Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.2001 - 27 U 213/00   

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https://dejure.org/2001,1933
OLG Hamm, 26.04.2001 - 27 U 213/00 (https://dejure.org/2001,1933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2001 - 27 U 213/00 (https://dejure.org/2001,1933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2001 - 27 U 213/00 (https://dejure.org/2001,1933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 3; ; StVO § ... 41 Abs. 2 Nr. 5; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 7 Abs. 2 a; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5; ; StVO § 7 Abs. 3 a; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Linksabbiegerunfall - verkehrswidriges Verhalten des Geradeausfahrenden - Überholen auf Sonderfahrstreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abwägung der Verursachungsanteile beim Zusammenstoß zwischen einem Linksabbieger und einem unberechtigt einen Sonderfahrstreifen benutzenden Geradeausfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1290
  • NZV 2001, 428
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2001 - 27 U 213/00
    Denn demjenigen, der vorsätzlich einen groben Verkehrsverstoß begangen hat, wie hier dem Erstbeklagten, ist es als unzulässiger Selbstwiderspruch untersagt, Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seinem "ungehörigen Verhalten" nicht gerechnet habe (vgl. BGH in NJW 1982, 1757).
  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Bei den Vorschriften über den Sonderfahrstreifen ("Busspur") handelt es sich nicht um ein Schutzgesetz zu Gunsten sorgfaltswidriger Linksabbieger (vgl. Senat, MDR 1981, 1923; OLG Hamm, MDR 2001, 1290).

    Zutreffend hat das Landgericht auch ausgeführt, dass es sich bei den Vorschriften über den Sonderfahrstreifen nicht um ein Schutzgesetz zu Gunsten sorgfaltswidriger Linksabbieger handelt (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juli 1981 - 12 U 492/81 - VersR 1982, 583 = MDR 1981, 1023; OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2001 - 27 U 213/00 - MDR 2001, 1290).

    So entspricht die vom Landgericht ausgeworfene Haftungsquote 50 : 50 auch dem vom OLG Hamm (Urteil vom 26. April 2001 - 27 U 213/00 - MDR 2001, 1290) in einem vergleichbaren Fall für angemessen gehaltenen Ergebnis und wird vom Senat nicht beanstandet.

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2007 - 4 U 409/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Motorrades mit einem

    Hierfür genügt zwar nicht ein mögliches Befahren der Linksabbiegerspur, da ein Verstoß des Entgegenkommenden gegen das Rechtsfahrgebot nicht den Abbieger schützt (KG, DAR 74, 232; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage 2006, § 9 StVO Rn. 31) und selbst die Benutzung eines Sonderfahrstreifens durch den Entgegenkommenden dessen Vorrecht nicht beseitigt (OLG Stuttgart, DAR 95, 32; OLG Hamm, NZV 01, 428).
  • OLG Hamm, 01.03.2019 - 7 U 73/18

    Fahrtrichtungsgebot; Richtungspfeil links; Wartepflicht des Linksabbiegers

    Nicht zuletzt ist es demjenigen, der vorsätzlich einen groben Verkehrsverstoß begangen hat, als unzulässiger Selbstwiderspruch untersagt, Ansprüche oder Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seinem "ungehörigen Verhalten" nicht gerechnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1982, a.a.O., bei juris Rn. 13; OLG Hamm, 26.04.2001, 27 U 213/00, bei juris Rn. 19).
  • OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Obendrein gilt, dass demjenigen, der vorsätzlich einen groben Verkehrsverstoß begangen hat, wie hier dem Zeugen W......, es als unzulässiger Selbstwiderspruch untersagt ist, Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seinem "ungehörigen Verhalten" nicht gerechnet habe (OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2001, 27 U 213/00, juris Rz. 19; BGH in NJW 1982, 1757).
  • OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10

    Busspur; Fahrradfahrer; Fußgänger; Querverkehr

    a) Zwar ist im Grundsatz die von dem Landgericht in seiner Hinweisverfügung vom 5. Januar 2009 (Bl. 101 f. d. A.) sowie in dem angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, der Schutzzweck des § 41 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. dem Zeichen 245 StVO (Busspur) bestehe darin, in verkehrsreichen Gegenden und Zeiten den öffentlichen Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr zu fördern und diene nicht dem Schutz des Querverkehrs, weder abbiegenden Fahrzeugen noch kreuzenden Fußgängern, richtig (LG Berlin, Schaden-Praxis 2008, 5 f. - juris-Rdnr. 21; Kammergericht, VersR 1982, 583; OLG Hamm, NZV 2001, 428 f. - juris-Rdnr. 18).
  • LG Siegen, 10.06.2008 - 8 O 13/08

