Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.01.2001 - 27 WF 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2025
OLG Köln, 15.01.2001 - 27 WF 1/01 (https://dejure.org/2001,2025)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2001 - 27 WF 1/01 (https://dejure.org/2001,2025)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 27 WF 1/01 (https://dejure.org/2001,2025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn ein Elternteil nicht am Umgangsrecht interessiert ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 995
  • FamRZ 2001, 1023
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Sie stützen sich hierbei vor allem auf den Wortlaut von § 1684 BGB und die Gesetzgebungsgeschichte (vgl. neben dem OLG Brandenburg im hier angegriffenen Beschluss: OLG Celle, Beschluss vom 21. November 2000 - 19 UF 253/00 -, MDR 2001, S. 395; OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2001 - 27 WF 1/01 -, FamRZ 2001, S. 1023, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 26 WF 193/01 -, FamRZ 2002, S. 979, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 25 UF 227/02 -, FamRZ 2004, S. 52; OLG München, Beschluss vom 29. März 2005 - 26 UF 1890/04 -, FamRZ 2005, S. 2010).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00

    Recht des nichtehelichen Kindes auf Umgang mit dem Vater

    Indem der Gesetzgeber die Durchsetzung der Umgangsbefugnis des Kindes von der Vollstreckbarkeit nicht ausgenommen hat (vgl. BT-Drucksache a.a.O.), ergibt sich die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Geltendmachung und Erzwingung unmittelbar aus dem Gesetz (so auch OLG Köln FamRZ 2001, 1023).
  • OLG Köln, 12.12.2001 - 26 WF 193/01

    Umgangsrecht des Kindes mit dem gleichgültigen Elternteil

    In diesem Sinne hat auch bereits der 27. Senat des OLG Köln entschieden ( Beschl. v. 15.1.2001-27 WF 1/01-), der ebenfalls die Durchsetzbarkeit des Umgangsrechtes des Kindes gegenüber einem umgangsberechtigten gleichgültigen Elternteil auf Antrag des anderen Elterteils bejaht.
  • AG Wipperfürth, 14.10.2002 - 10 F 273/02
    Mit dem OLG Köln, FamRZ 2001, 1023 welches sich überzeugend gegen die auch vom Antragsgegner vertrete Auffassung im Kommentar von Palandt wendet, ist das erkennende Gericht der Ansicht: Schon nach dem Wortlaut des § 1684 I BGB ist das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil und die Pflicht und das Recht jeden Elternteils zum Umgang mit dem Kind als ein durchsetzbares Recht anzusehen.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1795
OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99 (https://dejure.org/2001,1795)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.03.2001 - 1 U 122/99 (https://dejure.org/2001,1795)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. März 2001 - 1 U 122/99 (https://dejure.org/2001,1795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Publikumsgesellschaft; Anwendbarkeit des HausTWG; Gesellschaftsbeiträge; Gewinnerzielung; Entgeltliche Leistung; Fehlerhafte Gesellschaft; Widerrufsbelehrung; Jahresfrist

  • Judicialis

    HausTWG § 1; ; HausTWG § 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    HWiG § 1 § 2; VerbrKrG § 7 Abs. 2 S. 3
    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft - Vertrag über entgeltliche Leistung - Abwicklung fehlerhafter Gesellschaft - Widerrufsbelehrung - Verwirkung des Widerrufsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG §§ 1, 2; VerbrKrG § 7 Abs. 2 Satz 3
    Wirksamer Widerruf des Beitritts zu Publikumsgesellschaft auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1009
  • WM 2001, 1413
  • BB 2001, 904
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Vertrages; Beweislast für den

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
    Unter § 1 Abs. 1 HaustürWG fallen zumindest alle schuldrechtlichen Austauschverträge ohne Rücksicht auf ihren Vertragstyp (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269 = NJW-RR 1989, 1339).

    Versteht man den, neben dem Gesellschaftsbeitritt geschlossenen Treuhandvertrag als selbständiges Vertragsverhältnis, findet das Haustürwiderrufsgesetz Anwendung, da dieses nach allgemeiner Meinung auf Geschäftsbesorgungsverträge, wie dem vorliegenden Treuhandvertrag, Anwendung findet (Münchener Kommentar/Ulmer, BGB, 3. Aufl., HaustürWG § 1 Rn. 12; OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269).

