Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99   

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https://dejure.org/2000,9403
OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99 (https://dejure.org/2000,9403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2000 - 13 U 166/99 (https://dejure.org/2000,9403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 13 U 166/99 (https://dejure.org/2000,9403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; BGB § 834; BGB § 254
    Tierhalterhaftung eines gemeinnützigen Reitvereins für Reitunfall eines Mitglieds L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 170/98

    Haftung aufgrund spezifischer Tiergefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Gefährdungshaftung des Tierhalters grundsätzlich auch dem Reiter zugute, der ein von einem anderen gehaltenes Pferd im eigenen Interesse nutzt (vgl. BGH, NJW 1982, 763; VersR 1982, 348; NJW 1999, 3119, 3120 m.w.N.).

    Die Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB setzt voraus, daß sich eine "spezifische" oder "typische" Tiergefahr verwirklicht hat, die sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten äußert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 67, 129, 130 = VersR 1976, 1090; BGH VersR !982, 366, 367; NJW 1999, 3119 m.w.N.).

    Eine spezifische Tiergefahr kann für einen Reitunfall selbst dann ursächlich sein, wenn der Unfall nicht unmittelbar durch das tierische Verhalten, sondern dadurch herbeigeführt worden ist, daß der Reiter aufgrund einer durch das tierische Verhalten hervorgerufenen und anhaltenden Verunsicherung vom Pferd fällt (BGH, NJW 1999, 3119).

    Hat der Reiter durch vorwerfbare Fehler dazu beigetragen, daß ihn das Pferd abwirft oder er vom Pferd fällt, kann das allenfalls als Mitverschulden (§ 254 BGB) berücksichtigt werden (BGH, NJW 1999, 3119 m.w.N.).

    Deshalb muß ein Reiter, der Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter geltend macht, den Beweis für seine Behauptung erbringen, das Pferd habe nicht seinen Anweisungen gefolgt und sei "durchgegangen" (OLG Düsseldorf, VersR 1981, 82 [der BGH hat die Revision nicht angenommen]; ebenso: BGH, VersR 1990, 796; a.A.: BGH, NJW 1999, 3119).

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Gefährdungshaftung des Tierhalters grundsätzlich auch dem Reiter zugute, der ein von einem anderen gehaltenes Pferd im eigenen Interesse nutzt (vgl. BGH, NJW 1982, 763; VersR 1982, 348; NJW 1999, 3119, 3120 m.w.N.).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes namentlich für Reitpferde eines Idealvereins (BGH, NJW 1982, 763; NJW 1986, 2501, 2502).

    Nicht jeder Sturz des Reiters vom Pferd oder mit dem Pferd ist ein Vorgang, der auf tierisches Verhalten zurückzuführen ist (BGH NJW 1982, 763, 764).

    Die Tierhalterhaftung greift deshalb nicht ein, wenn der Reiter bei der Leitung des Pferdes die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat und ein Mangel an Sorgfalt für den Schadenseintritt ursächlich geworden ist (BGH, NJW 1982, 763, 764).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1980 - 4 U 134/79
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Diese Voraussetzung ist bei Bediensteten, die - wie angestellte Reitlehrer - nur auf Anweisung handeln, nicht erfüllt (OLG Düsseldorf, VersR 1981, 82).

    Deshalb muß ein Reiter, der Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter geltend macht, den Beweis für seine Behauptung erbringen, das Pferd habe nicht seinen Anweisungen gefolgt und sei "durchgegangen" (OLG Düsseldorf, VersR 1981, 82 [der BGH hat die Revision nicht angenommen]; ebenso: BGH, VersR 1990, 796; a.A.: BGH, NJW 1999, 3119).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Deshalb muß ein Reiter, der Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter geltend macht, den Beweis für seine Behauptung erbringen, das Pferd habe nicht seinen Anweisungen gefolgt und sei "durchgegangen" (OLG Düsseldorf, VersR 1981, 82 [der BGH hat die Revision nicht angenommen]; ebenso: BGH, VersR 1990, 796; a.A.: BGH, NJW 1999, 3119).
  • OLG Celle, 12.11.1981 - 5 U 44/81
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Der Haftung des Beklagten zu 1) steht auch nicht entgegen, daß es sich bei ihm um einen gemeinnützigen Verein handelt, deren Mitglied die Klägerin ist (a.A.: OLG Celle, VersR 1982, 704 mit abl. Anm.).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 202/85

