorradunfall; Schmerzensgeld für schwere Unfallverletzungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 S. 1 BGB; § 847 BGB; § 3 PflVG; § 852 BGB; § 204 BGB
    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls; Ansprüche gegen einen Haftpflichtversicherer; Erhebung der Verjährungseinrede

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls; Ansprüche gegen einen Haftpflichtversicherer; Erhebung der Verjährungseinrede

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Verjährung von Haftpflichtansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegen einen Ehepartner, Verschuldensnachweis bei Sturz eines Motorradfahrers; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 10.12.1986 - 9 U 5/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00
    Allein diese Gefahr künftiger Folgen lässt weitere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche als möglich erscheinen, sodass bereits aus diesem Grund dem Feststellungsantrag stattzugeben ist (OLG Celle VersR 1987, 467).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00
    Zutreffend hat das Landgericht dieses Verschulden des Ehemannes der Klägerin auf der Grundlage der Grundsätze des Anscheinsbeweises bejaht, wonach sich bei einem typischen Geschehensablauf, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, dass die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (BGH VersR 1978, 74 m. w. N.), der Schluss aufdrängt, dass der Ehemann der Klägerin den Unfall durch eine fehlerhafte Fahrweise verschuldet hat.
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 148/86

    Verjährung der Ansprüche von Ehegatten untereinander aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00
    Der Hemmungsgrund des § 204 Satz 1 BGB greift auch für Ansprüche gegen den Schädiger aus Straßenverkehrsunfällen, für die ein Haftpflichtversicherer nach § 3 Nr. 1 PflVG einzutreten hat (BGH NJW-RR 1987, 407).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1979 - 1 U 54/79
    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00
    Jedenfalls schließen die dem Motorradfahren eigentümlichen Gefahren ihre Anwendung dann nicht aus, wenn die äußeren Anzeichen für ein Fehlverhalten des Motorradfahrers sprechen (OLG Düsseldorf VersR 1981, 263).
  • BGH, 09.10.1962 - VI ZR 241/61
    Auszug aus OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 158/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein derartiger Anscheinsbeweis auch aus dem Sturz eines Motorradfahrers in einer Kurve ergeben (BGH VersR 1962, 1208), wobei regelmäßig die Ursache für Stürze von Motorradfahrern in Kurven eine zu hohe Geschwindigkeit und/oder Fahrfehler des Motorradfahrers sind.
  • OLG Hamm, 05.02.2016 - 9 U 134/15

    Werbeanlagen; Verkehrssicherungspflicht

    Nach alledem hat das Landgericht eine Haftung des Beklagten dem Grunde nach zu Recht verneint, und zwar schon unabhängig davon, ob das von ihm zutreffend angenommene gravierende Eigenverschulden des Klägers, der nach eigener Darstellung ohne Fremdeinwirkung gestürzt ist, so dass bereits der - auch bei unterstellter Einhaltung des zulässigen Tempos - nicht erschütterte Anschein für ein falsches Fahrverhalten spricht (vgl. dazu nur OLG Celle, Urteil v. 26.04.2001 - 14 U 158/00, zitiert nach juris), jegliche Haftung auch bei Unterstellung einer schuldhaften Pflichtverletzung des Beklagten in Ansehung des hier in Rede stehenden Hinweisschildes ausschlösse.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4638
OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00 (https://dejure.org/2000,4638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2000 - 2 U 158/00 (https://dejure.org/2000,4638)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2000 - 2 U 158/00 (https://dejure.org/2000,4638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmensberater; Rechtsberatung; Subventionslotse; Fördermittel-Programm; Wirtschaftlicher Beratungsschwerpunkt; Rechtlicher Beratungsschwerpunkt; Wettbewerbsverstoß

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; RBerG § 1
    Unternehmensberatung zu Fördererprogrammen - Werbung für Fördermittel-Beratung - "Subventionslotse" - Einschaltung eines Rechtsanwaltes - Freistellung von Kosten - Abgrenzung zur Rechtsberatung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - O 102/00
  • OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1287
  • GRUR 2002, 97 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).

