Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3309
OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wirtschaftsplan; Rückwirkend beschlossenen Wirtschaftsplan; Nichtigkeit eines Wirtschaftsplan

  • Judicialis

    WEG § 23 IV; ; WEG § 28

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan ist nichtig; §§ 28 Abs. 2, 23 Abs. 4 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 28
    Wohnungseigentum - Wirtschaftplan - rückwirkender Beschluss für zurückliegende Wirtschaftjahre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1299
  • NZM 2002, 302 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 184
  • ZMR 2001, 855
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

    In beiden Fällen bleibt der Gemeinschaft, da bereits gegen Ende des Wirtschaftsjahres die Aufstellung eines rückwirkenden Wirtschaftsplans grundsätzlich nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. etwa OLG Schleswig FGPrax 2001, 184), (nur) die Möglichkeit, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Wege der Jahresabrechnung zu verteilen (vgl. OLG Köln ZWE 2008, 242ff).
  • LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12

    Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan

    Die Nichtigkeit folgt auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, Juris Rn. 4).

    Die Nichtigkeit des Fortgeltungsbeschlusses vom 26.10.2010 ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, juris, Rdnr. 4).

  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Wird ein Wirtschaftsplan rückwirkend für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr beschlossen, soll dies sogar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen (OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, ZWE 2002, 141; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 17).
  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Schleswig (Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, ZWE 2002, 141) und Kommentarstelle (Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 28 Rdnr. 17), wonach der Beschluss nichtig sei, betreffen den hier nicht vorliegenden Fall, dass der Wirtschaftsplan rückwirkend für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr beschlossen wird.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Ein Wirtschaftsplan, der erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahr beschlossen wird, dürfte nichtig sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2001, 855; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 14; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 12).
  • AG Mannheim, 15.05.2009 - 4 C 18/09

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines rückwirkend für ein zurückliegendes

    Das OLG Schleswig (ZWE 2002, 141, 142) hat ausdrücklich offen gelassen, ob die im Entscheidungsfall festgestellte Nichtigkeit eines Wirtschaftplanes mit mangelnder Kompetenzzuweisung zu begründen ist und leitet diese aus einem Verstoß gegen § 28 Abs. 3 WEG ab.
  • AG Bochum, 12.11.2020 - 94 C 11/20

    Wirtschaftsplan kann auch für das Vorjahr beschlossen werden - Jahresabrechnung

    Nach Ansicht des Schleswig-HoIsteinischen OLG (ZMR 2001, 855) soll insoweit zwar ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschriff, nämlich gegen § 28 Abs. 3 WEG, vorliegen, woraus die Nichtigkeit folge.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2207
OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00 (https://dejure.org/2001,2207)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2001 - 6 U 151/00 (https://dejure.org/2001,2207)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 6 U 151/00 (https://dejure.org/2001,2207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kostenlose Tageszeitung nicht wettbewerbswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kölner Gratiszeitung darf weiter erscheinen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kölner Zeitungskrieg

Sonstiges (2)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    "Kölner Zeitungskrieg" geht in nächste Runde

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Schibsted stellt kostenlose Tageszeitung "20 Minuten Köln" ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2001, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Verfahrensakten 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Der Senat hat in seinem das einstweilige Verfügungsverfahren beendenden Berufungsurteil vom 09. Juni 2000, veröffentlicht in OLGR 2000, 469 ff., GewArch 2001, 36 ff. und ZUM-RD 2000, 377 ff., bereits ausgeführt, dass zwei der drei in Betracht kommenden Unlauterkeitstatbestände des § 1 UWG, die ein kostenloses Verteilen von Presseerzeugnissen als wettbewerbsrechtlich missbilligenswert erscheinen lassen könnten, im Streitfall ersichtlich ausscheiden.

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 09. Juni 2000 in dem diesem Rechtsstreit vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahren (OLGR 2000, 469 ff. = GewArch 2001, 36 ff. = ZUM-RD 2000, 377 ff.).

  • LG Köln, 03.02.2000 - 84 O 94/99
    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.