    Haftung des selbstliquidierenden beamteten Krankenhausarztes; Tierhalterhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Das Scheuen eines Pferdes ist eine typische Tiergefahr (BGH, NJW 1986, 2883, 2884).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Die Gefährdungshaftung des § 833 S. 1 BGB setzt voraus, daß sich eine "spezifische" oder "typische" Tiergefahr verwirklicht hat, die sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten äußert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 67, 129, 130 = VersR 1976, 1090; BGH VersR !982, 366, 367; NJW 1999, 3119 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Das gilt namentlich für das Zureiten, Dressurreiten und Springen (BGH, NJW 1977, 2158; BGH NJW 1992, 2474) sowie für die Fuchsjagd (LG Landau, VersR 1976, 103).
  • BGH, 19.01.1982 - VI ZR 132/79

    Schadensersatz aufgrund eines Unfalls beim Reitunterricht - Schmerzensgeld und

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt die Gefährdungshaftung des Tierhalters grundsätzlich auch dem Reiter zugute, der ein von einem anderen gehaltenes Pferd im eigenen Interesse nutzt (vgl. BGH, NJW 1982, 763; VersR 1982, 348; NJW 1999, 3119, 3120 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
    Das gilt namentlich für das Zureiten, Dressurreiten und Springen (BGH, NJW 1977, 2158; BGH NJW 1992, 2474) sowie für die Fuchsjagd (LG Landau, VersR 1976, 103).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 275/85

    Vermietung von Reitpferden

  • OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93

    Haftungsfreistellung für den Tierhalter: Einsatz von Pony durch einen Idealverein

  • OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12

    Inhaberin einer Reitschule haftet nicht für den Unfall einer fünfjährigen

    Die nach dieser Vorschrift vorgesehene Schadensverantwortlichkeit des Tierhalters setzt voraus, dass sich in der eingetretenen Rechtsgutverletzung eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat, die sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten äußert (vgl. OLGR Hamm 2001, 259, juris Tz. 22, m.w.N.; MüKo/Wagner, BGB, 5. Aufl. 2009, § 833, Rdnr. 9).
  • AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18

    Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt

    Zwar ist nicht jeder Sturz eines Reiters von einem Pferd oder mit dem Pferd ein Vorgang, der auf tierisches Verhalten zurückzuführen ist ( BGH , Urteil vom 12.01.1982, Az.: VI ZR 188/80, u.a. in: NJW 1982, Seiten 763 f.; OLG Hamm , Urteil vom 24.01.2000, Az.: 13 U 166/99, u.a. in: VersR 2002, Seite 1519 = BeckRS 2000, Nr. 5595; OLG Koblenz , Urteil vom 21.04.1998, Az.: 3 U 899/97, u.a. in: NJW-RR 1998, Seiten 1482 f. ).

    Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob diese konkrete Situation für einen anderen erfahrenen Reiter ggf. noch beherrschbar gewesen wäre oder nicht ( BGH , Urteil vom 12.01.1982, Az.: VI ZR 188/80, u.a. in: NJW 1982, Seiten 763 f.; OLG Hamm , Urteil vom 24.01.2000, Az.: 13 U 166/99, u.a. in: VersR 2002, Seite 1519 = BeckRS 2000, Nr. 5595 ).

    Eine spezifische Tiergefahr kann für einen Reitunfall sogar dann ursächlich sein, wenn der Unfall nicht unmittelbar durch das tierische Verhalten, sondern dadurch herbeigeführt worden ist, dass der Reiter aufgrund einer durch das tierische Verhalten hervorgerufenen und anhaltenden Verunsicherung vom Pferd fällt ( BGH , Urteil vom 0 6.07.1999, Az.: VI ZR 170/98, u.a. in: NJW 1999, Seiten 3119 f.; OLG Nürnberg , Urteil vom 29.03.2017, Az.: 4 U 1162/13, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1173 f.; OLG Hamm , Urteil vom 24.01.2000, Az.: 13 U 166/99, u.a. in: VersR 2002, Seite 1519 = BeckRS 2000, Nr. 5595 ).

  • LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer instabilen Fraktur des 3.

    Die bloße Teilnahme am Reitunterricht, bei dem typischerweise das Risiko besteht, dass der Reiter vom Pferd fällt, begründet für sich allein noch kein Mitverschulden (BGH, NJW 1982, 2158; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2000 - 13 U 166/99).

    Es handelt sich aber um Berufstiere, wenn ein Idealverein seine Pferde für therapeutisches Reiten einsetzt und damit gerade seinen satzungsmäßigen Zweck verfolgt (OLG Frankfurt, VersR 1995, 1362; offengelassen von OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2000 - 13 U 166/99).

  • OLG Brandenburg, 14.12.2011 - 4 U 19/10

    Tierhalterhaftung: Beweislastverteilung bei einem Unfall eines 17 ½ Jahre alten

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Beweislast dafür trägt, dass der Schaden auf die tierische Natur zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 6. März 1990 - VI ZR 246/89 - Rdnr. 29; OLG Koblenz, Urteil vom 21. April 1998 - 3 U 899/97 - Rdnr. 29; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juni 2002 - 7 U 172/01 - Rdnr. 7; OLG Köln, Urteil vom 08. November 2002 - 1 U 22/02 - Rdnr. 13; OLG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2000 - 13 U 166/99 - Rdnr. 23).
  • OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01

    Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht

    Dem steht auch die unstreitige und übereinstimmende Auffassung der Sachverständigen entgegen, dass Dressurübungen allgemein keine Sonderrisiken begründen, die besondere, spezielle Vorkehrungen gegen das Verhalten eines Tieres rechtfertigen; vielmehr es in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden, daß die Dressur als die reiterliche Disziplin gilt, die die geringsten Gefahren mit sich bringt (vgl. Senat in 13 U 166/99 - OLG Hamm NJW-RR 2001, 390; Terbille in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Auflage, Kapitel 11 Rn. 43).
  • LG Münster, 01.06.2007 - 16 O 558/06

    Haftung eines Vereins als Tierhalter bei Schädigung eines Vorstandsmitglieds;

    Verein seinen Mitgliedern die Pferde gegen Entgelt zur Verfügung stellt (OLGR Hamm 2001, 259).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.03.2001 - 13 W 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6167
OLG Oldenburg, 09.03.2001 - 13 W 13/01 (https://dejure.org/2001,6167)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2001 - 13 W 13/01 (https://dejure.org/2001,6167)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2001 - 13 W 13/01 (https://dejure.org/2001,6167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung: Wiederholungsgefahr bei erstmaliger Äußerung; Abwehräußerung vor dem Hintergrund der BSE-Besorgnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unterlassung; Äußerung; Wiederholungsgefahr; BSE; Rind; Deklaration; Lebensmittel

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung; Äußerung; Wiederholungsgefahr; BSE; Rind; Deklaration; Lebensmittel

  • Judicialis

    -

  • RA Kotz

    BSE - falsche Deklaration

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935
    Einstweilige Anordnung - Unterlassung von Äußerungen zum Rinderfettanteil in Gewürzen - fehlende Wiederholungsgefahr - rechtmäßige Äußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.03.2001 - 13 W 13/01
    Zwar begründet die Erstbegehung im allgemeinen eine Wiederholungsvermutung und sogar eine zusätzliche Begehungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1987, 125 f), nämlich in den Fällen, in denen sich der Antragsgegner einen weiteren Vorteil davon verspricht, also z.B. bei Werbebehauptungen (vgl. BGH aa0).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4560
OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99 (https://dejure.org/2000,4560)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2000 - 9 U 143/99 (https://dejure.org/2000,4560)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 9 U 143/99 (https://dejure.org/2000,4560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Darlehensvertrag; Anfechtung; Schadensersatz; C.i.c.; Gefälschte Unterlagen