    Die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die anderweitigen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen (BGH NJW 1989, 2125 re. Sp. - Erbensucher m.w.N.).

    Zwar würde ein Verstoß gegen § 1 RBerG nach st. Rspr. des BGH zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen (s. BGH NJW 1989, 2125, 2126 - Erbensucher; GRUR 1987, 710, 711 - Schutzrechtsüberwachung m.w.N.).

    Der Verstoß begründet zugleich die Sittenwidrigkeit i.S.d. § 1 UWG (s. BGH NJW 1989, 2125, 2126 - Erbensucher m.w.N.).

    § 5 Nr. 1 RBerG stellt diese rechtliche Betätigung nicht frei, da sie gegenüber der zwar im Vordergrund stehenden erlaubnisfreien Fördermittelberatung und -beschaffung keine bloße Hilfs- oder Nebentätigkeit ist, sondern selbständig neben diese tritt (vgl. BGH NJW 1989, 2125 - Erbensucher).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Dabei verweist die Antragsgegnerin im Hinblick auf die Antragstellung und Durchsetzung auf die Entscheidung des BGH WRP 2000, 727, 728 (SV-Beauftragung), wonach gem. Sinn und Zweck des RBerG nicht jede eigenständige Begründung von Vertragsverhältnissen für Dritte als erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten angesehen werden könne.

    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).

    Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH WRP 2000, 727, 728 m.w.N.).

    Maßgebend für die Einordnung in den erlaubnispflichtigen Bereich ist nämlich, ob der Kunde eine besondere rechtliche Prüfung wünscht oder zumindest erkennbar erwartet (BGH WRP 2000, 727, 728 re. Sp. m.N. aus der Lit.).

    Ist beim Abschluß von Verträgen für Dritte eine besondere rechtliche Prüfung weder verkehrsüblich noch im Einzelfall offensichtlich geboten oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht, so entbehrt die Geschäftsbesorgung in der Regel der Besonderheiten einer Rechtsbesorgung (so wörtlich BGH WRP 2000, 727, 728/729 - SV-Beauftragung).

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Dabei kommt es allerdings für die Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG nicht darauf an, ob es sich um rechtliche Tätigkeiten einfacher oder schwieriger Art handelt (BGH GRUR 1987, 714 - Schuldenregulierung).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Zwar würde ein Verstoß gegen § 1 RBerG nach st. Rspr. des BGH zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG begründen (s. BGH NJW 1989, 2125, 2126 - Erbensucher; GRUR 1987, 710, 711 - Schutzrechtsüberwachung m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2000 - 2 U 158/00
    Nach der Rspr. des BGH liegt eine - erlaubnispflichtige - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmässige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH GRUR 1989, 437 = NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1995, 3122 (Energieberater); GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; WRP 2000, 727, 728 - SV-Beauftragung).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    (1) Die Frage, ob Fördermittelberatung eine Rechtsangelegenheit i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG ist und daher grundsätzlich nicht ohne behördliche Erlaubnis erbracht und angeboten werden darf, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten (die Frage bejahend neben dem Berufungsgericht [auch in MDR 1999, 1291, MDR 2000, 1160 und NJW-RR 2002, 1644, 1645]: OLG Köln MDR 2002, 1340; LG Stuttgart NJW-RR 2001, 918; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl. Rdn. 74.1; Hartung, MDR 1999, 1292; verneinend: OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34 ff. = NJW-RR 2001, 1287; OLG Dresden Stbg 2003, 138, 139; LG Bremen MDR 2000, 1402 f.; Kleine-Cosack, RBerG, Art. 1 § 5 Rdn. 51 ff.; auf das Schwergewicht der Tätigkeit abstellend: Weth in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Art. 1 § 5 RBerG Rdn. 46; zur Frage der Zulässigkeit von Subventionsberatung durch Steuerberater: LG Oldenburg DStRE 2001, 784 m. Anm. Hund).

