Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2829
OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 28/01 (https://dejure.org/2001,2829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2001 - 6 U 28/01 (https://dejure.org/2001,2829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 6 U 28/01 (https://dejure.org/2001,2829)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld und Ersatz materiellen Schadens wegen eines Verkehrsunfalls; Schadensersatzklage nach Zeugenvernehmung und Auswertung der Ermittlungsakten; Zu hohe Geschwindigkeit bei stark eingeschränkter Sichtmöglichkeit; Erkennbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer; ...

  • verkehrsrechtsforum.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger bei schlechten Witterungs- und Sichtverhältnissen; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1317
  • NZV 2001, 518
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.06.1988 - 27 U 232/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 28/01
    Auch in der Rechtsprechung haben diese Erkenntnisse ihren Niederschlag gefunden (vgl. OLG Hamm - 27. ZS - VersR 90, 318).
  • BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen Fußgänger zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 28/01
    Schneller durfte er wegen der starken Einschränkung der Sicht mit geschlossenem Visier bei derart schlechten Sichtverhältnissen auf keinen Fall fahren, denn gemäß § 3 I StVO mußte er in Sichtweite anhalten können und durfte nicht blindlings ins Ungewisse hineinfahren (vgl. BGH VersR 69, 373; 76, 189; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14

    Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck

    Teils wird ein solcher Abzug - teils begrenzt auf die Kosten des Brillengestells - vorgenommen und dabei argumentiert, auch Brillen hätten eine begrenzte Lebensdauer; neben der Abnutzung unterlägen insbesondere die Brillengestelle in Material, Form und Farbe modisch sich ständig ändernden Anschauungen (OLG Rostock NZV 2011, 503; OLG Celle OLGR 2007, 634; OLG Braunschweig OLGR 2003, 185; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1317; LG Augsburg ZfSch 2013, 24; LG Münster Schaden-Praxis 2011, 326).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2019 - 12 U 179/18

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

    Die ersparten häuslichen Aufwendungen betreffen in erster Linie Verpflegungskosten und werden vom Senat auf 10 EUR pro Tag geschätzt (§ 287 ZPO) (vgl. ebenso OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2001 - 6 U 28/01 -, Rn. 18; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2013 - 7 U 158/12 -, Rn. 44, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 89/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Einrede der Verjährung

    Die ersparten häuslichen Aufwendungen betreffen in erster Linie Verpflegungskosten sowie Strom und Wasser und werden vom Senat auf 10 EUR pro Tag geschätzt (§ 287 ZPO) (vgl. ebenso OLG Hamm, Urteil vom 31. Mai 2001 - 6 U 28/01 -, Rn. 18; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2013 - 7 U 158/12 -, Rn. 44, juris).
  • AG Bielefeld, 09.11.2015 - 421 C 256/15

    Verkehrsunfall - Abzug "neu für alt" bei Brillengläsern

    Insbesondere ist auch bei Brillen/Brillengläsern grundsätzlich ein Abzug unter dem Gesichtspunkt "neu für alt" vorzunehmen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2001 - 6 U 28/01).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6280
OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.10.2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1618 IV
    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung, Einbenennung von Stiefkindern

  • Wolters Kluwer

    Elternteil; Elterliche Sorge; Namensrecht; Namensbande; Gründe des Kinderwohls

  • Judicialis

    BGB § 1618 IV

  • rechtsportal.de

    BGB § 1618 Abs. 4
    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung; Einbenennung von Stiefkindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB § 1618 IV
    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung, Einbenennung von Stiefkindern

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1618 Satz 4 BGB
    Namensänderung/Einbenennung des Kindes geschiedener Eltern

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1618 Satz 4 BGB
    Namensänderung/Einbenennung des Kindes geschiedener Eltern

Verfahrensgang

  • AG Erfurt - 37 F 2019/99
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 487
  • FamRZ 2001, 1547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena aaO S. 487; Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutzfeldt FamRZ 2000, 645, 649; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13

    Name des Kindes: Voraussetzungen einer "additiven Einbenennung"

