Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2192
OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99 (https://dejure.org/2001,2192)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.05.2001 - 11 UF 189/99 (https://dejure.org/2001,2192)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 11 UF 189/99 (https://dejure.org/2001,2192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach öffentlich-rechtlichem Teilausgleich; Einlegung eines Rechtsmittels

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung; Rentenanwartschaft; Ehezeitanteil; Rechtsmittel; Beschwer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung; Rentenanwartschaft; Ehezeitanteil; Rechtsmittel; Beschwer

  • Judicialis

    VAHRG § 3 b Abs. 1. Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 3 b Abs. 1. Nr. 1
    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - Barwertverordnung - Rechtsmittel - formelle Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 151
  • NJW-RR 2003, 1224 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1304 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    1) Beim (ergänzenden) schulrechtlichen Versorgungsausgleich in Bezug auf ein betriebliches Anrecht nach teilweisem öffentlich-rechtlichem Ausgleich gem. § 3 b Abs. 1. Nr. 1 VAHRG bedarf es keiner Umrechnung mit Hilfe der BarwertVO (im Anschluss an OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235).

    Das wäre nur im Rahmen eines - hier nicht gestellten (...) - Abänderungsantrages nach § 10 a VAHRG zulässig; nur dort könnten etwaige Änderungen in Bezug auf die öffentlichrechtlich auszugleichenden Anrechte berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGH, FamRZ 1993, 304, 305; zum Verhältnis eines gleichzeitig gestellten Antrags gem. § 10 a VAHRG und auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235).

    aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten).

    Wenn sich bei dieser Prüfung ergibt, dass der Ausgleichsberechtigte - verglichen mit dem Ergebnis eines in einem Akte vollzogenen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (ohne vorangegangenen öffentlichrechtlichen Teilausgleich) - erheblich benachteiligt wird, dann kann das nicht ohne weiteres durch die rechtstechnische Aufspaltung in zwei Akte gerechtfertigt werden (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237f.).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 21/97

    Schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten).

    Die Rückrechnung des Ausgleichsbetrages von 78, 40 DM (in umgekehrten Rechenschritten) führt - bei Anwendung der Tabelle 1 (bei Ehezeitende noch nicht laufende Versorgung; vgl. BGH, FamRZ 2000, 89, 92) - zunächst zu folgendem Ergebnis, bezogen auf das Ehezeitende (31.3.1994):.

    Das hier für den vorliegenden Fall festgestellte Ausmaß der Ungleichheit der tatsächlichen Versorgungslage würde auch in den die herrschenden Meinung stützenden veröffentlichten Entscheidungen - vgl. oben zu aa) - deutlich werden, wenn eine ähnliche Bilanzierung der realen Versorgungswerte erfolgen würde (vgl. dazu u.a. - zur Entscheidung BGH, FamRZ 2000, 89 - Kemnade, FamRZ 2000, 827, 828 und Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201, 1203).

  • BGH, 16.08.2000 - XII ZB 73/98

    Betriebliche Altersversorgung im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    (vgl. zuletzt BGH, NJW 2000, 3707 m.w.N.).

    b) Wenn ein öffentlichrechtlicher Teilausgleich nicht stattgefunden hätte, wären nach allgemeiner Meinung die vorgenannten Nominalbeträge unmittelbar - ohne Umrechnung mit Hilfe der BarwertVO - zur Bestimmung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen (BGH, FamRZ 1993, 304, 306; 1997, 285, 287; NJW 2000, 3707).

    cc) Wenn man - zum Zwecke der Überprüfung der Übereinstimmung dieses Ergebnisses mit dem Grundsatz der Halbteilung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt und der darauf zutreffend gestützten Ablehnung einer Umrechnung für den Regelfall des schuldrechtlichen Ausgleichs BGH, FamRZ 1997, 285, 287; NJW 2000, 3707) - die nominellen Versorgungswerte gegenüberstellt, die den Parteien nach vollständiger Durchführung des Versorgungsausgleichs in Bezug auf den Ehezeitanteil der betrieblichen Altersversorgung (d.h. unter Berücksichtigung der Wertverschiebungen auf Grund des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und des ergänzenden schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs) in den jeweiligen Zeiträumen tatsächlich zur Verfügung stehen, dann ergeben sich Wertdifferenzen in einem unvertretbaren Ausmaß:.

  • BGH, 13.11.1996 - XII ZB 131/94

    Berechnung des Ehezeitanteils von Leistungen oder Anwartschaften einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    b) Wenn ein öffentlichrechtlicher Teilausgleich nicht stattgefunden hätte, wären nach allgemeiner Meinung die vorgenannten Nominalbeträge unmittelbar - ohne Umrechnung mit Hilfe der BarwertVO - zur Bestimmung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen (BGH, FamRZ 1993, 304, 306; 1997, 285, 287; NJW 2000, 3707).

    cc) Wenn man - zum Zwecke der Überprüfung der Übereinstimmung dieses Ergebnisses mit dem Grundsatz der Halbteilung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt und der darauf zutreffend gestützten Ablehnung einer Umrechnung für den Regelfall des schuldrechtlichen Ausgleichs BGH, FamRZ 1997, 285, 287; NJW 2000, 3707) - die nominellen Versorgungswerte gegenüberstellt, die den Parteien nach vollständiger Durchführung des Versorgungsausgleichs in Bezug auf den Ehezeitanteil der betrieblichen Altersversorgung (d.h. unter Berücksichtigung der Wertverschiebungen auf Grund des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und des ergänzenden schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs) in den jeweiligen Zeiträumen tatsächlich zur Verfügung stehen, dann ergeben sich Wertdifferenzen in einem unvertretbaren Ausmaß:.

  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 114/91

    Keine Fehlerkorrektur durch schuldrechtlichen Vorsorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    Das wäre nur im Rahmen eines - hier nicht gestellten (...) - Abänderungsantrages nach § 10 a VAHRG zulässig; nur dort könnten etwaige Änderungen in Bezug auf die öffentlichrechtlich auszugleichenden Anrechte berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGH, FamRZ 1993, 304, 305; zum Verhältnis eines gleichzeitig gestellten Antrags gem. § 10 a VAHRG und auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235).

    b) Wenn ein öffentlichrechtlicher Teilausgleich nicht stattgefunden hätte, wären nach allgemeiner Meinung die vorgenannten Nominalbeträge unmittelbar - ohne Umrechnung mit Hilfe der BarwertVO - zur Bestimmung des Ausgleichsbetrages heranzuziehen (BGH, FamRZ 1993, 304, 306; 1997, 285, 287; NJW 2000, 3707).