    (2) Die insoweit gebotene Gesamtbetrachtung ergibt, daß die von der Beklagten angebotene Geschäftsbesorgung aus der maßgeblichen Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung, der an der Gründung eines Unternehmens oder dem Aufbau einer sonstigen beruflichen Existenz interessiert ist, ihren Kern und Schwerpunkt auf dem Gebiet erlaubnisfrei zulässiger Geschäftsbesorgung hat (vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34, 35).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 129/02

    Fördermittelberatung durch Unternehmensberater unterfällt grundsätzlich nicht dem

    (1) Die Frage, ob Fördermittelberatung eine Rechtsangelegenheit i.S. des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG ist und daher grundsätzlich nicht ohne behördliche Erlaubnis erbracht und angeboten werden darf, ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten (die Frage bejahend neben dem Berufungsgericht [auch in MDR 1999, 1291, MDR 2000, 1160 und NJW-RR 2002, 1644, 1645]: OLG Köln MDR 2002, 1340; LG Stuttgart NJW-RR 2001, 918; Chemnitz/Johnigk, RBerG, 11. Aufl. Rdn. 74.1; Hartung, MDR 1999, 1292; verneinend: OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34 ff. = NJW-RR 2001, 1287; OLG Dresden Stbg 2003, 138, 139; LG Bremen MDR 2000, 1402 f.; Kleine-Cosack, RBerG, Art. 1 § 5 Rdn. 51 ff.; auf das Schwergewicht der Tätigkeit abstellend: Weth in Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Art. 1 § 5 RBerG Rdn. 46; zur Frage der Zulässigkeit von Subventionsberatung durch Steuerberater: LG Oldenburg DStRE 2001, 784 m. Anm. Hund).

    (2) Die insoweit gebotene Gesamtbetrachtung ergibt, daß die von der Klägerin angebotene Geschäftsbesorgung aus der maßgeblichen Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung, der an der Gründung eines Unternehmens oder dem Aufbau einer sonstigen beruflichen Existenz interessiert ist, ihren Kern und Schwerpunkt auf dem Gebiet erlaubnisfrei zulässiger Geschäftsbesorgung hat (vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2002, 34, 35).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6679
OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98 (https://dejure.org/2001,6679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2001 - 5 U 215/98 (https://dejure.org/2001,6679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2001 - 5 U 215/98 (https://dejure.org/2001,6679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruchsberechtigung; Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Ankaufsrecht; Berufung; Überlassungsvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachenrechtsbereinigung; Anspruchsberechtigung; Überlassungsvertrag; Erholungsgrundstück; Wertermittlungsverfahren für Aufwendungen des Nutzers

  • Judicialis

    SachenRBerG § 108 Abs. 1; ; SachenRBerG § ... 2 Abs. 1 Ziffer 2 a; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Ziffer 3 Buchstabe c; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Ziffer 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 4; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 5; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz; ; SachenRBerG § 61; ; SachenRBerG § 65 ff.; ; SachenRBerG § 15 Abs. 1; ; SachenRBerG § 4 Nr. 1; ; SachenRBerG § 21; ; SachenRBerG § 26; ; ZPO § 711 Satz 2; ; ZPO § 710; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; EGBGB § 1 a; ; WertVO § 21 ff.; ; WertVO § 22; ; WertVO § 23; ; WertVO § 24; ; BGB § 994

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Investitionen des Nutzers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 12 Abs. 2, 5 Abs. 1 Ziff. 3c SachenRBerG; §§ 21 bis 24 WertV; § 1a EGBGB; § 994 BGB
    Sachenrechtsbereinigung/Anspruchsberechtigung bei Überlassungsverträgen/Wertermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98
    Als notwendig ist danach eine Verwendung anzusehen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache nach objektivem Maßstab zum Zeitpunkt der Vornahme erforderlich ist (BGH, NJW 1996, 921).
  • BGH, 15.01.1998 - V ZR 397/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98
    Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 303.942,08 DM, der wegen des Vorliegens einer positiven Feststellungsklage um 20 % zu kürzen ist (vgl. BGH, VIZ 1999, 220).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98
    Auch insoweit ist von einem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auszugehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juli 1999 - 1 BvR 995/95 u.a. - zum SchuldRAnpG, NJ 2000, 28 ff.).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05

    Bestimmung der Restnutzungsdauer von Gebäuden; Ermittlung des Restwerts früherer

    Denn der Nutzer kann die Quote zu jedem Investitionszeitpunkt erfüllen (OLG Brandenburg, VIZ 2001, 509, 510), sodass jede dieser Maßnahmen dem Gebäudesachwert ohne Investitionen im Zeitpunkt ihrer Vornahme gegenüberzustellen ist.

