Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00   

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https://dejure.org/2001,4634
OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00 (https://dejure.org/2001,4634)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2001 - 6 U 140/00 (https://dejure.org/2001,4634)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2001 - 6 U 140/00 (https://dejure.org/2001,4634)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Dieser Effekt tritt aber ein, wenn durch das Anlocken mit übermäßigen Vorteilen eine so starke Anziehungskraft auf den Umworbenen ausgeübt wird, dass er sich mit den Angeboten der Mitbewerber überhaupt nicht (näher) befasst, sondern gleichsam magnetisch in das Geschäftslokal des Werbenden gezogen und damit in eine Situation gebracht wird, in der sich die Aussichten auf Geschäftsabschlüsse erhöhen (vgl. hierzu BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set" sowie im Zusammenhang mit Gewinnspielen BGH WRP 2000, 724, 725/726 "Space Fidelity Peep-Show" und BGH a.a.O., "Rubbelaktion").

    So wie der Umstand, dass Kunden aufgrund der Ankündigung eines Gewinnspiels ein Ladengeschäft aufsuchen und dort einen Gelegenheits- oder Verlegenheitskauf tätigen, es für sich genommen im Allgemeinen noch nicht rechtfertigt, ein Gewinnspiel unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens als wettbewerbswidrig anzusehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Kunden die gekaufte Ware anderwärts bequemer hätten erwerben können (BGH WRP 2000, 724, 726), lockt allein die Gewährung eines Restaurant-Gutscheins der vorliegenden Art den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, auf den maßgeblich abzustellen ist, noch nicht in einer den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründenden Weise an.

    Das wäre nämlich erst dann der Fall, wenn die Anziehungskraft der in Aussicht gestellten Gratisleistung so stark wäre, dass das Publikum sachfremd beeinflusst und davon abgehalten würde, die Güte und Preiswürdigkeit der Waren der Mitbewerber zu prüfen (BGH WRP 2000, 724, 726 "Space Fidelity Peep-Show" und BGH GRUR 1989, 757, 758 "Mc Bacon" sowie BGH GRUR 1998, 735, 736 "Rubbelaktion" m.w.N.).

  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87

    McBacon

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Die Einordnung eines Verhaltens als nach den Grundsätzen des psychologischen Kaufzwangs unlautere Wettbewerbshandlung beruht darauf, dass auf die Willensentscheidung des Umworbenen mit ausserhalb der Sache liegenden Mitteln der Einflussnahme in einem solchen Ausmaß eingewirkt wird, dass dieser zumindest anstandshalber nicht umhin kann, auf das Angebot einzugehen (BGH WRP 1998, 724, 725 "Rubbelaktion"; BGH GRUR 1989, 757 "Mc Bacon"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 89, 94 und 157, jeweils m.w.N.).

    Das wäre nämlich erst dann der Fall, wenn die Anziehungskraft der in Aussicht gestellten Gratisleistung so stark wäre, dass das Publikum sachfremd beeinflusst und davon abgehalten würde, die Güte und Preiswürdigkeit der Waren der Mitbewerber zu prüfen (BGH WRP 2000, 724, 726 "Space Fidelity Peep-Show" und BGH GRUR 1989, 757, 758 "Mc Bacon" sowie BGH GRUR 1998, 735, 736 "Rubbelaktion" m.w.N.).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Die Einordnung eines Verhaltens als nach den Grundsätzen des psychologischen Kaufzwangs unlautere Wettbewerbshandlung beruht darauf, dass auf die Willensentscheidung des Umworbenen mit ausserhalb der Sache liegenden Mitteln der Einflussnahme in einem solchen Ausmaß eingewirkt wird, dass dieser zumindest anstandshalber nicht umhin kann, auf das Angebot einzugehen (BGH WRP 1998, 724, 725 "Rubbelaktion"; BGH GRUR 1989, 757 "Mc Bacon"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 89, 94 und 157, jeweils m.w.N.).

    Das wäre nämlich erst dann der Fall, wenn die Anziehungskraft der in Aussicht gestellten Gratisleistung so stark wäre, dass das Publikum sachfremd beeinflusst und davon abgehalten würde, die Güte und Preiswürdigkeit der Waren der Mitbewerber zu prüfen (BGH WRP 2000, 724, 726 "Space Fidelity Peep-Show" und BGH GRUR 1989, 757, 758 "Mc Bacon" sowie BGH GRUR 1998, 735, 736 "Rubbelaktion" m.w.N.).