    Hiervon ist auf der Grundlage des sich im Beschwerderechtszug darbietenden Sach- und Streitstandes auszugehen, so dass ungeachtet der Frage, ob die Eingriffsschwelle bei der additiven Einbenennung niedriger anzusetzen ist (siehe hierzu: v. Sachsen Gessaphe in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1618, Rz. 28, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 28, m.w.N.), dem Familiengericht im Ergebnis darin beizutreten ist, im Rahmen der gebotenen Abwägung zwar nicht eine komplette Trennung des Namensbandes, sondern als milderen Eingriff in das Elternrecht jedenfalls eine sogenannte "additive Einbenennung" durch Voranstellung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), vorzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 94, m.w.N.; OLG Celle NJW 1999, 1374; OLG Jena, FamRZ 2001, 1547; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645;v. Sachsen Gessaphe, aaO, Rz. 21 ff, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 35).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04

    Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des

    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06

    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena aaO S. 487; Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutz-feldt FamRZ 2000, 645, 649; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35)... .
  • OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena aaO S. 487; Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutzfeldt FamRZ 2000, 645, 649; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35)... .
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3826
OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00 (https://dejure.org/2001,3826)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2001 - 3 U 99/00 (https://dejure.org/2001,3826)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2001 - 3 U 99/00 (https://dejure.org/2001,3826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bürgschaft auf erstes Anfordern; Dokumentationsstrenge; Effektivklausel; Bürgschaftsvertrag; Übersicherung; Gewährleistungsbürgschaft

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. und Mangelfolgeschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 765
    Rechtmäßige Inanspruchnahme aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern auch bei erst aus sonstigen Umständen (hier: Anlage zur Bürgschaftsurkunde) erkennbarem Umfang der Bürgschaftsverpflichtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Inanspruchnahme bei Mangelfolgeschäden? (IBR 2002, 364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 659
  • BauR 2002, 1136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 325/95

    Darlegung der Fälligkeitsvoraussetzungen bei einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Dieser Zweck lässt sich nur erreichen, wenn alle Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, welche die Begründetheit der Hauptforderung betreffen, im Regelfall in den Rückforderungsprozess verwiesen werden (BGH NJW 97, 255).

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn es offensichtlich oder mindestens liquide für jedermann beweisbar ist, dass trotz des Vorliegens der formellen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, also nur eine formale Rechtsstellung missbräuchlich ausgenutzt wird (BGH NJW 97, 255, 256; NJW 84, 2030).

    Der Gläubiger braucht nur die Bürgenleistung vertragsgerecht anzufordern, wozu nicht einmal die schlüssige Darlegung der Hauptforderung gehört (BGH MDR 97, 565; NJW 97, 255).

  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 297/95

    Individualvertragliche Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Nimmt der Gläubiger einen Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch, so hat er dafür im Rahmen der formellen Dokumentenstrenge" grundsätzlich dasjenige eindeutig erkennbar zu erklären, was als Voraussetzung der vorläufigen Zahlungspflicht in den Urkunden niedergelegt ist (BGH MDR 97, 565).

    Eine wörtliche Übernahme der in der Bürgschaftsurkunde genannten Voraussetzungen im Anforderungsschreiben ist aber nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist (BGH MDR 97, 565; MDR 96, 595).

    Der Gläubiger braucht nur die Bürgenleistung vertragsgerecht anzufordern, wozu nicht einmal die schlüssige Darlegung der Hauptforderung gehört (BGH MDR 97, 565; NJW 97, 255).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98

    Darlegungs- und Beweispflicht des Gläubigers einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Um die Funktion dieses zu Gunsten des Gläubigers stark formalisierten Sicherungsmittels uneingeschränkt zu erhalten, sind indessen im Erstprozess nur solche Beschränkungen des verbürgten Risikos auf einzelne Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Hauptschuldner beachtlich, die im Wege der Auslegung dem Inhalt der Urkunde selbst zu entnehmen sind; sonstige unstreitige oder durch Urkunden belegte Umstände dürfen dabei freilich ergänzend berücksichtigt werden (BGH NJW 96, 717, 718; MDR 99, 816).

    Anderenfalls würde die Funktion der Bürgschaft auf erstes Anfordern, die der schnellen und vereinfachten Durchsetzung der von ihr gesicherten Ansprüche dient (BGH MDR 99, 816) beeinträchtigt.