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § ... 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 278; ; BGB § 123; ; BGB § 124; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 166; ; HWiG § 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7; ; VerbrKrG § 3 Abs. 3 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Darlehensvertrag - Anfechtung - Verschulden bei Vertragsschluss - gefälschte Unterlagen - Unkenntnis des Darlehensnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 123 Abs. 1, §§ 166, 278, 607; HWiG §§ 1, 5; VerbrKrG § 3 Abs. 2, § 7
    Zur Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Schuldbeitritt eines geschäftsführenden Gesellschafters

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 1942
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Das Landgericht hat zudem bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass die Kreditprüfung durch eine Bank anhand der vom Kreditinteressenten eingereichten Unterlagen ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt, nicht aber in Erfüllung einer entsprechenden Verpflichtung dem Kreditinteressenten gegenüber (BGH NJW 92, 1820; NJW 98, 305).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 25/97

    Drittbezogenheit der Prüfungspflichten einer Bank im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Das Landgericht hat zudem bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass die Kreditprüfung durch eine Bank anhand der vom Kreditinteressenten eingereichten Unterlagen ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt, nicht aber in Erfüllung einer entsprechenden Verpflichtung dem Kreditinteressenten gegenüber (BGH NJW 92, 1820; NJW 98, 305).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Umständen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH WM 96, 315).
  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 9 U 143/99
    Grundsätzlich ist eine kreditgebender Bank, die sich auf diese Rolle beschränkt, nicht verpflichtet, ihre Kreditnehmer hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks der Kreditmittel zu belehren und insoweit über Projektrisiken aufzuklären (BGH WM 92, 216; WM 92, 901; OLG Stuttgart ZIP 99, 529; OLG Hamm WM 98, 1230; WM 99, 1056; OLG Braunschweig WM 98, 1223; Assmann/Schütze/von Heymann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., § 6, Rn. 133; von Heymann NJW 99, 1577, 1583; allgem. Auffassung).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 13 W 51/02
    Denn weder das Ausfüllen des Selbstauskunftsformulars oder der Darlehensunterlagen noch sonstige Aushilfs- oder Botentätigkeiten des Anlagevermittlers stellen eine Erfüllung von Pflichten dar, die der finanzierenden Bank gegenüber dem Kreditnehmer obliegen (OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1229; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2138; OLG Stuttgart WM 2000, 1942).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7122
OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00 (https://dejure.org/2000,7122)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.11.2000 - 3 W 235/00 (https://dejure.org/2000,7122)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. November 2000 - 3 W 235/00 (https://dejure.org/2000,7122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung; Zwangsvollstreckungsverfahren; Erfüllungseinwand; Erfüllungseinrede; Einrede der Erfüllung; Leistung; Vertretbare Handlung

  • Judicialis

    ZPO § 887

  • rechtsportal.de

    ZPO § 887
    Zwangsvollstreckung bei vertretbaren Handlungen - beachtlicher Erfüllungseinwands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 03.05.1994 - 11 W 1940/93

    Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer vertretbaren Handlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00
    Für die Berücksichtigung des Einwands der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren sprechen vor allem Gründe der Prozessökonomie (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f; zuletzt Thüringer OLG, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 6 W 243/2000 -).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1986 - 3 W 110/86

    Vollstreckung, Buchauszug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00
    Bei diesen Ausführungen wird die auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretene herrschende Rechtsansicht nicht beachtet, wonach in jedem Stadium des Zwangsvollstreckungsverfahrens zu prüfen ist, ob die Zwangsvollstreckung (noch) notwendig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Juli 1986 - 3 W 110/86 - veröffentlicht JurBüro 1986, 1740, 1741; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 20. Januar 19983 - 6 WF 192/82 - veröffentlicht JurBüro 1983, 1578, 1579 f; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 58. Aufl. § 887 Rdnr. 5; Zöller/Stöber, ZPO 21. Aufl. § 887 Rdnr. 7 jew. mit weit. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 30.03.2000 - 3 W 60/00