    Fraglich erscheint die Anwendung lediglich insoweit, als der an den Gesellschafter zu zahlende Gewinn nicht im engeren Sinn eine Gegenleistung für die Beiträge des Gesellschafters darstellt, sondern Ausfluss der im Gemeinschaftsverhältnis begründeten Erfolgsbeteiligung ist (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269).

    Bei einer solchen Verknüpfung rechtfertigt der Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes seine Anwendung auch auf die vorliegende Fallgestaltuung (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG Report Stuttgart 1999, 430).

    Ausgeschlossen ist die Anwendung der Grundsätze über die faktische Gesellschaft, soweit der rechtlichen Anerkennung gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen entgegenstehen (Palandt/Sprau, a.a.O., § 705 Rn. 18; OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG-Report 1999, 430, 431).

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
    Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne von § 1 Abs. 1 HaustürWG anzusehen (BGH, NJW 1996, 3414, 3415; Fischer/Machunsky, Haustürwiderrufsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rn. 48).

    Allein die Absicht, durch das Geschäft auch steuerliche Vorteile zu erlangen, rechtfertigt aber keine Beschränkung der Anwendung des Haustürwiderrufgesetzes (BGH, NJW 1996, 3414, 3416), da ein Schutzbedürfnis in gleicher Weise bestehen kann.

  • OLG Stuttgart, 08.07.1994 - 2 U 298/93
    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
    Nach der Zielsetzung des Verbindungsverbotes sind nur solche mit der Belehrung verbundenen Erklärungen zulässig, durch die die Übersichtlichkeit und Aufmerksamkeit nicht beschränkt wird (OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114).

    Die Unterrichtung des Kunden über den Beginn der Widerrufsfrist ist über den Wortlaut des § 2 Abs. 1 HaustürWG hinaus notwendiger Bestandteil der Belehrung (OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114, 115; BGHZ 126, 56, 62).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
    Die Unterrichtung des Kunden über den Beginn der Widerrufsfrist ist über den Wortlaut des § 2 Abs. 1 HaustürWG hinaus notwendiger Bestandteil der Belehrung (OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114, 115; BGHZ 126, 56, 62).

    Es ist nicht erforderlich, den Beginn der Frist durch konkrete Kalendertage oder Wochentage zu bezeichnen, ausreichend aber auch erforderlich ist es, wenn die Widerrufsbelehrung das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist in Gang setzt (BGHZ 126, 56, 62).

  • OLG Stuttgart, 14.09.1999 - 6 U 72/99
    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
    Bei einer solchen Verknüpfung rechtfertigt der Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes seine Anwendung auch auf die vorliegende Fallgestaltuung (OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG Report Stuttgart 1999, 430).

    Ausgeschlossen ist die Anwendung der Grundsätze über die faktische Gesellschaft, soweit der rechtlichen Anerkennung gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen entgegenstehen (Palandt/Sprau, a.a.O., § 705 Rn. 18; OLG Köln, ZIP 1989, 1267, 1269; OLG Stuttgart, OLG-Report 1999, 430, 431).

  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98

    Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
    Die Verwirkung kann nicht in Anlehnung an die in § 7 Abs. 2 S. 3 VerbrKrG enthaltene Jahresfrist angenommen werden (so aber OLG Hamm, MDR 1999, 537).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87

    Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme

    Auszug aus OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99
    Zwischen den Kapitalanlegern untereinander und den Gründer-Gesellschaftern bestehen typischerweise keine persönlichen oder sonstigen Beziehungen, wie dies bei Publikumsgesellschaften der Fall ist, die dem gesetzlichen Leitbild entsprechen (BGHZ 104, 50, 53).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen

    Denn anders als etwa in vergleichbaren und bisher von der Rechtsprechung zu beurteilenden Sachverhalten (vgl. BGH WM 2001, 1464, 1464; OLG Rostock ZIP 2001, 1009, 1010) hatten die Beklagten ihre Einlage bereits durch die Auskehrung des Darlehens an den Treuhänder und die G.-GbR seitens der Klägerin als finanzierender Bank erbracht.
  • OLG Hamm, 30.08.2004 - 8 U 15/04