  • BGH, 12.03.1996 - XI ZR 108/95

    Anforderungen an die Zahlungsaufforderung aus einer Garantie auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Eine wörtliche Übernahme der in der Bürgschaftsurkunde genannten Voraussetzungen im Anforderungsschreiben ist aber nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist (BGH MDR 97, 565; MDR 96, 595).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82

    Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Das ist aber nur dann der Fall, wenn es offensichtlich oder mindestens liquide für jedermann beweisbar ist, dass trotz des Vorliegens der formellen Voraussetzungen der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, also nur eine formale Rechtsstellung missbräuchlich ausgenutzt wird (BGH NJW 97, 255, 256; NJW 84, 2030).
  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 57/95

    Rechte des Bürgen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Um die Funktion dieses zu Gunsten des Gläubigers stark formalisierten Sicherungsmittels uneingeschränkt zu erhalten, sind indessen im Erstprozess nur solche Beschränkungen des verbürgten Risikos auf einzelne Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Hauptschuldner beachtlich, die im Wege der Auslegung dem Inhalt der Urkunde selbst zu entnehmen sind; sonstige unstreitige oder durch Urkunden belegte Umstände dürfen dabei freilich ergänzend berücksichtigt werden (BGH NJW 96, 717, 718; MDR 99, 816).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Allerdings kann sich der Bürge gegenüber einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ausnahmsweise auf die materielle Unbegründetheit der Anforderung berufen, wenn es klar auf der Hand liegt, dass der Gläubiger eine formale Rechtsstellung missbraucht, § 242 BGB (BGH NJW 94, 380).
  • OLG München, 21.10.1994 - 23 U 3264/94

    Voraussetzungen für eine wirksame Inanspruchnahme aus einer befristeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Soweit die Streithelferin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG München (NJW-RR 95, 498) verweist, so sind die dort genannten Voraussetzungen jedoch im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist, wonach die Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern als Ersatz für einen Gewährleistungseinbehalt den Auftragnehmer unter bestimmten Umständen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen könne (BGHZ 136, 27; Baurecht 97, 829; NZ Bau 2000, 285), so findet diese nur auf Fälle Anwendung, in denen der Bürgschaft eine vorformulierte Vertragsbedingung zugrunde liegt.
  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86

    Fortführung eines Rechtsmittels durch den Streithelfer nach Zurücknahme durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass sie mit der Durchführung des Rechtsmittels durch die Streithelferin nicht einverstanden sei (vgl. BGH NJW 88, 712).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06

    Insolvenzverfahren; Garantie: Statthaftigkeit des

    Der Bundesgerichtshof hat eine Auslegung dieser Klausel als materielle, vom Gläubiger zu beweisende, Bedingung einer Inanspruchnahme abgelehnt, weil ein solches Verständnis mit dem Wesen einer Bürgschaft auf erstes Anfordern typischerweise nicht zu vereinbaren sei (vgl. NJW 1997, 255 f; vgl. auch OLG Frankfurt, ZIP 2002, 659 ff).
  • OLG Bamberg, 11.06.2007 - 6 U 36/07

    Bürgschaft - Wann liegt Bürgschaft auf erstes Anfordern vor?

    Wegen der Formbedürftigkeit der Bürgschaftserklärung (§ 766 S. 1 BGB) ist die Auslegung primär anhand der Urkunde vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2001, 3616), wobei weitere unstreitige Umstände bei der Auslegung berücksichtigt werden können (vgl. OLG Frankfurt am Main ZIP 2002, 659).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5918
OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01 (https://dejure.org/2001,5918)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.07.2001 - 7 UF 684/01 (https://dejure.org/2001,5918)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juli 2001 - 7 UF 684/01 (https://dejure.org/2001,5918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Elterliche Sorge; Übertragung des Sorgerechts; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswohl; Streit der Eltern

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1687 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 § 1687 Abs. 1
    Elterliche Sorge bei Getrenntleben - Übertragung auf einen Elternteil - Kindeswohl - belastende Streitigkeiten bei eingeschränkter gemeinsamer Sorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alleiniges Sorgerecht bei Streitigkeiten der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1519
  • FamRZ 2002, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.07.2001 - 7 UF 684/01
    b) Dem Antrag auf Aufhebung der elterlichen Sorge über den Bereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinaus ist gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB nach von der Rechtsprechung allgemein vertretener und zutreffender Auffassung jedenfalls dann stattzugeben, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Eltern fähig und bereit sind, in den ihnen gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB zur einvernehmlichen Entscheidung zugewiesenen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung für das Kind zu kooperieren, und sich daraus negative Auswirkungen für das Kind ergeben (vgl. etwa BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647).
  • OLG Köln, 11.10.2002 - 4 UF 24/02

