Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01   

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https://dejure.org/2001,3512
OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01 (https://dejure.org/2001,3512)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 W 2519/01 (https://dejure.org/2001,3512)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 W 2519/01 (https://dejure.org/2001,3512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigengutachten; Ablehnung des Sachverständigen; Befangener Sachverständiger; Befangenheitsgrund; Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 406

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Rechtsausführungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des Beweisthemas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 291
  • BauR 2002, 129
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01
    2) Wenn das Gutachten im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas - nach Meinung der Beklagten außerhalb der Kompetenz des Sachverständigen - auch einige eher rechtliche Fragen anspricht, so begründet das für sich allein genommen ebenfalls noch keine Besorgnis der Befangenheit (OLG Karlsruhe MDR 1994, 725; Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rn 9).
  • OLG Bamberg, 21.01.2000 - 8 W 79/99

    Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01
    Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat ein Drittel des Hauptsachestreitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; OLG Bamberg BauR 2000, 773).
  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Auch die angebliche oder tatsächliche Unrichtigkeit einer sachverständigen Feststellung oder Bewertung kann grundsätzlich nicht im Wege einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden, da diese grundsätzlich kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (BGH MDR 2011, 1373 [für Lücken und Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten]; OLG München Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg MDR 2002, 291; OLG Naumburg OLGR 2007, 376 [377]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.04.2007 - 5 W 90/07 [Juris]; OLG Köln, Beschl. v. 26.07.2007 - 2 W 58/07 [juris]; Senat a. a. O.; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 406 Rz. 3; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 406 Rz. 9).
  • OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1019/02

    verspätete Ablehnung eines Sachverständigen

    3) Die bloße Fehlerhaftigkeit, insbesondere Unvollständigkeit des Gutachtens, aber auch die mangelnde Qualifikation des Sachverständigen - selbst wenn diese Einwendungen der Klägerin zuträfen - würden für sich allein genommen noch keine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen (Senat, BauR 2002, 129; Thomas-Putzo. ZPO, 24. Aufl.. § 406 Rn. 3).

    Über sie ist daher bereits im Beschwerde-Beschluss zu entscheiden, unabhängig vom späteren Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache (vgl. Senat, BauR 2002, 129/130; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rn 9; aM Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 46 Rn 20; zum Meinungsstand siehe auch Schneider, MDR 2001, 130).

    2) Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat rund ein Drittel des Hauptsache-Streitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; vgl. Senat, BauR 2002, 129/130).

  • OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1171/02

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen scharfer Angriffe

    d) Die bloße Fehlerhaftigkeit, insbesondere Unvollständigkeit des Gutachtens, aber auch die mangelnde Qualifikation des Sachverständigen - selbst wenn diese Einwendungen der Beklagten zuträfen - würden für sich allein genommen noch keine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen (Senat, BauR 2002, 129; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 406 Rn. 3).

    Über sie ist daher bereits im Beschwerde-Beschluss zu entscheiden, unabhängig vom späteren Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache (vgl. Senat, BauR 2002, 129/130: Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rn 9; aM Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 46 Rn 20; zum Meinungsstand siehe auch Schneider, MDR 2001, 130).

    2) Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat rund ein Drittel des derzeitigen Hauptsache-Streitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; vgl. Senat, BauR 2002, 129/130).

  • OLG München, 16.10.2017 - 28 W 1615/17

    Unbegründete Ablehnung eines Sachverständigen

    Denn die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein Mittel zur Fehlerkontrolle (vgl. BGH, MDR 2011, 1373; OLG München, Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg, MDR 2002, 291; OLG Naumburg, OLGR 2007, 376 [377]; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 587; OLG Köln, Beschl. v. 26.7.2007 - 2 W 58/07 -, juris; OLG München, DAR 2014, 273 ff).
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07

