Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.03.2001 - 14 U 109/00   

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https://dejure.org/2001,5490
OLG Celle, 29.03.2001 - 14 U 109/00 (https://dejure.org/2001,5490)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2001 - 14 U 109/00 (https://dejure.org/2001,5490)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2001 - 14 U 109/00 (https://dejure.org/2001,5490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1349
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 14 U 109/00
    Hierfür spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1984, 741, 742; DAR 1987, 325; OLG Hamm NZV 1990, 312, 313; 1992, 445, 446).
  • OLG Hamm, 01.06.1989 - 27 U 36/89

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Radfahrers auf einen nachts unbeleuchtet

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 14 U 109/00
    Hierfür spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1984, 741, 742; DAR 1987, 325; OLG Hamm NZV 1990, 312, 313; 1992, 445, 446).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2001 - 14 U 109/00
    Hierfür spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1984, 741, 742; DAR 1987, 325; OLG Hamm NZV 1990, 312, 313; 1992, 445, 446).
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Er muss seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen und darf mit seinem Fahrrad nur so schnell fahren, dass er innerhalb übersehbarer Strecke anhalten kann; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss v. 09.03.2004 - 8 U 19/04, juris Rn. 6; LG Lübeck, Urteil v. 24.06.2011 - 6 O 497/10, juris Rn. 36; OLG Celle, Urteil v. 29.03.2001 - 14 U 109/00, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3948
OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00 (https://dejure.org/2001,3948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2001 - 22 W 27/00 (https://dejure.org/2001,3948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2001 - 22 W 27/00 (https://dejure.org/2001,3948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzversicherung; Versicherungsschutz; Darlehensvertrag ; Unterrichtung; Relevanzrechtssprechung; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ARB 75 § 26; ; ARB 75 § 15 Abs. 2; ; ARB 75 § 15 Abs. 1 a; ; GKG § 1; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 26 Abs. 1; ARB 75 § 15 Abs. 1 a
    Verwaltung von zwölf Mietwohnungen ist keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 990
  • VersR 2001, 1421
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Der Senat ist im Gegensatz zum Landgericht der Auffassung, daß die Verwaltung dieser Mietshäuser, in denen sich insgesamt zwölf Mietwohnungen befinden, nicht so umfangreich ist, daß sie einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, insbesondere die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung der Geschäfte erfordert (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 3242).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Diese Obliegenheitsverletzung ist mangels eines entgegenstehenden substantiierten Vortrags der Klägerin vorsätzlich geschehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, VersR 1984, 857, 858; BGH, VersR 1993, 960; Römer/Langheid, Kommentar zum VVG, 1997, § 6 Rn 94 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81

    Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Jedoch kann sich die Beklagte nach der Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (siehe etwa BGH, VersR 1984, 226), welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nicht auf die Leistungsfreiheit berufen.
  • OLG Frankfurt, 15.02.1984 - 19 U 237/82

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; Kostenauslösende Maßnahme; Abstimmung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00
    Diese Obliegenheitsverletzung ist mangels eines entgegenstehenden substantiierten Vortrags der Klägerin vorsätzlich geschehen (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, VersR 1984, 857, 858; BGH, VersR 1993, 960; Römer/Langheid, Kommentar zum VVG, 1997, § 6 Rn 94 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Nürnberg, 21.01.2013 - 8 U 1537/12

    Rechtsschutz für Selbstständige für den privaten Bereich: Kostendeckung für einen

    Die eigene Vermögensverwaltung unter Verwendung von Eigenmitteln stellt sich deshalb nur dann als selbständige Tätigkeit dar, wenn die Verwaltung des angelegten Vermögens einen so außergewöhnlichen Umfang annimmt, dass sie neben einer sonstigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, oder wenn die Vermögensverwaltung auf Erzielung von das sonstige Einkommen praktisch ersetzenden Einkünften ausgelegt ist (OLG Celle, Urteil vom 22.11.2007, Az. 8 U 110/07, Rn 44 bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss 30.03.2001, Az. 22 W 27/00).
  • LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18

    Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag

    Zwar wird erfahrungsgemäß in Kellerräume leichter eingebrochen, da die Sicherung mittels eines Vorhängeschlosses deutlich schlechter ausfällt im Vergleich zu der Sicherung von Wohnungseingangstüren und da Diebe insbesondere im Keller eines Mehrfamilienhauses in aller Regel mit geringerer Gefahr des Entdecktwerdens vorgehen können (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 249; KG, VersR 1996, 972; LG Berlin, VersR 2013, 998, 999; LG Rottweil, Urteil vom 19.09.2007, 1 S 69/07, juris Rn. 8; LG Köln, Urteil vom 11.01.2006, 20 O 185/05, juris Rn. 23).
  • LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
    Eine solche Unterschreitung wird von der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, angenommen, wenn der Versicherungsnehmer wertvolle Sachen nicht in seiner Wohnung, sondern in einem Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses aufbewahrt (KG NJW-RR 1995, 863; OLG Frankfurt OLGReport Frankfurt 2001, 249).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 114/00   

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https://dejure.org/2001,7642
OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 114/00 (https://dejure.org/2001,7642)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2001 - 22 U 114/00 (https://dejure.org/2001,7642)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 22 U 114/00 (https://dejure.org/2001,7642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Dritten; Tilgungsbestimmung; Konkludente Handlung; Verrechnungsbestimmung; Schmerzensgeld; Verdienstausfallschaden

  • Judicialis

    BGB § 366 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 366 Abs. 1
    Zahlung des genauen Betrags eines Schadenspostens ist eine bindende konkludente Tilgungsbestimmung durch den Versicherer

  • rechtsportal.de

    Konkludente Tilgungsbestimmung durch Haftpflichtversicherer; Zahlbetrag einer Schadensposition; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08

    Rückforderung von Leistungen aus der Fahrzeugversicherung nach Leistung von

    Dabei ist § 366 BGB auch bei einer Mehrheit von Forderungen aus demselben Schuldverhältnis anwendbar (so bereits BGH VersR 1958, 773 für Schmerzensgeld u. Vermögensschaden; OLG Düsseldorf VersR 2001, 618; Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. § 366 Rn 2).
  • LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Privatpatienten aufgrund

    Leistet - wie hier - ein Dritter auf die Verbindlichkeiten eines Schuldners oder Schädigers, so steht ihm dann das Recht zur Tilgungsbestimmung zu (OLG Düsseldorf VersR 2001, 618; Palandt, 68. Aufl., § 366 BGB Rdnr. 6; Staudinger, BGB 13. Aufl., § 366 BGB Rdnr. 33 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 12 U 225/06

    Frist für Aufrechnung mit Gegenanspruch: Geltendmachung dem Grunde nach reicht!

    Die Zahlung der F wirkte gemäß § 267 Abs. 1 BGB als Leistung der Klägerin (OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 249 f., zit. n. JURIS, RN 4 m. w. N).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99   

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https://dejure.org/2000,4464
OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99 (https://dejure.org/2000,4464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.02.2000 - 4 U 62/99 (https://dejure.org/2000,4464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 4 U 62/99 (https://dejure.org/2000,4464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mahnbescheid; Zustellung; Versicherungsvertrag; Versicherungsnehmer; Verjährung; Unterbrechung; Erledigungsvermerk; Amtsgericht; Widerspruch

