Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3818
OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00 (https://dejure.org/2000,3818)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2000 - 21 U 36/00 (https://dejure.org/2000,3818)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2000 - 21 U 36/00 (https://dejure.org/2000,3818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einziehung von Telefongebühren durch Mobilfunkunternehmen bei Sittenwidrigkeit von Teledienstverträgen über Telefonsexgespräche und Wirksamkeit des Telefonvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs. 1 BGB ; § 139 BGB ; § 147 Abs. 1 S. 2 BGB ; § 611 BGB ; § 2 TeledienstG ; § 3 TeledienstG ; § 5 TeledienstG ; § 15 Abs. 1 Telekommunikationsverordnung (TKV)
    Telefonsex; Vergütungsvereinbarung; Sittenwidrigkeit ; Sondernummer; Telefonvertrag; Teledienstvertrag; Nichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Telefonsex; Vergütungsvereinbarung; Sittenwidrigkeit ; Sondernummer; Telefonvertrag; Teledienstvertrag; Nichtigkeit

  • dialerundrecht.de
  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 139; ; BGB § 147 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 611; ; TeledienstG § 2; ; TeledienstG § 3; ; TeledienstG § 5; ; Telekommunikationsverordnung (TKV) § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Telefonsex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Telefonsexgespräche - Mobilfunk

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 21.04.1999 - 9 U 252/98

    Sittenwirdrigkeit eines Telefonsexvertrags, 0190-Nummer

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    Das bloße Wählen einer einschlägigen Nummer ist kein Rechtsgeschäft (Medicus EWiR 2000, S. 7 (8)).

    Das trifft erst recht auf Verträge zu, bei denen der Telefonsex selbst wesentlicher Vertragsgegenstand ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, S. 1431; OLG Stuttgart ZIP 1999, S. 1217 (1218)).

    Das Wählen einer einschlägigen Nummer macht den Telefonvertrag weder ganz noch zum Teil nichtig (Medicus EWiR 2000, S. 7 (8)).

    Die - objektive - Nichtigkeit des Teledienstvertrages gilt auch für das Rechtsverhältnis des Diensteanbieters zum Telefonnetzbetreiber (Medicus EWiR 2000, S. 7 (8)).

  • OLG Koblenz, 12.08.1999 - 8 U 970/99

    Gebührenanspruch der Deutschen Telekom bei "Sex"-Gesprächen

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    Es verstößt nicht gegen Normen des Strafrechts (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930; LG Hamburg, a. a. O.) und ist nicht einmal ordnungswidrig (BGH NJW 1998, S. 2895 (2896); OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930).

    Sie sind objektiv nicht darauf gerichtet, den Telefonsex zu fördern (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930; OLG Hamm MMR 2000, 371; a. A. (jeweils betr. Deutsche Telekom) OLG Düsseldorf, a. a. O., S. 1432; OLG Stuttgart a. a. O. S. 1219; LG Bonn MMR 2000, 377).

    Das führt jedoch nicht dazu, dass der Telefonnetzbetreiber auch die nichtige Forderung einziehen kann (a. A. OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930; OLG Hamm a. a. O.).

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    Verträge, die darauf gerichtet sind, Telefonsex kommerziell zu fördern, sind sittenwidrig (BGH NJW 1998, S. 2895).

    Es verstößt nicht gegen Normen des Strafrechts (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930; LG Hamburg, a. a. O.) und ist nicht einmal ordnungswidrig (BGH NJW 1998, S. 2895 (2896); OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930).

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 26 U 139/99

    Annahme der Nichtigkeit eines Telefondienstvertrags wegen Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    Das kann jedoch nicht auf Dienste, die die Kontaktaufnahme mit einem zufälligen, ständig wechselnden Kreis von Teilnehmern zum Gegenstand haben ('Chat-Lines', 'Dating-Lines' und 'Flirt-Lines'), übertragen werden (OLG Hamm, MMR 2000, S. 371; Piepenbrock/Müller, MMR, Beilage 12/99, S. 8f).

    Sie sind objektiv nicht darauf gerichtet, den Telefonsex zu fördern (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930; OLG Hamm MMR 2000, 371; a. A. (jeweils betr. Deutsche Telekom) OLG Düsseldorf, a. a. O., S. 1432; OLG Stuttgart a. a. O. S. 1219; LG Bonn MMR 2000, 377).