    Überprüfung der Beurteilung beweisrechtlicher Fragen durch den Sachverständigen

    Soweit es anders dann liegen kann, wenn die Rechtsausführungen nicht notwendiger Weise im Rahmen der sachverständigen Beantwortung der Beweisfragen erfolgen, liegt, ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme, eine solche Fallkonstellation offensichtlich bereits deshalb nicht vor, weil das Gutachten allein im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas Fragen anspricht, die unter Umständen - auch- eine rechtliche Wertung beinhalten (Senat, Beschl. v. 12.2.2004, 5 W 15/04, BauR 2004, 887; OLG Nürnberg, MDR 2002, 291; vgl. auch OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725).
  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen

    Dass er lediglich Rechtsausführungen macht, um darzulegen, wie er den Beweisbeschluss verstanden hat und warum er eine bestimmte Art der Beweisführung gewählt hat, reicht hingegen nicht aus (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.04.1994, 18a W 9/94, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.08.2001, 4 W 2519/01, MDR 2002, 291).
  • OLG München, 08.09.2015 - 10 W 1385/15

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterbliebene

    bb) Auch die angebliche oder tatsächliche Unrichtigkeit einer sachverständigen Feststellung oder Bewertung kann grundsätzlich nicht im Wege einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden, da diese grundsätzlich kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (BGH MDR 2011, 1373 [für Lücken und Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten]; OLG München Rpfleger 1980, 303; OLG Nürnberg MDR 2002, 291; OLG Naumburg OLGR 2007, 376 [377]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 18.04.2007 - 5 W 90/07 [juris]; OLG Köln, Beschl. v. 26.07.2007 - 2 W 58/07 [juris]; Senat a. a. O.; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 406 Rz. 9; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 406 Rz. 3).
  • OLG Köln, 12.09.2016 - 3 U 209/13
    Die Äußerung von Rechtsansichten oder Wertung begründen allein keine Zweifel an der Unparteilichkeit, insbesondere dann nicht, wenn diese sachlich begründet sind (BGH Beschluss vom 06.02.2006 - X ZR 148/03, DS 2006, 318, 319; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.03.2013 - 12 W 1/13, juris; OLG Nürnberg Beschluss vom 01.08.2001 - 4 W 2519/01, MDR 2002, 291; OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.04.1994 - 18 a W 9/94, MDR 1994, 725).
  • OLG Celle, 12.10.2005 - 14 W 31/05

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Bestimmung von Gründen die

    Sie stehen in Einklang mit der Rechtsprechung, wonach die Behandlung rechtlicher Fragen in einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen für sich allein genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit begründet (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725; OLG Nürnberg, BauR 2002, 129; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 7 W 10/14

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Überschreitung des

    Wenn das Gutachten im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas auch einige teilweise rechtlich Fragen wie etwa die des Erfordernisses einer schriftlichen Aufklärung oder der Rechtzeitigkeit der Aufklärung anspricht, so begründet das für sich allein genommen ebenfalls noch keine Besorgnis der Befangenheit (OLG Nürnberg, MDR 2002, 291, juris Tz. 4, OLGR Hamburg, 2000, 18 f., juris Tz. 2; OLG Karlsruhe MDR 1994, 725 f.; Zöller/Greger, a.a.O., § 406 Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 13 W 1095/18

    Zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen Sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 12 W 1/13

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Naumburg, 28.03.2012 - 10 W 10/12

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit:

  • OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • KG, 08.10.2015 - 25 WF 109/15

    Umgangsverfahren: Ablehnung eines Sachverständigen wegen sachlicher Fehler im

  • LG Bielefeld, 09.12.2009 - 3 O 557/04

    Sachverständige: Keine Befangenheit trotz Nichtberücksichtigung unstreitiger

  • KG, 07.10.2015 - 25 WF 109/15
  • LG Frankfurt/Oder, 09.11.2012 - 11 O 48/10

    Rechtliche Würdigungen vorgenommen: Kein Befangenheitsgrund

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7230
OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01 (https://dejure.org/2001,7230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.05.2001 - 2 U 77/01 (https://dejure.org/2001,7230)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 2 U 77/01 (https://dejure.org/2001,7230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Frachtgeschäft: Wegfall der Haftungsbefreiung wegen leichtfertiger Schadensherbeiführung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 431 HGB ; § 435 HGB
    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall; Haftungsbefreiung; Haftungsbeschränkung; Frachtvertrag; Frachtführer; Zustellung; EDV; Kundennummer

