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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1723
OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00 (https://dejure.org/2001,1723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2001 - 20 W 432/00 (https://dejure.org/2001,1723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2001 - 20 W 432/00 (https://dejure.org/2001,1723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlusserbenbestimmung; Testament; Auslegung; Notarielles Testament; Letztwillige Verfügung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berliner Testament - Pflichtteilsbeschränkung bei Pflichtteilsforderung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unklare Schlusserbeneinsetzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Fehlende Einsetzung eines Schlusserben

Verfahrensgang

  • AG Gießen - 22 VI R 1/98
  • LG Gießen - 7 T 276/00
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 246
  • FamRZ 2002, 352
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Zwar hat das OLG Saarbrücken (NJW-RR 94, 844) die Auffassung vertreten, dass der Längstlebende auch dann frei über den Nachlass verfügen kann, wenn sich die Ehegatten in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben eingesetzt haben, ohne Schlusserben zu bestimmen und der Erbvertrag eine Sanktionsklausel hinsichtlich der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen enthält.

    Abgesehen davon ist das OLG Saarbrücken in einer späteren Entscheidung (NJW-RR 1994, 844 ff) auch von dieser Auffassung abgewichen.

  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Der Senat ist zwar ­ ebenso wie die Vorinstanzen - an die Rechtsauffassungen im Vorverfahren nicht gebunden, denn die auf dem Grundsatz des § 565 II ZPO beruhende Selbstbindung des Beschwerdegerichts setzt voraus, dass dasselbe Verfahren erneut in die Rechtsmittelinstanz gelangt, wenn es sich also um die nämlichen Verfahrensgegenstände handelt (BayObLG, NJW-RR 1998, 798 ff m. w. N.).
  • BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Dementsprechend hat auch das BayObLG (NJW-RR 1998, 797 ff), angenommen, dass die Kenntnis von der Anfechtbarkeit der Erbausschlagung durch das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess selbst dann vermittelt werde, wenn Berufung eingelegt werde.
  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Die Anfechtung einer wechselbezüglichen letztwilligen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments unterliegt allerdings den Einschränkungen, die gem. §§ 2281 bis 2285 BGB für die Anfechtung des Erbvertrags gelten (BGH FamRZ 1970, 79/80).
  • RG, 11.12.1930 - IVb 27/30

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
    Auch eine wechselbezügliche Verfügung kann nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten durch den neuen Ehegatten angefochten werden, so dass diesem dann sein gesetzlicher Erbteil zusteht (vgl. RGZ 132, 1 ff, 4).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Anwendbarkeit einer

    Dies entspricht der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung, dass eine Regelung, wie sie hier getroffen worden war, einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten damit zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich gewissermaßen hinter der Strafklausel verbirgt (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1998 ff = NJW-RR 2004, 1520 ff = OLGR Hamm 2004, 210 ff, m. w. V; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2002, 352 ff = = FGPrax 2001, 246 ff = NJWE-FER 2001, 293 ff = OLGR Frankfurt 2001, 289 ff = ZEV 2002, 109 ff) und ist auch hier nicht Gegenstand der Beanstandung der Beteiligten zu 1).
  • KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines

    Ein der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.8.2001 - 20 W 432/07 - (FamRZ 2002, 352) vergleichbarer Fall liegt hier nicht vor.
  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    Auch der Umstand, dass trotz notarieller Beurkundung des letzten Willens der Ehegatten eine ausdrückliche Anordnung von Schlusserben unterblieben ist, führt nicht bereits dazu, dass eine (Schluss-)Erbeinsetzung der Abkömmlinge von vornherein ausscheidet (vgl. dazu OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844/845; OLG Frankfurt ZEV 2002, 109/110).