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 1; ; BGB § 211 Abs. 2; ; BGB § 212 a; ; BGB § 213; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 12 Abs. 1; BGB § 211 Abs. 2; BGB § 212 a; BGB § 213; ZPO § 415; ZPO § 418
    Ende der Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines Mahnbescheids bei Stillstand des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Mahnverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 969
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann, d.h. mit der in § 11 VVG geregelten Fälligkeit des Anspruches (vgl. Römer/Langheid, § 12, Rdnr. 8), die jedenfalls mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung eintritt (vgl. BGH VersR 90, 153; OLG Düsseldorf VersR 94, 1460).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Die Annahme eines Stillstandes des Verfahrens nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB dadurch, daß es nicht betrieben wird, setzt voraus, daß die letzte Prozeßhandlung, mit der die Unterbrechungswirkung endigt, wirksam ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 954; BGHZ 134, 387, 390).
  • LAG Hessen, 16.12.1983 - 13 Sa 538/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet den vollen Beweis, daß die Verfügung des Rechtspflegers erledigt wurde (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 355; BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 186; Hess. Finanzgericht, BB 1987, 2362, 2363; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1983, Az. 13 Sa 538/83, bei Juris).
  • FG Hessen, 18.08.1986 - 9 K 185/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet den vollen Beweis, daß die Verfügung des Rechtspflegers erledigt wurde (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 355; BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 186; Hess. Finanzgericht, BB 1987, 2362, 2363; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1983, Az. 13 Sa 538/83, bei Juris).
  • OLG München, 18.01.1988 - 28 U 4843/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob das Amtsgericht ihn mit der Widerspruchsnachricht zur Einzahlung der weiteren Gerichtskosten auffordern mußte und der Kläger erst danach Veranlassung hatte, das Verfahren weiter zu betreiben (so wohl OLG München NJW-RR 1988, 896; Staudinger-Peters § 211 Rn. 13).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Die Annahme eines Stillstandes des Verfahrens nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB dadurch, daß es nicht betrieben wird, setzt voraus, daß die letzte Prozeßhandlung, mit der die Unterbrechungswirkung endigt, wirksam ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 954; BGHZ 134, 387, 390).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1981 - 1 Ss 77/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Der Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle begründet den vollen Beweis, daß die Verfügung des Rechtspflegers erledigt wurde (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 355; BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 186; Hess. Finanzgericht, BB 1987, 2362, 2363; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1983, Az. 13 Sa 538/83, bei Juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 206/93

    Bemessung der Invalidität; Ärztliches Gutachten; Schwankungsbreite; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 62/99
    Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 VVG beginnt die Verjährung mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann, d.h. mit der in § 11 VVG geregelten Fälligkeit des Anspruches (vgl. Römer/Langheid, § 12, Rdnr. 8), die jedenfalls mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung eintritt (vgl. BGH VersR 90, 153; OLG Düsseldorf VersR 94, 1460).
  • LAG Hessen, 21.03.2005 - 10 Sa 1283/03

    Anrechnung von Sozialkassenbeiträgen

    Dieser Erledigungsvermerk des Urkundsbeamten ist eine öffentliche Urkunde iSv §§ 415 Abs. 1, 418 Abs. 1 ZPO und begründet Beweis dafür, dass die entsprechende Verfügung am bezeichneten Tag erledigt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf 29. Februar 2000 VersR 2001, 969; LAG Frankfurt 16. Dezember 1983 - 13 Sa 538/83).
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10

    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen

    Durch ihn werde die Handlung einer Behörde nicht nur für den innerdienstlichen Gebrauch, sondern für jeden Aktennutzer beurkundet und dadurch der volle Beweis dafür begründet, dass die richterliche Verfügung ausgeführt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.02.2000 - 4 U 62/99).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4527
OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00 (https://dejure.org/2001,4527)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2001 - 7 U 186/00 (https://dejure.org/2001,4527)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 7 U 186/00 (https://dejure.org/2001,4527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Grüne Woche" 1999 keine Freizeitveranstaltung unter HWiG

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch; Werkvertragsrecht; Abnahme; Positive Vertragsverletzung; Heizungsanlage

  • Judicialis

    HausTWG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; HausTWG § ... 1 Abs. 2; ; BGB § 119 Abs. 1; ; BGB § 326; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB §§ 284 ff.; ; BGB § 651 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 433; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 124; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 143 Abs. 2; ; BGB § 143 Abs. 1; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 121; ; BGB § 119; ; BGB § 119 Abs. 1 Alt. 1; ; BGB § 276; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; UWG § 13 a; ; UWG § 4; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; VerbrKrG § 2 Nr. 1; ; VerbrKrG § 2 Abs. 1 Nr. 1

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Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1635
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Dresden, 28.02.1997 - 8 U 2263/96

    Freizeitveranstaltung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Das OLG Dresden stellt in einer jüngeren Entscheidung (NJW-RR 1997, 1346f.) zur Mittelsachsenschau in Riesa für die Einordnung als Freizeitveranstaltung wesentlich auf die Werbung mit einem unterhaltsamen Programm ab.

    Soweit das OLG Dresden (NJW-RR 1997, 1346f.) in bezug auf die Mittelsachsenschau in Riesa zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, hat es dabei ganz wesentlich auf die Werbung für die Veranstaltung abgestellt.