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Das ist gegebenenfalls mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht vereinbar, in dem die Mitbewerber ihre wettbewerbsrechtliche Stellung jeweils mit der Qualität und/oder der Preiswürdigkeit ihrer Erzeugnisse und Leistungen erreichen sollen (vgl. hierzu: BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; BGH GRUR 1992, 621, 622 "Glücksball-Festival"; BGH GRUR 1968, 649, 651 "Rocroni-Ascher"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 1 UWG Rdn. 93 m.w.N.).

    Dieser Effekt tritt aber ein, wenn durch das Anlocken mit übermäßigen Vorteilen eine so starke Anziehungskraft auf den Umworbenen ausgeübt wird, dass er sich mit den Angeboten der Mitbewerber überhaupt nicht (näher) befasst, sondern gleichsam magnetisch in das Geschäftslokal des Werbenden gezogen und damit in eine Situation gebracht wird, in der sich die Aussichten auf Geschäftsabschlüsse erhöhen (vgl. hierzu BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set" sowie im Zusammenhang mit Gewinnspielen BGH WRP 2000, 724, 725/726 "Space Fidelity Peep-Show" und BGH a.a.O., "Rubbelaktion").

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Sie ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. nur BGH GRUR 2000, 1093, 1094 = WRP 2000, 2206, 2207 "Fachverband"; BGHZ 131, 90, 91 = GRUR 1996, 217 "Anonymisierte Mitgliederliste"; BGH GRUR 1998, 417 = WRP 1998, 175 "Verbandsklage in Prozessstandschaft").

    Bei Verbänden, die ordnungsgemäß gegründet und aktiv tätig sind, spricht hierfür eine tatsächliche Vermutung, die der Gegner zu widerlegen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH GRUR 2000, 1093, 1095 "Fachverband" mit zahlreichen Nachweisen aus seiner Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum).

  • OLG Köln, 10.10.1980 - 6 U 118/80
    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Maßgebend ist vielmehr jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalles, insbesondere die konkrete geschäftliche Umgebung, abzustellen, in welche sich der Kunde begeben muss, um das Geschenk zu erhalten (BGH a.a.O., "Mc Bacon" und "Rubbelaktion"; vgl. auch Senat, GRUR 1981, 145, 146 "raus geht´s" sowie Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 94).
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91

    Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Das ist gegebenenfalls mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht vereinbar, in dem die Mitbewerber ihre wettbewerbsrechtliche Stellung jeweils mit der Qualität und/oder der Preiswürdigkeit ihrer Erzeugnisse und Leistungen erreichen sollen (vgl. hierzu: BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; BGH GRUR 1992, 621, 622 "Glücksball-Festival"; BGH GRUR 1968, 649, 651 "Rocroni-Ascher"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 1 UWG Rdn. 93 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Das ist gegebenenfalls mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht vereinbar, in dem die Mitbewerber ihre wettbewerbsrechtliche Stellung jeweils mit der Qualität und/oder der Preiswürdigkeit ihrer Erzeugnisse und Leistungen erreichen sollen (vgl. hierzu: BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; BGH GRUR 1992, 621, 622 "Glücksball-Festival"; BGH GRUR 1968, 649, 651 "Rocroni-Ascher"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage 2001, § 1 UWG Rdn. 93 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95

    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Sie ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. nur BGH GRUR 2000, 1093, 1094 = WRP 2000, 2206, 2207 "Fachverband"; BGHZ 131, 90, 91 = GRUR 1996, 217 "Anonymisierte Mitgliederliste"; BGH GRUR 1998, 417 = WRP 1998, 175 "Verbandsklage in Prozessstandschaft").
  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2001 - 6 U 140/00
    Sie ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. nur BGH GRUR 2000, 1093, 1094 = WRP 2000, 2206, 2207 "Fachverband"; BGHZ 131, 90, 91 = GRUR 1996, 217 "Anonymisierte Mitgliederliste"; BGH GRUR 1998, 417 = WRP 1998, 175 "Verbandsklage in Prozessstandschaft").
  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 176/90

    Glücksball-Festival - Psychologischer Kaufzwang; übertriebenes Anlocken

  • OLG Köln, 18.07.2001 - 6 U 73/01

    Erneute Vollziehung des Titels - übertriebenes Anlocken durch Versicherungsmakler