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Beitritt zu Immobilienfonds

    Seine Argumentation gibt dem Senat allerdings keinen Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuweichen (vgl. die bereits oben zitierten Entscheidungen; a.A. und i.S.d. Klägers OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock ZIP 2001, 1009).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 6 U 14/02

    Finanzierter Beitritt zu einer Fonds-Gesellschaft: Widerruflichkeit des

    Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Stuttgart, ZIP 2001, 322, 326; OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit BGHZ 148, 201 nicht in Einklang; ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249).
  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt-

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.
  • OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02

    Bankenhaftung; Kapitalanlage

    Soweit ersichtlich, haben dies - ohne nähere Begründung - lediglich das OLG Stuttgart (6. Senat, OLGR 1999, 430) und das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009) angenommen.
  • OLG Jena, 05.02.2003 - 7 U 1305/01

    Irreführende Aussagen in einem Werbeprospekt für eine Anlageform: Rückforderung

    Vielmehr führt dies nur zur Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt mit der Folge, daß der Gesellschafter seine Mitgliedschaft lediglich durch ein Austrittsrecht beenden kann und nur Anspruch auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens hat (BGH ZIP 2001, 1364; OLG Dresden ZIP 2002, 1293; aA OLG Stuttgart, OLGR 1999, 430; OLG Rostock BB 2001, 904).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02

    Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung

    Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (6. Zivilsenat OLGR 1999, 430, 431) und des OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011, dazu EWiR 2001, 965 (Kulke) ), die eine Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf atypisch stille Gesellschaften unter Hinweis auf den Vorrang des Verbraucherschutz bei Anwendung des HWiG generell (Hervorhebung durch das Gericht) ablehnen, vermag der Senat daher nicht beizupflichten.
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung des Beitritts zu einem

    Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit dem Urteil des II. Zivilsenats vom 02.07.2001, BGHZ 148, 201, nicht in Einklang; ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249).
  • OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01
    Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (6. Zivilsenat, OLGR 1999, 430, 431) und des OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011), die eine Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf atypisch stille Gesellschaften unter Hinweis auf den Vorrang des Verbraucherschutz bei Anwendung des HWiG generell ablehnen, vermag der Senat daher nicht beizupflichten.
  • LG Duisburg, 22.03.2005 - 6 O 512/04

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines geschlossenen

  • ArbG Berlin, 02.04.2003 - 31 Ca 33694/02

    Anspruch auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses und Weiterbeschäftigung;

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3123
OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00 (https://dejure.org/2001,3123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00 (https://dejure.org/2001,3123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00 (https://dejure.org/2001,3123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung; Betreuungsvergütung; Staatskasse; Mittellosigkeit des Betreuten; Stundensatz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einheitliche Beurteilung der Mittellosigkeit für einen Abrechnungszeitraum

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; BGB § ... 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1836 c; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1836 d Nr. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 1; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 2; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 3; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 4; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 5; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 116
  • FamRZ 2001, 1098
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Im übrigen bemerkt der Senat, dass von einer besonderen Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte im hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum nach dem Bericht der Betreuerin und dem übrigen Inhalt der Akte nicht ausgegangen werden kann, so dass auch im Falle einer Bewilligung der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen ein über 60,-- DM hinausgehender Stundensatz nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Im übrigen bemerkt der Senat, dass von einer besonderen Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte im hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum nach dem Bericht der Betreuerin und dem übrigen Inhalt der Akte nicht ausgegangen werden kann, so dass auch im Falle einer Bewilligung der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen ein über 60,-- DM hinausgehender Stundensatz nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 3Z BR 88/92

    Voraussetzungen der Mittellosigkeit i. S. von § 1835 Abs. 3 BGB a. F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Für die Feststellung der Mittellosigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem über die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu entscheiden ist (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 ff FGG Rn. 212), wobei gegebenenfalls der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Im übrigen bemerkt der Senat, dass von einer besonderen Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte im hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum nach dem Bericht der Betreuerin und dem übrigen Inhalt der Akte nicht ausgegangen werden kann, so dass auch im Falle einer Bewilligung der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen ein über 60,-- DM hinausgehender Stundensatz nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498).
  • OLG Schleswig, 27.01.2000 - 2 W 11/00

    Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Hierbei hat der Gesetzgeber durchaus erkannt, dass dem Betreuer durch die Wahl der Abrechnungszeiträume gewisse Einflussnahmemöglichkeiten eröffnet worden sind (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 27; Schl.-Holst. OLG BtPrax 2000, 128).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Für die Feststellung der Mittellosigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem über die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu entscheiden ist (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 ff FGG Rn. 212), wobei gegebenenfalls der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Für die Feststellung der Mittellosigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem über die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu entscheiden ist (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 ff FGG Rn. 212), wobei gegebenenfalls der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01

    Betreuervergütung: Anrechenbarkeit der aus dem Vermögen des Betreuten entnommenen

    Bereits aus dem Charakter der Abschlagszahlung als vorläufiger Leistung folgt, dass - entgegen der Auffassung des Landgerichts - mit der geleisteten Abschlagszahlung von 1760 DM kein bestimmter Abrechnungszeitraum abgegolten worden ist, der aus der Endabrechnung ausgeklammert werden kann (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2001, 1098, 1099).

    Das hat zur Folge, dass die Stundensätze des BVormVG für den gesamten abgerechneten Zeitraum zur Anwendung kommen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 1098).

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    bb) Die Frage der Mittellosigkeit ist für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich (vgl. OLG Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098) und grundsätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) und den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen (vgl. BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559; OLG-Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188/189) zu beurteilen.
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02

    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

    Dies ändert jedoch nichts an der einheitlichen Beurteilung der Mittellosigkeit für den gesamten zur Abrechnung gestellten Zeitraum (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 = FamRZ 2001, 1098 = OLGR 2001, 223).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.07.2001 - 7 U 72/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4881
OLG Celle, 11.07.2001 - 7 U 72/00 (https://dejure.org/2001,4881)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.07.2001 - 7 U 72/00 (https://dejure.org/2001,4881)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 7 U 72/00 (https://dejure.org/2001,4881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gewährleistung: Kauf eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 459 Abs. 2 BGB ; § 463 BGB
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Kaufvertrag; Pkw; Zugesicherte Eigenschaft ; Fabrikneuheit ; Aufklärungspflicht; Modellpalette

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fabrikneuheit eines als Neufahrzeug erworbenen Kraftfahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Kaufvertrag; Pkw; Zugesicherte Eigenschaft ; Fabrikneuheit ; Aufklärungspflicht; Modellpalette

  • Judicialis

    BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 463

  • rechtsportal.de

    BGB § 459 Abs. 2 § 463
    Autokauf - Neufahrzeug - Fabrikneuheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Fabrikneuheit eines 14 Monate alten "Japaners"

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 3 O 258/99
  • OLG Celle, 11.07.2001 - 7 U 72/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2001 - 7 U 72/00
    Jedoch dürfen durch das Stehen im Lager keine Mängel entstanden sein, und das betreffende Modell muss noch unverändert hergestellt werden, d. h. es darf keine Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweisen (BGH in NJW 2000, 2018).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.2001 - 7 U 72/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 2190) ist ein Händler nämlich nicht verpflichtet, dem Kunden einen im Handel noch nicht vollzogenen Modellwechsel zu offenbaren, solange das Vorgängermodell - wie hier - noch aktuell ist und produziert wird.
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.01.2001 - 11 W 3263/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18681
OLG München, 08.01.2001 - 11 W 3263/00 (https://dejure.org/2001,18681)
OLG München, Entscheidung vom 08.01.2001 - 11 W 3263/00 (https://dejure.org/2001,18681)
OLG München, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 11 W 3263/00 (https://dejure.org/2001,18681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Kosten auf Grund eines Verzugs der Klägerin; Inanspruchnahme einer Bürgschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 936
  • FamRZ 2001, 843
  • Rpfleger 2001, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 KO 220/11