    Entgegen der vom OLG Dresden (NJW-RR 1997, 1346, 1347) vertretenen Ansicht reicht es für ein Erschweren des Sich-Entziehen-Könnens nicht aus, daß ein Messebesucher nach der Zahlung eines Eintrittsgeldes oft dazu neigt, alle Verkaufsstände abzuschreiten und dann von Verkäufern an den offenen Ständen in ein konkretes Verkaufsgespräch verwickelt zu werden (anders ausdrücklich auch BGH NJW 1992, 1889, 1890).

  • BGH, 26.03.1992 - I ZR 104/90

    Grüne Woche - Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1992, 1889f.) und ein Teil der übrigen Rechtsprechung und Literatur (KG NJW-RR 1990, 1338ff.; Palandt/Putzo, a.a.O., § 1 HausTWG, Rn. 13; Fischer/Machunsky, Haustürwiderrufsgesetz, 2. Aufl., S. 197 mwN.

    Entgegen der vom OLG Dresden (NJW-RR 1997, 1346, 1347) vertretenen Ansicht reicht es für ein Erschweren des Sich-Entziehen-Könnens nicht aus, daß ein Messebesucher nach der Zahlung eines Eintrittsgeldes oft dazu neigt, alle Verkaufsstände abzuschreiten und dann von Verkäufern an den offenen Ständen in ein konkretes Verkaufsgespräch verwickelt zu werden (anders ausdrücklich auch BGH NJW 1992, 1889, 1890).

  • BGH, 24.09.1999 - V ZR 71/99

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllunt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Sie kann nach der Differenzmethode den Wert der Leistung abzüglich ersparter Gegenleistungen geltend machen (BGH NJW 1999, 3625).
  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    In den Schreiben der Beklagten vom 02.02.1999 und 03.02.1999 ist noch keine Anfechtungserklärung zu sehen, da sie nicht erkennen lassen, daß die Beklagten ihre Vertragserklärungen wegen eines Willensmangels nicht mehr gelten lassen wollen (so BGH NJW-RR 1995, 859).
  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 294/95

    Annahme eines ersatzfähigen Schadens bei Bestehen eines anderweitigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Die Klägerin ist damit so zu stellen, als wenn die Beklagten ordnungsgemäß erfüllt hätten (BGH NJW 1998, 2901, 2902; NJW-RR 1997, 654).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90

    Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Soweit die Beklagten höhere Einsparungen der Klägerin behaupten, haben sie dies als einen ihnen günstigen Umstand darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 1989, 1669, 1670; NJW-RR 1992, 1077 für § 649 BGB).
  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Die Klägerin ist damit so zu stellen, als wenn die Beklagten ordnungsgemäß erfüllt hätten (BGH NJW 1998, 2901, 2902; NJW-RR 1997, 654).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 99/94

    Rücktritt vom Vertrag wegen Gefährdung von Vertragszweck und Leistungserfolg

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Hierzu gehört u. a. die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (BGH NJW-RR 1996, 949, 950 in ständiger Rspr.), wie sie von den Beklagten erklärt worden ist.
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Soweit die Beklagten höhere Einsparungen der Klägerin behaupten, haben sie dies als einen ihnen günstigen Umstand darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 1989, 1669, 1670; NJW-RR 1992, 1077 für § 649 BGB).
  • KG, 09.02.1990 - 5 U 5606/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1992, 1889f.) und ein Teil der übrigen Rechtsprechung und Literatur (KG NJW-RR 1990, 1338ff.; Palandt/Putzo, a.a.O., § 1 HausTWG, Rn. 13; Fischer/Machunsky, Haustürwiderrufsgesetz, 2. Aufl., S. 197 mwN.
  • OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 6 U 232/02

    Haustürgeschäft: Begriff der Freizeitveranstaltung und der öffentlich

    Der BGH hat in einem Urteil vom 10.07.2002 (NJW 2002, 3100 = WM 2002, 1847) im Anschluss an die Vorinstanzen (OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1635) und an eine Entscheidung aus dem Jahr 1992 (BGH NJW 1992, 1889 = MDR 1992, 760), die wiederum das Urteil des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 1338) bestätigt hatte, entschieden, dass die "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG sei.
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 19 U 121/05