    Zur Begründung seiner das Unterlassungsbegehren betreffenden Entscheidung hat das Landgericht im wesentlichen sein in dem vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 am 03. Februar 2000 ergangenes Urteil in Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Verfahrensakten 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    In diesem Zusammenhang entspricht es der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum, dass allein die Tatsache, dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht wird, regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung bedeutet (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. etwa BGH GRUR 1990, 40, 45 "Annoncen-Avis"; BGH GRUR 1991, 616, 617 "Motorboot-Fachzeitschrift"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 832 am Ende und Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 409).

    Insbesondere ist wirtschaftlichen Entwicklungen nicht allein deshalb mit Mittel des Wettbewerbsrechts entgegenzusteuern, weil sie bestehende Konzeptionen in Frage stellen (zum Vorstehenden vgl. Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 409 sowie BGH GRUR 1991, 616, 617 "Motorboot-Fachzeitschrift" und BGH GRUR 1990, 40, 45 "Annoncen-Avis").

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Deshalb muss im übrigen auch nicht entschieden werden, ob und inwieweit die Beklagte ggf. nach den erstmals in der sog. "Bärenfang-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1963, 270) aufgestellten Grundsätzen verpflichtet wäre, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und ihr Finanzierungskonzept offenzulegen.
  • OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96

    Gebäude- und Fundamentschäden durch Straßenbauarbeiten

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Auch hier hat der Senat den Prüfungsmaßstab in seinem das Verfügungsverfahren abschließenden Urteil vom 09. Juni 2000 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 291 = GRUR 1982, 53 = WRP 1982, 17 "Bäckerfachzeitschrift" und BGH GRUR 1985, 881 = WRP 1985 330 "Bliestal-Spiegel") bereits aufgezeigt: Da § 1 UWG nicht nur dem Ausgleich widerstreitender Individualinteressen, sondern auch dem Interesse der Allgemeinheit dient, sind bei der Bewertung des Wettbewerbs von Presseorganen untereinander nicht nur das individuelle Interesse des einzelnen Verlegers an freier verlegerischer Entfaltung, sondern nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch der Schutz der Pressefreiheit als Institution zu berücksichtigen, damit der Bestand eines freien und funktionsfähigen Pressewesens gewährleistet ist.
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91

    Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    In diesem Zusammenhang entspricht es der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum, dass allein die Tatsache, dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht wird, regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung bedeutet (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. etwa BGH GRUR 1990, 40, 45 "Annoncen-Avis"; BGH GRUR 1991, 616, 617 "Motorboot-Fachzeitschrift"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 832 am Ende und Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 409).
  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Auch hier hat der Senat den Prüfungsmaßstab in seinem das Verfügungsverfahren abschließenden Urteil vom 09. Juni 2000 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 291 = GRUR 1982, 53 = WRP 1982, 17 "Bäckerfachzeitschrift" und BGH GRUR 1985, 881 = WRP 1985 330 "Bliestal-Spiegel") bereits aufgezeigt: Da § 1 UWG nicht nur dem Ausgleich widerstreitender Individualinteressen, sondern auch dem Interesse der Allgemeinheit dient, sind bei der Bewertung des Wettbewerbs von Presseorganen untereinander nicht nur das individuelle Interesse des einzelnen Verlegers an freier verlegerischer Entfaltung, sondern nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch der Schutz der Pressefreiheit als Institution zu berücksichtigen, damit der Bestand eines freien und funktionsfähigen Pressewesens gewährleistet ist.
  • KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Köln ZUM-RD 2001, 393).
  • BVerfG, 25.06.2007 - 1 BvR 1293/04

    Zu den Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 11. Mai 2001 - 6 U 151/00 -,.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - 167   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5761
OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - 167 (https://dejure.org/2001,5761)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.05.2001 - 1 U 760/00 - 167 (https://dejure.org/2001,5761)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 1 U 760/00 - 167 (https://dejure.org/2001,5761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Buchauszug; Provision; Handelsvertreter; Provisionsabrechnung; Versicherungsvertreter; Versicherungsnehmer; Abrechnung; Unternehmer

  • Judicialis

    VVG § 38; ; VVG § 39; ; HGB § 87 c Abs. 2; ; HGB § 87 a Abs. 3; ; HGB § 87 Abs. 3; ; HGB § 87 c Abs. 3; ; HGB § 87; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 391
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Der Unternehmer muss ferner auch über die vertragswidrig abgeschlossenen Geschäfte in dem Buchauszug Aufschluss geben, sowie die noch schwebenden Geschäfte erfassen, die erst nach § 87 Abs. 3 HGB bedingt provisionspflichtig sind (BGH WM 1989, 1073 f.).

    c) Im Blick auf den weiteren Inhalt des Buchauszuges ist indes zu beachten, dass dem Handelsvertreter entgegen BGH WM 1989, 1073 nach dem neuen Urteil des BGH vom 21. März 2001 - VIII ZR 149/99 - solche Tatsachen, die allein das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter betreffen, nicht mitzuteilen sind.

