Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.05.2001 - 7 U 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4320
OLG Celle, 09.05.2001 - 7 U 109/00 (https://dejure.org/2001,4320)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.05.2001 - 7 U 109/00 (https://dejure.org/2001,4320)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 7 U 109/00 (https://dejure.org/2001,4320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Unbegründetheit einer Klage auf Kostenvorschuß für Nachbesserungskosten bei fehlender Mängelbeseitigungsabsicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenvorschuss; Mängelbeseitigung; Bodenfeuchtigkeit; Minderung ; Schadensersatz; Nachbesserungskosten; Gewährleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenvorschuss; Mängelbeseitigung; Bodenfeuchtigkeit; Minderung ; Schadensersatz; Nachbesserungskosten; Gewährleistung

  • Judicialis

    BGB § 633

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633
    Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung - Klage über geringen Bruchteil - tatsächliches Minderungs- oder Schadensersatzbegehren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschußklage eines Wohnungseigentümers ohne Absicht der Mängelbeseitigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvorschuss, wenn Mängelbeseitigungswille fehlt? (IBR 2001, 608)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1753
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 7 U 109/00
    Um bei der Geltendmachung des vorgetragenen Minderwerts seiner Eigentumswohnung entsprechend dem auf sie entfallenden Anteil der Nachbesserungskosten Schwierigkeiten zu vermeiden, die nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH in NJW 1979, 2207) im Falle einer nicht eindeutigen Wahl der Wohnungseigentümergemeinschaft zwischen Nachbesserung bzw. Vorschuss, Minderung und Schadensersatz bestehen (dazu noch unten näher), hat er die begehrten 31.100 DM als Vorschuss deklariert.

    Da es sich aber wegen des umstrittenen Mangels am Gemeinschaftseigentum um einen gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft handeln würde, der nur einheitlich ausgeübt werden könnte, hätte die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss die Wahl darüber treffen müssen, ob sie ihn im Wege der Nachbesserung bzw. des Vorschusses (§ 633 Abs. 3 BGB), der Minderung (§ 634 BGB) oder des Schadensersatzes (§ 635 BGB) ausüben will (BGH in NJW 1979, 2207; Ingenstau/Korbion, a. a. O., A Anhang Rn. 283 ff.).

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine solche Wahl nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer überlassen (BGH in NJW 1979, 2207).

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 7 U 109/00
    Ein Vorschuss scheidet nämlich aus, wenn zu besorgen ist, dass ein Bauherr gerügte Mängel gar nicht beseitigen will und in Wirklichkeit Minderung oder Schadensersatz anstrebt, deren Voraussetzungen möglicherweise nicht vorliegen (BGH in NJW 1984, 2456 [2457]).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 7 U 109/00
    Davon ist auch nicht nach der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 1989 (BGHZ 108, 156 ff.) abzusehen.
  • OLG Frankfurt, 19.09.2018 - 29 U 152/17

    Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung

    Der Anspruch besteht nicht, wenn der Besteller die Mängel nicht mehr beseitigen lassen will oder Schadensersatz anstrebt, ohne dass dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH VII ZR 167/83, Baurecht 1984, 406, Juris Rn. 27; vergleiche OLG Celle Baurecht 2001, 1753; vergleiche OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1601 [OLG Nürnberg 27.06.2003 - 6 U 3219/01] ).
  • OLG Rostock, 19.06.2008 - 3 U 12/08

    Formunwirksamer Bauvertrag mit der Gemeinde: Anspruch des Unternehmers aus

    Die Kosten des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht 7 U 109/00 trägt die Klägerin.
  • OLG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 U 24/04

    Zum Vergütungsanspruch aus einem gekündigten Nachunternehmer-Pauschalpreisvertrag

    In diesem Sinne wurden Fälle entschieden, in denen der eingeforderte Vorschuss offensichtlich unzureichend gewesen wäre (OLG Celle, BauR 2001, 1753 ff.) oder der Kostenvorschuss aus abgetretenem Recht geltend macht wird, ohne dass der Zedent jemals Vorschuss geltend gemacht hat (OLG Düsseldorf, BauR 1988, 607 ff.).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2007 - 2 U 212/05
    Ist der Vorschuss noch nicht bezahlt, so steht in derartigen Fallgestaltungen dem Schuldner der dolo-agit-Einwand auch zu, wenn der Bauherr die gerügten Mängel voraussichtlich gar nicht beseitigen lassen will (vgl, OLG Celle, OLGR Celle 2001, 234 ff., bei Juris Rz. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.11.1999 - 8 U 31/99   