  • BGH, 27.09.2000 - XII ZB 67/99

    Verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    Die Kostenentscheidung lehnt sich - abweichend von dem bisher üblichen Verzicht auf eine Entscheidung über die Gerichtskosten in FGGSachen - an die Entscheidung BGH FamRZ 2001, 284, 286 an.
  • OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    Der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist jedoch nur Verfahrensvoraussetzung, nicht Sachantrag; er muss deshalb nicht beziffert werden (auch nicht zur Herbeiführung des Verzugs gem. § 1587 k Abs. 1 i.V.m. § 1585 b Abs. 2 BGB; vgl. im einzelnen BGH, FamRZ 1984, 690; 1989, 950, 951; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 720; OLG Hamm, FamRZ 1990, 889; Johannsen/Henrich/ Hahne, 3. Aufl., § 1587 f, Rn. 19; § 1587 k, Rn. 3).
  • OLG München, 28.10.1998 - 2 UF 1301/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85

    Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    Der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist jedoch nur Verfahrensvoraussetzung, nicht Sachantrag; er muss deshalb nicht beziffert werden (auch nicht zur Herbeiführung des Verzugs gem. § 1587 k Abs. 1 i.V.m. § 1585 b Abs. 2 BGB; vgl. im einzelnen BGH, FamRZ 1984, 690; 1989, 950, 951; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 720; OLG Hamm, FamRZ 1990, 889; Johannsen/Henrich/ Hahne, 3. Aufl., § 1587 f, Rn. 19; § 1587 k, Rn. 3).
  • OLG München, 31.01.2000 - 16 UF 1005/99
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99
    aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten).
  • OLG Köln, 10.11.1999 - 25 UF 113/99

    Umwertung eines statischen Versorgungsanrechts in eine dynamische

  • OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 2 UF 357/84

    § 308 ZPO findet auf das Verfahren über den schuldrechtlichen

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 127/01

    Rechtsfolgen des teilweisen öffentlich-rechtlichen Ausgleichs eins

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2001, 1528 veröffentlicht ist, geht zu Recht davon aus, daß Gegenstand des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nur die dieser Ausgleichsform unterliegenden Anrechte sind; für eine neue, auch die gesetzlichen Rentenanrechte der Parteien umfassende Gesamtbilanzierung ist mithin kein Raum.
  • OLG Nürnberg, 13.09.2004 - 11 UF 4240/03

    Zur Festlegung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege des Supersplittings

    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung an, die von einer Rückdynamisierung des öffentlich-rechtlich ausgeglichenen Teils absieht und den im erweiterten Splitting ausgeglichenen Betrag durch Division durch den aktuellen Rentenwert zum Ehezeitende mit anschließender Multiplikation des so ermittelten Wertes mit dem aktuellen Rentenwert zum Zeitpunkt der schuldrechtlichen Ausgleichszahlung aktualisiert (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 295 = FamRZ 2000, 235; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 1528; OLG Celle FamRZ 2002, 244; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 148; Gutdeutsch a. a. O., 1203).

    Der auf diese Weise aktualisierte Rentenbetrag bezeichnet exakt den jeweiligen, aufgrund des erweiterten Splittings dem Ausgleichsberechtigten zugutekommenden Versorgungswert (OLG Oldenburg FamRZ 2001, 1528, 1531).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 229/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im

    Da die gesamte Versorgung des Ausgleichspflichtigen nur um den Zahlbetrag des Teilausgleichs verringert ist und nur in dieser Höhe der Ausgleichsberechtigten Zahlungen zufließen, erscheint es folgerichtig, von einer Rückdynamisierung des öffentlich-rechtlich erfolgten Teilausgleichs abzusehen und den Teilausgleichsbetrag mit seinem entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts aktualisierten dynamischen Nominalwert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen (vgl. auch Kemnade, FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201, 1203; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1528; OLG Celle FamRZ 2002, 244; im Ergebnis auch OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 127/01

    Berichtigung eines Senatsbeschlusses

    Dies entspricht der Berechnung in der angefochtenen Entscheidung (OLG Oldenburg FamRZ 2001, 1528, 1530 unter II 4 c bb):.
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05

    Zur Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn eine der

    Die Gegenmeinung (OLG Oldenburg, NJW-RR. 2002, 151 f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235 ff mit zustimmender Anmerkung von Kemnade, FamRZ 2000, 827 f; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201 ff, 1203) hält dem entgegen, dass der Ausgleichberechtigte ohne den bereits durchgeführten öffentlich-rechtlichen Teilausgleich eine deutlich höhere Ausgleichsrente erhalten würde, weil in diesem Fall die Wertdifferenz insgesamt - und nun ohne Dynamisierung - ermittelt würde und damit deutlich höher ausfallen würde als bei Abzug eines "rückdynamisierten" und damit höher bewerteten Teilbetrags aus dem öffentlichrechtlichen Teilausgleich.
  • OLG Hamm, 10.11.2003 - 11 UF 360/02

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Werterhöhungen des

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26.01.1994 -XIIZB 10/92- BGH FamRZ 1994, 560 ff = MDR 1994, 801 f; nochmals bestätigt durch Beschluss vom 16.08.2000 -XII ZB 73/98-, BGH FamRZ 2001, 25; ebenso u.a. OLG Hamm, FamRZ 1994, 1528 ff, 1529; OLG Oldenburg, NJW-RR 2002, 151; Bamberger/Roth-Gutdeutsch, BGB (2003), § 1587 g Rz. 8; Palandt-Brudermüller, BGB, 62. Aufl. § 1587 g Rz. 7; Berger, Der Versorgungsausgleich, § 1587 g BGB Anm. 4.5; a.A. dagegen MüKo-Glockner, BGB, 3. Aufl. § 1587g Rz. 32 m.w.N.), der entscheidend darauf abstellt, dass individuelle Abzüge und Belastungen, die den einzelnen geschiedenen Ehegatten treffen, vom System des Versorgungsausgleichs her grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind.
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 11 UF 273/02