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats (vgl. etwa BGH WRP 1998, 727, 728 "Schmuck-Set" sowie im Zusammenhang mit Gewinnspielen BGH WRP 2000, 724, 725/726 "Space Fidelity Peep-Show" und BGH WRP 1998, 724, 725 "Rubbelaktion" einerseits und Senat, zuletzt Urteil vom 30.03.2001 in dem Rechtsstreit 6 U 140/00 anderseits) tritt dieser Effekt aber ein, wenn durch das Anlocken mit übermäßigen Vorteilen eine so starke Anziehungskraft auf den Umworbenen ausgeübt wird, dass er sich mit dem Angebot der Mitbewerber nicht (mehr) befasst, sondern gleichsam magnetisch in die Geschäftsräumlichkeiten des Werbenden gezogen und damit in eine Situation gebracht wird, in der sich die Aussichten auf Geschäftsabschlüsse erhöhen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01   

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https://dejure.org/2001,5695
OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01 (https://dejure.org/2001,5695)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2001 - 9 W 64/01 (https://dejure.org/2001,5695)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2001 - 9 W 64/01 (https://dejure.org/2001,5695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenz; Schuldenbereinigungsplan ; Ersetzung der Zustimmung ; Aufrechnungslage; Wirtschaftliche Schlechterstellung

  • Judicialis

    InsO § 309 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 114 Abs. 2; ; SGB I § 52

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    InsO § 309 Abs. 1 S. 2 § 114 Abs. 2; SGB I § 52
    Ersetzung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 662
  • NZS 2002, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00

    Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01
    Eine Ersetzung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan nach § 309 InsO scheitert nicht an der wirtschaftlichen Schlechterstellung gem. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, weil eine Aufrechnungslage gem. § 114 Abs. 2 InsO bei § 52 SGB I nicht gegeben ist und eine entsprechende Anwendung dem gesetzgeberischen Willen widersprechen würde (Anschluss an das Bayerische Oberste Landesgericht - BayOblgZ 2001, 85).

    Die Rechtsfrage ist bereits obergerichtlich geklärt durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOblgZ 2001, 85 ff), auf die beide Vorinstanzen ihre Entscheidung gestützt haben.

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    In der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum wird die Frage teilweise verneint (BayObLG NZI 2001, 367 ff; OLG Karlsruhe NZI 2001, 662 f; LG Göttingen NZI 2001, 267; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 96 Rn. 10; Graf-Schlicker/Pöhlmann, InsO § 114 Rn. 14; Günther DZWIR 2001, 306 ff; Häsemeyer in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 655 f Rn. 32; Mohrbutter DZWIR 2001, 328 ff; G. Pape EWiR 2001, 593 f; Peitsch, Die Insolvenzaufrechnung, Diss.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Die vom LSG für seine gegenteilige Auffassung in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) angeführte Begründung, das Gesetz beschränke sich in § 114 Abs. 2 InsO auf die Verwendung des in §§ 387, 389 BGB definierten Begriffs "aufrechnen", es verwende an anderer Stelle den Begriff "Verrechnung", ohne diese der Aufrechnung gleichzustellen, und eine Einbeziehung der Verrechnung nach § 52 SGB I widerspreche den Zielen der InsO, insbesondere einer Gleichbehandlung der Gläubiger (BayObLG Beschluss vom 10. April 2001 - 4 Z BR 23/00 - NZS 2001, 535 und zustimmende Anm von Pape in EWiR 2001, 593 sowie Mohrbutter in DZWIR 2001, 328; ebenso OLG Karlsruhe Beschluss vom 31. August 2001 - 9 W 64/01 - NZI 2001, 662; SG Münster Urteil vom 17. Dezember 2001 - S 16 RJ 8/01 - EWiR 2002, 357; Mrozynski, Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - SGB I, Komm 3. Auflage 2003, § 52 RdNr 10 mwN; ähnlich LG Göttingen Beschluss vom 16. Januar 2001 - 10 T 166/00 - DZWIR 2001, 305 mit kritischer Anm von Günther), vermag nicht zu überzeugen.
  • SG Münster, 17.12.2001 - S 16 RJ 8/01
    Dabei schließt sich die Kammer der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (BayObLG, Beschl. v. 10.4.2001 -- 4Z BR 23/00, ZIP 2001, 970; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.8.2001 -- 9 W 64/01, Juris; und LG Göttingen, Beschl. v. 16.1.2001 -- 10 T 166/99, Juris) zur Unzulässigkeit der Verrechnung während eines laufenden Insolvenzverfahrens aus folgenden Erwägungen an: Nach § 1 InsO dient das Insolvenzverfahren der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10409
OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10409)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.02.2001 - 4 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10409)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 4 U 114/00 (https://dejure.org/2001,10409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Heilung; Zustellungsmangel; Wettbewerbsrecht; Unlauterer Wettbewerb; Einstweiligen Verfügung; Zustellung; Vollziehungsfrist; Unterlassungsverfügung