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https://dejure.org/1999,2842
OLG Hamm, 10.11.1999 - 8 U 31/99 (https://dejure.org/1999,2842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.1999 - 8 U 31/99 (https://dejure.org/1999,2842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 1999 - 8 U 31/99 (https://dejure.org/1999,2842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; Handwerksordnung § 1 Abs. 1; ; Handwerksordnung § 7 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 134; HwO § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 4
    Gründung einer Gesellschaft zum Zwecke der Zurverfügungstellung eines Meistertitels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1565
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Die Vereinbarung ist zumindest im Innenverhältnis nichtig (ebenso LAG Niedersachsen 23. Oktober 2001 - 13 Sa 553/01 - LAGE BGB § 134 Nr. 8; Thüringer LAG 9. März 2001 - 5 Sa 10/2001 - LAGE BGB § 134 Nr. 7; OLG Koblenz 11. Februar 1994 - 8 U 535/93 - NJW-RR 1994, 493; OLG Hamm 10. November 1999 - 8 U 31/99 - NJW-RR 2000, 1565; 12. März 2001 - 8 U 86/00 - NZG 2001, 747; MünchKommBGB/Armbrüster 5. Aufl. § 134 Rn. 18; Palandt/Ellenberger § 134 Rn. 29; Karsten GewArch 2003, 95; aA LAG Hamm 12. Juli 1990 - 10 Sa 365/90 - LAG Köln 4. Juli 1997 - 11 Sa 838/96 - zur Haftung im Außenverhältnis: vgl. auch BAG 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP BGB § 705 Nr. 8 = EzA BGB § 705 Nr. 2; BSG 12. November 1986 - 9b RU 8/84 - BSGE 61, 15).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 7 U 39/22

    Rechtsbindungswille bezüglich der Übernahme einer persönlichen Haftung für eine

    Ein etwa abgeschlossener Gesellschaftsvertrag wäre aber gemäß § 134 BGB i. V. m. § 1, § 7 HandwO unwirksam, da der Beklagte lediglich seinen Meistertitel "zur Verfügung stellte", im Übrigen aber in der Gesellschaft nicht tätig war (vgl. OLG München, OLGR 1996, 224; OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 493; OLG Hamm, NJW 1986, 2440; NJW-RR 2000, 1565; BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 5 AZR 355/08, NZA 2009, 663).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 1 B 14.05

    Begriff des Gewerbetreibenden - hier: Handwerksmeister als Gesellschafter einer

    Bei einer solchen Vertragsgestaltung kann ein zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führender Verstoß gegen das Verbot, die handwerksrechtlichen Vorschriften und damit ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB zu umgehen, angenommen werden (vgl. in diesem Sinne LAG Niedersachen, Urteil vom 23. Oktober 2001 - 13 Sa 553/01 -, juris Rn. 21 f.; OLG Hamm, Urteil vom 10. November 1999 - 8 U 31/99 -, GewArch 2003, 121 f.).
  • OLG Hamm, 12.03.2001 - 8 U 86/00
    Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, die nur unter Umgehung wichtiger gesetzlicher Vorschriften umgesetzt werden kann, ist nicht hinnehmbar (vgl. zur Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages wegen gesetzwidrigen Zurverfügungstellens eines Meistertitels Senat NJW-RR 2000, 1565).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.02.2001 - 15 W 129/01   

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https://dejure.org/2001,4172
OLG Dresden, 09.02.2001 - 15 W 129/01 (https://dejure.org/2001,4172)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2001 - 15 W 129/01 (https://dejure.org/2001,4172)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 15 W 129/01 (https://dejure.org/2001,4172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Aktiengesellschaft; AG; Kapitalerhöhung; Wirksamkeit; Aktionär; Grundkapital; Anteil

  • Judicialis

    AktG § 121 Satz 1; ; AktG § 212 Satz 2; ; BGB § 139; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de

    AktG § 121 S. 1 § 212 S. 2; BGB § 139; KostO § 30
    Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaft - Nichtigkeit aufgrund Abweichungen bei verhältnismäßiger Zuweisung neuer Aktien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1221
  • DB 2001, 584
  • NZG 2001, 756
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG - T-55/00

    Vagli / Kommission - Antrag auf Prozeßkostenhilfe, der vor Einreichung der Klage

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2001 - 15 W 129/01
    Aktenzeichen: 15 W 0129/01 25-T-55/00 LG Dresden.
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Beschwerde und die weitere Beschwerde der Kläger zurück; dabei erlegte ihnen das Oberlandesgericht auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers im Beschwerdeverfahren auf (21 T 7/00 LG Hagen = 15 W 129/01 OLG Hamm).