    b) Die Frage, ob die Anordnung einer Pflichtteilsklausel den Schluss nahe legt, dass die Pflichtteilsberechtigten, wenn sie den Pflichtteil nicht verlangen, nach dem Willen der Ehegatten in jedem Fall Schlusserben nach dem Überlebenden sein sollen, wird nicht einheitlich beantwortet (bejahend: OLG Frankfurt ZEV 2002, 109/110; OLG Köln NJW-RR 1994, 397/398; Pflichtteilsstrafklausel allein nicht ausreichend: OLG Hamm NJW-RR 2006, 1520/1522; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 168/169); Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8, Braun in: Burandt/Rojahn Erbrecht § 2269 Rn. 24 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13

    Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne

    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der von der weiteren Beschwerde angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt (FGPrax 2001, 246) ableiten.
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    In Rechtsprechung und Literatur wird im Ausgangspunkt einhellig die Auffassung vertreten, dass eine solche Regelung einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten mit einer solchen Regelung zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich also quasi hinter der Strafklausel verbirgt (BayObLGZ 1959, 199, 204 f.; 1960, 216, 221; OLG Köln NJW-RR 1994, 397, 398; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844, 845; OLG Bremen ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 168, 169; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 246; Staudinger/Kanzleiter, BGB 13. Bearb., § 2269, Rdnr. 24; MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2269, Rdnr. 12; RGRK/BGB-Johannsen, 12. Aufl., § 2269, Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des

    Es ist zwar möglich, eine derartige Straf- oder Sanktionsklausel dahin auszulegen, dass mit dieser gleichzeitig eine Schlusserbeneinsetzung verbunden sein soll (vgl. OLG Frankfurt/M., FGPrax 2001, 246; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2269 Rdnr. 6).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2012 - 8 U 62/11

    Zur Wirksamkeit einer im Erbvertrag getroffenen Schiedsanordnung

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des 20. Zivilsenats des erkennenden Gerichts (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 352).
  • AG Rastatt, 26.08.2018 - 2 VI 123/18

    Erbeinsetzung durch Pflichtteilsstrafklausel

    Die zitierte Pflichtteilsklausel kann generell nach der Rechtsprechung im Wege der Auslegung dahin verstanden werden, dass die testierenden Eheleute ihre Kinder dadurch als Schlusserben einsetzen wollten (so nunmehr ganz aktuell auch Kammergericht, ZEV 2018, 425 mwN, Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2001, FGPrax 2001, Seite 246; OLG München, NJW Spezial 2017, 72; ebenso - im konkreten Fall jedoch mit anderem Ergebnis - Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.1995, BWNotZ 1995, Seite 168).
  • LG Paderborn, 21.11.2003 - 5 T 85/03
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2791
OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 114/00 (https://dejure.org/2001,2791)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2001 - 13 U 114/00 (https://dejure.org/2001,2791)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 13 U 114/00 (https://dejure.org/2001,2791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Bankkunden bei Dax-Optionsgeschäften ohne ausreichende Margindeckung; Sicherheitspflichtige Börsentermingeschäfte; Verpflichtung der Bank zum Margin-Call zwecks Nachbesicherung; Pflicht zur Zwangsschließung aller offenen Positionen; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BörsO § 34 Abs. 1; ; BörsO § 33 a.F.; ; WpHG § ... 31; ; WpHG § 35 Abs. 2; ; WpHG § 32; ; WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 2; ; BörsG § 54 a.F.; ; BörsG § 53 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 344; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 254, 276; BörsO § 34 Abs. 1; WpHG §§ 31, 32
    Schadensersatz bei Dax-Optionsgeschäften ohne ausreichende Margindeckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 276; WpHG §§ 31, 32; BörsO § 34 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch des Bankkunden bei verlustreichen Dax-Optionsgeschäften ohne ausreichende Margindeckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 114/00
    Die für die Termingeschäftsfähigkeit ausreichende Einhaltung des gesetzlich festgelegten standardisierten und formalisierten Informationsverfahrens kann allenfalls eine "Grundinformation" vermitteln (Brandner, Sinn und Unsinn der Termingeschäftsfähigkeit von Privatanlegern nach § 53 Abs. 2 BörsG, in Festschrift für Herbert Schimansky, S. 581 ff., sieht in der Informationsschrift einen "schlichten Papiertiger") und bedarf deshalb einer anleger- und objektgerechten Ergänzung auf der sog. "zweiten Stufe" des Informationsverfahrens (BGH NJW 1996, 2511; NJW 1997, 2171; Ellenberger, WM 1999, Sonderbeil. Nr. 2, S. 15 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 114/00
    Die für die Termingeschäftsfähigkeit ausreichende Einhaltung des gesetzlich festgelegten standardisierten und formalisierten Informationsverfahrens kann allenfalls eine "Grundinformation" vermitteln (Brandner, Sinn und Unsinn der Termingeschäftsfähigkeit von Privatanlegern nach § 53 Abs. 2 BörsG, in Festschrift für Herbert Schimansky, S. 581 ff., sieht in der Informationsschrift einen "schlichten Papiertiger") und bedarf deshalb einer anleger- und objektgerechten Ergänzung auf der sog. "zweiten Stufe" des Informationsverfahrens (BGH NJW 1996, 2511; NJW 1997, 2171; Ellenberger, WM 1999, Sonderbeil. Nr. 2, S. 15 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1980 - III ZR 157/78