  • LG Bonn, 28.10.1999 - 7 O 243/99
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    Sie sind objektiv nicht darauf gerichtet, den Telefonsex zu fördern (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, S. 930; OLG Hamm MMR 2000, 371; a. A. (jeweils betr. Deutsche Telekom) OLG Düsseldorf, a. a. O., S. 1432; OLG Stuttgart a. a. O. S. 1219; LG Bonn MMR 2000, 377).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 20 U 100/98

    Ansprüche der Deutschen Telekom aus Telefonsexgesprächen unter einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    Das trifft erst recht auf Verträge zu, bei denen der Telefonsex selbst wesentlicher Vertragsgegenstand ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, S. 1431; OLG Stuttgart ZIP 1999, S. 1217 (1218)).
  • LG Hannover, 09.05.2000 - 14 O 5245/99
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    21 U 36/00 14 O 5245/99 LG Hannover .
  • LG Hamburg, 10.05.1996 - 303 O 339/95
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 21 U 36/00
    Das Führen derartiger Gespräche wiegt nicht so schwer wie die warengleiche Vermarktung des menschlichen Körpers im Bordell (LG Hamburg NJW-RR 1997, S. 178).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4187
OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00 (https://dejure.org/2000,4187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2000 - 22 U 34/00 (https://dejure.org/2000,4187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2000 - 22 U 34/00 (https://dejure.org/2000,4187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorbehalt bei der Abnahme; Vertragsstrafe; Abnahmetermin; Vertragsstrafenanspruch; Verwirkung; Vertragserfüllung

  • Judicialis

    BGB § 341; ; BGB § 345

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafenvorbehalt zeitnah bei Abnahme; Beweislast für Verzögerung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 341 Abs. 3 § 345
    Anforderungen an den Vertragsstrafenvorbehalt bei Abnahme einer Leistung

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Reicht Vertragsstrafenvorbehalt vor Abnahme?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reicht Vertragsstrafenvorbehalt vor Abnahme? (IBR 2001, 166)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1688
  • NZBau 2001, 91
  • BauR 2001, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 42/96

    Zulässigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Rechtsfolgen der Verweigerung von der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    In Individualvereinbarungen ist die Vereinbarung der Vertragsstrafe für den Fall bloßer Terminüberschreitung ohne Verschulden der Klägerin wirksam (vgl. BGH NJW-RR 1997, 686, 688 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1998 - VI ZR 391/96

    Vermögensschaden bei betrugsbedingter Zahlung an den falschen Gläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Er ist allerdings im Anlagenbau gebräuchlich (vgl. BGH NJW-RR 1998, 916-917; NJW 1996, 250-253), insbesondere bei aus mehreren Teilen individuell für den Bedarf des Bestellers entwickelte und hergestellten Anlagen.
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Er ist allerdings im Anlagenbau gebräuchlich (vgl. BGH NJW-RR 1998, 916-917; NJW 1996, 250-253), insbesondere bei aus mehreren Teilen individuell für den Bedarf des Bestellers entwickelte und hergestellten Anlagen.
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 11/82

    Abnahme: Anfechtung; Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Grundsätzlich ist der Begriff "bei der Annahme" in § 341 Abs. 3 BGB nach der Rechtsprechung des BGH eng auszulegen und der Vorbehalt bei der Abnahme auszusprechen, vorherige Erklärungen reichen prinzipiell nicht aus (vgl. BGH BauR 1983, 77, 79).
  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 54/90

    Abnahme von Bauleistungen aufgrund der Feststellung eines Sachverständigen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 34/00
    Diesen engen Zusammenhang hat der BGH in einer späteren Entscheidung aber zeitlich definiert (BGH BauR 1992, 232, 233) und den so präzisierten Anforderungen genügt der Vorbehalt in den Schreiben vom 07.01.1999 und 27.01.1999.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - 10 A 2931/07

    Verwirkung einer aus der nicht fristgerechten Erfüllung eines Vergleichsvertrages

    vgl. OLG E. , Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 34/00 -, BauR 2001, 112, 114; BGH, Urteil vom 24.10.1991 - 7 ZR 54/90 -, BauR 1992, 232 f.; zusammenfassend Gottwald, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2003, § 341 Randziffer 7 ff.; enger offenbar BGH, Urteil vom 04.11.1982 - 7 ZR 11/82 -, BGHZ 85, 240, 243 ff.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1384
OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00 (https://dejure.org/2000,1384)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2000 - 9 U 65/00 (https://dejure.org/2000,1384)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 9 U 65/00 (https://dejure.org/2000,1384)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Entschädigung; PKW-Diebstahl; Teilkaskoversicherung; Leistungsfreiheit

  • verkehrsrechtsforum.de

    Beim Einwurf des Autoschlüssels in den Briefkasten des Autohändlers kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen mit der Folge, dass die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit wird.