    Nachträglicher Versorgungsausgleich wegen betrieblicher Altersversorgung

    Gegenstand des von der Antragstellerin allein beantragten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs sind nur die dieser Ausgleichsform unterliegenden Anrechte, d.h. hier ausschließlich die vom Antragsgegner aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit bei der Fa. D P N GmbH erworbene betriebliche Altersversorgung (BGH MDR 1993, 352 = FamRZ 1993, 304, 305; OLG Oldenburg OLGR 2001, 239).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 228/03

    Anforderungen an die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 08.06.2004 - 2 UF 151/04
    Der Senat schließt sich der im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach eine "Rückdynamisierung" des öffentlich-rechtlich durchgeführten Teilausgleichs nicht vorzunehmen ist, vielmehr dieser Teilausgleichsbetrag mit seinem (entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts) aktualisierten dynamischen Wert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen ist (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 148; OLG Celle, FamRZ 2002, 244; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1528; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201 [1203]); Kemnade, FamRZ 2000, 827 [828]).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2002 - 11 UF 134/01

    Anspruch eines Rentenversicherten auf die Begründung von Versorgungsanrechten auf

    Auf diese Weise nähert sich der Lösungsweg dem (im Übrigen vom Normgeber nach einer mündlichen Auskunft des B... als Übergangslösung erwogenen) schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (vgl. dazu und zur Notwendigkeit einer "plausiblen", "transparenten" Lösung nach einem öffentlich-rechtlichen Teilausgleich OLG Oldenburg FamRZ 2001, 1528, 1530 f.; OLG Celle FamRZ 2002, 244, 247).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6552
OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99 (https://dejure.org/2000,6552)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.12.2000 - 11 U 89/99 (https://dejure.org/2000,6552)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 11 U 89/99 (https://dejure.org/2000,6552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EGBGB Art. 65

  • archive.org

    §§ 903, 306, 459 BGB; Art. 65 EGBGB; §§ 1, 2 Jütisches Low Buch III Kap. 61
    Privateigentumsfähigkeit von Meeresstrand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Meeresstrand; Privateigentum; Eigentum

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 90 § 306; EGBGB Art. 65
    Begründung und Übertragung von Eigentum am Meeresstrand

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 9 O 67/97
  • OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1073
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1965 - V ZR 10/63

    Rechtsfolgen der Verletzung einer Badekonzession

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99
    Zu Unrecht ist jedoch offensichtlich das Grundbuchamt davon gegangen, dass insoweit hier die wasserrechtlichen Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts einschlägig seien (vgl. zu diesen Bestimmungen auch BGHZ 44, 27 ff).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 266/87

    Eigentum des Bundes an der Hohwachter Bucht

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99
    In Schleswig-Holstein ist - anders als in den sogenannten Altprovinzen Preußens - das Preußische Allgemeinen Landrecht jedoch nie in Kraft gesetzt worden (vgl. BGH NJW 1989, 2464, 2467; Kähler, Das Schleswig-Holsteinische Landesrecht, 2. Aufl. 1923, S. 16 ff und Petersen, a. a. O., RdNr. 991 dort mit Nachweisen in Fußnote 30).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1986 - 9 U 18/86

    Wirkung der Auflassungsvormerkung bei nachträglicher Änderung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2000 - 11 U 89/99
    Diese öffentlich-rechtlichen Befugnisse hindern aber nicht, dass der Meeresstrand im privaten Eigentum stehen und auch übertragen werden kann (ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000 , Überblick vor § 90 RdNr. 12; Petersen, a. a. O., RdNr. 1004 bis 1010 mit ausführlicher Begründung; vgl. auch bereits Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, Urteil vom 11. März 1987 - 9 U 18/86 -).
  • OLG Schleswig, 09.04.2003 - 2 W 164/02

    Möglichkeit von Privateigentum am Meeresstrand

    Die Frage nach den Rechtsverhältnissen am Meeresstrand gehöre dem Gebiet des Wasserrechts an und unterliege damit dem Vorbehalt des Art. 65 EGBGB (OLG Schleswig NJW 2001, 1073).

    Diese Voraussetzungen erfüllen - ebenso wie andere Grundstücke - auch Meeresstrände (so auch OLG Schleswig NJW 2001, 1073).

    Diese öffentlich-rechtlichen Befugnisse hindern aber nicht, dass der Meeresstrand im privaten Eigentum stehen und auch übertragen werden kann (so auch OLG Schleswig NJW 2001, 1073; Palandt/Heinrichs aaO, vor § 90 Rn. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 10 U 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17622
OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 10 U 202/99 (https://dejure.org/2001,17622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2001 - 10 U 202/99 (https://dejure.org/2001,17622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 10 U 202/99 (https://dejure.org/2001,17622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigungsfolgeschaden nach fristloser Kündigung eines Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses; Annahme einer vertragsimmanenten Betriebspflicht; Endgültige Erfüllungsverweigerung; Umdeutung einer fristlosen in eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 292 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.10.2001 - 10 U 126/01

    Verkehrsunfall - ungeklärte Ampelschaltung - Schadensteilung - Unvermeidbarkeit

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur 10 U 40/98, 10 U 202/99, 10 U 120/00, 10 U 60/01).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - 10 U 122/02
    Für den Vertragsinhalt sind nicht schlechthin alle Äußerungen einer Partei während der Verhandlungen, sondern nur die Erklärungen maßgeblich, die am Ende der Verhandlungen nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verbindlich festgelegt werden (Senat, 10 U 202/99, Urt. v. 8.2.2001, OLGR 2001, 239).
  • LG Düsseldorf, 04.10.2005 - 10 O 420/04

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückforderung seitens des

    Für den Vertragsinhalt sind nicht schlechthin alle Äußerungen einer Partei während der Verhandlungen, sondern nur die Erklärungen maßgeblich, die am Ende der Verhandlungen nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien verbindlich festgelegt werden (OLG Düsseldorf, 10 U 202/99, Urteil vom 08.02.2001, OLGR 2001, 239).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3919
OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,3919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,3919)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2000 - 13 U 82/00 (https://dejure.org/2000,3919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StVO § 25 Abs. 1; ; StVG § 9; ; BGB § 254; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; StVO § 25 Abs. 1
    Mitverschulden des zulässig die Fahrbahn benutzenden Fußgängers an seiner Verletzung durch ein ihm bei Dunkelheit entgegenkommendes Kfz

  • rechtsportal.de

    Fahrbahnbenutzung durch Fußgänger - Ausweichpflicht - Mitverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 728
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70

    Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00
    Ein Fußgänger ist aber schon im eigenen Interesse verpflichtet, bei Annäherung eines Fahrzeuges die äußerst rechte Straßenseite einzunehmen und gegebenenfalls bei einer erkennbaren Gefährdung zur Vermeidung eines Zusammenstoßes auch neben die Fahrbahn auszuweichen, wenn ihm dies ohne Schwierigkeiten möglich ist (BGH VersR 72, 258; OLG Hamm r+s 95, 379).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Eine Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1998, 632, 633; OLG Hamm ZfS 1999, 93 und DAR 2001, 166), der das Berufungsgericht gefolgt ist, bejaht das Ende der Hemmung, weil der Abfindungsvergleich auch ohne förmliche Erklärung eindeutig die Einstellung des Versicherers ausdrücke, daß die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen sei, und das Bestehen auf einer schriftlichen Erklärung eine bloße Förmelei wäre.
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Eine erkennbare Gefährdung besteht dann, wenn sich der Fußgänger bei Dunkelheit auf der Straße bewegt, weil Kraftfahrer bei Dunkelheit unbeleuchtete Hindernisse häufig zu spät bemerken und deshalb nicht mehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen können (BGH, Urteil vom 23. November 1971 - VI ZR 105/70 -, Rn. 23, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13. September 2000 - 13 U 82/00 -, Rn. 8, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/2000, 20 W 201/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4733
OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/2000, 20 W 201/00 (https://dejure.org/2001,4733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2001 - 20 W 201/2000, 20 W 201/00 (https://dejure.org/2001,4733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 20 W 201/2000, 20 W 201/00 (https://dejure.org/2001,4733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Einwilligung des verstorbenen leiblichen Vaters zur Namensänderung des Kindes durch das Familiengericht; Vorlagerecht des Standesbeamten ; Anweisung des Standesbeamten zu einer konkret anstehenden Amtshandlung ; Materielle Wirksamkeit einer Einbenennung

  • Judicialis

    PStG § 49; ; PStG § ... 45 Abs. 2; ; PStG § 48 Abs. 1; ; PStG § 49 Abs. 2; ; PStG § 45 Abs. 2 Satz 1; ; PStG § 31 a Abs. 1 Satz 1 Ziffer 6; ; PStG § 31 a Abs. 2; ; PStG § 31 a Abs. 2 Satz 2; ; PStG § 15 Abs. 2 Ziffer 4; ; BGB § 1618; ; BGB § 1618 Satz 1; ; BGB § 1618 Satz 2; ; BGB § 1618 S. 4; ; BGB § 1748; ; BGB § 1618 S. 3; ; BGB § 1626 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1795 Abs. 2; ; BGB § 181; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 22; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1618 S. 3, 4
    Zum Wegfall des Zustimmungsbedürfnisses nach § 1618 durch den Tod des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1443
  • FGPrax 2001, 201
  • FamRZ 2002, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00
    Auch wenn man der vom OLG Zweibrücken in der bereits zitierten Entscheidung dargelegten Rechtsauffassung folgen würde, wonach im Falle des Todes des Ehegatten für die Einbenennung des Kindes die Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht erforderlich sei, so wird hierdurch jedenfalls keine zeitliche Reihenfolge vorgegeben, so dass eine materiell-rechtlich gegebenenfalls erforderliche Einwilligungsersetzung auch noch nach Beurkundung und Entgegennahme der übrigen namensrechtlichen Erklärungen im Sinne des § 1618 BGB erfolgen kann (vgl. ebenso BayObLG StAZ 1999, 236 = FamRZ 2000, 252 und OLG Hamm StAZ 2000, 213, 215; Staudinger, 13. Bearb., § 1618 BGB Rn. 25).

    Aus diesen Gründen hält der Senat im Falle des Todes des anderen Elternteiles eine Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht für nicht erforderlich (vgl. ebenso OLG Zweibrücken, 5. Familiensenat, Beschluss vom 01. Juli 1999, FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart, StAZ 2001, 68; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel/AG Lübeck StAZ 2000, 21 mit zustimmender Anmerkung Sachse; anderer Auffassung: OLG Hamm StAZ 2000, 213; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1618 Rn. 17; offen gelassen wird die Rechtsfrage von BayObLG StAZ 1999, 236).

  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00
    Auch wenn man der vom OLG Zweibrücken in der bereits zitierten Entscheidung dargelegten Rechtsauffassung folgen würde, wonach im Falle des Todes des Ehegatten für die Einbenennung des Kindes die Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht erforderlich sei, so wird hierdurch jedenfalls keine zeitliche Reihenfolge vorgegeben, so dass eine materiell-rechtlich gegebenenfalls erforderliche Einwilligungsersetzung auch noch nach Beurkundung und Entgegennahme der übrigen namensrechtlichen Erklärungen im Sinne des § 1618 BGB erfolgen kann (vgl. ebenso BayObLG StAZ 1999, 236 = FamRZ 2000, 252 und OLG Hamm StAZ 2000, 213, 215; Staudinger, 13. Bearb., § 1618 BGB Rn. 25).

    Aus diesen Gründen hält der Senat im Falle des Todes des anderen Elternteiles eine Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht für nicht erforderlich (vgl. ebenso OLG Zweibrücken, 5. Familiensenat, Beschluss vom 01. Juli 1999, FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart, StAZ 2001, 68; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel/AG Lübeck StAZ 2000, 21 mit zustimmender Anmerkung Sachse; anderer Auffassung: OLG Hamm StAZ 2000, 213; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1618 Rn. 17; offen gelassen wird die Rechtsfrage von BayObLG StAZ 1999, 236).