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls

    Daraus, dass sie mit solchem grob verkehrsregelwidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht rechnete, lassen sich keine Ansprüche der Klägerinnen herleiten (vergleiche BGH, NJW 1982, 1756 [1757]; OLG Hamm, NZV 2001, 428 [429]).
  • LG Krefeld, 25.08.2020 - 3 O 35/20

    Verkehrsunfall - Verstoß gegen ein durch ein Zeichen angeordnetes

    Nicht zuletzt ist es demjenigen, der vorsätzlich einen groben Verkehrsverstoß begangen hat, als unzulässiger Selbstwiderspruch untersagt, Ansprüche oder Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seinem "ungehörigen Verhalten" nicht gerechnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1982, a.a.O., bei juris Rn. 13; OLG Hamm, 26.04.2001, 27 U 213/00, bei juris Rn. 19; vgl. insgesamt: OLG Hamm, Beschluss vom 01. März 2019 - I-7 U 73/18 -, Rn. 19, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 1 U 73/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6402
OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2001,6402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2001 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2001,6402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2001 - 1 U 73/00 (https://dejure.org/2001,6402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Unfallschaden; Unklare Verkehrslage; Überholvorgang

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 5; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Linksabbieger und Überholer im Kolonnenverkehr; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Überholen einer Fahrzeugkolonne

  • RA Kotz (Kurzinformation und Zusammenfassung)

    Vorsicht beim Überholen einer Kolonne!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Jedoch trifft denjenigen, der bei hoher Geschwindigkeit mehrere Kraftfahrzeuge überholt, eine erhöhte Sorgfaltspflicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 03. September 2001 - 1 U 73/00, Rn. 7; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2018 - 1 U 155/17, Rn. 56, juris), sodass ihm auch eine sogenannte "Schrecksekunde" nicht zusteht (BGH, VM 67 25 zitiert nach König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46 Aufl., § 5 StVO, Rn. 40; König, ebenda).

    Auch eine leichte Vermeidbarkeit des Unfalls kann berücksichtigt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 03. September 2001, 1 U 73/00, Rn. 3; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris), entsprechend auch gefahrerhöhendes Verhalten während des Überholvorgangs (OLG München, Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 8, juris).

    Ein gleicher oder gar überwiegender Haftungsanteil des Klägers käme nur bei einem Verschulden, insbesondere einer unklaren Verkehrslage in Betracht, wovon vorliegend jedoch nicht auszugehen ist (vgl. für diese hier nicht einschlägigen Fälle der überwiegenden Haftung des Überholenden: Senat, Urteil vom 21. September 2000 - 14 U 252/99, juris; OLG München, Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 8, juris; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 27. Aufl. 2022, StVO § 5 Rn. 69; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Aufl., Rd. 161; für eine Haftungsteilung: OLG Karlsruhe, NZV 1999, 166, 167 sowie ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4 U 145/13, Rn. 113, 119 und OLG Frankfurt, Urteil vom 03. September 2001 - 1 U 73/00, Rn. 3, juris).

  • OLG München, 21.10.2020 - 10 U 893/20

    Haftungsverteilung bei Überholen einer Kolonne

    (...) Jedenfalls musste er ab dem Zeitpunkt des Erkennens, dass die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und zwei Fahrzeuge nach links blinken (...) seinerseits abbremsen und wieder einscheren (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77 [Rd. 18]; OLG Karlsruhe, NZV 1999, 166; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2001, Az. 1 U 73/00).".
  • LG Wuppertal, 21.01.2024 - 14 O 4/24

    Kolonne Stau Fahrzeugkolonne Überholen Vorbeifahren "Überholen bei unklarer

    Dieses Verhalten bewertet das Gericht in der Gesamtschau aller Umstände als grob verkehrswidrig (vgl. OLG Saarbrücken, NZV 2016, 82ff.; OLG München, Urteil vom 09.04.2010 - 10 U 4406/09; OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 - 6 U 126/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1997 - 10 U 84/97; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.09.2001 - 1 U 73/00; Bay ObLG, Urteil v. 03.03.1965 - Rreg …
  • OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Überholers mit einem in einen

    Jedenfalls musste er ab dem Zeitpunkt des Erkennens, dass die zu überholenden Fahrzeuge langsamer werden und zwei Fahrzeuge nach links blinken (so in der Berufung nicht angegriffen das Ersturteil) seinerseits abbremsen und wieder einscheren (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77 [Rd. 18]; OLG Karlsruhe, NZV 1999, 166; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2001, Az. 1 U 73/00).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5029
OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anzahlungsbürgschaft - Formularklausel zum Inkrafttreten - Anzahlung auf Konto des Hauptschuldners bei bürgenden Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 1335
  • BB 2001, 957
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Beruft sich eine Vertragspartei - wie die Klägerin - auf einen vom Wortlaut des Vertrags abweichenden übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, so trägt sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 86, 41, 46 m.w.N. sowie BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Bei der Auslegung eines Vertrags ist in erster Linie auf dessen Wortlaut und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen abzustellen (BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90