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Durch den Einwurf des Kfz-Schlüssels in den ungesicherten Briefkasten eines Autohauses wird die Entwendung des Kfz grob fahrlässig herbeigeführt

  • RA Kotz

    Vorsicht beim Einwurf des Autoschlüssels in den Briefkasten des Autohändlers!

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 61
    Einwurf des Kfz-Schlüssels in ungesicherten Briefkasten eines Autohauses; Versicherung; grobe Fahrlässigkeit; Kfz-Diebstahl wegen Einwurf der Schlüssel in Briefkasten eins Autohauses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz für Kfz-Diebstahl nach Einwurf der Fahrzeug-Schlüssel in den ungesicherten Briefkasten eines Autohauses - Einwurf des Wagenschlüssels ist grob fahrlässig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kaskoversicherung - Einwurf der Kfz-Schlüssel in Autohaus-Briefkasten: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 449
  • VersR 2002, 604
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 5/00

    Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00
    Es muß sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (vgl. BGH, a.a.O.; Senat, r+s 2000, 404; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB, Rn. 68 ff).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00
    Voraussetzung für die Annahme der Herbeiführung des Versicherungsfalls in diesem Sinne ist zunächst, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten hat (vgl. BGH, r+s 1989, 62 = VersR 1989, 141).
  • OLG Hamm, 02.11.1999 - 20 W 17/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00
    Anders wäre es zu beurteilen, wenn ein Briefkasten vorhanden wäre, der in der Eingangstür oder Hauswand angebracht ist (vgl. den Fall OLG Hamm, r+s 2000, 403), wie etwa bei Banken oder Sparkassen, bei denen ein Herausnehmen, - mit Hilfsmitteln - Herausangeln des Inhalts und Aufbrechen nahezu unmöglich ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2009 - 19 U 8/09

    Umfang des Schadensersatzes bei arglistiger Täuschung über den Umfang von

    Nachdem die Verkäuferin wegen des vom Kläger einbehaltenen Restkaufpreises von 60.000,- DM die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde betrieb, erwirkte der Kläger in 2. Instanz ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-9 U 65/00), durch welches die Zwangsvollstreckung der Verkäuferin wegen des noch offenen Restkaufpreises wegen arglistiger Vorspiegelung einer nicht vorhandenen Eigenschaft für unzulässig erklärt wurde.
  • OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05

    Grobe Fahrlässigkeit für den Diebstahl des Fahrzeuges ist zu bejahen, wenn der

    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
  • LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung

    (OLG Frankfurt, Urt. v. 7.7.2000 - 25 U 62/00, OLGR 2001, 29).
  • OLG Hamm, 14.11.2005 - 20 U 117/05
    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
  • LG Wuppertal, 20.11.2008 - 17 O 469/00

    Haftung eines i.R.e. Grundstückskaufvertrags für den Verkäufer als Vertreter

    Durch Urteil vom 25.09.2000 erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf (9 U 65/00) auf die Berufung des Klägers gegen das klagabweisende Urteil des LG Wuppertal die Zwangsvollstreckung der Verkäuferin wegen des noch offenen Restkaufpreises für unzulässig, weil der Kläger wirksam gegen den Restkaufpreisanspruch mit einem sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 463 S. 2 BGB a.F. ergebenden Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 60.000,00 DM aufgerechnet habe, der sich daraus ergebe, dass die Verkäuferin durch den Beklagten als ihren Geschäftsführer wahrheitswidrig - weil das Flachdach durch die tatsächlich ausgeführten Arbeiten nicht erneuert worden war - wider besseres Wissen eine nicht vorhandene Eigenschaft, nämlich eine erneuertes Dach über der früheren Tanzschule, arglistig vorgespiegelt habe; auf das Urteil des Oberlandesgerichts (Anl. K 11) wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.03.2000 - 13 U 280/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6921
OLG Celle, 02.03.2000 - 13 U 280/98 (https://dejure.org/2000,6921)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.03.2000 - 13 U 280/98 (https://dejure.org/2000,6921)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. März 2000 - 13 U 280/98 (https://dejure.org/2000,6921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Urheberrecht: Stadtbahn als Werk angewandter Kunst; Ansprüche des Schöpfers des Basisentwurfs bei Variation durch einen Nachfolgedesigner

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG; § 2 Abs. 2 UrhG; § 8 UrhG; § 13 UrhG; § 39 UrhG; § 103 Abs. 2 UrhG
    Stadtbahngarnitur

  • Wolters Kluwer

    Stadtbahngarnitur als ein Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG); Nichtdarstellen des Produktes des Durchschnittskönnens eines Designers

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Stadtbahnwagen

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Miturhebers eines Werks auf Unterrichtung interessierter Fachkreise über seine Urheberschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 125
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00

    "Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse

    Im übrigen hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Celle GRUR-RR 2001, 125).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2711
OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 941
  • FGPrax 2000, 230
  • FamRZ 2001, 710
  • Rpfleger 2000, 545
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    Die Vorschrift des § 62 FGG ist auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 18.01.2000 (u.a. NJW 2000, 1709) weiterhin geltendes Recht.

