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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3348
OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01 (https://dejure.org/2001,3348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2001 - 9 U 5/01 (https://dejure.org/2001,3348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2001 - 9 U 5/01 (https://dejure.org/2001,3348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bürgschaft ; Verjährung der Hauptforderung; Anforderungen an die Mängelbeschreibung; Verlängerung der Verjährungsfrist ; Organisationsverschulden

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 777, 276, 638
    Kein Anspruch aus befristeter Gewährleistungsbürgschaft bei verspäteter Mängelrüge

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Wie wird eine befristete Bürgschaft wirksam in Anspruch genommen? (IBR 2002, 132)

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2043
  • BauR 2002, 136 (Ls.)
  • BauR 2002, 647
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01
    Für die Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den beiden Urteilen vom 21.01.1993 (NJW 1993, 1131 f. und NJW 1993, 1132 f.) fehlt es schon an der Vereinbarung, dass die Bürgschaft auch für verjährte Forderungen gelten solle.

    In beiden zugegangenen Schreiben an die W bzw. die Beklagte ist nur von Mängeln ohne nähere Beschreibung die Rede, was auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Erhaltung der Rechte aus der Bürgschaft nicht ausreicht (BGH NJW 1993, 1132 unter II, 1).

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01
    Die Beklagte ist daher nach Erhebung dieser Einrede aus der Bürgschaft nicht mehr zur Zahlung verpflichtet (§ 768 BGB, vgl. BGH NJW 1999, 278, f.).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01
    Für die Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den beiden Urteilen vom 21.01.1993 (NJW 1993, 1131 f. und NJW 1993, 1132 f.) fehlt es schon an der Vereinbarung, dass die Bürgschaft auch für verjährte Forderungen gelten solle.
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01
    Die Garantiefrist ist auch nicht durch ein Organisationsverschulden entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 1754, f.) wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels auf 30 Jahre verlängert worden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.02.2001 - 2 Wx 146/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9019
OLG Hamburg, 16.02.2001 - 2 Wx 146/99 (https://dejure.org/2001,9019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2001 - 2 Wx 146/99 (https://dejure.org/2001,9019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 2 Wx 146/99 (https://dejure.org/2001,9019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gemeinschaft bestimmt Schätzungsverfahren bei nichterfasstem Wärmeverbrauch

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 318 T 105/99
  • OLG Hamburg, 16.02.2001 - 2 Wx 146/99
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.10.2021 - VIII ZR 264/19

    Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz

    Vor diesem Hintergrund hat der Verordnungsgeber die Ersatzverfahren nach § 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV für grundsätzlich gleichwertig erachtet (vgl. BR-Drucks. aaO S. 28), weshalb - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso AG Charlottenburg, Urteil vom 24. November 2017 - 73 C 47/17, juris Rn. 13; Lammel, Heizkostenverordnung, 4. Aufl., § 9a Rn. 29; Wall in Herrlein/Knops/Spiegelberg, Kommentar zum Mietrecht, 5. Aufl., § 9a HeizkostenV Rn. 11; Ropertz/Wüstefeld, NJW 1989, 2365, 2368) - keinem der Ersatzverfahren bereits grundsätzlich Vorrang vor dem anderen eingeräumt werden kann (vgl. auch OLG Hamburg, WuM 2001, 460; Theobald/Kühling/Schumacher, Energierecht, Stand: Januar 2021, § 9a HeizkostenV Rn. 18; Ormanschick in: Schmid/Harz, Mietrecht, 6. Aufl., § 9a HeizkostenV Rn. 16; Lützenkirchen/Lützenkirchen, Mietrecht, 3. Aufl., § 9a HeizkostenV Rn. 10).
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