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall; Haftungsbefreiung; Haftungsbeschränkung; Frachtvertrag; Frachtführer; Zustellung; EDV; Kundennummer

  • Judicialis

    HGB § 431; ; HGB § 435

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 431; HGB § 435
    Leichtfertig herbeigeführter Verlust des Frachtguts durch Verwendung fehleranfälliger Adressierungssoftware

  • rechtsportal.de

    HGB § 431 § 435
    Frachtrecht - Haftungsbeschränkung - Fehlzustellung aufgrund Programmierfehler - leichtfertiges Handeln des Verrichtungsgehilfen - Abladen auf öffentlichem Grund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 638
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01
    Leichtfertig ist ein grob fahrlässiges Verhalten, das eine auf der Hand liegende Sorgfaltspflicht außer Betracht läßt; der Schädiger muß sich in besonders krasser Weise über die Sicherungsinteressen seines Auftraggebers bezüglich der ihm anvertrauten Güter hinwegsetzen (BGHZ 74, 162, 168; BGH NJW 1982, 1218).

    Zur Feststellung des subjektiven Merkmals des Bewußtseins der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts reicht es aus, daß das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den gesamten Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 74, 162, 168; Rumler a.a.O.).

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01
    Leichtfertig ist ein grob fahrlässiges Verhalten, das eine auf der Hand liegende Sorgfaltspflicht außer Betracht läßt; der Schädiger muß sich in besonders krasser Weise über die Sicherungsinteressen seines Auftraggebers bezüglich der ihm anvertrauten Güter hinwegsetzen (BGHZ 74, 162, 168; BGH NJW 1982, 1218).
  • OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10

    Binnenschifffahrtstransportvertrag: Transportschaden an Chemikalienfässern wegen

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161; vgl. zum Meinungsstand Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 16 und FN 112).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für

    In diesem Sinn setzt das objektive Merkmal der Leichtfertigkeit mithin eine besonders schwere Nachlässigkeit voraus (vgl. BGHZ 74, 162 ff / 168; BGH, NJW 1982, 1218; BGHZ 145, S. 170 ff; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 351 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, OLGR 2003, 4365 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, TranspR 2002, 238; so auch Fremuth in Fremuth/Thume, Transportrecht, § 435 Rz. 13, 14; Dubischar in MünchKomm/HGB, Bd. 7a, § 435 Rz. 5).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08

    Haftung des Fixkostenspediteurs eines multimodalen Transports bei einem

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintrittes naheliegend ist (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161, zum Meinungsstand insgesamt Koller, aaO., § 435, Rn. 16 und dort Fußnote 112).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2017 - 9 U 243/14

    Ausschluss der Haftungsbeschränkung beim Schiffseigner bei leichtfertigem

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Stuttgart VersR 2011, 1074; OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München TranspR 2002, 161).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
    Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nicht notwendig mehr als 50 % betragen (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367 [368]; Koller, aaO., § 435 HGB Rdn. 16), sondern nach der Vorstellung des Verpflichteten muss der Schadenseintritt bei Unterlassen der erforderlichen Sicherheitsanforderungen eine naheliegende Möglichkeit darstellen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6539
OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/2000 (https://dejure.org/2001,6539)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.2001 - 2 U 204/2000 (https://dejure.org/2001,6539)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 2001 - 2 U 204/2000 (https://dejure.org/2001,6539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Künstlername; Gegenstand des Namensschutzes; Internationale Zuständigkeit; Deutsches Gericht; Verwechslungsgefahr