  • Judicialis

    ZPO § 187; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; ZPO § 187 S. 2; ; ZPO § 187 S. 1; ; ZPO § 945; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verfügung - Versäumung der Vollziehungsfrist - keine Heilung bei sanktionsbewehrter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 29.07.1980 - 4 W 58/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 42; OLG Nürnberg GRUR 1992, 564; OLG Karlsruhe WRP 1989, 744; OLG Hamm MDR 1981, 59, 60).
  • OLG Koblenz, 16.10.1997 - 6 W 543/97

    Vollzieher einer Beschluss-Unterlassungsverfügung; Heilung von Zustellungsmängeln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 42; OLG Nürnberg GRUR 1992, 564; OLG Karlsruhe WRP 1989, 744; OLG Hamm MDR 1981, 59, 60).
  • OLG Nürnberg, 28.05.1991 - 3 U 818/91

    Vollzug einer Beschlussverfügung; Durch Beschluss erlassene einstweilige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist (vgl. OLG Koblenz OLGR 1998, 42; OLG Nürnberg GRUR 1992, 564; OLG Karlsruhe WRP 1989, 744; OLG Hamm MDR 1981, 59, 60).
  • BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85

    Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.02.2001 - 4 U 114/00
    Es wird also zunächst ausschließlich auf Mängel des Zustellungsvorgangs abgestellt, nicht auf solche, die dem zugestellten Schriftstück selbst anhaften (vgl. BGHZ 100, 234, 238 für den Fall des § 9 Abs. 1 VwZG).
  • LG Hamburg, 07.02.2013 - 327 O 426/12

    Auslandszustellung einer einstweiligen Verfügung eines deutschen Gerichts

    Neben der Gewissheit darüber, ob mit einer Vollstreckung noch zu rechnen ist, muss der Schuldner auch die Gewissheit haben, dass das Verbot so ergangen ist, wie es ihm zugestellt wurde (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2001, 288 - zitiert nach juris, Tz. 4; vgl. auch Retzer in Henning-Harte, UWG, 2. Auflage, § 12 Rn. 532; HansOLG, Beschl. v. 25.06.2002 - 7 W 29/02, zitiert nach juris, Tz. 5).

    Diese Gewähr hat er aber nur, wenn die ihm zugestellte Abschrift als mit der Ausfertigung übereinstimmend beglaubigt ist und damit an der Authentizität und Amtlichkeit des zuzustellenden Schriftstückes für den Empfänger keine Zweifel bestehen können (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2001, 288 - zitiert nach juris, Tz. 4 m. w. N.; Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 929 Rn. 13; Retzer in Henning-Harte, UWG, 2. Auflage, § 12 Rn. 532).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 9 W 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8052
OLG Karlsruhe, 26.06.2001 - 9 W 34/01 (https://dejure.org/2001,8052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2001 - 9 W 34/01 (https://dejure.org/2001,8052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - 9 W 34/01 (https://dejure.org/2001,8052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verbraucherinsolvenzverfahren; Restschuldbefreiung ; Schuldenbereinigungsplan; Anpassungsklauseln ; Vermögenserwerb; Künftige Erbschaft

  • Judicialis

    InsO § 309 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 309 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Insolvenz - Schuldenbereinigungsplan - Aufnahme künftiger Erbschaft - abstrakte Möglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 422
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Göttingen, 26.09.2001 - 74 IK 56/01

    Zustimmungsersetzung und flexibler Nullplan

    b) Das Insolvenzgericht läßt ausdrücklich dahingestellt, ob im Hinblick auf die Regelung gem. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 2. Halbsatz, daß von gleichbleibenden Einkommensverhältnissen des Schuldners auszugehen ist, ein flexibler Nullplan überhaupt erforderlich ist (so LG Heilbronn NZI 2001, 434; ähnlich OLG Karlsruhe NZI 2001, 422; AG Mönchengladbach ZInsO 2001, 773).
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