    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Nach alldem ist die Bürgschaftserklärung der Beklagten nicht wirksam geworden, weil die ausdrücklich geregelten Bedingungen nicht eingetreten sind (vgl. BGHZ 111, 361).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Beruft sich eine Vertragspartei - wie die Klägerin - auf einen vom Wortlaut des Vertrags abweichenden übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, so trägt sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 86, 41, 46 m.w.N. sowie BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 22 U 73/02

    Rechtsnatur einer Anzahlungsbürgschaft

    Eine Bürgschaft kann unter einer aufschiebenden Bedingung gegeben werden (BGH NJW 1987, 1631 / OLG Stuttgart BB 2001, 957).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 16 U 9/11

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft

    Angesichts des klaren Wortlauts der Klausel genügt der Eingang eines Teilbetrages auf dem Konto daher nicht (ebenso auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.12.2002 - 22 U 73/02 - ZIP 2003, 758, zit. nach juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 20.12.2000 - 9 U 183/00 - BB 2001, 957, zit. nach juris, a.A. die Anmerkung zu diesem Urteil von Nielsen , EWiR 2001, 663).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6655
OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01 (https://dejure.org/2001,6655)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2001 - 19 W 8/01 (https://dejure.org/2001,6655)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2001 - 19 W 8/01 (https://dejure.org/2001,6655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1962
  • ZfBR 2001, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.12.1924 - V 665/23

    Widerruflichkeit der Vollmacht.

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Ein solcher Widerspruch würde auch ohnehin nicht die Heilung der Formnichtigkeit nach § 313 Satz 2 BGB verhindern (RGZ 109, 331 (334); Müko-Wacke, § 899, Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 9 W 28/00

    Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Damit besteht vorliegend die Möglichkeit der Eintragung eines Widerspruchs gegen die Vormerkung nicht (so auch OLG Düsseldorf MDR 2000, 846 (847)).
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Selbst im Fall einer späteren Heilung nach § 313 Satz 2 BGB entsteht die Vormerkung nicht nachträglich und wird auch nicht etwa gegenüber gutgläubigen Dritten fingiert (BGHZ 54, 56 (57)).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Hätte der Abschluss eines einheitlichen Rechtsgeschäfts dem erkennbaren Willen auch nur einer Partei entsprochen, so hätte der Abhängigkeit der Verträge voneinander zwar durch notarielle Beurkundung Rechnung getragen werden müssen (vgl. BGHZ 78, 346 (350)); dass auf Seiten der Antragstellerin zwei verschiedene Rechtspersönlichkeiten handelten, stünde dem "Verknüpfungswillen" nicht entgegen (vgl. aaO, ferner Koeble NJW 1992, 1142 (1143)).
  • RG, 21.09.1931 - VI 230/31

    Was hat bei der condictio indebiti der Zurückfordernde und was hat der Gegner zu

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 19 W 8/01
    Wenn die Antragstellerin trotz ihrer bisher selbst eingeräumten Kenntnis von der Unwirksamkeit des Grundstücksvertrages dennoch die Auflassung erklärt hat, so ist es ihr verwehrt, im folgenden aus der Unwirksamkeit noch Rechte herzuleiten (vgl. RGZ 133, 275 (276); Müko-Kanzleiter, Band 2 (§§ 241-432), 3. Aufl. (1994), § 313, Rn. 80/67).
  • OLG Celle, 22.11.2001 - 4 U 14/01

    Grundschulderwerb; Abtretungskette ; Vollstreckungsabwehrklage ; Einrede;

    Denn anders als bei der Grundschuld selbst wäre ein gutgläubiger Forderungserwerb nicht möglich (z. B. OLGR Köln 2001, 308).
  • OLG Köln, 06.08.2007 - 24 W 48/07

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages bei formnichtiger Rückkaufvereinbarung

    Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels gem. § 311b Abs. 1 S. 2 BGB, so kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 938 Abs. 2 ZPO ein aus § 888 Abs. 2 BGB herzuleitendes Erwerbsverbot erwirken, um dadurch die Eintragung des Käufers im Grundbuch zu verhindern (RGZ 117, 287; KG MDR 1994, 727; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086; OLG Köln OLGR 2001, 308; OLG Naumburg OLGR 2003, 483; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 888 Rz. 11; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 938 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00   

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https://dejure.org/2001,9139
OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Haushaltsführung; Kindesbetreuung; Nichteheliches minderjähriges Kind; Entlastung des Unterhaltsverpflichteten

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ff.
    Unterhaltspflicht - Haushaltsführung - Entlastung gegenüber eigener Familie - nichteheliches minderjähriges Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 18/85

    Einsatz des Taschengeldanspruchs eines wiederverheirateten Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

    In diesem Fall ist es dem Beklagten zuzumuten, sich die Erwerbsmöglichkeit für einen Nebenverdienst durch den zeitlich eng begrenzten Einsatz einer Hilfskraft zu verschaffen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 668).