  • Judicialis

    MarkenG § 96 Abs. 3; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 23; ; BGB § 12 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Prüfung internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz - Schutz des Nachnamens als Teil des Künstlernamens - Wortgleiche Getränkemarke

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 55
  • afp 2002, 228
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 11.11.1982 - 3 ZA (pat) 12/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Selbst wenn ein solches Verhalten in der Zwischenzeit häufiger geworden sein mag, ist dennoch an dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsatz festzuhalten, wonach (zur Klärung der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne) im Einzelfall festgestellt werden muß, daß dem Publikum die branchenfremde geschäftliche Betätigung eines bekannten Klägers ebenfalls bekannt ist (GRUR 1983, 264 - linke Sp. - 3. Abs. von oben).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Nicht zu beanstanden ist zwar der Ausgangspunkt des Landgerichts: Künstlernamen können Namensschutz genießen (BGHZ 30, 7, 8 f.).
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Der notwendige Inlandsbezug (BGHZ 115, 90) ergibt sich aus der Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (K 1).
  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Letztgenannte Vorschrift gilt nämlich nicht nur für die örtliche, sondern auch für die internationale Zuständigkeit (BGH NJW 1993, 2683) und - trotz seines Wortlauts - auch für Klagen gegen ausländische juristische Personen.
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Dies gelte aber nur dann, wenn schon sein alleiniger Gebrauch beim Publikum die Erinnerung an den Träger des Künstlernamens wecke und darüber hinaus geeignet sei, Verwechslungen mit diesem hervorzurufen (BGH GRUR 1983, 262, 263 -"Uwe" = NJW 1983, 1184 unter Hinweis auf eine vom Berufungsgericht eingeholte Meinungsumfrage; OLG München, GRUB 1960, 394 - "Romy").
  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Denn ersteres liegt nur vor, wenn die beteiligten Verkehrskreise Identität der Namensträger annehmen; letztere aber auch, wenn sie nur personelle oder organisatorische Zusammenhänge oder aber eine Zustimmung des Namensträgers vermuten (BGH NJW-RR 1989, 1388 Commerzbau; OLG Frankfurt, GRUB 1989, 288 - Help).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00
    Denn einen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach sich der Verkehr bei Marken, die aus Vor- und Familiennamen bestehen, regelmäßig am Familiennamen als prägendem Bestandteil orientiert, gibt es nicht (BGH, GRUR 2000, 1031, 1032 - "Carl Link").
  • LG München I, 28.10.2008 - 33 O 24030/07

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen Künstlername und Titel von

    Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH, GRUR 1983, 262 ff - "Uwe" sowie des OLG Stuttgart, GRUR-RR 2002, 55 - "Ivan Rebroff" ist vorliegend bereits eine namensrechtliche Beeinträchtigung des Klägers deswegen zu verneinen, weil - wie dargestellt - der Künstlername des Klägers im hier maßgeblichen Konsolenspielebereich gerade keine Bedeutung erlangt hat, sondern nur im Bereich Film und Fernsehen.
  • LG Stuttgart, 31.10.2005 - 17 O 441/05

    Schutz eines Künstlernamens: Verletzung des Namensrechts und unlauterer

    Zu Unrecht beruft sich die Verfügungsbeklagte in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 27.04.2001 (Az. 2 U 204/0 - "Ivan Rebroff", GRUR-RR 2002, 55).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01   

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https://dejure.org/2001,7508
OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01 (https://dejure.org/2001,7508)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.2001 - 3 W 16/01 (https://dejure.org/2001,7508)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 3 W 16/01 (https://dejure.org/2001,7508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung; Amtsgericht; Formelle Rechtskraft; Nachholung; Rechtsmittel; Sofortige Beschwerde; Statthaftigkeit; Zulässigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 18; ; ZPO § 20 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 20 a Abs. 2; ; ZPO § 27 Abs. 2; ; ZPO § 321

  • rechtsportal.de

    Nachholung der Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde gegen isolierte Kosteentscheidung des Amtsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 05.11.1997 - 20 W 231/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Das spricht hier dafür, dass sich das Amtsgericht seiner Entscheidungspflicht in diesem Punkt nicht bewusst gewesen ist (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1966, 334; OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; Johansson StAZ 1997, 93, 97).