    Für das Entstehen eines weiteren Schadens, mindestens infolge einer Inanspruchnahme der Kläger hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers aus dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm 15 W 129/01, bestehe jedenfalls eine überwiegende Wahrscheinlichkeit.

    Das Berufungsgericht hat insoweit die Belastung der Kläger mit den außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers aus dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm - 15 W 129/01 - ausreichen lassen.

  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04

    Zum Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen

    Die hiergegen eingelegte weitere Beschwerde vom 16.03.2001 wurde durch Beschluß des OLG Hamm vom 28.05.2001 zurückgewiesen (15 W 129/01 OLG Hamm, Bl. 761 ff d.A.).

    Die Fa. H2 AG & Co. KG hat gegenüber den Klägern bisher keine Kostenfestsetzung im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens 15 W 129/01 OLG Hamm betrieben.

    Sie könnten darüber hinaus nicht alle Schäden, insbesondere nicht die in Gestalt von steuerlichen Nachteilen (Bl. 10 - 17, 965, 972 ff d.A.) und die Schäden aufgrund der Erstattungspflicht außergerichtlicher Kosten aus dem Beschwerdeverfahren 15 W 129/01, beziffern.

    Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Kläger auf Ausgleich der derzeit noch nicht abgerechneten und infolgedessen noch nicht bezifferten außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm 15 W 129/01 in Anspruch genommen werden.

  • OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04

    Amtshaftung wegen vorzeitig erfolgter Umwandlung einer AG in eine

    Die dagegen von den Klägern eingelegte weitere Beschwerde wurde durch Beschluss des OLG Hamm vom 28.05.2001 (15 W 129/01) ebenfalls zurückgewiesen.

    Die Feststellungsklage sei in dem vom Landgericht zuerkannten Umfang ebenfalls begründet, weil zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass die Kläger infolge der amtspflichtwidrig verfrüht verfügten Eintragung der formwechselnden Umwandlung noch auf Ausgleich der noch nicht abgerechneten und infolgedessen noch nicht bezifferten außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm 15 W 129/01 in Anspruch genommen werden.

  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 13 K 176/00

    Steuerpflichtige Dividende bei Wahlrecht zwischen Bardividende oder

    Dies hat seinen sachlichen Hintergrund darin, dass es sich bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aus wirtschaftlicher Sicht eher um eine Kapitalberichtigung handelt, die das Aktiengesetz als einen rein bilanzmäßigen Vorgang behandelt, also als schlichte Umbuchung von Rücklagen in Grundkapital (vgl. Oberlandesgericht Dresden. Beschluss vom 09. Februar 2001 15 W 129/01, Der Betrieb 2001, 584).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4457
OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2000 - 9 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2000 - 9 U 159/99 (https://dejure.org/2000,4457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anbieter von Kapitalanlagen; Prospekthaftung; Anlageberater; Aufklärungspflicht; Substantiierungslast; Versteckte Innenprovision; Gesamtschuldverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 278; ; HGB § 87 a Abs. 3; ; ZPO § 97; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Haftung des Anlageberaters - Anbieter von Kapitalanlagen - Erfüllung von Aufklärungs- und Hinweispflichten - Substantiierungslast - Aufklärung über "versteckte" Innenprovion - Haftung des selbständigen Verhandlungsvertreters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prospektherausgeber: Haftung wegen verschwiegener Innenprovision? (IBR 2001, 589)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Zwar besteht grundsätzlich für den Bauträger selbst keine Pflicht, über seine Berechnungsgrundlagen und seine Preiskalkulation aufzuklären (BGHZ 114, 87 zu einem Werkvertrag).

    Ähnlich verhält es sich bei einem Baubetreuer (BGHZ 114, 87): Die Nähe des Baubetreuers zum Vermögen des Betreuten zeige sich in seiner Befugnis, für Rechnung des betreuten Bauwerks Verträge schließen zu können und in seiner Aufgabe, die Durchführung und Abrechnung der geschlossenen Werkverträge zu überwachen.

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muß er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH WM 1993, 1238/1239, BGH WM 1982, 80).

    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 1993, 1238/1239; BGH WM 1982, 90; BGH WM 1989, 1923).