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Ob dieses Erfordernis, das nach ganz h. M. (vgl. OLG Dresden FamRZ 2002, 973, 974; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 188, 189; OLG München FamRZ 2002, 189, 190; OLG Hamm aaO; Oelkers, MDR 2000, 32, 33 m. zahlr. Nachw.) zu den zentralen Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge gehört, gegeben ist, muß im Wege einer Prognose aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.08.2000 - 2 WF 88/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14417
OLG Karlsruhe, 02.08.2000 - 2 WF 88/00 (https://dejure.org/2000,14417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.2000 - 2 WF 88/00 (https://dejure.org/2000,14417)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 2000 - 2 WF 88/00 (https://dejure.org/2000,14417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 22.04.1997 - 7 UF 195/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2000 - 2 WF 88/00
    Denn die nach § 1579 BGB vorzunehmende umfassende Abwägung kann nur unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen, da im Rahmen der Härteklausel die Einengung der Handlungsfreiheit durch Unterhaltsleistungen eine entscheidende Bedeutung haben kann (OLG Bamberg FamRZ 1998, 741; OLG München FamRZ 1998, 741; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., IV, Rn. 703).
  • OLG Stuttgart, 12.06.1990 - 18 UF 94/90

    Auskunftsanspruch gegenüber einem selbstständigen Unternehmer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2000 - 2 WF 88/00
    Klagantrag und Urteilsformel müssen die Belege so genau bezeichnen, daß ein Gerichtsvollzieher in der Lage ist, sie aus den Unterlagen des Verpflichteten auszusondern und dem Berechtigten zu übergeben (OLG Stuttgart FamRZ 1991, 84, 85).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.09.2001 - 4 W 209/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7670
OLG Celle, 20.09.2001 - 4 W 209/01 (https://dejure.org/2001,7670)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.09.2001 - 4 W 209/01 (https://dejure.org/2001,7670)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. September 2001 - 4 W 209/01 (https://dejure.org/2001,7670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Ablehnung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen als nicht ordnungsgemäße Verwaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 4 WEG ; § 21 Abs. 5 WEG
    Wohnungseigentum; Negativbeschluss; Nachbesserung ; Gewährleistung; Ordnungsgemäße Verwaltung ; Sanierungsmaßnahme ; Durchsetzung

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum; Negativbeschluss; Nachbesserung ; Gewährleistung; Ordnungsgemäße Verwaltung ; Sanierungsmaßnahme ; Durchsetzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die vollständige Ablehnung einer gebotenen Sanierung entspricht keiner ordnungsgemäßen Verwaltung/Negativbeschluss íst anfechtbar; §§ 21 Abs. 4. 21 Abs. 5 WEG

  • Judicialis

    WEG § 21 IV; ; WEG § 21 V

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 4 § 21 Abs. 5
    Wohnungseigentum - ordnungswidrige Verwaltung - Ablehnung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen - Sanierungsmaßnahme zur erstmaligen ordnungsgemäßen Herstellung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2001 - 4 W 209/01
    Grundsätzlich besteht daher ein Anspruch der Antragsteller bzw. seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Nachbesserung gegenüber der Antragsgegnerin zu 1 als Verkäuferin, wobei es - noch - um die Durchsetzung des Anspruchs zur ordnungsgemäßen erstmaligen Herstellung und damit zur ordnungsgemäßen Verwaltung i. S. d. § 21 Abs. 4, 5 WEG geht und daher grundsätzlich auch ein Anspruch auf Durchsetzung dieser Maßnahmen besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02

    Schallschutzmängel in Wohnungseigentumsanlage

    2 Z 130/89">NJW-RR 1990, 332, 332 f; OLG Celle OLGR 2001, 327, 328, jeweils m.w.N.).

    2 Z 130/89">NJW-RR 1990, 332, 333; BayObLG ZMR 1999, 846, 847; OLG Hamm WE 1993, 244, 245; OLG Celle OLGR 2001, 327, 328).