    Ihre Ergänzung um eine Kostenentscheidung war allerdings nach verbreiteter Auffassung in entsprechender Anwendung des § 321 ZPO auf Antrag zulässig (BayObLGZ 1952, 78, 79; 1962, 380, 381 f; 1973, 90, 91; Keidel/Zimmermann aaO), wobei jedoch für die Beteiligte zu 1) - im Falle wirksamer Zustellung an sie (vgl. §§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG, 212 b Satz 2, 208, 187 ZPO und dazu Münchener Kommentar/Wenzel, ZPO 2. Aufl. § 212 b Rdnr. 2) - die Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO galt (OLG Frankfurt am Main JurBüro 1981, 1742, 1743; StAZ 1998, 45; Bumiller/Winkler aaO § 18 Rdnr. 5; Johansson aaO).

    Was die Anfechtung einer in analoger Anwendung des § 321 ZPO nachgeholten Kostenentscheidung anbetrifft, ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die sofortige Beschwerde nach dem entsprechend heranzuziehenden § 20 a Abs. 2 FGG statthaft ist, wenn - wie hier - die ergänzende Kostenentscheidung erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft in der Hauptsache erlassen worden ist und der Beschwerdewert 200, 00 DM übersteigt (BayObLGZ 1973, 90, 93; BayObLG JurBüro 1989, 212; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334 f; OLG Hamburg MDR 1969, 1020; OLG Celle JurBüro 1972, 175, 176; OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; Keidel/Zimmermann aaO § 20 a Rdnr. 14; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 7. Aufl. § 20 a FGG Rdnr. 6).

  • BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG NJW-RR 1986, 936; OLG Köln MDR 1996, 1184).

    Aus der entsprechenden Anwendung des § 20 a Abs. 2 FGG auf den vorliegenden Fall folgt, dass das Landgericht mit seinem Beschluss vom 8. Dezember 2000 eine isolierte Kostenbeschwerdeentscheidung getroffen hat, da das Gesetz den Rechtsbehelf der Beteiligten zu 1) ausdrücklich als Beschwerde bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1972, 1, 2; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334); hiergegen schließt § 27 Abs. 2 FGG eine sofortige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht aus (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 2000 - 3 W 265/00; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 9; Bassenge/Herbst aaO § 27 FGG Rdnr. 3; Bumiller/Winkler aaO § 27 Rdnr. 5; Johansson aaO S. 98).

  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG NJW-RR 1986, 936; OLG Köln MDR 1996, 1184).

    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).

  • BayObLG, 28.03.1973 - BReg. 3 Z 128/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Ihre Ergänzung um eine Kostenentscheidung war allerdings nach verbreiteter Auffassung in entsprechender Anwendung des § 321 ZPO auf Antrag zulässig (BayObLGZ 1952, 78, 79; 1962, 380, 381 f; 1973, 90, 91; Keidel/Zimmermann aaO), wobei jedoch für die Beteiligte zu 1) - im Falle wirksamer Zustellung an sie (vgl. §§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG, 212 b Satz 2, 208, 187 ZPO und dazu Münchener Kommentar/Wenzel, ZPO 2. Aufl. § 212 b Rdnr. 2) - die Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO galt (OLG Frankfurt am Main JurBüro 1981, 1742, 1743; StAZ 1998, 45; Bumiller/Winkler aaO § 18 Rdnr. 5; Johansson aaO).

