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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01   

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https://dejure.org/2001,1592
OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 (https://dejure.org/2001,1592)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 (https://dejure.org/2001,1592)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 16 Wx 77/01 (https://dejure.org/2001,1592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    BRAGO § 118 Abs. 1; ; ZSEG § 16; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; B... GB § 1836 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 3; ; FGG § 56g Abs. 1 S. 1; ; FGG § 56g Abs. 1 S. 4; ; FGG § 56g Abs. 1 S. 3; ; FGG § 56g Abs. 5; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 69g Abs. 1 S. 2; ; FGG § 28 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1836, 1908i
    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1643
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
    Das Risiko der Änderung der Höhe nach kann ein Anwalt, der in einer Art Zweitberuf Pflegschaften übernimmt und weiß, dass er normalerweise gerade nicht das Entgelt nach der Gebührenordnung im Hauptberuf erhält (vgl. zu diesen Kriterien BVerfG FamRZ 2000, 1284), bei seiner Entscheidung einkalkulieren.

    Soweit schließlich der Vormundschaftsrichter in seiner Nichtabhilfeentschließung Vertrauensschutzgesichtspunkte anschneidet und diese daraus herleitet, dass er in seinen beiden Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht, die der Entscheidung 1 BVl 1/99 vom 07.06.2000 = FamRZ 2000, 1284 zugrunde liegen, die Ansicht vertreten habe, dass die Führung einer Pflegschaft grundsätzlich eine anwaltliche sein müsse, und auch im vorliegenden Fall die Verfahrenspflegerin in ihrer Funktion als Rechtsanwältin bestellt worden sei, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht sich mit Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - zur Verfassungsgemäßheit der ab dem 01.01.1999 geltenden gesetzlichen Neuregelung der Verfahrenspflegervergütung geäußert hatte, reichte die Beteiligte zu 2. am 18.09.2000 Anträge auf Festsetzung des Geschäftswertes und einer Vergütung von 890, 42 DM abzüglich der erhaltenen 187, 04 DM = 703, 38 DM ein und führte aus, dass ihrer Meinung nach ihre Bestellung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin erfolgt sei.

    Die Feststellung, dass die Beteiligte zu 2. als Rechtsanwältin zur Verfahrenspflegerin bestellt war, beruht auf der Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280), die der Senat mit Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 - aufgegriffen hat.

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
    Es ist daher angezeigt, die zu § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden, also in "Altfällen", damit bei Verfahrenspflegschaften auch in solchen, in denen die Bestellung vor den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 erfolgt war, eine nachträgliche Feststellung für zulässig zu erachten und die (Zwischen-) Entscheidung hierüber als anfechtbar anzusehen, und zwar mit der einfachen Beschwerde (vgl. zu § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB: BayObLG FGPrax 20001, 79 und OLG Frankfurt FGPrax 2001, 76 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56) ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56) ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 147/00

    Festsetzung der Vergütung bzw. des Aufwendungsersatzanspruchs eines bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
    Die Feststellung, dass die Beteiligte zu 2. als Rechtsanwältin zur Verfahrenspflegerin bestellt war, beruht auf der Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280), die der Senat mit Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 - aufgegriffen hat.
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
    Eine derartige Anweisung ist nach zutreffender Auffassung nicht - auch nicht nach § 16 ZSEG - anfechtbar, sondern wird wirkungslos, wenn in einem Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 S. 1 FGG eine Entscheidung ergeht (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 2. Auflage, § 56g FGG Rdn. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München FamRZ 2008, 2150 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644; BayObLG FamRZ 2002, 1201 f.; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 6; Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 277 Rn. 8; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 277 Rn. 9; Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 277 Rn. 58; vgl. auch zur Bestellung eines Rechtsanwalts zum Berufsbetreuer Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).

    (2) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, ist eine solche Feststellung für die Kostenfestsetzung bindend (OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424, 425; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644 "konstitutiv"; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 3; Keidel/Budde aaO § 277 Rn. 10; Prütting/Helms/Fröschle aaO § 277 Rn. 60).

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12

    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit

    Das Risiko der Änderung der Vergütungshöhe könne ein Anwalt, der Pflegschaften übernehme und wisse, dass er normalerweise gerade nicht das Entgelt nach der Gebührenordnung im Hauptberuf erhalte, bei seiner Entscheidung einkalkulieren (OLG Köln FamRZ 2001, 1643 ff.).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Allein die Schwere eines Eingriffs läßt nicht regelmäßig den Schluss auf rechtliche Schwierigkeiten zu ( ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluss v. 12.1.2001 - 16 Wx 147/00-; v. 11.5.2001 16 Wx 77/01; v. 5.12.2000- 16 Wx 154/00 - ).

    Dass der Bezirksrevisor beschwerdebefugt i. S. d. § 20 Abs. 1 FGG, entspricht der Rechtsprechung des Senats ( vgl. Senat v. 11.5.2001, a. a. O. ).

    Im Übrigen könnten Ansprüche aufgrund Vertrauensschutzes nur unter ganz engen Voraussetzungen begründet werden, da ein Rechtsanwalt, der in (Neben-) Tätigkeit Verfahrenspflegschaften übernimmt und weiß, dass diese normalerweise gerade nicht nach der Gebührenordnung des Hauptberufes honoriert werden, das Risiko der Honoraränderung der Höhe nach bei seiner Entscheidung einkalkulieren kann ( vgl. Rspr. des Senats, Beschluss vom 11.5.2001 - 16 Wx 77/01 ).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO oder BVormVG

    Ob dieser Beschluß durch die Staatskasse angefochten werden könnte (so OLG Köln, FamRZ 2001, 1643, 1644), kann auf sich beruhen.