    Die weitere Beschwerde ist auch nicht im Hinblick auf den Beschluß des ersten Senats des BVerfG vom 18.01.2000 (1 BvR 321/96, u.a. veröffentlicht in NJW 2000, 1709 ff.) als zulässig anzusehen.

  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    3 Z 40/89">FamRZ 1989, 1113 ff.; FamRZ 1997, 1426; OLG Ce11e FamRZ 1997, 899; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 55, Rdnr. 14, 17).

    Wenn die Betreuerin aus dieser Überzeugung, die inhaltlich mit der sachlichen Interessenabwägung des Vormundschaftsgerichts und später des Landgerichts übereinstimmt, nach Erhalt der Genehmigung konsequent gehandelt hat, kann darin allein ein ausreichender Anhaltspunkt für ein arglistiges, die Interessen der Betroffenen gezielt verletzendes Verhalten nicht gesehen werden (BayobLG FamRZ 1997, 1426, 1427).

  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben die Verfahrensvorschriften der §§ 55, 62 FGG nur in den folgenden Ausnahmefällen außer Anwendung zu bleiben (vgl. grundlegend BayObLGZ 1989, 242 ff. = …
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    In diesem Zusammenhang geht der Senat von der Rechtsprechung des BVerfG aus, daß die Bindungswirkung seiner Entscheidungen sich auch auf die tragenden Entscheidungsgründe erstreckt (BVerfGE 40, 88, 93; Umbach/Clemens, BVerfGG, § 31, Rdnr. 71 ff.).
  • OLG Celle, 19.02.1996 - 18 W 1/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    3 Z 40/89">FamRZ 1989, 1113 ff.; FamRZ 1997, 1426; OLG Ce11e FamRZ 1997, 899; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 55, Rdnr. 14, 17).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01

    Abänderbarkeit der im Beschwerdeverfahren erfolgten, dem Vertragspartner

    Das Oberlandesgericht Köln hält dieses Rechtsmittel für zulässig, sieht sich jedoch durch die in FamRZ 2001, 710 f. veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. August 2000 gehindert, eine sachliche Entscheidung zu treffen.
  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03

    Anfechtbarkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Gegen eine durch den Rechtspfleger ohne vorausgehendes Vorbescheidsverfahren erteilte und gem. § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB wirksam gewordene vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist die erste Beschwerde des Betroffenen zulässig (Aufgabe der Auffassung des Senats in FGPrax 2000, 230).

    Der Senat hat dazu in dem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe seines Beschlusses vom 14.08.2000 (FGPrax 2000, 230) ausdrücklich offen gelassen, ob die Zulassung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers zwingend geboten ist.

  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluß vom 6. Juni 2001, 16 Wx 8/2001, dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er beabsichtigt, auf die Beschwerde der Abwesenheitspflegerin den Beschluß des Landgerichts aufzuheben und die Erstbeschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) als unzulässig zu verwerfen, sich hieran aber an einer abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (Rpfleger 2000, 545) gehindert sieht.
  • LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00

    Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung

    Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Vorbescheid im Erbscheinserteilungsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 20, 255 = NJW 1956, 987 ; KG OLGZ 1991, 144 ; BayObLG, MittBayNot 1998, 352 ) und mit dem Vorbescheid bei Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft eines Nachlassverwalters (Beschl. des BVerfG v. 18.1.2000, BGBl. I 2000, 444; NJW 2000, 1709 ; JZ 2000, 783 m. Anm. Heß/Vollkommer; MittBayNot 2000, 311 m. Anm. Reiß; Beschl. des Schleswig-Holsteinischen OLG v. 13.7.2000 - MittBayNot 2001, 80 und Beschl. des OLG Hamm v. 14.8.2000 - RNotZ 2001, 221 ).
  • OLG Köln, 06.06.2001 - 16 Wx 8/01