    Mit Rücksicht auf den Aufwand für die Erstellung eines Buchauszuges (vgl. BGH WM 1989, 1073 f.) setzt der Senat hier einen Beschwerdewert in Höhe von 4.000,-- DM an.

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (BGH NJW 1996, 588 f.; BGH WM 1982, 152 f.).

    Da die Beklagte dem Kläger keine Unterlagen übermittelt hat, die in ihrer Zusammenstellung wenigstens als Teilbuchauszug angesehen werden könnten, kann der Kläger nicht darauf verwiesen werden, lediglich dessen Ergänzung zu verlangen (BGH WM 1982, 152 f.).

    Jeweils monatlich in dieser Art vom Unternehmer angefertigte und dem Handelsvertreter überlassene Buchauszüge stellen in ihrer Zusammenfassung den vollständigen Buchauszug über die gesamte Laufzeit eines Handelsvertretervertrages dar (BGH WM 1982, 152 f.).

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Nicht wiederzugeben sind freilich Tatsachen, die allein dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter entspringen (BGH, Urteil vom 21.3.2001 - VIII ZR 149/99).

    c) Im Blick auf den weiteren Inhalt des Buchauszuges ist indes zu beachten, dass dem Handelsvertreter entgegen BGH WM 1989, 1073 nach dem neuen Urteil des BGH vom 21. März 2001 - VIII ZR 149/99 - solche Tatsachen, die allein das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter betreffen, nicht mitzuteilen sind.

    Denn nach dem Wortlaut des § 87 c Abs. 3 HGB kann der Buchauszug nur über alle Geschäfte verlangt werden, für welche dem Handelsvertreter Provision gebührt (BGH ZIP 2001, 876).

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (BGH NJW 1996, 588 f.; BGH WM 1982, 152 f.).

    Deswegen ist allein in dem Umstand, dass der Kläger über mehrere Jahre hinweg die Abrechnungen der Beklagten widerspruchslos hingenommen hat, weder eine stillschweigend erklärtes Einverständnis mit den Abrechnungen noch ein Verzicht auf weitere Provision für nicht durchgeführte Geschäfte zu erkennen (BGH NJW 1996, 588 m.w.N.).

  • BGH, 11.07.1980 - I ZR 192/78

    Umfang und Fälligkeit des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Der Buchauszug muss alle aus den Büchern des Unternehmers ersichtlichen Angaben enthalten, die für die Berechnung der Provision des Handelsvertreters von Bedeutung sein können (BGH NJW 1981, 457).

    Zum selben Zeitpunkt hat der Handelsvertreter einen Anspruch auf einen Buchauszug über alle Geschäfte, für die ihm nach § 87 HGB Provision gebührt (§ 87 c Abs. 2 HGB; BGH NJW 1981, 457).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Die Beschwer der zur Auskunftserteilung verurteilten Beklagten bemisst sich danach, welcher Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert, während das Interesse der Beklagten, die Durchsetzung des Leistungsanspruches zu verhindern, außer Betracht bleibt (BGH NJW 1995, 664; Senat OLGA Saarbrücken 2000, 339).
  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
    Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, Datum des Antrags, Datum der Vertragsannahme, Tarif der Versicherung, Erklärung ob Neugeschäft oder Folgegeschäft, Beitragshöhe und Beitragszahlungsweise, Datum des Versicherungsbeginns sowie die Versicherungsscheinnummer (OLG Hamm, BB 1997, 1329 f.; Küstner in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Aufl., Rn. 1482).
  • LG Hannover, 07.05.2012 - 8 O 373/07

    - AWD 79 -, Buchauszug, Buchauszugsinhalt, mehrstufiges

    Zu den in den Buchauszug aufzunehmenden Daten gehört auch die Angabe von Gründen, aufgrund derer ein Geschäft nicht zur Ausführung gelangt ist (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391), so dass der HV in der Lage ist, zu ersehen, warum das entsprechende Geschäft nicht zu verprovisionieren war bzw. der bereits entstandene Provisionsanspruch rückwirkend entfallen ist.