  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00
    Aus diesen Gründen hält der Senat im Falle des Todes des anderen Elternteiles eine Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht für nicht erforderlich (vgl. ebenso OLG Zweibrücken, 5. Familiensenat, Beschluss vom 01. Juli 1999, FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart, StAZ 2001, 68; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel/AG Lübeck StAZ 2000, 21 mit zustimmender Anmerkung Sachse; anderer Auffassung: OLG Hamm StAZ 2000, 213; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1618 Rn. 17; offen gelassen wird die Rechtsfrage von BayObLG StAZ 1999, 236).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00
    Aus diesen Gründen hält der Senat im Falle des Todes des anderen Elternteiles eine Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht für nicht erforderlich (vgl. ebenso OLG Zweibrücken, 5. Familiensenat, Beschluss vom 01. Juli 1999, FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart, StAZ 2001, 68; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel/AG Lübeck StAZ 2000, 21 mit zustimmender Anmerkung Sachse; anderer Auffassung: OLG Hamm StAZ 2000, 213; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1618 Rn. 17; offen gelassen wird die Rechtsfrage von BayObLG StAZ 1999, 236).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99

    Einbenennung nach dem Tod des leiblichen Vaters; Notwendigkeit der Ersetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00
    Hiergegen hat der Beteiligte zu 4) sofortige Beschwerde eingelegt, mit der er insbesondere unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Zweibrücken vom 05. Februar 1999 (StAZ 1999, 241 = FamRZ 1999, 1372) die Rechtsauffassung vertritt, nach dem Tod eines Elternteils sei zur späteren Einbenennung des Kindes die Ersetzung der Einwilligung durch das Familiengericht erforderlich.
  • BGH, 09.06.1993 - XII ZB 3/93

    Eintragung des russischen Zwischennamens in Familienbuch eines Aussiedlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00
    Der Beteiligte zu 4) hat als Standesamtsaufsichtsbehörde gemäß § 49 Abs. 2 PStG ein ­ von einer Beschwer unabhängiges ­ Beschwerderecht, von dem er Gebrauch machen kann, um über eine Streitfrage eine obergerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH StAZ 1993, 352; Hepting/Gaaz, PStG, § 49 Rn. 12; Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen 1996 Rn. 1443).
  • OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07

    Zur Erforderlichkeit der familiengerichtlichen Ersetzung einer Einwilligung des

    Nach dem Ableben des leiblichen Elternteils ist dessen Einwilligung in die Namenserteilung gemäß BGB § 1618 S 1 nicht (mehr) erforderlich, so dass diese auch nicht gemäß BGB § 1618 S 3 und 4 ersetzt werden muss (Anschluss an BayObLG NJOZ 2005, 259; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; gegen OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 248).

    An der dort geäußerten vorläufigen Bewertung hält der Senat nicht fest, er schließt sich vielmehr der h.M. an, nach der eine Ersetzungsentscheidung in dieser Fallkonstellation nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2002, 288; NJOZ 2005, 259; OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2000, § 1618 Rdnr. 24;, MünchKomm-BGB- v. Sachsen Gessaphe, 4.Aufl., § 1618 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1618 Rdnr. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1618 Rdnr. 19).

  • BGH, 19.10.2022 - XII ZB 425/21

    Zweifelsvorlage des Standesamtes betreffend Beurkundung einer Namenswahlerklärung

    Bereits hieraus ergibt sich, dass sich die Zweifel des Standesbeamten auf die Vornahme einer konkreten Amtshandlung beziehen müssen, denn das Vorlagerecht dient nach allgemeiner Ansicht nicht dazu, losgelöst von einer konkret anstehenden Amtshandlung des Standesamts abstrakte Rechtsfragen durch das Gericht klären zu lassen (vgl. OLG Frankfurt StAZ 2022, 110, 111 und FamRZ 2002, 260, 261; OLG Hamm StAZ 2018, 221, 222; OLG Düsseldorf StAZ 1970, 128; Gaaz/Bornhofen/Lammers Personenstandsgesetz 5. Aufl. § 49 Rn. 19; Berkl Personenstandsrecht Rn. 398; Hepting in Hepting/Gaaz Personenstandsrecht Band II § 45 PStG Rn. 54, 68; Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 640).
  • OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13

    Pflicht des Standesbeamten zur Beurkundung einer Namensangleichung

    Das Gericht kann die Vorlage zurückweisen, wenn kein zulässiges Verfahrensziel, also die Anordnung oder Ablehnung einer konkreten Amtshandlung, verfolgt wird, z.B. bei einem Antrag auf Klärung einer lediglich abstrakt formulierten Rechtsfrage (Gaaz/ Bornhofen, a.a.O.; Rhein, PStG, 1. Aufl. 2012, § 49, Rn. 9; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 260 ff.; BayObLG FamRZ 1996, 1294 f.; vgl. auch: Johansson/ Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, Rn. 140 und Rn. 640).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19

    Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im

    Zum Gegenstand der Entscheidung ist somit nicht der Zweifel des Standesbeamten als solcher zu machen, sondern die Frage, ob der Standesbeamte zu der bei ihm konkret anstehenden Amtshandlung anzuweisen ist oder nicht (vgl. dazu Senat StAZ 2001, 270, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 67/04

    Einbenennung eines Kindes bei verstorbenem anderen Elternteil

    Der Senat, der die Frage im Beschluss vom 25.5.1999 (FamRZ 2000, 252) noch offen gelassen hatte, verneint demgegenüber mit der herrschenden Meinung das Erfordernis der Ersetzungsentscheidung (vgl. BayObLGZ 2002, 288; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat, FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt - obiter - NJW-RR 2001, 1443; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel, AG Lübeck StAZ 2000, 21; AG Limburg a.d. Lahn StAZ 2000, 81; Staudinger/Coester § 1618 Rn. 24; MünchKomm/v. Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; Bamberger/Roth/Enders BGB § 1618 Rn. 4; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1618 Rn. 19; FamRefK/Wax § 1618 Rn. 5; Sachse StAZ 2000, 22).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 1Z BR 91/02

    Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des verstorbenen Elternteils -

    Die überwiegende Meinung verneint demgegenüber das Erfordernis der Ersetzungsentscheidung (OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt - obiter - NJW-RR 2001, 1443; AG Bremen StAZ 1999, 242; AG Kiel, AG Lübeck StAZ 2000, 21; AG Limburg a.d. Lahn StAZ 2000, 81; Staudinger/Coester § 1618 Rn. 24; MünchKomm/v. Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; FamRefK/ Wax § 1618 Rn. 5; Sachse StAZ 2000, 22).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03

    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

    Das in § 1618 Satz 3 BGB normierte Einwilligungserfordernis des anderen Elternteils schützt nach Auffassung des Senats und der herrschenden Meinung nur dessen lebzeitige Interessen und entfällt mit seinem Tod (BayObLGZ 2002, 288 - Vorlage an den Bundesgerichtshof; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester BGB 13. Aufl. [2000] § 1618 Rn. 24; MünchKomm/von Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; weitere Nachweise, auch zur Gegenmeinung, bei BayObLGZ 2002, 288/290).
  • OLG München, 12.02.2015 - 31 Wx 7/15

