Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94   

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https://dejure.org/2001,9698
OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2001,9698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2001 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2001,9698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94 (https://dejure.org/2001,9698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzen der Pflicht zur Beiziehung von Akten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1584 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 504
  • AnwBl 2002, 63
  • AnwBl 2002, 67
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Der Grundsatz, dass es im gewöhnlichen Zivilprozess keine Ermittlung von Amts wegen gibt, sondern dass der Beibringungsgrundsatz den Zivilprozess beherrscht, in der die grundlegende Bedeutung der Parteifreiheit und Parteiverantwortung zum Ausdruck kommt, gilt aber auch hier (BVerfG NJW 1994, 1210; MünchKomm/Prütting aaO § 273 Rdnr. 2).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Das gilt selbst dann, wenn im Protokoll oder im Urteil vermerkt ist, die Akte sei zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden (BGH NJW 1994, 3295, 3296).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 244/81

    Verzögerung des Rechtsstreits durch Folgebeweise

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, Anordnungen nach § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu treffen, besteht deshalb dann nicht, wenn dem Gericht ein unzumutbarer Aufwand abverlangt würde (BVerfG NJW 1990, 2373; BGH NJW 1999, 3272, 3273; BGHZ 86, 198, 203 = NJW 1983, 1495; BGHZ 75, 138, 142 f. = NJW 1979, 1988; MünchKomm/Prütting aaO; § 273 Rdnr. 7; Musielak/Foerste aaO § 273 Rdnr. 3).
  • OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84
    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94
    Das gilt auch, wenn der frühere Beschuldigte die Akteneinsicht für Zwecke begehrt, die mit seiner Verteidigung in der Strafsache nicht mehr unmittelbar zusammenhängen (OLG Hamm NJW 1984, 880), zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien jedenfalls dann, wenn der frühere Beschuldigte die Akteneinsicht verlangt, um zivilrechtliche Ansprüche abzuwehren.
  • OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18

    Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94, juris Rn. 2).

    Die Beklagte hätte gemäß § 406e StPO (i. V. m. Nrn. 182 bis 189 RiStBV) als Verletzte des Computerbetrugs durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge selbst Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94).

  • LG Kiel, 22.06.2018 - 12 O 562/17

    Erstattungsklage gegen die kontoführende Bank wegen nicht autorisierter

    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Beklagte gemäß § 406e StPO selbst Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94 -).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2021 - 11 U 176/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Insbesondere hat es das Landgericht im Sinne von § 531 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht verfahrensfehlerhaft unterlassen, die Gerichtsakten eines vor dem Landgericht Ravensburg geführten Rechtsstreits beizuziehen, zumal sich der Sachvortrag der Parteien nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf beigezogene Akten ersetzen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2001 - 9 U 98/94; NJW-RR 2002, 504).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 12 O 562/17
    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Beklagte gemäß § 406e StPO selbst Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 9 U 98/94 -).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 22696/14

    Prospekthaftung bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 4394/15

    Kein Anspruch wegen fehlerhaften Emissionsprospekts bei Öl-Anlage

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 4104/15

    Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 9419/15

    Keine Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen

    Das Gericht ist zur Beiziehung nicht verpflichtet, da es nicht seine Aufgabe ist, Akten anderer Behörden daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die einer beweisbelasteten Partei günstig sind (OLG Hamm NJW-RR 02, 504).
  • LG Münster, 13.12.2019 - 8 O 148/15
    § 273 Abs. 2 ZPO stellt der Prozessförderungspflicht der Parteien (z.B. §§ 275 - 277, 282 ZPO) im Interesse einer wirksamen Verfahrensvorbereitung allerdings die Pflicht des Gerichts gegenüber, die ihm eingeräumten Befugnisse zu nutzen (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 504, 504).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    In Verfassungsbeschwerdeverfahren besteht kein verfahrensrechtlicher Anspruch auf Beiziehung der Akten des Ausgangsverfahrens (vgl. Umbach/Dollinger, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 20 Rn. 13; zum fachgerichtlichen Verfahren: OLG Hamm NJW-RR 2002, 504), sodass der Verfassungsgerichtshof nicht gehalten war, die zunächst vorsorglich angeordnete - und danach wieder aufgehobene - Beiziehung der Ermittlungsakten aufrechtzuerhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3513
OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00 (https://dejure.org/2000,3513)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.12.2000 - 10 U 508/00 (https://dejure.org/2000,3513)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 10 U 508/00 (https://dejure.org/2000,3513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Handelsvertreter; Versicherungsnehmer; PKW; Geschäftsbetrieb; Leasing; Vollkaskoversicherung; Leistungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 170 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; AKB § 7 I Nr. 2 S. 3 u. V Nr. 4; ; AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3; ; VVG § 61; ; VVG § 6 III 1; ; StGB § 142