    In den Buchauszug ist das Policierungsdatum aufzunehmen (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391).

    Erhaltungsmaßnahmen und Korrespondenz bezüglich der Stornierung sind im Buchauszug auszuweisen (unter Bezugnahme auf BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87 - NJW-RR 89, 738; OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10 - GWR 11, 136; OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96 - NJW-RR 97, 1322; OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391).

    In einer solchen Verhaltensweise ist auch kein Verzicht auf Erteilung eines Buchauszuges zu erblicken, der das Verlangen des HV rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen könnte (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - NJW-RR 02, 391).

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 6/19

    Umfang des Anspruchs eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Kein Gegenstand des Buchauszugs sind hingegen solche Tatsachen, die allein das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter betreffen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.05.2001 - 1 U 760/00-167, NJW-RR 2002, S. 391, 392; Löwisch, a.a.O., Rz. 90).
  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    g) Retouren nebst Angaben von Gründen (vgl. OLG Nürnberg BB 1999, 150, 151; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391).

    Insgesamt sind die übergebenen Unterlagen nicht aus sich heraus verständlich und stellen keinen brauchbaren Buchauszug dar, so dass der Anspruch des Klägers auf (Neu-)Erstellung des Buchauszugs fort- und nicht nur ein Ergänzungsanspruch besteht (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391, 392; OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1422, 1424).

  • LG Bochum, 10.01.2006 - 12 O 42/04

    Die wichtigsten Punkte zum Buchauszug

    Der Buchauszug muss also eine bis in einzelne gehende Bestandsaufnahme der Kundenbeziehungen des Unternehmers, soweit sie die Provisionsansprüche des Handelsvertreters berühren, darstellen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391).

    Für Versicherungsvertreter bedeutet dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 2333), der sich die Kammer abschließt (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391 ff., OLG Hamm NJW-RR 1997, 1322; Baumbach/Hopt a.a.O.), dass der Buchauszug zumindest folgende Angaben enthalten muss:.

    Zwar besteht kein Anspruch auf eine bestimmte, etwa tabellarische Darstellungsweise, aus dem Zweck des Buchauszugs erfolgt aber die Notwendigkeit einer vollständigen, klaren und übersichtlichen Regelung (Baumbach/Hopt, a.a.O; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391).

  • OLG Celle, 30.08.2016 - 11 U 23/16

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs, Buchauszug,

    Deshalb hat ein HV Anspruch auf diese Angabe (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - Juris Tzz. 6, 50).

    Angaben zur Höhe und Fälligkeit offener Beitragszahlungen schuldet der U dem HV, weil dieser daraus Rückschlüsse auf Stornogefahren ziehen kann (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96 - Juris Tz. 7; OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00 - Juris Tz. 13).

  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04

    Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszuges

    Die auskunftspflichtigen Umstände waren vielmehr wörtlich einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 2002, 391, 392; im Wesentlichen gleich auch: Küstner in "Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 1482) entnommen worden und beschreiben nur die Anforderungen, die üblicherweise an die Angaben im Buchauszug zu stellen sind.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 16 U 39/15

    Stufenklage über Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis

    Gleiches gilt für die Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 23.05.2001, 1 U 760/00) und des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 31.03.1997, 35 U 24/96).
  • OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05

    Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines

    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über seine Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung zuletzt NJW 2001, 2333; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 23.03.2005, 19 U 71/04).