    Name des Kindes: Vertretung des nichtehelichen Kindes bei der Einwilligung in die

    bb) Entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2001, 1443, 1444) und des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 696, 697) folgt auch aus § 181 BGB kein Verbot der Vertretung des Kindes durch seine Mutter.
  • OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01

    Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen

    zu 5) hat als Standesamtsaufsichtsbehörde nach § 49 Abs. 2 PStG ein ­ von einer Beschwer unabhängiges ­ Beschwerderecht, von dem er Gebrauch machen kann, um über eine Streitfrage eine obergerichtliche Entscheidung herbeizuführen ( vgl. BGH StAZ 1979, 260 und 1993, 352; Hepting/Gaaz, PStG, § 49 Rn. 12 Johansson/Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, Rn. 1443; zu dem Umfang: Senatsbeschluss vom 25. Juni 2001, StAZ 2001, 270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7613
OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00 (https://dejure.org/2001,7613)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.03.2001 - 1 W 63/00 (https://dejure.org/2001,7613)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. März 2001 - 1 W 63/00 (https://dejure.org/2001,7613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 276 Abs. 1, 2; ; ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 707; ; ZPO § 719

  • rechtsportal.de

    ZPO § 276 Abs. 1, Abs. 2 § 331 Abs. 3 § 707 § 719
    Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - einstweilige Einstellung - Anfechtung - "greifbare Gesetzeswidrigkeit" - Verteidigungsanzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erkennendes Gericht; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Versäumnisurteil; Sicherheitsleistung; Anfechtung; Greifbare Gesetzwidrigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Diese Voraussetzungen sind nur in seltenen, besonders gelagerten Fällen erfüllt, die insbesondere dadurch gekennzeichnet sind, daß die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1992, 983/984; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1450/1451).
  • OLG Koblenz, 02.12.1997 - 5 W 750/97

    Annahme der greifbaren Gesetzeswidrigkeit gerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Diese Voraussetzungen sind nur in seltenen, besonders gelagerten Fällen erfüllt, die insbesondere dadurch gekennzeichnet sind, daß die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH NJW 1992, 983/984; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1450/1451).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Hierzu beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. BVerfGE 52, 203 = MDR 1980, 117).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 12 W 95/00

    Schriftliches Vorverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für eine rechtzeitige

    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Auch die Entscheidungen des OLG Düsseldorf (JR 1997, 161f) und des OLG Frankfurt (MDR 2000, 902) stehen dem nicht entgegen.
  • KG, 04.08.1989 - 24 W 4762/89
    Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2001 - 1 W 63/00
    Nach Auffassung des Kammergerichts (vgl. MDR 1989, 1003), der sich das Schrifttum überwiegend angeschlossen hat (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 9 zu § 276; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59 Aufl., Anm. 17 und 20 zu § 331; Musielak/Stadler, ZPO, 2. Aufl., Anm. 20 zu § 331; Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., Rn. 26 zu § 331) steht eine - wie hier - erst nach Ablauf der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen gefertigte und dem Gericht übermittelte Anzeige der Verteidigungsbereitschaft einem Versäumnisurteil nur dann entgegen, wenn sie bei der für das erkennende Gericht zuständigen Abteilung der Geschäftsstelle eingegangen ist, bevor das mit sämtlichen Unterschriften 1 versehene Versäumnisurteil dort vorgelegt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3899
OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01 (https://dejure.org/2001,3899)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.04.2001 - 4 W 1394/01 (https://dejure.org/2001,3899)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. April 2001 - 4 W 1394/01 (https://dejure.org/2001,3899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühr; Mehrfachvertretung; GbR-Vertretung; Mehrvertretungszuschlag; Nebenintervention

  • Judicialis

    BRAGO § 6

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - anwaltliche Vertretung mehrerer Gesellschafter - Mehrvertretungszuschlag - Gesellschafter als Streithelfer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 91; BRAGO § 6
    Erhöhungsgebühr für die Vertretung mehrerer beklagter Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 27.01.1999 - 6 W 4392/98

    Anwaltszwang bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01
    Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzunssbeschluss besteht nach zutreffender Rechtsansicht kein Anwaltszwang (§ 569 Abs. 2 Satz 2 § 78 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 13 RPflG; vgl. Senat, Az. 4 W 1394/01; OLG Nürnberg - 3. Zivilsenat -, OLG-Report 2000, 72; Thomas-Putzo. ZPO, 22. Auflage. § 104 Rn 44 iVm § 569 Rn 10; aM OLG Nürnberg - 6. Zivilsenat -, MDR 1999, 894).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 11 W 5/01

    Prozessgebühr bei Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01
    Die Sachlage unterscheidet sich damit wesentlich von der Fallgestaltung, die dem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. Februar 2001 (NJW 2001, 1072) zu Grunde lag und für die das OLG Karlsruhe eine Erhöhungsgebühr abgelehnt hatte.
  • OLG Nürnberg, 25.05.1999 - 1 W 1316/99

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach neuem Recht - Fiktive

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01
    Die sofortige Beschwerde ist statthaft; eines Erinnerungsverfahrens bedurfte es nicht (§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG; vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1999, 537 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01
    An der Richtigkeit der damaligen Überlegungen hat sich durch das wenige Tage später ergangene Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 zur Rechts- und Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft (NJW 2001, 1056 ff. = MDR 2001, 459 ff) nichts geändert.
  • OLG Nürnberg, 23.01.2001 - 4 W 4159/00

    Mehrvertretungs-Zuschlag im Passivprozess einer BGB-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.04.2001 - 4 W 1394/01
    Mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einem Rechtsanwalt, der mehrere als BGB-Gesellschafter in Anspruch genommene Einzel-Gesellschafter vertritt, eine Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO zusteht, hat sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. Januar 2001 eingehend befasst (Az 4 W 4159/00).
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    a) Die Frage, ob die Prozeßvertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Erhöhungsgebühr des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auslöst, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit langem umstritten (für Gewährung einer Erhöhungsgebühr u.a. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82, RPfl 1984, 202; OLG Köln VersR 1993, 1034; OLG München RPfl 1993, 85; OLG Nürnberg RPfl 1993, 215; OLG Düsseldorf DB 1996, 721; OLG Koblenz RPfl 1997, 453 für Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften; OLG Stuttgart RPfl 2000, 427; OLG Nürnberg MDR 2001, 1378; siehe auch von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rdnr. 10 f; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 12 f; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 6 BRAGO, Rdnr. 7; a.A.: OLG Nürnberg MDR 1997, 689; OLG Frankfurt MDR 1999, 766; s. jetzt OLG Karlsruhe NJW 2001, 1072; LG Frankfurt a.M. NJW-aktuell NJW 2002 XII; LG Koblenz, NJW 2001, 2727).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01