  • OLG Koblenz, 08.11.2004 - 12 U 1228/03

    Werkvertrag: Anspruch auf Kostenerstattung als Teil des Erfüllungsanspruchs;

    Die Umsetzung der Nachbesserungsansprüche hängt hier nicht von einer - im vorliegenden Fall ausgebliebenen - Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft ab, sondern es genügt deren Zustimmung oder Duldung (vgl. OLG Celle, OLG-Report Celle 2001, 327, 328).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8711
OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01 (https://dejure.org/2001,8711)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2001 - 27 WF 12/01 (https://dejure.org/2001,8711)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 27 WF 12/01 (https://dejure.org/2001,8711)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01
    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256; Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Hamm, 22.09.1995 - 15 W 136/95

    Kostenschuldner im Verfahren nach den §§ 1666 , 1666a BGB

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01
    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256; Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95

    Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01
    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256; Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • KG, 08.01.1985 - 1 WF 3294/84
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01
    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256; Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Köln, 24.01.2000 - 27 UF 267/99

    Verteilung gerichtlicher Auslagen auf die Beteiligten eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01
    Demgegenüber regelt die Kostenordnung, wer gegenüber der Staatskasse die Gerichtskosten, also die Gebühren und Auslagen - wozu nach § 137 Nr. 6 KostO auch die Sachverständigenkosten rechnen - zu tragen hat (Senat FamRZ 2001, 112, 113; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann § 13a Rdn. 2; Bummiller/Winkler, FGG, 7. Aufl. § 13a Rdn. 1).
  • OLG Frankfurt, 21.12.1992 - 4 WF 103/92

    Gerichtliche Verfahrensgebühren; Elterliche Sorge; Isoliertes Verfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01
    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256; Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2001 - 27 WF 12/01
    Nach herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich § 94 KostO - wie aus seinem Abs. 1 hervorgeht - ausschließlich auf die Gebühren; eine Anwendung auf die Auslagen scheidet aus (BayObLGZ 1994, 1, 2; 1995, 168, 169; FamRZ 1998, 37 = RPfl 1997, 322; OLG Düsseldorf JB 1981, 1551; OLG Hamm FamRZ 1996, 1558 = NJW-RR 1996, 319 = RPfl 1996, 172; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 250, 251; KG RPfl 1979, 355; 1985, 256; Keidel/Kunze/Winkler/Zimmermann Vorb § 13a Rdn. 21 und § 20a Rdn. 22 Fn. 63 jew. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 UF 10/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12484
OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 UF 10/99 (https://dejure.org/2000,12484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.07.2000 - 2 UF 10/99 (https://dejure.org/2000,12484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 2 UF 10/99 (https://dejure.org/2000,12484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kroatisches Recht; Kindesunterhalt; Recht des Aufenthaltsortes; Nichteheliches Kind; Einwand der Leistungsunfähigkeit

  • Judicialis

    EGBGB Art. 18 Abs. 1 S. 1; ; ZPO a.F. § 642; ; ZPO a.F. § 643; ; BGB a.F. § 1615 a; ; BGB a.F. § 1615 f

  • rechtsportal.de

    Kroatisches Recht; Kindesunterhalt; Recht des Aufenthaltsortes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1993 - 2 W 1/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 UF 10/99
    Etwaige Abweichungen vom Regelunterhalt konnten nur im Verfahren gem. § 643 a ZPO a.F. überprüft werden Eine Ausnahme beim Einwand der Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten ist nur für den Fall diskutiert worden, daß diese unstreitig oder offensichtlich ständig gegeben ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 712, 713; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 621, 622).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1994 - 16 U 14/94

    Zulässigkeit; Kindschaftsprozeß; Erledigung; Vaterschaft; Annexverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2000 - 2 UF 10/99
    Etwaige Abweichungen vom Regelunterhalt konnten nur im Verfahren gem. § 643 a ZPO a.F. überprüft werden Eine Ausnahme beim Einwand der Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten ist nur für den Fall diskutiert worden, daß diese unstreitig oder offensichtlich ständig gegeben ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 712, 713; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 621, 622).
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