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    So ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als anstößig anzusehen, wenn Unternehmen, die steuerbegünstigte Vermögensanlagen anbieten, steuerlichen Beratern eine Provision für den Fall versprechen, daß sie ihren Mandanten zu einem Vertragsschluß mit diesem Unternehmen veranlassen (BGHZ 78, 263; BGHZ 95, 81).
  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    So ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als anstößig anzusehen, wenn Unternehmen, die steuerbegünstigte Vermögensanlagen anbieten, steuerlichen Beratern eine Provision für den Fall versprechen, daß sie ihren Mandanten zu einem Vertragsschluß mit diesem Unternehmen veranlassen (BGHZ 78, 263; BGHZ 95, 81).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 1993, 1238/1239; BGH WM 1982, 90; BGH WM 1989, 1923).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Er verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluß des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 1993, 1238/1239; BGH WM 1982, 90; BGH WM 1989, 1923).
  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 234/84

    Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Eine Gefahr des Treubruchs wurde nicht nur bei einem steuerlichen Berater, sondern auch bei einem Sachwalter angenommen, der aufgrund eines Treueverhältnisses verpflichtet ist, fremde Vermögensinteressen zu wahren (BGH WM 1986, 1389).
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Es ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich, daß der Kläger über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus in besonderem Maße Vertrauen für sich persönlich in Anspruch genommen hat oder wegen eines eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses dem Verhandlungsgegenstand besonders nahestand (vgl. BGH NJW 1997, 1233 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88

    Investmentgesellschaft - Konkursverwalter - Dividende - Erstattung - Wertpapiere

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99
    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, daß der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muß (Schimansky/Siol, Bankrechts-Handbuch, § 43 Rn. 42; BGH WM 1990, 343).
  • OLG Stuttgart, 04.09.2002 - 9 U 75/02

    Vermittlung eines fremdfinanzierten Wohnungskaufs als Kapitalanlage: Haftung des

    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234/236; OLGR 2001, 83/84; BGH ZIP 1993, 997/998; v. Heymann, a.a.O., S. 47, S. 43 und S. 44).

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung des Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss, d.h. darlegen muss, inwieweit er seine Aufklärungs- und Hinweispflichten erfüllt hat (BGH WM 1990, 343; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234/237).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02

    Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234, Urt. vom 29.3.2000 - 9 U 159/99; Schimansky/Siol, Bankrechts-Handbuch, § 43 Rz. 42; BGH v. 11.7.1989 - XI ZR 59/88, WM 1990, 343).
  • LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234) im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung.
  • OLG Hamm, 25.01.2010 - 31 U 128/09

    Beratungspflicht des Vermittlers einer Kapitalanlage; Pflicht zur Aufklärung über

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese Rechtsprechung für Steuerberater im Übrigen bereits in einem Urteil vom 29.03.2000 (9 U 159/99, OLGR Stuttgart 2001, 234 - freilich in einem extremen Fall) auf Anlageberater übertragen (Juris-Rn. 32).
  • OLG Hamm, 14.06.2010 - 31 U 48/10

    Aufklärungspflicht der beratenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen im

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese Rechtsprechung für Steuerberater im Übrigen bereits in einem Urteil vom 29.03.2000 (9 U 159/99, OLGR Stuttgart 2001, 234 - freilich in einem extremen Fall) auf Anlageberater übertragen (Juris-Rn. 32).
  • OLG Koblenz, 21.10.2005 - 8 U 1295/04

    Auskunfts- oder Vermittlungsvertrag: Schadensersatzpflicht des Beraters eines

    Deshalb muss er auch besonders differenziert und fundiert beraten (BGH NJW 1982, 1095; OLGR Stuttgart 2001, 234).
  • LG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14d O 180/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Erwerbs

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 82/08

    Fehlerhafte Anlegerberatung bei Nichtaufklärung über Provisionen

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234).
  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234; siehe zur sekundären Darlegungslast: OLG Düsseldorf WM 1996, 1082).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2009 - 14e O 84/08

    Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung sowie

    Das OLG Stuttgart entschied am 29. März 2000 im Anschluss an das vorgenannte Urteil, ein Anlageberater sei in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater; die Gefahr eines Treuebruches bestehe auch bei der Anlageberatung (OLG Stuttgart OLGR 2001, 234).
  • LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09

    Bank muss bei Filmfonds vernünftig beraten

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 185/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18868
OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 185/99 (https://dejure.org/2001,18868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2001 - 6 U 185/99 (https://dejure.org/2001,18868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 6 U 185/99 (https://dejure.org/2001,18868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5; UWG § 3
    Bezeichnung eines in Deutschland hergestellten Käses als "Mozzarella"

 
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