    Weitere Beschwerde im Verfahren zur Anfechtung einer nicht mehr abänderbaren

    Der Senat folgt damit nicht der Meinung des OLG Hamm in der Entscheidung vom 14.8.2000 - 15 W 59/00 - (Rpfleger 2000, 545), das aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht einen bestimmten Beschwerderechtszug nicht als verfassungsrechtliche Mindestanforderung an das Verfahren vorgegeben und auch unter Aufhebung der Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen hat, herleitet, dass dem Betroffenen nur eine richterliche Überprüfung der Entscheidung des Rechtspflegers (Rechtspflegererinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG n. F.) nicht verwehrt sein soll, nämlich die durch den Amtsrichter.
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluß vom 6. Juni 2001, 16 Wx 8/2001, dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er beabsichtigt, auf die Beschwerde der Abwesenheitspflegerin den Beschluß des Landgerichts aufzuheben und die Erstbeschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) als unzulässig zu verwerfen, sich hieran aber an einer abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (Rpfleger 2000, 545) gehindert sieht.
  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00

    Zur Genehmigung eines Grundstückskaufs durch ein minderjähriges Kind

    Die Vorschriften der §§ 55, 62 FGG bleiben lediglich in wenigen Ausnahmefällen außer Betracht, nämlich dann, wenn das auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Verfahren nicht den Mindestanforderungen genügt, welche an ein rechtsstaatliches Verfahren zu stellen sind oder der Vertreter von der Genehmigung durch Mitteilung an den Geschäftsgegner in arglistiger Weise Gebrauch macht, um dem Betroffenen die Möglichkeit der Beschwerde zu nehmen (OLG Hamm, FGPrax 2000, 230, 231 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03

    Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55 , 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des

    Das gilt umso mehr, als das BVerfG sich nicht ausdrücklich zur Frage des Rechtszuges gegen einen Vorbescheid geäußert hat und das OLG Hamm (FamRZ 2001, 710) in einer frühen Entscheidung zu der einschlägigen Problemstellung die Ansicht vertreten hat, die Überprüfung des Vorbescheids durch den Richter des Amtsgerichts genüge den Anforderungen an eine sachliche Überprüfung.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 145/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6042
OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 145/00 (https://dejure.org/2000,6042)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.02.2000 - 11 UF 145/00 (https://dejure.org/2000,6042)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 11 UF 145/00 (https://dejure.org/2000,6042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Namensänderung; Kind; Eigenes Beschwerderecht des Kindes; Ersetzung der Einwilligung; Elternteil

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; BGB § 1618 Satz 4

  • rechtsportal.de

    FGG § 20 Abs. 1; BGB § 1618 Satz 4
    Beschwerderecht des Kindes gegen Ablehnung der Einbenennung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    FGG § 20 Abs. 1; BGB § 1618 Satz 4
    Namensänderung beim Kind - Beschwerderecht - Einwilligungs-Ersetzung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 93.82

    Stiefkinder - Änderung des Familiennamens - Wichtiger Grund - Interessenabwägung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 145/00
    Für die Ersetzung der Zustimmung reicht der Wunsch der Kinder nach Integration in die neue Familie und der Namensgleichheit in dieser Familie nicht aus, wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG FamRZ 1983, 809) im Beschluß vom 15.04.1999 (FamRZ 1999, 1379, 1380) festgestellt hat.
  • OLG Stuttgart, 26.03.1999 - 18 UF 39/99

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zu einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 145/00
    Die Gesetz gewordene Formulierung wollte ausdrücklich die Beziehungen der Kinder an den Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, unterstreichen (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1375, 1376 mit Verweisung auf BT-Drucksache 13/8511, S. 74).
  • OLG Nürnberg, 15.04.1999 - 11 WF 412/99

    Zustimmung zur Namensänderung durch nichtsorgeberechtigten Elternteil

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 145/00
    Für die Ersetzung der Zustimmung reicht der Wunsch der Kinder nach Integration in die neue Familie und der Namensgleichheit in dieser Familie nicht aus, wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG FamRZ 1983, 809) im Beschluß vom 15.04.1999 (FamRZ 1999, 1379, 1380) festgestellt hat.
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2011 - 3 WF 148/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines minderjährigen Kindes gegen den teilweisen

    Auch geht die überwiegende Meinung in Teilbereichen der elterlichen Sorge davon aus, dass Rechten der Eltern, die aus der elterlichen Sorge entspringen nicht zwingend auch ein Recht des Kindes entsprechen muss (OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.02.2000, 11 UF 145/00, veröffentlicht bei juris, für den Fall der Versagung der Einbenennung).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2001 - 6 WF 169/00

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Einbenennung (§ 1618 BGB ) der

    Dementsprechend sieht § 1618 Satz 1 BGB kein eigenes Initiativrecht der Kinder für die Einbenennung vor, sondern räumt dieses Recht nur dem allein sorgeberechtigten Elternteil und dessen Ehegatten ein (OLG Nürnberg, ZfJ 2000, 436).
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