    Hiervon ist neben einer Abschreibung wegen Reparaturrückstands (OLG Brandenburg VIZ 2001, 509, 511; Zank/Simon, NJ 1999, 57, 63; Vogel, GE 1996, 438, 439) die altersbedingte Wertminderung abzusetzen, die sich an dem jeweiligen Wertermittlungsstichtag, also an dem Tag ergeben würde, an dem der Nutzer die fragliche Investition beendete (Zank/Simon, NJ 1999, 57, 63).

    Das Berufungsgericht hat sie selbst bislang ohne Schwierigkeiten angewendet (VIZ 2001, 506, 509 und VIZ 2001, 509, 511).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 5 U 65/99

    Ermittlung des Werts der im Hinblick auf den Überlassungsvertrag getätigten

    Der Senat hat erstmals durch am 1. März 2001 verkündetes Urteil zum Az. 5 U 215/98 zu einigen der streitigen Fragen Stellung genommen.

    Sie entspricht der auch vom Senat im Urteil vom 1. März 2001 - Az. 5 U 215/98 - dargestellten Vorgehensweise.

    Diese Methode ist auch nach den Annahmen der Senats im Urteil vom 1. März 2001 - 5 U 215/98 - sachgerecht.

    d) Der Senat hält die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG nicht für einen unzulässigen Eingriff in das durch Art. 14 GG garantierte Eigentumsrecht, sondern für eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung (Senat, Urteil vom 1. März 2001 - 5 U 215/98).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 89/02

    Sachenrechtsbereinigung: Gegenüberstellung von dem Wert der Nutzerinvestitionen

    Maßgeblich ist aber nicht der heutige Wert, sondern der Wert zu den maßgeblichen Wertermittlungsstichtagen (BGH Urteil vom 4.3.2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht WuM 2006, S. 265; vgl. Brandenburgisches OLG in VIZ 2001, S. 509 ff.).

    Auch bei der am Wortlaut der Vorschrift orientierten Auslegung (so der Senat im Urteil vom 01.03.2001 - 5 U 215/98 - ViZ 2001, 509 (512)), erreichen die nach § 12 Abs. 2 SachenRBerG zu berücksichtigenden Investitionen des Nutzers nicht die Hälfte des Sachwertes des Gebäudes zu irgendeinem der Stichtage.

    Deshalb sollte den nachgewiesenen Investitionen eine an der Abschreibung für Abnutzung aus dem Steuerrecht ausgerichtete Investitionspauschale hinzugerechnet werden (BGH Urteil vom 20. März 2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht in WuM 2006, S. 265 (268); Senat in VIZ 2001 S. 509, 513).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9311
OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98 Kart (https://dejure.org/2000,9311)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2000 - U 734/98 Kart (https://dejure.org/2000,9311)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2000 - U 734/98 Kart (https://dejure.org/2000,9311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vertragschluss; Verschulden; Alleinvertriebsvertrag; Klageänderung; Auskunftsanspruch

  • Judicialis

    GWB § 34; ; GWB § 88; ; GWB § 87; ; ZPO § 519; ; ZPO § 523; ; ZPO § 263; ; ZPO § 33 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 508 Nr. 10; ; ZPO § 513; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 276; GWB § 34; ZPO § 519
    Zulässigkeit der Änderung des Rechtsschutzbegehrens in der Berufung; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs im Rahmen eines formnichtigen Alleinvertriebsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 11 HO 75/97
  • OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98 Kar
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2000 - II ZR 250/99