    Für die notwendige Identifizierbarkeit der im Buchauszug angegebenen Geschäfte ist vielmehr erforderlich, dass der Vorname und die Anschrift des Kunden aufgeführt werden (so auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 391; Senat, Urteil vom 23.03.2005).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2016 - 16 U 73/15

    - vodafone 3 -, DSL-Verträge, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben,

    Gleiches gilt für die Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 23.05.2001, 1 U 760/00) und des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 31.03.1997, 35 U 24/96).
  • OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur

    Besondere Anforderungen in Form einer genaueren Auflistung bestehen darüberhinaus bei Buchauszügen im Versicherungsgeschäft (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391).
  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 18 U 106/15

    Anspruch auf einen Buchauszug nach Beendigung eines Handelsvertretervertrages;

  • LG Kleve, 15.07.2016 - 3 O 62/15

    - PensionCapital -, Buchauszug, Datenform, MS-Excel

  • OLG Hamburg, 09.09.2011 - 11 U 46/09

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs bei Vorliegen der Anforderungen bzgl.

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2020 - 16 U 7/19

    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 16 W 52/08

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges durch

  • LG München I, 05.10.2021 - 31 O 16817/19

    Krankenversicherung, Arzt, Buchauszug, Widerklage, Provision, Zustellung, Attest,

  • OLG Bamberg, 03.02.2016 - 3 U 109/15

    Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Schweigen kein Anerkenntnis der Abrechnung,

  • LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
  • LG Düsseldorf, 24.06.2022 - 36 O 6/21
  • LG Dresden, 25.03.2008 - 1 O 833/03

    - R+V 4 -, AA des VV, Anspruch des VV auf Abrechnung, Anspruch auf Neuerteilung,

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5467
OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00 (https://dejure.org/2001,5467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2001 - 22 U 207/00 (https://dejure.org/2001,5467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 22 U 207/00 (https://dejure.org/2001,5467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Dachdecker; Entsorgung eines Hausdachs; Dachdeckerarbeiten; Notabdichtungsmaßnahmen; Abdichtung des Hausdaches; Dachschäden durch Niederschläge

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 823
    Sorgfaltspflichten des Dachdeckers - Abrissauftrag - Abdeckung gegen eindringende Niederschläge

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1289
  • BauR 2001, 1626 (Ls.)
  • BauR 2001, 1760
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.01.1989 - 17 U 139/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00
    Zwar ist der Werkunternehmer verpflichtet, das Eigentum des Bestellers bei Durchführung der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeiten vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. OLG Hamm BauR 1993, 349; OLG Frankfurt NJW 1989, 233).

    Ihn treffen gegenüber dem Eigentum des Bestellers Sicherungs- und Obhutspflichten, deren Art und Umfang von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen ( vgl. BGH NJW-RR 1997, 342 sowie zur Obhutspflicht des Werkunternehmers auch die Entscheidung des Senates in NJW-RR 1997, 181) Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht wurde in der von den Beklagten in Bezug genommen Entscheidung des OLG Frankfurt eine grundsätzliche Verpflichtung des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, angenommen, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern und Maßnahmen gegen vorhersehbare Witterungseinflüsse zu treffen ( OLG Frankfurt NJW 1989, 233; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2000, 1344 ).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 209/99

    Schutzpflichten des Auftragnehmers bei Dachsanierung)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00
    Ihn treffen gegenüber dem Eigentum des Bestellers Sicherungs- und Obhutspflichten, deren Art und Umfang von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen ( vgl. BGH NJW-RR 1997, 342 sowie zur Obhutspflicht des Werkunternehmers auch die Entscheidung des Senates in NJW-RR 1997, 181) Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht wurde in der von den Beklagten in Bezug genommen Entscheidung des OLG Frankfurt eine grundsätzliche Verpflichtung des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, angenommen, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern und Maßnahmen gegen vorhersehbare Witterungseinflüsse zu treffen ( OLG Frankfurt NJW 1989, 233; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2000, 1344 ).
  • OLG Hamm, 27.10.1992 - 26 U 22/92

    Pflichten des Dachdeckers bei angekündigtem Regenwetter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00
    Zwar ist der Werkunternehmer verpflichtet, das Eigentum des Bestellers bei Durchführung der zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeiten vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. OLG Hamm BauR 1993, 349; OLG Frankfurt NJW 1989, 233).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1996 - 22 U 73/96