    Was die Anfechtung einer in analoger Anwendung des § 321 ZPO nachgeholten Kostenentscheidung anbetrifft, ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die sofortige Beschwerde nach dem entsprechend heranzuziehenden § 20 a Abs. 2 FGG statthaft ist, wenn - wie hier - die ergänzende Kostenentscheidung erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft in der Hauptsache erlassen worden ist und der Beschwerdewert 200, 00 DM übersteigt (BayObLGZ 1973, 90, 93; BayObLG JurBüro 1989, 212; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334 f; OLG Hamburg MDR 1969, 1020; OLG Celle JurBüro 1972, 175, 176; OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; Keidel/Zimmermann aaO § 20 a Rdnr. 14; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG 7. Aufl. § 20 a FGG Rdnr. 6).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Die dem Antrag der Beteiligten zu 1) - und ihres zwischenzeitlich verstorbenen Ehemannes - stattgebende Entscheidung des Amtsgerichts vom 30. Juni 1998 hat aber deren Recht am Namen "Ka" S. d. § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt; eine formelle Beschwer ist nach h. M. auch im Antragsverfahren nicht erforderlich (vgl. BGHZ 47, 58, 64; KG Rpfleger 1997, 537; Jansen, FGG 2. Aufl. § 20 Rdnr. 20; Bumiller/Winkler aaO § 20 Rdnr. 8; Bassenge/Herbst aaO § 20 FGG Rdnr. 8, 14; Keidel/Kahl aaO § 20 Rdnr. 52 m. w. N. in Fn. 179).
  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1997 - 3 W 105/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    Auf den nach § 47 PStG gestellten Antrag der Beteiligten zu 1) und ihres am erstorbenen Ehemannes vom 19. April 1995 hatte das Amtsgericht - nach der Aufhebung vorangegangener Beschlüsse des Amts- und Landgerichts durch die Entscheidung des Senats vom 14. Juli 1997 - 3 W 105/97 - mit Beschluss vom 30. Juni 1998 angeordnet, dass der den verstorbenen Ehemann der Beteiligten zu 1) betreffende Eintrag im Geburtenbuch und der die Eheleute betreffende Heiratseintrag im Familienstammbuch jeweils in Ca zu berichtigen ist.
  • BayObLG, 03.04.1986 - BReg. 2 Z 32/86

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01
    So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG NJW-RR 1986, 936; OLG Köln MDR 1996, 1184).
  • KG, 15.07.1997 - 1 W 1588/97
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

  • OLG Köln, 23.05.1996 - 14 WF 88/96
  • OLG Nürnberg, 08.05.1969 - 2 U 146/68

    Streitwert: Beschwer - Kfz-Brief - Herausgabe - Zurückbehaltungsrecht

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

  • OLG Rostock, 12.04.2007 - 7 W 103/06

    Beschwerde: Isolierte Anfechtung einer nachgeholten Kostenentscheidung im

    Nicht anders verhielte es sich im Fall einer Erstentscheidung nach § 18 FGG (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 06.02.2001, 3 W 16/01, OLGR 2001, 351; vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 04.12.1962, 1 Z 88/60, Rpfleger 1963, 120, 121 f. mit Anm. Tschischgale; Keidel/Schmidt, a.a.O., § 18 Rdn. 66; Bumiller/Winkler aaO § 20 a Rdn. 15).

    Andernfalls würde der von der nachgeholten Kostenentscheidung betroffene Beteiligte durch den Verfahrensfehler des Gerichts, der darin liegt, dass es nicht gleichzeitig mit der Sachentscheidung eine Kostenentscheidung nach § 13 a Abs. 1 FGG getroffen hat, benachteiligt (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 06.02.2001, 3 W 16/01, OLGR 2001, 351).

    In dem dortigen Fall ist es so gewesen ist wie in dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen (Beschl. v. 06.02.2001, a.aO.), dass der Beschwerdeführer auch in der Hauptsache beschwerdebefugt gewesen wäre.