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Auch die Berücksichtigung eines Selbstbehalts des Beklagten führt hier zu keinem anderen Ergebnis, denn diesem steht im vorliegenden Fall kein ungeschmälerter Selbstbehalt zu (vgl. BGH, FamRZ 1987, 472).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).
  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Der Umfang der Kürzung des Selbstbehalts bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, denn der dem Beklagten zur Deckung des eigenen Bedarfs jedenfalls verbleibende Betrag ist höher als der Betrag, von dem die Rechtsprechung ansonsten in vergleichbaren Fällen ausgeht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 311; dort: 1.095,- DM).
  • VG Saarlouis, 19.12.2000 - 1 F 77/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    10 UF 143/00 1 F 77/00 AG Eutin.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.09.2001 - 1 U 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9145
OLG Celle, 17.09.2001 - 1 U 12/01 (https://dejure.org/2001,9145)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.2001 - 1 U 12/01 (https://dejure.org/2001,9145)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 2001 - 1 U 12/01 (https://dejure.org/2001,9145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 847 BGB
    Schmerzensgeld; Arzthaftung; Vertrauensärztliche Untersuchung ; Behandlungsfehler; Dokumentationspflicht; Beweiserleichterung ; Dokumentationsmangel

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld; Arzthaftung; Vertrauensärztliche Untersuchung ; Behandlungsfehler; Dokumentationspflicht; Beweiserleichterung ; Dokumentationsmangel

  • Judicialis

    BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 847
    Arzthaftung - Unterlassung medizinisch nicht notwendiger Dokumentation - beweisrechtliche Folgerungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 153
  • MDR 2002, 153 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Celle, 17.09.2001 - 1 U 12/01
    Eine Dokumentation, die medizinisch nicht erforderlich ist, ist auch nicht aus Rechtsgründen geboten, sodass aus dem Unterbleiben derartiger Aufzeichnungen keine beweisrechtlichen Folgerungen gezogen werden können (BGH NJW 1989, 2330 f.).
  • OLG Celle, 22.08.1994 - 1 U 57/92
    Auszug aus OLG Celle, 17.09.2001 - 1 U 12/01
    Überdies hat der Senat (Urteil vom 22. August 1994 - 1 U 57/92 - AHRS 2500/126; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 26. September 1995 - VI ZR 319/94) bereits festgestellt, dass eine fehlende Dokumentation durch eine Zeugenaussage selbst dann überwunden wird, wenn der Zeuge an die konkrete Behandlungssituation keine Erinnerung mehr hat, aber bekunden kann, wie in Vergleichsfällen üblicherweise verfahren wird, soweit es sich bei der Behandlungssituation nicht um eine Ausnahmesituation, sondern um eine routinemäßige Behandlung gehandelt hat; so liegt der Fall hier.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.09.2000 - 8 WF 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15311
OLG Naumburg, 04.09.2000 - 8 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,15311)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.09.2000 - 8 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,15311)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. September 2000 - 8 WF 138/00 (https://dejure.org/2000,15311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zur Erforderlichkeit bei der Erstattung von Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 26.05.1989 - 15 WF 87/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.09.2000 - 8 WF 138/00
    Soweit der Anwalt sich darauf beruft, dass die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vom Amtsgericht ohne Zusatz, dass nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet wird, erfolgt sei und ihm aus diesem Grunde bereits die Mehrkosten zu erstatten wären, ist dem nach Auffassung des Senates nicht zu folgen (vgl. OLG Celle FamRZ 1991, 962 ), denn diese Einschränkung ist nicht notwendigerweise in den Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufzunehmen.
  • OLG Naumburg, 28.05.2001 - 8 WF 84/01

    Kostenerstattung bei Verschiedenheit von Kanzleisitz und Gericht - Fahrtkosten

    Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, dass auch ohne den Zusatz "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, die aus der Verschiedenheit von Kanzleisitz und Gericht entstehen, grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind (Senat Beschl. v. 4.9.200, Az. 8 WF 138/00 ).

    Es kommt aus diesem Grunde darauf an, ob die Aufwendungen zur Wahrnehmung der Rechte der Partei notwendig waren (vgl. Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 04.09.2000, Az.: 8 WF 138/00).

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