Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7750
OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2001 - 16 Wx 46/01 (https://dejure.org/2001,7750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 16.01.1995 - 25 U 4190/94
    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01
    Denn - unterstellte - Verfahrensfehler sind grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. beispielsweise MünchKomm/Feiber, ZPO, § 42 Rz. 28; OLG München v. 16.1.1995, OLGR 95, 107 ).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06

    Richterablehnung: Nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung

    In derartigen Zweifelsfällen, in welchen die tatsächlichen und damit objektivierbaren Grundlagen der Auseinandersetzung unaufklärbar sind, spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben (h.M., vgl. BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260; Zöller/Vollkommer, § 42 Rnr. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rnr. 9).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • OLG Hamm, 11.07.2011 - 32 W 11/11

    Ablehnungsgesuch, Ausschluss der Ablehnung, mündliche Verhandlung, Einlassen in

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. etwa OLG Köln, OLGR Köln 2001, 260; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 169; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 Rdnr. 8; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 3; Voessler, MDR 2007, 992, 994), dass ein Ablehnungsgesuch auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Tatsachen gestützt werden kann, wenn aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis der Befangenheit hergeleitet wird.
  • OLG Brandenburg, 07.07.2009 - 12 W 25/09

    Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen: Überschreitung der

    Dann spreche nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Sachverständigen und dem Ablehnungsgesuch sei stattzugeben (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 3 unter Verweis auf BayObLGZ 74, 131; OLG Braunschweig, OLGR 2000, 122; OLG Köln, OLGR 2001, 260).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.01.2001 - 9 WF 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4734
OLG Koblenz, 11.01.2001 - 9 WF 1/01 (https://dejure.org/2001,4734)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2001 - 9 WF 1/01 (https://dejure.org/2001,4734)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 (https://dejure.org/2001,4734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt; Verwendung eines Hausgrundstücks für die Prozesskosten

  • Anwaltsblatt

    § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 88 BSHG

  • RA Kotz

    Keine Prozesskostenhilfe für einen Grundstückeigentümer!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 960
  • FamRZ 2002, 105
  • AnwBl 2002, 60
  • AnwBl 2002, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 24.03.1997 - 7 WF 30/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2001 - 9 WF 1/01
    Anders verhält es sich jedoch, und hierauf hat das Familiengericht zu Recht abgestellt, wenn das Hausgrundstück als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann und es für den Antragsteller nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist, den Kredit für die Prozesskosten aufzunehmen (so auch OLG Bamberg, FamRZ 1998, 247).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.11.2000 - 4 W 53/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5749
OLG Zweibrücken, 28.11.2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5749)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.11.2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5749)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. November 2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,5749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Räumungsklage; Streitwert; Räumung; Mietwohnung; Mieter; Mehrwertsteuer; Mietzins; Nebenkosten

  • Judicialis

    GKG § 16 Abs. 2; ; GKG § 25

  • rechtsportal.de

    Streitwert für Räumung einer Mietwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Streitwert für Räumung einer Mietwohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.06.1999 - 8 W 4592/99

    Streitwertbestimmung bei einer Räumungsklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.11.2000 - 4 W 53/00
    Einzubeziehen ist daher auch die vom Mieter zu leistende Mehrwertsteuer auf den Mietzins (vgl. KG NJW-RR 2000, 966).
  • LG Mainz, 23.10.2002 - 3 T 110/02

    Der Streitwert der Räumungsklage im Wohnraummietverhältnis ist an der

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (MDR 1996, 1080 m.w.N.) ist die mit der Nettomiete monatlich zu entrichtende Nebenkostenvorauszahlung Bestandteil der für § 16 GKG maßgeblichen Miete (siehe auch OLG Zweibrücken NZM 2001, 420).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8951
OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00 (https://dejure.org/2001,8951)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.03.2001 - 7 U 46/00 (https://dejure.org/2001,8951)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. März 2001 - 7 U 46/00 (https://dejure.org/2001,8951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtsvollstreckung; Aufnahme eines Rechtsstreits; Rüge eines Verfahrensmangels

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 926 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; ZPO § 250; ; ZPO § 240; ; ZPO § 295; ; ZPO § 78; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 344; ; GesO § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Gesamtvollstreckung - Aufnahme des Rechtsstreits durch Verwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 86/98

    Ersatzaussonderungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzordnung) -

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    a) Das einstweilige Verfügungsverfahren ist entgegen der nur unpräzisen Formulierung im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteiles durch die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der Gemeinschuldnerin am 20. Januar 1999 gemäß § 240 ZPO analog kraft Gesetzes und unabhängig von der Kenntnis der Parteien und des Gerichtes unterbrochen worden ( vergl. BGH ZIP 1999, 75; Zöller - Greger, ZPO, 22. Auflage, § 240 RdNr. 3 ).

    Zwar genügt dies allein nicht, weil anderenfalls § 250 ZPO seinen Sinn verlöre, der Verfahrensmangel ist jedoch eine verzichtbare Förmlichkeit, der gemäß § 295 ZPO geheilt wird, wenn der Gegner den Mangel nicht rügt ( RGZ 140, 348 [ 352 ]; BGHZ 23, 172 [ 175 ]; 50, 397 [ 399f ]; BGH ZIP 1999, 75 [ 76 ]; Zöller - Greger, ZPO, 22. Auflage, § 250 RdNr. 4; MüKoZPO - Feiber, 2. Auflage, § 250 RdNr. 9; Kuhn / Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage, § 10 RdNr. 4b ).

  • OLG München, 28.01.1997 - 11 W 3147/96

    Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    Da der Aufhebungsbeklagte bei der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung unabhängig davon, ob der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zulässig und begründet war, sämtliche Kosten zu tragen hat, waren die Kosten der Säumnis des Aufhebungsklägers im Verfügungsverfahren nicht mehr gemäß § 344 ZPO von den restlichen Kosten zu trennen ( OLG München NJW-RR 1997, 832; KG WRP 1976, 378 [ 379 ]; Thomas / Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 926 RdNr. 16; Schuschke / Walker - Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, § 926 RdNr. 24 ).
  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    Zwar genügt dies allein nicht, weil anderenfalls § 250 ZPO seinen Sinn verlöre, der Verfahrensmangel ist jedoch eine verzichtbare Förmlichkeit, der gemäß § 295 ZPO geheilt wird, wenn der Gegner den Mangel nicht rügt ( RGZ 140, 348 [ 352 ]; BGHZ 23, 172 [ 175 ]; 50, 397 [ 399f ]; BGH ZIP 1999, 75 [ 76 ]; Zöller - Greger, ZPO, 22. Auflage, § 250 RdNr. 4; MüKoZPO - Feiber, 2. Auflage, § 250 RdNr. 9; Kuhn / Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage, § 10 RdNr. 4b ).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    cc) Der Aufhebungsbeklagte vermag der Auffassung des erkennenden Senates auch nicht entgegenzuhalten, daß er neben dem Gemeinschuldner ohne die Wirkung des § 250 ZPO berechtigt ist, Rechtsmittel einzulegen, um eine gegen § 240 ZPO verstoßende Entscheidung aus der Welt zu schaffen bzw. um der Wirkung des § 240 ZPO Geltung zu verschaffen ( RGZ 88, 206 [ 208 ]; 90, 223 [ 225 ]; 141, 306 [ 308 ]; RG JW 1937, 1062; BGH ZIP 1997, 473 mwN; Jaeger/ Henckel, § 10 RdNr. 65; Gottwald ( Hrsg. ) - Gerhardt, Insolvenzrechtshandbuch, 1. Auflage, § 33 RdNr. 13 ).
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 131/55

    Unterbrechung des Verfahrens. Aufnahmeanzeige

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    Zwar genügt dies allein nicht, weil anderenfalls § 250 ZPO seinen Sinn verlöre, der Verfahrensmangel ist jedoch eine verzichtbare Förmlichkeit, der gemäß § 295 ZPO geheilt wird, wenn der Gegner den Mangel nicht rügt ( RGZ 140, 348 [ 352 ]; BGHZ 23, 172 [ 175 ]; 50, 397 [ 399f ]; BGH ZIP 1999, 75 [ 76 ]; Zöller - Greger, ZPO, 22. Auflage, § 250 RdNr. 4; MüKoZPO - Feiber, 2. Auflage, § 250 RdNr. 9; Kuhn / Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage, § 10 RdNr. 4b ).
  • RG, 14.05.1917 - VI 67/17

    Zur Bekanntmachung des Bundesrats über die Geltendmachung von Ansprüchen von

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    cc) Der Aufhebungsbeklagte vermag der Auffassung des erkennenden Senates auch nicht entgegenzuhalten, daß er neben dem Gemeinschuldner ohne die Wirkung des § 250 ZPO berechtigt ist, Rechtsmittel einzulegen, um eine gegen § 240 ZPO verstoßende Entscheidung aus der Welt zu schaffen bzw. um der Wirkung des § 240 ZPO Geltung zu verschaffen ( RGZ 88, 206 [ 208 ]; 90, 223 [ 225 ]; 141, 306 [ 308 ]; RG JW 1937, 1062; BGH ZIP 1997, 473 mwN; Jaeger/ Henckel, § 10 RdNr. 65; Gottwald ( Hrsg. ) - Gerhardt, Insolvenzrechtshandbuch, 1. Auflage, § 33 RdNr. 13 ).
  • RG, 11.04.1916 - II 59/16

    Rechtsmittel während der Unterbrechung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    cc) Der Aufhebungsbeklagte vermag der Auffassung des erkennenden Senates auch nicht entgegenzuhalten, daß er neben dem Gemeinschuldner ohne die Wirkung des § 250 ZPO berechtigt ist, Rechtsmittel einzulegen, um eine gegen § 240 ZPO verstoßende Entscheidung aus der Welt zu schaffen bzw. um der Wirkung des § 240 ZPO Geltung zu verschaffen ( RGZ 88, 206 [ 208 ]; 90, 223 [ 225 ]; 141, 306 [ 308 ]; RG JW 1937, 1062; BGH ZIP 1997, 473 mwN; Jaeger/ Henckel, § 10 RdNr. 65; Gottwald ( Hrsg. ) - Gerhardt, Insolvenzrechtshandbuch, 1. Auflage, § 33 RdNr. 13 ).
  • RG, 24.05.1933 - I 17/33

    1. Ist die Zustellung einer Urteilsausfertigung deshalb unwirksam, weil die

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    Zwar genügt dies allein nicht, weil anderenfalls § 250 ZPO seinen Sinn verlöre, der Verfahrensmangel ist jedoch eine verzichtbare Förmlichkeit, der gemäß § 295 ZPO geheilt wird, wenn der Gegner den Mangel nicht rügt ( RGZ 140, 348 [ 352 ]; BGHZ 23, 172 [ 175 ]; 50, 397 [ 399f ]; BGH ZIP 1999, 75 [ 76 ]; Zöller - Greger, ZPO, 22. Auflage, § 250 RdNr. 4; MüKoZPO - Feiber, 2. Auflage, § 250 RdNr. 9; Kuhn / Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage, § 10 RdNr. 4b ).
  • RG, 22.06.1933 - IV B 31/33

    Unterliegt die Anfechtbarkeit einer die Berufung als unzulässig verwerfenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2001 - 7 U 46/00
    cc) Der Aufhebungsbeklagte vermag der Auffassung des erkennenden Senates auch nicht entgegenzuhalten, daß er neben dem Gemeinschuldner ohne die Wirkung des § 250 ZPO berechtigt ist, Rechtsmittel einzulegen, um eine gegen § 240 ZPO verstoßende Entscheidung aus der Welt zu schaffen bzw. um der Wirkung des § 240 ZPO Geltung zu verschaffen ( RGZ 88, 206 [ 208 ]; 90, 223 [ 225 ]; 141, 306 [ 308 ]; RG JW 1937, 1062; BGH ZIP 1997, 473 mwN; Jaeger/ Henckel, § 10 RdNr. 65; Gottwald ( Hrsg. ) - Gerhardt, Insolvenzrechtshandbuch, 1. Auflage, § 33 RdNr. 13 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8774
OLG Düsseldorf, 20.12.1999 - 24 U 76/99 (https://dejure.org/1999,8774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.1999 - 24 U 76/99 (https://dejure.org/1999,8774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 24 U 76/99 (https://dejure.org/1999,8774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltshonorar ; Beratungstätigkeit ; Rechtsberatung; Honorarhöhe; Rechtsanwaltsdienstvertrag

  • Judicialis

    BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 627 Abs. 1; ; BGB § 628 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 626; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15; ; BGB § 201 S. 1; ; BGB § 208; ; BGB § 781; ; BRAGO § 3; ; BRAGO § 118 I Nr. 1 u. Nr. 2; ; BRAGO § 12 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 16 S. 1; ; BRAGO § 18 Abs. 1 S. 1 u. 2; ; ZPO § 288; ; ZPO § 532; ; ZPO § 290

  • rechtsportal.de

    Beweislast für Unentgeltlichkeit einer Rechtsanwaltsdienstleistung - Kündigung des Mandatsvertrags wegen Versäumung einer Frist durch Anwalt - Fälligkeit der Anwaltsvergütung - Verjährung des Vergütungsanspruchs und Schuldanerkenntnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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