    Voraussetzungen einer ungerechtfertigten Bereicherung - Unrechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 114/00
    Auch die nachfolgenden Gelegenheiten, zu denen die Klägerin ohne Verstoß gegen die Verpflichtung, im Rahmen der Billigkeit auf die schutzwürdigen Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH WM 1981, 150, 151), die Positionen so hätte schließen können, dass dem Beklagten kein oder "kaum" ein Schaden entstanden wäre (Seite 6 der Berufungserwiderung = Bl. 225 GA), hat die Klägerin nicht wahrgenommen, sondern sich wiederum vom Beklagten vertrösten lassen.
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 294/98

    Mitverschulden bei fehlerhafter Ausführung einer Überweisung mit falscher

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2001 - 13 U 114/00
    Bei der Festlegung der Mitverschuldensquote ist in erster Linie auf das Maß der beiderseitigen Schadensverursachung und in zweiter Linie auf das Maß des beiderseitigen Verschuldens abzustellen (BGH NJW-RR 2000, 272 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 20.02.2002 - 13 U 28/01

    Bankrecht: Kausalität und Haftungsumfang der Bank bei Verletzung der

    Der Mitverschuldenseinwand lässt sich hier nicht auf Erwägungen wie im Senatsurteil vom 31.01.2001 - 13 U 114/00 -, OLGR 2001, 289 = ZIP 2001, 1139;(das Urteil ist durch Revisionsrücknahme nach außergerichtlichem Vergleich rechtskräftig geworden), stützen.
  • OLG Köln, 20.02.2002 - 13 U 140/00

    Anlagerecht - Offenlegung einer Provisionsbeteiligung

    Der Mitverschuldenseinwand lässt sich hier nicht auf Erwägungen wie im Senatsurteil vom 31.01.2001 - 13 U 114/00 -, OLGR 2001, 289 = ZIP 2001, 1139;(das Urteil ist durch Revisionsrücknahme nach außergerichtlichem Vergleich rechtskräftig geworden), stützen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 246/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14077
OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 246/00 (https://dejure.org/2001,14077)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2001 - 15 UF 246/00 (https://dejure.org/2001,14077)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 15 UF 246/00 (https://dejure.org/2001,14077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KindUG Art. 5 § 3 I

  • rechtsportal.de

    KindUG Art. 5 § 3 Abs. 1
    Kinderunterhaltsgesetz - dynamisierter Unterhalt - Umstellung bisheriger Unterhaltstitel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltstitel; Dynamisierten Unterhalt; Umstellung eines Unterhaltstitels

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