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3 S. 1
    Voraussetzungen der Repräsentantenstellung eines Handelsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Repräsentant der Versicherungsnehmerin - Handelsvertreter - Fahrzeugnutzung - Auslösung und Übernahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1507
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 27.07.1994 - 17 U 259/93

    Handelsvertreter; Benutzung des Fahrzeugs; Repräsentant des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Der selbständige Handelsvertreter W A, der nach § 10 des zwischen der Klägerin und ihm geschlossenen Handelsvertretervertrages vom 1.1.1997 ausschließlich für die Klägerin tätig sein durfte, hatte danach eigenverantwortlich die Riskoverwaltung über den versicherten PKW übernommen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1988, 509; OLG Köln VersR 1996, 839; OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 838; Knappmann, VersR 1997, 261, 262-264).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 338/94

    Versicherung Kaskoversicherung Repräsentant Zurechnung Wartepflicht Unfallflucht

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Der selbständige Handelsvertreter W A, der nach § 10 des zwischen der Klägerin und ihm geschlossenen Handelsvertretervertrages vom 1.1.1997 ausschließlich für die Klägerin tätig sein durfte, hatte danach eigenverantwortlich die Riskoverwaltung über den versicherten PKW übernommen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1988, 509; OLG Köln VersR 1996, 839; OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 838; Knappmann, VersR 1997, 261, 262-264).
  • OLG Hamm, 12.12.1986 - 20 U 299/85

    Unfallflucht; Versicherungsrechtliche Aufklärungspflicht; Vorsatz

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Der selbständige Handelsvertreter W A, der nach § 10 des zwischen der Klägerin und ihm geschlossenen Handelsvertretervertrages vom 1.1.1997 ausschließlich für die Klägerin tätig sein durfte, hatte danach eigenverantwortlich die Riskoverwaltung über den versicherten PKW übernommen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 1988, 509; OLG Köln VersR 1996, 839; OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 838; Knappmann, VersR 1997, 261, 262-264).
  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Versicherungsnehmer bzw. hier der Repräsentant vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98

    Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Leistungsfreiheit des Versicherers besteht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. dessen Repräsentant seine Obliegenheit verletzt hat, nach Eintritt des Versicherungsfalls alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann, es sei denn, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. u.a. Senatsurteile vom 12.3.1999 - 10 U 419/98 - NVersZ 1999, 273, 274; vom 15. Oktober 1999 10 U 102/99 - und vom 26. Mai 200 - 10 U 1627/97).
  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Steht danach eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, wird nach § 6 III 1 VVG vermutet, dass der Versicherungsnehmer bzw. hier der Repräsentant vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH VersR 1976, 849, 850; Senatsurteil vom 15.1.1999, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).
  • OLG Koblenz, 15.10.1999 - 10 U 102/99

    Verschweigen von Vorschäden durch den Versicherungsnehmer im Rahmen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Leistungsfreiheit des Versicherers besteht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. dessen Repräsentant seine Obliegenheit verletzt hat, nach Eintritt des Versicherungsfalls alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann, es sei denn, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. u.a. Senatsurteile vom 12.3.1999 - 10 U 419/98 - NVersZ 1999, 273, 274; vom 15. Oktober 1999 10 U 102/99 - und vom 26. Mai 200 - 10 U 1627/97).
  • OLG Koblenz, 20.11.1998 - 10 U 1428/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Obergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGHZ 122, 250 [252 ff.] = VersR 1993, 828 [829]; BGH Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229, 1230 = NJW 1996, 2935, 2936; Senatsurteil vom 20. November 1998 - 10 U 1428/97 - NJW-RR 1999, 536 = NVersZ 1999, 482 = VersR 1999, 1231).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Obergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGHZ 122, 250 [252 ff.] = VersR 1993, 828 [829]; BGH Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229, 1230 = NJW 1996, 2935, 2936; Senatsurteil vom 20. November 1998 - 10 U 1428/97 - NJW-RR 1999, 536 = NVersZ 1999, 482 = VersR 1999, 1231).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 508/00
    Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Obergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGHZ 122, 250 [252 ff.] = VersR 1993, 828 [829]; BGH Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229, 1230 = NJW 1996, 2935, 2936; Senatsurteil vom 20. November 1998 - 10 U 1428/97 - NJW-RR 1999, 536 = NVersZ 1999, 482 = VersR 1999, 1231).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 684/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4846
OLG Koblenz, 06.04.2001 - 10 U 684/00 (https://dejure.org/2001,4846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.04.2001 - 10 U 684/00 (https://dejure.org/2001,4846)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. April 2001 - 10 U 684/00 (https://dejure.org/2001,4846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zusammengesetztes Motorrad; Zulassung zum Straßenverkehr; Sachverständigengutachten; Zulassungsfähigkeit eines Motorrads; Versicherer