    Keine Erstattung von (Bürgschafts-)Kosten aus AdV-Verfahren im Klageverfahren

    bb) Die Kosten für die Avalprovision seien auch notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 (letzter Halbsatz) ZPO (vgl. § 139 Abs. 1 FGO), soweit der unmittelbare Prozessbetrieb die Kosten mit sich bringe, beispielsweise durch die Verhinderung irreversibler wirtschaftlicher Verluste vor Abschluss des Rechtsstreits (BGH vom 17. Januar 2006 VI ZB 46/05, MDR 2006, 886; BGH vom 18. Dezember 1973 VI ZR 158/72, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1974, 693; OLG München vom 08. Januar 2001 11 W 3263/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport -NJW-RR- 2001, 843, Juris Rd. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.01.2001 - 3 W 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20131
OLG Bamberg, 11.01.2001 - 3 W 141/00 (https://dejure.org/2001,20131)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.01.2001 - 3 W 141/00 (https://dejure.org/2001,20131)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 3 W 141/00 (https://dejure.org/2001,20131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 § 103 § 104
    Kostenerstattung bei Klage gegen eine nicht existierende Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aschaffenburg - 2 HKO 53/00
  • OLG Bamberg, 11.01.2001 - 3 W 141/00
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.08.1997 - 11 W 1430/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 3 W 141/00
    Dabei kann die nichtexistente Partei auch Prozesshandlungen vornehmen, für die ein Erstattungsanspruch erwächst (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 1264; OLG Hamburg, MDR 1976, 845; Zöller/Herget, ZPO , 22. Aufl., § 91 Rdn. 2).
  • BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05

    Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei

    Demgegenüber wird zum Teil vertreten, die nicht existente Partei könne nur Kostenerstattung zugunsten derjenigen (existenten) natürlichen oder juristischen Person beantragen, die für die nicht existente Partei gehandelt habe (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München NJW-RR 1999, 1264, 1265; OLG Hamburg MDR 1976, 846; wohl auch Stein/Jonas/Bork 22. Aufl. § 50 ZPO Rdn. 59).
  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Einschränkend dazu wird die Auffassung vertreten, daß der Erstattungsanspruch zwar geltend gemacht werden könne, jedoch nicht der nicht existenten Partei, sondern derjenigen Person zustehe, die für sie aufgetreten sei (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München NJW-RR 1999, 1264 f.).
  • OLG Koblenz, 12.09.2013 - 3 W 503/13

    Prozess gegen eine nicht existente Partei: Parteifähigkeit im

    Teils wird auch die Auffassung vertreten, dass der Erstattungsanspruch zwar nicht von der nicht existenten Partei geltend gemacht werden könne, aber von der Partei, die für sie aufgetreten sei (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.01.2001 - 3 W 141/00 - OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München , Beschluss vom 05.08.1997 - 11 W 1430/97 - NJW-RR 1999, 1264 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 6 W 126/04
    Nach einer Auffassung soll ihr, weil insofern im Prozess ihre Existenz und Parteifähigkeit fingiert wird, auch im Kostenfestsetzungsverfahren eine entsprechende Fiktion greifen und zu ihren Gunsten eine Kostenfestsetzung möglich sein (so OLG Koblenz, Beschluss vom 15.5.2001, 14 W 332/01, zitiert nach Juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.1.2001, 3 W 141/00, zitiert nach Juris; OLG Hamburg MDR 1976, 845).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 W 74/22

    Parteifähigkeit einer nicht existenten Partei; Geltendmachung der Nichtexistenz;

    (1) Richtig ist, dass in der Vergangenheit nur nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Ansicht die nicht existente Partei eine Kostenfestsetzung zu ihren Gunsten verlangen konnte (OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2001 - 14 W 332/01, juris; KG, AnwBl. BE 1995, 300), während nach anderer Ansicht vertreten wurde, für die nicht existente Partei könne nur Kostenerstattung zugunsten derjenigen (existenten) natürlichen oder juristischen Person beantragt werden, die für die nicht existente Partei gehandelt habe (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München, NJW-RR 1999, 1264, 1265; OLG Hamburg, MDR 1976, 846).
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