    Bestimmung des Marktpreises für eine Solaranlage

    Eine Täuschung könnte dann gegeben sein, wenn die gleiche auf der Messe als besonders günstiges Messeangebot beworbene Heizungsanlage von diesem Anbieter auch außerhalb der Messeveranstaltung noch günstiger angeboten wird (s.d. OLG Brandenburg Urteil vom 11.07.2001, 7 U 186/00, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2001, 1635).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 177/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6579
OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 177/00 (https://dejure.org/2001,6579)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2001 - 16 Wx 177/00 (https://dejure.org/2001,6579)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2001 - 16 Wx 177/00 (https://dejure.org/2001,6579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gerichtskostenvorschuss; Hausverwalter; Rubrum

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 670; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 202; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1
    Verjährung von Aufwendungsersatzansprüchen des WEG -Verwalters

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 134 (Ls.)
  • ZMR 2001, 913
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 177/00
    Hierbei kann es offen bleiben, ob der Anspruch aus dem Verwaltervertrag i. V. m. den §§ 675, 670, BGB oder aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) folgt; denn - wie ebenfalls bereits das Landgerichts ausgeführt hat = unterliegen in dem hier gegebenen Fall der auftraglosen Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers Aufwendungsersatzansprüche der kurzen Verjährung nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 7 BGB, da die gewerbsmäßige Besorgung fremder Geschäfte regelmäßig aber nicht notwendig auf vertraglicher Grundlage erfolgt und daher auch auftraglos erbrachte Leistungen von dieser Bestimmung erfasst werden (BGH in st. Rspr., zuletzt MDR 2000, 76 = NJW 2000, 422 = NZM 2000, 60 = ZMR 2000, 82; Palandt/Heinrichs, BGB 60. Auflage, § 195 Rdn. 3; Staudinger/Peters, BGB, 13. Aufl., § 196 Rdn. 43 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 177/00
    Die kurze Verjährungsfrist greift zwar dann nicht ein, wenn ein WEG-Verwalter ohne ermächtigenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft einen Kredit aufnimmt, um hiermit eine Zahlung für die Gemeinschaft u leisten, da die Eingehung einer Verbindlichkeit keine "Auslage" im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 7 ist (BGH NJW-RR 1993, 1227 = WM 194, 161).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 177/00
    Im übrigen scheidet ein Bereicherungsanspruch schon deshalb aus, weil der Anspruch im Falle eines nicht durch den Verwaltervertrag oder einen Beschluss der Gemeinschaft legitimierten Handelns nur aus berechtigter GoA schlüssig wäre und diese den Rechtsgrund für die getätigte Aufwendung bildet (vgl. BGH NJW 1993, 3196; Palandt/Sprau, a.a.O., Einf. vor § 677 Rdn. 10).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 48/98

    Möglichkeit der Errichtung eines Testaments bei vollständiger Erblindung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 177/00
    Es werden damit neue Tatsachen in das Verfahren eingeführt, was in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht möglich ist (vgl. z. B. BayObLG NJWE-FER 1999, 189).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.06.2000 - 12 U 35/00   

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https://dejure.org/2000,28303
OLG Naumburg, 28.06.2000 - 12 U 35/00 (https://dejure.org/2000,28303)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.06.2000 - 12 U 35/00 (https://dejure.org/2000,28303)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 12 U 35/00 (https://dejure.org/2000,28303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 5 U 1551/11

    Zulässigkeit der mündlichen Anhörung eines Privatgutachters gem. §§ 411 Abs. 3 ,

    Besitzt das Gericht diese Sachkunde nicht, darf es von der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht absehen (OLGR Naumburg 2001, 249 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 147/04

    Architektenhonorar: Gemeinschaftsrechtskonforme Bestimmungen über die Vergütung

    Eine erneute Vernehmung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aber dann geboten, wenn es für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines vernommenen Zeugen auf dessen persönlichen Eindruck ankommt (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, OLG-R Naumburg 2001, 249).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 25 U 87/02

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Bestimmung des

    Es gehört gerade zur Aufgabe des Gerichts im Falle eines solchen widerstreitenden, mit Privatgutachten besonders substantiierten Sachvortrages die Klärung der fachlich streitigen Frage mit Hilfe eines gerichtlichen Gutachtens herbeizuführen, wenn es keine eigene Sachkunde besitzt (OLG Naumburg, OLGR 2001, 249 f.).
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