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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3358
OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00 (https://dejure.org/2001,3358)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2001 - 13 U 125/00 (https://dejure.org/2001,3358)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 13 U 125/00 (https://dejure.org/2001,3358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 812
    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Scheitern der Ehe der Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00
    In seiner Entscheidung vom 4.02.1998 (FamRZ 1998, 669 ff.) hat der BGH diese Rechtsprechung fortentwickelt und ausgeführt, solche Zuwendungen von nahen Familienangehörigen seien mit den ehebezogenen (unbenannten) Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar.

    Dabei ist jedoch zunächst zu berücksichtigen, dass, soweit die Ehe nach der Zuwendung Bestand gehabt hat, der Zweck der Zuwendung (Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens) jedenfalls teilweise erreicht worden ist, so dass, sofern eine Rückforderung überhaupt in Frage kommt, der Anspruch entsprechend zu kürzen ist (vgl. BGH in FamRZ 1998, 669, 670).

    Dies gilt umso mehr, als nach der vorzitierten Rechtsprechung des BGH die Frage der Unangemessenheit und Unzumutbarkeit an den Belangen des mit dem Zuwender verwandten Ehegatten zu messen ist und es sich vorliegend um einen Geldbetrag handelt, bei dem nicht davon auszugehen ist, dass nur die Rückgewähr geeignet erscheint, einen untragbaren, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbaren Zustand zu vermeiden (vgl. BGH in FamRZ 1998, 669, 670).

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00
    Die ältere Rechtsprechung, die auf die Entscheidung des BGH vom 23.09.1983 (in FamRZ 1983, 1214 = NJW 1984, 233) zurückgeht, hat in Fällen der vorliegenden Art (Zuwendungen der Schwiegereltern zu dem Erwerb eines Familienheimes bei Einigkeit der Parteien über den Schenkungszweck) nach Scheitern der Ehe einen Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative BGB in Betracht gezogen (so OLG Hamm in FamRZ 1990, 1232 f.; OLG Köln in OLG Report 1994, 23; OLG Düsseldorf in OLG Report 1995, 202).

    Zum Teil wurde daneben (so OLG Köln in OLG Report 1995, 17 ff.) oder ausschließlich (so OLG Oldenburg in NJW 1994, 1539) ein Anspruch aus dem Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage geprüft.

  • OLG Hamm, 30.11.1989 - 22 U 166/89

    Grober Undank; Zerüttung der Ehe durch Ehebruch; Schenkung von Grundvermögen;

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00
    Die ältere Rechtsprechung, die auf die Entscheidung des BGH vom 23.09.1983 (in FamRZ 1983, 1214 = NJW 1984, 233) zurückgeht, hat in Fällen der vorliegenden Art (Zuwendungen der Schwiegereltern zu dem Erwerb eines Familienheimes bei Einigkeit der Parteien über den Schenkungszweck) nach Scheitern der Ehe einen Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative BGB in Betracht gezogen (so OLG Hamm in FamRZ 1990, 1232 f.; OLG Köln in OLG Report 1994, 23; OLG Düsseldorf in OLG Report 1995, 202).
  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00
    Dass an dieser Rechtsprechung festgehalten wird, hat der BGH zuletzt mit Urteil vom 28.10.1998 [in NJW 1999, 353, 354 unter Ziffer 2 a] klargestellt.
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00
    Mit Urteil vom 12.04.1995 (BGHZ 129, 263 ff. = NJW 1995, 1889 ff.) hat der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Entscheidung, in der es um die Frage ging, ob Zuwendungen der Schwiegereltern dem Anfangsvermögen des Begünstigten hinzuzurechnen sind, ausgeführt, dass Rechtsgrund derartiger Zuwendungen ein im Gesetz nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art sei.
  • LG Berlin, 04.11.2005 - 22 O 234/05

    Vergleichbarkeit der Schenkung an eine Tochter mit den ehebezogenen unbenannten

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze für Zuwendungen, die ein Ehegatte während des gesetzlichen Güterstandes um der Ehe willen von seinen Schwiegereltern erhalten hat (vgl. BGHZ 129, 259 ff; FamRZ 1998, 669 ff.; OLG Köln, Urteil vom 7.2.2001, 13 U 125/00, veröffentlicht bei [...]), sind vorliegend daher nicht anwendbar.