    Zu Recht vertritt das OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644 die Auffassung, daß die Entscheidung, ob die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche sei, für das Festsetzungsverfahren konsitutiv sei.

  • OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03

    Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als

    Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 5. ist als - einfache - weitere Beschwerde statthaft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 - und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 -) und auch im übrigen zulässig.

    Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsklarheit und auch der Rechtssicherheit ist es aber jedenfalls - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht vereinbar, wenn die Statusentscheidung des Gerichts unbegrenzt für den Bezirksrevisor mit dem nicht fristgebundenen Rechtsmittel der einfachen Beschwerde - die alleine statthaft ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2003 - 16 Wx 11/03 und vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01) - anfechtbar ist.

  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

    Dieser Auffassung sind aber das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 427) und das OLG Köln (FamRZ 2001, 1643) zu Recht entgegengetreten.

    Auf der Grundlage dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der in einem Unterbringungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt in der Regel keine Honorierung nach RVG (früher BRAGO) verlangen kann (BayObLG, MDR 2001, 1376; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 427; Kammergericht Berlin, FamRZ 2003, 936; OLG Köln, FamRZ 2001, 1643 für einen Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren; OLG Zweibrücken, MDR 2002, 297).

  • OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05

    Rückforderung einer Betreuervergütung

    Die bloße Anweisung der Vergütung durch den Kostenbeamten ohne förmliches Beschlussverfahren wird wirkungslos, wenn in einem Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nach § 56 g Abs. 1 Satz 1 FGG eine Entscheidung ergeht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 m.w.N. = FamRZ 2001, 1643 ff.).
  • OLG Köln, 20.01.2003 - 16 Wx 11/03
    Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2. ist trotz der fehlenden Zulassung durch das Landgericht statthaft, da es sich um eine einfache weitere Beschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG handelt, die anders als die sofortige weitere Beschwerde in Vergütungsangelegenheiten nach § 56g Abs. 5 FGG nicht fristgebunden ist und keiner Zulassung bedarf (vgl. näher Senatsbeschluss vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 - = NJWE-FER 2001, 290 =OLGR 2001, 391= FamRZ 2001, 1643).

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Feststellung, dass eine Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, um eine Entscheidung, die primär auf tatrichterliche Gebiet liegt, vom Tatrichter einzelfallbezogen zu treffen ist und vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt überprüft werden kann (Beschluss vom 11.05.2001 a. a. O. sowie Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 -).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Zwar hat das OLG Köln (FamRZ 2001, 1643) ein Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Feststellung, dass ein Verfahrenspfleger "als Rechtsanwalt" bestellt sei, anerkannt (anderer Auffassung zur Feststellung der berufsmäßigen Führung der Verfahrenspflegschaft: OLG Brandenburg FamRZ 2003, 323).
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Zur Lösung des Problems ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht notwendig (vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 1643).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 481/04

    Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts

  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

  • OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03

    Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung

  • LG Hamburg, 03.05.2012 - 301 T 212/12

    Zulässigkeit der Beschwerde seitens der Staatskasse gegen die Entscheidung zur

  • OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 165/03

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines "als Rechtsanwalt" im

  • LG Münster, 02.05.2011 - 5 T 126/11

    Gesetzliche Verpflichtung des Betreuungsgerichts zum Hinweis auf Formfehler in

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 35/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1919
OLG Hamburg, 05.07.2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,1919)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,1919)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 3 U 35/01 (https://dejure.org/2001,1919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    UWG § 1
    "Fernseher ab 1,-- DM"

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Versteigerung; Internet; Online; Mindestgebot; Gebot; Werbung; Imagebeeinträchtigung

  • Kanzlei Flick

    Fernseher ab 1,- DM

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Auktionspreise 'ab DM 1,-'

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UWG
    Mindestangebote bei Internetversteigerungen müssen in einem realistischen Verhältnis zum unverbindlichen Preisangebot des Herstellers stehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1056 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 254
  • GRUR-RR 2002, 39
  • MMR 2001, 748
  • K&R 2001, 596
  • afp 2002, 89
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 91/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5253
OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 91/00 (https://dejure.org/2001,5253)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2001 - 9 U 91/00 (https://dejure.org/2001,5253)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 9 U 91/00 (https://dejure.org/2001,5253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Falschberatung; Rechtsanwalt; Schadensersatz ; Anwaltsvertrag; Pflichtverletzung ; Schadensdarlegung

  • Judicialis

    BGB § 675; ; ZPO § 286

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 276; BGB § 611
    Darlegungs- und Beweislast des Mandanten für Schaden durch Falschberatung

  • rechtsportal.de

    BGB § 675; ZPO § 286
    Anwaltshaftung - falsche Beratung - Schaden - Beweislast des Mandanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1140
  • VersR 2003, 327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96

    Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 91/00
    Insoweit geht es um die Frage, ob der Klägerin durch die pflichtwidrige Beratung überhaupt ein Schaden entstanden ist (BGH NJW 1998, 1860 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 91/00
    Zwar spricht der Anscheinsbeweis für beratungsgerechtes Verhalten des Mandanten im Anwaltshaftungsprozess (BGH NJW 1998, 749).
  • OLG Naumburg, 06.02.2001 - 9 U 179/00

    Verwirkung des Minderungsrechts bei Gewerberaummiete

    Wie der Senat jedoch bereits mit Urteil v. 05.12.2000 - 9 U 91/00 - entschieden hat, wird die Berufung des Vermieters auf § 539 BGB nur durch eine bei Vertragsschluss bzw. eine nach Vertragsschluss innerhalb der dem Mieter nach Kenntniserlangung vom Mangel zuzubilligenden Prüfungsfrist erfolgte Mängelbeseitigungszusage ausgeschlossen.
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