  • Judicialis

    AKB § 12 1. I b); ; AKB § 13 Nr. 1; ; StVZO § 21

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § 13 Abs. 1; StVZO § 21
    Treuwidriges Berufen auf mangelnde Zulassungsfähigkeit eines vom Versicherer begutachteten Oldtimerfahrzeugs L

  • RA Kotz

    Fehlende Zulassungsfähigkeit als wertbildender

  • rechtsportal.de

    Zulassungsfähigkeit von Motorrädern - Sachverständigengutachten der Versicherung - behördliche Bescheinigung - Diebstahl einer Harley-Davidson

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1421 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2001 - 19 W 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6897
OLG Köln, 25.05.2001 - 19 W 17/01 (https://dejure.org/2001,6897)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2001 - 19 W 17/01 (https://dejure.org/2001,6897)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 19 W 17/01 (https://dejure.org/2001,6897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 411 Abs. 2 S. 4; ; ZPO § 411 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 411; ZPO § 409; ZPO § 567
    Bereits gegen die Androhung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen ist Beschwerde zulässig

  • rechtsportal.de

    ZPO § 411 Abs. 2, § 409 Abs. 2, § 567
    Zulässigkeit der Beschwerde - bereits - gegen die Androhung des Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 18.06.1980 - 25 W 1260/80
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 19 W 17/01
    Der Senat folgt der Entscheidung des OLG München vom 18.06.1980 (VersR 1980, 1078 = MDR 1980, 1029), wonach der Sachverständige bereits gegen die Nachfristsetzung und die Androhung des Ordnungsmittels Beschwerde einlegen kann.
  • BFH, 26.02.2010 - IV B 6/10

    Androhung eines Zwangsgeldes gegen einen Gutachter

    Die Beschwerde ist nach diesen Vorschriften der ZPO auch bereits für die Androhung eines Ordnungsgeldes statthaft (Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 18. Juni 1980  25 W 1260/80, Versicherungsrecht-Rechtsprechung --VersR-- 1980, 1078; Urteile des OLG Köln vom 10. Juni 1996 11 W 23/96, OLGR Köln 1996, 182; vom 25. Mai 2001 19 W 17/01, OLGR Köln 2001, 353; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 68. Aufl., § 411 Rz 9; Zimmermann, Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl., § 411 Rz 9; Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 7. Aufl., § 411 Rz 5a; Katzenmeier in Prütting/Gehrlein, ZPO, Kommentar, 1. Aufl., § 411 Rz 16; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 411 Rz 12; Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 30. Aufl., § 411 Rz 4; a.A. Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 411 Rz 8).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.2001 - 13 W 26/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6190
OLG Köln, 08.06.2001 - 13 W 26/01 (https://dejure.org/2001,6190)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.2001 - 13 W 26/01 (https://dejure.org/2001,6190)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 13 W 26/01 (https://dejure.org/2001,6190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1536
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 204/89

    Ersatzzustellung an den nichtehelichen Lebensgefährten

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2001 - 13 W 26/01
    Sie bietet diese Gewähr jedenfalls in höherem Maße als die sonst regelmäßig vorzunehmende Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 182 ZPO) und verschafft dem Adressaten den Vorteil, dass er Versäumnisse der Empfangsperson bei der Aushändigung des zugestellten Schriftstücks leicht nachweisen und bei fehlendem eigenen Verschulden eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erreichen kann (BGH NJW 1990, 1666, 1667).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.10.2000 - 9 WF 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10644
OLG Brandenburg, 16.10.2000 - 9 WF 160/00 (https://dejure.org/2000,10644)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2000 - 9 WF 160/00 (https://dejure.org/2000,10644)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 9 WF 160/00 (https://dejure.org/2000,10644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Keine Klagerücknahme bei Rücknahme des Prozesskostenhilfegesuchs vor Rechtshängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1384
 
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