    Mehrvertretungszuschlag für Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Dieser haftungsrechtliche Hintergrund rechtfertigt es nach Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, dem mit der Abwehr einer Gesamtschuldhaftung beauftragten Rechtsanwalt einen Mehrvertretungszuschlag zuzubilligen, zumal sich durch die Vertretung einer Mehrzahl von Personen nicht nur die Arbeitsbelastung, sondern auch sein Haftungsrisiko erhöhen kann (OLG Nürnberg, a.a.O. und JurBüro 2001, 528).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6238
OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98 (https://dejure.org/1999,6238)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.1999 - 14 U 43/98 (https://dejure.org/1999,6238)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 1999 - 14 U 43/98 (https://dejure.org/1999,6238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anbringen eines Bettgitters; Patientenschutz; Sturz; Krankenhausaufenthalt; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten - Bettgitter - früherer Sturz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1976 - 8 U 47/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    b) Deshalb bedarf es, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, besonderer Gründe im Einzelfall, wenn aufgrund der Obhuts- und Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers zum Schutz des Patienten ein Gitter angebracht werden soll (vgl. OLG Düsseldorf AHRS 3500/22 - halbseitig gelähmter Patient nach Krampfanfall und Fieber, besondere Gründe zur Anbringung eines Schutzgitters bejaht; zu anderen Schutzmaßnahmen OLG Frankfurt VersR 1995, 1498 - Schlaganfallpatientin, die auf dem Weg zur Toilette gestürzt war, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf VersR 1977, 456 = AHRS 3020/4 - sehbehinderte Patientin nach Staroperation, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf AHRS 3215/4 - auf dem OP-Tisch gelagerter prämedizierter Patient, Gefahrenlage verneint).

    Die Medikation oder die Vorerkrankungen der Klägerin können - wie schon ausgeführt - hierzu nicht angeführt werden (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1977, 456 = AHRS 302014 - vor dem Ereignis verabreichte Schmerz- und Schlafmittel, Sturz nicht vorhersehbar).

  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Es geht vorliegend auch nicht um einen Bereich, in weichem etwa vom Pflegepersonal sichere Vorsorge gegen bekannte Gefahren - wie bei speziellen Verrichtungen - zu erwarten war (BGH v. 18.12.90 - VI ZR 169/90 = VersR 1991, 1540 = AHRS 6338/1 - Sturz des Patienten beim Krankentransport; BGH v. 25.06.91 - VI ZR 320/90 = VersR 1991, 1058 = AHRS 3500/23 - Sturz des Patienten aus dem Duschstuhl; OLG Köln VersR 1990, 1240 = AHRS 3500/18 - Sturz des Patienten von der Untersuchungsliege; OLG Köln AHRS 3215/5 - Sturz aus dem Bett bei unterlegter Bettpfanne).
  • OLG Köln, 21.06.1989 - 27 U 156/88

    Diagnostik; Therapie; Augenärztliche Krankenhaus-Ambulanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Es geht vorliegend auch nicht um einen Bereich, in weichem etwa vom Pflegepersonal sichere Vorsorge gegen bekannte Gefahren - wie bei speziellen Verrichtungen - zu erwarten war (BGH v. 18.12.90 - VI ZR 169/90 = VersR 1991, 1540 = AHRS 6338/1 - Sturz des Patienten beim Krankentransport; BGH v. 25.06.91 - VI ZR 320/90 = VersR 1991, 1058 = AHRS 3500/23 - Sturz des Patienten aus dem Duschstuhl; OLG Köln VersR 1990, 1240 = AHRS 3500/18 - Sturz des Patienten von der Untersuchungsliege; OLG Köln AHRS 3215/5 - Sturz aus dem Bett bei unterlegter Bettpfanne).
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Es geht vorliegend auch nicht um einen Bereich, in weichem etwa vom Pflegepersonal sichere Vorsorge gegen bekannte Gefahren - wie bei speziellen Verrichtungen - zu erwarten war (BGH v. 18.12.90 - VI ZR 169/90 = VersR 1991, 1540 = AHRS 6338/1 - Sturz des Patienten beim Krankentransport; BGH v. 25.06.91 - VI ZR 320/90 = VersR 1991, 1058 = AHRS 3500/23 - Sturz des Patienten aus dem Duschstuhl; OLG Köln VersR 1990, 1240 = AHRS 3500/18 - Sturz des Patienten von der Untersuchungsliege; OLG Köln AHRS 3215/5 - Sturz aus dem Bett bei unterlegter Bettpfanne).
  • OLG Frankfurt, 28.06.1994 - 14 U 155/91

    Anforderungen an die Betreuung eines Schlaganfallpatienten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    b) Deshalb bedarf es, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, besonderer Gründe im Einzelfall, wenn aufgrund der Obhuts- und Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers zum Schutz des Patienten ein Gitter angebracht werden soll (vgl. OLG Düsseldorf AHRS 3500/22 - halbseitig gelähmter Patient nach Krampfanfall und Fieber, besondere Gründe zur Anbringung eines Schutzgitters bejaht; zu anderen Schutzmaßnahmen OLG Frankfurt VersR 1995, 1498 - Schlaganfallpatientin, die auf dem Weg zur Toilette gestürzt war, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf VersR 1977, 456 = AHRS 3020/4 - sehbehinderte Patientin nach Staroperation, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf AHRS 3215/4 - auf dem OP-Tisch gelagerter prämedizierter Patient, Gefahrenlage verneint).
  • OLG Oldenburg, 14.01.1997 - 5 U 139/95

    Behandlung nach Unfall im Schwimmbad; Vorliegen schwerer traumatischer Befunde im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Denn eine deshalb an sich in Betracht kommende Beweiserleichterung hat auszuscheiden, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden - auch im Sinne einer Mitursächlichkeit - ganz unwahrscheinlich ist (vgl. Steffen/Dressier, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 520 m.w.N.; OLG Oldenburg VersR 1997, 1405 - unterlassene Abklärung einer Schädelverletzung durch CT bei ausgeschlossener operativer Beseitigung der Schädigung).
  • OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06

    Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc

    Dies zeigt ein Vergleich mit anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen: So hat das OLG Stuttgart eine besondere Sicherung des Bettes nur bei drohender Bewusstseinstrübung oder Verwirrtheit, von der hier nicht ausgegangen werden kann, für notwendig gehalten (OLGR 2001, 239).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2002 - 22 U 98/99

    Pflegevertrag: Sturz eines pflegebedürftigen Heimbewohners aus dem Bett;

    Diese Frage ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei dem Pflegebedürftigen infolge der bei ihm vorliegenden geistigen Behinderung und der damit einhergehenden Bewusstseinstrübung, Verwirrtheit und Desorientiertheit die Gefahr besteht, dass er aus dem Bett stürzen und sich dabei gesundheitlichen Schaden zufügen kann (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main in VersR 95, 1498 f.; OLG Stuttgart in OLGR Stuttgart 01, 239 if.; LG Heidelberg in MedR 93, 300 und in NJW 98, 2747).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5327
OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00 (https://dejure.org/2000,5327)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.11.2000 - 3 W 191/00 (https://dejure.org/2000,5327)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. November 2000 - 3 W 191/00 (https://dejure.org/2000,5327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zwangssicherungshypothek; Sicherungshypothek; Grundbuchamt; Grundbuch; Eintragung; Rechtsmittel; Beschwerde; Vollmacht; Prüfungspflicht

  • Judicialis

    GBO § 78; ; GBO § 80 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 80 Abs. 1 Satz 3; ; GBO § 71

  • rechtsportal.de

    GBO § 78 § 80 Abs. 1 S. 1, S. 3 § 71
    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek - unbefristete Beschwerde - Vertretung durch Bevollmächtigte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 16.12.1922 - V 3/22

    Zwangshypothek; Valutaforderung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00
    Gegen die Eintragung einer Zwangshypothek ist nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschliesst, die unbefristete Beschwerde nach § 71 GBO gegeben (vgl. RGZ 106, 74, 75, 76; vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 3 W 63/94 - …
  • BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 42/94

    Zwangshypothek auf Gemeindegrundstück

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00
    2 Z 65/56">BayObLGZ 1956, 218, 220, BayObLG JurBüro 1982, 1098, 1099 und Rpfleger 1995, 106; OLG Köln OLGZ 1967, 499, 500 und JurBüro 1996, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1973, 440; KG NJW-RR 1987, 592; Lüke NJW 1954, 1669; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 28; Zöller/Stöber, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 20; Müko/Eickmann ZPO § 867 Rdnrn. 71, 72).
  • KG, 03.02.1987 - 1 W 5441/86

    Grundbuch; Eintragung; Zwangshypothek; Anfechtung; Beschwerde; Erinnerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00
    2 Z 65/56">BayObLGZ 1956, 218, 220, BayObLG JurBüro 1982, 1098, 1099 und Rpfleger 1995, 106; OLG Köln OLGZ 1967, 499, 500 und JurBüro 1996, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1973, 440; KG NJW-RR 1987, 592; Lüke NJW 1954, 1669; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 28; Zöller/Stöber, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 20; Müko/Eickmann ZPO § 867 Rdnrn. 71, 72).
  • OLG Hamm, 09.10.1973 - 15 W 154/73
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00
    2 Z 65/56">BayObLGZ 1956, 218, 220, BayObLG JurBüro 1982, 1098, 1099 und Rpfleger 1995, 106; OLG Köln OLGZ 1967, 499, 500 und JurBüro 1996, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1973, 440; KG NJW-RR 1987, 592; Lüke NJW 1954, 1669; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 28; Zöller/Stöber, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 20; Müko/Eickmann ZPO § 867 Rdnrn. 71, 72).
  • OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 32/95

    Einlegung der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00
    2 Z 65/56">BayObLGZ 1956, 218, 220, BayObLG JurBüro 1982, 1098, 1099 und Rpfleger 1995, 106; OLG Köln OLGZ 1967, 499, 500 und JurBüro 1996, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1973, 440; KG NJW-RR 1987, 592; Lüke NJW 1954, 1669; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 28; Zöller/Stöber, ZPO 21. Aufl. § 867 Rdnr. 20; Müko/Eickmann ZPO § 867 Rdnrn. 71, 72).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 232/06

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung in ein in italienischer

    Die Eintragung der Zwangshypothek ist eine Entscheidung des Grundbuchamtes, sie ist nicht als Entscheidung im Vollstreckungsverfahren zu qualifizieren (vgl. etwa Senat Rpfleger 2001, 174; OLG Hamm Rpfleger 1973, 440).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Gegen die Eintragung einer Zwangshypothek, ist nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, die unbefristete Beschwerde nach § 71 GBO gegeben (vgl. RGZ 106, 74, 75, 76; Senat, Rpfleger 2001, 174; Beschluss vom 15. Juni 1994 - 3 W 63/94 - …
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Hierbei wird verkannt, daß im Verfahren der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach den §§ 867 f. ZPO, auch wenn diese Eintragung sowohl eine Vollstreckungsmaßnahme als auch ein Grundbuchgeschäft ist, wegen des Schutzzwecks des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO allein der Rechtsmittelzug der Grundbuchordnung gilt (allg. Meinung, vgl. Senat, JurBüro 1996, 159 [160]; Senat, FGPrax 2004, 100 f. = IPrax 2006, 170 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1990, 112; KG NJW-RR 1987, 592 f.; OLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 271; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 162 f.; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 71, Rdn. 3, 12; Göbel in Hasselblatt/Sternal, Beck'sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, 2008, Form.
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

    Vielmehr richten sich die Rechtsmittel gegen eine solche Eintragung bzw. deren Ablehnung allein nach den Vorschriften der Grundbuchordnung (vgl. Senat, JurBüro 1996, 159 [160], KG, NJW-RR 1987, 592 f.; OLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 271; OLG Celle, Rpfleger 1990, 112).
  • OLG Dresden, 22.06.2012 - 17 W 615/12
    Die Eintragung ist als Entscheidung im Grundbuchverfahren und nicht im Vollstreckungsverfahren zu qualifizieren (OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 174 m.w.N.; Stöber in: Zöller, 7PO, 29. Aufl., $ 867 Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht