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   OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00   

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https://dejure.org/2001,6344
OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00 (https://dejure.org/2001,6344)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.2001 - 21 U 1997/00 (https://dejure.org/2001,6344)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 21 U 1997/00 (https://dejure.org/2001,6344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ; Vollmachtserteilung gegenüber Lebensgefährten; Übertragbarkeit des Rechts am eigenen Bild ; Offenbarung von Tatsachen aus der "Individual-, Privat- oder Intimsphäre" des Verstorbenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 305
  • MDR 2001, 1408
  • FamRZ 2002, 750
  • ZUM 2001, 708
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    Es liegt Schmähkritik vor, nicht anders, als im "Henscheid-Fall" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG in AfP 1993, 476 = NJW 1993, 1462).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    819 und Beyer S. 1156 - Schmidt/Spiegel; BVerfGE 42, 143 = NJW 1976, 1677 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 671/70] - Rechtsradikales Hetzblatt; BVerfGE 54, 129 = AfP 1981, 268 = NJW 1980, 2069 - Römerberg; BVerfG NJW 1991, 2074 - Strafmandate).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    In solchen Fällen wäre zusätzlich das durch die Vollmacht übertragene Recht der Verstorbenen mit in die Überlegungen ein zu beziehen (vgl. BVerfGE 97, 391 [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 131/96] = AfP 1998, 386 = NJW 1998, 2889 [BVerfG 24.03.1998 - 1 BvR 131/96] - Sexuell mißbraucht).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    Kann aber eine Erklärung in verschiedenem Sinn verstanden werden, dann kann ein Verbot nur ausgesprochen werden, wenn der Empfänger der Äußerung - hier der Fernsehschauer - zu diesem einen Verständnis geradezu hin gezwungen wird und zwar so, dass für ihn ein anderer Sinn ausscheidet (BVerfGE 85, 1 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] = AfP 1992, 53 = NJW 1992, 439 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 240/90] - Kritische Bayer-Aktionäre; BVerfGE 94, 1 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] = NJW 1996, 1529 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] mit Anm. Seitz S. 1518 - DGHS; BVerfG NJW 1999, 204 = ZUM 1998, 930 - Oktoberfestanschlag; vgl. Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 326; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 16.44 b).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    Dies hätte nur bejaht werden können, wenn er nicht mehr in der Lage gewesen wäre, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (BGH NJW 1996, 918).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    819 und Beyer S. 1156 - Schmidt/Spiegel; BVerfGE 42, 143 = NJW 1976, 1677 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 671/70] - Rechtsradikales Hetzblatt; BVerfGE 54, 129 = AfP 1981, 268 = NJW 1980, 2069 - Römerberg; BVerfG NJW 1991, 2074 - Strafmandate).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    Dies konnte - als Gegenschlag - eine härtere Ausdrucksweise rechtfertigen (vgl. BVerfGE 12, 113 = NJW 1961, 819 mit Anm. Schmidt-Leichners.
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    819 und Beyer S. 1156 - Schmidt/Spiegel; BVerfGE 42, 143 = NJW 1976, 1677 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 671/70] - Rechtsradikales Hetzblatt; BVerfGE 54, 129 = AfP 1981, 268 = NJW 1980, 2069 - Römerberg; BVerfG NJW 1991, 2074 - Strafmandate).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    Kann aber eine Erklärung in verschiedenem Sinn verstanden werden, dann kann ein Verbot nur ausgesprochen werden, wenn der Empfänger der Äußerung - hier der Fernsehschauer - zu diesem einen Verständnis geradezu hin gezwungen wird und zwar so, dass für ihn ein anderer Sinn ausscheidet (BVerfGE 85, 1 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] = AfP 1992, 53 = NJW 1992, 439 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 240/90] - Kritische Bayer-Aktionäre; BVerfGE 94, 1 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] = NJW 1996, 1529 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] mit Anm. Seitz S. 1518 - DGHS; BVerfG NJW 1999, 204 = ZUM 1998, 930 - Oktoberfestanschlag; vgl. Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 326; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 16.44 b).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

    Auszug aus OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
    Kann aber eine Erklärung in verschiedenem Sinn verstanden werden, dann kann ein Verbot nur ausgesprochen werden, wenn der Empfänger der Äußerung - hier der Fernsehschauer - zu diesem einen Verständnis geradezu hin gezwungen wird und zwar so, dass für ihn ein anderer Sinn ausscheidet (BVerfGE 85, 1 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] = AfP 1992, 53 = NJW 1992, 439 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 240/90] - Kritische Bayer-Aktionäre; BVerfGE 94, 1 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] = NJW 1996, 1529 [BVerfG 13.02.1996 - 1 BvR 262/91] mit Anm. Seitz S. 1518 - DGHS; BVerfG NJW 1999, 204 = ZUM 1998, 930 - Oktoberfestanschlag; vgl. Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 326; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 16.44 b).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

  • OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88

    Wirtin

  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

  • OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Nach wohl herrschender Meinung ist die Einwilligung eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (OLG München ZUM 2001, 708, NJW-RR 2000, 999, weitere Nachweise bei Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rz 169 und Wenzel/von Strobl/Albeg, Das Recht der Wort- und Bilderstattung, 5. Aufl., 7.59).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11

    Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG

    Zum Teil wird die Einwilligung als eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung angesehen (OLG München, OLGR München 2001, 288 = NJW 2002, 305 m. Nachw.; Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009, § 22 KunstUrhG Rn. 13; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 24.2.2011 - 16 U 172/10, Juris, m. Nachw.).
  • LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 62/13

    Ausstrahlung einer Interviewsequenz bei Einwilligung ohne Autorisierungsvorbehalt

    Nach wohl herrschender Meinung ist die Einwilligung eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (OLG München, ZUM 2001, 708; NJW-RR 1990, 999; von Strobl/Albeg, a.a.O., Rn. 59).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

    Nach wohl herrschender Meinung ist die Einwilligung eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (OLG München ZUM 2001, 708, NJW-RR 2000, 999, weitere Nachweise bei Damm/Rehbock a. a. O. Rz. 169 und Wenzel-von Strobl-Albeg a. a. O. 7.59).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2001 - 22 U 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2709
OLG Hamm, 15.02.2001 - 22 U 105/00 (https://dejure.org/2001,2709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2001 - 22 U 105/00 (https://dejure.org/2001,2709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 22 U 105/00 (https://dejure.org/2001,2709)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hausgrundstück; Mietpreisbindung; Mangelbeseitigung; Nachwirkungsfrist; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Nachfristsetzung mit Ablehungsandrohung; WfA-Mittel

  • Judicialis

    BGB § 325; ; BGB § 326; ; BGB § 434; ; BGB § 439; ; BGB § 440 1; ; WoBindG § 8 II 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückskauf - Mietpreisbindung - Unmöglichkeit der Mangelbeseitigung - Friststezung - Kenntnis des Mangels - Rückzahlungsverpflichtung gegenüber nicht privilegierten Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1235
  • NZM 2001, 813
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 22 U 105/00
    Rspr. einen Rechtsmangel (5 434 BGB) dar (vgl. BGH NJW 2000, 1256 = MDR 2000, 510 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1992, 1099 [1100]; Senat MDR 1997, 344), denn die Wohnungsbindung schränkt den Eigentümer in seinen rechtlichen Befugnissen ein, sowohl was die Eigennutzung (§ 6 WoBindG) als auch was die Fremdnutzung (§§ 4 ff WoBindG) angeht (BGH aaO).

    Es liegt ein Fall des anfänglichen Unvermögens vor, da der Beklagte den Klägern das Eigentum nicht frei von Rechten Dritter verschaffen konnte (BGH MDR 2000, 510).

  • OLG Hamm, 21.11.1996 - 22 U 202/95

    "Aufklärungsklauseln" in Notarverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 22 U 105/00
    Rspr. einen Rechtsmangel (5 434 BGB) dar (vgl. BGH NJW 2000, 1256 = MDR 2000, 510 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1992, 1099 [1100]; Senat MDR 1997, 344), denn die Wohnungsbindung schränkt den Eigentümer in seinen rechtlichen Befugnissen ein, sowohl was die Eigennutzung (§ 6 WoBindG) als auch was die Fremdnutzung (§§ 4 ff WoBindG) angeht (BGH aaO).

    Selbst wenn der Beklagte das WFA-Darlehen im Zuge der Lastenfreistellung zurückgezahlt hätte, so wäre dadurch der Rechtsmangel nicht beseitigt worden, da die Kläger durch die Nachwirkungsfrist § 16 WoBindG) weiterhin in der Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt gewesen wären (vgl. Senat MDR 1997, 344).

  • OLG Köln, 07.02.1992 - 26 W 19/91
    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 22 U 105/00
    Rspr. einen Rechtsmangel (5 434 BGB) dar (vgl. BGH NJW 2000, 1256 = MDR 2000, 510 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1992, 1099 [1100]; Senat MDR 1997, 344), denn die Wohnungsbindung schränkt den Eigentümer in seinen rechtlichen Befugnissen ein, sowohl was die Eigennutzung (§ 6 WoBindG) als auch was die Fremdnutzung (§§ 4 ff WoBindG) angeht (BGH aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3113
OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3113)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2001 - 13 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3113)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 13 W 8/01 (https://dejure.org/2001,3113)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 242, 826; ZPO § 767
    Überforderungseinwand gegen jahrzehntealten Vollstreckungsbescheid nach Tod des Ehegatten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Von solchen echten Mitdarlehensnehmern, bei denen eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages auch bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht kommt, kann in aller Regel nur bei Personen ausgegangen werden, die ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung haben, sich als Gesamtschuldner verpflichten und im wesentlichen gleichberechtigt über die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden (BGH v. 14.11.2000 - XI ZR 248/99 -, ZIP 2001, 189).
  • OLG Köln, 24.08.1999 - 15 U 52/99

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung trotz nach Rechtskraft des Titels über einen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus § 79 Abs. 2 S.3 BVerfGG herleiten (Senat, a.a.O., sowie OLG Köln - 15 U 52/99 -, OLGR 2000, 70 = NJW-RR 2001, 139, jew.m.w. Nachw.).
  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Die Durchbrechung der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides unter diesem Gesichtspunkt scheidet aus, wenn der Gläubiger im konkreten Fall - nach dem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs - damit rechnen konnte, dass er auch im Klageverfahren ein Versäumnisurteil gegen den Schuldner erwirken würde (vgl. BGH NJW 1999, 1257 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Abgesehen davon, dass der inzwischen auch für Bürgschaftssachen zuständige XI. Zivilsenat des BGH die Lösungsansätze des IX. Senats zur Begrenzung der Mithaftung finanziell überforderter naher Angehöriger unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage wohl kaum fortsetzen wird, hat auch der IX. Zivilsenat des BGH diesen Lösungsansatz nur unter der Voraussetzung angewendet, dass die Verpflichtung den Rahmen üblicher Konsumentenkredite deutlich übersteigt und auch unter Berücksichtigung der Dauer der Lebensgemeinschaft nach Gewährung des Kredits nicht mehr vertretbar erscheint (z.B. Urteil vom 5.1.1995 - IX ZR 85/94 -, NJW 1995, 592).
  • OLG Köln, 27.04.1998 - 13 U 16/98

    Vollstreckungsabwehrklage aufgrund der neueren Rechtsprechung zur Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
    Hierzu kann in erster Linie auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 27.04.1998 - 13 U 16/98 -, OLGR 1998, 329 = InVo 1998, 356 verwiesen werden.
  • OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02

    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen die mithaftende

    Wenn auch die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft gem. § 826 BGB vorliegend nicht gegeben sein dürften (vgl. zu diesem Problemkreis u.a. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380 = MDR 1988, 126; OLG Hamm, Urt. v. 18.8.1989 - 11 U 35/89, NJW-RR 1990, 306, sowie speziell für die Fallgestaltung der Mithaftung finanziell überforderter Ehegatten auch OLG Köln, Beschl. v. 28.2.2001, WM 2002, 438) - die materielle Unrichtigkeit des Titels allein genügt nicht -, so kann doch nicht übersehen werden, dass im Lichte des heutigen Erkenntnisstandes in der Rechtsprechung die Antragsgegnerin keinen Titel gegen die Antragstellerin hätte mehr erwirken können.
  • LG Köln, 03.09.2002 - 3 O 403/02

    Voraussetzungen eines Prozesskostenhilfeanspruchs zur Erhebung einer

    Hinzu kommt: Wäre es zutreffend, dass ihre Mitverpflichtung die Beklagte allein vor Vermögensverlagerungen zwischen den Ehepartnern habe schützen sollen, so hätte die Antragstellerin bereits während des Bestehens der Ehe geltend machen können, dass ihre Inanspruchnahme des Ehepartners aus der Bürgschaft gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieß, solange sich die Gefahr von Vermögensverschiebungen nicht realisiert hatte (BGH NJW 1997, 1003); die endgültige Beseitigung der Gefahr durch Beendigung der Lebensgemeinschaft infolge Scheidung oder Tod begründete dann keinen neuen selbständigen Einwand gegen den titulierten Anspruch mit der Folge, dass die Antragstellerin auch hiermit gemäß § 767 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen ist (OLG Köln, OLGR 1998, 329 [330]; vgl. auch OLG Köln, OLGR 2001, 288 [289] zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung überhaupt noch von Bedeutung ist).

    3) Die überwiegend erst nach Erlass des Vollstreckungsbescheides seit Mitte der 90er Jahre erfolgte Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt weder unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit noch unter dem Aspekt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Scheidung der Antragstellerin von ihrem Ehemann einen neuen Umstand i.S.v. § 767 Abs. 2 ZPO für die Erhebung einer Abwehrklage gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid dar; ein anderes Ergebnis lässt sich auch nicht aus § 79 Abs. 2 S. 3 BVerfGG herleiten (OLGR Köln, OLGR 1998, 329; OLGR 2000, 70; OLGR 2001, 288).

    Bei Vollstreckungsbescheiden, die - wie hier - nur wenige Monate nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.10.1993 (BVerfGE 89, 214) zur möglichen Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften erwirkt wurden (der Darlehensvertrag selbst wurde noch vor dieser Entscheidung geschlossen), müssten angesichts der zunächst uneinheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit der Mithaftung finanziell krass überforderter Ehegatten oder näher Angehöriger (vgl. die ausführlichen Nachweise in dem Vorlagebeschluss BGH, NJW 1999, 2584) schon besondere zusätzliche Umstände hinzukommen, um eine sittenwidrige Ausnutzung des Titels zu begründen (vgl. OLGR Köln, OLGR 2001, 288 [289]).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11229
OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Positive Feststellungsklage; Unternehmer; Wichtiger Grund; Kündigung; Handlungsvertretervertrag; Schadensersatz

  • unalex.eu

    Art. 21 EuGVÜ
    Rechtshängigkeit - Allgemein zur Rechtshängigkeitsregel der Brüssel I-VO - "Torpedoklagen" - das ungelöste Strukturproblem der Brüssel I-VO - Derselbe Anspruch - Derselbe Gegenstand bei Klagen aus Vertrag - Rechtsfolgen mehrfacher Rechtshängigkeit - Beachtung der ...

  • Judicialis

    HGB § 89 a; ; HGB § ... 89 a Abs. 2; ; ZPO § 539; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 36; ; ZPO § 167; ; EuGVÜ Art. 21; ; EuGVÜ Art. 21 I; ; EuGVÜ Art. 22; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 3; ; EuGVÜ Art. 6 Nr. 3; ; EMRK Art. 6

  • rechtsportal.de

    Handelsvertreter - positive Feststellungsklage - wichtiger Grund für Kündigung - Schadensersatz - "derselbe Anspruch" - Aufhebung von Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 06.06.1994 - 12 U 186/93

    Urteil; Unkenntnis der Konkurseröffnung; Unwirksamkeit ; Unterbrechung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Auf das zulässige Rechtsmittel der Beklagten ist daher - trotz Vorliegen des Aussetzungstatbestandes und unabhängig von einem dahin gestellten Berufungsantrag - die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (OLG Köln NJW-RR 1995, 891 für den Fall einer Unterbrechung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens).
  • BGH, 28.11.1985 - III ZR 3/85

    Anhängigkeit von Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Ein solches Ergebnis, das die Wirkung jeder gerichtlichen Entscheidung auf das nationale Hoheitsgebiet beschränkte, liefe den Zielen des EuGVÜ zuwider, dass auf eine Verstärkung des Rechtsschutzes innerhalb der gesamten Gemeinschaft und eine Erleichterung der Anerkennung der in jedem Vertragsstaat ergangenen gerichtlichen Entscheidungen in jedem anderen Vertragsstaat gerichtet ist (EuGH NJW 1989, 665 f [666]).
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz in Art. 21 EuGVÜ unabhängig davon, ob zuerst eine Leistungsklage oder eine Feststellungsklage erhoben wurde (BGH NJW 1995, 1758 f m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Die Vorschrift normiert ebenso wie das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO eine negative Prozessvoraussetzung (vgl. zu Art. 21 EuGVÜ BGH, Urteile vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 36/84, NJW 1986, 662; vom 20. November 2003 - I ZR 294/02, BGHZ 157, 66, 68 zu Art. 31 Abs. 2 CMR; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 288, 289).
  • LG Bonn, 26.06.2003 - 7 O 22/02

    Ausschließliche Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, intertemporaler

    Dies gilt aufgrund der ständigen Auslegungspraxis des Europäischen Gerichtshofes zu dem Begriff "desselben Anspruch[s]" in Art. 21 EuGVÜ ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge auch im Verhältnis von Leistungsklage zu negativer Feststellungsklage (BGH, NJW 1995, 1758 f.; OLG Stuttgart, IPRax 2002, 125, 126; vgl. auch die Nachweise bei Kropholler , Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Auflage 1998, Art. 21 Rz. 6 ff.; Thomas/Putzo- Hüßtege , 23. Auflage 2001, Art. 21 EuGVÜ Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.01.2001 - 15 UF 79/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7142
OLG Schleswig, 17.01.2001 - 15 UF 79/00 (https://dejure.org/2001,7142)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.01.2001 - 15 UF 79/00 (https://dejure.org/2001,7142)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 15 UF 79/00 (https://dejure.org/2001,7142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Freistellungsvereinbarung; Eltern; Unterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff

  • RA Kotz

    Keine Unterhaltspflicht bei Verbindlichkeitstilgung für Ex-Frau?

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1601 ff.
    Unterhaltspflicht - Freistellungsvereinbarungen der Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 58 F 238/99
  • OLG Schleswig, 17.01.2001 - 15 UF 79/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.01.2001 - 15 UF 79/00
    Die Einkommensverhältnisse des Beklagten sind nicht so schlecht gelagert, dass zu befürchten wäre, dass bei Nichtansetzung dieses Betrages gegenüber dem Kindesunterhalt ein persönlicher Kontakt des Vaters zum Kinde nicht mehr möglich wäre; insofern werden die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.1994 (1 BvR 1197/93) nicht berührt.
  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99

    Mangels verfassungskonformer Auslegung unzulässige Richtervorlage des GKG § 61

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.01.2001 - 15 UF 79/00
    10/99 - 12/99.
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