    Klageänderung bei Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98
    Zum Anspruchs- oder Klagegrund gehören somit alle Tatsachen, die bei natürlicher Betrachtungsweise aus der Sicht der Parteien den Sachverhalt ausmachen, den der Kläger dem Gericht zur Begründung seines Begehrens vorträgt (vgl. BGHZ 117, 5; NJW 1999, 2119; zuletzt Urteil vom 20. März 2000 - II ZR 250/99).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98
    Eine Zuerkennung eines solchen Schadensersatzanspruchs kann aber indirekt einen Zwang zur Erfüllung des nichtigen Geschäftes ausüben und läuft deshalb dem Schutzzweck des § 34 GWB zuwider (BGHZ 116, 251, 258).
  • LG Traunstein, 01.09.1993 - 3 O 1776/93

    Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der einseitigen Erhöhung des Pensionspreises in

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98
    Das gilt aber in aller Regel nur dann, wenn die Unwirksamkeit auf einem Wirksamkeitshindernis beruht, das aus der Sphäre des Schädigers stammt (vgl. hierzu OLG Hamm in NJW-RR 1994, 245; OLG Frankfurt in NJW-RR 1997, 172 jeweils mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2000 - U 734/98
    Danach kann die Änderung der Klage im Berufungsverfahren (§§ 263, 523 ZPO) nicht allein das Ziel des Rechtsmittels sein, sie setzt dessen Zulässigkeit vielmehr voraus (vgl. hierzu BGH in NJW 99, 2119; 1407; in NJW-RR 1996, 1276 jeweils m.w.N.; Thomas-Putzo, ZPO, Vorbem. § 511 Rdnr. 21; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, Grundz. § 511 Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2000 - 21 U 4788/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14880
OLG München, 17.11.2000 - 21 U 4788/00 (https://dejure.org/2000,14880)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2000 - 21 U 4788/00 (https://dejure.org/2000,14880)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2000 - 21 U 4788/00 (https://dejure.org/2000,14880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Zurückweisung eines Gegendarstellungsanspruchs

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 11387/00
  • OLG München, 17.11.2000 - 21 U 4788/00

Papierfundstellen

  • afp 2001, 132
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05

    Gegendarstellungsanspruch nur bei berechtigtem Interesse der betroffenen Person

    - Der Senat folgt hiermit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das für den Geltungsbereich des Bayerischen Pressegesetzes, dessen Regelung zum Gegendarstellungsanspruch wie in Sachsen-Anhalt ein berechtigtes Interesse nicht ausdrücklich erwähnt, befunden hat, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert werden darf, wenn die betroffene Person kein berechtigtes Interesse am Abdruck der Gegendarstellung hat (vgl. OLG München, Urteile vom 20. Januar 1999 - 21 U 6679/98, OLGR 1999, 226 und vom 17. November 2000 - 21 U 4788/00, OLGR 2001, 185 ff.).

    Denn das presserechtliche Entgegnungsrecht endet wie jeder andere zivilrechtliche Anspruch (vgl. §§ 226, 242 BGB) an der Grenze des Rechtsmissbrauchs (vgl. Schmidt, aaO mwN; OLG München, Urteil vom 17. November 2000, aaO).

  • OLG München, 18.06.2002 - 21 W 1627/02

    Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellung; Aussetzung der Vollziehung eines Titels

    Der Senat hat allerdings zugelassen, dass eine Gegendarstellung auch nach Ablauf der Aktualitätsgrenze noch verlangt werden kann, wenn dies noch vor dem ersten Termin des Landgerichts zur mündlichen Verhandlung und damit so rechtzeitig geschieht, dass hierüber in diesem ersten Termin mit entschieden werden kann (vgl. Senat AfP 1998, 86 = NJW-RR 1998, 26 -Matratzenschlacht; AfP 1999, 72 = OLGR 1998, 297 - Birgenair; AfP 2001, 132 = OLGR 2001, 185 = ZUM-RD 2001, 163- Im Schlaraffenland).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 8 U 26/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20022
OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 8 U 26/99 (https://dejure.org/2000,20022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2000 - 8 U 26/99 (https://dejure.org/2000,20022)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2000 - 8 U 26/99 (https://dejure.org/2000,20022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Behandlungsfehler beim Geburtsmanagement; Annahme eines groben Behandlungsfehlers; Gewährung von Schmerzensgeld in Form einer Rente

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 6 O 344/95
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 8 U 26/99
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