  • OLG München, 24.08.2009 - 34 Wx 74/09

    Abschiebehaftverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Auslagenentscheidung;

    6 Nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 20a Abs. 2 FGG eine ergänzende Kostenentscheidung für sich allein angefochten werden, wenn sie erst nach formeller Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung erlassen worden ist (vgl. OLG Hamm JMBl NRW 1952, 217; Rpfleger 1966, 334; BayObLGZ 1973, 90; OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 351; auch OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 138; a.A. Jansen/Baronin von König FGG 3. Aufl. § 20a Rn. 10) und wenn der Beschwerdewert von 100 EUR überschritten wird, wovon hier im Hinblick auf die im Freiheitsentziehungsverfahren entstandene Gebühr des Rechtsanwalts (VV 6300) ausgegangen werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10787
OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00 (https://dejure.org/2001,10787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2001 - 9 U 107/00 (https://dejure.org/2001,10787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 9 U 107/00 (https://dejure.org/2001,10787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsvertrag; Positive Forderungsverletzung des Anwaltsvertrages; Schadensersatz; Gewährleistung; Anwaltliche Pflichtverletzung

  • Judicialis

    BGB § 477; ; BGB § ... 166; ; BGB § 463 Satz 1.; ; BGB § 222; ; BGB § 291; ; ZPO § 304; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 256 ZPO; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BRAO § 51 b; ; BRAGO § 118

  • rechtsportal.de

    Begriff des Schadens im Anwaltshaftungsprozeß; Verjährung des primären und des sekundären Regreßanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Die zuletzt genannte Entscheidung hat der BGH jedoch in einer späteren Entscheidung - im hier interessierenden Punkt - revidiert (vgl. BGH WM 1998, S. 767).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 50/91

    Schadenseintritt bei fehlerhafter Prozeßführung des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Sofern es um fehlerhaftes Prozeßverhalten geht, hat der BGH allerdings auch die Auffassung vertreten, dass ein Schaden solange nicht eingetreten ist, wie die erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsmittelzug noch habe korrigiert werden können (vgl. BGH NJW 1992 S. 2828; BGH NJW 1996, S. 661; siehe auch die Kritik bei Rinsche, a.a.O. I 264).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Sofern es um fehlerhaftes Prozeßverhalten geht, hat der BGH allerdings auch die Auffassung vertreten, dass ein Schaden solange nicht eingetreten ist, wie die erstinstanzliche Entscheidung im Rechtsmittelzug noch habe korrigiert werden können (vgl. BGH NJW 1992 S. 2828; BGH NJW 1996, S. 661; siehe auch die Kritik bei Rinsche, a.a.O. I 264).
  • OLG Schleswig, 20.01.1999 - 9 U 19/98

    Streithelfer: Bindung an ein unrichtiges Geständnis der Partei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil vom 05.10.1998 verwiesen (Oberlandesgericht Düsseldorf 9 U 19/98).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Das für die Klägerin positive erstinstanzliche Urteil des Ausgangsprozesses hat den entstandenen Schaden lediglich vorübergehend entfallen lassen (vgl. BGH NJW 1994, S. 2822, 2824).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Zu ihren Gunsten greift die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens ein (vgl. BGH NJW 1993, S. 3259).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Der Mandant, der seinen Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, soll durch den Regreß nicht besser gestellt werden als bei pflichtgemäßen Verhalten des Anwalts (vgl. BGH NJW 1986, S. 246).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Sein Verstoß führt dazu, daß er die Klägerin so zu steilen hat, als wäre die Verjährung des primären Regreßanspruchs nicht eingetreten (vgl. BGH NJW-RR 1990, S. 459).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 9 U 107/00
    Erweist sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet, entspricht aber der Erlaß eines Feststellungsurteils dem Interesse der klagenden Partei, so kann das Gericht dem in dem Leistungsbegehren enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt ist (§ 308 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH NJW 1984, S. 2295).
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