    Deutsche Bahn AG; Beförderungsvertrag; Werkvertrag; Vertragliche Nebenpflicht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00
    Ihn treffen gegenüber dem Eigentum des Bestellers Sicherungs- und Obhutspflichten, deren Art und Umfang von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen ( vgl. BGH NJW-RR 1997, 342 sowie zur Obhutspflicht des Werkunternehmers auch die Entscheidung des Senates in NJW-RR 1997, 181) Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht wurde in der von den Beklagten in Bezug genommen Entscheidung des OLG Frankfurt eine grundsätzliche Verpflichtung des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, angenommen, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern und Maßnahmen gegen vorhersehbare Witterungseinflüsse zu treffen ( OLG Frankfurt NJW 1989, 233; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2000, 1344 ).
  • BGH, 19.11.1996 - X ZR 75/95

    Sorgfaltspflichten eines Kfz-Reparaturunternehmens beim Abstellen reparierter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00
    Ihn treffen gegenüber dem Eigentum des Bestellers Sicherungs- und Obhutspflichten, deren Art und Umfang von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen ( vgl. BGH NJW-RR 1997, 342 sowie zur Obhutspflicht des Werkunternehmers auch die Entscheidung des Senates in NJW-RR 1997, 181) Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht wurde in der von den Beklagten in Bezug genommen Entscheidung des OLG Frankfurt eine grundsätzliche Verpflichtung des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, angenommen, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern und Maßnahmen gegen vorhersehbare Witterungseinflüsse zu treffen ( OLG Frankfurt NJW 1989, 233; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2000, 1344 ).
  • LG Köln, 22.01.2013 - 4 O 473/11

    Schadensersatzanspruch gegen Gesellschafter durch Inkaufnahme eines

    Dabei ist eine Pflicht zur Offenbarung der wirtschaftlichen Lage einer GmbH unter anderem dann anzunehmen, wenn die Durchführbarkeit des Vertrages bei Vorleistungspflicht des Vertragspartners aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft von vornherein schwerwiegend gefährdet ist (BGH, Urteil v. 16.03.1992, Az. II ZR 152/91, DStR 1991, 1429; BGH NJW-RR 1992, 1061; OLG Naumburg, 28.09.2000, Az. 2 U 28/00, OLGR 2001, 366).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.09.2000 - 2 U 28/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18417
OLG Naumburg, 28.09.2000 - 2 U 28/00 (https://dejure.org/2000,18417)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.09.2000 - 2 U 28/00 (https://dejure.org/2000,18417)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. September 2000 - 2 U 28/00 (https://dejure.org/2000,18417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen sittenwidriger Schädigung; Aufklärungspflicht über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft gegenüber einem Geschäftspartner; Anspruch auf Zahlung nach scheckrechtlichen Vorschriften bei Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01

    Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Verkehrssicherungspflicht;

    Der Verkehrssicherungspflichtige ist lediglich verpflichtet, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. nur: BGHZ 108, S. 273 f.; BGH VersR 1995, S. 812; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteile vom 01.02.2000 - 2 U 37/99 -, 21.03.2000 - 2 U 57/99 -, 23.01.2001 - 2 U 28/00 - und vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • LG Köln, 22.01.2013 - 4 O 473/11

    Schadensersatzanspruch gegen Gesellschafter durch Inkaufnahme eines

    Dabei ist eine Pflicht zur Offenbarung der wirtschaftlichen Lage einer GmbH unter anderem dann anzunehmen, wenn die Durchführbarkeit des Vertrages bei Vorleistungspflicht des Vertragspartners aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft von vornherein schwerwiegend gefährdet ist (BGH, Urteil v. 16.03.1992, Az. II ZR 152/91, DStR 1991, 1429; BGH NJW-RR 1992, 1061; OLG Naumburg, 28.09.2000, Az. 2 U 28/00, OLGR 2001, 366).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.03.2001 - 17 WF 88/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20904
OLG Stuttgart, 21.03.2001 - 17 WF 88/2001 (https://dejure.org/2001,20904)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2001 - 17 WF 88/2001 (https://dejure.org/2001,20904)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2001 - 17 WF 88/2001 (https://dejure.org/2001,20904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Durchführung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs vor der zuständigen kroatischen Behörde für die Wirksamkeit einer Scheidung von kroatischen Staatsangehörigen in Deutschland

  • RA Kotz

    Ehescheidung - Prozeßkostenhilfe für 1. Instanz (Besonderheiten bei kroatischen Staatsbürgern)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 606 a Abs. 1 Nr. 2
    Ehescheidung nach kroatischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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