    Die Versagung eines Anspruchs der Kläger gegen den Beklagten erscheint hierdurch nicht als mit Treu und Glauben unvereinbar, selbst wenn ihre Tochter bei Abschluss des Vergleiches davon ausging, den Klägern stehe ein entsprechender Ersatzanspruch zu (vgl. OLG Köln, Urteil vom 7.2.2001, 13 U 125/00, veröffentlicht bei [...]).

  • OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03

    Rotlichtfall, Missdeutung eines akustischen Signals

    Vielmehr müssen noch weitere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz NVersZ 20Q1, 419 = OLGR 2001, 400 = Zfs 2001, 415).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5651
OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00 (https://dejure.org/2001,5651)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.03.2001 - 10 U 819/00 (https://dejure.org/2001,5651)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. März 2001 - 10 U 819/00 (https://dejure.org/2001,5651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Subjektive Verantwortlichkeit; Rotlichtverstoß; Kreuzungsbereich; Vollkaskoversicherung; Straßenverkehr; Autounfall

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; AKB § 12 Nr. 1 II e); ; AKB § 13 Nr. 1; ; VVG § 61

  • rechtsportal.de

    Rotlichtverstoß im Kreuzungsbereich - subjektive Verantwortlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß und Kaskoversicherung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00
    Vielmehr sind die Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH NJW 1992, 2418 m.w.N.).

    Es müssen noch weitere Umstände hinzukommen, die es rechtfertigen, im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände den Schuldvorwurf geringer als grob fahrlässig zu bewerten (BGH NJW 1992, 2418).

    Weitere Umstände, die ein Augenblicksversagen rechtfertigen könnten, etwa anlagebedingte Gedächtnis- und Konzentrationsschwächen (BGH NJW 1992, 2418) aufgrund Hirnleistungsschwäche u.a., sind nicht ersichtlich und vorgetragen.

  • OLG Hamm, 31.01.1990 - 20 U 235/89

    Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers; Zugang des Ablehnungsschreibens;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00
    Ein Augenblicksversagen genügt entgegen der weit verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. OLG Hamm, VersR 1990, 1230; VersR 1991, 223; VersR 1991, 1368; OLG Frankfurt, VersR 1992, 230; OLG Köln, VersR 1991, 1266) allein noch nicht, um aus subjektiver Sicht ein objektiv grob fahrlässiges Fahrverhalten zu entschuldigen.
  • BGH, 21.04.1977 - III ZR 200/74

    Öffentlicher Kinderspielplatz - Kinderspielplatz - Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 U 819/00
    Dabei kann nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH, aaO; ferner NJW 1977, 1965).
  • OLG Köln, 04.12.2001 - 9 U 38/01

    Leistungsfreiheit einer Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit wegen grob

    Es liegt kein Sachverhalt vor, der Anlaß gibt, grundsätzlich zu einer jüngeren Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. Stellung zu nehmen, in der man von den oben dargestellten Grundsätzen abrückt und höhere Anforderungen an die subjektive Unentschuldbarkeit stellt (vgl. OLG Frankfurt a. M. VersR 2001, 1276 = NVersZ 2001, 417; so wie hier OLG Koblenz NVersZ 2001, 419).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01

    Überfahren eines Stoppschildes

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die es im Einzelfall rechtfertigen, unter Abwägung aller Umstände den Schuldvorwurf in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (st. Rspr. des Senats, vgl. r+s 2001, 318; ferner OLG Hamm, r+s 2002, 5; 2001, 317; OLG Koblenz, r+s 2001, 234, 235; OLG Düsseldorf, r+s 2001, 101).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.06.2001 - 16 W 115/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11861
OLG Schleswig, 05.06.2001 - 16 W 115/01 (https://dejure.org/2001,11861)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.06.2001 - 16 W 115/01 (https://dejure.org/2001,11861)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 16 W 115/01 (https://dejure.org/2001,11861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 6 OH 1/00
  • OLG Schleswig, 05.06.2001 - 16 W 115/01
 
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