    Vollstreckung eines Lieferanspruchs nebst Transport

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00
    Diese Frage konnte der Senat in seinem vorausgegangenen - ebenfalls dieses Verfahren betreffenden - Beschluss vom 30. März 2000 (3 W 60/2000) offenlassen.
  • OLG Jena, 10.05.2000 - 6 W 243/00

    Vollstreckungstitel, Bestimmtheit, Erfüllungseinwand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00
    Für die Berücksichtigung des Einwands der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren sprechen vor allem Gründe der Prozessökonomie (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f; zuletzt Thüringer OLG, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 6 W 243/2000 -).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.1983 - 6 WF 192/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00
    Bei diesen Ausführungen wird die auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretene herrschende Rechtsansicht nicht beachtet, wonach in jedem Stadium des Zwangsvollstreckungsverfahrens zu prüfen ist, ob die Zwangsvollstreckung (noch) notwendig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Juli 1986 - 3 W 110/86 - veröffentlicht JurBüro 1986, 1740, 1741; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 20. Januar 19983 - 6 WF 192/82 - veröffentlicht JurBüro 1983, 1578, 1579 f; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 58. Aufl. § 887 Rdnr. 5; Zöller/Stöber, ZPO 21. Aufl. § 887 Rdnr. 7 jew. mit weit. Nachw.).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    d) Nach anderer Auffassung ist der Einwand der Erfüllung grundsätzlich im Verfahren nach § 887 ZPO zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe InVo 2002, 300; OLG Köln NJW-RR 1996, 100; JMBlNW 1982, 153; OLG München MDR 1978, 1029; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 = WiB 1995, 129 m. zust. Anm. Pape; OLG Schleswig SchlHA 1968, 73; OLG Thüringen InVo 2001, 341; OLG Zweibrücken InVo 2001, 70; JurBüro 1986, 1740, 1741; Alternativkommentar-ZPO/Schmidt-von Rhein, § 887 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 887 Rn. 5; Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 887 Rn. 7; MünchKomm/Schilken, ZPO 2. Aufl. § 887 Rn. 8; Stein/Jonas/Brehm, ZPO 21. Aufl. § 887 Rn. 25; Bischoff, NJW 1988, 1957, 1958; Gerhardt, 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe der Wissenschaft Band III S. 463, 470 f; ders., Vollstreckungsrecht 2. Aufl. S. 185 f; Schilken, Festschrift für H. F. Gaul S. 667, 672 ff).
  • OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02

    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren; Anforderungen an einen Buchauszug

    Während die eine Ansicht vertritt, der Einwand der Erfüllung verzögere die gebotene zügige Zwangsvollstreckung und gehöre als materiell-rechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren, sondern sei in dem dafür vom Gesetz eigens unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO mit der Möglichkeit eines Einstellungsantrages nach § 769 ZPO geltend zu machen (z.B. OLG München NJW-RR 1988, 22 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 1212 f.; OLG Köln MDR 1993, 579; OLG Düsseldorf MDR 96, 309; OLG Hamm BauR 1996, 900, 902 jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGH NJW 1995, 3189, 3190, jedoch ohne nähere Begründung), verweist die Gegenansicht auf den Wortlaut des § 887 ZPO und den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (z.B. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 155 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 9 TM 1196/01

    Erzwingungsvollstreckung aus Prozessvergleich

    Die Beachtlichkeit des Erfüllungseinwandes nicht allein im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch schon im gerichtlichen Erzwingungsverfahren nach § 887 Abs. 1 ZPO ist im Zivilprozess lebhaft umstritten (bejahend etwa: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 11 E 1940/93 -, NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 2000 - 3 E 235/00 -, NJW-RR 2002, 429; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2001 - 9 W 28/01 -, Nachweis bei juris; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003, § 887 Rdnr. 5, Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 887 Rdnr. 7; verneinend etwa: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 9 W 79/00 -, Nachweis bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2001 - 19 W 21/01 -, Nachweis bei juris; OLG München, Beschluss vom 26. März 2002 - 7 W 691/02 -, NJW-RR 2002, 1034 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 5 W 29/02 -, Nachweis bei juris; Musielak-Lackmann, a. a. O., § 887 Rdnr. 19; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 887 Rdnr. 4, 17).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 191/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16367
OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 191/99 (https://dejure.org/2000,16367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2000 - 24 U 191/99 (https://dejure.org/2000,16367)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2000 - 24 U 191/99 (https://dejure.org/2000,16367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr; Streitwert bei Auseinandersetzungsvereinbarung von BGB -Gesellschaftern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 402/98
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 191/99
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 111/08

    Bemessung der Geschäftsgebühr in Familiensachen; Begriff der vorzeitigen

    Das gilt auch dann, wenn die bereits gerichtlich anhängigen Streitteile (Trennungs- und Kindesunterhalt) und ebenso solche Streitteile unberücksichtigt bleiben, die der Kläger gar nicht angesetzt hat (z. B. Übertragung des 1/2-Miteigentumsanteils an der ETW; rechtsgeschäftlich zu begründende Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Stieftochter), sowie auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kläger beim Wertansatz des EFH-Miteigentumsanteils die auf dem Grundstück ruhenden Verbindlichkeiten abgesetzt haben, was den Grundsätzen der Streitwertbestimmung gemäß § 23 RVG, 48 Abs. 1 GKG, §§ 3 ff ZPO widerspricht und jederzeit korrigiert werden könnte (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 259 sub II.2 m. w. Nachw):.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06

    Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer

    Ein Vergleich im Sinne des § 779 BGB, dessen Zustandekommen im materiellen Sinne das Entstehen einer Vergleichsgebühr gemäß § 23 BRAGO voraussetzt (Senat OLGR Düsseldorf 2001, 259 und 2003, 242 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 33 Aufl., § 23 BRAGO Rn 4 m.w.N.), ist von dem Kläger nicht dargelegt worden.
  • OLG München, 12.07.2017 - 15 U 4938/16

    Vergütungsansprüche nach dem RVG

    Diese Auffassung entspricht auch der veröffentlichten Rechtsprechung (OLG Hamm Beschluss vom 09.06.2011 - 15 Wx 519/10 = FamRZ 2011, 1975 Rz 11 bei Juris; anders als die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 05.07.2017 Bl. 158/160 d. A. auf Seite 2 vorbringt, behandelt diese Passage des Beschlusses nicht die vormundschaftliche Genehmigung, sondern ergänzende Vereinbarungen danach; LG Dessau-Roßlau Urteil vom 16.11.2012 - 1 S 127/12 Rz 14 bei Juris bezogen auf den Fall der Aufhebung eines Vertragsverhältnisses als obiter dictum unter Hinweis auf die Kommentarliteratur; OLG Düsseldorf Urteil vom 18.04.2000 - 24 U 191/99 = JurBüro 2001, 87 Rz 6 ff bei Juris zu § 23 BRAGO).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 24 U 66/04

    Rechtsanwaltsvergütung - Wert der außergerichtlichen Beratungs- und

    Das wäre der Fall gewesen, wenn der Transportvertrag (selbständig) rechtsbegründend gleichsam nur zufällig aus Anlass des Auflösungsvertrags oder deshalb mitverhandelt (miterledigt) worden wäre, weil auch diesbezüglich ein (selbständiger) Streit oder eine (selbständige) Ungewissheit über ein solches Recht oder Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben hätte beseitigt werden sollen (vgl. Senat JurBüro 2001, 87).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2002 - 24 U 7/02

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO

    Der Ansatz einer Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ein Streit oder eine Ungewissheit über den Bestand oder den Umfang eines Rechtsverhältnisses bestand und durch einen Vertrag infolge gegenseitigen Nachgebens beseitigt wurde (Senat OLGReport 2001, 259; Gerold/Schmidt/von Eiken, BRAGO 15. Auflage, 2002, § 23 Rn. 5).
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